BWF Stiftung – was passiert da nun?

Das fragen uns derzeit viele Anleger, die bei der BWF Stiftung Geld investiert hatten. Nun, Herr des Verfahrens dürfte derzeit die Staatsanwaltschaft in Berlin sein. Hier laufen alle Fäden zusammen, was die Ermittlungen in der Sache anbetrifft. Parallel dazu gibt es den von der BaFin bestellten Abwickler Rechtsanwalt Bernsau, der Rechtsanwalt der Anleger auffordert, ihn nicht zu kontaktieren. Klar, wäre ja dann mit Arbeit verbunden, könnte man hier sarkastisch anmerken. Mal ehrlich, natürlich sollten Anleger Herrn Dr. Bernsau anschreiben, wenn möglich sogar ALLE Anleger. Natürlich wird die Antwort ein paar Tage dauern, denn er muss sich ja erst einmal in den Vorgang einarbeiten, aber so nach 14 Tagen sollten Sie dann eine Antwort bekommen aus dem Hause des Abwicklers Dr. Bernsau. Sie Herr Dr. Bernsau und die Staatsanwaltschaft Berlin sind doch die einzigen Beteiligten, wo Anleger dann überhaupt „Fundamentales“ erfahren können. Ihre Webseite hört sich an wie „Gutsherrenart“, das hatten wir ja schon angemerkt. Diesen Eindruck haben übrigens nicht nur wir. Was die Nachrichtenlage betrifft, so rate ich derzeit jedem noch zur Vorsicht. Natürlich habe auch ich den Berliner Kurier gelesen, bezweifele allerdings, ob das alles wirklich belastbare Substanz hat, was man da so lesen kann. Auch hier wird die Zeit wieder Fakten ans Licht bringen. Fakten, die wir heute noch gar nicht kennen. Was in der Tat äußerst verwunderlich ist, ist der Zeitpunkt, an dem die Staatsanwaltschaft nun vollendete Tatsachen geschaffen hat. Bedenkt man auch, dass der AKT BWF Stiftung“ schon 3 Jahre bei einem Staatsanwalt „Mauch“ liegen soll, dann wird es noch hinterfragenswerter. Eines ist auch klar, solch eine Aktion planst du nicht 3 Tagen, heißt, die BaFin muss hier „doppelgleisig“ gefahren sein. Einmal die Abwicklungsverhandlungen mit der BWF Stiftung und deren Rechtsanwälten und die Aktionsvorbereitung mit der Berliner Staatsanwaltschaft. Nun fragt man sich als beteiligter Anwalt natürlich, „was für eine Verarsche war das denn von Seiten der BaFin“. Hat man da mit „Müllerschen anstatt mit Müller“ geredet? Stellt sich zukünftig heraus, das Geld genug da war, um die Anleger auszuzahlen, dann würde es noch mysteriöser in diesem Vorgang.

3 Comments

  1. Rainer Schmid Montag, 02.03.2015 at 09:52 - Reply

    Die Nähe dieses Forums und seiner Partnerforen zu Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist mehr als offensichtlich. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Warum sollte ein solches Forum nicht mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeiten. Herr Dr. Schulte erschien in den Medien immer als kompetenter Verbraucheranwalt.

    Wenn ich jedoch den Fall BWF-Stiftung quer-google und im Detail nachlesen kann, welche Rolle Dr. Thomas Schulte bei der BWF-Stiftung gespielt hat, bin ich entsetzt, denn hier hat Herr Dr. Thomas Schulte offensichtlich als Rechtsanwalt versagt und in der Öffentlichkeit viel Vertrauen verloren.
    Ich denke, dass auch die Redaktion dieses Forums, wie wir alle total überrascht war, dass die Verträge der BWF-Stiftung nach Feststellung der Bafin nicht zulässig waren. Diese Verträge hatte doch Herr Dr. Thomas Schulte zumindest mitgestaltet oder geprüft. Wie konnte dies passieren?
    Anmerkung der Redaktion:
    Foren wie diebewertung.de sind auf Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten angewiesen. Wir redend dabei mit vielen Anwälten, mit Dr. Schulte und Daniel Blazek sicherlich öfter als mit vielen Anderen. Wir schätzen deren Meinung und deren Kompetenz. Heute und in Zukunft. Das mit den Verträgen ist ganz einfach. Das „Nachrangdarlehen- Sachdarlehen“ ist eine „Gradwanderung“, denn diese Form der Kapitalanlage ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Hier ist vieles dann „Bewertungssache“ von Seiten der BaFin wenn es zu Vertragsprüfungen kommt. Nicht nur die BWF Stiftung hat da mit der vertraglichen Konstellation dann Probleme mit der BaFin bekommen, sondern auch so manches andere Unternehmen. Auch wenn sie dann immer noch anderer Meinung sein sollten als Anwalt, die BaFin entscheidet.

