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Bürgerabzockgebühr genehmigt – Die Rundfunkgebühren

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Die Rundfunkgebühr wird ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Mittwoch zum Auftakt ihres zweitägigen Treffens in Berlin geeinigt.

Sachsen-Anhalts Landeschef Wolfgang Böhmer bestätigte, dass alle Teilnehmer den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet haben. Stimmen auch alle Länderparlamente zu, wird das neue Modell den bisher von der Anzahl angemeldeter Rundfunkgeräte abhängigen Gebühreneinzug ablösen.Gestaffelte Beiträge für Unternehmen
Ob es bei der jetzigen Gebühr von monatlich 17,98 Euro bleibt, ist Böhmer zufolge noch unklar. Bisher war vorgesehen, dass sich an der Höhe des Beitrags nichts ändert. Allerdings sollen künftig Seh- und Hörbehinderte, die bisher befreit waren, ein Drittel der Gebühr zahlen. Hartz-IV-Empfänger bleiben – anders als in den ersten Entwürfen geplant – befreit.

Neu geregelt sind auch die von Unternehmen zu zahlenden Beiträge. Sie müssen künftig für jede Betriebsstätte eine Gebühr zahlen, die je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelt ist: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, wird ein Drittel des Beitrags gezahlt. Am anderen Ende der Skala müssen Betriebe mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Beitragssätze entrichten. Ob die öffentlich-rechtlichen Sender mit der neuen Gebührenregelung mehr oder weniger einnehmen werden, ist noch unklar.

Quelle: MDR

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