Bio Block Kraft GmbH – GF Andreas Brandl – keine Insolvenz mangels vorhandener Masse

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bio Block Kraft GmbH,ehemals: Kronenstraße 72, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Brandl,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159110
– Schuldnerin –

Geschäftszweig: Energiewirtschaft

Beschluss:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 01.07.2019

36b IN 5896/18 Amtsgericht Charlottenburg, 03.07.2019

7 Comments

  1. Bernd Hagemann Freitag, 12.11.2021 at 14:59 - Reply

    Habe russ. Geldeintreiber beauftragt.
    Leider zu 75% Erfolgsquote.
    Aber das ist es mir Wert. Hauptsache ,die finden ihn.
    wenn mir Fotos eingehen, werde ich diese hier veröffentlichen.

  2. Sylvia Witt Freitag, 05.11.2021 at 15:44 - Reply

    Hallo, wir sind auch Opfer von Herrn Brandl geworden.
    Leider flieht er von einem Ort zum anderen, Land zu Land.
    Und einer der kein Geld mehr hat, könnte sich nicht immer wieder eine neue Firma aufbauen.
    Ich werde nicht so einfach aufgeben.
    Gruß S. W.

  3. Unfähige Justiz Dienstag, 03.08.2021 at 06:47 - Reply
  4. Investor Freitag, 30.04.2021 at 21:22 - Reply

    @Henker.
    Kann man Sie irgendwie erreichen? Ich würde gerne ein paar Fragen stellen… Schreiben Sie mir doch gerne eine E-mail an alex.kolarik@hotmail.com. Ich würde mich freuen und Sie wären mir eine Hilfe. Danke.
    Beste Grüsse

  5. Henker Freitag, 31.01.2020 at 06:47 - Reply

    Einfach unfassbar!
    Im Fall „Andreas B.“ wurde schon wieder ein „neuer“ Staatsanwalt in Berlin eingesetzt.
    NUNMEHR DER VIERTE!
    Dieser muss sich natürlich erstmal „EINLESEN“.
    Im April 2015 habe ich Anzeige erstellt.
    Es dauert also fast schon FÜNF JAHRE!!!

    Und unser ANDY sitzt in seiner 1100 qm Wohnung in Dubai
    und bekommt wahrscheinlich gerade eine Lachanfall.

    ARMES DEUTSCHLAND

  6. Henker Samstag, 17.08.2019 at 10:40 - Reply

    Hallo zusammen!

    Hier noch ein paar Informationen zum neuen Vorstand der Rewac Energie Invest AG Herrn Navin Bahl!

    Unser neuer Lenker und Denker des Unternehmens macht hervorragend Arbeit! Er macht genau das, was ihm unser gelernter Bänker, Andreas Brandl aufgetragen hat!

    NICHTS!!

    Er antwortet weder auf inoffizielle noch auf offizielle Schreiben (Insolvenzverwalter, usw.)!

    Unser Herr Bahl hat nämlich nur seinen Namen hergegeben um unseren Unternehmer des Jahrzehnts Andy Brandl aus der Schusslinie zu nehmen!

    Wie funktioniert das?
    Ganz einfach!!!

    Andy sagt:
    Ich nix (mehr) Vorstand!!
    Bin nicht mehr verantwortlich!!
    Keine Ahnung wo die Kohle ist!!

    Navin sagt:
    Keine Ahnung wo die Kohle ist!!
    Das war vor meiner Zeit!
    Ist mir auch egal!
    Kann nämlich für die Schweinerei nicht belangt werden!
    Ich nämlich nix gemacht und (natürlich) nix wissen!

    Dieses Vorgehen hat sich leider schon als „neues“ Geschäftsmodell etabliert! (Armes Deutschland)

    Besonders lustig findet zudem der Insolvenzverwalter auch die TATSACHE, dass es zum Zeitpunkt der Benennung des „neuen“ Vorstands nicht mal mehr eine BANKVERBINDUNG des Unternehmens gegeben hat!

    Nur eine pseudo Geschäftsadresse in Düsseldorf!
    Ohne Gewerbeanmeldung natürlich!!

    @Andy
    Unternehmen ohne Gewerbeanmeldung = Steuerhinterziehung
    (Ist aber dein kleines Problem, glaub mir!!)

    Ja, liebe Anleger!!
    So werden wir von Andy Brandl verarscht! Hunderttausende EUROS wurden im Firmengeflecht verschoben!
    Und er glaubt und hofft sich so aus der Verantwortung stehlen zu können!

    @Brandl
    Ich kriege dich, wetten?

    Dein Freund fürs Leben
    Henker

  7. Henker Mittwoch, 24.07.2019 at 19:21 - Reply

    Hallo zusammen!
    Eine Frage.
    Gibt es eigentlich irgend eine Firma, die unser gelernter Bank-Angestellter
    nicht an die Wand gefahren hat?
    – Bio Block Kraft GmbH
    – Sunrise Energy GmbH
    – Neckermann Haus Gmbh
    – Neckermann SynEnergy
    – Solar 9580 Beteiligungs GmbH
    usw.
    usw.

    Alleine bei den o.g. Firmen sind 50 – 60 Mio verzockt worden.
    Oder soll man lieber sagen verschwunden?

    @Andy
    Auch wenn Du deinen Wohnsitz jetzt offiziell nach London verlegt lasst.
    Ich kriege dich, wetten?

    Und wenn Du es am Flughafen mal hinter Dir klicken hörst, ist es wahrscheinlich
    nicht das Gebäckband, sondern die Handschellen.

    Wie kommt man eigentlich auf die Idee, wenn man mittellos ist,
    sich eine der teuersten Städte in Europa als Wohnsitz auszusuchen?

    Liegt wohl an der Verbundenheit zum „neuen Vorstand“.
    Dieser macht seine Aufgabe ja hervorragend.

    Hierzu nächste Woche mehr.
    Wird Zeit, das die geprellten Anleger auch über diesen Schachtzug
    von Dir mal aufgeklärt werden.

    Dein persönlicher Freund für ganze Leben.
    HENKER

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