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Bürgerverarsche-Meldung – Warum stimmen wir denn ab? Unglaublich

wynpnt (CC0), Pixabay
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Bundesministeriumfür Wirtschaft und KlimaschutzBekanntmachunggemäß § 3 der Sommerzeitverordnung*Vom 9. Oktober 2023

Gemäß § 3 der Sommerzeitverordnung vom 12. Juli 2001 (BGBl. I S. 1591), die zuletzt durch Artikel 292 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028

Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt:–

2024: Beginn: Sonntag, 31. März; Ende: Sonntag, 27. Oktober,–

2025: Beginn: Sonntag, 30. März; Ende: Sonntag, 26. Oktober,–

2026: Beginn: Sonntag, 29. März; Ende: Sonntag, 25. Oktober,–

2027: Beginn: Sonntag, 28. März; Ende: Sonntag, 31. Oktober,–

2028: Beginn: Sonntag, 26. März; Ende: Sonntag, 29. Oktober.

Berlin, den 9. Oktober 2023Bundesministeriumfür Wirtschaft und KlimaschutzIm AuftragDr. Höll* Diese Bekanntmachung dient auch der Umsetzung der Mitteilung der Kommission 2016/C61/01 gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. C 61 vom 17.2.2016, S. 1).

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