ConTrust – Energiefonds 2 – Das Investment mit dem Totalverlustrisiko für die Anleger

Auch wenn das Investment ein grünes Mäntelchen hat, das Risiko des Totalverlustes für die Anleger gibt es hier natürlich trotzdem. Jeder Anleger, auch wenn er ein grünes Gewissen hat, sollte natürlich auch an das von ihm eingesetzte Kapital denken. Grün heißt nicht, dass es automatisch ein Erfolg wird.So beschreibt sich das Unternehmen selber mit seinem Angebot.

Die Gesellschaft plant, ihr Gesellschaftskapital und der Gesellschaft als Anlageinvestition zur Verfügung stehenden Gesellschaftereinlagen in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) ausüben. Hierbei soll sich vorrangig an Biomasseheizkraftwerke beteiligt werden. Biomasseheizkraftwerke vereinen mehrere Energie- und Einnahmequellen in sich und wandeln den eingesetzten Rohstoff sehr effizient in Energie um. Weiterhin plant die Gesellschaft Investitionen in den Anbau von Energiepflanzen oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Energiepflanzen anbauen oder mit ihnen handeln. Auch der Verkauf von eigen produzierter CO2 Reduktion ist Bestandteil der Investition.

Der Anleger kann indirekt als Treugeber oder direkt als Kommanditist eine mitunternehmerische Beteiligung als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) an der Emittentin erwerben. Hierbei hat der Anleger die Wahl zwischen den Zeichnungsvarianten Volleinzahlung und Ratenzahlung. An dieser Stelle wird die Variante Volleinzahlung näher beschrieben.

Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt voraussichtlich ca. 25 Jahre, bis Ende 31.12.2035. In Abhängigkeit von den ausgewählten Investitionen und deren Veräußerbarkeit am Markt kann sich die Laufzeit der Beteiligung auf mehrheitlichen Beschluss der Gesellschafter, gem. Gesellschaftsvertrag, auch verlängern. Eine Kündigung der Beteiligungsgesellschaft ist erstmals zum 31.12.2020 und nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Beteiligungssumme möglich.

Marktsituation

Einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung im Energiesektor haben die politischen Rahmenbedingungen, die von Seiten der Regierung vorgegeben werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung alternativer Energietechniken ist dabei die Förderpolitik. Diese äußert sich in Verordnungen und Gesetzen, wie dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Biomasse-Verordnung (BiomasseV) und bedeutet für entsprechende Projekte staatlich garantierte Einnahmen über 20 Jahre.

Wirtschaftliche und steuerliche Rahmendaten

Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf:
Einzahlung:
100% + 5% Agio innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung.
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000.

Ausschüttung:
Die Anleger können nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags die Auszahlung einer gewinnabhängigen Ausschüttung für das jeweils vorangegangene Jahr, erstmals für das dritte Jahr seiner Beteiligung, beantragen. Die Ausschüttungssätze betragen für das 3. – 10. Jahr 8% p. a., für das 11. – 25. Jahr 10% p.a. Der Antrag muss für jedes Jahr jeweils neu gestellt werden und ist der Gesellschaft bis spätestens zum 30.09. des vorangegangenen Jahres schriftlich zu erklären. Vergisst der Anleger den Antrag zu stellen oder erfolgt dieser nicht bis zum maßgeblichen Termin, wird seitens der Gesellschaft davon ausgegangen, dass der Anleger nicht von seinem Entnahmerecht Gebrauch macht. In diesem Fall wird der auf den jeweiligen Anleger entfallende nicht entnommene Gewinn seinem Kapitalkonto I als neue Einlage gutgeschrieben. Diese Einlage ist sodann ebenfalls ergebnisberechtigt.

Finanzierung:
Auf Ebene der Fondsgesellschaft ist eine Aufnahme von Fremdkapital nicht vorgesehen.

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