BWF Stiftung – wenn das mal nicht zum Boomerang wird Herr Over

Wir haben Sie in der vorigen Woche neugierig gemacht, weil uns in der Redaktion etwas aufgefallen ist. Hier gibt es einen rechtlich wesentlichen Unterschied zu den Aussagen des BDT in seiner Stellungnahme zum Thema „BWF Stiftung“ und zu den Unterlagen die man herausgegeben hat an Vermittler und an Kunden. In der Stellungnahme des BDT heißt es, heute übrigens immer noch zu lesen:

Stellungnahme zur BWF-Stiftung

Der  Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) erhielt im Jahr 2012 von den Stiftungsgründern der BWF-Stiftung den Auftrag, die Verwaltung des Stiftungsvermögens zu übernehmen.

Im Rahmen dieses Auftrags überwacht der BDT die satzungskonforme Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Einhaltung der Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Sämtliche Goldvorräte der Stiftung wurden von der TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) in Berlin bezogen, welche seit dem Jahr 2009 als Edelmetallgroßhändler am Markt tätig ist. Auch alle Anlagebarren, die an Kunden der BWF-Stiftung veräußert wurden, stammten von der TMS.

Die TMS wiederum bezog Edelmetalle aus verschiedenen Quellen, betrieb den Goldeinkauf völlig eigenständig und war diesbezüglich gegenüber dem BDT auch nicht weisungsgebunden oder zur Rechenschaft verpflichtet. Ebenso zeichnete die TMS für die Lagerung der Goldbestände in einem versicherten Hochsicherheitstresor verantwortlich und führte eine eigene Buchhaltung zu den Lagerbeständen.

Das Gold der Stiftungskunden wurde innerhalb des Tresors der TMS in getrennten Schließfächern gelagert, befand sich im Ergebnis allerdings im selben Raum mit den Goldbeständen der TMS und ihrer Kunden.

Die von der TMS bestimmten Personen regelten auch die Einbringung von Ware in den Tresor bzw. die Herausgabe von Goldbarren. Dementsprechend wurde auch ein im Rahmen von Zwischenhandelsgeschäften getätigter Austausch von alten Goldbeständen durch neue Goldmengen – physisch – von Bevollmächtigten der TMS ausgeführt.

Der BDT hat sich mehrfach im Rahmen von Sichtkontrollen davon überzeugt, dass erhebliche Teile des vorhandenen Goldbestandes mit Prägungen anerkannter Raffinerien versehen waren und im Übrigen stichprobenartig Echtheitszertifikate von Anlagebarren sowie Einkaufsrechnungen der TMS eingesehen.

Im Übrigen nahm der BDT regelmäßig Einblick in die von der Stiftung geführte Kundendatenbank, um jeweils aktuell über die Höhe der von Kunden eingezahlten Kaufpreise sowie den Bestand der für die Kunden bestehenden Golddepots informiert zu sein.

Im Jahr 2014 entschied der BDT, dass zum Einen – angesichts der deutlich gestiegenen Umsätze – eine außerplanmäßige Bestandsaufnahme der Goldvorräte erfolgen sollte und zum Anderen – aufgrund der sehr verhaltenen Entwicklung des Goldkurses – die diesbezüglichen Auswirkungen auf die bestehenden Verbindlichkeiten der Stiftung gegenüber ihren Kunden ermittelt werden sollten.

Der BDT beauftragte im Oktober 2014 eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit diesen Prüfungshandlungen.

Die WP-Gesellschaft nahm hierzu Anfang November 2014 an einer von der TMS durchgeführten Inventur der Goldbestände teil. Hierbei wurde der Inventurprozess beobachtet und begleitet durch stichprobenartiges Zählen und Wiegen von Goldbarren.

Eine Prüfung des Goldgehalts der im Rahmen der Inventur erfassten Goldbarren (z.B. durch einen Säuretest) war nicht Gegenstand der Prüfungshandlungen. Allerdings fanden stichprobenartige Abgleiche von Goldbarren mit Echtheitszertifikaten des jeweiligen Veräußerers statt.

