Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG – war das Desaster für die Anleger schon damals absehbar?

Schaut man nun im Nachhinein in die veröffentlichte Bilanz aus dem Jahre 2018, dann war damals schon Verlustmachen angesagt im Hause Dahl & Partner. Hinterher ist man leider immer schlauer, wie ein altes Sprichwort sagt.

Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (Finanzportfolioverwaltung) und befasst sich ausschließlich mit der Verwaltung fremder Vermögenswerte.

Geschäftsverlauf

Die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft wird deutlich vom Verlauf der internationalen Börsen beeinflusst. Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Eindruck der Bewegungen von Indizes und Währungen in 2018:

2018
MSCI Weltindex -10,97%
Dax Index -18,26%
Euro Stoxx 50 -14,40%
Dow Jones Ind. Index -5,97%
S&P 500 -6,59%
Nasdaq Comp. Index -1,58%
Nikkei Index Japan -13,82%
Rex P (Anleihen) +1,49%
US$ gegen Euro +2,68%

Das Jahr 2018 war von allgemein sehr schwachen Gesamtjahresperformances der globalen Aktienmärkte gekennzeichnet, die dem Druck erhöhter Volatilität durch außenpolitische Risiken aus der neuen Trump Administration (z.B. Nordkorea, Iran etc.) nicht standgehalten haben. Die globalen Kapitalmärkte waren auch von handelspolitischen Maßnahmen (Androhung und teilweise Umsetzung von Strafzöllen USA vs. Rest der Welt) gepaart mit Brexit-Sorgen geprägt. Es lag unverändert ein besonderes Augenmerk auf der Zinspolitik der amerikanischen Notenbank und der Europäischen Zentralbank, welche mit ihrer Signalwirkung unverändert einen starken Einfluss auf die Entwicklungen an den Kapitalmärkten hatten.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Mit der im Januar 2018 eingeführten und umgesetzten MiFID II Richtlinie und dem damit verbundenen Wegfall der Bestandsprovisionen und Vergütungen aus Finanzprodukten, hat das klassische Privatkundengeschäft deutlich an Attraktivität und Wirtschaftlichkeit verloren. Daher wurde bereits im Vorjahr entschieden, sich weitestgehend aus diesem Geschäftsbereich zurückzuziehen und den Fokus auf andere bereits etablierte Bereiche bei Dahl & Partner zu legen.

Das bedeutet, dass man sich zukünftig stärker auf das Management von Vermögen über den proprietären Chartcontrol-Ansatz (primär charttechnischer Ansatz), sowie das Management eigener Spezialstrategien im Fondsmantel (Index-Trader) konzentriert. Für das abgelaufene Jahr 2018 bedeutete es, dass man sich auch auf den Abschluss neuer strategischer Partnerschaften im institutionellen Bereich (Neumandate) orientiert hat und bereits erste Erfolge vermelden konnte. Es konnte unter anderem ein EUR5Om Funding für einen neuen UCITS V Fonds (Start im Februar 2019) akquiriert werden, dass aktuell bereits umgesetzt wurde.

Die Entscheidung den Unternehmensfokus vom Privatkundengeschäft in Richtung der Strategie- und Produktebene zu verlagern, war ein wesentlicher Schritt, der mittel- bis langfristig betriebswirtschaftlich Früchte tragen wird und langfristig das Unternehmensbestehen und Wachstum fördert. Der Wegfall der Vermittlungsprovisionseinnahmen im Jahr 2018 bedeutete eine Reduzierung von €614.000 gegenüber dem Vorjahr und war durchaus signifikant. Gepaart mit der Entscheidung sich strategisch neu zu orientieren, konnte das Jahr 2018 nur als ein Übergangsjahr gesehen werden.

Infolge eines 2018 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags mit der D & P Beteiligungsgesellschaft mbH konnten im Geschäftsjahr €500.000 vereinnahmt werden. Die Veränderungen in den erfolgsunabhängigen Umsätzen mit Privatkunden und strategischen Partnern sind stark mit dem Strategiewechsel verbunden. Als Reaktion auf den Wegfall der Vermittlungsprovisionen, haben wir die Honorare in der Vermögensverwaltung um bis zu 50% erhöhen können und waren positiv über das Verständnis und die Resonanz unserer Klientel bestätigt worden. Dadurch konnten ein großer Teil der durch die Implementierung der MiFID II Richtlinie verlorenen Erträge ausgeglichen werden.

