Startseite Allgemeines Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig
Allgemeines

Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig

Teilen

Der Bundesgerichtshof hat eine jahrzehntelange Übung der Banken als unzulässig verworfen. Das Gericht entschied, dass Banken von Unternehmern bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine zusätzlichen „Bearbeitungsentgelte“ erheben dürfen. (Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen hatten die Banken und Sparkassen regelmäßig solche Zusatzkosten formuliert und erhoben. Es ist allerdings schon vor zwei Jahren entschieden worden, dass eine solche Klausel bei Verbrauchern unzulässig ist. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun auf Unternehmenskredite ausgeweitet.

Firmen, die seit 2014 solche Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern. Vorherige Ansprüche könnten verjährt sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Japan setzt China diplomatisch auf „kompliziert“

In der internationalen Politik wird selten Klartext gesprochen – stattdessen ändert man...

Allgemeines

Kik entdeckt plötzlich die Mathematik – Filialen werden vorsorglich reduziert

Der Textildiscounter Kik hat eine bahnbrechende Erkenntnis gewonnen: Mehr Filialen bedeuten offenbar...

Allgemeines

BaFin warnt vor unerlaubten Finanzangeboten – Handlungsbedarf für Anleger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. März 2026 vor mehreren...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die PLANET-IK AG angeordnet

Das Amtsgericht Kiel hat am 24. März 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über...