Startseite Vorsicht BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAFIN

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Übertragung | © creativesignature / Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 31. Januar 2019

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das britische Versicherungsunternehmen Aviva Insurance Limited mit Wirkung vom 1. Februar 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das irische Versicherungsunternehmen Aviva Insurance Ireland Designated Activity Company übertragen.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Aviva Insurance Limited (7053)
Pitheavlis
Perth PH2 0NH
GROSSBRITANNIEN

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Aviva Insurance Ireland Designated Activity Company (9514)
One Park Place
Hatch Street
Dublin 2
IRLAND

Bonn, den 31. Januar 2019

VA 26 – I 5000 – GB – 7053 – 2018/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Gefälschte Aktien-Zeichnungsscheine im Umlauf: BaFin warnt eindringlich vor emilkaelin.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Aktienangeboten über die Internetseite emilkaelin(.)com....

BAFIN

BaFin schlägt Alarm bei tide-anlagecenter.com: Tages- und Festgeld werden ohne Erlaubnis angeboten

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tide-anlagecenter(.)com und damit verbundenen...

BAFIN

BaFin warnt vor zentrumpro.com: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Internetseite zentrumpro(.)com. Nach Angaben der...

BAFIN

BaFin warnt vor navigatorpf.com: Finanzangebote offenbar ohne Erlaubnis

Die BaFin hat am 24. August 2026 eine Warnung zu der Internetseite...