Bilanz: Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Dortmund

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

KENNZAHLEN AUF EINEN BLICK

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN AUF EINEN BLICK

Borussia Dortmund KGaA (HGB)

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Umsatzerlöse 419.646 323.497
Operatives Ergebnis (EBITDA) 67.349 33.557
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) -39.954 -76.580
Jahresfehlbetrag -35.376 -76.479
Cashflow aus operativer Tätigkeit 60.716 40.769
Free Cashflow -20.684 -50.452

Borussia Dortmund Konzern (IFRS)

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Umsatzerlöse 351.645 334.171
Bruttokonzerngesamtleistung 456.886 358.577
Operatives Ergebnis (EBITDA) 80.761 38.950
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) -29.181 -72.093
Jahresergebnis -35.059 -72.810
Cashflow aus operativer Tätigkeit 35.071 15.947
Free Cashflow -16.293 -46.075

GRUSSWORT

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

durch die Rückkehr der Fans in den SIGNAL IDUNA PARK ist uns wieder eindrucksvoll bewiesen worden, was den Fußball bei Borussia Dortmund so besonders macht. Die Emotionen, die in einem beispiellosen Wechselspiel zwischen Fans und Mannschaft entstehen, symbolisieren Echte Liebe. Ein Gefühl, welches wir nicht mehr missen möchten und welches auch in Zukunft einen großen Teil zum Erfolg beitragen wird.

Wir sind sehr froh darüber, dass wir inzwischen wieder unsere volle Stadionkapazität zur Verfügung stellen dürfen und somit bei jedem Heimspiel – nunmehr erfreulicherweise auch in der UEFA Champions League – 81.365 einmalige Stadionerlebnisse ermöglichen können. Nachdem wir in der vergangenen Saison durchschnittlich nicht einmal die Hälfte unseres Stadions auslasten durften, steht uns die Aufhebung der Kapazitätsbeschränkung nicht nur wirtschaftlich gut zu Gesicht, sondern wird auch der Mannschaft auf dem Platz den Rücken stärken.

In der neuen Saison werden wir eine Mannschaft auf dem Platz sehen, welche sich auf und neben dem Rasen verändert hat. Der Abschied von Michael Zorc nach 44 Jahren kommt einer Zäsur gleich. Unser Dank für seine Verdienste könnte nicht höher sein. Dennoch bietet jeder Abschied auch eine Chance. Um diese Chance bestmöglich zu nutzen, haben wir frühzeitig die Weichen gestellt. Sebastian Kehl als neuer Sportdirektor und Edin Terzic als neuer Cheftrainer verkörpern die DNA von Borussia Dortmund auf besondere Weise. Beide haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie unsere Mannschaft zu Titeln führen können.

Auf die vergangene Saison blicken wir aus sportlicher Sicht mit gemischten Gefühlen zurück. In der Bundesliga haben wir eine ordentliche Saison gespielt. Die Leistungen in den Pokalwettbewerben waren jedoch nicht zufriedenstellend. Umso mehr freuen wir uns darüber, dass sowohl unsere Frauen als auch unsere U19 Junioren in ihren Ligen die Meisterschaften gewinnen konnten und die Aufmerksamkeit bekommen haben, die sie verdienen. Wir werten das als Bestätigung und Verpflichtung zugleich, den erfolgreichen Weg sowohl im Jugendfußball als auch im Frauenfußball fortzusetzen.

Aber auch abseits des Platzes möchte Borussia Dortmund Vorbild sein. Nachhaltigkeit ist und bleibt ein beherrschendes Thema in unserer Gesellschaft, bei dem wir Verantwortung übernehmen. Seit vielen Jahren steuern wir unsere Unternehmensaktivitäten auch unter Nachhaltigkeitsaspekten. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH eine verpflichtende Nachhaltigkeitsrichtlinie in ihrer Lizenzierungsordnung verankert hat. Auch die Implementierung einer eigenen DFL-Kommission für Nachhaltigkeit ist Ausdruck der steigenden Bedeutung. Wir stehen hinter dem gemeinsam eingeschlagenen Weg, denn es gibt nur einen Planeten, auf dem wir Fußball spielen können.

Wir freuen uns auf die neue Saison. Gemeinsam in vollen Stadien, mit echter Liebe!

 

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (hierin auch „Borussia Dortmund“, „BVB“ oder „KGaA“ genannt) blickt auf ein wechselhaftes und abermals herausforderndes Geschäftsjahr 2021/​2022 zurück.

Borussia Dortmund hat seine dritte „Coronasaison“ in finanziell „sicherem Fahrwasser“ ohne Notwendigkeit der Neuverschuldung zu Ende gespielt.

Ein wesentlicher Baustein war dabei sicherlich auch die am 16. September 2021 bekannt gegebene und am 05. Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossene sowie vollständig platzierte Bezugsrechtskapitalerhöhung. Insgesamt wurden 18.396.220 neue Aktien im Bezugsverhältnis von 5:1 zum Bezugspreis von EUR 4,70 je Aktie angeboten. 91,6 Prozent aller Bezugsrechte wurden ausgeübt. Die neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, wurden an eine kleine Gruppe von Investoren zugeteilt. Insgesamt hat sich damit die Anzahl der Aktien auf 110.396.220 erhöht.

Diese finanzielle Stabilität ist sicherlich nahezu ein Alleinstellungsmerkmal von Borussia Dortmund im europäischen Klubfußball, auf das man stolz sein kann. Gleichwohl hat die Covid-19-Pandemie mit ihren anhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens die wirtschaftliche Entwicklung von Borussia Dortmund im Geschäftsjahr 2021/​2022 erneut erheblich beeinträchtigt. Auch der im Frühjahr 2022 von Russland begonnene Krieg gegen die Ukraine mit seinen ersten spürbaren globalen wirtschaftlichen Auswirkungen, steigende Inflationsraten und eine veränderte Geldzinspolitik haben veränderte und erschwerte wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, die sich vor allem negativ auch in der Kursentwicklung der BVB-Aktie abgebildet haben. In diesem Kontext ist es allenfalls ein schwacher Trost, dass sich die BVB-Aktie damit in („guter“) Gesellschaft nationaler und internationaler Auswahlindizes befand.

Mit der erneuten direkten Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League in der Saison 2022/​2023 konnte ein wichtiges Saisonziel in der Fußball-Bundesliga erreicht werden. Demgegenüber waren 15 wettbewerbsübergreifende Niederlagen und allein 52 Gegentore in der Bundesliga nicht zufriedenstellend. Ebenso fiel das frühe Ausscheiden aus den nationalen und internationalen Pokalwettbewerben negativ auf. In der Saisonanalyse konnten alle sportlich Verantwortlichen leider keine hinreichend notwendige Überzeugung gewinnen, mit dem Cheftrainer Marco Rose und seinem Trainerteam erfolgreich weiter zusammen zu arbeiten. Daher erfolgte ein Trainerwechsel von Marco Rose hin zu Edin Terzic, der damit ab der Saison 2022/​2023 hauptverantwortlich für die 1. Fußball-Herren-Lizenzmannschaft von Borussia Dortmund ist. Sportlich hingegen sehr erfreulich war der abermalige Gewinn der Deutschen Meisterschaft durch die U-19, die mit vielen nationalen und internationalen Talenten ein Fundament für die Zukunft von Borussia Dortmund ist.

