BWF Stiftung – Stellungnahme von Rechtsanwalt Daniel Blazek

Sehr geehrte Redaktion, 

danke für den Hinweis und die Anfrage. 

Wer zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bestellt wurde und ob dieser auch aus der Anwaltsgesellschaft des bisherigen Abwicklers kommt, ist leider nicht ersichtlich, wird sich aber sicher bald herausstellen. Gleiches gilt für einen etwaigen vorläufigen Gläubigerausschuss. 

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat jedenfalls zunächst die Aufgabe zu überprüfen, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Falls ja, hat – sofern er auch später bestätigt wird – er danach u.a. die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu korrigieren. Das kann hier durchaus komplizierter werden und weitreichende Konsequenzen haben. Neben der Eruierung der vorhandenen Vermögenswerte wird zu überprüfen sein, welche Ansprüche gegenüber Dritten und/oder schlimmstenfalls sogar Gläubigern geltend zu machen sind. Die Geschäfte des Vereins und die Anlageverträge sind dabei rechtlich (richtig) zu bewerten. Etwaige Verstöße gegen das KWG berühren zum Beispiel die Wirksamkeit des Anlagegeschäfts grundsätzlich nicht, da § 32 KWG zwar Schutzgesetz im Sinne des Deliktsrechts, aber nicht per se Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB ist. Anders sieht es aus, wenn das Anlagegeschäft gegen bestimmte Straftatbestände verstößt. Allerdings schwebt darüber immerhin noch die Abwicklungsanordnung der BaFin, die zumindest einen Anspruch der Anleger konkretisiert. 

Für die Anleger wiederum wird vor allem entscheidend sein, wie hoch die zu erwartende Quote ausfallen mag. Dafür werden sie sich auch Gedanken darüber machen müssen, mit welcher Begründung sie welchen Anspruch zur Forderungstabelle anmelden (z.B. Schadenersatz, vertragliche Ansprüche, Rückabwicklung) oder welche rechtsgestaltende Willenserklärung sie mit welchen Konsequenzen vielleicht noch abgeben werden.

 

Niemand weiß derzeit allerdings, wie das Vermögen bzw. die Masse zu bewerten ist. Sicher ist nur, dass der vorläufige Verwalter jetzt die Aufgabe hat, genau dies festzustellen und die Masse geordnet an die Gläubiger unter den Augen des Insolvenzgerichts zu verteilen, so genügend Masse zur Durchführung des Verfahrens vorhanden ist, wovon ich ausgehe. Sicher ist auch, dass zuvor die Abwicklungsverfügung der BaFin erging, der diesbezügliche Anspruch den Anlegern also zusteht, aber wegen des Vorliegens eines glaubhaften Insolvenzgrundes nicht oder nicht ganz erfüllt werden konnte.

 

Nach wie vor empfehle ich meinen Mandanten, den BWF-Vermittlern, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen. Weder stehen, wie gesagt, die Vermögenswerte fest, noch ob und wieviel Gold vielleicht gefälscht war oder echt ist. Es liegen auch noch keine (gerichtlich) festgestellten Tatsachen im Ermittlungsverfahren vor. Alle Beteiligten sollten besonnen handeln. Der Insolvenzverwalter wird berichten und dies hoffentlich bald. Die Behörden, Medien und andere ermitteln.

 

Mit der Entwicklung in die Insolvenz droht der Fokus der Anleger aber auch, schnell auf den Ausgleich des möglichen Differenzschadens gerichtet zu werden, obwohl dieser ebenfalls noch nicht feststeht. Das ergibt sich aus den bereits jetzt veröffentlichten werblichen und teils recht blumigen Beiträgen von Anlegeranwälten. Für die Vermittler streitet dabei, dass Ihnen von einer Rechtsanwaltsgesellschaft explizit bestätigt wurde, dass die Vermittlungstätigkeit gewerberechtlich und im Hinblick auf das KWG keinen Bedenken unterläge. Des Weiteren bestätigte ein Wirtschaftsprüfer die Goldbestände. Sollte sich herausstellen, dass das eingelagerte Gold tatsächlich größtenteils falsch war, können die Vermittler dafür bzw. für damit möglicherweise einhergehende Täuschungen der Anleger nichts. Hier wird sich dann das operative BWF-Management zu erklären haben.

