Bilanziell überschuldet: A/VENTUM family office Consulting AG

A/​VENTUM family office Consulting AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 204.109,00 214.026,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.179,00 16.484,00
II. Sachanlagen 181.930,00 197.542,00
B. Umlaufvermögen 1.463.594,71 1.843.896,59
I. Vorräte 0,00 500.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.270.144,00 1.028.909,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.450,71 314.986,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 264.613,72 306.189,55
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 148.043,10 101.757,19
Aktiva 2.080.360,53 2.465.869,33

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 643,32 643,32
III. Bilanzverlust 198.686,42 152.400,51
davon Verlustvortrag 152.400,51 -12.222,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 148.043,10 101.757,19
B. Rückstellungen 116.961,00 229.915,00
C. Verbindlichkeiten 1.963.399,53 2.235.954,33
Passiva 2.080.360,53 2.465.869,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die A/​VENTUM family office Consulting AG hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der der Registernummer HRB 752076 eingetragen.

Der Jahresabschluss der A/​VENTUM family office Consulting AG wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind ingesamt im Anhang aufgeführt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 69.961,00 EUR.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht enthalten.

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 1.000.000,00 EUR (Vorjahr: 1.000,9 TEUR).

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von 152.400,51 EUR einbezogen.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarverfahren (project unit credit method) angewendet.

Für die Berechnung wurden folgenden Annahmen getroffen:

Zinssatz 2,71 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck – Richttafeln 2018 G

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 4.813 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung gesperrt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Nachlaufkosten der Photovoltaikanlagen (44,5 TEUR).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:

– Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 1.379,1 (Vorjahr TEUR 1.795,1)
– Restlaufzeit größer ein Jahr TEUR 584,3 (Vorjahr TEUR 440,8)
– Restlaufzeit größer fünf Jahr TEUR 438,1 (Vorjahr TEUR 294,7)
– davon gegenüber Gesellschaftern TEUR 1.299,5 (Vorjahr TEUR 1.601,0)
– davon durch ähnliche Rechte gesichert
(Sicherungsübereignung) TEUR 620,8 (Vorjahr TEUR 450,0)

D. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 5 (Vj. 5).

Das Grundkapital besteht aus 50.000 Stückaktien. Es handelt sich um Namensaktien.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Oliver Heller Dipl.-Betriebswirt (FH)
Thomas Reinauer Bankfachwirt
Alwin Schmider Bankfachwirt
Yvonne Preisach Bankkauffrau bis 30.09.2020
Dr. Verena Stephan Dipl.-Ökonomin bis 30.09.2020
Annika Peters Bachelor of Arts bis 30.09.2020

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Thomas Alexander Klein Rechtsanwalt
Wolfgang Hopp Rechtsanwalt
Lisa Kaufmann Rechtsfachwirtin

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Thomas Alexander Klein.

Gemäß § 326 HGB erfolgt keine Ergebnisverwendung im Anhang.

Unterschrift der Geschäftsführung

Stuttgart, den 28. Juni 2021

gez. Oliver Heller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2021 festgestellt.

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