creditshelf Aktiengesellschaft – über 5,2 Millionen Minus in der Bilanz

Keine gute Bilanz, die das Unternehmen da jetzt im Unternehmensregister veröffentlicht hat.

creditshelf Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 282,6 325,7
Entgeltich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.157,7 2.786,1
Geleistete Anzahlungen 235,6 0,0
Summe immaterielle Vermögenswerte 2.675,9 3.111,8
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 109,9 120,7
Summe Sachanlagen 109,9 120,7
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.709,7 1.709,7
Summe Finanzanlagen 1.709,7 1.709,7
Summe Anlagevermögen 4.495,5 4.942,2
B. Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 75,5 38,1
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.341,1 2.945,6
davon mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr 1.341,1 867,4
Sonstige Vermögensgegenstände 148,2 73,7
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 290,5 3.181,1
Summe Umlaufvermögen 1.855,2 6.238,5
C. Rechnungsabgrenzungsposten 174,2 165,9
Bilanzsumme 6.524,9 11.346,6

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 1.360,3 1.353,2
Kapitalrücklage 24.091,5 23.320,5
Verlustvortrag -16.198,4 -11.106,3
Jahresfehlbetrag -5.280,5 -5.092,1
Summe Eigenkapital 3.972,9 8.475,3
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 2.034,7 2.227,2
Summe Rückstellungen 2.034,7 2.227,2
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 328,9 441,7
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 328,9 441,7
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 33,3
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,0 33,3
Sonstige Verbindlichkeiten 188,4 169,0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 188,4 169,0
davon aus Steuern 85,2 73,0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 11,6 14,6
Summe Verbindlichkeiten 517,3 644,1
Bilanzsumme 6.524,9 11.346,6

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Umsatzerlöse 4.532,4 3.981,4
Andere aktivierte Eigenleistungen 421,9 226,5
Sonstige betriebliche Erträge 388,6 445,1
Materialaufwand -595,5 -433,7
Aufwendungen für bezogene Leistungen -595,5 -433,7
Personalaufwand -5.745,4 -4.327,2
a. Löhne und Gehälter -5.094,6 -3.754,1
b. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -650,8 -573,1
davon für Altersversorgung 0,1 0,0
Abschreibungen -1.084,6 -724,7
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.084,6 -724,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.220,4 -4.326,7
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 0,0 -0,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 25,0 68,8
davon aus verbundenen Unternehmen 25,0 68,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2,4 -1,6
davon an verbundene Unternehmen 0,0 -0,6
Ergebnis nach Steuern -5.280,5 -5.092,1
Jahresfehlbetrag -5.280,5 -5.092,1

Lagebericht 2020

der creditshelf Aktiengesellschaft

Die folgenden Passagen zu den Unternehmensgrundlagen inklusive Geschäftsmodell, Strategie und Steuerungssystem sowie Wirtschaftsbericht, Geschäftsverlauf, Nachtragsbericht, Chancen- und Risiken, zukünftigen Entwicklungen und Corporate Governance entsprechen im Aufbau und Inhalt den Abschnitten, wie sie im Lagebericht des creditshelf-Konzerns veröffentlicht wurden. Das Geschäftsmodell, die Strategie und das Steuerungssystem sind auf den creditshelf-Konzern und ausgerichtet und schließen damit alle rechtlichen Einheiten ein. Es erfolgt keine Steuerung auf Ebene der creditshelf Aktiengesellschaft als Einzelgesellschaft, sodass auf die gesonderte Erstellung dieser Abschnitte auf Einzelgesellschaftsebene verzichtet wird.

1. Grundlagen des Konzerns

1.1. Geschäftsmodell und Strategie

Die creditshelf Aktiengesellschaft („creditshelf“ oder das „Unternehmen“ und zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft creditshelf solutions GmbH die „creditshelf Gruppe“ oder „Konzern“) ist die führende Kreditplattform für digitale Mittelstandsfinanzierung in Deutschland. Über die Online-Plattform www.creditshelf.com arrangiert creditshelf bankenunabhängige, flexible Finanzierungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen („KMU“). Seit Gründung im Jahr 2014 hat das Unternehmen erfolgreich seine Plattform zur Kreditvergabe über Online-Kreditmarktplätze entwickelt, deren Prozesse mit Hilfe einer selbstentwickelten, datengesteuerten Risikoanalyse-Software zur Kreditanalyse unterstützt werden. Die creditshelf Plattform bildet den gesamten Kreditprozess von der Antragstellung über die Kreditanalyse und das Risikomanagement bis hin zur Auszahlung, die über eine regulierte Fronting Bank stattfindet, und Betreuung eines Kredits ab. Eine sichere und für die Nutzer komfortabel zu bedienende Online-Plattform ist entscheidend für den Unternehmenserfolg von creditshelf.

Als Gestalter innovativer Finanzierungslösungen verbindet creditshelf komplementäre Bedürfnisse: Während mittelständische Unternehmer unkompliziert an attraktive Finanzierungsalternativen gelangen und so ihren Finanzierungsmix erweitern, können vornehmlich institutionelle Investoren direkt in Kredite an den deutschen Mittelstand investieren. Effizient investierbare und anderweitig nicht zugängliche KMU-Kredite stellen für Investoren eine attraktive Anlageklasse dar. Kooperationspartner können ihre Klienten über eine Nutzung der creditshelf Plattform als innovative Anbieter neuer Kreditlösungen unterstützen.

Als einen deutlichen Kundennutzen und Wettbewerbsvorteil gegenüber der klassischen Vergabepraxis von Bankkrediten wertet creditshelf, dass über die creditshelf Plattform auf Basis digitalisierter und automatisierter Prozesse eine sehr effiziente und schnelle indikative Prüfung von Kreditprojektanträgen mit geringen Transaktionskosten möglich ist. Das Unternehmen hält selbst keine arrangierten Darlehen – weder als Darlehensnehmer noch als Investor – in der eigenen Bilanz. Die Kredite werden von einer sogenannten Fronting Bank vergeben. Diese Fronting Bank hat eine Vollbanklizenz und wird benötigt, da nach geltendem deutschen Recht für die Gewährung von Krediten in der Regel eine solche Banklizenz erforderlich ist. Nach Gewährung eines Darlehens an den Kreditnehmer durch die Fronting Bank verkauft diese die Darlehensforderungen an die creditshelf solutions GmbH („creditshelf solutions“), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der creditshelf Aktiengesellschaft, und überträgt das Darlehensengagement auf die creditshelf solutions. Diese wiederum verkauft und überträgt die Kreditforderungen in Tranchen an Investoren weiter, die über die creditshelf Plattform Finanzierungszusagen abgegeben haben, und übernimmt in der Folge für und im Namen der einzelnen Investoren die laufende Betreuung des jeweiligen Darlehensengagements.

Zum Kreis der Investoren zählt seit diesem Geschäftsjahr auch der sogenannte „creditshelf Loan Fund“, ein in Luxemburg ansässiges Investmentvehikel, dessen Namensgeber creditshelf ist, ohne hier eigene Gelder zu investieren. Ankerinvestor dieses Fonds ist vielmehr der Europäische Investitionsfonds, der im Rahmen seines EU-weiten Fördermandats breit gestreut in die über die creditshelf Plattform arrangierten Darlehen investiert. Im Falle einer Finanzierung des Darlehens über den creditshelf Loan Fund, trifft der Portfoliomanager (1741 Gruppe) eine eigenständige Finanzierungszusage für das jeweilige Darlehen. creditshelf agiert in beratender Rolle für die 1741 Gruppe.

Das Produktangebot, das sich an deutsche mittelständische sowie Wachstumsunternehmen richtet, umfasst Unternehmenskredite von 100.000 EUR bis zu 5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 1 bis 96 Monaten.

Unsere fokussierte Wachstumsstrategie basiert auf drei Säulen, deren Bedeutung für die Gesellschaft und aktueller Entwicklungsstand untenstehend beschrieben werden:

1)

Kooperationen:

Ziel unserer Plattform ist der Ausbau strategischer Kooperationen und Partnerschaften, die durch die Vermittlung von potenziellen Kreditnehmern aus dem Netzwerk der Partner an creditshelf und umgekehrt sowie mit der Finanzierung der Kredite über die Plattform für Wachstumsimpulse sorgen. Hier setzen wir auf ein akzelerierendes Netzwerk Momentum.

Erfolgreiche Meilensteine in diesem Bereich stellen beispielsweise die seit April 2019 geschlossene Kooperationsvereinbarung mit der Commerzbank sowie diverse weitere Kooperationsvereinbarungen mit unseren zahlreichen Partnern in den verschiedenen Partnersegmenten dar. Auf der Investorenseite gewann creditshelf Ende 2020 mit der Amsterdam Trade Bank einen neuen, institutionellen Finanzierungspartner.

2)

Erweiterung des Produktportfolios:

Um unseren Kunden jederzeit passende Lösungen anbieten zu können, planen wir das Produktportfolio der Plattform durch flexible und komplementäre Produkte zu erweitern. Diese neuen Produkte können entweder von creditshelf selbst angeboten oder im Rahmen von Partnerschaften mit flexibler und individueller Ausgestaltung in die Plattform integriert werden. Sie schaffen Potenzial für die Neukundengewinnung und den Ausbau bestehender Kundenbeziehungen im Sinne einer höheren Konversionsquote. Die Erweiterung des Produktportfolios bezieht die Anpassung der Erfordernis jährlicher Mindestumsätze finanzierbarer Kreditnehmer von 2,5 Mio. EUR auf nunmehr lediglich 1,0 Mio. EUR mit ein.

Mit der im Januar 2020 abgeschlossenen, exklusiven strategischen Partnerschaft mit BNP Paribas Asset Management für gänzlich unbesicherte Mittelstandskredite zwischen 500.000 EUR und 5 Mio. EUR mit einer erweiterten Laufzeit von bis zu 96 Monaten hat das Unternehmen sein Produktportfolio erfolgreich weiter ausgebaut.

3)

Softwareentwicklung:

Wir arbeiten stetig an unseren datengesteuerten und automatisierten Prozessen zur Unterstützung der Kreditauswahl sowie an den Kreditscoring-Algorithmen und Modellen, um eine tiefere und effizientere Analyse zu ermöglichen. Wesentlich für diese Weiterentwicklung ist ein im Geschäftsverlauf stetig wachsender Datensatz auf Basis von abgelehnten und arrangierten Kreditprojekten, auf dessen Basis die Algorithmen lernen und kontinuierlich verbessert werden können. So können wir effizient die Anzahl der Kreditprojekte erhöhen, Laufzeiten verlängern, größere Volumina arrangieren und schließlich organisches Wachstum sicherstellen. Gleichzeitig bietet sich die Chance, Analysedienstleistungen auch Dritten anzubieten. Diese Wachstumschancen entstehen durch die Verknüpfung selbstentwickelter und zugekaufter Softwarekomponenten zu einer umfassenden Systemarchitektur, die als Ganzes weiterentwickelt wird und die Automatisierung der Wertschöpfungskette weiter vorantreibt.

1.2 Konzernstruktur und Beteiligungen

Die creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, ist die Holdinggesellschaft der creditshelf Gruppe. Sie nimmt bestimmte zentrale Funktionen für die gesamte Gruppe wahr, unter anderem in den Bereichen Management, Strategie, Finanzwesen, Unternehmenskommunikation, Produktmanagement, Marketing, Investor Relations, Risikomanagement, Recht, Compliance sowie Personalwesen.

Die creditshelf solutions GmbH, Berlin, Deutschland, ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der creditshelf Aktiengesellschaft. Geschäftszweck der creditshelf solutions GmbH ist die Vermittlung sowie der Ankauf und Verkauf von Kreditforderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten, insbesondere zur interaktiven Vermittlung von Finanzierungen, und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Serviceleistungen. Ausgenommen ist das Betreiben von Factoring sowie Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erlaubnispflichtig sind.

Ursache für die Veränderung der Konzernstruktur im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 ist die Verschmelzung der beiden Tochtergesellschaften der creditshelf Aktiengesellschaft. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 07. Oktober 2020 wurde die creditshelf service GmbH (übertragender Rechtsträger) rückwirkend zum 01. Januar 2020 auf die Valendo GmbH (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Die Valendo GmbH hat als übernehmende Rechtsträgerin im Zuge der Verschmelzung die steuerliche Rechtsnachfolge der creditshelf service GmbH und die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter mit deren Buchwerten übernommen. Die übernehmende Gesellschaft wurde darüber hinaus nach der Verschmelzung in creditshelf solutions GmbH umfirmiert. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister erfolgte am 02. November 2020.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hielt die creditshelf Aktiengesellschaft darüber hinaus keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen.

1.3 Standorte und Mitarbeiter

Die creditshelf Gruppe hat Ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Darüber hinaus hat creditshelf einen Standort in Berlin über die creditshelf solutions GmbH.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren bei der creditshelf Gruppe insgesamt 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festangestellt (31. Dezember 2019: 49).

1.4 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren

Die creditshelf Aktiengesellschaft mit ihren drei Vorstandsmitgliedern steuert das Geschäft anhand zentraler finanzieller Leistungsindikatoren. Diese werden regelmäßig überprüft und genutzt, um die Leistung zu messen, Trends zu erkennen und strategische Entscheidungen zu treffen. Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Zahlen handelt es sich um geprüfte Daten des internen Berichtssystems des Unternehmens. Neben einer regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand fließen die wesentlichen Leistungsindikatoren auch in die Diskussion mit dem Aufsichtsrat ein.

Leistungsindikatoren 01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
in TEUR
Umsatzerlöse 4.899,2 4.564,5
EBIT -5.345,2 -4.954,3

creditshelf verwendet darüber hinaus folgende ausgewählte weitere Leistungsindikatoren zur Steuerung des Geschäftsbetriebs, zur Erfolgsmessung, zur Identifikation von Trends und zur Unterstützung strategischer Entscheidungen:

Anzahl, Volumen und Laufzeit von Transaktionen über die creditshelf Plattform angefragter Kredite

Anzahl, Volumen und Laufzeit von Transaktionen über die creditshelf Plattform arrangierter Kredite

Conversion Rate (Anzahl von Krediten, die nach positiver Vorauswahl tatsächlich kontrahiert wurden im Verhältnis zu Gesamtanträgen)

Acceptance Rate (Anzahl von Krediten nach positiver Vorauswahl im Verhältnis zu Gesamtanträgen)

Recurring Borrowers (Anzahl wiederkehrender Kreditnehmer im Verhältnis zu Gesamtanzahl Kreditnehmer)

Default Rate (Ausfallrate)

Diese aus dem internen Customer-Relationship-Management-System („CRM“) stammenden Indikatoren verändern sich z. T. unterjährig durch Zyklizität im Geschäftsmodell. Zum Beispiel erreichte das von creditshelf arrangierte Kreditvolumen in den Geschäftsjahren 2018 (H1: 30,3 %, H2: 69,7 %) und 2019 (H1: 40,5 %, H2: 59,5 %) jeweils in der 2. Jahreshälfte sein Maximum. Im Geschäftsjahr 2020 lag das arrangierte Volumen in der 2. Jahreshälfte zwar weiterhin über dem der 1. Jahreshälfte (H1: 46,1 %, H2: 53,9 %), der Unterschied fiel jedoch weniger stark aus. Eine wesentliche Ursache hierfür identifiziert creditshelf in den im November im Rahmen der Corona-Pandemie erneut verschärften Kontaktbeschränkungsauflagen (2. Lockdown) und einer daraus resultierenden, kurzfristig schwächeren Kreditnachfrage sowie die Anwendung weiterhin strikter, an die Situation angepasster Risikostandards seitens creditshelf mit dem Ziel, eine anhaltend stabile Portfolio-Performance zu gewährleisten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass aufgrund der seit März 2020 herrschenden Corona-Pandemie und der daraus folgenden staatlichen Interventionsmaßnahmen wie z.B. den KfW-Hilfskrediten temporär veränderte Marktbedingungen für creditshelfs Produkte bestehen.

Auf Ausführungen zu Umweltbelangen wird verzichtet, weil solche aus Sicht des Managements für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft zum aktuellen Zeitpunkt nicht von Relevanz sind. Im Hinblick auf Arbeitnehmerbelange gilt, dass auf Konzernebene und in Anlehnung an das angestrebte Wachstum der Gesellschaft regelmäßig die Gesamtmitarbeiteranzahl sowie potenzieller Einstellungsbedarf geprüft und verzielt wird. Von einer detaillierteren und kennzahlenbasierten Steuerung der Arbeitnehmerbelange wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr abgesehen.

1.5 Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden bei der Gesellschaft klar unterschieden und beschränken sich im Wesentlichen auf Entwicklungstätigkeiten. Diese konzentrieren sich auf die creditshelf Plattform, die fortlaufende Optimierung des Datenmanagements, der Algorithmen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung, die Systeme und Prozesse zur Unterstützung der Kreditentscheidung, des fortlaufenden Monitorings von bereits arrangierten Krediten sowie die Weiterentwicklung der Systemarchitektur als Ganzes. Die Weiterentwicklung eines fortschrittlichen Kreditprojektprozesses mit einer datengesteuerten Risikoanalyse-Software ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie. Hierzu hat creditshelf in der Vergangenheit mit einem Software-Beratungs- und Entwicklungsunternehmen zusammengearbeitet, diese Zusammenarbeit im 1. Quartal 2020 aber nach erfolgreicher Übergabe wie geplant beendet.

Die in der Gesellschaft im Berichtsjahr angefallenen Kosten in Höhe von 574,5 TEUR (im Vorjahr: 1.795,1 TEUR) für eigene Entwicklungen und für die Unterstützung des bis Marz 2020 beauftragten externen Softwareentwicklers wurden als Herstellungs- bzw. Anschaffungsnebenkosten auf die beiden immateriellen Vermögenswerte „Internetplattform“ und „Risikotool“ (Software) aktiviert. Davon gingen 421,8 TEUR (Vorjahr: 226,6 TEUR) auf aktivierte Eigenleistungen zurück. Während im 1. Halbjahr 2019 in deutlich größerem Umfang auf den externen Softwareentwickler zurückgegriffen wurde, hat dieser seine Entwicklungstätigkeiten zum Ende des Geschäftsjahres 2019 im Wesentlichen abgeschlossen und zu Beginn des 1. Quartals 2020 zur Weiterentwicklung an Mitarbeiter der creditshelf erfolgreich übergeben. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Buchwert dieser beiden, sich in Nutzung durch die Gesellschaft befindlichen immateriellen Vermögenswerte „Internetplattform“ und „Risikotool“ (Software) 2.669,5 TEUR (Vorjahr: 3.104,8 TEUR). Die vorgenommenen Regelabschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.009,7 TEUR (Vorjahr: 664,8 TEUR). Außerordentliche Abschreibungen waren weder in diesem Berichtszeitraum noch im Vorjahr notwendig.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Über die creditshelf Plattform richtet sich creditshelf mit ihrem Produktangebot an kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, die von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind. Entsprechend kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit einhergehende Auswirkungen auf die Kreditanfrage bzw. das Kreditangebot einen Einfluss auf den Verlauf des operativen Geschäfts von creditshelf haben.

Auf Basis der am 14. Januar 2021 publizierten Informationen des Statistischen Bundesamtes ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt als Folge der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2020 um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. [1] Besonders in den ersten beiden Quartalen des Jahres kam es laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu einem deutlichen Wirtschaftseinbruch. Gleichzeitig zeigen Konjunkturindikatoren wie der industrielle Produktionszuwachs oder der ifo Konjunkturtest zur Gesamtwirtschaft über das 3. und 4. Quartal 2020 hinweg eine wirtschaftliche Erholung auf, deren Dynamik jedoch durch die seit November 2020 verschärften Kontaktbeschränkungen abgeschwächt wurde. Für das erste Quartal 2021 prognostiziert das BMWi einen fortgesetzten, gedämpften Aufschwung.[2] Der Sachverständigenrat Wirtschaft kommt zu einer vergleichbaren Einschätzung: Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung in 2020 erwartet er für das Folgejahr ein Wachstum von 3,7 %. Mit einem Abklingen der zweiten Infektionswelle dürfe sich die Erholung der Wirtschaft im Frühjahr wieder mit einem etwas höheren Tempo fortsetzen als noch zu Jahresbeginn. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung stütze diese Entwicklung, sei jedoch nicht immer zielgenau, wodurch nicht alle Unternehmen ausreichend unterstützt werden. Ein wesentlicher Treiber für das Produktionswachstum 2021 sei die Stärkung digitaler Geschäftsmodelle und Innovation, besonders im KMU-Bereich.[3]

Dem BMWi zufolge erholte sich im Jahresverlauf besonders die deutsche Industrie, die von positiven Impulsen der Automobilindustrie profitierte. Auch das produzierende Gewerbe und die Baubranche verzeichneten ab der 2. Jahreshälfte eine starke Erholung. Der Einzelhandel verzeichnete lediglich einen leichten Aufschwung.[4] Laut Jahresgutachten des Sachverständigenrats verlief die Entwicklung in den verschiedenen Zweigen dieser Industrie zweigeteilt: Während beim Internet- und Versandhandel oder beim Handel mit Lebensmitteln Zuwächse zu verzeichnen waren, kam es in Teilen des stationären Einzelhandels und im Gastgewerbe Corona-bedingt zu Rückgängen.[5] Diese Entwicklung dürfte sich nach der erneuten Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im November 2020 weiter fortsetzen. Die Entwicklung von Industrien und Geschäftsmodellen ist daher differenziert zu betrachten.

Zusätzliche Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland hatten die im Rahmen der Corona-Pandemie seit März 2020 in Kraft getretenen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen sowie umfangreiche Hilfskreditprogramme, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie abfedern sollen.[6] Zusätzlich galt von März 2020 bis Dezember 2020 ein Insolvenzmoratorium, d.h. die Insolvenzantragspflicht, rechtliche Folgen im Falle einer Insolvenzreife sowie Insolvenzanfechtungen waren zum Teil ausgesetzt bzw. erheblich eingeschränkt.[7] Diese Maßnahmen führten insgesamt zu deutlich weniger Insolvenzen: Von Januar bis Oktober 2020 lag die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren von deutschen Unternehmen 15 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums, insgesamt gab es 26,3 % weniger Insolvenzanträge.[8] Für das Jahr 2021 erwartet das BMWi im Anschluss an die wieder für alle Insolvenzgründe bestehende Insolvenzantragspflicht eine vergleichsweise moderate Insolvenzwelle.[9] Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband geht von einem eher geringen Prozentsatz an Insolvenzen als Folge der Coronakrise aus. Dabei unterscheiden sich die Erholungschancen je nach Branche stark. Während sich Reisebüros, Hotellerie, Einzelhandel und Gastronomie – Branchen, die creditshelf in der Regel nicht bedient – bei der Erholung schwertun, dürften sich andere Branchen spätestens 3 Jahre nach Krisenende im Wesentlichen erholt haben.[10]

Dieses gesamtwirtschaftliche Umfeld setzt für die mittelständischen Kunden von creditshelf und damit auch für das Unternehmen selbst einerseits herausfordernde Rahmenbedingungen, die aber andererseits von entstehenden Chancen im Zuge einer wirtschaftlichen Erholung, besonders durch innovative und digitale Geschäftsmodelle, die Chancen für creditshelfs Wachstumsinitiative darstellen, kompensiert werden. Wesentlich damit verbunden ist die Entwicklung des Kreditmarkts in Deutschland, die im folgenden Kapitel beschrieben wird.

