Carpevigo Holding AG-Kündigungseinladung

CARPEVIGO HOLDING AG

Holzkirchen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter der Registernummer HRB 193885

Kündigungs-Einladung
der Carpevigo Holding AG

an die Inhaber der Inhaberschuldverschreibung der Carpevigo Holding AG

mit der
WKN A1MA45
ISIN: DE000A1MA458
(nachfolgend „Anleihe“ genannt),

ihre ausstehenden Schuldverschreibungen

gegen Barzahlung von 100% des Nennbetrages einer Inhaber-Schuldverschreibung
(nebst aufgelaufenen Stückzinsen) in Verbindung mit einem Poolfaktor von 0,4 zu kündigen.

Kündigungen der Inhaber der Schuldverschreibungen können ab dem Tag
der Bekanntmachung dieser Kündigungs-Einladung im Bundesanzeiger
um 0:00 Uhr (MEZ) bis zum 28.02.2023 um 24:00 Uhr (MEZ)
abgegeben werden.

1.

Gegenstand der Einladung

Die Carpevigo Holding AG mit Sitz in Holzkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193885, Geschäftsanschrift: Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen, (im Folgenden auch die „Emittentin„) lädt alle Inhaber ihrer ausstehenden Schuldverschreibung mit der ISIN DE000A1MA458 und WKN A1MA45 (die „Anleihegläubiger„), die mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2037 begeben wurden, (nachfolgend die „Schuldverschreibungen„) ein, von ihrem einmaligen ordentlichen Kündigungsrecht nach § 9 b. der Anleihebedingungen der Anleihe Gebrauch zu machen und ihre ausstehenden Inhaber-Schuldverschreibungen gegen Barzahlung des Kündigungspreises (wie unten definiert) zu kündigen (die „Kündigungs-Einladung„).
Die Emittentin zahlt neben dem Kündigungspreis die unter den erworbenen Schuldverschreibungen bis zu dem Abwicklungstag (einschließlich) aufgelaufenen Stückzinsen.
Diese Kündigungs-Einladung erstreckt sich nach Maßgabe dieser Einladung auf alle Schuldverschreibungen der Anleihe.
Als zentrale Abwicklungsstelle mit der technischen Durchführung der Kündigung hat die Emittentin die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, beauftragt.

2.

Gründe für die Kündigungs-Einladung

Die Gläubigerversammlung hat am 25.08.2022 (nachfolgend „Gläubigerversammlung“ genannt) wirksam die Neufassung der Anleihebedingungen der Anleihe beschlossen. Die Neufassung der Anleihebedingungen der Anleihe ist der Globalurkunde zwischenzeitlich beigefügt worden. Nach § 9 b. der nunmehr geltenden Anleihebedingungen der Anleihe sind die Anleihegläubiger berechtigt, ihre ausstehenden Schuldverschreibungen einmalig ordentlich gegen Barzahlung des Kündigungspreises (wie unten definiert) zu kündigen.

3.

Veröffentlichung der Einladung und sonstiger Mitteilungen

Die Kündigungs-Einladung wird auf der Internetseite der Emittentin unter https:/​/​www.carpevigo.de/​investor-relations/​ sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Alle sonstigen Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Emittentin im Zusammenhang mit dieser Kündigungs-Einladung erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Internetseite der Emittentin unter https:/​/​www.carpevigo.de/​investor-relations/​.

4.

Kündigungspreis

Die Emittentin lädt alle Anleihegläubiger ein, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen gegen Bezahlung von 100% des Nennbetrages einer Schuldverschreibung in Höhe von EUR 1,00 je Schuldverschreibung nebst den bis zum Abwicklungstag (wie unten definiert) (einschließlich) aufgelaufenen Stückzinsen auf die angedienten Schuldverschreibungen in Verbindung mit einem Poolfaktor von 0,4 („Kündigungspreis“) zu kündigen.

Hinweis Poolfaktor:

Hintergrund des anzusetzenden Poolfaktors von 0,4 ist die technische Umsetzung des von der Gläubigerversammlung beschlossenen Schuldenschnitts, mit dem die Anleihegläubiger unwiderruflich auf die Rückzahlung von 60 % des Nominalkapitals ihrer jeweils von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen verzichtet haben.

5.

Kündigungsfrist und voraussichtlicher Zeitplan

Kündigungserklärungen der Anleihegläubiger können in dem Zeitraum vom Tag der Bekanntmachung dieser Kündigungs-Einladung im Bundesanzeiger um 0:00 Uhr (MEZ) bis zum 28.02.2023 um 24:00 Uhr (MEZ) („Kündigungsfrist„) abgegeben werden. Der Tag, auf den das Ende der Kündigungsfrist fällt, wird für Zwecke dieser Kündigungs-Einladung auch „Abwicklungstag“ genannt.

Der untenstehende Zeitplan ist ein Zeitplan für den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf der Kündigung gemäß dieser Kündigungs-Einladung und kann Änderungen und Anpassungen unterliegen. Daten und Zeitpunkte können durch die Emittentin im Einklang mit dieser Kündigungs-Einladung verschoben oder geändert werden. Folglich kann der tatsächliche Zeitplan von dem nachstehenden abweichen.