Ferner wurde eine Abstimmung der vorhandenen Istbestände mit den Sollbeständen laut Buchhaltung vorgenommen, unter anderem durch stichprobenartige Prüfungen der Angaben in der von der BWF-Stiftung geführten Kundendatenbank. Der WP-Gesellschaft wurden alle seit Beginn des Betriebs der Stiftung vorhandenen Gold-Einkaufsrechnungen aus der Finanzbuchhaltung vorgelegt. Stichprobenartig wurden auch die entsprechenden Zahlungsflüsse der Stiftung geprüft – einschließlich des Nachvollziehens gezahlter Kundengelder.

Die außerplanmäßige Bestandsaufnahme erbrachte – erwartungsgemäß – die Feststellung der WP-Gesellschaft, dass die für die Kunden gelagerten Goldmengen in der Höhe vorhanden waren, wie sie laut Kundendatenbank und Buchhaltung im Tresor gelagert sein mussten. Insofern wurde für den BDT bestätigt, dass die bislang gewählte Form der Mittelverwendungskontrolle ordnungsgemäß funktionierte.

Des Weiteren wurde analysiert, inwieweit die Stiftung in der Lage war, die Verpflichtungen gegenüber Kunden auch dann zu erfüllen, wenn diese bei Ablauf der Vertragszeit nicht die Auslieferung sondern den Rückkauf ihrer Goldbestände wählen würden.

Hierbei wurde angenommen, dass alle Kunden, deren Verträge bis zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sich für einen Rückkauf durch die Stiftung entscheiden würden, der Goldpreis über den gesamten Zeitraum auf dem Niveau vom Herbst 2014 verharren würde und der Stiftung keine anderen Mittel zur Liquiditätsbeschaffung zur Verfügung stünden, als die Veräußerung der zurückerworbenen Goldvorräte der Kunden und der eigenen Goldreserven.

Da im Rahmen dieser Analyse sämtliche Erlöse, die durch den Zwischenhandel mit Gold bis zum Jahr 2022 erzielt werden konnten, vollständig unberücksichtigt blieben und unterstellt wurde, dass die Stiftung alle Goldvorräte ohne Preisaufschläge würde veräußern müssen, ergab sich – erwartungsgemäß – eine nicht unerhebliche Unterdeckung.

Daher forderte der BDT den Stiftungsvorstand auf, zur Sicherung der Erfüllung der Kundenverträge, das Stiftungskapital entsprechend weiter aufzustocken. Die Stiftung und ihre handelnden Personen haben sofort reagiert und bereits im November 2014 mittels Zustiftung einer zusätzlichen Goldmenge eine Erhöhung des Stiftungskapitals vorgenommen. Das entsprechende Zustiftungsgeschäft  wurde der WP-Gesellschaft vorgelegt, die Goldmenge inventurmäßig erfasst und im Analysebericht entsprechend berücksichtigt.

Somit war zu diesem Zeitpunkt eine mehr als ausreichende Eigenkapitaldecke der Stiftung gegeben.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass nach ersten Angaben der ermittelnden Behörden ein nicht näher bezeichneter Teil der gelagerten Goldvorräte, die in dem von der TMS betriebenen Tresor beschlagnahmt wurden, nicht echt sein soll.

Der BDT hat keine Kenntnis darüber, auf welchen Umfang der gelagerten Goldmengen sich diese Angaben beziehen bzw. ob und – falls ja – wie und wann Gold-Dubletten in den Tresor der TMS gelangt sind.

Ebenso wenig kann eine Aussage darüber getroffen werden, inwieweit sich diese Situation auf die BWF-Stiftung und ihre Kunden auswirkt. Dies wird im Zuge des laufenden Verfahrens ebenfalls durch die zuständigen Behörden ermittelt.

