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Bundeszwang bedeutet einfach gesagt:

jorono (CC0), Pixabay
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Wenn ein deutsches Bundesland seine Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt, kann die Bundesregierung es dazu zwingen, diese Pflichten einzuhalten.

Die Grundlage dafür steht in Artikel 37 des Grundgesetzes.

Ein einfaches Beispiel: Ein Bundesland weigert sich dauerhaft, eine Pflicht zu erfüllen, die ihm das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz auferlegt. Dann könnte die Bundesregierung – mit Zustimmung des Bundesrates – Maßnahmen anordnen, damit das Land seine Pflicht doch erfüllt.

Wichtig ist: Der Bundeszwang ist ein sehr starkes Mittel und soll nur im äußersten Ausnahmefall eingesetzt werden. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde Artikel 37 bisher noch nie angewendet.

Ganz kurz:

Bundeszwang = Der Bund zwingt ein Bundesland, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Gerade wegen der politischen Lage in Sachsen-Anhalt wird Artikel 37 derzeit wieder diskutiert. Wichtig ist dabei: Der Bund dürfte nicht eingreifen, nur weil ihm eine AfD-geführte Landesregierung politisch nicht gefällt. Ein Bundeszwang käme erst infrage, wenn das Land konkrete Pflichten aus dem Grundgesetz oder aus Bundesgesetzen nicht erfüllt.

Ein einfaches, rein hypothetisches Beispiel wäre dieses:

Angenommen, eine neue Landesregierung in Sachsen-Anhalt erklärt: „Ein bestimmtes Bundesgesetz wenden wir in Sachsen-Anhalt grundsätzlich nicht mehr an.“ Sie weist ihre Ministerien, Polizei oder andere Landesbehörden ausdrücklich an, dieses Bundesrecht zu ignorieren – obwohl Sachsen-Anhalt gesetzlich verpflichtet ist, es umzusetzen.

Der Bund würde dann zunächst verlangen: Sachsen-Anhalt muss sich an das Bundesrecht halten.

Weigert sich die Landesregierung trotzdem dauerhaft und helfen auch Gerichtsentscheidungen oder andere rechtliche Mittel nicht, könnte die Bundesregierung als äußerstes Mittel Artikel 37 einsetzen. Dafür bräuchte sie die Zustimmung des Bundesrates. Dann könnten Maßnahmen ergriffen werden, um die konkrete Bundespflicht durchzusetzen. Genau wegen solcher denkbaren Konflikte nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt wird der Bundeszwang derzeit politisch diskutiert.

Man kann es noch konkreter machen:

Beispiel: Der Bundestag hat ein gültiges Bundesgesetz beschlossen. Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, dieses Gesetz durch seine Landesbehörden umzusetzen. Die Landesregierung ordnet aber ausdrücklich an: „Dieses Gesetz gilt bei uns nicht, unsere Behörden setzen es nicht um.“
Der Bund fordert Sachsen-Anhalt zur Umsetzung auf. Das Land weigert sich weiter. Nach Ausschöpfung der normalen rechtlichen Möglichkeiten könnte der Bund mit Zustimmung des Bundesrates Zwangsmaßnahmen ergreifen, damit das Gesetz trotzdem vollzogen wird.

Dabei wäre Artikel 37 wirklich die Notbremse, nicht das normale Mittel politischer Auseinandersetzung. Er ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet worden.

Und noch etwas ist für die aktuelle Sachsen-Anhalt-Debatte wichtig: Ein Wahlsieg der AfD, eine AfD-Regierung oder auch sehr umstrittene politische Forderungen reichen für Bundeszwang nicht aus. Solange eine Landesregierung innerhalb von Grundgesetz und Bundesrecht handelt, muss der Bund das akzeptieren – unabhängig davon, wie sehr die Bundesregierung ihre Politik ablehnt. Erst ein konkreter und hartnäckiger Verstoß gegen Bundespflichten könnte Artikel 37 überhaupt ins Spiel bringen.

1 Komment

  • Es wird mit allen Mitteln gegen die demokratisch Gewählte AFD vorgegangen.
    Die Altparteien sind für mich zu einer Art Einheitspartei geworden die nur für Krieg und
    Ausbeutung der Arbeiteten Bevölkerung steht.
    Politiker und Beamte die Könige und Fürsten der Neuzeit, Arbeiter werden zu Leibeigene und Sklaven.
    Unsere Steuern für unser Land.

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