Wirtschaftlich hat die Covid-19-Pandemie das abgelaufene Geschäftsjahr abermals erheblich beeinträchtigt. Borussia Dortmund erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 (01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022) Umsatzerlöse in Höhe von EUR 351,6 Mio. (Vorjahr EUR 334,2 Mio.). Die Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) betrug EUR 456,9 Mio. (Vorjahr EUR 358,6 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -35,1 Mio. (Vorjahr EUR -72,8 Mio.). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR -33,4 Mio. (Vorjahr EUR -73,2 Mio.), das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 80,8 Mio. (Vorjahr EUR 39,0 Mio.). Im Einzelabschluss der KGaA nach handelsrechtlichen Vorschriften weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -35,4 Mio. aus. Angesichts der vorstehenden Ergebnislage kann der Hauptversammlung 2022 die Ausschüttung einer Dividende nicht vorgeschlagen werden. Ein ausreichend vorhandenes Konzerneigenkapital und die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens ermöglicht es Borussia Dortmund jedoch, die entstandenen Verluste des Geschäftsjahres 2021/​2022 zu tragen. Bleibt der Ausblick auf die Saison 2022/​2023, bei der man allem Anschein nach mit Blick auf die Zuschauer „eine Rückkehr zur Normalität“ erwarten darf.

Zusammensetzung und Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr Herr Gerd Pieper (Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 24. September 2021), Herr Christian Kullmann (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 24. September 2021, Vorsitzender des Aufsichtsrates sodann ab dem 25. September 2021), Herr Ulrich Leitermann (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ab dem 25. September 2021), Frau Judith Dommermuth, Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Bjørn Gulden, Bodo Löttgen und Dr. Reinhold Lunow; zudem wurde Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens durch die Hauptversammlung am 02. Dezember 2021 neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere auch im Lichte der Covid-19-Pandemie, befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 fanden sieben Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates (am 16. September 2021, 20. September 2021, 05. Oktober 2021, 02. Dezember 2021 „vor“ der Hauptversammlung sowie am 02. Dezember 2021 „nach“ der Hauptversammlung, 22. März 2022 und 16. Mai 2022) statt. Davon wurden zwei Sitzungen (am 16. September 2021 und am 05. Oktober 2021) „virtuell“ als Video- und Telefonkonferenzen, zwei Sitzungen in Präsenz (am 02. Dezember 2021 vor und nach der Hauptversammlung) und die weiteren drei Sitzungen „hybrid“ (d. h. einige Teilnehmer haben in Präsenz und andere Teilnehmer im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung teilgenommen) durchgeführt.

Ferner wurden im Aufsichtsrat drei schriftliche Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, einerseits am 27. Juli 2021 und 10. September 2021 im Kontext der Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 und anderseits am 03. Februar 2022 im Kontext der reduzierenden Anpassung der Kontokorrentlinien der Gesellschaft.

Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst.

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die ihm erstatteten Berichte hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität überprüft und, soweit notwendig, mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern, die Durchführung einer Kapitalerhöhung I/​2021 unter Wahrung der Bezugsrechte der Altaktionäre in Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 (zugleich Anlass und Schwerpunkt der Sitzungen des Aufsichtsrates am 16. September 2021 und am 05. Oktober 2021), die Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 (zugleich Anlass und Schwerpunkt der schriftlichen Umlaufverfahren am 27. Juli 2021 und 10. September 2021) sowie strategische Themen, jeweils mit spezifischen Schwerpunkten in Bezug auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d. h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsfinanzberichte). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; er erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements (auch im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie) sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht, auch in Nachhaltigkeitsfragen. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2021/​2022 und die Neuerungen im Hinblick auf das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG).

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/​2022 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG).

Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung und mit seiner Zustimmung zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Hauptversammlung 2021 virtuell durchzuführen. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem 03. Dezember 2021 einen Prüfungsausschuss errichtet. Ihm gehörten im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens als Ausschussvorsitzender, Herr Ulrich Leitermann als sein Stellvertreter und Frau Silke Seidel als weiteres Mitglied an. Der Prüfungsausschuss hat die ihm gesetzlich und durch Aufsichtsratsbeschluss zugeordneten Aufgaben wahrgenommen. Hierzu hat er im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2021/​2022 zwei Sitzungen in Präsenz durchgeführt (am 04. März 2022 und 09. Mai 2022). Schwerpunkte und Gegenstand der Sitzungen waren die Halbjahres- bzw. Quartalsfinanzberichte, die Entgegennahme des Berichts der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2021/​2022, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021/​2022, das Risikomanagement im Geschäftsjahr 2021/​2022 (inklusive eines Ausblicks auf die erwarteten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IDW PS 340 n.F. zum 30. Juni 2022), Berichte über den Stand der Umsetzung der Neuerungen im Risiko- und Compliance Management-System, im internen Kontrollsystem (IKS) und in der Revision, hier insbesondere zur Einführung eines Hinweisgebersystems, sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die Qualität der Abschlussprüfung. Im Zusammenhang damit wurde im Ausschuss am 21. Januar 2022 ein schriftliches Umlaufverfahren betreffend eine Beschlussfassung zur Vorabzustimmung (Pre-Approval) zu Nicht-Prüfungsleistungen (Non Audit Services) des Abschlussprüfers gemäß Artikel 5 Abs. 4 EU-APVO und § 319a Abs. 3 HGB in der für das Geschäftsjahr 2021/​2022 noch anwendbaren Fassung durchgeführt. Neben dem für den Bereich Finanzen zuständigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und Vertretern des Abschlussprüfers standen zu einzelnen Themen in Sitzungen des Ausschusses auch Führungskräfte aus entsprechend befassten Zentralbereichen der Gesellschaft für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende hat sich mit Vertretern des Abschlussprüfers regelmäßig über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet; er hat zudem über Tätigkeiten des Prüfungsausschusses jeweils nachfolgend in Sitzungen des Aufsichtsrates berichtet. Außerdem hat der Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen seitens des Ausschusses im Rahmen der diesem zugeordneten Aufgabenbereiche entgegengenommen.

Jahres- und Konzernabschluss 2021/​2022

Der von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht (die jeweils den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB umfassen) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Deloitte“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese sowie der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr wurden im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses am 06. September 2022 in Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. September 2022 im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die hierbei gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen, die vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorbereitet worden waren, keine Einwendungen. Dies umfasst nach entsprechender Prüfung auch den Vergütungsbericht nach § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG für das Berichtsjahr. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2022 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2022 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 gebilligt.

Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021/​2022. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat und zuvor von seinem Prüfungsausschuss in ihren vorgenannten Sitzungen mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Borussia Dortmund Konzern ist auch für das Geschäftsjahr 2021/​2022 verpflichtet, sich zu nichtfinanziellen Aspekten seiner Tätigkeit gesondert zu erklären. Wie bereits in den drei letzten Geschäftsjahren zuvor hat sich die persönlich haftende Gesellschafterin – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, dazu einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die Deloitte zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragt. Die Deloitte hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der Deloitte auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für den Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der dazu von der Deloitte erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 26. September 2022 erfolgten und im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 06. September 2022 vorbereiteten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die Deloitte angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss zum 30. Juni 2022 festzustellen. In dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 30. Juni 2022 wird für die Gesellschaft ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -35.376.227,11 ausgewiesen. Angesichts dieser Ergebnislage kann der Hauptversammlung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat mithin keine Gewinnverwendung bzw. keine Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

Corporate Governance

Mit Ausnahme von fünf Verhinderungsfällen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtsjahr an jeweils allen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, falls ihm das betreffende Mitglied angehört hat, teilgenommen. Hieraus errechnet sich eine Präsenzquote von gerundet 92,5 Prozent. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich in individualisierter Form wie folgt dar:

Frau Judith Dommermuth und Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Bjørn Gulden, Christian Kullmann und Dr. Reinhold Lunow haben an allen sieben Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen, Frau Silke Seidel hat zudem an allen beiden Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).

Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens nahm nach seiner am 02. Dezember 2021 erfolgten Wahl in den Aufsichtsrat an allen drei danach abgehaltenen Aufsichtsrats- und an allen beiden Prüfungsausschusssitzungen teil (Präsenzquote 100 Prozent).

Herr Bodo Löttgen hat an sechs von sieben Aufsichtsratssitzungen teilgenommen (Präsenzquote 85,7 Prozent).

Herr Ulrich Leitermann hat an fünf von sieben Aufsichtsratssitzungen und an allen beiden Prüfungsausschusssitzungen teilgenommen (Präsenzquote 77,8 Prozent).

Herr Gerd Pieper hat bis zu seiner Amtsniederlegung aus wichtigem Grund, nämlich im Hinblick auf seine gesundheitliche Situation, mit Wirkung zum Ablauf des 24. September 2021 an beiden zuvor abgehaltenen Sitzungen nicht mehr teilnehmen können (Präsenzquote 0 Prozent).

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr regelmäßig auch ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und hinsichtlich der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 hat entsprechend auch der Prüfungsausschuss sich mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beraten.

Mitglieder des Aufsichtsrates wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Im Berichtszeitraum wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zu den Themen „Analyse zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), hier insbesondere im Hinblick auf die Errichtung eines Prüfungsausschusses“ und „Neuerung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), hier insbesondere Diskussion und Erörterung eines Vorentwurfs der Entsprechenserklärung „September 2021 „“ angeboten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.

Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde zeitgleich mit der Beschlussfassung über den vorliegenden Bericht beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022). Die vollständige Erklärung ist im Internet unter der Adresse www.bvb.de/​aktie, Rubrik „Corporate Governance“ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.

Personalien

Herr Gerd Pieper, der dem Aufsichtsrat seit dem 25. November 2003 als Mitglied angehört und seit dem 2. November 2004 als dessen Vorsitzender amtiert, hat sein Mandat am 26. August 2021 aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 24. September 2021 niedergelegt. Der Aufsichtsrat – und nicht nur er – ist Gerd Pieper zu großem, außerordentlichem Dank verpflichtet. Der Beginn seiner Amtszeit stand unter einer schweren Hypothek, nämlich der wirtschaftlichen Krise des Clubs in 2004/​2005. Er hat sich in dieser für Borussia Dortmund sehr schweren Zeit selbstlos für das Amt im Aufsichtsrat und dann für dessen Vorsitz zur Verfügung gestellt. Fast zwei Jahrzehnte lang hat Gerd Pieper sich dann für unsere Gesellschaft mit großem persönlichem Engagement eingesetzt. Das tat er mit seiner umsichtigen und besonnenen Art, als Ratgeber und immer auch als anderen Zuhörender. Er war damit ein wichtiger Moderator bei der wirtschaftlichen Restrukturierung und bei der schließlich geglückten ökonomischen Gesundung unserer Gesellschaft. Es war ihm, als Borusse durch und durch, ein Glück und große Freude, dass seine Tätigkeit in eine Zeit fiel, die nicht nur durch wirtschaftliche Akzente glänzte, sondern sportlich wieder durch große Erfolge geprägt war (genannt seien nur die Meisterschaft in 2011, das Double in 2012 und das Champions-League-Finale in 2013 im Wembley-Stadion oder die DFB-Pokalsiege 2017 und 2021). „Es war mir eine Ehre und Freude zugleich, Borussia Dortmund über diesen langen Zeitraum dienen zu dürfen. Meine derzeitige gesundheitliche Situation und ein verantwortungsbewusster Umgang mit meinen übernommenen Ämtern zwingen mich nun dazu, unerwartet und vorzeitig kürzer treten zu müssen. Ich danke allen Mitgliedern, Fans, Geschäftspartnern und Kommanditaktionären – und ebenso der Geschäftsführung, allen Gremienmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Borussia Dortmund für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Seien Sie versichert, dass für mich auch in diesem neuen Lebensabschnitt weiterhin gelten wird: Einmal Borusse, immer Borusse!“, so Gerd Pieper in einer die Amtsniederlegung begleitenden Presseerklärung.

In seiner Sitzung am 20. September 2021 hat der Aufsichtsrat daraufhin jeweils mit Wirkung ab 25. September 2021 den seit Ende August 2019 als stellvertretender Vorsitzender amtierenden Herrn Christian Kullmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Hauptversammlung am 02. Dezember 2021 hat, wie eingangs schon erwähnt, im Hinblick auf die Vakanz, die sich durch das Ausscheiden von Herrn Pieper ergeben hatte, Herrn Prof. Dr. Bernhard Pellens neu als Mitglied in den Aufsichtsrat nachgewählt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement, insbesondere unter dem Eindruck der äußerst schwierigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, und die erfolgreich geleistete Arbeit.

Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.

 

Dortmund, 26. September 2022

Der Aufsichtsrat

Christian Kullmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates

ORGANE UND UNTERNEHMENSSTRUKTUR

ORGANE

BV. BORUSSIA 09 e.V. DORTMUND

Vorstand

Dr. Reinhard Rauball Präsident
Dr. Reinhold Lunow Vizepräsident
Bernd Möllmann Schatzmeister

BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA

Aufsichtsrat

Christian Kullmann Vorsitzender (seit 25.09.2021 /​ bis 24.09.2021 Stv. Vorsitzender)
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen
Ulrich Leitermann Stellvertretender Vorsitzender (seit 25.09.2021)
Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund
Bernd Geske
Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch
Judith Dommermuth (seit 19.11.2020)
Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln
Bjørn Gulden
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach
Dr. Reinhold Lunow
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim
Silke Seidel
Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund
Bodo Löttgen
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Prof. Dr. Bernhard Pellens (seit 02.12.2021)
Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai /​ China
Gerd Pieper ausgeschieden (Vorsitzender bis 24.09.2021)
Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne

BORUSSIA DORTMUND GESCHÄFTSFÜHRUNGS-GmbH

Geschäftsführung

Hans-Joachim Watzke Vorsitzender der Geschäftsführung
Thomas Treß Geschäftsführer
Carsten Cramer Geschäftsführer