Im Ergebnis bleibt aus Sicht des BDT folgendes festzuhalten:

  • der Auftrag als Stiftungsträger umfasst die Überwachung des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs der Stiftung;
  • die Einstufung der rechtlichen Zulässigkeit der betriebenen Geschäfte (insbesondere nach Kapitalmarktrecht) oblag den hiermit vor der Geschäftsaufnahme befassten Beratern der Stiftungsgründer;
  • die im Rahmen der Überwachung des Geschäftsgangs getroffenen Vorkehrungen waren geeignet, um mit hinreichender Sicherheit prüfen zu können, dass die Stiftungsmittel satzungskonform verwendet wurden;
  • es gab bislang keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass die seitens der Stiftung erworbenen Goldvorräte nicht vollumfänglich den Kriterien für marktübliche Anlagebarren entsprächen;
  • der Bezug des Anlagegoldes erfolgte nur über eine Gesellschaft (TMS), die bereits mehrere Jahre vor der Stiftungsgründung im Bereich des Edelmetallgroßhandels tätig war;
  • alle planmäßigen eigenen Prüfungen seitens des BDT sowie eine außerplanmäßige Bestandsaufnahme der Goldvorräte durch eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbrachten ohne Ausnahme das Ergebnis, dass keine plausiblen Gründe für Zweifel an der Vollständigkeit und Echtheit des Goldbestandes vorhanden waren;
  • stichprobenartige Überprüfungen von Echtheitszertifikaten gelagerter Goldbarren ergaben – ebenso wie die Einsichtnahme in Ein- und Verkaufsrechnungen – keinen Hinweis darauf, dass die gehandelten Goldbarren nicht den marktüblichen Spezifikationen entsprachen;
  • die physische Verwahrung und Handhabung der Goldvorräte oblag allein dem von der TMS bevollmächtigten Personal; Beauftragte und Mitarbeiter des BDT hatten nur in Anwesenheit von TMS-Personal Zugang zu Tresorräumen; ein Nachweis über eine ausreichende Versicherung des Tresorinhalts wurde seitens der TMS auf Anforderung einer vom BDT beauftragten, großen und international tätigen Rechtsanwaltskanzlei beigebracht;
  • der Stiftungsvorstand hat seinen Sitz in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Geschäftsräumen und dem Tresor der TMS und verfügte – zusammen mit den Stiftungsgründern – jederzeit über die Möglichkeit, mit der TMS in Abstimmung zu treten, um z.B. die Lagerstätte in Augenschein zu nehmen; auch aus den regelmäßigen Kontakten zwischen dem BDT und dem Stiftungsvorstand ergaben sich keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Lagerung und Handhabung der Goldvorräte bzw. der Verwendung des Stiftungskapitals im Rahmen des Goldeinkaufs;
  • sollten sich tatsächlich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in dem von der TMS verwalteten Tresor auch unechte Goldbarren gelagert wurden, liegt die Ursache hierfür ausschließlich in den Bereichen der Beschaffung (Einkauf) und Verwahrung (Lagerhaltung) der Goldvorräte, welche allein von der TMS verantwortet wurden;
  • die Frage, inwieweit in einem solchen Fall Sicherheitsmechanismen innerhalb der TMS für die von ihr verantworteten Bereiche ggf. nicht hinreichend implementiert oder ausgeführt worden wären, kann seitens des BDT – jedenfalls nach heutigem Kenntnisstand – nicht beurteilt werden.

 

Schaut man sich dann die Unterlagen der BWF Stiftung an, dann findet man dort keinerlei Hinweis auf das Unternehmen TMS Dienstleistungs GmbH. Die Frage ist natürlich, warum Herr Over und Herr Kempkes so etwas schrieben, sollten sie doch eigentlich wissen, dass sie sich genau damit doch rechtlich in arge Bedrängnis bringen. Die Stellungnahme des BDT könnte aus unserer Sicht ein „gefundenes Fressen für“ Anlegerschutzanwälte und die Staatsanwaltschaft sein.

War Herr Over da möglicherweise genauso schlecht juristisch beraten wie beim BWF Model?

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41 Comments

  1. raabe Donnerstag, 21.05.2015 at 21:36 - Reply

    gibt es denn gar nix neues?
    noch nicht mal einen Ansatz?

  2. eggs Donnerstag, 07.05.2015 at 09:44 - Reply

    Insgesamt bitte ich darum, dass man hier zur Sachlichkeit (ohne Beleidigungen) zurückkehrt. Niemand hat die Weisheit mit Löffeln gefressen, wenn dem hier so anders ist, möge man sich bitte entsprechend outen.

