Corona-Virus FSB: Unternehmen sollen Abhängigkeiten vom Referenzzinssatz LIBOR beseitigen

Der Finanzstabilitätsrat FSB hat untersucht, wie die Corona-Pandemie den Übergang vom Referenzzinssatz LIBOR auf weniger betrugsanfällige Benchmarks beeinträchtigt.

Demnach stört COVID-19 zwar einige Aspekte der Übergangspläne von Unternehmen, aber nicht die Benchmark-Reform als solche. Finanz- und Nichtfinanzunternehmen in allen Jurisdiktionen sollten nach Einschätzung des FSB daran festhalten, die verbleibenden Abhängigkeiten zum LIBOR bis Ende 2021 zu beseitigen.

Der LIBOR-Übergang ist eine Priorität der G20 und wird das Finanzsystem laut FSB weiter stärken. COVID-19 habe gezeigt, dass die Märkte, auf die sich LIBOR beziehe, nicht mehr ausreichend aktiv seien. Es handele sich zudem nicht um die Hauptmärkte, auf die sich die Banken zur Finanzierung verlassen.

Die BaFin misst dem Thema große Bedeutung zu. Für den 28. April 2020 hatte sie die Veranstaltung „Reform der Referenzzinssätze – Überleitung und Notfallpläne der Verwender“ geplant, die Corona-bedingt abgesagt werden musste.

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