BWF Stiftung Berlin- Edelmetallhandel:Wo bleibt der WP Bericht?

Den sollten wir bis Anfang Januar 2014 in die Redaktion bekommen. Erreicht hat uns der Bericht bis zum heutigen Tage leider nicht. Warum eigentlich nicht. Nach Angaben eines vertrauens- und glaubwürdigem Rechtsanwaltes sollte das kein Problem sein, oder irgendwie doch? Nun wissen wir ja, das man unsere Webseite liest, mal schauen ob wir nun eine Reaktion bekommen die endlich dann für Klarheit sorgt. Zumindest können wir Eines sagen, die kritischen Anfragen von Usern werden mehr bei uns. Jetzt sind das schon über 20. Zeit was klarzustellen meine Herren! Die BWF Stiftung hatte uns sogar durch die Kanzlei Dr. Schulte aus Berlin anschreiben lassen und auf die Vertretung durch die Kanzlei Dr. Schulte aufmerksam gemacht.Nun, meine Herren, dann liefern Sie mal. Danke

15 Comments

  1. Patrick Chareux Sonntag, 31.08.2014 at 15:45 - Reply

    Nachtrag:

    Berufsträger sollten sich aus dem aktiven Geschäft heraushalten. Hier wird nur der falsche Anschein vermittelt: Da Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer alles kontrollieren ist alles in Ordnung!

    Doch: Pustekuchen

  2. Patrick Chareux Sonntag, 31.08.2014 at 15:41 - Reply

    Frage an Herrn Oliver Oven?

    Sie wissen doch sicherlich, das der Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski seinen Bericht einschränkt und nur aussagt, dass er rd. 1,6 Tonnen Gold vorgefunden hat und weder den Feingoldgehalt noch die Eigentumsverhältnisse nachvollziehen konnte.
    Wie konnten Sie als Steuerberater gemäß Ihren Verbuchungen feststellen, ob genug gold vorhanden war, um die Rückkaufsoptionen aller Anleger bedienen zu können?

    Der WP sagt: Hier ist zwar Gold, aber ich weiß nicht, was es wert ist und auch nicht wem es gehört. Wie wollen Sie dies als Steuerberater verproben, wie Sie dies selbst veröffentlicht haben.

    Herr Oven: Bitte kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

  3. Helmut Hansen Sonntag, 31.08.2014 at 11:28 - Reply

    An die Redaktion dieses Forums erst ein Mal ein ganz großes Lob für die sachliche Berichterstattung.

    Die Argumente aus der Strafanzeige hören sich auf den ersten Blick gut recherchiert und rechtlich fundiert an. Um dies nachvollziehen zu können vermisse ich jedoch die Orginalanträge und die AGBs der BWF-Stiftung. Kann einer der Leser diese hier zur Verfügung stellen?

    Ich gehe davon aus, dass nicht allen Lesern die Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft gemäß § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG bewusst ist. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen muss die Bafin die Rückabwicklung aller Verträge bei der BWF-Stiftung anordnen.
    Dies hört sich zwar sehr einfach an, führt aber nahezu immer zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens. Dies aus folgenden Gründen: Gehen wir davon aus, dass die BWF-Stiftung wie mehrfach ausgeführt wurde in den letzten 2 Jahren rd. 200 Mio. Kapital eingesammelt hat. Davon wurde dann für rd. 150 Mio. Gold eingekauft, für rd. 20 Mio. Vertriebsprovisionen und für 20 Mio. Verwaltungskosten gezahlt. Da der Goldpreis im Durchschnitt der letzten 2 Jahre gefallen ist, ist noch gold im Wert von rd. 120 Mio. vorhanden und ein Barkapital von 10 Mio..
    Bei einer Rückabwicklung wären aber 200 Mio. aufzubringen.
    Da diese nicht vorhanden sind, müsste das Unternehmen bereits heute Insolvenz anmelden, wenn feststeht, dass gegen § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG verstoßen wurde.
    Die Geschäftsführung der BWF-Stiftung wird deshalb aufgefordert, hierzu im Detail Stellung zu nehmen.