    Den Kommentar von Nachdenker finde ich ehrlich gesagt wenig zielführend.

  3. SwissSelect Donnerstag, 07.05.2015 at 08:32 - Reply

    @sailer
    Was sollen die Beschuldigten denn bitteschön in der Ukraine???? loool

  4. Trader Donnerstag, 07.05.2015 at 07:51 - Reply

    @Nachdenker
    Glückwunsch. Sie kennen die Fakten und noch soviel mehr. Alle sind doof, Vermittler Kunden, nur sie nicht. So was nenne ich einen Klugscheißer, der seinen Müll grundsätzlich immer hinterher verbreitet. Sagen sie mir bitte, ich flehe sie an die Lottozahlen, will heut noch schnell tippen.

  5. ratz Donnerstag, 07.05.2015 at 07:33 - Reply

    Merkwürdig finde ich schon, wenn sich jemand scheinbar auskennt und dann
    über scheinbar unwissende Vermittler an diesem Platz hier herzieht.

    Dies finde ich insbesondere deshalb seltsam, weil es in keiner Weise zu Thematik hier passt.

    Wenn jemand meint, dass er sich mal über andere „Wunwissende“ auslassen möchte, soll er das tun. Allerdings dort, wo es zur Thematik passt.

  6. Nachdenker Mittwoch, 06.05.2015 at 20:35 - Reply

    Was ist denn hier los? Fakt ist: Hier wurde betrogen und die Vermittler haben wieder einmal nicht verstanden, was das wirklich für ein Geschäftsmodell gegeben ist. Blinde Provisionsgier und Unwissenheit hat hier wieder eine Seite reicher gemacht und die andere ärrmer. Jetzt rennen sie wieder alle zu den Edelholz- und Container-sowie Solar“gesellschaften“. Gut, dass die Nachrangdarlehen in KÜrze reguliert werden, denn auch da wissen die Vermittler nicht, welche Gefahr sich hinter einem „Qualifizierten Rangrücktritt“ verbirgt. Ach ja, es gibt dann noch die andere schlaue Vermitlerrgruppe, die dann Forex-/Derivatehandel wie Autrak und Picam favorisieren, bis es auch da PENG macht (die Aufsichtsbehörde braucht manchmal etwas länger). Schuld ist in erster Instanz die Dummheit vieler tausend Vermittler, die von der „Finanzindustrie“ wissentlich benutzt wird.

  7. ratz Mittwoch, 06.05.2015 at 16:03 - Reply

    aber ob die Formate so spannend sind wie beim BdF?

  8. Trader Mittwoch, 06.05.2015 at 14:45 - Reply

    @geier
    was soll eigentlich ihr dämliches Gefasel hier? Ist mir auch sch….egal, ob meine Ausdrucksweise hier einigen nicht passt. Wenn solch ein Komiker hier ein Ventil sucht, oder blos aus Langeweile, vielleicht ein streikender GDler?, hier seinen geistigen Dünnpfiff ablässt, dann werf ich meine gute Kindestube über Bord. Es gibt im Fernsehen genug Formate, die nur auf solche „Witzbolde“ warten.

    • Niki Mittwoch, 06.05.2015 at 16:28 - Reply

      @Trader
      Da muss ich Ihnen ausnahmsweise mal Recht geben, unerträglich dieses blöde Gefasel!

  9. B.A Mittwoch, 06.05.2015 at 14:17 - Reply

    was ist das denn?
    Satire?
    .. wennman trotzdem lacht.

  10. Ge eier Mittwoch, 06.05.2015 at 14:11 - Reply

    Gebimmel, Gebammel, Geplinge, Geplärr? Alles wird gut. Ommm. Auch wenn Deadlines manchmal tödlich aussehen – Sie schaffen das. Am besten mit jemandem, der ruhig schnell sein kann. Der rumspinnt und sich wieder einkriegt. Der nachhakt und einhakt. Der Termine einhält und Druck aushält.

    Alles wird gut!

    vermutlich gibt es von der BWF eine Quote von mehr als 100 Prozent.

