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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe und Sicherungsverwahrung nach Brandserie in Leipziger Wohnblock „Lange Lene“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 41-jährigen Mannes nach mehreren Brandstiftungen in einem Leipziger Wohnblock bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten.

Das Landgericht Leipzig hatte den Mann bereits am 21. August 2025 wegen:

  • zweifacher schwerer Brandstiftung,
  • gefährlicher Körperverletzung,
  • Sachbeschädigung
  • sowie versuchter schwerer Brandstiftung

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Mehrere Brände im Wohnblock „Lange Lene“

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte zwischen November 2024 und Januar 2025 mehrfach Feuer im Keller eines Leipziger Mehrfamilienhauses gelegt, in dem er selbst wohnte.

Besonders betroffen war der bekannte Wohnblock „Lange Lene“.

Bei den Bränden im November und Dezember 2024 erlitten mehrere Bewohner Rauchgasvergiftungen und mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Außerdem entstanden erhebliche Schäden:

  • zerstörte Kellerbereiche,
  • beschädigte Versorgungsleitungen
  • sowie ein Sachschaden im oberen sechsstelligen Bereich.

BGH sieht keine Rechtsfehler

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten, konnte jedoch keine entscheidenden Rechtsfehler feststellen.

Nach einer teilweisen Beschränkung der Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts vollständig.

Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Sicherungsverwahrung bleibt bestehen

Besonders schwer wiegt die angeordnete Sicherungsverwahrung. Diese wird in Deutschland nur bei besonders gefährlichen Tätern angeordnet, bei denen Gerichte auch nach Verbüßung der Haftstrafe weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit sehen.

Das Gericht sah diese Voraussetzungen hier offenbar als erfüllt an.

Hintergrund

Brandstiftungen in Wohnhäusern zählen zu den schwersten Delikten im Strafrecht, da dabei regelmäßig Menschenleben gefährdet werden.

Im vorliegenden Fall befanden sich zahlreiche Bewohner während der Taten im Gebäude.

Die entsprechenden Straftatbestände der schweren Brandstiftung sehen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis hin zu langjährigen Haftstrafen vor.

Aktenzeichen BGH:

5 StR 672/25

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig – Urteil vom 21. August 2025
Az.: 8 KLs 305 Js 8007/25

Beschluss des BGH:

  1. Mai 2026

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