 

Ich meine, es ist noch Einiges abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel Blazek

Rechtsanwalt

Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

 

28 Comments

  1. hertenhans Dienstag, 21.04.2015 at 09:48 - Reply

    die Beschwerdefrist von 2 Wochen ist um!

  2. ratz Mittwoch, 08.04.2015 at 11:43 - Reply

    beschweren können wir uns wahrscheinlich alle, aber
    auf andere Art und Weise. Jedenfalls ruht mal wieder
    still der See der Informationen

  3. Ehrlichehaut Mittwoch, 08.04.2015 at 07:21 - Reply

    Nein, die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen

  4. Liane Dienstag, 07.04.2015 at 23:19 - Reply

    ist eigentlich die Einspruchsfrist gegen die Insolvenz schon um???

  5. hertenhans Dienstag, 07.04.2015 at 14:23 - Reply

    tja entweder die Prüfung ist zu lange her udn zwischenzeitlich ist (bis heute) etwas abhanden gekommen. Oder der Prüfer ließ sich von Falschgold blenden. Oder der Prüfer hat gar nicht erst eine manuelle Kontrolle des Goldbestandes durchgeführt, sondern nur die Bücher geprüft. Wer weiß?

  6. Leo Dienstag, 07.04.2015 at 13:27 - Reply

    Was bitteschön, hat dann dieser Scherzkeks geprüft:
    Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung), Trägerschaft des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 5 in 14163 Berlin, lässt regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer den Bestand der Edelmetalle, der den Kunden gehört und in einem gesicherten Tresorraum aufbewahrt wird, prüfen und bestätigen. Hierzu liefert der Geschäftsführer Oliver Over der Gesellschaft dem Wirtschaftsprüfer die Datengrundlage aufgrund der von ihm in Köln am Rhein gefertigten Buchhaltung.

    Dies soll ein weiteres Sicherheitsmerkmal bilden, da die Kundenbuchführung extern durch die Steuer- Anwaltskanzlei Kempkes tagesaktuell geführt wird. Der Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski, Pestalozzistraße 57 in 10627 Berlin, prüfte am 13.03.2014 in dem gesicherten Raum den Bestand an Edelmetallen und bescheinigte am 19.03.2014 Folgendes:

    „Auf Grundlage der von mir am 13.03.2014 durchgeführten Bestandsaufnahme bescheinige ich der BWF-Stiftung Berlin (http://www.bwf-gold.de/) , dass der durch Inventur ermittelte Goldbestand zum 13.03.2014 aufgrund zwischenzeitlicher Zukäufe die vom Treuhänder aus der Buchführung zum 28.02.2014 ermittelte Menge übersteigt. Der Inventurbestand laut Bestandsaufnahme konnte durch entsprechende Rückrechnung mit der vom Treuhänder bestätigten Menge abgeglichen werden. Der Goldbestand befand sich in einem gesicherten Tresorraum.“

    Zusätzliche freiwillige Bestandskontrollen für Kundensicherheit

    „Diese Bestätigung des Dipl.-Kfm. Norbert Wojciechowski, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, als eine objektive dritte Person gibt den Kunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit, wie zugleich der Mechanismus der Bestätigung der notwendigen Zahlen durch ein externes Steuerberaterbüro bestätigt

  7. ratz Dienstag, 07.04.2015 at 10:33 - Reply

    Wir ärgern und alle und regen uns auf. Verständlich. Aber ob nun schwarzmalen oder gutmalen, wie sollen wir eine Bewertung abgeben (so der Titel hier) wenn uns niemand die Tatsachen berichtet?
    Bitte warten..
    Kann alles stimmen, kann aber auch alles falsch sein, was hir vermutet wird.