    Satiere ist das, was hier den Kitt zusammehält?

    • derPrüfer Mittwoch, 06.05.2015 at 14:50 - Reply

      Bei allem Verständnis – Drogen so früh am Tag sind ungesund!

    • frodo Mittwoch, 06.05.2015 at 15:56 - Reply

      Hat hier nicht mal einer was von einem V….heim geschrieben, aus dem Sie abgehauen sind???

  11. ratz Mittwoch, 06.05.2015 at 13:40 - Reply

    Die Meinung von RS Ralzek kann man auch anders bewerten. Wenn seiner Ansicht nach keine Fluchtgefahr besteht, dann gibt es scheinbar keine konkret Verdächtige, die einen Grund haben sich zu verdünnisieren. Zumal doch die BF Leute wahhaftig genug Zeit hatten, ums ich dünne zu machen. Mich lässt das einfach hoffen, dass dann doch kein großer betrugsfall vorhanden ist.
    Dagegen sprechen die Meinungen hier, dass das Geschäftsmodell der BWF nicht schlüssig gewesen sei (was ich nicht beurteilen kann. Es wird einfach Zeit für aussagekräftige Fakten, damit das Kaffeeesatzlesen aufhört.

  12. Trader Mittwoch, 06.05.2015 at 13:36 - Reply

    @sailer
    Bin ich vollkommen bei ihnen. Hätten gewisse Leute einfach nur ihre Klappe gehalten, Oberstaatsanwalt usw., und ihre geistigen philosophischen Ergüsse für sich behalten, wär alles „gut“. So hat man jedem, der einem ein Mikro hingehalten hat irgendwelche, durch nichts bestätigte Zahlen und Vermutungen, Märchen erzählt. Noch einmal zum Thema Fluchtgefahr. Obwohl schon bis zum Erbrechen hier geäußert. Warum fliehen die nicht schon lange VORHER???? Hatten alle Zeit der Welt. In dem Moment, wo ich von der Bafin die Anweisung erhalte: rückabwickeln. Pack ich meine Sachen, verschiebe die Kohle auf ein Konto, Bahamas oder Caymans, nehm den nächsten Flieger und ab. Selbst wenn ein Teil des Geldes schon verjubelt worden wäre, es müssten nach Abzug aller Kosten noch ein stolzes Sümmchen vorhanden gewesen sein. Warum also, hocken die auf einem Berg Falschgold und warten bis Bafin und STA—-schaft klingeln???? Na klar, absolut logisch, wie hier einige Experten (Niki und Co.) schlussfolgern. Die würde ich gern mal fragen: „Hättet ihr auch so gehandelt??

  13. Burkhard Mittwoch, 06.05.2015 at 13:15 - Reply

    Es besteht solange keine Fluchtgefahr bis die Schuldigen weg sind,erleichtert der Staatsanwaltschaft doch die Arbeit!

  14. derPrüfer Mittwoch, 06.05.2015 at 12:53 - Reply

    @Fisherman, drei Mal „soll“. Nach meiner Information ist der Yamamoto-Geschäftsführer bereits gerichtlich gegen den Vorwurf der Falschgold-Lieferung vorgegangen.
    Im Übrigen teile ich die Meinung von Ehrlichehaut, dass, falls keine Fluchtgefahr besteht, das allermeiste Geld sichergestellt sein müsste. denn ansonsten bestünde ja die Gefahr, dass sich Verdächtige mit „gebunkertem“ Geld aus dem Staub machen.
    Und schließlich: Auf dieser Plattform steht aktuell ein Beitrag zur TMS. Hier scheint mächtig viel im Argen zu liegen (Betrugsverdacht etc.). Für die BWF-Anleger bleibt die spannende Frage: Inwieweit berührt diese neue Entwicklung, z.B. eine Initiative des vorläufigen TMS-Insolvenzverwalters, uns ganz konkret?