2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen

creditshelf ist im Bereich der Kreditvergabe über Online-Kreditmarktplätze an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland aktiv. Damit ist creditshelf aus Sicht des Unternehmens Teil des deutschen Kreditmarkts und gehört zur Branche der digitalen Finanzierungsanbieter für KMU.

Der deutsche Kreditmarkt war im Jahr 2020 und ist noch immer wesentlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um den aus der Krise resultierenden, erhöhten Bedarf an Liquidität bedienen zu können, wurden in Deutschland und der Eurozone zahlreiche staatlich unterstützte Hilfsprogramme aufgelegt. [11] Hierzu zählen neben dem am 31. Dezember 2020 beendeten Insolvenzmoratorium[12] auch die zusätzliche Liquidität der EZB mit für Banken attraktiven Finanzierungskonditionen[13] sowie die weitreichende Entlastung der Geldhäuser von zusätzlichen Risiken im Rahmen der KfW-Förderprogramme, an denen alternative Finanzierungsanbieter bisher nur vereinzelt teilhaben. Diese Förderprogramme, mit Hilfe derer die KfW bis Ende 2020 insgesamt 50,9 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt hat, dürften in der anhaltenden Krise einen nicht unerheblichen Teil des Kreditbedarfs deutscher Unternehmen inkl. KMU abdecken.[14]

Banken, die die wesentlichen Intermediäre für die staatlichen Hilfsprogramme darstellen, reichten dem KfW-Kreditmarktausblick zufolge im 3. Quartal 2020 nur noch 0,3 % mehr Kredite aus als im Vorjahr. Damit flaute der starke Wachstumstrend des 1. Quartals (7,3 %)[15] und 2. Quartals (6,0 %) deutlich ab. Das Wachstum im 1. Halbjahr war stark vom Verlauf der Corona-Pandemie beeinflusst: aufgrund der pandemiebedingten Ertragseinbußen entstand ein sehr hoher Liquiditätsbedarf bei den Unternehmen. Die Nutzung staatlicher Kreditgarantien, darunter die KfW-Förderprogramme, dürfte für das Wachstum bei den von den Banken ausgegeben Krediten von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. Mit der weitgehenden Lockerung der Kontaktbeschränkungen ging schließlich eine zügige Erholung über den Sommer einher, wodurch sich auch die Kreditnachfrage in der 2. Jahreshälfte reduzierte. Darüber hinaus sorgte die pandemiebedingte, wirtschaftliche Unsicherheit, die die verschärften Kontaktbeschränkungen seit November 2020 weiter verstärkt haben dürfte, für Zurückhaltung der Unternehmer bei Investitionen.[16] Einen Einfluss auf den Rückgang bei der Kreditvergabe dürfte außerdem der zunehmend restriktivere Umgang der Banken, besonders für Mittelständler gehabt haben – auch wenn die Anforderungen hier nur langsam weiter verschärft werden.[17] Dem zugrunde liegen dürfte nicht zuletzt eine krisenbedingte, grundlegende Verschlechterung der Bonitätsratings deutscher Unternehmen.[18] So rutschen solide Unternehmen in Bonitätsklassen, in denen sich die Banken schwerer bei der Finanzierung tun. Einen Anstieg der Investitionsbereitschaft und damit des Kreditbedarfs im KMU-Markt ist zu erwarten, wenn sich die pandemiebedingten Unsicherheiten ab dem Frühjahr 2021 verringern und sich die Wirtschaft weiter erholt.[19] Dies deckt sich mit der Befragung der Europäischen Zentralbank. In Deutschland stieg die Kreditnachfrage, im Wesentlichen für Betriebsmittelfinanzierungen, im 2. Quartal stark an, um anschließend im 3. und 4. Quartal wieder zu sinken. Gleichzeitig erhöhte sich die Ablehnungsrate entsprechend der Nachfrage im 2. Quartal. Im 4. Quartal ermittelte die EZB trotz der gesunkenen Nachfrage erhöhte Ablehnungsraten. [20] Daraus lässt sich ableiten, dass es trotz der geschaffenen Erleichterungen in Deutschland weiterhin ein nicht unerhebliches Volumen an Kreditanfragen gibt, das nicht von traditionellen Banken bedient wird. Da einer Studie von Barkow Consulting und der solarisBank zufolge 99,5 % der Unternehmen in Deutschland zum KMU-Sektor gehören[21], dürften sich diese Trends auch auf diesen Bereich übertragen lassen. Für das 1. Quartal 2021 erwartet die Europäische Zentralbank einen moderaten Anstieg der Kreditnachfrage durch Unternehmen.[22]

Trotz des massiven staatlichen Eingriffs in den KMU-Kreditmarkt ist fraglich, ob die staatlichen Hilfsprogramme aufgrund ihres temporären Charakters auch die langfristigen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abfedern bzw. nach der Krise weiterhin als Finanzierungsoption zur Verfügung stehen und ob insbesondere die KfW-Kredite aufgrund ihrer spezifischen Vergabe- und Verwendungskriterien alle finanzierungsfähigen KMUs bedienen werden. [23] Dies schafft aus Sicht von creditshelf, neben den von Banken prinzipiell schwerer finanzierbaren Bereichen wie Wachstumsfinanzierungen für Jungunternehmen, Raum für Finanzierungsoptionen außerhalb des klassischen Bankenumfelds. Dazu zählt auch eine Rückkehr des unbesicherten Betriebsmittelkredits z.B. zur Vorfinanzierung im Rahmen eines steigenden Auftragsvolumens durch die anhaltende wirtschaftliche Erholung, die für verschiedene Branchen mit digitalem Geschäftsmodell enorme Wachstumschancen bietet. [24] Gleichzeitig weitet sich das Kundenspektrum alternativer Finanzierer wie creditshelf durch die krisenbedingte, negative Ratingmigration weiter aus.

Ausgehend von der bereits beschriebenen BIP-Entwicklung, bei der nach einem von mehreren Einbrüchen geprägten Jahr 2020 in den beiden Folgejahren eine von spezifischen Sektoren getragene Erholung einsetzt, auch mit der Folge abnehmender temporär staatlich intervenierter Kreditversorgung, könnte aus Sicht des creditshelf Managements der Marktanteil digitaler Kredite bis 2023 vor diesem Hintergrund sogar über den in einer Studie von Barkow Consulting und der solarisBank genannten 7 % des gesamten jährlichen Neugeschäfts liegen. Auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank beziffert die Studie den Bestand der KMU-Kredite in Deutschland zum Dezember 2018 auf rund 200 Mrd. EUR. Der Teil, bei denen zumindest ein Teil des Vertriebs- und Kreditvergabeprozesses automatisiert bzw. digital abläuft, betrug im Jahr 2018 noch 1,9 % oder rund 1 Mrd. EUR nach rund 500 Mio. EUR bzw. 1 % in 2017. [25] Insgesamt präsentieren die ausgewählten Untersuchungen den Markt für KMU-Kredite im Allgemeinen und die Branche der digitalen Finanzierungsalternativen für KMU im Besonderen als Wachstumsmärkte, auch in der Corona-Krise.

2.3 Wettbewerb und Marktstruktur

Wettbewerber sind aus Sicht des Unternehmens andere digitale Finanzierungsanbieter und -plattformen mit Fokus auf die Fremdkapitalfinanzierung kleiner bis mittlerer Unternehmen in Deutschland. Neben reinen Online-Vergleichsplattformen wie Fincompare oder Compeon im weiteren Sinne zählen dazu vor allem Kreditmarktplätze wie z.B. October (Sitz in Frankreich, Markteintritt in Deutschland erfolgt), Teylor (Sitz in der Schweiz, Fokus auch auf Deutschland ausgeweitet) oder Kapilendo (Sitz in Deutschland) sowie Challenger Banks wie die RiverBank (Luxemburg) oder in bestimmten Bereichen wie Wachstumsfinanzierungen auch andere Marktteilnehmer wie Venture Debt Anbieter, wobei diese eher größere Mindestkreditvolumina anstreben. Im Vergleich zu vorherigen Berichterstattungen ist festzuhalten, dass die Kreditplattform Funding Circle den Marktauftritt am Standort Deutschland dahingehend verändert hat, nur noch eine Kreditvermittlung – unter anderem auch an creditshelf – anzubieten und kein originäres Kreditprodukt mehr zu vertreiben. Auch Auxmoney (Sitz in Deutschland) hat sein Angebot re-fokussiert und konzentriert sich inzwischen wieder rein auf Konsumentenkredite. Das Angebot von creditshelf richtet sich auf Bereiche, die in der Regel von Wettbewerbern nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Abgrenzungsmerkmale sind dabei die Höhe des durchschnittlichen arrangierten Kreditvolumens pro Ticket (in der Regel rund 900 TEUR), die Laufzeit (1 Monat bis 8 Jahre), die Unternehmenszielgruppe (1 bis 100 Mio. EUR Umsatz), strukturelle Merkmale des Kredites wie der Rang in der Kapitalstruktur (im Falle von creditshelf ausschließlich vorrangig) oder Art der Besicherung (im Falle von creditshelf im Wesentlichen dinglich unbesichert) sowie die Kredithöhe (100.000 EUR bis 5 Mio. EUR) und Art der Investoren (Fokus institutionelle Investoren).

Im Verlauf der Corona-Pandemie hat sich indirekt der Wettbewerb durch klassische Banken erhöht. Diese operieren im Rahmen ihrer Hausbankfunktion als zentrale Intermediäre für staatliche Hilfsprogramme, die mittels Risikoübernahmen den steigenden Liquiditätsbedarf bedienen sollen. Folglich hat sich das Wachstum des Kreditneugeschäfts der Banken mit Unternehmen im 1. Halbjahr und bezogen auf klassische Betriebsmittelkredite deutlich beschleunigt und den Bedarf nach alternativen Finanzierungsformen aufgrund des staatlichen Eingriffs temporär gebremst. Im Anschluss sorgte eine krisenbedingte, hohe Investitionszurückhaltung bei verbesserter Liquiditätslage dafür, dass sich die Kreditnachfrage von Unternehmern reduzierte. [26] Damit verschärfte sich der Wettbewerb um das verbleibende Kreditgeschäft noch einmal.

Es ist jedoch festzustellen, dass Banken sich im für creditshelf primär relevanten Kundensegment in der Regel auf besicherte Kredite fokussieren. creditshelf betrachtet sich in diesem Zusammenhang als Kooperationspartner für Banken wie im Falle der Partnerschaft mit der Commerzbank, die im Berichtszeitraum maßgeblichen Anteil am arrangierten Kreditvolumen hatte.

Studien zeigen, dass Digitalisierung und Automatisierung in Kreditprozessen im Niedrigzinsumfeld entscheidende Wettbewerbsfaktoren sind, der Grad der Automatisierung im Firmenkundengeschäft aber hinter dem des Privatkundengeschäfts zurückbleibt. [27] Banken könnten von der creditshelf Technologie im Hinblick auf die Kreditanalyse profitieren und somit ggf. einen besseren und effizienteren eigenen Kreditprozess umsetzen. Dieser Trend dürfte sich aufgrund der Corona-Pandemie weiter verstärkt haben.

Abschließend ist festzuhalten, dass das Management unverändert von einem stark wachsenden Markt für digitale Mittelstandsfinanzierungen in Deutschland ausgeht.[28] Gleichzeitig wirken sich aber temporäre Effekte staatlich geförderter Hilfsprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Nachfrage alternativer Finanzierungsformen aus. Es wird angenommen, dass u.a. mit flächendeckender Verfügbarkeit von Impfstoffen und damit einhergehenden Lockerungen der Lockdown-Bestimmungen eine Erholung der Wirtschaft in 2021 erfolgen wird[29] und dadurch gekennzeichnet ist, dass sich einzelne Industrien und Geschäftsmodelle selektiv schneller auf Vorkrisenniveaus und darüber hinaus entwickeln werden, die Nachfrage nach nicht über staatliche Hilfsprogramme abgedeckte Betriebsmittelkredite wieder zunehmen wird. Darüber hinaus stellen von der Krise profitierende Wachstumsunternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen eine zunehmend wichtigere Zielgruppe für creditshelfs Produkte dar. Der aus den genannten Punkten resultierende Kreditbedarf wird aufgrund von Bilanz- und Risikorestriktionen nicht vollständig von Banken abgedeckt werden[30] und bietet entsprechende Chancen für creditshelf.

2.4 Geschäftsverlauf

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage des deutschen Mittelstands und damit auch den Finanzierungsbedarf sorgten im Berichtszeitraum für einen wechselhaften Geschäftsverlauf bei creditshelf. Staatliche Hilfsprogramme hatten zwar einen stabilisierenden Effekt auf die Liquidität deutscher KMU und damit auf die Performance des creditshelf Bestandsportfolios, führten aber zu einer temporären Verzerrung des Kreditangebots auch in creditshelfs Zielmarkt.

Trotz einer gut gefüllten Kreditprojekt-Pipeline verringerte sich das über die creditshelf Plattform arrangierte Kreditvolumen vor dem Hintergrund gestiegener Vorsicht auf Investorenseite im Zuge der Corona-Pandemie und des 1. Lockdowns ab März 2020 von 16,9 Mio. EUR im 1. Quartal 2019 auf 11,6 Mio. EUR im 1. Quartal 2020. Dies hatte trotz verbesserter Margen Umsätze in Höhe von lediglich 685,6 TEUR zur Folge, 26,8 % weniger als im Vorjahresquartal. Dank eines deutlichen Wachstumsschubs im 2. Quartal erhöhte sich das arrangierte Kreditvolumen im 1. Halbjahr 2020 auf 45,6 Mio. EUR (im 1. Halbjahr 2019: 35,8 Mio. EUR). Treiber dieser Entwicklung waren der erfolgreiche Start des creditshelf Loan Fund und damit zusammenhängende Nachholeffekte aus noch ausstehenden Kreditprojekten des 1. Quartals, die über die neuen Finanzierungsmittel bedient werden konnten. Infolgedessen erreichte creditshelf im 1. Halbjahr 2020 einen Konzernumsatz von 2.501,3 TEUR, 41,6 % über dem 1. Halbjahr 2019 (1.766,2 TEUR). Auch im 3. Quartal konnte creditshelf dank einer erfreulichen Nachfrage mittelständischer Kreditnehmer weiter wachsen. Das arrangierte Kreditvolumen in den ersten neun Monaten 2020 erhöhte sich auf 70,3 Mio. EUR (erste neun Monate 2019: 51,7 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 3.674,5 TEUR, 49,4 % über den ersten neun Monaten 2019 (2.460,3 TEUR). Zu Beginn des Schlussquartals hielt dieser Wachstumstrend an. Die seit Anfang November geltenden, verschärften Kontaktbeschränkungen sorgten jedoch für eine reduzierte Investitionsbereitschaft mittelständischer Unternehmer zum Jahresende. Eine daraus resultierende, kurzfristig deutlich schwächere Nachfrage nach alternativen KMU-Krediten in Kombination mit weiterhin strikten Risikostandards auf Seiten creditshelfs führten dazu, dass sich das arrangierte Kreditvolumen im 4. Quartal auf 28,6 Mio. EUR belief, 22,2 % unter dem 4. Quartal des Vorjahres. Dies ist auch einem schwachen Dezember geschuldet, in dem der Beginn des 2. „harten“ Lockdowns ab Mitte des Monats die Nachfrage nach KMU-Krediten weiter reduzierte. Den Umständen eines von der Corona-Pandemie geprägten, herausfordernden Jahres zum Trotz, steigerte creditshelf den Konzernumsatz dennoch um 7,3 % auf 4.899,2 TEUR (Vorjahr: 4.564,5 TEUR).

Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf -5.345,2 TEUR (Vorjahr: -4.954,3 TEUR). Um den negativen Auswirkungen und Unsicherheiten der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, verschärfte die Gesellschaft bereits zu Beginn des 2. Quartals das konsequente Kostenmanagement. Gleichzeitig investierte creditshelf gezielt in weiteres Wachstum. Dies umfasst zum einen den Mitarbeiteraufbau, der bis zum Ende des 1. Halbjahrs 2020 wie geplant durchgeführt wurde, um internes Know-how zu stärken und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern zu verringern. Während ab Beginn des 2. Quartals über einen Erhalt des bestehenden Mitarbeiterstammes hinaus nicht mehr aktiv rekrutiert wurde, revidierte die Gesellschaft bereits kontrahierte Einstellungen nicht und nahm diese neuen Mitarbeiter wie geplant in die Gesellschaft auf. Nach Ende des 2. Quartals kam es schließlich zu keinem weiteren Nettozuwachs des Mitarbeiterstammes.

Zum anderen investierte creditshelf gezielt in die Stärkung der Marketing-Infrastruktur, um optimal vom erwarteten wirtschaftlichen Aufschwung im Geschäftsjahr 2021 profitieren zu können.

Die Institutionalisierung der strategischen Partnerschaften hat creditshelf im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter vorangetrieben. Die seit April 2019 bestehende Kooperation mit der Commerzbank auf der Kreditnehmerseite trug auch im Geschäftsjahr 2020 signifikant zur positiven Geschäftsentwicklung bei. Die erste Finanzierungsrunde über 62 Mio. EUR für den creditshelf Loan Fund, bei dem der Europäische Investitionsfonds als Ankerinvestor fungiert, schloss creditshelf im Mai 2020 ab. An der operativen Implementierung der strategischen Partnerschaft mit der BNP Paribas Asset Management arbeitete creditshelf ebenfalls im abgelaufenen Geschäftsjahr – stets im engen Dialog mit dem neuen Investor. Zum Abschluss des Jahres begann außerdem die Zusammenarbeit mit der niederländischen Amsterdam Trade Bank, die über eine gesonderte Finanzierungsfazilität 40 Mio. EUR Fremdkapital in Kredite der creditshelf Plattform investieren möchte. Gemeinsam mit einer stabilen Entwicklung des Bestandsportfolios, das keinen Corona-bedingten Anstieg der Ausfälle zu verzeichnen hatte, verdeutlichen diese Entwicklungen, dass eine Zusammenarbeit mit creditshelf für institutionelle Investoren sowohl auf der Kreditfinanzierer- als auch auf der Kreditnehmerseite interessant ist.

Mit einer stabilen Portfolioentwicklung auf Basis strikter Risikostandards, der Institutionalisierung der strategischen Partnerschaften und der Weiterentwicklung der Gesellschaft bei gleichzeitigem konsequenten Sachkostenmanagement hat creditshelf im Geschäftsjahr 2020 das Fundament für weiteres Wachstum gelegt.

2.5 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der creditshelf Aktiengesellschaft

2.5.1 Ertragslage der creditshelf Aktiengesellschaft

Im Geschäftsjahr 2020 konnte die creditshelf Aktiengesellschaft ihre Umsatzerlöse auf 4.532,4 TEUR (Vorjahr: 3.981,4 TEUR) steigern, was einem Wachstum von 13,8 % entspricht. Einfluss auf die Umsatzentwicklung hatten die im Rahmen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen, die sowohl auf der Kreditnehmer- als auch der Kreditgeberseite temporär zu Zurückhaltung im Investitionsverhalten führten. Im Vergleich zum Vorjahr sind in den Umsatzerlösen Beratungsgebühren für die Zusammenarbeit mit dem Fonds in Luxemburg in Höhe von 112,2 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) enthalten.

Die im Geschäftsjahr 2020 aktivierten Eigenleistungen umfassen im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte in Form der selbstentwickelten Internetplattform und des Risikotools und beliefen sich auf 421,9 TEUR (Vorjahr: 226,5 TEUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich durch die Internalisierung von Entwicklungsarbeiten nach dem planmäßigen Ausscheiden des externen Softwareentwicklers im 1. Quartal 2020.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Bewertung in Verbindung mit dem „virtuellen Beteiligungsprogramm II“ in Höhe von 176,7 TEUR (Vorjahr: 383,6 TEUR). Weitere wesentliche Erträge verbuchte die Gesellschaft aus der Auflösung von Rückstellungen und Kostenerstattungen aus Gerichtskosten und Vorleistungen zur Gründung des creditshelf Loan Fund.

Der Materialaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 bei 595,5 TEUR (Vorjahr: 433,7 TEUR) und setzt sich im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen aus der Zusammenarbeit mit der Fronting Bank zusammen.

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 bei 5.745,4 TEUR (Vorjahr: 4.327,2 TEUR). Darin enthalten sind Kosten für Löhne und Gehälter in Höhe von 5.094,6 TEUR (Vorjahr: 3.754,1 TEUR) sowie Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 650,8 TEUR (Vorjahr: 573,1 TEUR). Hauptsächliche Ursache für den Anstieg des Personalaufwands ist die im Rahmen des geplanten Personalaufbaus gestiegene Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 57 zum Stichtag 31. Dezember 2020 nach 45 Festangestellten zum entsprechenden Vorjahresstichtag. Im Rahmen der Corona-Krise veranlasste die Gesellschaft einen Einstellungsstopp, der im Wesentlichen für Neueinstellungen ab der 2. Jahreshälfte galt. Der im 1. Halbjahr angestoßene Mitarbeiteraufbau wurde planmäßig durchgeführt. Für die aktuelle Berichtsperiode enthält der Personalaufwandsposten Aufwendungen für aktienbasierte Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) in Höhe von 1.038,8 TEUR (Vorjahreszeitraum: 665,3 TEUR), die der Motivation der Mitarbeiter und damit dem langfristigen Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft dienen sollen.

Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 1.084,6 TEUR (Vorjahr: 724,7 TEUR) und umfassen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2020 bei 3.220,4 TEUR (Vorjahr: 4.326,7 TEUR). Die Verringerung ergibt sich im Wesentlichen aus einer Reduzierung der Marketingaufwendungen auf 1.329,5 TEUR (Vorjahr: 2.235,8 TEUR) im Rahmen eines konsequenten Kostenmanagements. Rechts- und Beratungskosten fielen in Höhe von 365,1 TEUR (Vorjahr: 721,7 TEUR) an. Die Abschluss- und Prüfungskosten reduzierten sich auf 145,8 TEUR (Vorjahr: 442,0 TEUR). Der Rückgang in diesen beiden Positionen erklärt sich durch den erfolgreichen Aufbau interner Ressourcen und die damit einhergehende größere Unabhängigkeit von externen Dienstleistern, besonders im Hinblick auf geringere Beratungskosten im Rahmen der Abschlusserstellung. Die Mietaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr durch die Anmietung zusätzlicher Büroflächen im Rahmen des Mitarbeiterwachstums auf 294,7 TEUR (Vorjahr: 135,1 TEUR). In der 2. Jahreshälfte 2020 reduzierte die Gesellschaft die Mietflächen im Rahmen eines konsequenten Sachkostenmanagements. Aufwendungen für Fremdarbeiten lagen im Geschäftsjahr 2020 bei 129,3 TEUR (Vorjahr: 91,5 TEUR). Die Aufsichtsratskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 91,2 TEUR (Vorjahr: 97,5 TEUR). Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 864,8 TEUR (Vorjahr: 542,2 TEUR) beinhalten im Wesentlichen IT-Kosten und diverse Betriebskosten.

Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 25,0 TEUR (Vorjahr: 68,8 TEUR) standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 2,4 TEUR (Vorjahr: 1,6 TEUR) gegenüber.

Ein Steueraufwand ist im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr nicht angefallen.

Aus den vorgehend beschriebenen Effekten ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von 5.280,5 TEUR (Vorjahr: 5.092,1 TEUR).

