BaFin setzt Geldbuße fest (GwG) – was bringt solch eine Meldung?

wenn man hier das entsprechende Institut nicht öffentlich benennt? Geht der Datenschutz mittlerweile soweit in Deutschland, dass die Öffentlichkeit nicht einmal mehr den Namen des Übeltäters erfahren darf?

BaFin setzt Geldbußen fest (GwG)

Die BaFin hat gegen ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 13. März 2020 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ein Bußgeld in Höhe von 10.000,- EUR festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 4. April 2020 rechtskräftig.

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