  8. frodo Dienstag, 07.04.2015 at 08:42 - Reply

    Vertrauen in die Behörden? Die Hoffnung stirbt zuletzt. Man braucht doch nur mal auf die Konten zu sehen. Dann kann man doch zumindest mal sagen, wieviel da drauf liegt. Warum machen die das nach fast 7 Wochen nicht? Die Ermittler wissen selbst noch nicht woran sie bei dem komplizierten Geflecht sind. Deswegen wollen sie keine Wasserstandsmeldung abgeben. Lauf BDT wurde über diese WP Gesellschaft lediglich geprüft, wieviel Gold da ist. Damit wurden die Einkaufsrechnungen, Kundendaten geprüft und verglichen. Bei dem Stresstest wurde festgestellt, dass eine nicht unerhebliche Unterdeckung vorhanden war. Dann hat die BWF mal schnell Gold nach gekauft. Und schon passte alles wunderbar. Mal eben Gold in Milionenhöhe nachgekauft. Woher denn? Die Vermutung liegt nahe, dass sie das mit Falschgold getan haben. Möglicherweise haben die alle mit dem Falschgold getäuscht, weil das niemand geprüft hatte. Unser Geld haben die dazu genutzt eine Prunkvilla und was weiss ich noch alles zu kaufen. Sie haben möglicherweise das meiste oder vieles davon einfach verprasst. Dann haben Sie kurz bevor die Polizei dort auftaucht, angefangen Anleger auszuzahlen. Ob sie alle Anleger hätten auszahlen können weiss ich nicht. Aber ein Millionenbetrag wurde bereits ausgezahlt. Diese Anleger dürften aufgeatmet haben, nachdem sie später den ganzen Scheiss gelesen haben. Vielleicht haben sie dafür irgendwo einen Kredit aufgenommen. Wer weiss das genau? Diese ganze Geschichte mit Stiftungsrecht, Sondereigentum und Tresor, der von der TMS gehalten wurde, ist derart kompliziert zu entwirren. Da werden die eventl. Jahre für brauchen, bis da Klarheit herrscht. Von dem was an Vermögen da ist und sich zweifelsfrei den Anlegern zuzuordnen lässt, auch das ist eine Frage, werden die Verfahrenskosten minimum 1/3 tel kosten. Das geht schon mal von der Masse ab. Sollte noch nicht mal das reichen, wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. Vermutungen nur, richtig, aber so könnte es gewesen sein und so könnte es kommen. Könnte….wissen tun wir das natürlich nicht…

    • derPrüfer Dienstag, 07.04.2015 at 17:26 - Reply

      Mit Verlaub, diese Ausführungen wurden schon vor vier oder fünf Wochen formuliert. Die Infos zu den Prüfungen sind noch weitaus älter. Es gibt für mich als Anleger nur zwei maßgebliche Fragen, auf deren Beantwortung (von offizieller Stelle) ich bisher vergebens warte:
      1. War die ganze Geschichte ein riesiger Betrug?
      2. Welche Werte können jetzt noch an die Anleger ausgezahlt werden?
      Natürlich gehören diese Fragen zusammen, denn wenn 1) mit einem „ja“ beantworttet werden muss, dürfte bei 2) keine sehr erfreuliche Antwort zu erwarten sein.

      • frodo Mittwoch, 08.04.2015 at 08:33 - Reply

        Gehen Sie davon aus, dass es ein Betrug war. Wie hoch der Ausmaß an Betrug war, ist noch nicht offiziell bekannt. Und es ist nicht bekannt, wem die noch vorhandenen Vermögenswerte rechtlich zuzurechnen sind.

  9. Leo Dienstag, 07.04.2015 at 08:42 - Reply

    Wenn ich hier immer wieder lese, es wäre ein kompliziertes Firmengebilde und der Verwalter muß sich erst einen Überblick verschaffen…… Was ist daran so kompliziert? Da wurden nicht Schein-oder Tochterfirmen in Lichtenstein oder Caymans gegründet, die wiederum Firmen in Panama gründeten und das Kapital hin und herschoben. Quatsch. Sofort nach der Durchsuchung war von 200 Kg echten Gold die Rede, wow, ging aber schnell. Jetzt sind mehr als 6 Wochen rum und es liegen immer noch keine „amtlichen “ Ergebnisse dazu vor? Ein Witz. Ebenso die beiden Konten. Auf einem Konto, vielleicht gibt es ja noch andere, kann man sofort die Höhe des Bargeldbestandes ablesen. Da gibt es nichts zu deuten,zu rätseln. Ebenso wenn nichts drauf ist. Sehe ich das falsch?
    Vielleicht war ja genug vorhanden, um die Anleger auszuzahlen, begonnen wurde ja augenscheinlich damit.