  2. Schluß Sonntag, 01.03.2015 at 20:59 - Reply

    Am Ende ist doch nur eines entscheidend, hätte die Plattform diebewertung nicht immer positiv berichtet, wären viele Anlegergelder gar nicht in diese Richtung gelaufen und wenn die Kanzlei Schulte nicht schon seit Jahren mit ihrer Güte und Qualität auf der Rückseite geworben hätte, dann wäre es ebenfalls nicht geschehen.

    Jeder der Beteiligten war es seit Jahren klar, dass der Kunde hier kein Gold erwirbt, sondern lediglich ein nachrangiges Darlehen zeichnet. Für diese Form der Kapitalanlage gibt es seit langer Zeit feste Regeln die einzuhalten sind und diese wurden letztendlich bei der BWF nicht eingehalten. Egal wer an diesem Prospekt gearbeitet hat, es kann keine professionelle Kanzlei für das Auflegen von Kapitalanlagen sein. Die Kanzlei, die hierfür beauftragt wurde, kann sicherlich schon ihre Vermögensschadenshaftpflicht benachrichtigen.

    Die Rückabwicklung war letztendlich nur logisch und konsequent. Der Einsatz der Polizei erfolgt ebenfalls nach festen Regeln, wenn die Beweislage ausreichend ist. Hierzu muß den Behörden umfangreiches Material vorgelegen haben oder die Hausbank hat im Rahmen ihres Meldewesen an die BaFin berichtet. Somit sollte nun in der Tat abgewartet werden, wie das Ergebnis der Vermögensfeststellung verläuft.

    Anmerkung der Redaktion:
    Ich denke diebewertung.de gehört eher zu den kritischen Plattformen nicht nur bei der BWF Stiftung. Wir wurden von der Kanzlei Dr. Schulte sogar zu einem Beitrag abgemahnt.Das erfahren Sie, wenn Sie einmal alle Artikel auf diebewertung.de lesen, nicht nur oberflächlich lesen. Auch das Thema Nachrangdarlehen ist bei Ihnen falsch dargestellt. Es gibt eben für das Nachrangdarlehen k e i n e festen Regeln. Wir gehören zu denen die Nachrangdarlehen gar nicht mögen. Auch ihr Hinweis auf eine Vermögensschadenhaftpflicht könnte ins Leere gehen. Mir ist keine Vermögensschadenshaftpflicht bekannt die Nachrangdarlehen auch abdeckt, wenn dann müsste man dem Anwalt einen Beratungsfehler nachweisen. Hier würde aber dann die Berufshaftpflicht eintreten müssen, nicht die Vermögensschadenhaftpflicht. Kleiner aber wichtiger Unterschied.

  3. sailer Sonntag, 01.03.2015 at 10:29 - Reply

    Der Pruefprozess ueber die Echtheit des Goldes kann ja nicht ewig dauern. Ist das Geld der Anleger bereits auf einem externen Konto zur Rueckzahlung bereit ? Das wurde wohl immer wieder von der Stiftung so mitgeteilt ! Ich denke in der naechsten Woche werden hilfreiche Meldungen kommen. Auch wuerde mich das Statement zur KWG Pflicht von Herrn Dr. Schulte interessiere. Er sollte ausreichend Know How haben , sollte man meinen ?
    Auch wuerde mich nach wie vor- eine Stellungnahme von KPMG interessieren.

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