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Bundesverwaltungsgericht zieht klare Grenze: Wer immer wieder Straftaten begeht, kann subsidiären Schutz verlieren

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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen für den Ausschluss vom subsidiären Schutz präzisiert – und dabei eine deutliche Botschaft gesendet: Es muss nicht zwingend eine einzelne besonders schwere Straftat vorliegen. Auch eine Vielzahl erheblicher Straftaten kann ausreichen, um einen Schutzanspruch zu verlieren.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der nach eigenen Angaben aus Syrien stammt. Nachdem er bereits 2017 aus Deutschland ausgewiesen worden war, wurde er erneut in zahlreichen Fällen straffällig. Mehr als zehn Verurteilungen – darunter Geld-, Jugend- und Freiheitsstrafen – führten schließlich dazu, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm den subsidiären Schutz verweigerte.

Während das Verwaltungsgericht Freiburg dem Kläger zunächst noch Recht gab, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegenteilig. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Nicht nur Einzeltaten zählen

Nach Auffassung der Leipziger Richter kann eine Gefahr für die Allgemeinheit auch dann vorliegen, wenn sich zahlreiche erhebliche Straftaten zu einem Gesamtbild verdichten. Entscheidend sei nicht allein die Schwere einer einzelnen Tat, sondern die Gesamtheit des strafrechtlichen Verhaltens.

Wer durch wiederholte erhebliche Rechtsverstöße den Rechtsfrieden nachhaltig störe und grundlegende gesellschaftliche Interessen gefährde, könne vom subsidiären Schutz ausgeschlossen werden. Der Staat müsse ein solches Verhalten nicht hinnehmen.

Schutz ist kein Freibrief

Das Gericht stellt damit klar, dass subsidiärer Schutz Menschen vor Krieg, Folter oder unmenschlicher Behandlung schützen soll – nicht jedoch als dauerhafter Schutzschirm für Personen dienen kann, die durch wiederholte Straftaten selbst zu einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht diese Auslegung sowohl mit deutschem Asylrecht als auch mit den einschlägigen europäischen Vorgaben im Einklang.

Mit dem Urteil stärkt das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeiten der Behörden, Personen mit einer erheblichen kriminellen Vorgeschichte vom subsidiären Schutz auszuschließen. Gleichzeitig macht das Gericht deutlich, dass bei der Bewertung nicht nur einzelne Delikte, sondern das gesamte Verhalten und die daraus resultierende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit maßgeblich sind.

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