Die negative Kapitalmarktentwicklung im Jahr 2018 – insbesondere Q4 2018 ließ keine Vereinnahmung von performanceabhängigen Erlösen zu (Vorjahr 2017 €42.183). Insgesamt ergab sich damit bei der Berechnung der Erlöse aus dem Geschäft der performanceabhängigen- und unabhängigen Umsätze eine Minderung zum Vorjahr (€1.034.000) in Höhe von €165.000 auf €869.000. Somit konnte der Wegfall von Zuwendungen (MiFID II) weitestgehend durch die Erhöhung der Verwaltungsvergütung und ersten Erträgen aus der Neuausrichtung kompensiert werden.

Die Entwicklung der Erlöse zeigt folgendes Bild:

2018 2017 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Verwaltungsgebühren für Depots
– erfolgsabhängige 0 42 -42 -100%
– erfolgsunabhängige 369 378 -9 -2%
369 420 -51 -12%
Erlöse aus Dienstleistungen für andere Unternehmen 500 0 500 100%
Anlageabschluss- und Vermittlungsprovisionen 0 * 614 -614 -100%
869 1.034 -165 -16%

* Seit 1.1.2018 gilt der Wegfall von Anlageabschluss- und Vermittlungsprovisionen gemäß MiFID II

Durch Reduzierungen auf der Kostenseite, konnte das Jahr mit einem Jahresüberschuss von €17.258 (Vorjahr €42.272) abgeschlossen werden und der fortgeschriebene Bilanzverlust weiter reduziert werden.

Die Bilanzsumme reduzierte/erhöhte sich um 3,9% auf €863.078 (Vorjahr: €897.742). Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt somit 74,4% (Vorjahr 69,6%). Die Liquiditätslage unseres Instituts ist zufriedenstellend.

Ausblick

Der Bedarf an professioneller Betreuung und Portfolio Management im Umfeld der unabhängigen Vermögensverwalter nimmt unverändert zu. Es hat sich ebenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung gezeigt, dass die Qualität und Professionalität der angebotenen Dienstleistungen durch kleinere unabhängige Vermögensverwalter dem Vergleich zu größeren Bankinstituten standhalten kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erwartete geschäftliche Entwicklung in 2019 nachhaltig durch fallende Aktienmärkte belastet werden kann, womit eine negative Entwicklung der Kapitalmärkte immer ein potentielles Risiko für die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft darstellt.

Ähnlich verhält es sich mit dem potentiellen Risiko aus einer anhängigen Klage eines ehemaligen Anlegers wegen vermeintlicher „Falschberatung“, aus der im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung Ansprüche entstehen könnten, die sich für unser Institut bestandsgefährdend auswirken könnten. Unsere Rechtsberater schätzen die Chancen einer Abweisung der Klage als hoch ein. Aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden dennoch in der Vergangenheit Rückstellungen in Höhe von TEUR 100 gebildet.

Die Gesellschaft wird zukünftig im Bereich der Akquisition von Neumandaten aus dem Bereich der Family Offices und institutionellen Anleger (professionelle Kunden) Schwerpunkte setzen. Zusätzlich wird man sich stark auf Investmentstrategien konzentrieren, die in der Vergangenheit insbesondere in schwierigen Marktphasen hervorragende Performancebeiträge geleistet haben. Um dieses auf einem höchst professionellen Niveau umsetzen zu können, wurde bereits Anfang 2019 die Auflage eines UCITS IV Fonds umgesetzt. Der Fonds ist mit einem Startvolumen von über EUR 25.000.000 gestartet. Zum Jahresende wird von einer Verdopplung des Fondsvolumens ausgegangen. Die Honorare aus dem Fondsmanagement werden zukünftig einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung des Unternehmens beitragen und gleichzeitig den administrativen Aufwand bei Dahl & Partner weiter entlasten und für zusätzliche Transparenz im Umgang mit Investoren sorgen.

Die strategischen Veränderungen bei Dahl & Partner in 2018 bedeuteten, sich von bestehendem nicht ertragreichem Geschäft zu trennen, um Platz und Kapazitäten für ertragreichere Dienstleistungen und Produkte mit Blick in die Zukunft anbieten zu können. Es ist allerdings das Jahr 2019, das zunächst von den strategischen Anpassungen profitieren wird.

Risikomanagementziele und Methoden

Die Überwachung des Unternehmens und der Mitarbeiter erfolgt durch den Vorstand.

Neben den regelmäßigen Auswertungen der Buchhaltung steht dem Vorstand eine EDV-gestützte Ergebnisüberwachung als Kontrollinstrument zur Verfügung.

Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken werden laufend bzw. im monatlichen Turnus anhand der Daten des Rechnungswesens kontrolliert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen einem geregelten Debitorenmanagement. Bei den Adressausfallrisiken wird zukünftig verstärkt darauf geachtet, dass Forderungen gegenüber Kunden und Geschäftspartner fristgerecht und in voller Höhe erfüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden umgehend Wertberichtigungen gebildet.

Die Gesellschaft hat alle ihre Risiken identifiziert und wird sich auch zukünftig intensiv mit ihnen auseinandersetzen mit dem Ziel, mögliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren.

 

Hamburg, im Mai 2019

Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG

Der Vorstand

Sascha Viets

Marcus Jendraszek

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

Vorjahr
T€
1. Barreserve
a) Kassenbestand 18.379,55 25,0
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 310.466,86 202,7
3. Forderungen an Kunden 376.736,67 377,3
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,0 T€ (Vorjahr: 0,0 T€)
4. Immaterielle Anlagewerte 1,00 0,0
5. Sachanlagen 6.137,00 7,9
6. Sonstige Vermögensgegenstände 66.394,54 191,1
– davon Forderungen an Gesellschafter: 0,0 T€ (Vorjahr: 120,7 T€)
7. Rechnungsabgrenzungsposten 4.062,54 3,9
8. Aktive latente Steuern 80.900,00 89,7
9. Sonstige Aktiva 0,00 0,1
863.078,16 897,7

PASSIVA

Vorjahr
T€
1. Sonstige Verbindlichkeiten 77.629,14 53,5
– davon gegenüber Gesellschaftern: 0,0 T€ (Vorjahr: 0,0 T€)
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 77,6 T€ (Vorjahr: 53,5 T€)
2. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 143.450,00 219,4
3. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 700.000,00 700,0
b) Kapitalrücklage 600.000,00 600,0
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 38.973,71 39,0
cb) andere Gewinnrücklagen 108.000,00 108,0
d) Bilanzverlust -804.974,69 -822,2
641.999,02 624,8
863.078,16 897,7

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Vorjahr
T€
1. Zinserträge 2.746,53 14,9
2. Zinsaufwendungen -278,08 -0,6
2.468,45 14,3
3. Provisionserträge 868.919,09 1.034,0
4. Provisionsaufwendungen 0,00 6,1
868.919,09 1.040,1
5. Sonstige betriebliche Erträge 104.442,80 48,8
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -525.027,14 -588,1
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung -31.261,62 -31,2
darunter: für Altersversorgung 0,0 T€ (Vorjahr: 0,0 T€)
b) andere Verwaltungaufwendungen -383.535,08 -414,4
-939.823,84 -1.033,7
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -3.615,69 -1,6
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32.390,81 67,9
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -8.799,00 -20,7
10. Sonstige Steuern -6.334,09 -4,9
11. Jahresüberschuss 17.257,72 42,3
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -822.232,41 -864,5
13. Bilanzverlust -804.974,69 -822,2

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff HGB und unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften der §§ 1 ff. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (Rech-KredV) erstellt.

Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 a KWG.

Nach § 340 i.V.m. § 340 a HGB sind auf den Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. sowie die §§ 340 ff. HGB anzuwenden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht

Firmenname lt. Registergericht: Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG
Firmensitz lt. Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRB 77863

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Zugänge zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800,00 € wurden voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Forderungen an Kreditinstitute

2018 2017
Forderungen an Kreditinstitute 310.466,86 202.691,65

Sämtliche Forderungen sind innerhalb von drei Monaten fällig.

3.2 Forderungen an Kunden

2018 2017
Forderungen an Kunden 376.736,67 377.345,60

Sämtliche Forderungen sind innerhalb von drei Monaten fällig.

3.3 Forderungen gegen Gesellschafter

2018 2017
Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 120.674,66

3.4 Sachanlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Anlagenspiegel der Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG zum 31.12.2018

Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2018 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2018
I. Immaterielle Anlagewerte
1. EDV-Software 94.207,86 0,00 0,00 94.207,86
94.207,86 0,00 0,00 94.207,86
II. Sachanlagen
1. Büroeinrichtung 107.764,75 0,00 0,00 107.764,75
2. Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung 3.548,76 0,00 0,00 3.548,76
3. Geringwertige WG 0,00 1.832,69 0,00 1.832,69
4. Wirtschaftsgüter
Sammelposten 2.993,42 0,00 0,00 2.993,42
114.306,93 1.832,69 0,00 116.139,62
Summen 208.514,79 1.832,69 0,00 210.347,48
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2018 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2018
I. Immaterielle Anlagewerte
1. EDV-Software 94.206,86 0,00 0,00 94.206,86
94.206,86 0,00 0,00 94.206,86
II. Sachanlagen
1. Büroeinrichtung 101.323,75 1.479,00 0,00 102.802,75
2. Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2.070,76 304,00 0,00 2.374,76
3. Geringwertige WG 0,00 1.832,69 0,00 1.832,69
4. Wirtschaftsgüter
Sammelposten 2.992,42 0,00 0,00 2.992,42
106.386,93 3.615,69 0,00 110.002,62
Summen 200.593,79 3.615,69 0,00 204.209,48
Buchwerte
Stand zum 01.01.2018 Stand zum 31.12.2018
I. Immaterielle Anlagewerte
1. EDV-Software 1,00 1,00
1,00 1,00
II. Sachanlagen
1. Büroeinrichtung 6.441,00 4.962,00
2. Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.478,00 1.174,00
3. Geringwertige WG 0,00 0,00
4. Wirtschaftsgüter
Sammelposten 1,00 1,00
7.920,00 6.137,00
Summen 7.921,00 6.138,00

3.5 Latente Steuern

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2018 und der zum 31.12.2017 bestehenden Verlustvorträge wurden latente Steuern in Höhe von € 80.900,00 aktiviert. Hierbei wurde ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag zugrundegelegt. Hinsichtlich der aktivierten Gewerbesteuerbeträge wurde eine Steuermesszahl von 3,5% und ein Hebesatz von 470% (Hamburg) berücksichtigt.

3.6 Sonstige Verbindlichkeiten

2018 2017
a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.562,64 22.067,70
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (8.562,64) (22.067,70)
b) Sonstige Verbindlichkeiten 69.066,50 31.483,28
– davon aus Steuern (64.904,83) (22.251,64)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0,00) (0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (69.066,50) (31.483,28)
77.629,14 53.550,98

3.7 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten, Provisionen, Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses bzw. für die Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz.

Die Abschlussprüferhonorare belaufen sich auf € 21.000,00. Hiervon entfallen € 12.000,00 auf die Abschlussprüfungsleistungen und € 9.000,00 auf andere Bestätigungsleistungen.

3.8 Eigenkapital

Am 13. Oktober 2015 wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgte am 24. März 2016. Das Grundkapital beträgt nach der durchgeführten Kapitalerhöhung € 700.000,00 und ist eingeteilt in 700.000 Stückaktien. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 21. März 2016 wurde die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend angepasst.

Auf Vorschlag der Geschäftsführung ist vorgesehen, den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag wie folgt zu verwenden:

2018 2017
Verlustvortrag 822.232,41 864.504,28
Jahresüberschuss 17.257,72 42.271,87
Bilanzverlust 804.974,69 822.232,41
Vortrag auf neue Rechnung -804.974,69 -822.232,41

4. Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen in Höhe von T€ 368,9 Vermögensverwaltungshonorare sowie in Höhe von T€ 500,0 Erlöse aus Dienstleistungen für nahestehende Unternehmen.

5. Sonstige Pflichtangaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Mietverträgen für die Büroräume in der Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg, (Kündigungsfrist: 6 Monate zum Quartalsende) bestehen zum 31.12.2018 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 41.526,12.

5.2 Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

– Sascha Viets ausgeübter Beruf: Bankkaufmann
– Marcus Jendraszek ausgeübter Beruf: Bankkaufmann

Die Angabe der Vorstandsbezüge unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB, da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

– Thomas K. Rogalla, Hagen (seit März 2016) (Vorsitzender) Kaufmann ausgeübter Beruf:
– Peter David, Hamburg (seit März 2016) (stellvertr. Vorsitzender) Bankkaufmann ausgeübter Beruf:
– Bastian Dittrich, Hamburg (seit März 2016) Kaufmann ausgeübter Beruf:

In 2018 wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 6.250,00 gezahlt.

5.3 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt drei Mitarbeiter ohne Berücksichtigung des Vorstands.