2.5.2 Vermögenslage der creditshelf Aktiengesellschaft

Die Vermögenslage der creditshelf Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 wird in folgender verkürzter Handelsbilanz dargestellt:

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.675,9 3.111,8
Sachanlagen 109,9 120,7
Finanzanlagen 1.709,7 1.709,7
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.564,7 3.057,4
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 290,5 3.181,1
Rechnungsabgrenzungsposten 174,2 165,9
Gesamtvermögen 6.524,9 11.346,6

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Grundkapital 1.360,3 1.353,2
Kapitalrücklage 24.091,5 23.320,5
Verlustvortrag -16.198,4 -11.106,3
Jahresfehlbetrag -5.280,5 -5.092,1
Eigenkapital 3.972,9 8.475,3
Rückstellungen 2.034,7 2.227,2
Verbindlichkeiten 517,3 644,1
Gesamtkapital 6.524,9 11.346,6

Die Bilanzsumme der creditshelf Aktiengesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 6.524,9 TEUR (31. Dezember 2019: 11.346,6 TEUR). Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die Abnahme des Kassenbestands, der Abnahme an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen und der Abnahme der immateriellen Vermögensgegenstände durch planmäßige Abschreibungen bzw. des Eigenkapitals auf der Passivseite aufgrund des Jahresfehlbetrags zurückzuführen.

2.5.3 Finanzlage der creditshelf Aktiengesellschaft

Im Folgenden werden die Mittelherkunft und die Mittelverwendung im Geschäftsjahr 2020 anhand einer vereinfachten Kapitalflussrechnung dargestellt:

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Periodenergebnis -5.280,5 -5.092,1
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.084,6 724,7
+ Abnahme der Rückstellungen -192,5 334,2
– sonstige zahlungsunwirksame Erträge -421,9 -226,6
+ Aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstruments 771,0 387,2
-/​+ Zunahme/​Abnahme der Aktiva 1.484,3 -784,2
+ Abnahme andere Passiva -126,8 -135,1
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 3,9 -1,3
– Zinserträge + Zinsaufwendungen -22,6 -67,2
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.700,5 -4.860,4
– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -155,7 -1.134,0
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0,0 3,2
– Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -64,1 -80,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit -219,8 -1.211,2
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 7,1 -0,0
– Einzahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 0,0 103,8
+ Erhaltene Zinsen 25,0 68,8
– Gezahlte Zinsen -2,4 -1,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 29,7 171,1
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) -2.890,6 -5.900,5
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.181,1 9.081,6
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 290,5 3.181,1

In der Kapitalflussrechnung wird dargestellt, wie sich die Zahlungsmittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten) im Berichtszeitraum durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Ausgehend von einem Ergebnis nach Steuern von -5.280,5 TEUR (Vorjahr: -5.092,1 TEUR) ergibt sich unter Berücksichtigung von im Wesentlichen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens und einer Zunahme der Aktiva ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von -2.700,5 TEUR (Vorjahr: -4.860,4 TEUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 -219,8 TEUR (Vorjahr: -1.211,2 TEUR). Der Mittelabfluss resultierte im Wesentlichen aus Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Jahr 2020 29,7 TEUR (Vorjahr: 171,1 TEUR). Wesentlicher Grund für den Mittelzufluss im Geschäftsjahr 2020 sind erhaltene Zinszahlungen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügte creditshelf über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 290,5 TEUR (31. Dezember 2019: 3.181,1 TEUR).

Vor dem Hintergrund der aktuellen Liquiditätslage hat die Obotritia Capital KGaA („die Patronin“) im November 2020 gegenüber der Gesellschaft eine harte Patronatserklärung abgegeben. Gegenstand der Patronatserklärung ist die Vermeidung einer möglichen Insolvenzantragspflicht über das Vermögen der Gesellschaft bzw. die Deckung des Liquiditätsbedarfs und die Erfüllung der Ansprüche, die Dritte gegen die Gesellschaft geltend machen. Die Bonität der Patronin wurde vom Vorstand gewürdigt. Der Patronin, die als Aktionärin am Grundkapital der Gesellschaft direkt zu 8,89 % und indirekt über die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA zu 37,72 % beteiligt ist, werden aus der Patronatserklärung keine Einflussmöglichkeiten auf die Leitung der Geschäfte der Gesellschaft vermittelt. Diese Patronatserklärung hat eine unbeschränkte Laufzeit und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden, erstmals jedoch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Patronatserklärung entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt. Zur Operationalisierung der beschriebenen Patronatserklärung hat die creditshelf Aktiengesellschaft am 04. Januar 2021 mit der Obotritia Capital KGaA einen Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag nebst Nachtrag vom 09. März 2021 geschlossen. Dieser sieht einen Gesamtbetrag von bis zu 8 Mio. EUR mit endfälliger Verzinsung in Höhe von 8 % per annum vor und endet spätestens am 31. Dezember 2027. Der Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag legt für die Patronin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bis einschließlich 31. Dezember 2023 fest. Zum Datum dieses Berichts war das Darlehen ungekündigt. Mit der Implementierung dieser Instrumente sieht der Vorstand die Liquidität des Konzerns für die 12 Monate ab Aufstellungsdatum dieses Abschlusses als gesichert und die Unternehmensfortführung entsprechend als gewährleistet an. Am 11. Januar 2021 wurde die erste Million EUR unter dem Rahmenvertrag gezogen.

3. Gesamteinschätzung des Vorstands und Vorjahresvergleich

Im Rahmen der im Geschäftsbericht 2019 aufgestellten Prognose für das Geschäftsjahr 2020 formulierte der creditshelf Vorstand neben den quantifizierten Zielen für die finanziellen Leistungsindikatoren strategische Ziele, die die Weiterentwicklung der Gesellschaft und ihrer Produkte betreffen.

Unter Berücksichtigung des unveränderten Wachstumsziels, mittelfristig pro Jahr Kredite in Höhe von 500 Mio. EUR finanzieren zu können, rechnete der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Konzernumsatz von 7,0 bis 8,5 Mio. EUR. Ebenfalls auf Konzernebene erwartete der Vorstand ein negatives EBIT von 4,0 bis 5,5 Mio. EUR. Die ursprüngliche Umsatzprognose hat der Vorstand am 11. November 2020 auf Basis der seitens der BaFin im Rahmen der Corona-Pandemie eingeräumten Möglichkeit aus dem Markt genommen. Dies geschah vor dem Hintergrund der im November 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie erneut verschärften Kontaktbeschränkungsauflagen (2. Lockdown), die nicht in den ursprünglichen Planungsannahmen der Gesellschaft reflektiert waren, und einer daraus resultierenden, kurzfristig deutlich schwächeren Nachfrage nach alternativen KMU-Krediten. Wesentlich für die Entscheidung des Vorstands war eine historisch starke Abhängigkeit des creditshelf Geschäftsmodells vom Abschlussquartal und die Anwendung weiterhin strikter, an die Situation angepasster Risikostandards. Die EBIT-Prognose blieb mit Verweis auf ein frühzeitig eingeleitetes, konsequentes Kostenmanagement unverändert.

Aufgrund der zuvor erwähnten und im Lagebericht beschriebenen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Markt und das Kernprodukt von creditshelf, namentlich vorrangige, unbesicherte KMU-Kredite, erreichte creditshelf einen Konzernumsatz von 4,9 Mio. EUR und lag damit unterhalb des ursprünglich für das Geschäftsjahr 2020 geplanten Umsatzziels. Mit einem negativen EBIT von 5,3 Mio. EUR als Resultat des konsequenten Kostenmanagements wurde das ausgegebene Ziel zum operativen Ergebnis trotz Corona-bedingter Umsatzverluste erreicht.

Der für das Geschäftsjahr 2020 geplante Aufbau des Personalbestandes wurde im 1. Halbjahr erfolgreich durchgeführt und das interne Know-how an allen Stellen der Wertschöpfungskette weiter ausgebaut. Im 2. Halbjahr griff ein in Reaktion auf die Corona-Pandemie bereits im März vom Vorstand beschlossener temporärer Einstellungsstopp: Während ab Beginn des 2. Quartals über einen Erhalt des bestehenden Mitarbeiterstandes hinaus nicht mehr aktiv rekrutiert wurde, revidierte die Gesellschaft bereits kontrahierte Einstellungen nicht und nahm diese neuen Mitarbeiter wie geplant in die Gesellschaft auf. Nach Ende des 2. Quartals kam es schließlich zu keinem weiteren Nettozuwachs des Mitarbeiterstammes. Im Rahmen des konsequenten Kostenmanagements investierte die Gesellschaft gezielt in effiziente Werbemaßnahmen zur Positionierung des Unternehmens im Markt sowie einen Ausbau der Marketing Infrastruktur. Dabei handelt es sich ebenfalls um ausdrückliche strategische Ziele des Managements für das Geschäftsjahr 2020.

Erfolge gemäß der definierten Wachstumspfeiler erreichte creditshelf unter anderem durch eine Weiterentwicklung der eingesetzten Software. Wichtige Meilensteine waren hier der erfolgreiche Abschluss der Entwicklungsarbeiten an der creditshelf Plattform in Zusammenarbeit mit einem externen Softwareentwickler und die Integration der Valendo-Systemkomponenten zum Kredit-Monitoring in die creditshelf Systemarchitektur. Der Fokus liegt fortan auf der Weiterentwicklung der Systemarchitektur als Ganzes. Erfolge bezüglich des Wachstumspfeilers Kooperationen erreichte creditshelf durch das First Closing des creditshelf Loan Fund im Mai 2020, der mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds als Ankerinvestor Finanzierungsmittel in Höhe von 62 Mio. EUR für über die creditshelf Plattform arrangierte Kredite bereitstellt. Ein weiterer Erfolg, der diesem Wachstumspfeiler zugeordnet werden kann, ist die im Dezember 2020 vereinbarte Aufnahme der niederländischen Amsterdam Trade Bank in den Investorenpool auf der creditshelf Plattform. Die Amsterdam Trade Bank stellt über eine Finanzierungsfazilität 40 Mio. EUR Fremdkapital für Investitionen in digitale KMU- Kredite zur Verfügung. Im Bereich Produkte entwickelte sich creditshelf durch die Ausweitung des Zielkundensegments auf KMU mit Jahresumsätzen ab 1 Mio. EUR (zuvor mindestens 2,5 Mio. EUR) weiter. Darüber hinaus startete creditshelf im Geschäftsjahr 2020 eine Initiative für Wachstumsfinanzierung, über die das Unternehmen schnell wachsenden Jung- Unternehmen einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein und Investoren eine attraktive Anlagemöglichkeit bietet.

creditshelfs Marktposition hat sich im Geschäftsjahr 2020 trotz der im Rahmen der Corona-Krise ausgegebenen, staatlich subventionierten Hilfskredite, die häufig in Konkurrenz zu creditshelfs Produkt stehen, positiv entwickelt. Diese positive Entwicklung basiert darauf, dass creditshelf sich auf eine von Banken und anderen Kreditplattformen wenig abgedeckte Nische in der KMU-Finanzierung fokussiert. Dies spiegelt sich im gestiegenen angefragten Kreditvolumen von 1.528,2 Mio. EUR (2019: 1.340,7 Mio. EUR) wider. Bezüglich weiterer Informationen zu Wettbewerb und Marktstruktur verweisen wir auf Kapitel 1.2.3 dieses Lageberichts.

Insgesamt beurteilt der Vorstand die Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie als positiv. Trotz der aus der Krise entstehenden Herausforderungen konnte creditshelf im Geschäftsjahr 2020 nachhaltig wachsen. Die im Geschäftsjahr 2020 implementierten Maßnahmen zum gezielten Ausbau der Marketing-Infrastruktur, die Weiterentwicklung der Software, die stabile Portfolioperformance und der damit zusammenhängende Ausbau institutioneller Finanzierungspartnerschaften bilden das Fundament, um vom erwarteten Wirtschaftsaufschwung im kommenden Geschäftsjahr zu profitieren und weiter zu wachsen.

4. Nachtragsbericht

Im Vergleich zum Vorjahresbericht werden besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres ab diesem Geschäftsjahr in Anhangangabe „Ereignisse nach dem Abschlussstichtag“ dargestellt.

5. Risiko- und Chancenbericht

5.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele und Strategie des Risikomanagements

Mit Hilfe eines regelmäßig überprüften und stetig weiterentwickelten Risikomanagementsystems werden Risiken identifiziert und im Hinblick auf die Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Schadensausmaßes eingewertet.

Die creditshelf Gruppe muss im Rahmen der Geschäftstätigkeit Risiken eingehen, um die mit den Aktivitäten verbundenen Chancen nutzen zu können. Die Zielsetzung des Risikomanagements umfasst dabei, die Wahrscheinlichkeit der Erreichung von Unternehmenszielen zu steigern, eine zuverlässige Grundlage für die Entscheidungsfindung und Planung aufzubauen sowie die Widerstandsfähigkeit der Organisation gegenüber Bedrohungen und negativen Ereignissen zu erhöhen.

Strategie ist die möglichst adäquate Identifikation, realistische Bewertung und vor allem wirksame Bewältigung der Risiken im Rahmen des Risikomanagements, um die tatsächlichen negativen Auswirkungen dieser Risiken auf das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Die umfassende Identifikation der bestehenden Risiken dient dazu, den Anteil der nicht identifizierbaren Risiken, die das Unternehmen unfreiwillig tragen muss, möglichst gering zu halten.

Hinsichtlich der Ausgestaltung orientiert es sich zur Sicherstellung der Erreichung dieser Ziele an den verfügbaren Good Practices in diesem Bereich. Hierzu zählt insbesondere das COSO Rahmenwerk. Das Risikomanagementsystem beinhaltet derzeit nicht die formalisierte Erfassung von Chancen. Letzteres erfolgt im Rahmen der Geschäftsplanung und Strategieentwicklung.

Strukturen und Prozesse des Risikomanagements

Für die Aufrechterhaltung des Risikomanagementsystems ist ein an den Risikovorstand berichtender Risiko-Manager verantwortlich. Zu dessen Aufgabengebiet zählen beispielsweise die quartalsweisen Aktualisierungen des Risikokatalogs, das Überprüfen der Meldungen der Risk Owner, die Dokumentation sowie die Kommunikation an den Vorstand.

Mit Hilfe der Risk Controller ist es Aufgabe der Risk Owner Risikosachverhalte zu identifizieren, zu bewerten und schnellstmöglich zu kommunizieren sowie die Risiken zu überwachen. Durch ihre operative Nähe kommt den Risk Ownern für das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen der Risiken am Ort ihres Entstehens eine entscheidende Bedeutung zu.

Der Risikomanagementprozess untergliedert sich bei creditshelf in die Phasen: Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikokommunikation sowie Risikoüberwachung und -verbesserung.

Es erfolgt sowohl eine Analyse aus Sicht der Unternehmensleitung (Top-down) als auch eine aus Sicht der operativ mit der Erkennung und Steuerung von Risiken befassten Bereiche (Bottom-up).

Die Risikobewertung findet in einem ersten Schritt auf Bruttobasis durch den Risk Owner statt, also ohne Berücksichtigung von risikomindernden Aspekten, und bringt dadurch das maximale Bedrohungspotenzial zum Ausdruck. Eine Nettobewertung ergibt sich aus der Bruttobewertung abzüglich der Effekte der bereits umgesetzten Maßnahmen zur Risikosteuerung.

Das (Brutto-/​Netto-) Risk Level, dem creditshelf ausgesetzt ist, ergibt sich als Produkt aus (Brutto-/​Netto-) Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit dem (Brutto-/​Netto-) Schadensausmaß. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden in vier Kategorien eingeteilt.

Das potenzielle Schadensausmaß stellt die Schwere der Bedrohung bei Eintritt eines Ereignisses für creditshelf dar. Betrachtet wird dabei die Auswirkung auf die Ertragslage von creditshelf.

Je nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß beurteilt der Vorstand das Risk Level in der Risikobetrachtung als gering, mittel, wesentlich oder kritisch. Während grundsätzlich alle erkennbaren Risiken erfasst werden, werden nur die entscheidungsrelevanten Risiken angegeben. Bestandsgefährdende Risiken werden als solche bezeichnet und entsprechend kenntlich gemacht.

Die Bedeutung der im Risikobericht beschriebenen Risiken für creditshelf ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

Wahrscheinlichkeit
Auswirkung auf die Ertragslage Sehr unwahrscheinlich unwahrscheinlich wahrscheinlich sehr wahrscheinlich
in TEUR
gering (< 100) gering gering gering gering
mittel (> 100) gering gering gering mittel
hoch (> 1.500) gering mittel wesentlich wesentlich
bedeutend (> 4.000) mittel wesentlich kritisch kritisch

Aus der Kenntnis über die relative Bedeutung der einzelnen Risiken und dem Gesamtumfang der Bedrohung werden im Rahmen der Risikosteuerung geeignete Risikobewältigungsmaßnahmen für die wesentlichen Einzelrisiken bestimmt. Optionen zur Risikobewältigung sind beispielsweise die Vermeidung, Verminderung, ein Transfer oder die Akzeptanz.

In einer Nettobetrachtung hat creditshelf entschieden, einen Risk Level bis „mittel“ zu akzeptieren. Das heißt, es können, aber es müssen keine risikomindernden Maßnahmen bei einem Brutto-Risk Level von „mittel“ ergriffen werden. Gleichwohl ist der Vorstand regelmäßig bestrebt, auch hier risikomindernde Maßnahmen zu implementieren. Bei wesentlichen und kritischen Risiken werden in jedem Fall risikoreduzierende Maßnahmen definiert, implementiert und überwacht. Kritische Risiken werden dabei besonders priorisiert.

Bei creditshelf erfolgt die standardisierte Kommunikation zum Risikomanagement intern durch einen vierteljährlich stattfindenden Austausch des Risk Managers mit den Risk Ownern sowie einer anschließenden Berichterstattung an den Vorstand. Neue signifikant erscheinende Risiken oder Umstände, die das Potenzial eines Risikos bedeutend erhöhen könnten, werden ad hoc und außerhalb der standardisierten Kommunikation an den Vorstand berichtet. Sollten Risk Owner aus dem Unternehmen ausscheiden, werden diese zeitnah ersetzt.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess creditshelf verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess, das sich ebenfalls am COSO-Framework orientiert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem verfolgt das Ziel, die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sicherzustellen sowie den Abschlussadressaten des Konzern- und Jahresabschlusses zutreffende, verlässliche und fristgerechte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Im rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wurden geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt. Die Organisation ist dabei nach Funktionen und Verantwortungsbereichen strukturiert. Diese beinhalten Verfahrensweisen zur Rechnungslegungserstellung in einem einheitlichen Kontenplan und einem definierten Zeitplan der jeweiligen Arbeitspakete. Die angemessene Zuordnung der personellen Ressourcen zu den Funktionen und Verantwortungsbereichen erfolgen klar getrennt nach fachlichen Gesichtspunkten. Des Weiteren sind bei creditshelf angemessene Auswahlprozesse etabliert, die die geeignete Qualifikation der in der Rechnungslegung eingesetzten Mitarbeiter gewährleistet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und die hierzu implementierten Prozesse in der Organisationsstruktur werden regelmäßig auf Vollständigkeit und Wirkungsweise überprüft und gegebenenfalls angepasst oder erweitert. Der Rechnungslegungsprozess ist so implementiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung sämtlicher geschäftlicher Prozesse und Transaktionen gewährleistet ist.

Das Kontrollsystem beinhaltet sowohl präventive als auch detektive (nachträglich aufdeckende) Kontrollen. Diese umfassen neben systemtechnischen Kontrollen auch manuelle Kontrollen sowie zur Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips eine angemessene Funktionstrennung auf allen Ebenen. Ergänzt werden diese Kontrollen durch Stichproben- und Plausibilitätskontrollen in regelmäßigen Abständen. Die Gesellschaft unterhält aufgrund der Größe des Konzerns keine konzerneigene interne Revision.

Die Finanzbuchhaltung der Tochtergesellschaft creditshelf solutions GmbH wird konzerneinheitlich und zentral von der Finanzbuchhaltung der creditshelf Aktiengesellschaft vorgenommen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung des internen Kontrollsystems, welches das (konzern-) rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem einschließt.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns und umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Erkennung und zum Umgang mit den Risiken der Finanzberichterstattung.

Die für die kontinuierliche Verfolgung der Risikoentwicklung und laufende Überprüfung der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem zuständigen Risk Owner überwacht. Die Ergebnisse der regelmäßigen Überwachung werden quartalsweise mit dem Risk Manager identifiziert, dokumentiert und beurteilt.

Geeignete Maßnahmen zur Überwachung sowie zur Risikoverbesserung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

5.2 Risikobericht

Die Darstellung der folgenden Risiken lehnt sich an die intern vorgegebene Kategorisierung nach Risikoarten an und folgt einer Nettobetrachtung.

Marktrisiken

Die Gesellschaft ist von verschiedenen makroökonomischen Trends abhängig, wie etwa der Entwicklung der Gesamtwirtschaft sowie der Inflations- und Zinsentwicklung. Diese Trends können zu vermehrten Kreditausfällen und einer geringeren Nachfrage auf Seiten der Kreditnehmer führen. Zudem eröffnen sich daraus für Investoren weitere Anlageklassen mit geringem Risikoprofil wie beispielsweise Staatsanleihen. Verweisend auf die Ausführungen zum Gesamtwirtschaftlichen Umfeld im Wirtschaftsbericht (Kapitel 2.1) und insbesondere die Prognosen des BMWi[31], des Sachverständigenrates[32] sowie der Europäischen Kommission[33] für den Wirtschaftsraum Deutschland, geht der Vorstand im Zeichen des durch die Corona- Pandemie bedingten Wirtschaftsabschwungs und der erwarteten, frühestens Ende des 1. Quartals 2021 einsetzenden wirtschaftlichen Erholung von einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld aus. Die Wahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen einer Verzögerung der Impfungen oder neuer Virusmutationen sind für die Gesellschaft aktuell nicht abschätzbar.

Ferner geht der Vorstand von einer weiterhin überwiegend das wirtschaftlich schwierige Umfeld akkommodierenden Geldpolitik mit niedrigem Zinsniveau aus. Dies belegt die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 10. Dezember 2020, die Leitzinssätze bis auf weiteres auf dem niedrigen Niveau um 0 % zu belassen.[34]

Risikobewertung: mittel

Finanzrisiken

Liquiditätsrisiko

Die creditshelf Gruppe hat in der Vergangenheit Fehlbeträge erwirtschaftet und könnte auch in Zukunft solche Fehlbeträge generieren. Hierbei können steigende Betriebsausgaben, Entscheidungen für weitere Investitionen in Wachstum oder geringer als prognostizierte Umsatzvolumina und die damit verbundenen ausbleibenden Erlöse eine Rolle spielen. Eine nachhaltige Verlustsituation kann längerfristig zu einem Liquiditätsrisiko führen.

Als Maßnahmen werden rollierende monatliche Cashflow-Prognosen durchgeführt sowie frühzeitige Vorbereitungen auf potenzielle Finanzierungsrunden getroffen. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die Kostenbudgets und somit auch die tatsächlichen Kosten reduziert. Dies zeigt sich unter anderem durch die Entscheidung, den weiteren Personalaufbau auszusetzen. Darüber hinaus hat der Gesellschafter der creditshelf, die Obotritia Capital KGaA, im 4. Quartal 2020 gegenüber der Gesellschaft eine harte Patronatserklärung abgegeben. Zur Operationalisierung dieser Patronatserklärung hat die creditshelf Aktiengesellschaft am 04. Januar 2021 mit der Obotritia Capital KGaA einen Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag nebst Nachtrag vom 09. März 2021 geschlossen. Dieser sieht einen Gesamtbetrag von bis zu 8 Mio. EUR mit endfälliger Verzinsung in Höhe von 8 % per annum vor und endet spätestens am 31. Dezember 2027. Der Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag legt für die Patronin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bis einschließlich 31. Dezember 2023 fest. Zum Datum dieses Berichts war das Darlehen ungekündigt. Mit der Implementierung dieser Instrumente sieht der Vorstand die Liquidität des Konzerns für die 12 Monate ab Aufstellungsdatum dieses Abschlusses als gesichert und die Unternehmensfortführung entsprechend als gewährleistet an. Am 11. Januar 2021 wurde die erste Million EUR unter dem Rahmenvertrag gezogen.