  15. sailer Mittwoch, 06.05.2015 at 12:34 - Reply

    @ Trader: Das hier viele Fragezeichen vorhanden sind, sollte doch nun wirklich jedem klar sein. Warum kommt den nicht einmal der Bericht von insgesamt 4 Tonnen sind nur 400 kg oder 200 kg – oder was auch immer echt ??? Was hat das denn mit den Ermittlungen zu tun. Irgendeiner Yanamoto oder wer auch immer muss das Gold ja geliefert haben – hierzu gibt es sicherlich Belege. Auch die Aussage von der RA Blaczek kann ich nicht teilen – bei über 50 Millionen Euro besteht keine akute Fluchtgefahr ? Hallo – über Polen sind die Beschuldigten ganz locker ohne Reisepasse in der Ukraine ! Kurzum evtl. doch ein großer Skandal, den niemand der staatlichen Behörden verantworten möchte ???
    Das alleine eine Meldung – von 4 Tonnen sind x echt die Ermittlungen behindert – ist doch ein Witz !

  16. Trader Mittwoch, 06.05.2015 at 11:40 - Reply

    @Fisherman
    Können wir uns hier darauf einigen, das „soll“, „sollte“ und ähnliches Vokabular in Verbindung mit dem persönlichen Ansichten „Bullshit“ ist?

  17. ratz Mittwoch, 06.05.2015 at 11:35 - Reply

    Wir drehen uns leider im Kreis, was mich aber wirklich mal interessieren würde, ist ob von diesem Obertaatsanwalt wirklich die Aussage getätigt wurde, dass überwiegend Falschgold vorgefunden wurde. Ist diese Aussage gesichert oder handelt es sich um eine Aussage, die ein Boulaevardblatt erfunden hat?

  18. Fisherman Mittwoch, 06.05.2015 at 10:50 - Reply

    Der Goldgroßhändler TMS, der zu 100% der BWF-Kapitalholding GmbH.
    gehört, soll Teilhaber der Yamamoto Industries (Schweiz) sein.
    Yamamoto (Geschäftsführer Nikolas Papakostas) soll u.a. Lieferant des
    Falschgoldes sein. Der Austausch der jeweiligen Goldspezikationen sollte
    dann, „bei Nacht und Nebel“ in den Tresorräumen kein großes Problem
    darstellen.
    P.S. Die ganze (traurige) Story hat mittlerweile das Zeug zu einem Drehbuch.

  19. Ehrlichehaut Mittwoch, 06.05.2015 at 10:33 - Reply

    Ich bin ja kein Rechtsexperte aber knapp 60 Mio Euro Anlegergelder weg und dann besteht kein Haftgrund der Fluchtgefahr?
    Und das wo offenbar NICHTS aufgeklärt ist?
    Lässt für mich eigrntlich nur den Schluss zu das noch Gelder vorhanden sind

  20. Ehrlichehaut Mittwoch, 06.05.2015 at 09:38 - Reply

    Interessant…hat jemand zwischenzeitlich die ehemalige Website von der TMS Dienstleistungs GmbH angeklickt?

  21. Trader Mittwoch, 06.05.2015 at 08:44 - Reply

    @sailer
    ….NICHT um den „Hermesboten“ handeln.

  22. Trader Mittwoch, 06.05.2015 at 08:43 - Reply

    @Sailer
    bitte Vorsichtig mit solchen Begriffen wie „Terror oder ähnliches, vielleicht noch Brief und „Bömbchen“. Wenn es dann bei ihnen an der Haustür klingelt könnte es sich um den „Hermesboten“ handeln.

  23. sailer Mittwoch, 06.05.2015 at 07:25 - Reply

    Einzige Moeglichkeit jeden Tag als Anleger bei der Staatsanwaltschaft Berlin anrufen und richtig Terror machen. Moechte dann mal sehen, wenn einige Hundert Anleger anrufen und den Staatsanwalt Kirstein verlangen.

    • Niki Mittwoch, 06.05.2015 at 09:52 - Reply

      @sailer
      Ich vermute, dass Ihr Vorschlag nicht zielführend ist!