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA

100,00% BVB Stadionmanagement GmbH
100,00% BVB Merchandising GmbH
100,00% BVB Event & Catering GmbH
100,00% besttravel dortmund GmbH
100,00% BVB Asia Pacific Pte. Ltd.
100,00% BVB Fußballakademie GmbH
33,33% Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH

DIE AKTIE der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

ENTWICKLUNG DES AKTIENKURSES

Im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2021/​2022 (01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022) war die Entwicklung des Aktienkurses durch die Auswirkungen der Coronavirus SARS-Cov-2 (COVID 19) – Pandemie, durch negative sportliche Resultate in den nationalen (DFB) und internationalen (UEFA) Pokalwettbewerben und ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahres auch deutlich durch den Ukrainekrieg und der damit einhergehenden allgemeinen Reaktion der Aktienmärkte geprägt. (Sofern nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die im Folgenden angegebenen Kursdaten auf die Schlusskurse im XETRA-Handel der BVB-Aktie; die zweite Nachkommastelle wurde ggf. aufgerundet).

Die Aktie der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA startete mit EUR 6,24 (Vorjahr EUR 5,97) am 1. Juli 2021 in das neue Geschäftsjahr 2021/​2022. Am gleichen Tag vermeldete das Unternehmen den unmittelbar bevorstehenden Wechsel des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United und gab bekannt, dass mit der Realisierung dieses Transfergeschäftes ein positiver Effekt auf die Ergebniskennzahlen (EBITDA, EBIT) für das Geschäftsjahr 2021/​2022 in Höhe von rd. 56,0 Mio. EUR erwartet wird (siehe Ad-hoc-Meldung vom gleichen Tage). Am 02. Juli 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 6,13 und am 07. Juli 2021 mit EUR 6,03. Im restlichen Monat Juli 2021 pendelte die BVB-Aktie in einer Kursrange zwischen EUR 5,80 und EUR 6,05. Mit Saisonbeginn notierte die BVB-Aktie am 06. August 2021 mit 6,22. Am 09. August 2021 vermeldete die Gesellschaft die vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahr 2020/​2021 (siehe Ad-hoc-Meldung vom gleichen Tage) und konnte eine Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) in Höhe von EUR 358,6 Mio. (Vorjahr EUR 486,9 Mio.) vermelden. Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -72,8 Mio. (Vorjahr EUR -44,0 Mio.). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR -73,2 Mio. (Vorjahr EUR -46,6 Mio.), das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 39,0 Mio. (Vorjahr EUR 63,0 Mio.). An diesem Tage schloss die BVB-Aktie den Handelstag mit einem Kurs von 6,33 EUR, am Folgetag sank der Kurs auf EUR 6,27 EUR. Gute sportliche Ergebnisse sorgten sodann für Kurserholung. Am 12. August 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 6,36 und erreichte am 16. August 2021 ihr Hoch im Berichtszeitraum mit EUR 6,70. Nach zwei Niederlagen in Folge sank der Kurs am 23. August 2021 auf EUR 5,82, sollte sich jedoch bis Anfang September 2021 um die EUR 6,00 Marke stabilisieren. Am 15. September 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 5,98. Am 16. September 2021 gab die Gesellschaft bekannt, dass eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen wurde, demzufolge das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 92.000.000,00 durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag um EUR 18.396.220,00 auf EUR 110.396.220,00 gegen Bareinlagen erhöht werden sollte. Der Bezugspreis je Neuer Aktie betrug EUR 4,70. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Die Gesellschaft teilte ferner mit, aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa EUR 86,5 Mio. zu erwarten (siehe Ad-hoc-Meldung vom gleichen Tage). An diesem Tage schloss die die BVB-Aktie mit EUR 5,27 den Handelstag. In der Folgezeit des Monates September 2021 sollte sich der Kurs in Richtung des Bezugspreises entwickeln. Dieser Trend sollte sich in der Folgezeit fortsetzen. Am 01. Oktober 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,91 und am 05. Oktober 2021 mit EUR 4,90. An diesem Tag vermeldete die Gesellschaft den erfolgreichen Abschluss der Bezugsrechtskapitalerhöhung (vgl. Corporate News vom gleichen Tag), am Folgetag notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,78. Zwei klare Niederlagen in der Gruppenphase der UEFA Champions League am 19. Oktober und 03. November 2021 jeweils gegen Ajax Amsterdam senkten die Chancen für die Teilnahme am Achtelfinale der UEFA Champions League, entsprechend reagierte der Aktienkurs.

Am 20. Oktober 2021 schloss die BVB-Aktie mit EUR 4,83 und am 04. November 2021 mit EUR 4,81. Am 05. November 2021 veröffentlichte die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vorläufige Zahlen für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021/​2022 (siehe Ad-hoc-Meldung vom selben Tag), die der Kapitalmarkt positiv aufnahm. An diesem Tag schloss die BVB-Aktie mit EUR 4,92. Erneute Niederlagen in der Bundesliga und in der UEFA Champions League sorgten sodann indes für eine erneute Abwärtsentwicklung des Aktienkurses, die bis zum Ende des Berichtszeitraums anhatten sollte. Am 08. November 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,84, am 12. November 2021 mit EUR 4,65, am 24. November 2021 mit EUR 4,49, am 25. November 2021 mit EUR 4,36 und am 30. November 2021 mit EUR 4,12. Am 02. Dezember 2021 – zugleich Tag der virtuellen Hauptversammlung – notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,19 und wurde zusätzlich durch die Meldung erneuter pandemiebedingter Zuschauerbeschränkungen beschwert (siehe Corporate News vom gleichen Tage). Nachdem Borussia Dortmund indes nach einem Sieg im letzten Gruppenspiel zwar aus der UEFA Champions League ausschied, sich aber dadurch als Tabellendritter weiterhin zur Teilnahme an der UEFA Europa League qualifizierte, stieg der Kurs wieder. Am 07. Dezember 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,42. Wechselhafte sportliche Ergebnisse in der Bundesliga in der Folgezeit verursachten sodann eine kurzfristige volatile Kursentwicklung. Am 15. Dezember 2021 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,30, am 17. Dezember 2021 mit EUR 4,42 und am 20. Dezember 2021 mit EUR 4,30. Am 30. Dezember 2021 beendete die BVB-Aktie schließlich das Kalenderjahr 2021 mit einem Kurs von EUR 4,34 (Vorjahr EUR 5,44).