    Wie konnte es soweit kommen?
    In allen Veröffentlichungen wurde immer suggeriert, dass gerade durch die Rechtsform der Stiftung eines ganz besondere Überwachung stattfindet. Siehe hierzu:
    http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/geldwaescherecht/seminarveranstaltung-der-bwf-stiftung-in-berlin-voller-erfolg;

    oder hier:
    Zitat: „Thomas Schulte von Dr. Schulte & Partner:
    Erläutern Sie bitte den Begriff “Sondervermögen”.
    BWF-Stiftung: Das Gold der Kunden wird bei der BWF-Stiftung nicht als eigenes Vermögen, sondern als das Vermögen der Kunden gehalten, sog. Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ausschließlich Eigentum der Kunden und gehört damit nicht zur Vermögens- und Insolvenzmasse der BWF-Stiftung.“
    Quellennachweis: http://politik.pr-gateway.de/interview-mit-der-bwf-stiftung-berliner-wirtschafts-und-finanzstiftung-chausseestrase-10-10115-berlin/

    Oder hier: ++++++++++ Zitatbeginn ++++++++++++
    Zitat: „Frage: Wie kann dann ein Unternehmen sicherstellen, dass für die Kunden Gold gekauft worden ist und auch sicherstellen, dass für deren Garantieleistung der Stiftung genügend Metalle vorhanden sind und die Stiftung genügend Metalle vorhält?

    Antwort Detlef Braumanns: Dies geht wohl nur über den privaten Weg. Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung hat sich entschieden, durch einen Wirtschaftsprüfer den Bestand regelmäßig bzw. unregelmäßig durch überraschende Besuche kontrollieren zu lassen.
    Der Wirtschaftsprüfer prüft tatsächlich durch eine Inventur, d. h. eine körperliche Überprüfung der Metalle, ob diese vorhanden sind. Wirtschaftsprüfungstermine waren in letzter Zeit häufiger, bisher war der Bestand vollständig vorhanden.. Hinzu kommt, dass die Menge des für die Kunden gelagerten Metalls von dem Steuerberater gemeldet werden muss. Durch das Zertifikat des Wirtschaftsprüfers, der ja ein Ehrenberufler ist und eine objektive Instanz, kann sichergestellt werden, dass genügend Metalle für die Garantieleistung der Kunden vorhanden sind. Im Grunde privatisiert man so die Aufsicht.

    Frage: Gilt dies auch für die Garantien, die ja auch mit Metallen unterlegt werden müssen?

    Antwort Detlef Braumanns: Ja, der Wirtschaftsprüfer Herr Norbert Wojciechowski hat in seinem letzten Prüftermin zur Inventur am 17.12.2013 auch die Menge des Metalls geprüft, die für eine Garantie vorhanden sein müssen. Diese Zahlen hatte der Steuerberater der Gesellschaft ebenfalls zugeliefert. Die Verantwortung für das wirtschaftliche Handeln der Gesellschaft liegt zwar bei mir; hier ist allerdings eine zusätzliche freiwillige Kontrollinstanz eingebaut.

    Frage: Wie ist also der Ablauf?

    Detlef Braumanns: Der Ablauf ist wie folgt: Der Steuerberater meldet die Zahlen sowohl für den Bestand als auch die Garantieleistungen für die Kunden dem Wirtschaftsprüfer. Der Wirtschaftsprüfer prüft den körperlichen Bestand an Metallen durch körperliche Inbesitznahme im Tresor. Hinzu kommt die Prüfung der Garantie-Metalle, die hinzukommen werden müssen. Als letztes fertigt der Wirtschaftsprüfer hierüber ein Zertifikat aus.

    Frage: Was bedeutet dies?

    Antwort Detlef Braumanns: Durch die Einschaltung von Ehrenberuflern ist die Kontrolle der Metalle und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens erweitert worden. Wir fühlen uns so einfach wohler.“
    +++++++++++++++++ Zitat Ende ++++++++++++++++++++

    unterzeichnet mit

    V.i.S.d.P.:

    Dipl.-Ing. Oliver Mikus

    Kempkes Rechtsanwalt GmbH
    Oliver Over
    Bonner Wall 19
    50677 Köln
    0221 – 340 90 70
    info@finanz-recht.net
    http://finanz-recht.net

    Quellennachweis: http://www.inar.de/berliner-wirtschafts-und-finanz-stiftung-bwf-stiftung/

    Hiernach wurde von der Kempkes Rechtsanwalt GmbH und Steuerberater Oliver Over klar kommuniziert, dass absolut nichts passieren kann.

    Wir fordern hiermit den Steuerberater Oliver Over auf, alle Nachweise zu erbringen, dass das Geld/Gold der Anleger wie in diesem Artikel beschrieben von ihm überwacht verwaltet wurde.

  4. Frank Walter Samstag, 30.08.2014 at 15:18 - Reply

    Lieber Herr Pauli,

    es ehrt sie ja, dass Sie sich als Handelsvertreter für Ihren Handelsherrn einsetzen.