    • frodo Dienstag, 07.04.2015 at 09:26 - Reply

      @ratz: Ganz genau. So ist es!

  10. ratz Dienstag, 07.04.2015 at 08:12 - Reply

    Ein seriöser Abwickler oder Insolvenzverwalter wird erst dann was sagen,
    wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Pegelstände sind da nicht hilfreich. Was ich nicht verstehe ist, dass die Prüfung der Goldechtheit so lange dauert und ob es wirklich keinerlei starken Betrugsverdacht gegen jemandem gibt, so dass ein Besuch im Cafe Viereck angeordnet wird. Ist doch seltsam, allle scheinen immer noch frei rumzulaufen. ??? unerklärlich

  11. Ehrlichehaut Montag, 06.04.2015 at 22:15 - Reply

    Tja die Ermittlungen sollen ja u.a. aufgrund eines anonymen Hinweises ins Laufen gekommen sein…ich bin wirklich gespannt ob sich die Einschätzung über die tatsächliche Menge des Echtgoldes als echt…oder als völlig falsch erweist und wie diese Einschätzung zu Stande gekommen ist

    Der Insolvenzverwalter (und sicher auch der Abwickler) haben Einsicht in die Ermittlungsakte und arbeiten mit den Ermittlungsbehörden eng zusammen ok

    Aber was soll ich als Gläubiger an Forderungen stellen wenn keine Forderungen mehr erfüllt werden können?

    Ein Blick in die beschlagnahmten Konten (sind ja nur zwei) und alle Anleger würden zumindestens wissen ob die BWF eventuell doch vorhatte was sie ja bereits schriftlich angekündigt und in zahlreichen Stellungnahmen im Netz ausgesagt hatte oder aber nicht…und warum kann denn nach über 4 Wochen nicht genau gesagt werden wieviel Anleger wie hoch ausbezahlt wurden? Und warum wird nichts über die Höhe des auf den beschlagnahmten Konten gesagt? Ich denke schon das dies eine Vielzahl von Anlegern interessieren würde.,.denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…

  12. BerndA Montag, 06.04.2015 at 21:15 - Reply

    also ein wenig Vertrauen habe ich dann doch in die offziellen Stellen. Halte meinen Vorschreiber für zu skeptisch.

  13. frodo Montag, 06.04.2015 at 16:20 - Reply

    Es gibt eine logische Erklärung, warum die BaFin dem Treiben der BWF so lange zugesehen hat. Der BaFin muss klar gewesen sein, dass die BWF eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung gewesen ist. Und dass die BWF keine Verträge anschliessen und Vermögen erwerben kann. Jahrelang hat die BWF das aber getan. Meine Verträge wurden mit der BWF geschlossen und nicht mit dem BDT. Die BaFin macht nichts anderes, als solche Firmen und Konstrukte zu prüfen und vor allem zu überwachen. Also warum schauen sie dem Treiben so lange zu? 60 Millionen Kundengelder werden eingesammelt. Die BaFin schaut zu, obwohl die BWF das ganze offen und nicht versteckt macht. Abgesehen davon, dass das Gold eventl. falsch ist. Aber alleine diese Firmengeflechte und dass die BWF als nicht selbständige Stiftung Millionen einsammelt, muss der BaFin lange vor Ende letzten Jahres aufgefallen sein. Warum schauen die zu??? Jetzt geht nichts mehr. Über Millionen Kundengelder hat die BaFin und der Staat jetzt den Daumen drauf. Und über Fakten über das Geld der rechtmäßigen Eigentümer, nämlich der Anleger, äussert sich die Behörde nicht. Das ganze Konstrukt geht insolvent. Jetzt werden erst mal staatlicherseits immense Kosten produziert. Der Staat entscheidet über die Kosten. Nicht die Anleger, deren Eigentum dieses Geld ist. Das ganze wird möglicherweise Jahre dauern, so Graf Brockdorf. Glauben Sie mir, es wird Jahre dauern. Und es entstehen Kosten. Diese Kosten wird sich der Staat, der Insolvenzverwalter, die Gutachter zuerst herausnehmen. Danach erst erhalten die Anleger ihre Quote. Warum hat die BaFin zugeschaut und nichts unternommen? Wer verdient? Am Ende wird es, wie immer eine logische Begründung im komplizierten Geflecht geben. Klar. Aber wer verdient am meisten? Geben Sie sich selbst die Antwort…..

