Bioenergy Capital AG und die Bioenergy CellTec GmbH

Bioenergy Capital AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Bioenergy Capital AG mit dem Sitz in Köln

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Bioenergy CellTec GmbH mit Sitz in Lübeck als übertragende Gesellschaft auf die Bioenergy Capital AG mit Sitz in Köln als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 90% des Stammkapitals der Bioenergy CellTec GmbH in der Hand der übernehmenden Bioenergy Capital AG, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft deren Anteile zumindest den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

Köln, Juli 2020

Der Vorstand

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