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Darlehensverträge der DKB widerrufbar laut OLG

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Die Widerrufsbelehrung der DKB AG ist nach einem Urteil des OLG Brandenburg unzureichend! Das höchste Brandenburgische Zivilgericht hat in einem aktuellen Urteil die von der Deutschen Kreditbank DKB AG verwendete Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag aus 2006 für fehlerhaft erklärt. „Damit dürften sämtliche Darlehensverträge der DKB AG, die diese Belehrung enthalten, noch heute widerrufbar sein“, so die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes Dr. Storch, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil kommt den Kunden zugute,“ die durch einen Widerruf die ansonsten anfallende Vorfälligkeitsentschädigung sparen und mit einer günstigen Neufinanzierung viel Geld sparen wollen“, so die Erfahrung des Fachanwaltes. Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. problematisch könnte es aber trotzdem für die Kunden werden wenn man das Darlehen kündigt mit dieser Begründung, denn das Darlehen wäre ja dann mit der Restsumme rückzahlbar. Im Regelfall heisst auch das wieder „finanzieren“, dann mit einer anderen Bank. Hier werden aber die Sicherheiten erneut geprüft, durchaus möglich, das es schwierig sein könnte eine andere finanzierende Bank zu finden.

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