Startseite Allgemeines Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 8. Oktober 2018

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 4. Juni 2018 den Vertrag vom 24./26. Januar 2018 genehmigt, durch den die AXA ART Versicherung AG, Zürich, einen Versicherungsbestand auf die AXA ART Versicherung AG, Köln, mit der schweizerischen Niederlassung, übertragen hat.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Affolternstraße 42
8050 Zürich

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Colonia-Allee 10 – 20 (5077)
51067 Köln

Bonn, den 8. Oktober 2018

VA 44 – I 5000 – 5077 – 2017/0004

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Brauereien schrumpfen, Felder verschwinden: Deutschlands Hopfenbauern schlagen Alarm

Die deutschen Hopfenbauern ziehen für das Jahr 2025 eine ernüchternde Bilanz. Eine...

Allgemeines

Das Oliver Mintzlaff Opfer

Nach zwei Jahrzehnten Motorsportgeschichte, acht Fahrertiteln, sechs Konstrukteurs-Weltmeisterschaften und unzähligen Funksprüchen mit...

Allgemeines

Immer jünger, immer öfter: Studie zeigt dramatischen Anstieg von Pornokonsum bei Kindern

Eine neue repräsentative Untersuchung im Auftrag der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sorgt...

Allgemeines

Vorsicht bei Edelstein-Investments: Warum Kleinanleger bei dem OneCrowd Angebot zweimal hinschauen sollten

Ein „exklusives Collectible-Set“ bestehend aus einem Smaragd aus Sambia und einem Saphir...