Die BVB-Aktie startete mit EUR 4,39 am 03. Januar 2022 in das Kalenderjahr 2022 und sollte dieses Kursniveau getragen von zwei Siegen in der Bundesliga bis Mitte Januar 2022 halten. Am 18. Januar 2022 schied der BVB überraschend aus dem DFB-Pokalwettbewerb gegen den FC. St. Pauli aus. Am 19. Januar 2022 betrug der Kurs EUR 4,28 und am 24. Januar 2022 EUR 3,90. Getragen vom positiven Ausblick auf eine perspektivische Rückkehr von Zuschauerinnen im Zusammenhang landesrechtlicher pandemiebedingter Restriktionen sollte sich der Kurs sodann bis Mitte Februar 2022 deutlich erholen. Am 25. Januar 2022 betrug der Kurs der BVB-Aktie EUR 4,06, am 27. Januar 2022 EUR 4,24 am 01. Februar 2022 EUR 4,30, am 08. Februar 2022 EUR 4,41 und am 10. Februar 2022 EUR 4,47. In dieses positive Nachrichtenumfeld fiel am 07. Februar 2022 auch die Meldung der ablösefreien Verpflichtung des Deutschen Nationalspielers Niklas Süle vom FC Bayern München zum BVB. In der Folgezeit wurde jedoch der Ausbau dieses kurstechnisch positiven Trends verpasst. Denn am 17. Februar 2022 verlor der BVB sodann abermals überraschend das Hinspiel gegen die Glasgow Rangers in der UEFA Europa League. Dies konnte auch nicht durch wirtschaftlich positive Nachrichten am nächsten Handelstag, dem 18. Februar 2022, mit der Meldung der vorläufigen Halbjahreszahlen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung gleichen Datums) kompensiert werden. Das drohende Ausscheiden aus der UEFA Europa League und damit das weitere Verpassen zusätzlicher Umsatzerlöse in den Pokalwettbewerben sorgte vielmehr in der Folgezeit für einen Abwärtstrend der Kursentwicklung. Am 18. Februar 2022 schloss die BVB-Aktie den Handel mit einem Kurs von EUR 4,20 und am 21. Februar 2022 mit EUR 4,13. Dieser negative Trend setzte sich in den Folgetagen fort. Am Abend des 24. Februar 2022 schied der BVB nach einem Unentschieden im Rückspiel endgültig aus der UEFA Europa League aus. Am Folgetag, dem 25. Februar 2022, vermeldete das Unternehmen zudem und in diesem unmittelbaren Zusammenhang eine Prognoseänderung (vgl. Ad-hoc-Mitteilung gleichen Datums) und teilte mit, dass die mit dem Konzernlagebericht zum 30.06.2021 veröffentlichte Prognose eines Jahresfehlbetrags im Konzern für das Geschäftsjahr 2021/​2022 von TEUR 12.000 bis TEUR 17.000 aufgrund des sportlichen Ausscheidens in den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Stattdessen prognostizierte Borussia Dortmund für das Geschäftsjahr 2021/​2022 nunmehr einen Jahresfehlbetrag im Konzern zwischen TEUR 17.000 und TEUR 24.000. An diesem Tag schloss die BVB-Aktie mit einem Kurs von EUR 4,05 EUR. Diese Nachrichtenlage wurde sodann durch den beginnenden Ukrainekrieg überlagert. Die BVB-Aktie war infolgedessen von der Reaktion der allgemeinen Aktienmärkte betroffen und sollte in Folgetagen deutlich schwächer notieren. Am 01. März 2022 notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,98, am 03. März 2022 mit EUR 3,71, am 04. März. 2022 mit EUR 3,42 und am 07. März 2022 mit EUR 3,29. Getragen von Siegen und Unentschieden im Wettbewerb „Bundesliga“ begann Borussia Dortmund die Wahrscheinlichkeit einer Folgequalifikation für die UEFA Champions League in der Saison 2022/​2023 zu erhöhen. Dies sorgte für Kurserholung in einem – bedingt durch den Ukrainekrieg – schwierigem Marktumfeld. Am 08. März 2022 notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,43, am 11. März 2022 mit EUR 3,70, am 15. März. 2022 mit EUR 3,78, am 18. März 2022 mit EUR 4,03 und am 31. März 2022 mit einem Kurs von EUR 4,05.

Im Monat April verlief die Kursentwicklung ähnlich volatil. Am 01. April 2022 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,00, am 06. April 2022 mit EUR 3,73, am 11. April 2022 mit EUR 3,90, am 19. April 2022 mit EUR 3,85, am 21. April 2022 mit EUR 3,97 und am 29. April 2022 mit einem Kurs von EUR 3,74. Am 06. Mai 2022 veröffentlichte das Unternehmen die vorläufigen Zahlen für das 3. Quartal (vgl. Ad-hoc-Meldung gleichen Datums). An diesem Tag notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,71 und am 09. Mai 2022 mit EUR 3,50. Am 10. Mai 2022 veröffentlichte das Unternehmen den kurz bevorstehenden Transfer von Erling Haaland zu Manchester City (vgl. Ad-hoc-Meldung gleichen Datums). An diesem Tag notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,74 und am Folgetag mit EUR 3,91. Die Kurserholung wehrte indes nicht lange, trotz zwischenzeitlicher Festigung des 2. Tabellenplatzes in der Bundesliga und Sicherung der wirtschaftlich bedeutsamen Folgequalifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League in der Saison 2022/​2023. Am 16. Mai 2022, dem ersten Handelstag nach Schluss der Bundesliga-Saison 2021/​2022, notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,66. Am 20. Mai 2022 veröffentlichte das Unternehmen die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Cheftrainer Marco Rose (vgl. Corporate News gleichen Datums). An diesem Tag schloss die BVB-Aktie den Handelstag mit EUR 3,70. Am 23. Mai 2022 veröffentlichte das Unternehmen, dass Edin Terzic neuer Cheftrainer von Borussia Dortmund wird (vgl. Corporate News gleichen Datums). An diesem Tag schloss die BVB-Aktie den Handelstag mit EUR 3,85. In der Folgezeit sollte sich der Kurs weiter erholen. Am 26. Mai 2022 notierte die BVB-Aktie mit EUR 3,94 und am 31. Mai 2022 mit EUR 4,03 und am 01. Juni 2022 mit EUR 4,12. Am Folgetag, dem 02. Juni 2022, vermeldete das Unternehmen eine Prognoseänderung (vgl. Ad-hoc-Mitteilung gleichen Datums) und teilte mit, dass die am 25. Februar 2022 veröffentlichte Prognose eines Jahresfehlbetrags im Konzern für das Geschäftsjahr 2021/​2022 von TEUR 17.000 bis TEUR 24.000 TEUR aufgrund der vorzeitigen Trennung vom bisherigen Cheftrainer Marco Rose und seinem Trainerteam nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Stattdessen prognostizierte Borussia Dortmund für das Geschäftsjahr 2021/​2022 nunmehr einen Jahresfehlbetrag im Konzern zwischen TEUR 25.000 und TEUR 29.000 TEUR. An diesem Tag schloss die BVB-Aktie mit einem Kurs von EUR 4,21 EUR, am Folgetag mit EUR 4,16. Bis zum Ende des Berichtszeitraums verschlechterte sich der Aktienkurs aufgrund der allgemeinen Marktlage und den globalen wirtschaftlichen Folgen u.a. durch den anhaltenden Ukrainekrieg, steigender Inflationsraten und veränderter Geldzinspolitik zunehmend. Am 08. Juni 2022 notierte die BVB-Aktie mit EUR 4,08, am 10. Juni 2022 mit EUR 3,84, am 13. Juni 2022 mit EUR 3,64, am 16. Juni 2022 mit 3,53, am 21. Juni 2022 mit EUR 3,70 und am 27. Juni 2022 mit EUR 3,63. Schließlich beendete die BVB-Aktie den Berichtszeitraum am 30. Juni 2022 mit einem Kurs von EUR 3,58 (Vorjahr EUR 6,22).

