Manchmal beginnt ein Rechtsstreit ganz romantisch: zwei Menschen lernen sich kennen, Vertrauen entsteht, man begegnet sich auf einem Reiterhof – und ehe man sich versieht, galoppiert ein Darlehen über 30.000 Euro durch die Stallgasse.
So ungefähr lief es in einem Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Schleswig beschäftigen musste. Eine Berufsreiterin brauchte kurzfristig Geld. Der Lebensgefährte einer neuen Bekannten half aus. Kein langer Vertrag, keine Paragrafen, kein Notar mit ernster Miene. Stattdessen: Handschlag. 30.000 Euro. Wird schon passen.
Spoiler: Es passte nicht.
Denn während über die Rückzahlung offenbar Einigkeit bestand, wurde es bei den Zinsen sportlich. Sehr sportlich. Der Geldgeber verlangte später nicht nur die 30.000 Euro zurück, sondern zusätzlich 5.000 Euro Zinsen pro Monat.
Pro Monat.
Das muss man kurz sacken lassen. Bei 30.000 Euro Darlehen wären das aufs Jahr gerechnet rund 200 Prozent Zinsen. Dagegen wirkt selbst ein Dispokredit wie ein mildtätiges Sozialprojekt mit Kundenkarte.
Die Begründung des Geldgebers war ebenfalls bemerkenswert: Die Reiterin habe teure Pferde, angebliche Barreserven und Bitcoins. Kurz gesagt: Wer Pferde hat, muss reich sein. Eine Logik, die vermutlich nur jemand vertreten kann, der noch nie eine Tierarztrechnung gesehen hat.
Das OLG Schleswig zeigte für diese finanzielle Fantasiedressur allerdings wenig Verständnis. Die Richter machten klar: 5.000 Euro Monatszins bei 30.000 Euro Darlehen sind kein harter, aber fairer Deal unter Erwachsenen. Das ist Wucher. Und sittenwidrig noch dazu.
Besonders deutlich: Selbst wenn die Darlehensnehmerin diesen Zinssatz in ihrer Notlage selbst vorgeschlagen haben sollte, rettet das die Abrede nicht. Denn ein Geschäft wird nicht dadurch sauber, dass jemand in Bedrängnis aus Verzweiflung etwas Unvernünftiges akzeptiert.
Der Geldgeber bekam daher zwar seine Hauptforderung zurück – also die geliehenen 30.000 Euro. Bei den Zinsen aber war Schluss. Die Zinsabrede war nichtig. Und zwar komplett. Es wurde auch nicht freundlich auf ein marktübliches Maß heruntergerechnet. Wer mit 200 Prozent Zins in den Gerichtssaal reitet, muss damit rechnen, ohne Zins-Sattel wieder herausgeführt zu werden.
Die Lehre aus dem Fall ist angenehm unromantisch: Geld verleiht man nicht per Handschlag, jedenfalls nicht bei solchen Summen. Und wenn man es doch tut, sollte man wenigstens vorher schriftlich festhalten, was genau vereinbart ist. Darlehenssumme, Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen – alles schwarz auf weiß.
Denn ein Handschlag ist schön. Ein Vertrag ist schöner. Und 5.000 Euro Zinsen im Monat sind vor allem eines: ein sicherer Weg, vor Gericht sehr unsanft vom hohen Ross zu fallen.
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