Datum Ereignis
Tag der Bekanntmachung, 0:00 Uhr (MEZ) Beginn Kündigungsfrist
Beginn der Frist, während der Anleihegläubiger Kündigungserklärungen abgeben können
28.02.2023, 24:00 Uhr (MEZ) Ende Kündigungsfrist
Ende der Frist, während der Anleihegläubiger Kündigungserklärungen abgeben können
28.03.2023 Voraussichtlicher Valutatag
Tag, an dem die Emittentin den Kündigungspreis als Gutschrift auf das maßgebliche Verrechnungskonto des Anleihegläubigers bezahlen wird. Grundsätzlich hat die Emittentin eine Bearbeitungszeit von längstens vier (4) Wochen, um den Kündigungspreis an den jeweiligen kündigenden Anleihegläubiger zu bezahlen.
6.

Durchführung der Kündigung

6.1

Zentrale Abwicklungsstelle

Als zentrale Abwicklungsstelle mit der technischen Durchführung der Kündigung hat die Emittentin die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, (nachfolgend die „Zentrale Abwicklungsstelle„) beauftragt.

6.2

Kündigungserklärung und Umbuchung

Anleihegläubiger können gegenüber der Emittentin nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Kündigungsfrist die Kündigung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen erklären. Die Abgabe der Kündigungserklärung kann nur über das jeweilige depotführende Kreditinstitut eines Anleihegläubigers (nachfolgend „Depotführendes Institut„) erklärt werden, in deren Depot die Schuldverschreibungen, für die die Kündigung erklärt werden soll, eingebucht sind.

Anleihegläubiger, die ihre ausstehenden Schuldverschreibungen kündigen wollen, müssen die Kündigung gegenüber dem Depotführenden Institut erklären und das Depotführende Institut innerhalb der unter Ziffer 5 bestimmten Kündigungsfrist schriftlich anweisen:

die Schuldverschreibungen, für die die Kündigung erklärt wurde, zunächst in ihrem Depot zu belassen und eine Umbuchung in die ausschließlich für die Durchführung der Kündigung eingerichtete Wertpapierkennnummer (ISIN DE000A30VQ25 /​ WKN A30VQ2]) vorzunehmen bzw. zu veranlassen;

die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten des Depotführenden Instituts belassenen und umgebuchten Schuldverschreibungen nach Ablauf der Kündigungsfrist nach Ziffer 5 (28.02.2023) auszubuchen und der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zu übertragen und das Eigentum an die Emittentin zu übertragen; und

die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das Depotführende Institut die für die Bekanntgabe über die Kündigung der Schuldverschreibungen erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A30VQ25 /​ WKN A30VQ2 umgebuchten Schuldverschreibungen, börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln; und

ihr Depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, zu beauftragen und zu bevollmächtigen alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung der Kündigung vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Schuldverschreibungen auf die Emittentin herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung der Kündigung unwiderruflich erteilt.

Die Umbuchung der gekündigten Schuldverschreibungen wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der oben genannten Kündigungserklärung vorgenommen.

Nach der Umbuchung der Schuldverschreibungen ist ein Handel in den Schuldverschreibungen nicht mehr möglich.

6.3

Erklärungen der Anleihegläubiger

Durch die rechtswirksame Kündigungserklärung durch den jeweiligen Anleihegläubiger bestätigt, erklärt und garantiert dieser gegenüber der Emittentin zum Kündigungsfristende und zum Valutatag, dass:

die eingereichten Schuldverschreibungen in seinem alleinigen Eigentum und in seiner Verfügungsmacht stehen sowie frei von Rechten Dritter sind;

er die Beschreibung und Bedingungen der Kündigungs-Einladung vollumfänglich versteht und akzeptiert;

er versteht und akzeptiert, dass die Schuldverschreibung nach Umbuchung nicht mehr handelbar sind;

er der Umbuchung der maßgeblichen von ihm gekündigten Schuldverschreibungen und der Übermittlung von Informationen über seine Identität an die Emittentin zustimmt.

6.4

Abwicklung der Kündigung und Zahlung des Kündigungspreises

Die Bezahlung des Kündigungspreises und der bis zum Abwicklungstag (einschließlich) berechneten Stückzinsen erfolgt, soweit die Kündigung wirksam erklärt worden ist, innerhalb einer Bearbeitungszeit von längstens vier Wochen nach Ende der Kündigungsfrist („Bearbeitungszeit“) an das Depotführende Institut der einreichenden Anleihegläubiger Zug um Zug gegen Umbuchung der eingereichten Schuldverschreibungen auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung der angebotenen Schuldverschreibungen an die Emittentin. Der letzte Tag des Bearbeitungszeitraumes wird für Zwecke dieser Kündigungs-Einladung „Valutatag“ genannt.
Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Emittentin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kündigungspreises erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, die Geldleistung dem jeweiligen Anleihegläubiger gutzuschreiben.

6.5

Kosten der Kündigung

Etwaige mit der Kündigung und aufgrund der Depotübertragung entstehende Kosten sind von den die Kündigung erklärenden Anleiheinhabern selbst zu tragen.

7.

Steuerlicher Hinweis

Die Kündigung steht steuerlich einer Veräußerung der von dem jeweiligen Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen gleich. Die steuerliche Behandlung des Kündigungsvorganges bei dem jeweiligen Anleiheinhaber hängt von dessen jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Anleihegläubigers berücksichtigt werden.

8.

Rückfragen und Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an ihr jeweiliges depotführendes Institut oder die Zentrale Abwicklungsstelle. Nachfolgend noch einmal die Kontaktdaten der Zentralen Abwicklungsstelle

Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7 73033 Göppingen www.martinbank.de
Telefon: 07161/​6714-39
Fax: 07161/​969317
E-Mail: anickisch@martinbank.de

 

Holzkirchen, im Dezember 2022

Carpevigo Holding AG

Der Vorstand

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