Kursverlauf Euro

Umsatz Stück

GRUNDKAPITAL UND AKTIONÄRSSTRUKTUR

Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt EUR 110.396.220 und ist eingeteilt in ebenso viele nennwertlose Stückaktien. Die Aktionärsstruktur der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA stellte sich mit Stand zum 30. Juni 2022 wie folgt dar:

Bernd Geske: 8,24%

Evonik Industries AG: 8,19%

SIGNAL IDUNA: 5,98%

PUMA SE: 5,32%

Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH: 5,03%

Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund: 4,61*%

Streubesitz: 67,24%

Die mit „*„-gekennzeichneten Aktionäre werden mit ihrem Aktienbesitz formal dem Streubesitz zugerechnet.

AKTIENBESITZ VON ORGANEN

Zum 30. Juni 2022 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 9.092.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergab zum 31. Dezember 2021 in Summe 9.099.054 Stückaktien und somit mehr als 1 % der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.

INVESTOR RELATIONS

Zielsetzung der Investor Relations unserer Gesellschaft ist die angemessene Bewertung der BVB-Aktie durch den Kapitalmarkt. Grundlage hierfür ist die kontinuierliche und offene Kommunikation mit allen Marktteilnehmern. Investor Relations bildet dabei die ideale Schnittstelle zwischen institutionellen Investoren, Finanzanalysten und Privatanlegern. Die Gesellschaft will das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit durch zeitnahe und transparente Veröffentlichung ihrer Finanzzahlen, Geschäftsvorgänge, Strategien sowie Risiken und Chancen rechtfertigen. Wir fühlen uns den Kommunikationsgrundsätzen wie Offenheit, Kontinuität, Gleichbehandlung und Glaubwürdigkeit verpflichtet, um so eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung zu den Marktteilnehmern aufzubauen und ein richtiges Bild des Unternehmens (true and fair view) zu vermitteln.

Dabei stellt die Online-Kommunikation das zentrale Medium dar; sie bietet hinsichtlich Chancengleichheit und Aktualität von Informationen die besten Voraussetzungen. Aufgrund dieser Relevanz hält Borussia Dortmund die Investor-Relations-(IR)-Website „BVB-Aktie“ unter www.aktie.bvb.de sowie www.bvb.de/​aktie“ für Interessierte zum Abruf im Internet bereit. Dort werden alle Geschäftsberichte sowie unterjährigen Finanzberichte als Download-Versionen veröffentlicht. Kapitalmarktrechtliche Pflichtmitteilungen, wie z.B. Ad-hoc-Meldungen, Corporate News, Manger Transactions (vormals „Directors Dealings“), werden hier zeitnah publiziert. Für eine europaweite Verbreitung sorgt gleichzeitig unser Dienstleister EQS Group AG (DGAP), München. Weitere umfangreiche Informationen, wie z. B. Investorenpräsentation oder detaillierte Angaben zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, stellen wir auf unserer Homepage zur Verfügung. Die Informationen werden in deutscher und – ganz überwiegend -auch in englischer Sprache vorgehalten.

Die nachhaltige Pflege der Kapitalmarktkommunikation war auch im Geschäftsjahr 2021/​2022 unser Ziel. Die Bilanzpressekonferenz zu den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2020/​2021 hat am 09. August 2021 in Dortmund stattgefunden. Am gleichen Tage hat das Unternehmen zudem eine Analystenkonferenz in Frankfurt a.M. veranstaltet. Beide Veranstaltungen fanden als sog. „Hybrid“-Veranstaltungen statt. Ferner wurden im Berichtszeitraum mit Vertretern des Kapitalmarktes Gruppen- oder Einzelgespräche – pandemiebedingt – überwiegend telefonisch bzw. virtuell via Online-Meetings geführt und Roadshowtermine am 02.09.2020 anlässlich des „Stockpicker Summit“ in Stockholm, Schweden (organisiert über Hauck & Aufhäuser), vom 06. bis 08. September 2021 anlässlich der Berenberg „Continental Europe & UK“ Roadshow (organisiert über Berenberg) sowie am 22. September 2021 anlässlich der Berenberg Goldmann Sachs „German Corporate Conference“ (organisiert über Berenberg) und am 02. und 03. März 2022 virtuelle Roadshowtermine mit Teilnehmer*innen aus USA/​UK/​Irland (organisiert über Edison) wahrgenommen.

Im Berichtszeitraum erfolgte eine „Research Coverage“ der BVB-Aktie durch folgende Unternehmen:

Frankfurt Main Research AG, Frankfurt a.M. Letztes Research Update: 25. Mai 2022, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“), Kursziel 5,00 EUR (zuvor 5,00 EUR);

Edison Research Investment Ltd., London (UK) Letztes Research Update: 17. Mai 2022, Empfehlung/​Kursziel: k.A.;

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Hamburg Letztes Research Update: 10. Mai 2022, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“), Kursziel 5,60 EUR (zuvor 8,00 EUR);

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG („Berenberg“), Hamburg Letztes Research Update: 10. Mai 2022, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“) Kursziel 6,00 EUR (zuvor 6,00 EUR);

GSC Research GmbH, Düsseldorf Letztes Research Update: 24. Januar 2022, Empfehlung: „Kaufen“ (zuvor: „Kaufen“) Kursziel 5,50 EUR (zuvor 6,50 EUR);

Stifel Europe Bank AG, Frankfurt a.M. Letztes Research Update: 12. Januar 2022, Empfehlung: „Halten“ (zuvor: „Halten“) Kursziel 4,60 EUR (zuvor 6,00 EUR);

Die einzelnen Studien bzw. Research Updates stehen, soweit unsere Gesellschaft hierzu berechtigt ist, unter www.aktie.bvb.de sowie www.bvb.de/​aktie in der Rubrik „BVB-Aktie“, Unterrubrik „Kapitalmarktbewertung“ für Interessierte zum Abruf bereit.

Mit Wirkung zum 20. September 2021 ist die BVB-Aktie nach vorheriger siebenjähriger ununterbrochener S-Dax-Zugehörigkeit einstweilen nicht mehr Teil dieses Auswahlindex. Die Veränderung ist im Kontext des Abschlusses der Reform der Auswahlindizes, einiger Börsengänge im Kalenderjahr 2021 und der Entwicklung des Kurses der BVB-Aktie eingetreten.

Designated Sponsor unserer Gesellschaft war im Berichtszeitraum die Stifel Europe Bank AG.

CORPORATE GOVERNANCE

Eine klar strukturierte und gelebte Corporate Governance ist bei unserer Gesellschaft von hoher Bedeutung. Sie steht für eine verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Hieran orientieren sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft.