    Aber im vorliegenden Fall sollten sie im Sinne Ihrer Kunden handeln.
    Da ich heute Auszüge aus der Strafanzeige gegen die BWF-Stiftung erhalten habe, stelle ich Ihnen diese hiermit zur Verfügung:

    [Zitat-Beginn:]

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Referat Q32
    Marie-Curie-Str. 24-28
    60439 Frankfurt

    und

    Staatsanwaltschaft Berlin
    Turmstraße 91
    10559 Berlin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich erstatte folgende Anzeige wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG:

    Täter:
    – Die Firma Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, 1.Vorstand Detlef Braumann, Königsweg 3d, 14163 Berlin, http://www.bwf-stiftung.de
    – Die TMS Dienstleistungs GmbH, Königsweg 5, 14163 Berlin, Gf.: Dr. Reiner Schreiber (der Goldlieferant)
    – Gerald Saik, Königsweg 5, 14163 Berlin = Mitinhaber und faktischer Geschäftsführer beider Firmen
    – Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Malteserstrasse 170 / 172, 12277 Berlin = Beteiligter und ebenso faktischer Geschäftsführer beider Firmen

    Tabestand:

    In diesem Massenbetrugsverfahren sind rd. 8.000 Kunden fragwürdige Goldsparverträge i.H.v. mehr als 200 Mio. Euro verkauft worden.

    Der verursachte Schaden beträgt grob geschätzt zwischen 50 Mio. und 100 Mio. Euro.

    Die BWF-Stiftung bot seit 2011 folgende Goldsparverträge an:

    Siehe Anlagen:
    1. GOLD STANDARD = Einmalanlage ab 2.000 € mit einer „fixen“ Rückaufsoption: Nach 2 Jahren: 110%; nach 4 Jahren: 130%; nach 8 Jahren 180%;
    2. GOLD PLUS = ein ratierlicher Goldsparvertrag ab 25 € monatlich; fixe Startzahlung= 30-fache des Monatsbetrags und fixe Rückaufsoption nach 10 Jahren = 150% des eingezahlten Kapitals

    Die AGBs beider Verträge enthalten in sich widersprüchliche Regelungen, ob dem Kunden überhaupt das Eigentum und der Besitz am angeblich gekauften Gold jemals verschafft wird.

    Gem. II.Tz.5. Würde dem Kunde das Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Einräumung des Miteigentums nach Bruchteilen an einem im Besitz der BWF befindlichen Sammelbestandes an physischem Anlagegold verschafft.
    Damit sei Sondervermögen geschaffen worden. diese Miteigentumsrechte werden dann nach den Tz. III. 1. bis 3. eingeschränkt.
    Anm.: Bereits dies ist eine Täuschung. Es besteht kein Sondereigentum sondern lediglich ein gesamtschuldrechtlicher Herausgabeanspruch.

    Doch aus dieser Anspruch wird durch Tz. V. des AGBs zunichte gemacht, da der Kunde der BWF-Stiftung ein Sachdarlehen gewährt, dass heißt nach § 607 BGB: Der Sachdarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts sowie zur Rückerstattung einer dem Empfangenen gleichartigen Sache verpflichtet.
    Anm: Angenommen, der Kunde hätte 300 g Gold von BWF gekauft, dann würde er dieses Gold der BWF-Stiftung jetzt 2 bzw. 4 oder 8 Jahre überlassen. Die BWF-Stiftung müsste dann nicht „Geld“ zurückzahlen, sondern 300 g Gold am Ende der Laufzeit zurückgegeben.

    Nicht jedoch nach den BWF-AGBs. Für das Sachdarlehen bekommt der Kunde keine Vergütung.
    Dort ist jedoch unter Tz. IV. geregelt, dass der Kunde eine Rückkaufsoption erhält, wonach im die o.g. fixen Rückkaufswerte auszuzahlen sind.

    Nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will.
    Die Ausgestaltung dieser Rückkaufsoptionen sind zweifelsfrei ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG.

    Begründung:
    Der Kunde wurde nach den Regelungen dieser AGBs zu keinem Zeitpunkt das physische Eigentum an Gold verschafft. Der Kunde zahlt Geld für eine gewisse Menge Gold, welches jedoch unmittelbar nach Zahlung wieder dem Käufer zum Handeln überlassen wird.
    Dies soll angeblich ein Sachdarlehen sein. Dem Kunde wird jedoch nicht die Rückgabe des Goldes als Gegenleistung für die Sachüberlassung angeboten, sondern ein fixer Rückkaufswert basierend auf den überlassenen Geldbetrag „fix“ zugesagt. Es wird somit eine fixe Rückzahlung erhöht um Zinsen versprochen.