  14. Ratz Montag, 06.04.2015 at 12:44 - Reply

    abwarten tee trinken, alles ist und bleibt undklar.
    dafür sind die AUssagen eben zu vage.

  15. frodo Samstag, 04.04.2015 at 13:41 - Reply

    @derPrüfer: Richtig! Laut Prospekt und Dr. Schulte und Kempkes Rechtsanwaltskanzlei in Köln sollte es BaFin konform gewesen sein.
    Kein Verstoß gegen das KWG. Das wird der BaFin auch bekannt gewesen sein.
    Warum schauen die zu? Glauben Sie die werden eine Mitverantwortung einräumen? Eher weniger. Was weiss ich womit die sich da rausreden werden.
    Der staatlich anerkannte Wirtschaftsprüfer hatte auch jährlich das vorhandene Geld gesehen und bescheinigt! Was hat der gesehen?
    Was hat KPMG gesehen, als die das Gutachten erstellt haben?
    Ich weiss, offen gesagt, überhaupt nicht mehr was ich glauben kann und soll.

  16. derPrüfer Samstag, 04.04.2015 at 11:55 - Reply

    frodo, ich stimme Ihnen zu! Wenn das Juristische alles so unklar ist, bleibt allerdings die Frage, warum das BWF-Modell über 3,5 Jahre laufen konnte, ohne dass es von irgendeiner maßgeblichen Stelle Einwände gegeben hat. Denn ein wesentliches Argument für viele Anleger war ja gerade, dass dieses Goldgeschäft absolut legal ist.

  17. frodo Samstag, 04.04.2015 at 08:49 - Reply

    Wie in der Stellungname vom Grafen steht, ist derzeit nicht klar, wem die ganzen Edelmetalle gehören. Dann ist die Frage, was steht der BWF davon als Sondervermögen zu? Ist es überhaupt Sondervermögen. Durfte die BWF überhaupt Verträge anschliessen? Haben die Anleger Anrecht auf das Sondervermögen? Offenbar, wissen die Rechtsexperten das derzeit selber nicht. Das alles zu klären kann noch Jahre dauern.
    Ich sehe schwarz. Die Anleger, die noch ausgezahlt wurden, bevor die BaFin denen den Hahn zu gedreht hat, können sich glücklich schätzen. Wieviele Anleger wären wohl noch ausgezahlt worden, wäre die Staatsanwaltschaft später dort aufgetaucht? Jetzt ist dort alles zu. Die Mühlen der Behörden werden langsam mahlen und die Insolvenzverfahrenskosten verschlingen möglicherweise Millionen. Was irgendwann übrigbleibt, geht an uns Anleger. Wann? Ich sehe da schwarz….leider….

  18. Liane Freitag, 03.04.2015 at 20:56 - Reply

    aber,wenn denen das gehört,kriegen wir gar nichts. Oder? Könnte aber sein.gute idee

  19. Ehrlichehaut Freitag, 03.04.2015 at 19:18 - Reply

    Schon mal jemand drüber nachgedacht (es wurden ja wohl auch Silbermetalle gefunden), das der ganze Bestand im Eigentum der TMS steht? Die ist von den Ermittlungen ja nicht betroffen…

  20. Nachdenker Freitag, 03.04.2015 at 17:24 - Reply

    …die Eckdaten könnten von https://www.diebewertung.de/2014-02-16/baxter-sachwert-in-unseren-augen-ist-das-einlagegeschaeft-167253/comment-page-1 zu sein. Von einem Einlagengeschäft zum vielleicht anderen…..! Dem Herren ist wohl alles egal..Vermittler sowie Kunden!? Eine bodenlose Frechheit, an alle ehemaligen BWF-Vermittler ohne deren Erlaubnis Werbung zu betreiben ohne Impressum sogar. Unprofessionell und hilflos!!!!! Da hilft nur eine kostenpflichtige Abmahnung; Anzeige wegen Datenschutzverletzung etc..Solche Sp……er gehören weggeschossen vom Markt.