Risikobewertung: mittel

Operative Risiken

Eingeschränkte Betriebsbereitschaft im Rahmen der Corona-Pandemie

creditshelf ist – wie viele andere Unternehmen auch – von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Sowohl Erkrankungen einer kritischen Zahl von (Schlüssel-) Mitarbeitern als auch regionale Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können den operativen Betrieb der Gesellschaft stark negativ beeinflussen.

creditshelf hat sich bereits sehr frühzeitig mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Aktivität und die operative Betriebsbereitschaft beschäftigt. Die Gesellschaft hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um die operative Betriebsbereitschaft nicht zu gefährden bzw. sicherzustellen. Dazu zählt insbesondere ein Konzept zur Anwesenheit in den Büros der Gesellschaft in Verbindung mit Hygieneschutz-Standards u.a. in Abgleich mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und vergleichbarer Quellen („Corona-Konzept“). Durch dieses Corona-Konzept soll die Ausbreitung des Virus in den Büros der Gesellschaft und somit gleichzeitige Erkrankungen einer kritischen Zahl an Mitarbeitern verhindert werden. Regelmäßig wurden darüber hinaus die Anwesenheiten in den Büros überprüft und im Zuge des 2. Lockdowns auf eine Remote-Online-Strategie umgestellt.

creditshelf hat seine Prozesse, Systeme und Infrastruktur frühzeitig hinsichtlich eines deutlich gestiegenen Anteils an Arbeit außerhalb der Büros evaluiert und konnte aufgrund der bereits etablierten new-work-Methoden und Strukturen einen weitestgehend friktionslosen Übergang in die veränderte Arbeitsrealität sicherstellen. creditshelf prüft darauf aufbauend die Implikationen der veränderten Arbeitswelt auf die langfristigen Folgen für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter, nicht zuletzt zur weiteren Sicherstellung der operativen Betriebsbereitschaft.

Risikobewertung: gering

Datenverluste und Systemschädigungen

Aufgrund des digitalen Geschäftsmodells von creditshelf ist die Gesellschaft potenziell besonders anfällig für Datenverluste und Systemschädigungen durch externe Angriffe auf die IT-Systeme sowie externe und interne, absichtliche sowie unabsichtliche Manipulation von Daten infolge unzureichender Schutzmaßnahmen. Folgen daraus können datenschutzrechtlicher Natur sein, aber auch Reputationsverluste und nachgelagert finanzielle Verluste bedeuten.

Es wurden zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur, der verwendeten IT-Systeme und der gespeicherten Daten getroffen. Darüber hinaus bestehen Dienste zur Erkennung von externen Angriffen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit werden Penetrationstests durchgeführt.

Risikobewertung: gering

Schwachstellen bei der Softwareentwicklung

Die Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaft sowie ihre internen Systeme sind auf technisch komplexe, auch selbsterstellte Software angewiesen. Wenn creditshelf nicht in der Lage sein sollte, die Plattform fehlerfrei zu betreiben, die Internetnetzwerke und IT-Systeme der creditshelf Gruppe aufrecht zu halten, zu warten, einzubinden und zu skalieren sowie entsprechend den Anforderungen weiterzuentwickeln, könnte dies einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäfts- und konsekutiv auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der creditshelf Gruppe haben. Insbesondere ein gestiegener Automatisierungsgrad kann Schwachstellen bei der Softwareentwicklung negativ beeinflussen.

creditshelf hat entsprechende Maßnahmen getroffen, um Fehler bei der Softwareentwicklung zu vermeiden. Hierzu zählen beispielsweise etablierte standardisierte Prozesse mit Kontrollschleifen und Testverfahren, die regelmäßig insbesondere mit Blick auf höhere Automatisierungsgrade angepasst werden. Die Entwicklung neuer Produkte und Systeme sowie damit verbundener Prozesse erfolgt durch die entsprechenden Produktverantwortlichen unter Einbezug der jeweiligen Adressaten, sodass potenzielle Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Die Software-Entwicklung ist darüber hinaus wesentlich durch einen mit den Geschäftszielen von creditshelf eng abgestimmten Gesamtplan zur Entwicklung der IT-Systeme und der Plattform („Roadmap“) definiert, wodurch einzelne Entwicklungsbausteine regelmäßig auf ihre Relevanz und ihren Beitrag zur gesamten Entwicklung hin evaluiert werden. Die Gesellschaft lässt zudem Penetrationstests auf die selbst erstellte Software durchführen.

Risikobewertung: mittel

Eingeschränkte Betriebsbereitschaft aufgrund von infrastrukturellen Störungen

Ausfälle oder Störungen der Strom-, Netzwerk- und Internetanbindung sowie des Betriebs der IT-Systeme können zu sehr starken Einschränkungen der Geschäftstätigkeit führen.

Zur Begrenzung dieses Risikos werden creditshelfs IT-Systeme, Hardware-Komponenten, Netzwerke und Internetverbindungen risikoorientiert aufgebaut und mit einem sehr hohen Maß an Ausfallsicherheit über alle Standorte hinweg betrieben. Die Ausgestaltung der Systeme und Infrastruktur erlaubt es creditshelf, die Betriebsbereitschaft trotz der durch die Corona-Pandemie eingetretenen Einschränkungen unverändert und über eine gestiegene Anzahl an Remote-Standorten hinweg aufrechtzuerhalten.

Wo immer möglich und wirtschaftlich vertretbar hält creditshelf Ressourcen zur Bewältigung von Ausfällen oder für den Fall unvorhergesehener Belastungsspitzen (insbesondere beim Betrieb der Plattform) vor.

Risikobewertung: gering

Compliance und Rechtsrisiken

Schadensersatzansprüche seitens der Investoren

Der Konzern ist einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Sollten Investoren beispielsweise Verluste ihrer Investition erleiden, so könnten diese bestrebt sein, Ansprüche gegen creditshelf herzuleiten. Mit der Zunahme institutioneller Investoren und Finanzierungspartner erhöht sich zudem die operative Komplexität und damit potenziell die Fehleranfälligkeit.

creditshelf hat umfassende Prozesse implementiert, um Kreditausfallrisiken zu vermindern. Erkennbare Ausfallrisiken werden den Investoren frühzeitig transparent offengelegt. Es erfolgt eine kontinuierliche Begutachtung der Risikopositionen aus rechtlicher und operationeller Perspektive. In der Berichtsperiode wurde die creditshelf Plattform auch auf der Investorenseite konsequent weiterentwickelt. Hierzu zählt, dass der creditshelf Loan Fund mit dem Europäischen Investitionsfonds als Ankerinvestor seinen Betrieb aufgenommen hat und sich die Plattform zukünftig auf rein institutionelle Investoren fokussiert.

Risikobewertung: mittel

Verstöße gegen regulatorische Anforderungen

creditshelf unterliegt zahlreichen regulatorischen Anforderungen wie beispielsweise der Finanzanlagenvermittlerverordnung oder dem Geldwäschegesetz. Darüber hinaus ist der Konzern von einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit betroffen, weshalb die Funktion des Datenschutzbeauftragten im Berichtszeitraum weiter gestärkt wurde. Die Nichteinhaltung von regulatorischen Anforderungen und Vorschriften kann zu Reputationsverlusten, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit oder Strafzahlungen führen.

Mittels Implementierung von Compliance-Richtlinien und Verfahren, auch in Hinblick auf regulatorisch geforderte ad-hoc Publizitätspflichten, das Führen von Insiderlisten sowie Mitarbeiterschulungen ist die Gesellschaft bestrebt, diesen Risiken entsprechend entgegenzuwirken. Ein Compliance-Manager mit Reporting-Linie direkt an den Risikovorstand bündelt und koordiniert diese Maßnahmen. Ein Geldwäschebeauftragter überwacht die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben.

Risikobewertung: gering

Strategische Risiken

Forderungsausfallrisiko

Die creditshelf Gruppe selbst gewährt keine Kredite. Neben einer Vermittlungsgebühr seitens der Kreditnehmer werden weitere Erträge in Form einer Investorengebühr erzielt, die in den meisten Fällen regelmäßig aus Gründen eines vereinfachten Zahlungslaufs zur Zahlung fällig werden, wenn der Kreditnehmer Rückzahlungen auf das Darlehen leistet und diese an die Investoren ausgezahlt werden. Ausfälle der Kreditnehmer können daher zu geringeren Erlösen im Konzern führen, wenn die Gesellschaft auf die Einforderung der Investorengebühren in diesen Fällen verzichtet.

Wenn Kreditnehmer mit ihren durch creditshelf arrangierten Krediten in Verzug geraten oder ausfallen, würde sich die Rendite für Investoren, die in diese Darlehen investiert haben, nachteilig verändern und die Reputation der creditshelf könnte geschädigt sowie das erwartete Umsatz- und Ertragswachstum beeinträchtigt werden.

Um die Forderungsausfallrisiken zu reduzieren, wendet die creditshelf-Gruppe Analyse- und Scoring-Verfahren an. Aufgrund der kurzen operationalen Historie sind die zur Verfügung stehenden Eingangsdaten jedoch noch limitiert.

creditshelf berücksichtigt die durch die Corona-Krise veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in ihren Analyse- und Scoring-Verfahren sowohl durch interne Risikosteuerung (z.B. branchenspezifisch) als auch durch Corona-Pandemie-spezifische Planungen der potenziellen Kreditnehmer. Darüber hinaus ermöglicht creditshelf Bestandskunden die Vermittlung zusätzlicher Liquidität im Rahmen eines „Corona-Top-up“-Programms oder in Einzelfällen zeitlich begrenzten Stundungen.

Risikobewertung: mittel

Beschaffungsrisiken

Obwohl die creditshelf Gruppe über eine Vielzahl an Investoren verfügt, ist eine relativ geringe Anzahl an Investoren und darunter in nicht unerheblichem Anteil nahestehende Personen für ein relativ hohes Euro-Volumen der Investitionen in über die creditshelf Plattform arrangierte Kredite verantwortlich. Sollten es diese Investoren künftig unterlassen, über die creditshelf Plattform Fremdkapital anzubieten, könnte möglicherweise die Nachfrage von Kreditnehmern im geplanten Umfang nicht bedient werden.

Um dem Beschaffungsrisiko entgegenzuwirken, ist creditshelf bestrebt, die Finanzierungsbasis durch kontinuierliche Integration neuer Investoren und Erweiterung der Investitionsformen zu verbessern. Dank der geschlossenen Partnerschaften mit BNP Paribas Asset Management sowie dem Europäischen Investitionsfonds EIF (im Rahmen des creditshelf Loan Funds) hat creditshelf einen wesentlichen Schritt zur weiteren Diversifikation der Investorenbasis gemacht und die Abhängigkeit von nahestehenden Personen reduziert. Im 4. Quartal konnte zudem mit der Amsterdam Trade Bank ein weiterer institutioneller Finanzierungspartner gewonnen werden.

Risikobewertung: wesentlich

Plattformrisiken

Die creditshelf Gruppe ist auf das Wachstum der Nutzerbasis wie beispielsweise Kreditnehmer und Investoren angewiesen. Insbesondere wenn der Konzern nicht im Stande sein sollte, das Volumen der über die creditshelf Plattform arrangierten Kredite aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen, werden die Geschäftstätigkeit und die Lage der Gesellschaft beeinträchtigt.

Der Erfolg des Unternehmens hängt daher sowohl erheblich von der Konkurrenzfähigkeit seiner Produkte als auch vom Erfolg der Marketinganstrengungen ab. Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, (weitere) Kunden und andere Nutzer für die Produkte und Dienstleistungen zu gewinnen, könnte dies ihr Geschäft und ihr künftiges Wachstum beeinträchtigen.

creditshelf zielt darauf ab, die Dienstleistungen und Produkte stetig zu verbessern und zu erweitern, die Finanzierungsbasis auszubauen sowie die Finanzierungskonditionen zu verbessern.

Die im Rahmen der Corona-Krise aufgelegten Hilfsprogramme auf Bundes- und Länderebene, insbesondere die KfW-Liquiditätshilfen, konkurrieren aus Sicht der Gesellschaft mit dem eigenen Produktportfolio. creditshelf begegnet dieser Situation durch eine Erweiterung der eigenen Produkte und Zielkunden, sowie einer Schärfung und regelmäßigen Evaluierung der Vertriebskanäle und damit verbundener Marketing-Maßnahmen.

Die mit dem Mitte Dezember erfolgten erneuten Lockdown verbundenen negativen Auswirkungen auf creditshelf sind gegenwärtig in ihrem Ausmaß noch nicht vollständig abzuschätzen.

Risikobewertung: wesentlich

Übernahme des Geschäftsmodells durch Wettbewerber

Die Gefahr, dass der allgemeine Wettbewerb das eigene Geschäftsmodell übernimmt, stellt ein (weitestgehend) branchenunabhängiges Unternehmens- und Unternehmerrisiko dar, so auch für creditshelf.

creditshelf nimmt die gestiegene Wettbewerbsintensität insbesondere durch staatliche Liquiditäts-Angebote im Rahmen der Corona-Pandemie wahr (siehe auch „Plattformrisiken“). Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsvorteile werden die Produkte, die interne Organisation, Partnerschaften und das Netzwerk der creditshelf kontinuierlich optimiert und ausgebaut.

Risikobewertung: mittel

Ausbleibende Synergien aus strategischen Partnerschaften

Strategische Partnerschaften könnten sich nicht so entwickeln wie ursprünglich geplant oder nicht in der beabsichtigten Art und Weise zustande kommen. creditshelf unterhält mittlerweile mehrere strategische Partnerschaften unterschiedlicher Art.

Zur Reduzierung der Risiken aus einzelnen Partnerschaften hat creditshelf mittlerweile entsprechende organisatorische Maßnahmen etabliert und das Partnermanagement fest im Vertrieb verankert mit dem Ziel, bestehende Partnerschaften auszubauen und neue hinzuzugewinnen.

Risikobewertung: mittel

Organisationsrisiken

Rekrutierungs- und Retentionsrisiko

creditshelf ist zur Einhaltung des angestrebten Wachstumspfads fortlaufend sowohl auf die Rekrutierung neuer Mitarbeiter als auch auf Schlüsselmitarbeiter angewiesen. Sofern es creditshelf nicht gelingt, die passenden Mitarbeiter für die zu besetzenden Stellen zu entwickeln oder zu finden und gleichzeitig Schlüsselmitarbeiter an die Gesellschaft zu binden, ist die Gesellschaft dem Risiko ausgesetzt, ihre (strategische) Weiterentwicklung nicht planmäßig umsetzen zu können.

creditshelf begegnet diesen Risiken durch die Zahlung marktüblicher Gehälter sowie durch aktienbasierte Mitarbeiter-Anreizprogramme und ist bestrebt sich auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber für Talente sowie erfahrene Mitarbeiter zu positionieren. Dabei ist es das Ziel der Gesellschaft, ihre Mitarbeiter stetig individuell und im Rahmen der strukturellen Anforderungen der Gesellschaft zu entwickeln.

Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Situation sind externe erfahrene Arbeitnehmer weniger risikoaffin und wechselbereit als zuvor. Gleichzeitig wirkt sich die aktuelle Situation positiv auf die Zugehörigkeit und Beständigkeit der Mitarbeiter der Gesellschaft aus. Darüber hinaus hat sich die Rekrutierungssituation auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Damit ist das Risiko weiterhin mit gering zu bewerten.

Risikobewertung: gering

Organisations-Struktur-Risiko

creditshelf ist zur Erreichung seiner Ziele auf eine Fortsetzung des bisherigen Wachstumspfads angewiesen. Der weitere Erfolg des Konzerns hängt dabei maßgeblich davon ab, dass die Organisation das mit dem Umsatzwachstum einhergehende Unternehmenswachstum strukturell bewältigen kann. Die Gesellschaft muss dabei insbesondere die mit Partnerschaften verbundenen Anforderungen an ihre Organisation, Struktur sowie Compliance-Organisation bewältigen.

creditshelf begegnet diesen Risiken grundsätzlich durch regelmäßige Anpassungen der internen Strukturen und Prozesse sowie durch entsprechende Auswahl und Entwicklung der Mitarbeiter. Die Strukturen und Prozesse der Gesellschaft wurden und werden insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie evaluiert und bedarfsgerecht angepasst.

Risikobewertung: mittel

Gesamtrisikosituation

creditshelf sieht sich im Vergleich zu den Ausführungen im Halbjahresbericht 2020 einer gestiegenen Gesamtrisikosituation ausgesetzt, zu der die Entwicklungen im Zuge der im Herbst erneut verschärften Corona-Pandemie durch eine Erhöhung bestehender Risiken mit beigetragen haben.

Der größte Teil der Risiken wird nach risikoreduzierenden Maßnahmen auch weiterhin als gering oder mittel eingeschätzt. Keines der Risiken wird in der Netto-Betrachtung als kritisch eingestuft. Eine gesamtheitliche Betrachtung der Risikosituation ergibt zwei Risiken, die als wesentlich einzustufen sind.

Die Einschätzung des Gesamtrisikos basiert auf dem Risikomanagement der creditshelf. Falls notwendig, wurden bei steuerbaren Risiken entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Hinzu kommen exogene Konjunkturrisiken, die nicht durch die Gesellschaft beeinflussbar sind, jedoch fortlaufend überwacht werden.

Weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit weisen die Netto-Risiken aus Sicht des Vorstands einen bestandsgefährdenden Charakter auf.

5.3 Chancenbericht

Neben den im vorherigen Kapitel beschriebenen Risiken, ergeben sich im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns eine Reihe von Chancen, die es teilweise schnell und situativ zu ergreifen gilt. Daher versteht creditshelf Chancenmanagement als kontinuierliche Aufgabe des gesamten Unternehmens – insbesondere aber des Managements. Basis des Chancenmanagements sind eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsanalyse, eigene Marktbefragungen, wie z.B. der Finanzierungsmonitor, die Analyse vergleichbarer ausländischer Märkte oder anderer digitaler Kreditmärkte wie dem Konsumentenkredit sowie auch die kontinuierliche Analyse von Technologieentwicklungen für Plattformgeschäft und digitale Risikoanalyse. Oberste Leitlinie bei der Analyse potenzieller Chancen ist dabei immer die Perspektive unserer Plattformkunden, sprich die der Kreditnehmer und Kapitalgeber.

Die Reihenfolge der folgenden Chancen spiegelt die aktuelle Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf das relative Ausmaß für creditshelf wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Chancen. In jenem Umfang wie es wahrscheinlich ist, dass die Chancen eintreten, sind diese in der Prognose berücksichtigt.

Finanzierungsalternative zu traditionellen Bankkrediten

Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet das Unternehmen mit einer Fortsetzung des Wachstums digitaler Kreditfinanzierung im deutschen Mittelstand. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen machen gut ein Viertel des deutschen Marktes für Unternehmenskredite aus. Der Kreditbestand wächst kontinuierlich und im Neugeschäft nimmt der Anteil digitaler Kreditvergabe zu. Auch für die kommenden Jahre wird mit einer Fortsetzung dieses Trends gerechnet.[35] An diesem steigenden Marktanteil plant creditshelf weiterhin zu partizipieren und hat hierzu das Zielsegment für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. EUR erweitert (bislang 2,5 Mio. EUR). Die Liquiditätssituation des deutschen Mittelstands ist, insbesondere durch die Folgen der Corona-Pandemie, sehr angespannt und die Nachfrage nach Krediten hat im Jahresverlauf 2020 deutlich zugenommen. [36] Die deutschen Banken zeigen sich gleichzeitig zunehmend restriktiv in den Kreditvergabekriterien, gerade für den deutschen Mittelstand. Dieser Trend dürfte sich bei einer zu erwartenden, Corona- bedingten Ratingmigration und höheren Kreditausfallraten weiter verstärken. Daraus ergäben sich Chancen für alternative Finanzierungspartner und Kreditplattformen, denen sich ein ausgeweitetes Anfragevolumensspektrum eröffnet.[37] Notwendig hierzu ist eine marktwirtschaftliche Normalisierung des Kreditmarktes durch ein sukzessives Auslaufen der temporären staatlichen Hilfskreditmaßnahmen. Gleichzeitig sieht das Unternehmen Chancen bei der Finanzierung von der Krise profitierender Wachstumsunternehmen, deren Finanzierungsbedarf nicht vollständig von Banken abgedeckt werden kann.

Zunehmende Bereitschaft, in Kredite an kleine und mittlere Unternehmen zu investieren

creditshelf ist der festen Überzeugung, dass Investitionen in Kredite an kleine und mittlere Unternehmen eine interessante Anlageklasse für institutionelle Investoren sind. Nach geltendem deutschen Recht sind Investoren in vielen Fällen von der direkten Kreditvergabe an Kreditnehmer ausgeschlossen, da sie nicht über eine entsprechende Banklizenz verfügen. Digitale Kreditplattformen wie creditshelf helfen bei der Auswahl potenzieller Kreditnehmer sowie dem Arrangement der Kredite und bieten somit potenziellen Investoren die Möglichkeit, in ein Kreditportfolio deutscher KMU zu investieren. Die Verbreiterung der Investorenbasis sorgt nach Einschätzung des Unternehmens für positive Netzwerkeffekte, insbesondere durch die hohe Professionalität und gute Reputation der zusätzlichen institutionellen Investoren. Die aktuelle Marktsituation, verursacht durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, ist auf der einen Seite natürlich eine Herausforderung für alle Marktteilnehmer. Auf der anderen Seite eröffnet sie aber auch Chancen, da die deutsche Wirtschaft zum jetzigen Zeitpunkt – insbesondere im europäischen Vergleich – die Chance auf eine zügigere Erholung zu haben scheint, aus der sich entsprechende Opportunitäten für die Investoren ergeben. Die hohe Resilienz des Kreditportfolios auf der creditshelf Plattform auch in der Krise 2020 und das attraktive Risiko-Rendite Profil verdeutlichen die Attraktivität dieser Anlageklasse und dienen als starke Argumente für eine fortgesetzte Erweiterung der Investorenbasis in 2021.

Chancen für kooperative Vertriebswege durch die zunehmende Erkenntnis im Finanzsektor, die Digitalisierung auch im Geschäft mit Mittelstandskunden umzusetzen

Die Krise des Jahres 2020 hat die Transformationsgeschwindigkeit im deutschen Finanzierungsmarkt für Firmenkunden deutlich erhöht. Die Bereitschaft, die Möglichkeiten der Digitalisierung ernsthaft einzusetzen und die Offenheit neue Wege im Produktangebot zu gehen, nimmt bei deutschen Banken signifikant zu.[38] creditshelf versteht sich als kooperativer Partner der traditionellen Hausbanken und Teil eines modernen Finanzierungs-Ökosystems für den deutschen Mittelstand. Das Unternehmen schätzt das Potenzial von weiteren Partnerschaften mit Banken oder Finanzdienstleistern, die das creditshelf Produkt ihren Kunden als Zusatzangebot anbieten, als hoch ein. Gründe sind hier die zunehmende Akzeptanz alternativer Kreditangebote bei mittelständischen Unternehmen und die beschriebene Offenheit der traditionellen Marktteilnehmer wie Banken und Finanzierungsdienstleister.