    Damit wurde m.E. eindeutig ein Einlagengeschäft getätigt, denn der Kunde erhält für seinen hingegeben Geldbetrag einen fixen Mehrbetrag. Da zu keinem Zeitpunkt die tatsächliche Verfügungsmacht am Goldbestand dem Kunden verschafft wurde, dieser lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung eines fixen Geldbetrages nach diesen AGBs hat, ist von Anfang an ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG gegegeben.

    Strafrechtliche Würdigung:
    Ein Verstoß gegen § 1 Abs 1. 1 S. 2 Nr. 1 KWG ist nach § 54 KWG strafbar, da eine Erlaubnis gem. § 32 KWG nicht vorliegt.

    Es besteht außerdem der dringende Tatverdacht, dass ein schwerer Betrug gem. 263 Abs. 3 StGB vorliegt. Diese Vorschrift lautet:

    In besonders schweren Fällen [des Betruges] ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.

    Die o.g. Täter haben in einem Massenbetrugsverfahren angeblich mehr als 200 Mio. Euro für die o.g. Verträge eingesammelt.
    Es stand für die Täter von Anfang an fest, dass Sie niemals in der Lage waren die versprochen Mehrwerte jemals erwirtschaftet werden können.

    In einem sog. “Interview” sagte der Vorstand der BWF-Stiftung Herr Detlef Braumann gegenüber dem Shitstorm-Portal Gomopa.net folgendes aus:

    **************** Zitat Beginn *****************
    Braumann: “Wir sind nicht nur Goldhändler und Goldlageristen. Wir sind auch Goldgroßhändler. 76 Juweliere sind an uns gebunden, die sich bei uns mit Gold eindecken. Deren Vorteil ist nicht nur die hohe Qualität der Ware, sondern die sofortige Verfügbarkeit.

    Der Juwelier bezahlt für die Ad-hoc-Lieferung bei uns einen Aufschlag. Wir kaufen mit dem Geld des Juweliers Gold bei einer Raffinerie. Erst, wenn die Raffinerie uns die verbindliche Goldlieferzusage gegeben hat, geben wir unser Lagergold an den Juwelier aus. Das geschieht innerhalb weniger Stunden.

    Würde der Juwelier selbst das Gold auf dem Markt ordern, müsste er im Augenblick vier bis sechs Wochen auf das Gold warten, ansonsten immerhin auch 14 Tage.
    ********************** Zitat Ende ************************
    Quellennachweis: http://www.mmnews.de/index.php/gold/13159-geheimer-gold-bunker-in-berlin

    Seit wann kaufen Juweliere Feingoldbarren zur Weiterverarbeitung ein? Juweliere kaufen Halbzeuge, wobei niemals 999-er Gold sondern 585-er bzw. 750-er Gold gekauft wird.
    Kein Juwelier muss 4 – 6 Wochen auf eine Goldlieferung warten und zahlt ganz sicher keine 15% Aufschlag auf den Spotpreis.

    Im Goldgroßhandel werden i.d.R. Margen von weniger als 1% verdient. Wie viel Umsatz hätten die BWF-Stiftung mit Juwelieren machen müssen, um die vertraglich zugesagten Mehrwerte zu erwirtschaften?
    Das Angebot war somit völlig utopisch und unrealistisch.
    … etc.

    [Zitat-Ende:]

    Herr Pauli, Sie wissen jetzt sicherlich, was Sie zu tun haben!

  5. Michael Pauli Samstag, 30.08.2014 at 11:28 - Reply

    Ich bin entsetzt über die obigen Ausführungen. Ich arbeite seit mehr als 2 Jahren im Vertrieb der BWF-Stiftung und habe mehr als 30 zufriedene Kunden.
    Ich vermute, dass die Angriffe von ehemaligen Vertriebsmitarbeitern ausgehen, welche unzufrieden waren, dass Ihre Kunden zu lange auf Ihre Auszahlungen warten mussten. Aber deswegen, kann man doch nicht gleich diese unangenehmen Fragen hier platzieren.

    Zu den einzelnen Punkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

    zu 1. Können Sie bitte den Unterschied von 5,8 Tonnen Gold näher erläutern?

    Es ist nicht korrekt, dass die BWF-Stiftung nur in den letzten 200 Millionen Umsatz gemacht haben soll. Der Umsatz war nahezu doppelt so hoch. Herr Braumanns von der BWF-Stiftung wird hierzu Stellung nehmen.

    Es fehlen auch keine 5,8 Tonnen Gold. Diese Goldbestände sind im Umlauf des Juweliergeschäftes, dass die BWF-Stiftung ganz erfolgreich ausführt. Siehe hierzu:
    http://www.mmnews.de/index.php/gold/13159-geheimer-gold-bunker-in-berlin und http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1169

    Wie Sie dort nachlesen können, hat sogar Gomopa überprüft, dass dort alles in Ordnung ist!