  21. Ratz Mittwoch, 01.04.2015 at 21:12 - Reply

    kann doch wohl nicht sein, da ist ein scheinbarer skandal und die bnebenstelle macht einfach wieder in ähnerlicher form neu

  22. sailer Mittwoch, 01.04.2015 at 20:20 - Reply

    Welches Produkt ist das denn wieder ?

  23. Ex DKM Partner Mittwoch, 01.04.2015 at 18:04 - Reply

    Hier……der ehemalige Campusleiter macht weiter:

    Aktuelle Mail an ehemalige BWF-Partner:
    Betreff: Angebot für eine weitere Zusammenarbeit

    Sehr geehrte Sachwert- orientierte Finanzdienstleister,

    gerne möchten wir Ihnen heute eine BaFin-Konforme Investitionsmöglichkeit mit Festzins und erstrangiger Grundschuldsicherung vorstellen.

    Mit diesem Produkt haben Sie ein Angebot im Sachwertbereich, das seinesgleichen sucht:
    • Kurze Laufzeiten von 2- 6 Jahren
    • Festzins je nach Laufzeit zwischen 5% und 7% p.a.
    • Anlagen mit endfälliger Zinszahlung
    • Anlagen mit jährlicher Zinsauszahlung
    Die Kundenvorteile:

    1. Kurze Laufzeiten
    2. Attraktive Renditen
    3. Kein zusätzliches AGIO, keine Abschlusskosten, keine Notargebühren
    4. Notarielle erstrangige Grundschuldabsicherung

    Vorteile für den Kooperationspartner:

    1. BaFin-konforme Anlage
    2. Stornofreie Vergütung mit 6,0 % der Anlagesumme
    3. Aufbau eines Beraternetzwerkes ist möglich
    Die Anlage wird in der von der BaFin freigegebenen Rechtform eines Darlehens mit erstrangiger Grundbuchsicherheit angeboten. Das bedeutet für den Kunden ( und auch für Sie) bestmögliche Sicherheit.
    Am 21.04.2015 führen wir dazu eine Informationsveranstaltung durch bei der alle Fragen beantwortet werden. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein.
    Ort: Bürohaus Storkower Str. 139 b, 10407 Berlin
    Zeit: 11.00 Uhr bis ca 14.00 Uhr
    Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme per E-Mail, oder fordern Sie Informationsmaterial an.
    Rückfragen sind jederzeit über unten angegebene Kontaktdaten möglich
    Mit freundlichen Grüßen
    Hilmar Passoth
    Storkower Str. 139 b
    10407 Berlin

    Tel.: 030/ 97 10 40 06
    Mobil: 0171/ 423 7501
    Fax: 030/ 97 10 40 07

    E-Mail: Sachwerte@passoth-partner.de

    …..die Kunden und Vermittler tun mir jetzt schon wieder leid……

  24. derPrüfer Samstag, 28.03.2015 at 16:02 - Reply

    Auch ich finde die Einschätzung eines Fachmannes sehr aufschlussreich! Aber eine grundsätzliche Frage bleibt bestehen: Bei der Insolvenzeröffnung geht es doch um den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Ich habe meinen Vertrag über den Goldkauf bzw. -verkauf mit der BWF-Stiftung abgeschlossen. Deshalb machte für mich der mehrfach betonte Hinweis von Rückabwickler Dr. Bernsau auch Sinn, dass er nur für die Rückabwicklung der Geschäfte der BWF-Stiftung zuständig sei. Gibt es hier keine Trennung, wird mit einer möglichen Insolvenz des BDT automatisch auch die BWF-Stiftung eingeschlossen? Die Beantwortung dieser Frage erscheint mir gerade für uns BWF-Anleger wichtig!

  25. Dirk Rohde Samstag, 28.03.2015 at 07:58 - Reply

    Danke liebe Redaktion und Herr Blazek für diese Einschätzung.

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