ALLGEMEINE INFORMATION ZUR CORPORATE GOVERNANCE BEI DER BORUSSIA DORTMUND GmbH & Co. KGaA

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance werden durch das deutsche Aktienrecht geregelt. Gemäß § 161 AktG werden Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich zu erklären, ob und inwieweit den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ im Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde (vergangenheitsbezogen) und wird (zukunftsbezogen). Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain“). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen.

Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Er stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex das Ziel, das Deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen und will insgesamt das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Zahlreiche Empfehlungen (Soll-Bestimmungen) des Kodex sind ausschließlich auf Aktiengesellschaften zugeschnitten und für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), also auch auf unsere Gesellschaft, gar nicht oder allenfalls sinngemäß anwendbar.

Die KGaA ist eine Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (der persönlich haftende Gesellschafter) den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haftenden Kommanditaktionäre an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind (§ 278 Abs. 1 AktG).

Prägende Unterschiede zur Aktiengesellschaft können wie folgt charakterisiert werden:

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat keinen Vorstand. Ihre Geschäftsführung und Vertretung obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.

Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrates der KGaA sind eingeschränkt. Ihm fehlt insbesondere die Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von ihm wiederum gebildeten Präsidialausschuss.

Hinsichtlich der Hauptversammlung der KGaA ergeben sich weitere Besonderheiten, die im Wesentlichen in den §§ 285 und 286 Abs. 1 AktG und in der Satzung unserer Gesellschaft geregelt sind.

Eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist folglich unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA und deren Gestaltung in der Satzung von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA abzugeben.

Nach unserer Auffassung sind dabei folgende Empfehlungen des Kodex aufgrund von rechtsformspezifischen Besonderheiten der KGaA und deren Gestaltung in der Satzung unserer Gesellschaft nicht (auch nicht sinngemäß) anwendbar:

Der Kodex richtete bzw. richtet zur Vorstandsvergütung verschiedene Empfehlungen, namentlich in G.4, G.8 und G.13 Kodex an den Aufsichtsrat. Im Kodex werden zahlreiche weitere Empfehlungen zu einem Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. zur jeweiligen Ausgestaltung ihrer individuellen Vergütungen an den Aufsichtsrat adressiert. All diese Empfehlungen setzen, was auch aus der Begründung der Regierungskommission zum Kodex hervorgeht, inhaltlich bzw. systematisch auf den gesetzlichen Regelungen für Aktiengesellschaften in § 87 Abs. 1 AktG und/​oder in dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen § 87a AktG auf. Diese gesetzlichen Regelungen finden auf unsere Gesellschaft rechtsformbedingt weder direkt noch analog Anwendung, wobei es sich dabei nach unserer Auffassung um bewusste Entscheidungen des Gesetzgebers handelt. Dem entsprechend sind konsequent auch die damit jeweils zusammenhängenden Empfehlungen G.1 bis G.3, G.5 bis G.7, G.9 bis G.13, G.15 und G.16 Kodex auf unsere Gesellschaft nicht anwendbar. § 7 der Satzung unserer Gesellschaft bestimmt dem gegenüber, dass die persönlich haftende Gesellschafterin Anspruch auf Ersatz der ihr für die Geschäftsführung in der Gesellschaft entstandenen Personal- und Sachkosten zuzüglich einer Vergütung von 3 Prozent des sonst entstehenden Jahresüberschusses der Gesellschaft hat. Feste und variable Vergütungen für Geschäftsführer der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH wurden und werden ansonsten von dem dort gebildeten Präsidialausschuss beschlossen, der dabei, d.h. beim Abschluss bzw. bei der Verlängerung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, auch deren Angemessenheit und Marktüblichkeit überprüft. Die teilweise durchaus als Überregulierung empfundenen Empfehlungen des Kodex betreffend ein Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. deren Vergütung sowie zur Rolle des Aufsichtsrates wurden und werden hierbei vom Präsidialausschuss aus Praktikabilitätserwägungen überwiegend auch nicht etwa freiwillig angewendet.

Eine individualisierte Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer der Komplementärin unserer Gesellschaft, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, erfolgt aus Transparenzgründen weiterhin freiwillig als Darstellung der Einzelvergütung der Geschäftsführer in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses; ansonsten wird hierzu auf den für das Geschäftsjahr 2021/​2022 erstmals erstellten Vergütungsbericht gemäß § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG verwiesen.

Folgende Empfehlungen des Kodex wurden bzw. werden hingegen trotz der rechtsformbedingten Besonderheiten bei unserer Gesellschaft sinngemäß bzw. in modifizierter Form angewendet, was wir nicht als Abweichung vom Kodex betrachten:

Für eine langfristige Nachfolgeplanung im Sinne der Empfehlung B.2, 1. Halbsatz Kodex sorgen bei unserer Gesellschaft die Geschäftsführer und – da der Aufsichtsrat rechtsformbedingt keine Personalkompetenz besitzt – der Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese Planung erfolgt im regelmäßigen Austausch zwischen Geschäftsführung und Präsidialausschuss, die dabei, ausgehend von der Unternehmensstrategie nach außen und der Unternehmensorganisation bzw. dem Management nach innen, Kompetenzprofile für Führungspersonen aufsetzen und dazu in Betracht kommendes Personal sowohl unternehmensintern wie auch -extern in Beobachtung nehmen. Insofern ist Scouting für uns also nicht nur im Fußballsport, sondern auch im Bereich Human Resources ein Thema. Unternehmensintern erfolgt zudem fortlaufend eine Förderung solcher Personen, die für Führungsaufgaben potentiell geeignet erscheinen, beispielsweise auch durch Fortbildungsmaßnahmen. Hinsichtlich der gegebenenfalls externen Besetzung von Positionen kann sich die Gesellschaft zudem auf ihr Netzwerk und auf externe Dienstleister stützen. Der Präsidialausschuss achtet bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung auch auf die im Sinne von Empfehlung B.1 Kodex anzustrebende „Vielfalt (Diversity)“.

Bei der Erstbestellung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH orientiert sich der Präsidialausschuss an der Empfehlung B.3 Kodex, wonach diese im Fall von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für längstens drei Jahre erfolgen soll.

Den Vorsitzenden des Präsidialausschusses, Herr Dr. Reinhard Rauball, der sich bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit der Vergütung deren Geschäftsführer befasst, halten wir für unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 Satz 1 Kodex.

In sinngemäßer Anwendung der Empfehlung D.6 Kodex 2022 (vormals Empfehlung D.7 Kodex 2020) ist in Aufsichtsratssitzungen regelmäßig ein Zeitfenster für Beratungen auch ohne Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgesehen.

Die Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin im Sinne der Empfehlung E.3 Kodex obliegt mangels Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen nicht dem Aufsichtsrat, sondern dem Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH.

Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich zu machen. Dies erfolgt auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/​aktie im Bereich „Corporate Governance“. Außerdem ist die im September 2022 abgegebene Entsprechenserklärung als unten folgender Abschnitt Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung.

Während der hier vorgelegte Corporate Governance Bericht unserer Gesellschaft als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht wird (auf der Internetseite des Unternehmens unter www.bvb.de/​aktie im Bereich „Corporate Governance“ /​ „Erklärung zur Unternehmensführung“), wurden die Corporate Governance Berichte für das Geschäftsjahr 2017/​2018 und zuvor in den Geschäftsberichten für die betreffenden Geschäftsjahre und diese wiederum auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/​aktie im Bereich „Publikationen“ veröffentlicht.

