BWF Stiftung – Rechtsanwalt Christian Röhlke

Die Aufarbeitung des Anlegerskandals rund um die Berliner BWF-Stiftung geht juristisch in die nächste Runde. Röhlke Rechtsanwälte haben für mehrere Mandanten Klagen gegen die Vermittler der betrügerischen Goldanlage eingereicht. Erste Urteile gegen Vermittler von unterschiedlichen Landgerichten sind bereits bekannt geworden. Hauptkritikpunkt der Anlegerschutzanwälte: den Vermittlern hätte die Unplausibilität der Kapitalanlage auffallen müssen. Zudem wurden die hohen Kosten der Kapitalanlage entgegen rechtlichen Anforderungen verschwiegen.

BWF-Stiftung Vermittler setzten die Sicherheit der Kapitalanlage in den Fokus der Anleger

„In den uns vorliegenden Fällen haben die Vermittler den Anlegern als besondere Sicherheit der Kapitalanlage den direkten Eigentumserwerb an den Gold besonders herausgestellt. Rechtlich war dieser Eigentumserwerb allerdings aus mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen gab es keine eindeutige sachenrechtliche Zuordnung des Goldes in der Sammelverwahrung, zum anderen sah die Vertragskonstruktion der BWF-Stiftung ja eine Sachdarlehensgewährung vor, bei der das Eigentum jedenfalls auf den Darlehensnehmer wieder übergeht. Das wäre hier die BWF-Stiftung gewesen.

Diese wiederum wollte das Gold weiter verkaufen an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe zur Weiterverwendung. Spätestens auf dieser Ebene wäre dann das Eigentum an dem Gold auf den Goldschmied oder dessen Kunden übergegangen. Das Top-Argument der Sicherheit durch Eigentumserwerb der Anleger persönlich war damit von Anfang an vollkommener Humbug“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der sich intensiv mit der Kapitalanlage auseinandergesetzt hat.

Rechnerisches Wunder: Verdoppelung des Kaufpreises in kurzer Zeit?

Der erfahrene Jurist weist auch darauf hin, dass durch die vom Insolvenzverwalter Sebastian Laboga auf der Gläubigerversammlung mitgeteilten Provisionsquoten von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises die Einhaltung des garantierten Rückkaufsversprechens durch die BWF-Stiftung vollkommen unplausibel gewesen ist. Denn zunächst einmal musste die BWF-Stiftung durch den angeblichen Handel mit dem Gold des Kunden ja diese Kosten wieder erwirtschaften, um dann binnen nur 8 Jahren, beispielsweise bei dem Modell Gold Standard, einen weiteren Gewinn von 80 Prozent des Kaufpreises erwirtschaften. Im Ergebnis läuft dies auf eine Verdoppelung des Kaufpreises in nur 8 Jahren hinaus, was kein vernünftiger Geschäftsmann in 8 Jahren versprechen kann.

Plausibilitätsprüfung durch den Vermittler?

„Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Kapitalanlagenvermittler grundsätzlich verpflichtet, die Plausibilität eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auf Herz und Nieren zu überprüfen und die Angaben des Produktgebers zu hinterfragen. Einmal abgesehen von der Frage, ob das Modell der BWF-Stiftung gegen behördliche Genehmigungspflichten verstieß, wäre schon die versprochene Traum-Rendite in 8 Jahren Grund genug, an der Seriosität des Angebotes zu zweifeln. Trotzdem haben in uns vorliegenden Fällen die Vermittler Anleger noch dazu aufgefordert, bestehende sichere Kapitalanlagen wie z. Bsp. Lebensversicherungen aufzulösen, um sich auf das Betrugsgeschäft der BWF-Stiftung einzulassen. Bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Plausibilitätsprüfung hätte jedem Vermittler auffallen müssen, dass das Modell ein unrealistisches Finanzmärchen ist“, meint der Jurist.

Bestehen Erfolgsaussichten bei Inanspruchnahme der Vermittler von BWF-Stiftung Goldanlagen für die betroffenen Anleger?

Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters haben ca. 900 Vermittler die Schwindelverträge an ca. 6500 Anleger vermittelt. „Statistisch gesehen hat also jeder Vermittler 7 bis 8 Verträge vermittelt. Nach unseren Erfahrungen liegen die Durchschnittswerte der Verträge bei ca. 20.000 Euro, so dass auf jeden Vermittler ein potentieller Schadensumfang von 160.000 Euro zukommen könnte. Bei dieser statistischen Betrachtung erscheint es uns durchaus möglich, dass die eingesetzten Vermittler im Falle einer Verurteilung die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden voll bedienen können. Wir empfehlen daher allen BWF-Opfern, eine Inanspruchnahme der Vermittler durch hierauf spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen“, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Der Anwalt beobachtet mit Sorge, dass einzelne Berufskollegen diese Ansprüche gegen Vermittler offensichtlich nicht verfolgen wollen. Im Internet wird im Zusammenhang mit der Anlage bei der BWF – Stiftung verschiedentlich von Rechtsanwälten behauptet Schadenersatzansprüche gegen Personen, die an dem Konzept oder der Gestaltung der Stiftung mitgearbeitet hätten, seien am erfolgversprechendsten. Einzelne Anwälte gehen sogar davon aus, dass Anleger und Vertriebler gemeinsame Geschädigte des Betrugsmodells geworden sind. Zu beobachten ist auch, dass Anwälte den Mandanten Vollmachten vorlegen, die sich auf sämtliche Schadenersatzansprüche erstrecken, Ansprüche gegen die Vertriebler aber explizit ausklammern.

Berater und Vermittler durch Fehlberatung schadensersatzpflichtig – welche Strategie bieten Schlupflöcher?

„Wir beobachten schon seit einiger Zeit eine für Anleger gefährliche Tendenz auf dem grauen Kapitalmarkt: sowie der Schadensfall eingetreten ist, werden die Kapitalanlagenberater und Vermittler, die dem Anleger letztlich die ruinöse Kapitalanlage erst ins Haus getragen haben, aktiv und suchen die Kooperation von Rechtsanwälten. In einigen Fällen werden Interessengemeinschaften gegründet, die hauptsächlich von Rechtsanwälten moderiert werden und dem Ziel dienen, möglichst viele Mandanten zu bündeln. Der nächste Schritt besteht dann darin, dass der von den Vermittlern kontaktierte Rechtsanwalt eine vermeintlich sinnvolle Strategie zur Führung von Schadenersatzprozessen entwirft und die Anleger in zeit- und nervenaufreibende Prozesse führt – selbstverständlich nicht gegen die Vermittler und Berater, mit denen der Rechtsanwalt ja kooperiert.

Ein gerichtliches Verfahren gegen die vermeintlich erfolgversprechenden Verantwortlichen auf Initiatoren Seite dauert im Regelfalle über zwei Instanzen gut und gerne drei Jahre, so dass Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler nach Abschluss des „Scheinprozesses“ gegen Initiatoren und Hintermänner wahrscheinlich verjährt sein werden. Dass die Rechtsprechung Schadenersatzansprüche gegen Vertriebsgesellschaften und Kapitalanlagenberater wesentlich einfacher zu erkennt als Ansprüche gegen dubiose Hintermänner mit zweifelhafter Begründung, wird von den Vermittlern eingesetzten Rechtsanwälten meist verschwiegen. Am Ende schaut der Anleger in die Röhre“, meint Anlegerschutzanwalt Christian-H. Röhlke.

Röhlke Rechtsanwälte raten den betroffenen Anlegern, den jeweiligen Einzelfall prüfen zu lassen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Für weitere Informationen und eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte telefonisch und unter office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

10 Comments

  1. Walter Z. Sonntag, 17.01.2016 at 18:37 - Reply

    So jetzt scheint es Realität zu sein.

    Der erste Vermittler hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlangt und muss laut einem Bericht der Kundin 20.000 Euro incl. aller Prozesskosten zurück zahlen.

    Das heisst, wenn alle Kunden auf den Zug aufspringen kann es zumindest für die Kundenseite GUT ausgehen.

    Abzuwarten ist, ob die Aussage stimmt.

    http://www.businessportal24.com/de/bwf-stiftung-das-nuernberger-landgericht-verurteilt-den-ersten-vermittler.html

    • Sailer Montag, 18.01.2016 at 10:37 - Reply

      Das Landgericht Münster hat gerade eine Klage gegen einen Vermittler abgewiesen – hier kann man gut erkennen, dass jeder Fall komplett anders liegt und für Kläger ein erhebliches Prozesskostenrisiko besteht.

    • derPrüfer Montag, 18.01.2016 at 18:38 - Reply

      So chancenlos, wie häufig dargestellt, ist die Klage gegen Vermittler/Berater in dieser Sache wohl nicht (falls die Infos stimmen). Gerade Sailer hat stets von der völligen Ahnungslosigkeit der sogenannten Experten gesprochen. Das sieht dieses Gericht zumindest anders!