  24. Daniel Blazek Mittwoch, 06.05.2015 at 07:19 - Reply

    Hallo zusammen,

    eine kleine Anmerkung:

    Hier und in anderen Beträgen wird spekuliert, ob der Vollzug einer Untersuchungshaft Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betruges zulasse. Das ist nicht der Fall. Die U-Haft begegnet in erster Linie einer Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr. Ist aber beispielsweise bereits das meiste sichergestellt und liegen Aussagen vor, so kommt eine U-Haft nur noch schwerlich in Betracht. Ob ein Betrug vorliegt oder nicht, ist eine Frage, die erst später der Tatrichter zu entscheiden hat, ebenso wie die Schuldfrage; die Unschuldsvermutung besteht auch im Ermittlungsverfahren fort.

    Es ist also alles offen. Zwar spricht eine bestimmte Wahrscheinlichkeit (dringender Tatverdacht) für das Vorliegen strafrechtlich relevanter Umstände, aber über Schuld und Tatbeteiligungen Einzelner sagt dies nichts aus.

    Und lassen Sie mich bitte noch eine Lanze brechen für die Ermittlungsbehörden und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter. Es ist sicherlich so, dass die Anleger auf Erkenntnisse warten, keine Frage. Diese Erkenntnisse sind wichtig und der Informationsbedarf hoch. Aber es ist aus meiner Sicht nicht frech von den Behörden oder es wert, dass man dem Staat Inkompetenz oder Versagen vorwirft, weil er seine Arbeit macht. Es klingt vielleicht bizarr, aber in diesem Stadium haben die Geschädigten weder per se einen Informationsanspruch (später ggf. schon), noch dauern die Ermittlungen schon besonders lange. Im Gegenteil, es ist gerade mal ein paar Monate her, und es wird noch viel (!) länger dauern. Ich kann mich daher nur wiederholen: Es wird leider gewartet werden müssen, und die Fragen werden sich noch aufklären.

    Mit freundlichen Grüßen in die Runde

    DB

    • frodo Mittwoch, 06.05.2015 at 07:49 - Reply

      Hallo Herr Blaczek,
      das ist richtig, aber die Vermutung liegt nahe, dass keine Gelder „Weggeschafft“ wurden. Dies würde eine Fluchtgefahr begründen.

  25. Niki Dienstag, 05.05.2015 at 19:13 - Reply

    Ohne konkrete Fakten keine Gewißheiten.
    Ich warte auf ein Statement (bzgl. der Vermögenswerte der BWF) des Herrn Graf Brockdorff, und ob denn nun genug an Insolvenzmasse vorhanden ist, um überhaupt das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
    Auch eine genaue Prüfung des Goldes steht m. E. noch aus, da ja zur Zeit der Verlautbarungen durch Herrn Stelter wohl nur eine oberflächliche Prüfung stattgefunden hatte; es sei denn das Gold war so schlecht gefälscht, dass man das auf den ersten Blick hatte beurteilen können, kann man sich aber kaum vorstellen, oder?
    Fakt scheint auch weiterhin zu sein, dass es noch immer keine Festnahmen gab, was bei Betrug wohl eher ein Unding ist, weder bei der TMS noch bei der BWF, oder geht so etwas geräuschlos an uns und der Presse vorbei?

  26. Trader Dienstag, 05.05.2015 at 15:57 - Reply

    Ist ja alles schön mit dem Papier und was darauf steht oder nicht. Verträge können sie in die Tonne kloppen. Die alles entscheidende Frage lautet: Haben die Verantwortlichen betrogen oder nicht?

    • Fisherman Dienstag, 05.05.2015 at 18:07 - Reply

      @S.g. Herr Trader, man muß wohl Ihre Frage leider mit „Ja“ beantworten.
      Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt
      Martin Stelter, hat (…) angegeben, dass von den 4 Tonnen BWF-Gold nach erster Einschätzung 200 Kilogramm echt sein sollen, und somit nur ca. 5% des insgesamt bei der Razzia (…) sichergestellten Metalls.
      Fazit: Ein Oberstaatsanwalt als Sprecher der Berliner Generalstaats-
      anwaltschaft würde nie und nimmer auch nur die geringste Andeutung von
      einer „Sache“ machen, an der nichts dran wäre!