    2. Im Falle der Insolvenz der BWF-Stiftung hätte der Kunde kein Aussonderungsrecht?
    So ein Schwachsinn. Die Verträge sind von renommierte Staranwälten wie Dr. Schulte gemacht worden. Jeder kann in den Verträgen nachlesen, dass mit dem Geld meiner Kunden sofort Gold gekauft wird. Danach wird das Gold mit einem Sachdarlehen für den Goldumschlag mit Juwelieren der BWF-Stiftung überlassen, die es wiederum der TMS-GmbH überlässt. Folglich gehört mir doch das Gold über das Sachdarlehen.
    Erst am Schluss der Vertragslaufzeit kann ich den Rückkauf fordern, der von von Anfang an zugesichert wurde.
    Also alles im grünen Bereich.

    zu 3.: Und ein Einlagegeschäft kann dies schon gar nicht sein, denn die BWF-Stiftung ist doch keine Bank. Die Kritiker haben keine Ahnung.

    zu 4. Wie wird der Mehrwert erwirtschaftet?
    Von echten Machern! Herr Saik ist der wohl angesehenste Goldhändler von ganz Europa. Den kennt wirklich jeder Juwelier. Sie können hier rumrechnen, was Sie wollen, Herr Saik macht mehr Umsatz als Sie sich vorstellen können.

    zu 5. Warum eine Stiftung?
    Weil damit das gesamte Geschäft am besten überwacht werden kann.

    Ich hoffe, dass ich die Fragen einigermaßen beantworten konnte.

  6. Frank Walter Montag, 18.08.2014 at 18:57 - Reply

    Ich hoffe nicht, dass dieser Fall eskalieren wird. Ich hoffe inständig, dass Sie alle Zweifelsfragen klären können. Ich hoffe, dass alle Anleger bei der BWF-Stiftung Ihr Gold bzw. Ihr Geld inkl. der Mehrwertgewinne zurückbekommen.

    Aufgrund der von Dr. Schulte gestellten Strafanzeige gegen Äußerungen auf diversen Blogs, wurde dieser Kommentar von der Redaktion Diebewertung um die entsprechenden Passagen gekürzt.

  7. Frank Walter Montag, 18.08.2014 at 18:31 - Reply

    7. Warum hat die BWF-Stiftung keine gültige Widerrufsbelehrung?

    Ab dem 13.6.2014 müsste diese folgenden Wortlaut haben:
    „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“

    Bei allen Kunden der BWF-Stiftung wird die Ware vom Kunden „nicht in Besitz genommen“. D.h.: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen.
    Die Kunden können somit mindestens 1 Jahr ihr Geld zurückfordern.

    Aufgrund der von Dr. Schulte gestellten Strafanzeige gegen Äußerungen auf diversen Blogs, wurde dieser Kommentar von der Redaktion Diebewertung um die entsprechenden Passagen gekürzt.

  8. Frank Walter Montag, 18.08.2014 at 18:06 - Reply

    5. Warum ist die Rechtsform der Stiftung gewählt worden?
    Kann es sein, dass dafür folgende Gründe maßgebend waren:

    5.a. Gerald Saik konnte sich auch im laufenden Insolvenzverfahren begünstigen lassen.
    5.b. Die Begünstigten der Stiftung (Gerald Saik und Dr. Thomas Schulte) konnten ihre Beteiligung geheim halten.
    5.c. Keine Verpflichtung die Bilanzen zu veröffentlichen.

    Wir möchten hier nicht spekulieren! Nennen Sie uns nur einen gewichtigen Grund, warum eine Stiftung als Rechtsform gewählt wurde.
    Des Weiteren kann die BWF-Stiftung auch freiwillig Ihre Bilanzen veröffentlichen.

    6. Wer lenkt tatsächlich das Unternehmen BWF-Stiftung?
    Als 1. Vorsitzender fungiert Herr Detlef Braumann – ein Versicherungsvertreter. Das Gold lagert jedoch im Keller von Gerald Saik, der in der Außendarstellung keinerlei Funktionen hat.
    Herr Dr. Schulte, es liegt jetzt an Ihnen aufzuzeigen, wie die Verhältnisse tatsächlich sind. Sie und die BWF-Stiftung haben doch nichts zu verbergen! Oder etwa nicht?

