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Brilliant Exklusiv Vorsorge GmbH-Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 55115 eingetragenen Brilliant Exklusiv Vorsorge GmbH, Worringer Str. 2-4, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antje Trovato, Ohlauer Weg 5, 40627 Düsseldorf ist am 30.06.2017, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Goltsteinstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

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