Gesamtchancensituation

creditshelf sieht sich im Vergleich zu den Ausführungen im Halbjahresbericht 2020 einer veränderten Gesamtchancensituation gegenüber, zu der die Entwicklungen im Zuge der Corona-Pandemie durch temporäre Herausforderungen bei gleichzeitig entstehenden, langfristigen Opportunitäten beigetragen haben. Neben einem prinzipiellen Marktwachstum digitaler Kreditfinanzierungen für den deutschen Mittelstand bieten sowohl die steigende Attraktivität dieser Anlageklasse für Investoren als auch die zunehmende Offenheit des Hausbankensystems für kooperative Partnerschaften Chancen für das Unternehmen, besonders vor dem Hintergrund einer im potenziellen, im Frühjahr 2021 einsetzenden und anhaltenden wirtschaftlichen Erholung.

6. Prognosebericht

In Anlehnung an die im Wirtschafts-, Risiko- und Chancenbericht beschriebenen Entwicklungen und unter Berücksichtigung von Szenarien bezüglich der Höhe und der Verteilung der arrangierten Kreditvolumina im Jahresablauf sowie der möglichen Margenentwicklung rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Konzernumsatz von 6 bis 8 Mio. EUR. Die Umsatzerlösprognose für das Geschäftsjahr 2021 setzt auf einem im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatzerlös in Höhe von 4,9 Mio. EUR auf. Ebenfalls auf Konzernebene erwartet der Vorstand ein negatives EBIT von minus 3 bis minus 4 Mio. EUR, aufsetzend auf einem negativen EBIT in Höhe von minus 5,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020.

Die Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie sowie des makroökonomischen Umfelds sind im Geschäftsjahr 2021 unverändert hoch. Dieser Prognose liegt die Erwartung zugrunde, dass sich die deutsche Wirtschaft und damit die KMU-Landschaft im Laufe des Geschäftsjahrs 2021, beginnend mit dem 2. Quartal, von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt. Das Erreichen der Prognose setzt dabei insbesondere voraus, dass es im Verlauf der Corona-Pandemie nicht zu weiteren langanhaltenden flächendeckenden Schließungen eines signifikanten Teils der deutschen Wirtschaft kommt und weitere Lockdowns durch eine fortschreitende Impfdurchdringung vermieden werden. Der Vorstand geht davon aus, dass creditshelfs Ziel- und Bestandskunden deutlich von diesem Aufschwung profitieren und Banken die entstehende Kreditnachfrage aufgrund restriktiver Kreditvergabestandards und Bilanzrestriktionen nicht umfänglich bedienen können. In der Folge strebt creditshelf ein Umsatzwachstum in der Größenordnung der Jahre vor der Corona-Pandemie im deutlich zweistelligen Prozentbereich an. Darüber hinaus ist diese Prognose im Wesentlichen geprägt durch ein weiterhin striktes Kostenmanagement. Im Vergleich zum Vorjahr fließen außerdem höhere ordentliche Abschreibungen für aktivierte Software in die Einschätzung für das Geschäftsjahr 2021 ein. Da potenzielle Bewertungseffekte für das virtuelle Beteiligungsprogramms II maßgeblich an die Kursentwicklung der creditshelf Aktie geknüpft sind, können entsprechende Kursausschläge erheblichen Einfluss auf das EBIT haben.

Gemäß der definierten Wachstumspfeiler plant das Unternehmen, die eingesetzte Software weiterzuentwickeln, zu Gunsten positiver Netzwerkeffekte weitere Kooperationen und Partnerschaften einzugehen, Finanzierungspartner hinzuzugewinnen sowie das Produktportfolio zu erweitern, um die Marktposition der creditshelf auszubauen.

Insgesamt sieht der Vorstand den Konzern gut für zukünftiges Wachstum positioniert. Die Gesellschaft weist eine hohe Anpassungsfähigkeit seines Geschäftsmodells auf und kann sich in seinem dynamischen Marktumfeld, das in den Folgejahren insbesondere durch eine steigende Durchdringungsquote digitaler Mittelstandsfinanzierungen am gesamten Markt für Mittelstandsfinanzierungsneugeschäft gekennzeichnet sein dürfte, behaupten und flexibel auf individuelle Gegebenheiten reagieren.

Die tatsächliche Entwicklung des Geschäftsfelds digitale Mittelstandsfinanzierung und der creditshelf kann aufgrund der beschriebenen Chancen und Risiken insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihrer weiteren Entwicklung sowohl positiv als auch negativ von unseren Prognosen abweichen (siehe hierzu Risiko- sowie Chancenbericht in den Kapiteln 5.2. und 5.3.). Mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf werden indes beobachtet und können eine Anpassung der Prognose zur Folge haben.

Die aus der Prognose resultierende Finanzierungslücke wird durch die von der Obotritia Capital KGaA im 4. Quartal 2020 gegenüber der Gesellschaft abgegebene, harte Patronatserklärung und dem zur Operationalisierung dieser Patronatserklärung am 04. Januar 2021 zwischen der creditshelf Aktiengesellschaft und der Obotritia Capital KGaA geschlossenen Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag nebst Nachtrag vom 9. März 2021 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 8 Mio. EUR mehr als gedeckt. Unter Berücksichtigung einer bis zum 31. Dezember 2023 geltenden 12-monatigen Kündigungsfrist des Darlehensvertrags sieht der Vorstand die Liquidität des Konzerns für die 12 Monate ab Aufstellungsdatum dieses Abschlusses als gesichert und die Unternehmensfortführung entsprechend als gewährleistet an. Zum Datum dieses Berichts war das Darlehen ungekündigt.

7. Corporate Governance

7.1 Corporate-Governance-Bericht/​ Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB [39]

Nachfolgend berichten wir über die Corporate Governance und die wesentlichen Grundzüge der Unternehmensführung der creditshelf Aktiengesellschaft einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, des Vergütungsberichts und weiterer Angaben nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex macht die Gesellschaft nach deren Veröffentlichung mindestens fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite verfügbar. Zur Einsicht der jeweils aktuellen Fassungen der Entsprechenserklärung sei an dieser Stelle daher auf die Investor Relations Webseite der Gesellschaft verwiesen:

https:/​/​ir.creditshelf.com/​websites/​creditshelf/​German/​6300/​entsprechenserklaerung-zum-deutschen-corporate-governance-codex.html

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Bei der creditshelf Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand die Verantwortung für die Strategie und Steuerung des Konzerns. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dazu berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance. Ziel- und Planungsabweichungen werden dem Aufsichtsrat erläutert. Die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Konzerns wird mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und erörtert.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dürfen bei ihren Entscheidungen und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die creditshelf Aktiengesellschaft weder persönliche Interessen verfolgen noch anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Im Geschäftsjahr 2020 ist es zu keinen Interessenkonflikten von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern gekommen.

Vorstand

Im Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft sind der Vorstandsvorsitzende und die gleichberechtigten Vorstände mit den die einzelnen Zentralfunktionen umfassenden Vorstandsressorts vertreten. Dem Vorstand gehörten zum Geschäftsjahresende 2020 drei Mitglieder an.

Die Steuerung des creditshelf Konzerns erfolgt durch den Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft. In dieser sind alle Leitungsfunktionen gebündelt. Zu den zentralen Aufgaben des Vorstands gehören die Festlegung der Unternehmensstrategie, die Unternehmensfinanzierung, das Risikomanagement sowie die Steuerung des Vertriebs. Des Weiteren ist der Vorstand für die Aufstellung der Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse sowie für die Einrichtung und Überwachung des Risikomanagementsystems zuständig. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevante Themen, u. a. die Planung, den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikosituation, das Risikomanagements und die Compliance. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Für solche Entscheidungen sind zudem Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand sorgt für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Jedem Vorstandsmitglied sind im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Aufgaben zur besonderen Bearbeitung zugewiesen. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist oder für die der Vorstand nach Gesetz oder Satzung zuständig ist, sind nach der Geschäftsordnung dem Gesamtvorstand vorbehalten. Ein Beschluss des Gesamtvorstands ist außerdem in Angelegenheiten herbeizuführen, die dem Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Sitzungen des Vorstands finden in regelmäßigen Abständen statt. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen. Dieser setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlüsse des Vorstands sind mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht. Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen durch Stimmabgabe in Textform oder telefonisch gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.

Mit dem Ziel einer Absicherung in Notfallsituationen sowie eines Talent-Nachfolgemanagements hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet. Diese sieht folgendes vor: In einem jährlichen Talent Review werden von den Führungskräften Performance und Potenzial aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von creditshelf einzeln bewertet und eine Nachfolgeplanung diskutiert. Auf dieser Basis plant die Gesellschaft alle weiteren Personalentwicklungsmaßnahmen. Die aktuelle Vorstandsbesetzung mit drei Personen trägt der Vorsorge für Notfallsituationen Rechnung. Bei einer Mindestbesetzung von zwei Personen und einer Ressortverteilung können Vertretungsbefugnisse gewahrt werden und der Vorstand bleibt auch in Notfallsituationen handlungsfähig.

Aktuell hat der Aufsichtsrat keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Die creditshelf Aktiengesellschaft ist eine junge, im Jahr 2014 gegründete Gesellschaft, deren Gründer heutige Vorstandsmitglieder im Alter zwischen 44 und 51 Jahren sind. Eine Altersgrenze für den Vorstand ist daher derzeit nicht erforderlich.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die interne Organisation und die Zustimmungserfordernisse des Gremiums bei Vorstandsentscheidungen. Dem Aufsichtsrat gehören zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts fünf Mitglieder an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die fachliche Kompetenz für ihre ausgeübten Tätigkeiten. Zur Evaluierung dieser Kenntnisse, Fähigkeiten und der fachlichen Kompetenz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Dieses umfasst Diversität ebenso wie die fachliche Eignung zu den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Branche, Finanzen, Investor Relations, Strategie, Personalwesen sowie Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance. In diesem Kompetenzprofil werden auf Basis einer kritischen Selbstbeurteilung die Fähigkeiten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgezeigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Oktober 2020 zur Beurteilung der Effizienz der eigenen Gremienarbeit eine Selbstevaluierung durchgeführt.

Diese Selbstbeurteilung wurde intern mit Hilfe eines umfangreichen Fragebogens durchgeführt und von der Leiterin des Bereichs Recht/​Personal begleitet. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats.

Auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) misst die Gesellschaft der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder eine hohe Bedeutung bei. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besteht der Aufsichtsrat aus einer angemessenen Zahl unabhängiger Mitglieder. Mit Ausnahme von Herrn Elgeti, der aufgrund seiner mittelbaren kontrollierenden Beteiligung an der Aktionärin der Gesellschaft Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, die nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts 37,72 % der Stimmrechte der Gesellschaft kontrollierte, sowie seiner mittelbaren kontrollierenden Beteiligung an der Aktionärin der Gesellschaft Obotritia Capital KGaA, die nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts 8,89 % der Stimmrechte der Gesellschaft kontrollierte und somit nicht als unabhängig anzusehen ist, sind sämtliche Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. Hierbei handelt es sich um die Aufsichtsratsmitglieder Frau Heraeus-Rinnert sowie die Herren Hentschel, Prof. Dr. Schiereck und Dr. Rauhut.

Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens viermal im Jahr, mit mindestens zwei Sitzungen in einem Kalenderhalbjahr, statt, soweit eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt oder ein Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands dies verlangt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, telegrafische, fernmündliche, elektronische oder per Telefax erfolgende Beschlussfassungen des Aufsichtsrats sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies anordnet. Entscheidungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer zweiten Abstimmung bei erneuter Stimmengleichheit ein zweifaches Stimmrecht.

Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats im Einzelfall eine entsprechende Anordnung trifft (z.B. soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist). Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt.

Im Geschäftsjahr 2020 bildete der Aufsichtsrat keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss und kein Nominierungsausschuss. Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus sechs Mitgliedern, von denen fünf von der Gesellschaft unabhängig sind und die insgesamt über langjährige Erfahrungen mit einem breiten Erfahrungs- und Kompetenzspektrum, insbesondere auch im Finanzbereich, verfügen. Die Kommunikationswege sind kurz und direkt. Die effektive Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats ist ohne die Bildung von Ausschüssen sichergestellt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass in dieser Konstellation die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit durch die Bildung von Ausschüssen nicht erhöht würde. Er hält auch zukünftig eine Bildung von Ausschüssen für nicht erforderlich und wird sich auch weiterhin in seiner Gesamtheit den anstehenden Themen widmen. Die regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat für seine Mitglieder eine Altersgrenze von maximal 75 Jahren beschlossen, die zukünftig gelten soll. Diese wird einer fortlaufenden Überwachung bezüglich Ihrer Angemessenheit unterliegen.

Unternehmensführungspraktiken, die über gesetzliche Anforderungen hinaus angewandt werden – insbesondere Corporate Compliance

Die Gesellschaft ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt bewusst. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist für die Gesellschaft eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen unternehmerischen Erfolg. Hinsichtlich der unternehmerischen Verantwortung orientiert sich die Gesellschaft an den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an internen Richtlinien.

Corporate Compliance ist bei der Gesellschaft eine wesentliche Leitungsaufgabe des Vorstands und umfasst Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, unternehmensinterner Richtlinien sowie Kodizes. Darin eingeschlossen sind unter anderem Kartell- und Korruptionsvorschriften sowie die Regelungen des Kapitalmarktrechts. Der Vorstand wird seit Mai 2020 in Compliance Themen von einem gesonderten Compliance-Beauftragten unterstützt. Darüber hinaus ist creditshelf seit diesem Berichtsjahr Mitglied beim Deutschen Institut für Compliance (DICO). Die Gesellschaft erwartet von allen Mitarbeitern ein rechtlich einwandfreies Verhalten im unternehmerischen Alltag.

Compliance-Themen werden zeitnah und professionell adressiert. Darüber hinaus folgt die Gesellschaft kodifizierten und IT- gestützten Prozessen im Rahmen des Onboardings („Know Your Customer-Prinzip“) für Unternehmen und Investoren, der Vorbereitung der Kreditvergabe durch die Fronting Bank sowie des Vertragsmanagements und der Kontrolle des Zahlungslaufs. An identifizierten kritischen Punkten ist ein Vier-Augen-Prinzip etabliert. Im Rahmen der kontinuierlichen Optimierung interner Prozesse der Gesellschaft ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) etabliert, dass die Prävention, Überwachung und Intervention umfasst. Ein dezidiertes Zugangs- und Rechte-System auf „Need-to-Know“ Basis sichert die Vertraulichkeit von sensitiven Informationen. Die Überwachung von Compliance-relevanten Risiken erfolgt im Rahmen eines standardisierten Entity-Risk-Management (ERM) Prozesses. Mitarbeiter der Gesellschaft erhalten für relevante Regelungen (Policy-), Verfahren (Procedure-) und Compliance-Themen entsprechende Dokumentationen und Schulungen. Die bestehenden Regelungen und Verfahren (Policies & Procedures) werden fortlaufend überprüft und ggf. weiterentwickelt.

Den Beschäftigten wird über ein extern gehostetes, elektronisches Hinweisgebersystem auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße oder Compliance-Verstöße im Unternehmen zu geben.

Feststellungen nach § 76 Abs. 4 bzw. § 111 Abs. 5 AktG

Der Vorstand hat am 19. Dezember 2018 gemäß § 76 Abs. 4 AktG die folgende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands festgesetzt: 28,6 %. Die entsprechende Zielgröße soll bis zum 31. Dezember 2022 erreicht werden. Im Berichtszeitraum wurde die festgesetzte Zielgröße nicht erreicht. Eine weitere Führungsebene unterhalb des Vorstandes besteht derzeit nicht, weshalb hierfür keine Zielgrößen festgelegt wurden.

In der Sitzung vom 11. März 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat die aktuelle Quote von 16,6 % in den nächsten 5 Jahren nach Datum der Beschlussfassung nicht unterschreiten soll. Mit Julia Heraeus-Rinnert gehört dem Aufsichtsrat bereits eine Frau an. In derselben Sitzung wurde weiterhin beschlossen, dass der Frauenanteil im Vorstand in den nächsten 5 Jahren nach Datum der Beschlussfassung mindestens 0,0 % betragen soll. Aktuell gehört keine Frau dem Vorstandsgremium an.

Angaben der creditshelf Aktiengesellschaft zu § 289f Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 HGB sind nicht erforderlich, da die creditshelf Aktiengesellschaft nicht zu den berichtspflichtigen Gesellschaften nach diesen Vorschriften gehört.

Weitere Angaben zur Corporate Governance

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der creditshelf Aktiengesellschaft nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Jede Aktie der creditshelf Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die ihren Aktienbesitz zu einem bestimmten Datum im Vorfeld der Hauptversammlung (sog. Record Date) nachweisen. Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Auf der Website der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig auch alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Um die Durchführung einer ordentlichen und zeitnahen Hauptversammlung auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen zu gewährleisten, macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des Gesetzgebers Gebrauch, die Hauptversammlung virtuell durchzuführen.

Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat, Insiderhandelsverbot

Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der creditshelf Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, ab dem Jahr 2020 die Summe von 20.000 EUR erreicht oder überschreitet. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben.

Um Regelverstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach Art. 14 Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden, werden von der creditshelf Aktiengesellschaft alle nach den gesetzlichen Regelungen als Insider anzusehende Personen in geeigneter Weise über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens belehrt und gleichzeitig schriftlich aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass sie über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens informiert wurden. In den Vorschriften entsprechenden Insiderlisten werden diejenigen konzernangehörigen Personen und externen Dienstleister aufgenommen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Befugnisse bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben.

Darüber hinaus führt die Gesellschaft sogenannte „Restricted Trading Lists“, auf denen alle Personen erfasst werden, die Aufgrund ihrer Arbeit mit Datenbanken der Gesellschaft potenziell Zugang zu nicht-öffentlichen Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Kunden der Gesellschaft, d.h. Kreditnehmern und potenziellen Kreditnehmern, haben. Nach einer schriftlichen Belehrung über den jeweiligen Sachverhalt werden diese Personen kontinuierlich über das Weiterbestehen bzw. das Schließen der Listen nach Projektende oder Öffentlichwerden der Finanzinformationen informiert.

Transparente Kommunikation

Wir informieren Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens. Mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresfinanzbericht und den Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere unsere Aktionäre regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage unterrichtet. Darüber hinaus nutzen wir zur Information unserer Aktionäre und aller anderen Personen, die Interesse am Unternehmen zeigen, unsere umfassende Internetseite, auf der wir beispielsweise neben unseren Finanzberichten einen Finanzkalender, Ad-hoc-Mitteilungen, Investorenpräsentationen und Pressemitteilungen veröffentlichen. Letztere beinhalten Quartalsvorabmitteilungen zu den Geschäftsvolumina des vergangenen Quartals.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Einzelabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft wird nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellt, der Konzernabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft.

7.2 Angaben gemäß §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand macht nachfolgend die nach den §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der creditshelf Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 1.360.339,00 EUR und ist in 1.360.339 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2020 keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes sowie der Satzung der Gesellschaft.

Direkte und indirekte Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Direkte und indirekte Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Bezüglich Angaben zu Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wird auf die Anhangangabe 14 des Konzernabschlusses verwiesen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und Ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Nach Kenntnis des Vorstands können die am Kapital der creditshelf Aktiengesellschaft beteiligten Arbeitnehmer die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 des AktG in Verbindung mit § 6.1 der Satzung geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. des AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Von diesem Recht wurde in der Satzung der creditshelf Aktiengesellschaft jedoch kein Gebrauch gemacht. Nach § 13.2 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des Grundkapitals gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine größere Mehrheit erforderlich ist. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.

Befugnisse des Vorstands Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG. geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig. Eine Ermächtigung eigene Aktien zu erwerben liegt dem Vorstand nicht vor.

Genehmigtes Kapital zum Stichtag 31. Dezember 2020

Am 17. Dezember 2019 hat der Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft beschlossen, für die erste Wandlung der aus den zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 eingeführten aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) bereits bestehenden Ansprüche in Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um 7.115,00 EUR durch 7.115 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag und unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Ferner wurde beschlossen, dass die Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von je 1,00 EUR je Aktie ausgegeben werden und für das gesamte Geschäftsjahr 2019 erstmals gewinnberechtigt sind. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 per Umlaufbeschluss zugestimmt. Am 17. Januar 2020 wurden die neuen Aktien im Handelsregister eingetragen und am 30. Januar 2020 in den Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit identischer Wertpapierkennnummer (WKN) wie die alten Aktien aufgenommen.

Folglich ist der Vorstand nunmehr ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juli 2023 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 533.411,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 533.411 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise auszuschließen,

um Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwerten;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen;

um Aktien (1.) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder (2.) als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben, im Hinblick auf Arbeitnehmer auch unter Wahrung der Anforderungen des § 204 Abs. 3 AktG;

wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerisch auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Ausübung aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert wurden bzw. auszugeben sind. Ebenfalls anzurechnen sind diejenigen Aktien, die von der Gesellschaft aufgrund von zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung ausgegebenen Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden beziehungsweise noch ausgegeben werden können, sofern die Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegeben wurden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist um bis zu 562.500,00 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 562.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/​Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/​Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/​Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Zwischen der Gesellschaft und der Raisin Bank AG, die als sogenannte Fronting Bank mit Vollbanklizenz die entsprechenden Kredite vergibt, besteht eine Kooperationsvereinbarung mit entsprechender Vergütungsabsprache, die auch in bestimmten Fällen eines Eigentümerwechsels (sog. Change of Control) Zahlungen bzw. Kündigungsrechte vorsieht.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots gemäß § 315a Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 HGB bestehen nicht.

7.3 Vergütungsbericht gemäß § 315a Abs. 2 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 1 bis 4, lit. b) und lit. c) HGB

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 dar. Hierbei ist zu beachten, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Juni 2018 gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB beschlossen hat, dass Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB zu unterbleiben sind.

Die Vorstandsvergütung wurde zum 13. Juni 2018 durch den Aufsichtsrat geregelt. Dies erfolgte unter Berücksichtigung allgemeiner Marktstandards, rechtlicher Anforderungen gemäß § 87 AktG und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Vorstandsvergütung wird ab Laufzeitbeginn der Verträge alle zwei Jahre durch den Aufsichtsrat auf dessen Angemessenheit geprüft.

Die Dienstverträge aller drei Vorstandsmitglieder sehen in Summe ein jährliches Bruttofixgehalt in Höhe von insgesamt 300 TEUR vor. Dieses wird in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich bezahlt. Eine darüber hinausgehende Barvergütung wird nicht geschuldet. Neben der Barvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Hierzu zählen insbesondere übliche Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O Versicherung) sowie eine Unfallversicherung. Kredite oder Vorschüsse wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Mit der oben erwähnten Vergütung ist eine etwaige Tätigkeit in den Tochtergesellschaften der Gesellschaft abgegolten.

Zwischen Dr. Mark Währisch und der Gesellschaft kam es am 08. Mai 2019 zu einer gesonderten Vereinbarung bezüglich einer aktienbasierten Vergütung (Restricted Stock Units Program III), die als Anreizvergütung für die Vorstande dient. In dem Zuteilungsschreiben v. 08. Mai 2019 wurden Dr. Mark Währisch 10.000 RSU zugeteilt. In dem Zuteilungsschreiben v. 20. Januar 2020 wurden weitere 10.000 RSU zugeteilt. Der Ansparzeitraum läuft bis zum Ende des Dienstvertrags (30. April 2021). Die Zuteilung von Aktien an der Gesellschaft soll anteilig zum jeweiligen Jahrestag des Gewährungstags (Geschäftsjahresende) erfolgen. RSU III sieht eine 4-jährige Sperrfrist bezogen auf den Jahrestag des Gewährungstags (sog. Lock-up) Regelung vor. Die Vesting-Frequenz ist quartalsweise.