  9. Frank Walter Montag, 18.08.2014 at 17:46 - Reply

    Hallo Herr Dr. Schulte,

    ich habe doch noch einige Fragen:

    4. Wie wird der Mehrwert erwirtschaftet?

    In einem sog. „Interview“ sagte der Vorstand der BWF-Stiftung Herr Detlef Braumann gegenüber dem Shitstorm-Portal Gomopa.net folgendes aus:

    **************** Zitat Beginn *****************
    Braumann: „Wir sind nicht nur Goldhändler und Goldlageristen. Wir sind auch Goldgroßhändler. 76 Juweliere sind an uns gebunden, die sich bei uns mit Gold eindecken. Deren Vorteil ist nicht nur die hohe Qualität der Ware, sondern die sofortige Verfügbarkeit.

    Der Juwelier bezahlt für die Ad-hoc-Lieferung bei uns einen Aufschlag. Wir kaufen mit dem Geld des Juweliers Gold bei einer Raffinerie. Erst, wenn die Raffinerie uns die verbindliche Goldlieferzusage gegeben hat, geben wir unser Lagergold an den Juwelier aus. Das geschieht innerhalb weniger Stunden.

    Würde der Juwelier selbst das Gold auf dem Markt ordern, müsste er im Augenblick vier bis sechs Wochen auf das Gold warten, ansonsten immerhin auch 14 Tage.
    ********************** Zitat Ende ************************
    Quellennachweis: http://www.mmnews.de/index.php/gold/13159-geheimer-gold-bunker-in-berlin

    4.a.) Seit wann kaufen Juweliere Feingoldbarren zur Weiterverarbeitung ein? Juweliere kaufen Halbzeuge, wobei niemals 999-er Gold sondern 585-er bzw. 750-er Gold gekauft wird.

    4.b.) Können Sie mir nur einen Juwelier nennen, der angeblich 4 bis 6 Wochen warten muss, bis er mit Gold beliefert wird? Es gab in den letzten Jahren keinen einzigen Zeitpunkt, an dem Gold nicht lieferbar war.

    4.c.) Können Sie mir nur einen Juwelier nennen, der von der BWF-Stiftung Gold zu einem Aufschlag von 15% erworben hat. Ich habe mich vor einer Stunde mit der Gold- und Silberschmiede-Innung unterhalten, die diese Darstellung von Herrn Braumann als „frei erfundenes Lügenmärchen“ tituliert haben.

    4.d.) Wenn wir von einem Umsatz von 200 Mio. Euro bei der BWF-Stiftung ausgehen, müssten diese einen Mehrwert von 30 Mio. Euro innerhalb von 2 Jahren erwirtschaften.
    Die BWF-Stiftung verkauft das Gold an die „Gold Standard-Kunden“ mit einem Aufschlag von rd. 1/3 und hat somit aus dem Umsatz eine Marge von rd. 25%. Somit wurde in den letzten 2 Jahren für 150 Mio. Euro Gold eingekauft. Der durchschnittliche Einkaufspreis lag in den letzten 2 Jahren bei rd. 37 Euro. Somit wurden rd. 4 Tonnen Gold eingekauft.
    BWF müsste folglich 3,4 Tonnen Gold aus seinen Juweliergeschäften erwirtschaftet haben, damit 7,4 Tonnen für die Kunden bereitstehen.
    3,4 Tonnen Gold haben einen Wert von rd. 105 Mio. Euro.
    Gehen wir davon aus, dass Sie bei diesen Juweliergeschäften tatsächlich eine Marge von 15% hätten, dann hätte die BWF-Stiftung Goldumsätze von mindestens 700 Mio. Euro erwirtschaften müssen.

    Herr Dr. Schulte, es wird Ihnen doch sicherlich sehr leicht fallen, dies nachzuweisen und stichhaltig zu begründen.

  10. Frank Walter Montag, 18.08.2014 at 17:01 - Reply

    Hallo Herr Dr. Schulte,

    erst Mal vielen Dank, dass Sie an der Diskussion teilnehmen.

    Als intimer Kenner der BWF-Stiftung können Sie doch dazu beitragen, dass hier alle Irrtümer und möglichen Verwechselungen ausgeräumt werden.

    Sie haben sicherlich nichts dagegen, wenn wir Ihnen einige Fragen stellen.

    1. Die BWF-Stiftung zahlt Ihren Kunden den Rückkaufswert zurück.
    Dieser beträgt nach 2 Jahren 110%, nach 4 Jahren 130% und nach 8 Jahren 180%.

    Im Durchschnitt ergibt sich eine jährliche Wertsteigerung von 7,5%.

