BWF Stiftung

Wie bereits mitgeteilt, sind bei den umfangreichen Hausdurchsuchungen am 25. Februar 2015 sämtliche Unterlagen der BWF-Stiftung sowie ein umfangreicher Edelmetallbestand von den Polizeibehörden sichergestellt worden. Erst nach Abschluss der ersten Prüfungsmaßnahmen durch die Polizeibehörden können die Unterlagen und Informationen zur Echtheit der Edelmetalle dem Abwickler zur Verfügung gestellt werden.

Nach den bislang vorhandenen Erkenntnissen haben alle Anleger in den letzten Wochen von der BWF-Stiftung ein Rückabwicklungsangebot erhalten. Eine Vielzahl der Anleger hat dieses Angebot angenommen. Dazu weist der Abwickler auf folgendes hin:

    • Nach der Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind sämtliche Anlagegeschäfte der BWF-Stiftung rückabzuwickeln, unabhängig davon, ob eine Rückabwicklungsvereinbarung abgeschlossen wurde oder nicht.
    • Der Abschluss der von der BWF-Stiftung angebotenen Rückabwicklungsvereinbarung hat keinerlei Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe der vom Abwickler (ohnehin) zu leistenden Rückzahlungen. Alle Anleger werden also diesbezüglich gleichbehandelt.

An alle Anleger richtet der Abwickler folgende Hinweise und Bitten:

        • Es wird voraussichtlich noch mehrere Wochen dauern festzustellen, ob und in welcher Höhe noch Anlegergelder oder sonstige einbezogene Vermögenswerte vorhanden sind. Vorher lässt sich nicht sagen, ob und welchem Umfang die Anlegergelder zurückgeführt werden können. Der Abwickler wird daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Auszahlungen vornehmen.
        • Als Anleger müssen Sie im Moment nichts unternehmen, um die Anlage rückabzuwickeln. Kündigungsschreiben und Zahlungsaufforderungen an den Abwickler (auch von Rechtsanwälten) werden die Abwicklung nicht beschleunigen und haben keinerlei Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe der vom Abwickler ggf. zu leistenden Zahlungen.
        • Der Abwickler bittet alle Anleger, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sie können wegen der Vielzahl der Anleger nicht individuell beantwortet werden. Über den aktuellen Stand der Sache wird auf dieser Seite regelmäßig informiert. Falls notwendig, werden auch sämtliche Anleger direkt angeschrieben.
        • Die Rückabwicklungsanordnung der BaFin erfasst ausschließlich die Geschäfte der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) in der Trägerschaft des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.. Für Anlagegeschäfte mit anderen Gesellschaften, insbesondere BWF Kapitalholding GmbH, ist der Abwickler nicht zuständig.

Frankfurt am Main/Berlin, den 12. März 2015

Dr. Georg Bernsau
Rechtsanwalt als Abwickler

2 Comments

  1. Michael Schulz Samstag, 14.03.2015 at 18:52 - Reply

    Was macht denn eig. der andere Berliner Goldanbieter „Queensgold“ mit dem damaligen Produkt Queensgold Pro?

    Der Geschäftsführer Herr Stefan Kessler hatte doch fast das gleiche Konzept am Markt platziert.

    Hier hörte man ja, zumindest bislang, gar nicht mehr.

    Haben die alles abgewickelt?

  2. BWFKritiker Freitag, 13.03.2015 at 11:01 - Reply

    200 Kilogramm sind rund 6,4 Millionen Euro nicht 70 Millionen Euro wie ich gelesen habe. Wo bekommt man 350.000 Euro für ein Kilogramm Gold? Bitte diese Adresse zu mir.

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