Wie erwähnt, sehen die Dienstverträge für den Fall der Beendigung der Dienstverhältnisse aufgrund eines Kontrollwechsels keine gesonderte Vergütung vor.

Die Gesamtvergütung des Vorstands der creditshelf Aktiengesellschaft für das zurückliegende Geschäftsjahr belief sich auf 1.038,4 TEUR (Vorjahr: 686,0 TEUR). Davon entfielen 682,9 TEUR (Vorjahr: 331,3 TEUR) auf die Zuteilung von Restricted Stock Units.

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 festgelegt. Die Vergütung des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft ist in Artikel 14 der Satzung geregelt.

Für das Berichtsjahr 2020 steht den Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung in Höhe von insgesamt 90 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) netto zu. Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates haben wie im Vorjahr auf ihre Vergütung im Geschäftsjahr verzichtet. Weiterhin wurden Reisekosten in Höhe von 1,2 TEUR (Vorjahr: 4,0 TEUR) an den Aufsichtsrat gezahlt. Die anteiligen Kosten für die Vermögensschadenshaftpflicht (sog. D&O Versicherung) für den Aufsichtsrat betrug 8,9 TEUR in 2020 (Vorjahr: 9,7 TEUR). Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beträgt im Geschäftsjahr 2020 100,1 TEUR (Vorjahr: 103,7 TEUR). Der angegebene Betrag enthält neben der Vergütung zusätzlich auch die jedem Aufsichtsratsmitglied erstatteten Auslagen, jedoch nicht die auf die entsprechenden Bezüge und Auslagen entfallende Umsatzsteuer.

Kredite bzw. Vorschüsse wurden an Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht gewährt. § 315 Abs. 2 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) HGB ist auf die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht anwendbar.

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I) Allgemeine Angaben

Die creditshelf Aktiengesellschaft ist eine am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse börsennotierte, nach deutschem Recht eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in 60329 Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 33a, Deutschland und wird beim zuständigen Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregister-Nummer HRB 112087 geführt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, i.V.m. § 264 d HGB.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss 2020 der creditshelf Aktiengesellschaft ist vom Vorstand nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Aktiengesetzes erstellt. Er basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern). Dies ist auch dadurch gesichert, dass eine mögliche Finanzierungslücke durch eine von der Obotritia Capital KGaA im 4. Quartal 2020 gegenüber der Gesellschaft abgegebene, harte Patronatserklärung und einen zur Operationalisierung dieser Patronatserklärung am 04. Januar 2021 zwischen der creditshelf Aktiengesellschaft und der Obotritia Capital KGaA geschlossenen Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag nebst Nachtrag vom 09. März 2021 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 8 Mio. EUR mehr als gedeckt ist. Unter Berücksichtigung einer bis zum 31. Dezember 2023 geltenden 12-monatigen Kündigungsfrist des Darlehensvertrags sieht der Vorstand die Liquidität der Gesellschaft für die 12 Monate ab Aufstellungsdatum dieses Abschlusses als gesichert und die Unternehmensfortführung entsprechend als gewährleistet an. Zum Datum dieses Berichts war das Darlehen ungekündigt. Bei der Gewinn und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Positionen des Jahresabschlusses sind zum Teil in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

II) Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bis auf gesetzliche Änderungen unverändert gegenüber dem Vorjahr folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten und den Herstellungskosten, gemindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Gesellschaft macht vom Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 2 S.1 HGB Gebrauch. Die im Rahmen dessen angesetzten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Entwicklungskosten werden hierbei erst aktiviert, wenn der zu entwickelnde immaterielle Vermögensgegenstand hinreichend konkretisiert und bestimmt werden kann. Zuvor angefallene Aufwendungen der Entwicklung und Machbarkeit werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die für erworbene und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände zugrunde gelegte voraussichtliche Nutzungsdauer wurde mit 5 Jahren angenommen.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gemindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden hierfür voraussichtliche Nutzungsdauern von 3-5 Jahren angenommen.

Die Folgebewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zum niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegendem Wert. Soweit notwendig wurden im Anlagevermögen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Neuzugänge von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) mit Anschaffungskosten von bis zu 800 EUR wurden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und sofort vollständig abgeschrieben.

Die Anteile an der creditshelf solutions GmbH wurden als Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bilanziert.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum niedrigeren Wert aus Nominalwert oder beizulegendem Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wurde durch angemessene, einzeln angesetzte Abwertungen Rechnung getragen.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.

Für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Die Bewertung basiert auf dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III) Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Entwicklung des Anlagevermögens

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 729,4 270,5 0,0 0,0 999,9
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.295,1 27,2 -5,0 44,2 3.361,5
3. Geleistete Anzahlungen 0,0 279,8 0,0 -44,2 235,6
4.024,5 577,5 -5,0 0,0 4.597,0
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 255,7 64,1 -42,6 0,0 277,2
255,7 64,1 -42,6 0,0 277,2
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.709,7 0,0 0,0 0,0 1.709,7
1.709,7 0,0 0,0 0,0 1.709,7
5.989,9 641,6 -47,6 0,0 6.583,9
Abschreibungen
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 403,7 313,5 0,0 717,2
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 509,0 697,3 -2,4 1.203,9
3. Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0
912,7 1.010,9 -2,4 1.921,1
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 135,0 73,7 -41,4 167,3
135,0 73,7 -41,0 167,3
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0
1.047,7 1.084,6 -43,8 2.088,4
Buchwerte
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 282,6 325,7
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.157,7 2.786,1
3. Geleistete Anzahlungen 235,6 0,0
2.675,9 3.111,8
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 109,9 120,7
109,9 120,7
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.709,7 1.709,7
1.709,7 1.709,7
4.495,5 4.942,2

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten die am 15. Oktober 2016 livegeschaltete Internetplattform mit einem Buchwert von 282,6 TEUR (31. Dezember 2019: 325,7 TEUR). Die Internetplattform wurde im laufenden Wirtschaftsjahr durch interne Mitarbeiter weiterentwickelt. Die auf diese Weiterentwicklung entfallenden Lohnkosten wurden als nachträgliche Herstellungskosten in Höhe von 270,5 TEUR (31. Dezember 2019: 152,3 TEUR) aktiviert und planmäßig über die Laufzeit abgeschrieben.

Bei den ähnlichen Rechten und Werten handelt es sich im Wesentlichen um Markenrechte mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2020 von 6,4 TEUR (31. Dezember 2019: 7,0 TEUR), die um die regulären Abschreibungen verringert wurden. Darüber hinaus kam es im Berichtsjahr zur Ausbuchung eines Rechts.

Weiterhin enthält diese Bilanzposition zum 31. Dezember 2020 das von der Gesellschaft erworbene Risikotool (EDV-Software) zur Überprüfung des Kreditrisikos potenzieller Kreditnehmer mit einem Buchwert von 2.151,3 TEUR (31. Dezember 2019: 2.779,0 TEUR). Das Risikotool wurde seit dem 4. Quartal 2017 durch einen externen Dienstleister unter Aufsicht der Gesellschaft und Zuarbeiten von eigenen Mitarbeitern hergestellt. Die Entwicklungsarbeiten des externen Unternehmens wurden im März 2020 erfolgreich beendet. Die auf diese Tätigkeiten vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 angefallenen Kosten in Höhe von 24,2 TEUR wurden als nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert und als Zugänge zur erworbenen Software verbucht. Geleistete Anzahlungen für die Entwicklungsarbeiten des externen Unternehmens in Höhe von 44,2 TEUR wurden entsprechend umgebucht. Die Anschaffungskosten wurden um planmäßige Abschreibungen verringert. Die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre.

Ein zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände durchgeführter Werthaltigkeitstest führte zu keinem Abwertungsbedarf.

Sachanlagen

Bei den Sachanlagen handelt es sich um die gewöhnliche Betriebs und Geschäftsausstattung der Gesellschaft.

Finanzanlagen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100%-ige Beteiligung an der creditshelf solutions GmbH. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 07. Oktober 2020 wurde die creditshelf Service GmbH (übertragender Rechtsträger) rückwirkend zum 01. Januar 2020 auf die Valendo GmbH (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Die übernehmende Gesellschaft wurde darüber hinaus nach der Verschmelzung in creditshelf solutions GmbH umfirmiert. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister erfolgte am 02. November 2020.

Ein zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf die Finanzanlagen durchgeführter Werthaltigkeitstest führte zu keinem Abwertungsbedarf.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf Forderungen aus verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die im Geschäftsjahr um 1.604,6 TEUR zurückgeführt wurden. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund erhöhter Umsatzsteuerforderungen aus Vorjahren.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31. Dezember 2020 weisen der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten einen Gesamtbetrag von 290,5 TEUR aus (Vorjahr: 3.181,1 TEUR).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe von 174,2 TEUR ausgewiesen (31. Dezember 2019: 165,9 TEUR).

Aktive latente Steuern

Unterschiede zwischen HGB und den gesetzlichen Steuervorschriften führen zu temporären Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz und ihrer Steuerbemessungsgrundlage.

Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern sind die aktuellen Steuersätze, die für den Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede voraussichtlich ausgleichen. Es wurde ein Steuersatz von 31,925 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde ein Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 % berücksichtigt. Der Hebesatz der Stadt Frankfurt am Main beträgt 460 %.

Die steuerlichen Effekte der temporären Differenzen im Berichtszeitraum stellen sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 -165,5 0,0 -104,0
Rückstellungen 371,2 0,0 358,3 0,0
Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0
Verlustvorträge 6.170,0 0,0 4.688,8 0,0
Gesamt 6.541,2 -165,5 5.047,1 -104,0
Nichtansatz aktive latente Steuern 6.375,7 0,0 4.943,1 0,0
Nach Saldierung 0,0 0,0 0,0 0,0

Das Management geht grundsätzlich weiterhin davon aus, dass auch in Zukunft innerhalb des Fünfjahreszeitraums ausreichend steuerliche Gewinne erwirtschaftet werden, um die steuerlichen Verlustvorträge ausschöpfen zu können. Aufgrund der Verlusthistorie und des neuartigen Geschäftsmodells folgt das Management jedoch weiterhin dem Vorsichtsprinzip und setzt daher keine aktiven latenten Steuern an.

Nach § 274 Abs. 1, S. 1 und S. 2 HGB wurden die aktiven latenten Steuern betreffend der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer jeweils mit den passiven latenten Steuern der einzelnen Steuerarten verrechnet. Ein darüberhinausgehender aktiver Steuerüberhang wurde nicht gebildet und die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag mit 0,0 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) ausgewiesen.

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2020 über steuerliche Verlustvorträge aus GewSt und KöSt jeweils in Höhe von 19.326,5 TEUR (Vorjahr: 14.736,7 TEUR).

Eigenkapital und Rücklagen

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der creditshelf Aktiengesellschaft 1.360.339,00 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.360.339 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 1.353.224 Stückaktien). Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde das Grundkapital der creditshelf Aktiengesellschaft einmalig von 1.353.224,00 EUR um 7.115,00 EUR auf 1.360.339,00 EUR erhöht. Dies erfolgte auf Basis des Vorstandsbeschlusses vom 17. Dezember 2019, für die erste Wandlung der zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 eingeführten aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 per Umlaufbeschluss zugestimmt. Am 17. Januar 2020 wurden die neuen Aktien im Handelsregister eingetragen und am 30. Januar 2020 in den Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit identischer Wertpapierkennnummer (WKN) wie die alten Aktien aufgenommen.

Zusätzlich wurden 771,0 TEUR in die Kapitalrücklage eingezahlt. Dies ist auf die aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programmes) zurückzuführen. Die Gesellschaft hat ein vertragliches Wahlrecht zur Erfüllung der Ansprüche aus den Programmen in Aktien oder Barmitteln. Nach Einschätzung des Managements erfolgt die Erfüllung in Aktien, weshalb der Personalaufwand im Wesentlichen über die Kapitalrücklage gebucht wird. Lohnsteuer- und weitere Abgabeverpflichtungen werden in die Rückstellungen gebucht.

Das Grundkapital ist wie folgt aufgeteilt:

Anteil LDT Investment GmbH DBR Investment GmbH
31.12.2019
Nominal in TEUR 261,0 244,2
prozentual 19,3 % 18,0 %
Anteil Gesellschafter Hevella Capital GmbH & Co. KGaA Obotritia Capital KGaA Free Float* Gesamt
31.12.2019
Nominal in TEUR 519,1 61,1 267,8 1.353,2
prozentual 38,4 % 4,5 % 19,8 % 100,0 %
Anteil LDT Investment GmbH DBR Investment GmbH
31.12.2020
Nominal in TEUR 239,2 222,0
prozentual 17,6 % 16,3 %
Anteil Gesellschafter Hevella Capital GmbH & Co. KGaA Obotritia Capital KGaA Free Float* Gesamt
31.12.2020
Nominal in TEUR 519,1 115,6 264,3 1.360,3
prozentual 38,2 % 8,5 % 19,4 % 100,0 %

* Die Position Free Float beinhaltet Beteiligungen (kumuliert) mit weniger als 5 % Beteiligung am Grundkapital.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Summe Eigenkapital
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Stand zum 01.01.2019 1.331,3 21.270,6 -11.106,3 11.495,6
Periodenergebnis 0,0 0,0 -5.092,1 -5.092,1
Ausgabe von Anteilen 21,9 2.049,9 0,0 2.071,8
Erfolgsneutrale Buchung der Ausgabe RSU 0,0 387,2 0,0 387,2
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 21,9 1.662,7 0,0 1.684,6
Stand zum 31.12.2019 1.353,2 23.320,5 -11.106,3 8.475,3
Stand zum 01.01.2020 1.353,2 23.320,5 -11.106,3 8.475,3
Periodenergebnis 0,0 0,0 -5.280,5 -5.280,5
Ausgabe von Anteilen 7,1 771,0 0,0 778,1
Stand zum 31.12.2020 1.360,3 24.091,5 -16.198,4 3.972,9

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2020 selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 282,6 TEUR (31. Dezember 2019: 325,7 TEUR) aktiviert. Gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB sind etwaige Gewinne bis zur Höhe der aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich hierauf entfallender passiver latenter Steuern ausschüttungsgesperrt. Es ergibt sich somit ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 192,4 TEUR (31. Dezember 2019: 221,7 TEUR).

Sonstige Rückstellungen

Virtuelles Beteiligungsprogramm II

Am 29. Juli 2015 schloss die Gesellschaft mit einem institutionellen Kooperationspartner – zusätzlich zu einem Kooperationsvertrag – einen Vertrag über die Gewährung von virtuellen Geschäftsanteilen ab, um diesen am Wertzuwachs der Gesellschaft zu beteiligen und langfristig an die Gesellschaft zu binden. Dem Kooperationspartner wurden 1.500 virtuelle Geschäftsanteile zu jeweils einem Nennwert von 1,00 EUR an der Gesellschaft gewährt. Der Vertragspartner hat somit keine Stimmrechte erworben und auch nicht das Recht an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen oder sonstige gesellschaftsrechtliche Verwaltungsrechte wahrzunehmen. Im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung wurden dem Geschäftspartner zum 30. Juni 2018 weitere 19.640 virtuelle Geschäftsanteile zu jeweils einem Nennwert in Höhe von 1,00 EUR gewährt. Die Verpflichtung aus dem Beteiligungsprogramm wird zum beizulegenden Wert der ausgegebenen Aktien an jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bewertet und als Rückstellung erfasst.

Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 für das „virtuelle Beteiligungsprogramm II“ erfasste Rückstellung beträgt 920,4 TEUR (Vorjahr: 1.097,2 TEUR).

Aktienbasierte Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programmes I-IV)

Der Vorstand der Gesellschaft hat beschlossen, dass mit dem Geschäftsjahr 2019 drei aktienbasierte Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs I-III) eingeführt werden sollen. Im Juni 2020 wurde ein weiteres aktienbasiertes Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Program IV) ergänzt. Diese verfolgen das Ziel, die Interessen der Mitarbeiter mit denen der Aktionäre der Gesellschaft in Einklang zu bringen, um so eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu erzielen. Des Weiteren sollen die Programme motivieren, zum langfristigen Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen beitragen. Die Erfüllung der Ansprüche soll durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten gewährleistet werden. Alle über die Programme zum Jahresende gevesteten Anteile werden im Rahmen einer Barkapitalerhöhung aus bestehendem genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts für bestehende Aktionäre zu Beginn des neuen Geschäftsjahres bedient.

Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 für die „Restricted Stock Unit Programmes I-IV“ erfassten Rückstellungen betragen 538,8 TEUR (31. Dezember 2019: 303,1 TEUR).

Weitere sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind außerdem Urlaubs- und Personalkostenrückstellungen in Höhe von 325,4 TEUR (31. Dezember 2019: 359,9 TEUR) enthalten. Weiterhin beinhaltet der Posten Rückstellungen für Abschluss und Prüfung des Konzern und Jahresabschlusses von 130,0 TEUR (31. Dezember 2019: 257,8 TEUR) sowie Rückstellungen für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von insgesamt 90,0 TEUR (31. Dezember 2019: 90,0 TEUR).

Verbindlichkeiten

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

bis 1 Jahr 1 -5 Jahre über 5 Jahre Gesamt Buchwert
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
31.12.2019
Verbindlichkeiten 644,1 0,0 0,0 644,1 644,1
31.12.2020
Verbindlichkeiten 517,4 0,0 0,0 517,4 517,4

In den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 517,4 TEUR (31. Dezember 2019: 644,2 TEUR) sind Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt von 91,7 TEUR (31. Dezember 2019: 82,1 TEUR) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt umfassen eine Verbindlichkeit für einen noch nicht zur Auszahlung gekommenen Anspruch eines Mitarbeiters aus dem virtuellen Beteiligungsprogramm I.

Haftungsvermerke

Die creditshelf hat keine Bürgschaften übernommen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von 4.532,4 TEUR (Vorjahr: 3.981,4 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus Provisionsumsätzen mit Kreditnehmern sowie nicht steuerbaren Umsätzen mit verbundenen Unternehmen zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr sind in den Umsatzerlösen Beratungsgebühren für die Zusammenarbeit mit dem Fonds in Luxemburg in Höhe von 112,2 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) enthalten.

Andere aktivierte Eigenleistungen

In den anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten sind im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte in Form der selbstentwickelten Internetplattform und des Risikotools und beliefen sich auf 421,9 TEUR (Vorjahr: 226,5 TEUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich durch die Internalisierung von Entwicklungsarbeiten nach dem Ausscheiden des externen Softwareentwicklers im 1. Quartal 2020.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Bewertung in Verbindung mit dem „virtuellen Beteiligungsprogramm II“ in Höhe von 176,7 TEUR (Vorjahr: 383,6 TEUR). Weitere wesentliche Erträge verbuchte die Gesellschaft aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 92,1 TEUR (Vorjahr: 29,7 TEUR) sowie aus Kostenerstattungen für Gerichtskosten und Vorleistungen zur Gründung des creditshelf Loan Fund in Höhe von 90,2 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Materialaufwand

Der Materialaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 bei 595,5 TEUR (Vorjahr: 433,7 TEUR) und setzt sich im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen zusammen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr 2020 belief sich auch 5.745,4 TEUR (Vorjahr: 4.327,2 TEUR). Darin enthalten sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter von 5.094,6 TEUR (Vorjahr: 3.754,1 TEUR) sowie Aufwendungen für soziale Abgaben inkl. Aufwendungen für Altersversorgung von 650,8 TEUR (Vorjahr: 573,1 TEUR). Für die aktuelle Berichtsperiode enthält der Personalaufwandsposten Aufwendungen für aktienbasierte Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) in Höhe von 1.038,8 TEUR (Vorjahreszeitraum: 665,3 TEUR), die der Motivation der Mitarbeiter und damit dem langfristigen Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft dienen sollen.

Abschreibungen

Bei den Abschreibungen in Höhe von 1.084,6 TEUR (Vorjahr: 724,7 TEUR) handelt es sich um planmäßige Abschreibungen. Dabei entfiel ein Betrag von 1.010,9 TEUR (Vorjahr: 666,5 TEUR) auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und ein Betrag von 73,7 TEUR (Vorjahr 58,2 TEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagevermögen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.220,4 TEUR (Vorjahr: 4.326,7 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus Marketingaufwendungen von 1.329,5 TEUR (Vorjahr: 2.235,8 TEUR), Rechts- und Beratungskosten von 365,1 TEUR (Vorjahr: 721,7 TEUR), Abschluss- und Prüfungskosten von 145,8 TEUR (Vorjahr: 442,0 TEUR), Mietaufwendungen von 294,7 TEUR (Vorjahr: 196,0 TEUR), Aufsichtsratskosten von 91,2 TEUR (Vorjahr: 97,5 TEUR), Fremdarbeiten von 129,3 TEUR (Vorjahr: 91,5 TEUR) sowie diversen allgemeinen Kosten von 864,8 TEUR (Vorjahr: 542,2 TEUR) zusammen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 145,5 TEUR (Vorjahr: 51,1 TEUR) enthalten.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Im Geschäftsjahr 2020 gab es wie bereits im Vorjahr keine derartigen Aufwendungen oder Erträge.

Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 25,0 TEUR (Vorjahr: 68,8 TEUR) beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Zinsen aus verbundenen Unternehmen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten negative Zinsen auf Bankguthaben in Höhe von 2,4 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR). Im Vorjahr waren im Wesentlichen Zinsen für Gesellschafterdarlehen und verbundene Unternehmen angefallen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ein Steueraufwand ist im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr nicht angefallen.

Bilanzgewinn

Die Gesellschaft weist in der Bilanz keinen Bilanzgewinn aus. Die Überleitung auf den Bilanzgewinn gem. § 158 Abs. 1 AktG stellt sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Verlustvortrag 16.198,4 11.106,3
Jahresfehlbetrag des lfd. Jahres 5.280,5 5.092,1
Entnahmen aus den Rücklagen 0,0 0,0
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,0 0,0
Bilanzgewinn 21.478,9 16.198,4

Sonstige Angaben

Vergütung der Mitglieder der Organe

Wir verweisen bezüglich der Vergütung der Organe und ihrer Mitglieder auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Angaben zu Mitarbeitern gem. § 285 Abs. 7 HGB

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten, festangestellten Arbeitnehmer betrug 54 (Vorjahr: 41).

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen stellte sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
Vertrieb 13,25 8,00
Marketing 8,00 5,00
Risikoanalyse 9,50 5,00
Technologie 18,00 16,75
Verwaltung 17,25 12,25
Vorstand 3,00 3,00
69,00 50,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mieten für Bürogebäude, Software und Abnahmeverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2020 589,7 TEUR (Vorjahr: 729,3 TEUR). Davon sind fällig in einem Jahr 383,0 TEUR (Vorjahr: 403,4 TEUR) und in einem bis fünf Jahren 215,7 TEUR (Vorjahr: 325,9 TEUR).

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Erfolgreiche Bar-Kapitalerhöhung zur Umsetzung des 2. Vestings der aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs I-IV)

Am 25. Januar 2021 hat der Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft beschlossen, für das 2. Vesting der zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 eingeführten aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) das Grundkapital der Gesellschaft um 15.912,00 EUR durch 15.912 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag und unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Ferner wurde beschlossen, dass die Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von je 1,00 EUR je Aktie ausgegeben werden, für das gesamte Geschäftsjahr 2020 erstmals gewinnberechtigt sind und dass Bezugsrechte der Aktionäre der creditshelf Aktiengesellschaft ausgeschlossen sind. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat am 28. Januar 2021 per Umlaufbeschluss zugestimmt.