    Im Vertrieb der BWF-Stiftung wird erzählt, dass in den letzten 2 Jahren ein Umsatz von 200 Millionen Euro getätigt wurde.
    Folglich müsste heute Gold im Wert von 230 Mio Euro (+7,5% x 2) vorhanden sein. Der Fixingpreis für ein Gramm Gold beträgt heute rd. 31 Euro, so dass 7,4 Tonnen Gold vorhanden sein müssten.
    Können Sie bitte den Unterschied von 5,8 Tonnen Gold näher erläutern?

    2. Wem gehört das eingelagerte Gold?
    In den AGBs der BWF-Stiftung des Produktes „Gold-Standard“ steht unter Tz. V, dass der Kunde der BWF-Stiftung ein Sachdarlehen gewährt. Somit hat der Kunde kein Sondereigentum an einem Sammelbestand.
    Der Kunde hat folglich lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch.
    Im Falle der Insolvenz der BWF-Stiftung hat der Kunde folglich kein Aussonderungsrecht, sondern kann gegen die Masse klagen.
    Wenn jetzt 5,8 Tonnen Gold fehlen, um die Ansprüche alle BWF-Kunden zu befriedigen, müssten Sie Ihrer Mandantin dringend anraten, die Insolvenz anzumelden.
    Bei der Beantwortung dieser Frage bitte ich um genaue Angaben und undifferenziertes Blabla zu unterlassen.

    3. Liegt überhaupt ein Sachdarlehen vor?
    Der Sachdarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts sowie zur Rückerstattung einer dem Empfangenen gleichartigen Sache verpflichtet.
    Bezogen auf den vorliegenden Fall würde dies bedeuten: Der Kunde kauft z.B. 200 g Gold. Der Kunde überlässt diese 200 g Gold der BWF-Stiftung für 2 Jahre. Nach 2 Jahren müsste die BWF-Stiftung 200 g Gold zurückgeben, völlig unerheblich ob die Kurse für Gold nun fallen oder steigen.

    Genau diese macht die BWF-Stiftung aber nicht, denn diese erhält vom Kunden einen gewissen Geldbetrag und verspricht, dass der Kunden bezogen auf diesen „Geldbetrag“ einen Mehrwert von 10% bzw. 30% bzw. 80% erhält. Angeblich sei mit dem Geld Gold gekauft worden, dass jedoch nicht für den Kunden zurückgelegt wurde, da mit diesem gehandelt würde, um den Mehrwert zu verdienen.

    Herr Dr. Schulte, Sie können den Fall drehen und wenden, wie Sie wollen, hier liegt kein Sachdarlehen vor, denn die BWF-Stiftung schuldet die Rückzahlung eines fixen Geldbetrags. Somit wurde gegen § 1 KWG verstoßen und der ganze Fall ist rückabzuwickeln.

    Bitte auch hier keine Allgemeinplattitüden, sondern „Butter bei die Fisch“.
    Wir werden diesen Fall so und so der Bafin zur Beurteilung vorlegen.

  11. Dr. Schulte, Thomas Montag, 18.08.2014 at 09:59 - Reply

    Hallo, der KMI Artikel leidet etwas unter Verwechslungen und Irrtümern, sagt Dr. Schulte. Der Wirtschaftsprüferbericht ist freiwillig und eine zusätzliche Sicherheit… nicht mehr und nicht weniger.

  12. Frank Walter Samstag, 16.08.2014 at 17:19 - Reply

    k-mi (Kapitalmarkt intern) schreibt in seiner letzten Ausgabe:

    BWF-Stiftung: 1.604 kg Gold – doch wer hält das Eigentum?

    ******************************* Zitat Beginn ***********************************
    Die Berliner Kanzlei des Verbraucherschutzanwaltes Dr. Thomas Schulte, “sehr geehrte Damen und Herren”, hat uns inzwischen für die Berliner PWF-Stiftung, die in den zurückliegenden Wochen für Aufsehen sorgte ( vergleiche zuletzt K-mc 29/14), laut Angabe der Kanzlei eine aussagekräftige Wirtschaftsprüfer-Bestandsbescheinigung zum Goldbestand der PWF Stiftung zur Verfügung gestellt. Diese stammt von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Diplom Kaufmann Norbert Wojciechowski aus Berlin, mit dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte laut anderweitiger eigener Angabe wiederum eng zusammen arbeitet.