5.4 Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

5.4 Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Hamburg, 28.03.2019

Unterschrift

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 10. Juli 2019 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ‚Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

In einem Gerichtsverfahren macht ein Kunde Schadenersatzansprüche wegen angeblichen Pflichtverletzungen der Gesellschaft aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen geltend. Nach Darstellung der Gesellschaft schätzen die Rechtsberater die Chancen einer Abweise der anhängigen Klage als hoch ein. Im Fall einer erfolgreichen Durchsetzung der Klage könnten Ansprüche gegen die Gesellschaft entstehen, die sich bestandsgefährdend auswirken könnten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Darstellung der Gesellschaft im Lagebericht. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 31. Mai 2019

NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Sven Ole Raap

Wirtschaftsprüfer

Stephan Buchert

Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

2 Comments

  1. Ernst Gennat Donnerstag, 31.12.2020 at 12:58 - Reply

    Die BAFIN-Zulassung ist derweil erloschen. Von der Homepage ist jetzt nur noch die Startseite erreichbar. Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger wird am 06.01.2021 beim Amtsgericht Hamburg stattfinden. Am 18.11.2020 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&P Beteiligungsgesellschaft mbH eröffnet.

    Die relativ schnelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat bestätigt, dass es richtig war frühzeitig den Gläubigerinsolvenzantrag zu stellen. Die Herren Sascha Viets und Marcus Jendraszek waren ja eher damit beschäftigt die Gelder der gescholtenen Anleger beiseite zu schaffen. Sascha Viets als Geschäftsführer der D&P Beteiligungsgesellschaft mbH hat den längst überfälligen Schuldnerinsolvenzantrag erst gestellt, als er durch den zuvor gestellten Gläubigerinsolvenzantrag praktisch dazu gezwungen war. Nach dem nun vorliegenden Gutachten des Sachverständigen war dies allerdings wohl zu spät. Sascha Viets darf sich nun mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung auseinandersetzen. Das Gutachten ist erschütternd, liest sich wie ein Krimi und attestiert den Herren Sascha Viets und Marcus Jendraszek nach meinem Empfinden ein sehr hohes Maß an krimineller Energie. In dem Gutachten wird die hier vielfach geäußerte Vermutung bestätigt, dass die Gelder aus der Anleihe in großem Umfang NICHT für die avisierte Strategie, sondern für anleihefremde Zwecke verwendet wurden. Dem liegt zu Grunde, dass sich die Dahl & Partner AG offenbar bereits seit 2014 erheblichen eigenen Schadenersatzverpflichtungen in Höhe von ca. 10-15 Mio. EUR ausgesetzt sah und unter einem erheblichen finanziellen Druck gestanden hat. Um ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen, wurden dann mindestens in Höhe von 6,1 Mio. EUR Mittel aus dem Anleiheerlös genommen, um die Schadensersatzforderungen der Kunden der Dahl & Partner AG zu entschädigen. Darüber hinaus wurde ein Betrag in Höhe von 800.000 EUR verwendet, um ein Darlehen zurückzuführen, dass die Devonshire Fund Platform Ltd. den Herren Viets und Jendraszek gewährt hatte. Weitere 650.000 EUR wurden aus dem Anleiheerlös genommen, um Anleihegläubiger der Modeon Financial GmbH, an der die D&P Beteiligungsgesellschaft beteiligt war, auszuzahlen. Für den Erwerb der letztlich völlig wertlosen Anteile an der Modeon Financial GmbH wurden weitere 150.000 EUR aus den Anleihemitteln aufgewendet. Weitere 700.000 EUR wurden aufgewendet, um ein Darlehen zurückzuzahlen, dass die Herren Sascha Viets und Marcud Jendraszek von dritter Seite erhalten hatten. Abgesehen von den Zinszahlungen und den Zahlungen für Anleiherückkäufe wurden weitere ca. 1 Mio. EUR aus den Anleihemitteln für Zwecke bezahlt, die in keinem Zusammenhang mit der Anleihebeschreibung stehen, auf deren Grundlage die Mittel in die Anleihe der D&P Beteiligungsgesellschaft investiert wurden.

  2. Martin Rokkowsky Montag, 09.11.2020 at 10:35 - Reply

    Auch ich habe in die 6% Anleihe bei Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG investiert. Ich habe über meinen Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate (Hamburg) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet, so wie viele andere geschädigte Anleger in den vergangenen drei Monaten auch. Am 21.10.2020 wurden durch die mit der Ermittlung beauftragte Kriminalpolizei, Abteilung Wirtschaftskriminalität, LKA 51, aufgrund eines entsprechenden Durchsuchungsbeschlusses, die Geschäftsräume durchsucht und es konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Ich hoffe, dass die Behörden jetzt noch irgendwo Gelder aufstöbern können. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird unter Az 157 Js 40052/13 und bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Az 5650 Js 22/20 ermittelt.

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