  2. Sailer Dienstag, 12.01.2016 at 09:48 - Reply

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Röhlke,
    es ist schon verständlich, dass Sie mit allen Mitteln um Mandate werben. Doch klären Sie ihre Mandanten auch über das Prozessrisiko auf ? Es gibt bereits die ersten Landgericht Urteile, die Klagen klar abgewiesen haben. Sie sollten sich einmal mit dem KPMG Bericht intensiv beschäftigen, sowie schriftliche Bestätigungen der Kanzlei Dr. Schulte aus Berlin lesen. Da im Goldhandel eine Handelsmarge von ca. 15 % keine Seltenheit ist – muss der Goldbestand nur mehrfach gedreht werden – so wie es die BWF Stiftung auch ursprünglich vorgab. Somit hätten ohne Probleme die Renditen erwirtschaftet werden können. Auch sind viele Vermittler nach Berlin gereist, um sich die Goldbestände live im Hochsicherheitstresor anzusehen. Keiner hätte dies erkennen können.

    • derPrüfer Dienstag, 12.01.2016 at 10:50 - Reply

      Welche Landgericht-Urteile? Bitte benennen! Und ich sehe die Äußerungen von RA Röhlke nicht als Werbeschreiben an (im Gegensatz zu anderen anwaltlichen Verlautbarungen, die wir zur Genüge per Post erhalten haben). Hier wird m.E. vielmehr eine konkrete Beratungssituation sehr sachlich geschildert. Ob letztendlich die Vermittler bzw. Berater tatsächlich keinerlei Zweifel haben konnten, sollten die Gerichte entscheiden!

  3. AugenAuf Sonntag, 10.01.2016 at 18:05 - Reply

    Wenn man des Lesens mächtig ist gibt es noch den Faktor der selektiven Wahrnehmung.
    Warum sollte ein Händler im Ankauf höhere Preise bezahlen als beim Herstellerbezug? Genau das Gegenteil ist der Fall.
    Neben dem reinen Metallwert setzt sich der Bezugspreis auch aus den Produktionskosten und der Handelsmarge der Hersteller zusammen.
    Die aktuell erzielbaren Margen der Händler liegen bei Bullionprodukten bei 0,2 bis 1 Prozent (traurig aber wahr). Auf Kursgewinne zu spekulieren ist kein funktionierendes Geschäftsmodell – die Kurse können auch genau so schnell fallen.

    Das Modell der BWF war von Anfang an völlig unrealistisch und unglaubwürdig. Dies war nach minimaler Recherche SEHR deutlich. Auch das Märchen vom Vertrieb an Juweliere war völlig aus der Luft gegriffen. Es gab zu keinem Zeitpunkt Engpässe beim Bezug von Halbwaren und kein Juwelier der Welt würde die angeblichen Aufschlage zahlen.

    Wenn aber exorbitante Margen locken, mag bei vielen die Gier das Hirn fressen. Ohne blinde ‚Beater‘ würde eine solche Masche nicht laufen.

  4. waneta Sonntag, 10.01.2016 at 13:38 - Reply

    Im Hinblick auf die mögliche Rendite bei den Produkten der BWF, empfehle ich einfach mal bei „Proaurum“ reinschauen. Dort wird aktuell ein 5 Gr. Goldbarren im Verkauf zu 175 € angeboten. Selbigen kauft mir Proaurum für 161 € zurück. Differenz rund 10 % bei diesem einen Geschäft. Dabei habe ich jetzt nicht berücksichtigt, für welchen Preis dieser Goldbarren direkt von Proaurum zu Händlerkonditionen eingekauft wurde, vermutlich nochmal deutlich günstiger. Es ist also durchaus eine gute Rendite für den Edelmetallhändler zu erzielen. So Stand der Preis am 08.01.2008 für eine Unze bei rund 636 €, am 08.01.2016 aber bei 1015 €. Macht mal eben schlappe 60 % Wertzuwachs, ohne einen Zwischenhandel. das sind die Fakten. Kann jeder des Lesens mächtige, selbst recherchieren.

  5. Burkhard Samstag, 09.01.2016 at 21:11 - Reply

    Eigentlich richtig, aber sollte man nicht zuerst Diejenigen die
    unser Geld veruntreut haben zur Verantwortung gezogen werden?
    Die Provision sollten die Vermittler selbstverständlich
    zurückzahlen.

  6. derPrüfer Samstag, 09.01.2016 at 14:30 - Reply

    Alles vollkommen richtig und sehr fachkompetent dargestellt! Und die beschriebene Beratungssituation entspricht erstaunlich genau unserem damaligen Beratungsgespräch.

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