    Danach bescheinigt dieser Wirtschaftsprüfer nach körperlicher Bestandsaufnahme mit Datum zum 17.12.2013 seinem Auftraggeber, eine die TMS Dienstleistungs GmbH aus Berlin, deren Unternehmensgegenstand wiederum der Aufbau und die Betreuung von Vertriebs- und Multi Level Marketing Organisationen sowie Vermittlung von Versicherungen und An- und Verkauf von Edelmetallen ist, einen Goldbestand von 1.604 kg. Dabei handele es sich um das eigene Gold der TMS und das ihrer Kundin BWF. Ausdrücklich heißt es dann aber weiter, dass weder eine physikalische Prüfung des Goldes noch die Eigentumsverhältnisse geprüft wurden.

    Von daher ist die uns vorgelegte Bescheinigung für PWF-Investoren leider so viel wert, wie man diesem Anbieter sein Vertrauen schenkt.

    Interessant dabei ist, dass der Goldschatz in einem Berliner Hauskeller lagert, über dem Gerald Saik residiert. Offiziell hat dieser keine Funktion bei den Goldunternehmungen.

    Saik war zuvor beim T6Poker.com-Schneeballsystem Skandal (2006-2007) involviert. Wie er gegenüber der Presse kommuniziert, als betroffener Geschädigter mit einem Investment in Höhe von 3.500 €. Dies oder was auch immer nahm er zum Anlass zusammen mit Rechtsanwalt Doktor Schulte auf Verbrecherjagd in Sachen T6-Poker zu gehen, so zumindest deren Darstellung des Falles. Wie auch immer, jedenfalls durchlief Saik im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren. Im Jahr 2012 wurde ihm dann die Restschuldbefreiung erteilt. Seltsam aus unserer Sicht ist, dass die PDF-Stiftung mit Detlef Braumann einen ersten Vorstand ausweist. Denn die PDF-Stiftung steht in der Trägerschaft vom Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Auf deren Homepage finden wir allerdings keinen namentlichen Organlenker. Stattdessen tauchen als Partner die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft und Dr. Schulte und Partner auf. k-mi-Fazit: Was in und außerhalb des Goldkellers der PWF-Stiftung mit den Kundengeldern genau passiert, bleibt ein ganz großes Berliner Geheimnis. Anlegern raten wir zur Vorsicht!
    ******************************* Zitat Ende ***********************************

  13. Korn54 Montag, 24.02.2014 at 10:50 - Reply

    Hallo zusammen,

    gibt es etwas Neues zur BWF-Stiftung ?
    Wie sehen Sie die Haftung für Vermittler ?

    Viele Grüße

    Korn54

  14. Dr. Tintemann Samstag, 18.01.2014 at 02:10 - Reply

    Die angeforderten Berichte von zwei unabhängigen Stellen liegen bei der Redaktion seit dem 14.01.2014 vor. Ob noch keine Auswertung erfolgen konnte oder warum bisher keine Stellungnahme oder Erklärung hierzu erfolgt ist, ist leider nicht bekannt.

    Diesmal wartet die BWF Stiftung gespannt auf eine Reaktion der Redaktion.

    Dr. Tintemann
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir schätzen Sie Herr Dr. Tintemann, das ist Ihnen bekannt, aber bei solchen Kommentaren sollte man dann auch bei der Wahrheit bleiben. Es sind 2 Seiten Papier, die Sie uns per eingescanntem Dokument zur Verfügung gestellt haben. Das aber noch mit dem Hinweis „das wir das nicht veröffentlichen dürfen“. Zitat aus Ihrer E-Mail an die Redaktion: zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen übersende ich Ihnen den in der Anlage befindlichen Schriftsatz. Dieser ist ebenfalls nicht zur direkten Veröffentlichung vorgesehen bzw. freigegeben. Sie können jedoch über das Testat berichten, ohne dieses selbst zu veröffentlichen.“

    Sie sprechen hier selber von einem Testat, genau das haben wir bekommen „EIN TESTAT“, also nicht 2 wie von Ihnen angeführt.

    Jetzt frage ich mich schon seit ein paar Tagen „was ist so Geheim an der Inventur, wie Sie es nennen. Gerade solche Sachen dienen doch erst dann der Vertrauensbildung, wenn man die veröffentlichen darf. Sehe ich das falsch Herr Dr. Tintemann? Nur weil die BWF Stiftung einer Ihrer großen Kanzleimandanten ist, behandeln wir die doch nicht anders als Andere Marktteilnehmer. Dafür habe ich sicherlich Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

  15. sailer Montag, 13.01.2014 at 19:53 - Reply

    Das Produkt klingt beinahe zu gut – Dr. Schulte aus Berlin ist schon eine gute Adresse. Der WP Bericht wäre sehr, sehr wichtig.
    Alles hängt an dem Goldhandel, wenn dieser gut funktioniert und hier keiner durchdreht können die Rückkaufswerte gezahlt werden.

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