      • frodo Dienstag, 05.05.2015 at 18:44 - Reply

        Irgendetwas wird an der Sache dran sein. Aber seien Sie gewiss, wenn ein Betrug, des hier vermuteten Ausmasses stattgefunden hätte, also Geld weg, fast alles Gold Falschgold, gäbe es Inhaftierungen. Aber diese gibt es in diesem Fall nicht. Niemand sitzt in Haft!

      • Trader Dienstag, 05.05.2015 at 19:16 - Reply

        Mister Fisherman,
        zunächst einmal hat der die Wahrheit nicht gepachtet. Ob Unter -oder Oberstaatsanwalt. Er hat ja nur nebulös orakelt. Wie auch, steht doch ein konkretes Ergebnis der Prüfer der Edelmetalle bis heute, ein Witz, aus. Oder irre ich mich da? Also hat dieser Ober… nur einen subjektiven Eindruck zum Ausdruck gebracht. Auch diese Aussage können sie in die Tonne kloppen. Äh, was ist eigentlich mit den beiden Konten?? Wieso fehlt bis heute dazu jede Aussage, Vermutung, Einschätzung usw., usw., usw. Wieso?

      • derPrüfer Dienstag, 05.05.2015 at 21:11 - Reply

        Bitte beachten: Wann hat der Sprecher der StA dies gesagt und wem? Antwort: Unmittelbar nach der Razzia am 25. Februar 2015 ohne genaue Prüfung des Goldes. Das Interview stammt aus der Feder eines Berliner Boulevard-Blattes. Also nichts Neues, denn diese Fakten kennen wir seit gut zwei Monaten!

  27. Burkhard Dienstag, 05.05.2015 at 15:00 - Reply

    auf der Eigentumsurkunde steht unter LAGERUNG-TMS Dienstleistungs GmbH Lagerstätte Berlin Teileigentum als Sondervermögen.Also mir hilft das nicht wirklich weiter!

  28. Trader Dienstag, 05.05.2015 at 14:53 - Reply

    Der Rest zum Thema Gold in diesem Artikel ist einfach nur Bullshit. Seit 1995 spare ich rund 100 € jeden Monat, macht rund 1,8 Kg bis jetzt…….= Aktueller Wert…….jetzt darf gerechnet werden. Bitte auch die Schlauberger mit Lebens/Renten/Riester-Blödsinn.

  29. anlegerausberlin Dienstag, 05.05.2015 at 12:42 - Reply

    Die Degussa ist überhaupt keine Scheideanstalt. Es wurde lediglich der renommierte Name erworben.

    http://www.welt.de/finanzen/article123538808/Gericht-stoppt-Gold-Schwindel-unter-falschem-Namen.html

  30. Pieczka Michael Dienstag, 05.05.2015 at 10:36 - Reply

    An die Redaktion:
    Wie bereits schon telefonisch mit Ihnen besprochen……

    Es stand definitiv auf keinen Vermittler- und/oder Kundenunterlagen etwas davon, das das Gold über die TMS bezogen wird!!!

    • Ehrlichehaut Dienstag, 05.05.2015 at 13:07 - Reply

      Aber irgendwas klingt mir im Ohr mit der TMS…da hatte mir mein Vermittler vor knapp 2 Jahren aber irgendetwas von erzählt…

  31. derPrüfer Dienstag, 05.05.2015 at 10:05 - Reply

    Liebe Redaktion,
    vielen Dank für den Beitrag und vor allem auch für die beiden Anhänge, vor allem das Beraterhandbuch, dessen Inhalt uns als Anleger natürlich vollkommen unbekannt war.
    Nach der ersten Lektüre fällt Folgendes auf:
    1. Es wird im Handbuch angegeben, dass das Gold nur von renommierten Scheideanstalten wie Degussa bezogen wird. Das Unternehmen TMS wird in der Tat nicht erwähnt. Aktuell sieht es aber so aus, dass die BWF-Stiftung ihr Gold AUSSCHLIESSLICH von TMS bezogen hat.
    2. Bei den Angaben zum Tresor wird von einem Tresor der BWF-Stiftung gesprochen. Inzwischen wissen wir, dass die Tresorräume der TMS-Gesellschaft gehören.
    Wie das Ganze juristisch bewertet wird, müssen wir abwarten.

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