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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Übertragen | © geralt / Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 30. Januar 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 20. Dezember 2018 den Vertrag vom 10. Dezember 2018 genehmigt, durch den

die AXA Lebensversicherung AG einen Teilbestand auf die myLife Lebensversicherung AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 20. Dezember 2018 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA Lebensversicherung AG (1020)
Colonia-Allee 10 – 20
51067 Köln

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

myLife Lebensversicherung AG (1162)
Herzberger Landstraße 25
37085 Göttingen

Bonn, den 30. Januar 2019

VA 21 – I 5000 – 1162 – 2017/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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