Am 09. Februar 2021 wurden die neuen Aktien im Handelsregister eingetragen und am 17. Februar 2021 in den Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit identischer Wertpapierkennnummer (WKN) wie die alten Aktien aufgenommen.

Abschluss eines Gesellschafterdarlehenrahmenvertrags

Zur Operationalisierung der unter „Allgemeine Angaben“ beschriebenen harten Patronatserklärung hat die creditshelf Aktiengesellschaft am 04. Januar 2021 mit der Obotritia Capital KGaA einen Gesellschafterdarlehenrahmenvertrag nebst Nachtrag vom 09. März 2021 geschlossen. Dieser sieht einen Gesamtbetrag von bis zu 8 Mio. EUR mit endfälliger Verzinsung in Höhe von 8 % per annum vor und endet spätestens am 31. Dezember 2027. Am 11. Januar 2021 wurde die erste Million Euro unter dem Rahmenvertrag gezogen. Weitere Ziehungen können kurzfristig und entsprechend nach Bedarf erfolgen. Die Darlehensnehmerin ist grundsätzlich berechtigt, entschädigungsfrei vorfristig Rückzahlungen oder Zinsen zu leisten. Dies ist aktuell nicht geplant.

Ablauf Earn-Out Periode Kaufvertrag Valendo GmbH

Der Ablauf der Earn-Out Periode im Rahmen des Kaufvertrags der Valendo GmbH erfolgte zum 18. Januar 2021. Käufer und Verkäufer haben Einigkeit darüber erzielt, dass der fällige Earn-Out 250 TEUR beträgt. Am 28. Januar 2021 hat der Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft beschlossen, von der Replacement-Option keinen Gebrauch zu machen und den fälligen Earn-Out Betrag in bar zu begleichen.

Erklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Webseite des Unternehmens (https:/​/​ir.creditshelf.com/​websites/​creditshelf/​German/​6300/​entsprechenserklaerung-zum-deutschen-corporate-governance-codex.html) dauerhaft zugänglich gemacht.

Übersicht der Beteiligungen

Name der Tochtergesellschaft Geschäftssitz Beteiligung zum 31.12.2020 Eigenkapital der Tochtergesellschaft zum 31.12.2020 Jahresüberschuss zum 31.12.2020
in TEUR in TEUR
creditshelf solutions GmbH Frankfurt am Main 100 % 825,1 10,6

– Im Berichtszeitraum liegt eine Veränderung bezüglich der Beteiligungen im Vergleich zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 vor. Ursache für die Veränderung ist die Verschmelzung der beiden Tochtergesellschaften der creditshelf Aktiengesellschaft. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 07. Oktober 2020 wurde die creditshelf service GmbH (übertragender Rechtsträger) rückwirkend zum 01. Januar 2020 auf die Valendo GmbH (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Die übernehmende Gesellschaft wurde darüber hinaus nach der Verschmelzung in creditshelf solutions GmbH umfirmiert. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister erfolgte am 02. November 2020.

Abschlussprüferhonorar

Für die im Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers der creditshelf AG, der Warth & Klein Grant Thornton AG, sind folgende Honorare als Aufwand erfasst:

31.12.2020 31.12.2019
in TEUR in TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 145,0 135,0
Steuerberaterleistungen 0,0 0,0
Andere Bestätigungsleistungen 0,0 0,0
Sonstige Leistungen 0,0 0,0
Gesamt 145,0 135,0

Analog des Vorjahres umfassen die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen das Honorar für die Prüfung des Konzernabschlusses der creditshelf Aktiengesellschaft sowie die Prüfung des Einzelabschlusses der creditshelf Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020. Des Weiteren beinhaltet der Posten die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Halbjahresabschlusses und Konzern-Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020.

Organe der Gesellschaft

Namen der Mitglieder des Vorstandes

Während des Berichtsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Dr. Tim Thabe, Vorstandsvorsitzender (CEO); Verantwortungsbereiche: Definition und Umsetzung der Unternehmensstrategie, Personal, Finanzen, Investor Relations, Steuern, Konzernrechnungswesen, Marketing und Unternehmenskommunikation, Produkte

Dr. Daniel Bartsch, Chief Operating Officer (COO); Verantwortungsbereiche: Markt, Vertrieb, Business Development und Operations

Dr. Mark Währisch, Chief Risk Officer (CRO); Verantwortungsbereiche: Produktentwicklung, Risikomanagement, Kreditanalyse, Kreditgeschäft, Recht und Compliance

Namen der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Zum 31. Dezember 2020 gehörten die folgenden Personen dem Aufsichtsrat an:

Rolf Elgeti, Aufsichtsratsvorsitzender (Komplementär der Obotritia Capital KGaA, Komplementär der EFa Vermögensverwaltungs KG, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Konsum REIT-AG und der Deutsche Industrie REIT-AG)

Rolf Hentschel, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (Selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt)

Prof. Dr. Dirk Schiereck (Leiter des Lehrstuhls Unternehmensfinanzierung an der Technischen Universität Darmstadt)

Julia Heraeus-Rinnert (Geschäftsführerin der J2 Verwaltung GmbH)

Dr. Joachim Rauhut (Selbstständiger Unternehmensberater)

Pedro Pinto Coelho (Chairman der Banco BNI Europa) – bis einschließlich 31. Dezember 2020

Konzernabschluss

Die Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), der veröffentlicht wird.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung wird vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.280,5 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.

[1] Statistisches Bundesamt. (2021). Bruttoinlandsprodukt für Deutschland 2020. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 14. Januar 2021.

[2] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2021). Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht Januar 2021.

[3] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (2020). Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken. Jahresgutachten 20/​21.

[4] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2021). Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht Januar 2021.

[5] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (2020). Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken. Jahresgutachten 20/​21.

[6] Bundesministerium für Finanzen & Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2020). Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus.

[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2020). Pressemitteilung vom 02. September 2020.

[8] Statistisches Bundesamt. (2021). Pressemitteilung Nr. 015 vom 11. Januar 2021.

[9] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2020). Wie groß wird die Insolvenzwelle?

[10] Deutscher Sparkassen- und Giroverband. (2020). Diagnose Mittelstand 2020.

[11] Europäische Kommission. (2020). European Economic Forecast. Autumn 2020.

[12] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2020). Wie groß wird die Insolvenzwelle?

[13] Europäische Zentralbank. (2020). Press Release, Monetary policy decisions, 10 December 2020.

[14] KfW. (2021). Förderjahr 2020: Corona-Hilfsprogramme lassen KfW-Geschäftsvolumen auf historischen Höchstwert steigen. Pressemitteilung vom 02. Februar 2021.

[15] KfW. (2020). KfW-Kreditmarktausblick: September 2020. Bezugsgröße ist ein gleitendes 2-Quartals-Mittel.

[16] KfW. (2020). KfW-Kreditmarktausblick: Dezember 2020. Bezugsgröße ist ein gleitendes 2-Quartals-Mittel.

[17] KfW. (2020). KfW-ifo-Kredithürde: Oktober 2020.

[18] Handelsblatt (Jakob Blume). (2020). Ratingagentur Moodys warnt vor Dutzenden Herabstufungen bei deutschen Unternehmen.

[19] KfW. (2020). KfW-Kreditmarktausblick: Dezember 2020.

[20] European Central Bank. (2021). The Euro Area Bank Lending Survey. Fourth Quarter of 2020.

[21] Barkow Consulting & solarisBank. (2019). Der digitale SME-Kredit in Deutschland.

[22] European Central Bank. (2021). The Euro Area Bank Lending Survey. Fourth Quarter of 2020.

[23] Integer Advisors. (2020). The Covid Impact on Private & Alternative Credit in Europe.

[24] pwc. (2020). Securing your tomorrow, today. The Future of Financial Services.

[25] Barkow Consulting & solarisBank. (2019). Der digitale SME-Kredit in Deutschland.

[26] KfW. (2020). KfW-Kreditmarktausblick: Dezember 2020.

[27] PwC. (2019). Industrialisierung des Kreditgeschäfts, Status Quo und Perspektive des Kreditgeschäfts in Deutschland.

[28] Barkow Consulting & solarisBank. (2019). Der digitale SME-Kredit in Deutschland.

[29] European Central Bank. (2020). Eurosystem Staff Macroeconomic Projections for the Euro Area, December 2020.

[30] pwc. (2020). Securing your tomorrow, today. The Future of Financial Services.

[31] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2021). Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht Januar 2021.

[32] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (2020). Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken. Jahresgutachten 20/​21.

[33] Europäische Kommission. (2020). European Economic Forecast. Autumn 2020.

[34] Europäische Zentralbank. (2020). Press Release, Monetary policy decisions, 10 December 2020.

[35] Barkow Consulting & solarisBank. (2019). Der digitale SME-Kredit in Deutschland.

[36] KfW. (2020). KfW-ifo-Kredithürde: Oktober 2020.

[37] KfW. (2020). KfW-ifo-Kredithürde: Oktober 2020.

[38] u.a. CAPCO. (2020). Kreditmanagement im Wandel der Digitalisierung (September 2020)

[39] Abschnitt 8.1 war nicht Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung durch den Konzernabschlussprüfer bzw. den Prüfer des Jahresabschlusses der creditshelf AG.

1.2. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großem Engagement wahrgenommen und möchte Sie nachfolgend über seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr informieren.

Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens, die Unternehmensplanung, den Geschäftsverlauf, die Entwicklung wichtiger finanzieller Kennzahlen, besondere Geschäftsvorfälle, die Personalentwicklung sowie das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die Compliance berichten lassen. Dabei hat sich der Aufsichtsrat auch mehrfach ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr sorgfältig überwacht und beratend begleitet. In die Entscheidungen des Vorstands, die für das Unternehmen grundlegende Bedeutung hatten, war er eingebunden.

Gegenstand und Umfang der Berichterstattung durch den Vorstand entsprachen den Anforderungen des Aufsichtsrats in vollem Umfang. Fragen an den Vorstand wurden jederzeit ausführlich beantwortet. Die Berichterstattungsfrequenz zur finanziellen Situation der Gesellschaft wurde mithilfe monatlicher Reports weiter erhöht und verbesserte so die Überwachungsgrundlage des Aufsichtsrats während der Corona-Krise. In den Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand zur Erörterung der Sitzungsthemen zur Verfügung. Alle Geschäftsführungsmaßnahmen, die aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben wir eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert.

Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende standen laufend in Kontakt, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende stets unverzüglich über alle wichtigen Ereignisse informiert war, die von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der Lage und Entwicklung von creditshelf waren. Damit war der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrats fortlaufend ausführlich unterrichtet.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung werden bei Bedarf interne Informationsveranstaltungen angeboten. Einen Schwerpunkt bildete im Berichtszeitraum die Durchführung einer Online-Schulung bezüglich agiler Technologieentwicklungsmethoden und der von der Gesellschaft eingesetzten Risikoanalyse-Software.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, die aus Hygienegründen allesamt als Video- bzw. Telefonkonferenzen durchgeführt wurden. Außerdem wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestanden im Berichtszeitraum nicht. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst betrafen oder eine interne Diskussion durch den Aufsichtsrat erforderten.

Im Berichtsjahr haben alle Aufsichtsräte an mindestens sechs der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Mit der höheren Frequenz der Aufsichtsratssitzungen im Vergleich zum Vorjahr reagierte der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem creditshelf-Vorstand auf die aus der Pandemie resultierende Sondersituation.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020:

Rolf Elgeti Rolf Hentschel
Datum Aufsichtratsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
09.01.2020 X X
17.03.2020 X X
25.05.2020 X X
14.07.2020 X X
01.09.2020 X X
03.11.2020 X X
17.12.2020 X X
Julia Heraeus-Rinnert Pedro Pinto Coelho Dr. Joachim Rauhut Prof. Dr. Dirk Schiereck
Datum Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
09.01.2020 X X X
17.03.2020 X X X
25.05.2020 X X X X
14.07.2020 X X X X
01.09.2020 X X X X
03.11.2020 X X X X
17.12.2020 X X X

Nachfolgend informieren wir Sie zu Themenschwerpunkten und weiteren Tätigkeiten des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Januar-Sitzung (Budgetsitzung)

In der Sitzung am 09. Januar 2020 besprach der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die vorläufigen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 und den aktuellen Stand von Kooperationen sowohl auf der Kreditgeber- als auch auf der Kreditnehmerseite. Schwerpunkt der Sitzung war eine eingehende Diskussion der seitens des Vorstands vorgelegten Budgetplanung für die Geschäftsjahre 2020 fortfolgende und den damit zusammenhängenden Investitionsschwerpunkten wie die Stärkung der Marketinginfrastruktur. Der Plan wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Ferner stellte das Management die geplanten Entwicklungsarbeiten an creditshelfs Technologie im Geschäftsjahr 2020 vor, die der Aufsichtsrat umfassend reflektierte.

März-Sitzung (Bilanzsitzung)

In der Sitzung am 17. März 2020 diskutierte der Aufsichtsrat die zuvor vom Vorstand vorgestellte aktuelle Geschäftsentwicklung. Schwerpunkt dieser Diskussion waren mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung von creditshelf und den Markt für digitale Mittelstandsfinanzierung sowie Vorkehrungen und Maßnahmen der Gesellschaft, um auf diese Auswirkungen zu reagieren. Wesentlicher Teil dieser Diskussion waren auch die von der Gesellschaft im Rahmen des Lageberichts aufgestellte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 sowie Geschäfte mit nahestehenden Personen. Anschließend diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers eingehend den zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Jahresabschluss, die Ertragslage des Geschäftsjahres 2019 und die Prüfungsschwerpunkte wie die Identifikation und Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Akquisition der Valendo GmbH und die bilanzielle Berücksichtigung von variablen Kaufpreisbestandteilen sowie die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte. Der Aufsichtsrat billigte einstimmig den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht sowie den Corporate Governance Bericht und verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat beriet außerdem über den Austragungsort und die Tagesordnung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung 2020. Ferner schlug der Aufsichtsrat vor, wie im Vorjahr die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Für den Fall eines erfolgreichen Mehrheitsbeschlusses auf der Hauptversammlung wurde der Aufsichtsratsvorsitzende ermächtigt, die Warth & Klein Grant Thornton AG entsprechend zu beauftragen.

Umlaufbeschluss im April (Virtuelle Hauptversammlung)

Am 07. April 2020 fasste der Aufsichtsrat einstimmig den Umlaufbeschluss, dem Beschluss des Vorstands zur Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung auf den 26. Mai 2020 und der Abhaltung als sogenannte „virtuelle Hauptversammlung“ gemäß Artikel 2, § 1, Absatz 2 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit unveränderter Tagesordnung zuzustimmen.

Mai-Sitzung

Am 25. Mai 2020 diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand die Geschäftsentwicklung im 2. Quartal 2020 und die Unternehmensstrategie. Besonderer Schwerpunkt lag auf den Auswirkungen der im Rahmen der Corona-Krise ausgegebenen KfW-Förderkredite und deren Einfluss auf creditshelfs Geschäft. Als Mittel zur besseren Beobachtung der Geschäftsentwicklung und finanziellen Situation einigten sich Aufsichtsrat und Vorstand darauf, dass creditshelf den Aufsichtsrat nach dem Buchungsschluss eines jeden Monats mit aggregierten Finanzinformationen versorgt. Außerdem diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand das 1. Closing des creditshelf Loan Fund und Initiativen zur Marketing-Automatisierung.

Juli-Sitzung

Am 14. Juli 2020 tauschten sich Aufsichtsrat und Vorstand zu den Themen Geschäftsverlauf, Unternehmensstrategie und Technologieentwicklung aus. Ein wesentlicher Punkt der Diskussion war dabei creditshelfs Risikoanalyse und potenzielle Anpassungen im Rahmen der Corona-Pandemie sowie Auswirkungen auf Ausfallraten im aktuellen Kreditportfolio. Darüber hinaus diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die vorläufigen Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2020. Außerdem stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat das geplante 4. Mitarbeiter-Anreizprogramm (Restricted Stock Units Program IV) vor. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorstandsbeschluss zur Implementierung des 4. Mitarbeiter-Anreizprogramms einstimmig zu. Ferner beschloss der Aufsichtsrat, dass das Vesting der RSU-Programme I, II und IV auf bis zu 1,5% RSUs als Prozentsatz der gegenwärtig ausstehenden Aktienanzahl (zum Zeitpunkt der Sitzung 1.360.339 Stückaktien) begrenzt werden sollte. Abschließend beschloss der Aufsichtsrat die Bildung eines Arbeitskreises zur Umsetzung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Codex (Fassung vom 16. Dezember 2019).

September-Sitzung (Halbjahresabschluss)

Am 01. September 2020 berieten Aufsichtsrat und Vorstand zu zahlreichen Themen des aktuellen Geschäftsverlaufs, darunter die Themen Gesamtjahresausblick, Personal- und Marketingaufwendungen, Kooperationen und Produkterweiterungen. Ferner diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den zum 30. Juni 2020 aufgestellten Halbjahresabschluss 2020. Außerdem stellte der Wirtschaftsprüfer die potenziellen Schwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2020 vor. Ferner präsentierte der Arbeitskreis Deutscher Corporate Governance Codex seine Arbeitsergebnisse. Gegenstand der Beratungen waren außerdem Personalangelegenheiten des Vorstands.

Umlaufbeschluss im September (Verschmelzung der Tochtergesellschaften)

Am 29. September 2020 fasste der Aufsichtsrat einstimmig den Umlaufbeschluss, die vom Vorstand beschlossene Verschmelzung der creditshelf-Tochtergesellschaften creditshelf service GmbH (übertragende juristische Entität) und Valendo GmbH (übernehmende juristische Entität) zu billigen.

November-Sitzung

Schwerpunktthema der Aufsichtsratssitzung am 03. November 2020 war eine vom Aufsichtsrat angefragte und von der Gesellschaft ausgearbeitete und vorgetragene Markt- und Wettbewerbsanalyse. Außerdem diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand über die Geschäftsentwicklung seit der letzten Aufsichtsratssitzung sowie über die Mitteilung zum 3. Quartal 2020. Ein wesentlicher Teil der Diskussion waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des zweiten Lockdowns, d.h. die erneute Verschärfung der Kontaktbeschränkungsmaßnahmen durch die Bundesregierung, auf die Geschäftsentwicklung sowohl auf der Kreditnehmer- als auch auf der Finanziererseite. Ferner präsentierte die Gesellschaft dem Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Compliance-Funktion und gab Updates zu den Themen Technologie, Personal, Risiko und Investor Relations. Ein weiterer Teil der Sitzung war die Vorstellung der Schlüsselprämissen des derzeitigen Mehrjahres-Planungsprozesses. Der Aufsichtsrat billigte zudem einstimmig die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach §161 AktG. Gegenstand der Beratungen waren außerdem Personalangelegenheiten des Vorstands.

Dezember Sitzung

Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 fand am 17. Dezember 2020 statt. Schwerpunktthema der Sitzung war die von der Gesellschaft aufgestellte Planung zur finanziellen Entwicklung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 und des damit einhergehenden Budgets. Die Planungsprämissen wurden eingehend diskutiert und die aufgestellte Planung im Anschluss verabschiedet. Dies erfolgte unter Würdigung der von der Obotritia Capital KGaA im November 2020 gegenüber der Gesellschaft abgegebenen Patronatserklärung durch den Vorstand. Ziel der Patronatserklärung ist die Deckung des Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft zur Vermeidung einer möglichen Insolvenzantragspflicht. Zur Umsetzung der Patronatserklärung wurde dem Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Obotritia Capital KGaA als Darlehensgeber zugestimmt. Ferner gab die Gesellschaft dem Aufsichtsrat einen Überblick über die Geschäftsentwicklung im 4. Quartal und die Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat das nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitete Kompetenzprofil und die zur Beurteilung der Effizienz der Gremienarbeit durchgeführte Selbstevaluierung.

Corporate Governance

Der Vorstand der Gesellschaft stand zu allen, den Aufsichtsrat betreffenden Corporate Governance Themen im regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Über die Umsetzung des DCGK samt entsprechenden Maßnahmen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrem gemeinsamen Corporate-Governance-Bericht und der darin eingeschlossenen Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offen. Derartige Interessenkonflikte sind jedoch im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende steht gegenwärtig oder stand im Berichtsjahr entweder selbst oder über Unternehmen, in denen er eine hochrangige Position bekleidet oder an denen er wesentlich beteiligt ist, mit creditshelf in Geschäftsbeziehungen. Die Geschäfte von creditshelf mit nahestehenden Personen oder Unternehmen erfolgen dabei zu Bedingungen wie mit fremden Dritten. Bezüglich einer detaillierten Darstellung der Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Finanzberichterstattung der Gesellschaft.

Prüfung der Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020

Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss sowie der gemäß § 315e HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden durch die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, den Abschlussprüfer der Gesellschaft, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte hat der Abschlussprüfer die Werthaltigkeit des Goodwills aus dem Erwerb der Anteile an der creditshelf Solutions GmbH (bis zum 2. November 2020 firmierend als Valendo GmbH) sowie die Werthaltigkeit des immateriellen Vermögenswertes ,Risikotool‘ gesehen. Die genannten Unterlagen und der jeweilige Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor und wurden in der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2021 entsprechend diskutiert. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit. Der Aufsichtsrat schloss sich nach eigener Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers an und erhob keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 jeweils gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Das Aufsichtsratsmitglied Pedro Pinto Coelho hat den Vorstand im Dezember entsprechend der in der Satzung der creditshelf festgelegten Frist darüber informiert, dass er sein Amt zum 31. Dezember 2020 niederlegen wird. Gemäß Ziffer 12.3 der Satzung bleibt der Aufsichtsrat jedoch weiterhin beschlussfähig. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung soll eine Satzungsänderung zum Beschluss dahingehend vorgeschlagen werden, dass sich der Aufsichtsrat zukünftig aus fünf Mitgliedern zusammensetzt.

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie auch in 2019 aus den Mitgliedern Dr. Tim Thabe, Dr. Mark Währisch und Dr. Daniel Bartsch zusammen. In der Aufsichtsratssitzung am 03. November 2020 hat Dr. Mark Währisch gegenüber dem Aufsichtsrat seinen Wunsch geäußert, seinen Dienstvertrag nicht über den 30. April 2021 hinaus zu verlängern.

Danksagung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihr erfolgreiches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr und wünscht ihnen für die anstehenden Herausforderungen des neuen Geschäftsjahrs weiterhin viel Erfolg.

 

Frankfurt am Main, im März 2021

Rolf Elgeti, Aufsichtsratsvorsitzender

2.7. Corporate Governance

2.7.1. Corporate-Governance-Bericht/​ Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB[1]

Nachfolgend berichten wir über die Corporate Governance und die wesentlichen Grundzüge der Unternehmensführung der creditshelf Aktiengesellschaft einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, des Vergütungsberichts und weiterer Angaben nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex macht die Gesellschaft nach deren Veröffentlichung mindestens fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite verfügbar. Zur Einsicht der jeweils aktuellen Fassungen der Entsprechenserklärung sei an dieser Stelle daher auf die Investor Relations Webseite der Gesellschaft verwiesen:

https:/​/​ir.creditshelf.com/​websites/​creditshelf/​German/​6300/​entsprechenserklaerung-zum-deutschen-corporate-governance-codex.html

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Bei der creditshelf Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand die Verantwortung für die Strategie und Steuerung des Konzerns. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dazu berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance. Ziel- und Planungsabweichungen werden dem Aufsichtsrat erläutert. Die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Konzerns wird mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und erörtert.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dürfen bei ihren Entscheidungen und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die creditshelf Aktiengesellschaft weder persönliche Interessen verfolgen noch anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Im Geschäftsjahr 2020 ist es zu keinen Interessenkonflikten von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern gekommen.

