Corona-Virus

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ESAs bereiten Aufschub der letzten beiden Umsetzungsphasen des Rahmens für Einschussanforderungen für nicht zentral geclearte Derivate vor

Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) haben am 4. Mai einen gemeinsamen Entwurf für Technische Regulierungsstandards veröffentlicht, um die delegierte Verordnung über die Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte Over-the-Counter-Derivate unter der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (European Markets Infrastructure Regulation – EMIR) zu ändern.

Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA, die Europäische Bankenaufsicht EBA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA greifen damit neben weiteren, schon kommunizierten Änderungen an dem Regulierungsstandard eine Vereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS mit der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO vom 3. April auf. Sie sieht vor, die letzten beiden Umsetzungsphasen der Einführung von Einschussanforderungen (Initial Margin) für nicht zentral geclearte Derivate um jeweils ein Jahr zu verschieben, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie operativ zu entlasten. Damit findet die letzte Durchführungsphase am 1. September 2022 statt, in der erfasste Unternehmen mit einem aggregierten durchschnittlichen Nominalbetrag (Aggregate Average Notional Amount – AANA) von nicht zentral geclearten Derivaten über 8 Milliarden Euro den Anforderungen unterliegen. Als Zwischenschritt werden ab dem 1. September 2021 Unternehmen mit einer AANA nicht zentral geclearter Derivate von mehr als 50 Milliarden Euro den Anforderungen unterliegen.

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