Vorstand

Im Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft sind der Vorstandsvorsitzende und die gleichberechtigten Vorstände mit den die einzelnen Zentralfunktionen umfassenden Vorstandsressorts vertreten. Dem Vorstand gehörten zum Geschäftsjahresende 2020 drei Mitglieder an.

Die Steuerung des creditshelf Konzerns erfolgt durch den Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft. In dieser sind alle Leitungsfunktionen gebündelt. Zu den zentralen Aufgaben des Vorstands gehören die Festlegung der Unternehmensstrategie, die Unternehmensfinanzierung, das Risikomanagement sowie die Steuerung des Vertriebs. Des Weiteren ist der Vorstand für die Aufstellung der Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse sowie für die Einrichtung und Überwachung des Risikomanagementsystems zuständig. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevante Themen, u. a. die Planung, den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikosituation, das Risikomanagements und die Compliance. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Für solche Entscheidungen sind zudem Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand sorgt für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Jedem Vorstandsmitglied sind im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Aufgaben zur besonderen Bearbeitung zugewiesen. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist oder für die der Vorstand nach Gesetz oder Satzung zuständig ist, sind nach der Geschäftsordnung dem Gesamtvorstand vorbehalten. Ein Beschluss des Gesamtvorstands ist außerdem in Angelegenheiten herbeizuführen, die dem Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Sitzungen des Vorstands finden in regelmäßigen Abständen statt. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen. Dieser setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlüsse des Vorstands sind mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht. Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen durch Stimmabgabe in Textform oder telefonisch gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.

Mit dem Ziel einer Absicherung in Notfallsituationen sowie eines Talent-Nachfolgemanagements hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet. Diese sieht folgendes vor: In einem jährlichen Talent Review werden von den Führungskräften Performance und Potenzial aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von creditshelf einzeln bewertet und eine Nachfolgeplanung diskutiert. Auf dieser Basis plant die Gesellschaft alle weiteren Personalentwicklungsmaßnahmen. Die aktuelle Vorstandsbesetzung mit drei Personen trägt der Vorsorge für Notfallsituationen Rechnung. Bei einer Mindestbesetzung von zwei Personen und einer Ressortverteilung können Vertretungsbefugnisse gewahrt werden und der Vorstand bleibt auch in Notfallsituationen handlungsfähig.

Aktuell hat der Aufsichtsrat keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Die creditshelf Aktiengesellschaft ist eine junge, im Jahr 2014 gegründete Gesellschaft, deren Gründer heutige Vorstandsmitglieder im Alter zwischen 44 und 51 Jahren sind. Eine Altersgrenze für den Vorstand ist daher derzeit nicht erforderlich.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die interne Organisation und die Zustimmungserfordernisse des Gremiums bei Vorstandsentscheidungen. Dem Aufsichtsrat gehören zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts fünf Mitglieder an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die fachliche Kompetenz für ihre ausgeübten Tätigkeiten. Zur Evaluierung dieser Kenntnisse, Fähigkeiten und der fachlichen Kompetenz hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Dieses umfasst Diversität ebenso wie die fachliche Eignung zu den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Branche, Finanzen, Investor Relations, Strategie, Personalwesen sowie Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance. In diesem Kompetenzprofil werden auf Basis einer kritischen Selbstbeurteilung die Fähigkeiten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgezeigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Oktober 2020 zur Beurteilung der Effizienz der eigenen Gremienarbeit eine Selbstevaluierung durchgeführt.

Diese Selbstbeurteilung wurde intern mit Hilfe eines umfangreichen Fragebogens durchgeführt und von der Leiterin des Bereichs Recht/​Personal begleitet. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats.

Auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) misst die Gesellschaft der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder eine hohe Bedeutung bei. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besteht der Aufsichtsrat aus einer angemessenen Zahl unabhängiger Mitglieder. Mit Ausnahme von Herrn Elgeti, der aufgrund seiner mittelbaren kontrollierenden Beteiligung an der Aktionärin der Gesellschaft Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, die nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts 37,72 % der Stimmrechte der Gesellschaft kontrollierte, sowie seiner mittelbaren kontrollierenden Beteiligung an der Aktionärin der Gesellschaft Obotritia Capital KGaA, die nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts 8,89 % der Stimmrechte der Gesellschaft kontrollierte und somit nicht als unabhängig anzusehen ist, sind sämtliche Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. Hierbei handelt es sich um die Aufsichtsratsmitglieder Frau Heraeus-Rinnert sowie die Herren Hentschel, Prof. Dr. Schiereck und Dr. Rauhut.

Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens viermal im Jahr, mit mindestens zwei Sitzungen in einem Kalenderhalbjahr, statt, soweit eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt oder ein Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands dies verlangt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, telegrafische, fernmündliche, elektronische oder per Telefax erfolgende Beschlussfassungen des Aufsichtsrats sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies anordnet. Entscheidungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer zweiten Abstimmung bei erneuter Stimmengleichheit ein zweifaches Stimmrecht.

Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats im Einzelfall eine entsprechende Anordnung trifft (z.B. soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist). Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt.

Im Geschäftsjahr 2020 bildete der Aufsichtsrat keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss und kein Nominierungsausschuss. Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus sechs Mitgliedern, von denen fünf von der Gesellschaft unabhängig sind und die insgesamt über langjährige Erfahrungen mit einem breiten Erfahrungs- und Kompetenzspektrum, insbesondere auch im Finanzbereich, verfügen. Die Kommunikationswege sind kurz und direkt. Die effektive Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats ist ohne die Bildung von Ausschüssen sichergestellt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass in dieser Konstellation die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit durch die Bildung von Ausschüssen nicht erhöht würde. Er hält auch zukünftig eine Bildung von Ausschüssen für nicht erforderlich und wird sich auch weiterhin in seiner Gesamtheit den anstehenden Themen widmen. Die regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat für seine Mitglieder eine Altersgrenze von maximal 75 Jahren beschlossen, die zukünftig gelten soll. Diese wird einer fortlaufenden Überwachung bezüglich Ihrer Angemessenheit unterliegen.

Unternehmensführungspraktiken, die über gesetzliche Anforderungen hinaus angewandt werden – insbesondere Corporate Compliance

Die Gesellschaft ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt bewusst. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist für die Gesellschaft eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen unternehmerischen Erfolg. Hinsichtlich der unternehmerischen Verantwortung orientiert sich die Gesellschaft an den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an internen Richtlinien.

Corporate Compliance ist bei der Gesellschaft eine wesentliche Leitungsaufgabe des Vorstands und umfasst Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, unternehmensinterner Richtlinien sowie Kodizes. Darin eingeschlossen sind unter anderem Kartell- und Korruptionsvorschriften sowie die Regelungen des Kapitalmarktrechts. Der Vorstand wird seit Mai 2020 in Compliance Themen von einem gesonderten Compliance-Beauftragten unterstützt. Darüber hinaus ist creditshelf seit diesem Berichtsjahr Mitglied beim Deutschen Institut für Compliance (DICO). Die Gesellschaft erwartet von allen Mitarbeitern ein rechtlich einwandfreies Verhalten im unternehmerischen Alltag.

Compliance-Themen werden zeitnah und professionell adressiert. Darüber hinaus folgt die Gesellschaft kodifizierten und IT-gestützten Prozessen im Rahmen des Onboardings („Know Your Customer-Prinzip“) für Unternehmen und Investoren, der Vorbereitung der Kreditvergabe durch die Fronting Bank sowie des Vertragsmanagements und der Kontrolle des Zahlungslaufs. An identifizierten kritischen Punkten ist ein Vier-Augen-Prinzip etabliert. Im Rahmen der kontinuierlichen Optimierung interner Prozesse der Gesellschaft ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) etabliert, dass die Prävention, Überwachung und Intervention umfasst. Ein dezidiertes Zugangs- und Rechte-System auf „Need-to-Know“ Basis sichert die Vertraulichkeit von sensitiven Informationen. Die Überwachung von Compliance-relevanten Risiken erfolgt im Rahmen eines standardisierten Entity-Risk-Management (ERM) Prozesses. Mitarbeiter der Gesellschaft erhalten für relevante Regelungen (Policy-), Verfahren (Procedure-) und Compliance-Themen entsprechende Dokumentationen und Schulungen. Die bestehenden Regelungen und Verfahren (Policies & Procedures) werden fortlaufend überprüft und ggf. weiterentwickelt.

Den Beschäftigten wird über ein extern gehostetes, elektronisches Hinweisgebersystem auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße oder Compliance-Verstöße im Unternehmen zu geben.

Feststellungen nach § 76 Abs. 4 bzw. § 111 Abs. 5 AktG

Der Vorstand hat am 19. Dezember 2018 gemäß § 76 Abs. 4 AktG die folgende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands festgesetzt: 28,6 %. Die entsprechende Zielgröße soll bis zum 31. Dezember 2022 erreicht werden. Im Berichtszeitraum wurde die festgesetzte Zielgröße nicht erreicht. Eine weitere Führungsebene unterhalb des Vorstandes besteht derzeit nicht, weshalb hierfür keine Zielgrößen festgelegt wurden.

In der Sitzung vom 11. März 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat die aktuelle Quote von 16,6 % in den nächsten 5 Jahren nach Datum der Beschlussfassung nicht unterschreiten soll. Mit Julia Heraeus-Rinnert gehört dem Aufsichtsrat bereits eine Frau an. In derselben Sitzung wurde weiterhin beschlossen, dass der Frauenanteil im Vorstand in den nächsten 5 Jahren nach Datum der Beschlussfassung mindestens 0,0 % betragen soll. Aktuell gehört keine Frau dem Vorstandsgremium an.

Angaben der creditshelf Aktiengesellschaft zu § 289f Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 HGB sind nicht erforderlich, da die creditshelf Aktiengesellschaft nicht zu den berichtspflichtigen Gesellschaften nach diesen Vorschriften gehört.

Weitere Angaben zur Corporate Governance

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der creditshelf Aktiengesellschaft nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Jede Aktie der creditshelf Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die ihren Aktienbesitz zu einem bestimmten Datum im Vorfeld der Hauptversammlung (sog. Record Date) nachweisen. Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Auf der Website der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig auch alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Um die Durchführung einer ordentlichen und zeitnahen Hauptversammlung auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen zu gewährleisten, macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des Gesetzgebers Gebrauch, die Hauptversammlung virtuell durchzuführen.

Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat, Insiderhandelsverbot

Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der creditshelf Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, ab dem Jahr 2020 die Summe von 20.000 EUR erreicht oder überschreitet. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben.

Um Regelverstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach Art. 14 Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden, werden von der creditshelf Aktiengesellschaft alle nach den gesetzlichen Regelungen als Insider anzusehende Personen in geeigneter Weise über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens belehrt und gleichzeitig schriftlich aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass sie über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens informiert wurden. In den Vorschriften entsprechenden Insiderlisten werden diejenigen konzernangehörigen Personen und externen Dienstleister aufgenommen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Befugnisse bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben.

Darüber hinaus führt die Gesellschaft sogenannte „Restricted Trading Lists“, auf denen alle Personen erfasst werden, die Aufgrund ihrer Arbeit mit Datenbanken der Gesellschaft potenziell Zugang zu nicht-öffentlichen Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Kunden der Gesellschaft, d.h. Kreditnehmern und potenziellen Kreditnehmern, haben. Nach einer schriftlichen Belehrung über den jeweiligen Sachverhalt werden diese Personen kontinuierlich über das Weiterbestehen bzw. das Schließen der Listen nach Projektende oder Öffentlichwerden der Finanzinformationen informiert.

Transparente Kommunikation

Wir informieren Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens. Mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresfinanzbericht und den Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere unsere Aktionäre regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage unterrichtet. Darüber hinaus nutzen wir zur Information unserer Aktionäre und aller anderen Personen, die Interesse am Unternehmen zeigen, unsere umfassende Internetseite, auf der wir beispielsweise neben unseren Finanzberichten einen Finanzkalender, Ad- hoc-Mitteilungen, Investorenpräsentationen und Pressemitteilungen veröffentlichen. Letztere beinhalten Quartalsvorabmitteilungen zu den Geschäftsvolumina des vergangenen Quartals.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Einzelabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft wird nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellt, der Konzernabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft.

2.7.2. Angaben gemäß §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand macht nachfolgend die nach den §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der creditshelf Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 1.360.339,00 EUR und ist in 1.360.339 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2020 keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes sowie der Satzung der Gesellschaft.

Direkte und indirekte Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Direkte und indirekte Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Bezüglich Angaben zu Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wird auf die Anhangangabe 15 verwiesen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und Ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Nach Kenntnis des Vorstands können die am Kapital der creditshelf Aktiengesellschaft beteiligten Arbeitnehmer die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 des AktG in Verbindung mit § 6.1 der Satzung geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. des AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Von diesem Recht wurde in der Satzung der creditshelf Aktiengesellschaft jedoch kein Gebrauch gemacht. Nach § 13.2 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des Grundkapitals gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine größere Mehrheit erforderlich ist. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe.

Befugnisse des Vorstands Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG. geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig. Eine Ermächtigung eigene Aktien zu erwerben liegt dem Vorstand nicht vor.

Genehmigtes Kapital zum Stichtag 31. Dezember 2020

Am 17. Dezember 2019 hat der Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft beschlossen, für die erste Wandlung der aus den zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 eingeführten aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramme (Restricted Stock Units Programs) bereits bestehenden Ansprüche in Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um 7.115,00 EUR durch 7.115 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag und unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Ferner wurde beschlossen, dass die Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von je 1,00 EUR je Aktie ausgegeben werden und für das gesamte Geschäftsjahr 2019 erstmals gewinnberechtigt sind. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 per Umlaufbeschluss zugestimmt. Am 17. Januar 2020 wurden die neuen Aktien im Handelsregister eingetragen und am 30. Januar 2020 in den Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit identischer Wertpapierkennnummer (WKN) wie die alten Aktien aufgenommen.

Folglich ist der Vorstand nunmehr ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juli 2023 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 533.411,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 533.411 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise auszuschließen,

um Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwerten;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen;

um Aktien (1.) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder (2.) als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben, im Hinblick auf Arbeitnehmer auch unter Wahrung der Anforderungen des § 204 Abs. 3 AktG;

wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerisch auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Ausübung aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert wurden bzw. auszugeben sind. Ebenfalls anzurechnen sind diejenigen Aktien, die von der Gesellschaft aufgrund von zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung ausgegebenen Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden beziehungsweise noch ausgegeben werden können, sofern die Wandel- /​Optionsschuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegeben wurden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung, insbesondere den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist um bis zu 562.500,00 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 562.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/​Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/​Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/​Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Zwischen der Gesellschaft und der Raisin Bank AG, die als sogenannte Fronting Bank mit Vollbanklizenz die entsprechenden Kredite vergibt, besteht eine Kooperationsvereinbarung mit entsprechender Vergütungsabsprache, die auch in bestimmten Fällen eines Eigentümerwechsels (sog. Change of Control) Zahlungen bzw. Kündigungsrechte vorsieht.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots gemäß § 315a Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 HGB bestehen nicht.

2.7.3. Vergütungsbericht gemäß § 315a Abs. 2 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 1 bis 4, lit. b) und lit. c) HGB

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 dar. Hierbei ist zu beachten, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Juni 2018 gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB beschlossen hat, dass Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB zu unterbleiben sind.

Vorstand

Die Vorstandsvergütung wurde zum 13. Juni 2018 durch den Aufsichtsrat geregelt. Dies erfolgte unter Berücksichtigung allgemeiner Marktstandards, rechtlicher Anforderungen gemäß § 87 AktG und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Vorstandsvergütung wird ab Laufzeitbeginn der Verträge alle zwei Jahre durch den Aufsichtsrat auf dessen Angemessenheit geprüft.

Die Dienstverträge aller drei Vorstandsmitglieder sehen in Summe ein jährliches Bruttofixgehalt in Höhe von insgesamt 300 TEUR vor. Dieses wird in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich bezahlt. Eine darüber hinausgehende Barvergütung wird nicht geschuldet. Neben der Barvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Hierzu zählen insbesondere übliche Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O Versicherung) sowie eine Unfallversicherung. Kredite oder Vorschüsse wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Mit der oben erwähnten Vergütung ist eine etwaige Tätigkeit in den Tochtergesellschaften der Gesellschaft abgegolten.

Zwischen Dr. Mark Währisch und der Gesellschaft kam es am 08. Mai 2019 zu einer gesonderten Vereinbarung bezüglich einer aktienbasierten Vergütung (Restricted Stock Units Program III), die als Anreizvergütung für die Vorstände dient. In dem Zuteilungsschreiben v. 08. Mai 2019 wurden Dr. Mark Währisch 10.000 RSU zugeteilt. In dem Zuteilungsschreiben v. 20. Januar 2020 wurden weitere 10.000 RSU zugeteilt. Der Ansparzeitraum läuft bis zum Ende des Dienstvertrags (30. April 2021). Die Zuteilung von Aktien an der Gesellschaft soll anteilig zum jeweiligen Jahrestag des Gewährungstags (Geschäftsjahresende) erfolgen. RSU III sieht eine 4-jährige Sperrfrist bezogen auf den Jahrestag des Gewährungstags (sog. Lock-up) Regelung vor. Die Vesting-Frequenz ist quartalsweise.

Wie erwähnt, sehen die Dienstverträge für den Fall der Beendigung der Dienstverhältnisse aufgrund eines Kontrollwechsels keine gesonderte Vergütung vor.

Die Gesamtvergütung des Vorstands der creditshelf Aktiengesellschaft für das zurückliegende Geschäftsjahr belief sich auf 1.038,4 TEUR (Vorjahr: 686,0 TEUR). Davon entfielen 682,9 TEUR (Vorjahr: 331,3 TEUR) auf die Zuteilung von Restricted Stock Units.

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 festgelegt. Die Vergütung des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft ist in Artikel 14 der Satzung geregelt.

Für das Berichtsjahr 2020 steht den Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung in Höhe von insgesamt 90 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) netto zu. Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates haben wie im Vorjahr auf ihre Vergütung im Geschäftsjahr verzichtet. Weiterhin wurden Reisekosten in Höhe von 1,2 TEUR (Vorjahr: 4,0 TEUR) an den Aufsichtsrat gezahlt. Die anteiligen Kosten für die Vermögensschadenshaftpflicht (sog. D&O Versicherung) für den Aufsichtsrat betrug 8,9 TEUR in 2020 (Vorjahr: 9,7 TEUR). Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beträgt im Geschäftsjahr 2020 100,1 TEUR (Vorjahr: 103,7 TEUR). Der angegebene Betrag enthält neben der Vergütung zusätzlich auch die jedem Aufsichtsratsmitglied erstatteten Auslagen, jedoch nicht die auf die entsprechenden Bezüge und Auslagen entfallende Umsatzsteuer.

Kredite bzw. Vorschüsse wurden an Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht gewährt. § 315 Abs. 2 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b) HGB ist auf die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht anwendbar.

[1] Abschnitt 2.8.1 war nicht Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung durch den Konzernabschlussprüfer bzw. den Prüfer des Jahresabschlusses der creditshelf AG.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), der veröffentlicht wird.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung wird vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.280.462,70 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.

 

Frankfurt am Main, den 23. März 2021

creditshelf Aktiengesellschaft

der Vorstand

Dr. Tim Thabe

Dr. Daniel Bartsch

Dr. Mark Währisch

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt 8.1 des Lageberichts enthaltenen Corporate Governance-Bericht einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Corporate Governance-Berichts einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Risiko für den Abschluss

2 Prüferisches Vorgehen

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Werthaltigkeit des immateriellen Vermögensgegenstands „Risikotool“

1 Risiko für den Abschluss

Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 2.675,9 aus. Hiervon entfallen TEUR 2.151,3 auf Anschaffungskosten für die EDV-Software „Risikotool“; dies entspricht 33,0 % der Bilanzsumme. Die Gesellschaft nutzt das Risikotool zur Bewertung des Kreditrisikos potentieller Kreditnehmer. Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit des Risikotools haben die gesetzlichen Vertreter beurteilt, ob eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich ist. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes wurden auf der Basis der Unternehmensplanung der Gesellschaft zukünftig zu erwartende Zahlungsströme aus dem Risikotool abgeleitet und abgezinst.

Das Ergebnis der Bewertung des Risikotools durch die gesetzlichen Vertreter der creditshelf Aktiengesellschaft ist in hohem Maße von den erwarteten Zahlungsströmen aus dem Risikotool sowie dem angewendeten Diskontierungszinssatz abhängig und daher mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität des angewendeten Bewertungsmodells war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit des immateriellen Vermögensgegenstandes „Risikotool“ haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfung nachvollzogen. Aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung haben wir die Angemessenheit der in die Bewertung eingeflossenen erwarteten künftigen Zahlungsströme beurteilt, indem wir die wesentlichen Annahmen, die die gesetzlichen Vertreter der Planung der erwarteten künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt haben, würdigten und mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisierten. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des im Bewertungsmodell verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten beizulegenden Wertes haben können, haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter unter Einbindung unserer internen Bewertungsspezialisten gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der creditshelf Aktiengesellschaft zu den immateriellen Vermögensgegenständen sind im Abschnitt „III) Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung“ des Anhangs enthalten.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteile an der creditshelf solutions GmbH, bis zum 2. November 2020 firmierend als Valendo GmbH)

1 Risiko für den Abschluss

Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in Höhe von TEUR 1.709,7 aus (26,2 % der Bilanzsumme). Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit der Anteile an der creditshelf solutions GmbH haben die gesetzlichen Vertreter beurteilt, ob eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich ist. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes wurden auf der Basis der Unternehmensplanung der creditshelf solutions GmbH zukünftig zu erwartende Zahlungsströme abgeleitet und abgezinst.

Das Ergebnis der Bewertung der Anteile an der creditshelf solutions GmbH durch die gesetzlichen Vertreter der creditshelf Aktiengesellschaft ist in hohem Maße von den erwarteten Zahlungsströmen aus der creditshelf solutions GmbH sowie dem angewendeten Diskontierungszinssatz abhängig und daher mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität des angewendeten Bewertungsmodells war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an der creditshelf solutions GmbH haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfung nachvollzogen. Aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung haben wir die Angemessenheit der in die Bewertung eingeflossenen erwarteten künftigen Zahlungsströme beurteilt, indem wir die wesentlichen Annahmen, die die gesetzlichen Vertreter der Planung der erwarteten künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt haben, würdigten und mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisierten. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des im Bewertungsmodell verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten beizulegenden Wertes haben können, haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter unter Einbindung unserer internen Bewertungsspezialisten gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der creditshelf Aktiengesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt „III) Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den in Abschnitt 8.1 des Lageberichts enthaltenen Corporate Governance-Bericht einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB sowie

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 8.1 des Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei 2021-03-22 14-33-34 – 20210322_​cs_​EA20_​DE_​XHTML.zip, mit dem Hash-Wert 5EB33F4AF35E4A4EF3D81AF50E86FB 96BF026BFC54A1707093EBADD54287F5FB, berechnet mittels SHA256 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jens Brinkhoff.

 

Frankfurt am Main, den 23. März 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer

Jens Brinkhoff, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der creditshelf Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der creditshelf Aktiengesellschaft beschrieben sind.“

 

Frankfurt, den 23. März 2021

creditshelf Aktiengesellschaft

der Vorstand

Dr. Tim Thabe

Dr. Daniel Bartsch

Dr. Mark Währisch

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