Transparenz, Bezugnahmen auf die Internetseite der Gesellschaft

Unsere Gesellschaft unterrichtet die Kommanditaktionäre und Aktionärsvereinigungen, die Finanzanalysten und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage und die wesentlichen geschäftlichen Veränderungen im Unternehmen.

Auf unserer Internetseite sind insbesondere die Ad hoc-Mitteilungen, Corporate News sowie die uns zugegangenen Mitteilungen über Stimmrechtsanteile und Managers‘ Transactions, die Aktionärsstruktur, die jeweils aktuell gültige Satzung und der Finanzkalender veröffentlicht.

Der Finanzkalender beinhaltet wesentliche Termine der Gesellschaft und kann auch unter der Adresse www.bvb.de/​aktie im Bereich „Finanzkalender“ eingesehen werden.

Die Bilanzpressekonferenz zu den „vorläufigen“ Zahlen des vorausgegangenen Geschäftsjahres wird – wie in den Jahren zuvor – real-time via LIVE-Streaming im Internet übertragen und kann von der interessierten Öffentlichkeit mitverfolgt werden.

Die Hauptversammlung im Vorjahr fand nach form- und fristgerechter Einladung am 2. Dezember 2021 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex lagen die vom Gesetz verlangten Berichte und Unterlagen aus; sie wurden den Kommanditaktionären auf Verlangen übermittelt und auch auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Die Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten sind mit Zustimmungen in einer Bandbreite zwischen 85,97 bis 99,98 Prozent der Stimmen gefasst worden.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist für Montag, den 21. November 2022, geplant.

Der Halbjahresfinanzbericht und andere unterjährige Finanzinformationen sollen innerhalb der durch den Kodex empfohlenen Zeiträume veröffentlicht werden. Hierüber unterrichtet unsere Gesellschaft im Einzelnen durch sog. „Vorabbekanntmachungen“. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nebst des Konzernlageberichtes und der unterjährigen Finanzinformationen erfolgt unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss nebst des Lageberichtes der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wurde und wird weiterhin nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Unsere Gesellschaft steht für mehr als „nur“ Fußball und trägt ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Ein erster, freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bezog sich auf das Geschäftsjahr 2016/​2017, d.h. den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017, und orientierte sich an den weltweit anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI), hier der GRI Standard-Option „Kern“. In Nachhaltigkeitsberichten für spätere Geschäftsjahre (mithin ab dem Geschäftsjahr 2017/​2018) ist zudem ein sog. gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB enthalten, der unter zahlreichen Aspekten und Angaben auch die Themenbereiche Compliance bzw. Regeltreue und Risikomanagement umfasst. Nachhaltigkeitsberichte werden auf unserer Internetseite www.bvb.de/​aktie im Bereich „Corporate Governance“ /​ „Nachhaltigkeit“ veröffentlicht.

Der Kommunikation mit den Marktteilnehmern dient ferner die Veröffentlichung von Analysten-Empfehlungen bzw. Research-Studien auf unserer Internetseite www.bvb.de/​aktie im Bereich „BVB Aktie“ /​ „Kapitalmarktbewertung“.

Weitere Informationen über das Unternehmen sowohl für unsere Kunden und Fans als auch für die interessierte Öffentlichkeit, unter anderem beispielsweise auch Lebensläufe und Übersichten über wesentliche Tätigkeiten von Aufsichtsratsmitgliedern sowie nähere Angaben zu den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin, sind ebenfalls über unsere Internetseite www.bvb.de/​aktie zugänglich.

Zahlreiche Veröffentlichungen wurden und werden auf unserer Internetseite auch in englischer Sprache bereitgehalten.

Der letzte, von der Hauptversammlung am 2. Dezember 2021 gefasste Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. über deren Vergütungssystem gemäß § 113 Abs. 3 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG ist auf unserer Internetseite www.bvb.de/​aktie im Bereich „Corporate Governance“ /​ „Vergütungssystem Aufsichtsrat“ öffentlich zugänglich. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG wird auf der Internetseite www.bvb.de/​aktie im Bereich „Corporate Governance“ /​ „Vergütungsbericht“ öffentlich zugänglich gemacht.

Weitere Angaben zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrates werden im Anhang von Jahres- und Konzernabschluss bzw. im Lagebericht, Angaben zum Besitz von Aktien der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. Mitglieder ihrer Geschäftsführung und durch Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht gemacht. Aufgrund rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA besteht nach wie vor keine rechtliche Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer der Komplementärin unserer Gesellschaft, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Die – wie oben schon angesprochen -aus Transparenzgründen gleichwohl vorgenommene Darstellung der Einzelvergütung der Geschäftsführer in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt daher auf freiwilliger Basis.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund

Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin (Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH) und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG, dass bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA seit der letzten Entsprechenserklärung vom 20. September 2021 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) („Kodex 2020“) bis zur Bekanntmachung der Neufassung des Kodex im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 sowie den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („Kodex 2022“) ab dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 entsprochen wurde und künftig den Empfehlungen des Kodex 2022 entsprochen wird, abgesehen von folgenden Abweichungen (Hinweis: Zahlreiche Empfehlungen des Kodex, namentlich solche zum Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder bzw. zur Vorstandsvergütung, sind aufgrund von rechtsformspezifischen Besonderheiten der Rechtsform unserer Gesellschaft – der Kommanditgesellschaft auf Aktien – nicht anwendbar; Angaben bzw. Erläuterungen dazu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung):

Zu Empfehlung A.2 Satz 2, 1. Halbsatz Kodex 2020 bzw. Empfehlung A.4 Kodex 2022: Nach dieser Empfehlung soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System für Beschäftigte des Konzerns und auch für dritte Personen wurde bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA planmäßig am 24. Juni 2022 eingerichtet.

Zu Empfehlung B.4 Kodex: Über die Wiederbestellung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH entscheidet deren Präsidialausschuss bisher und künftig auch ohne Vorliegen besonderer Umstände gegebenenfalls vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der bestehenden Bestelldauer. Die Ausrichtung der Personalentscheidung an ein Zeit- und Umstandsmoment wird mit Blick auf die rechtsformspezifischen Besonderheiten der KGaA und aufgrund des Wunsches nach höherer Flexibilität als nicht zweckmäßig erachtet.

Zu Empfehlung B.5 Kodex: Über die Altersgrenze für Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin entscheidet der Präsidialausschuss bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH bisher und künftig jeweils bei anstehenden (Wieder-)Bestellungen von Geschäftsführern, ohne insoweit grundsätzlich festgelegt zu sein. Die Festlegung auf eine Altersgrenze wird als nicht zweckmäßig erachtet.

Zu den Empfehlungen C.1 Sätze 1 bis 4 und C.2 Kodex: Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Denn der Aufsichtsrat wollte und will über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und situativ entscheiden. Dem entsprechend wurde und wird hierzu bzw. zur Umsetzung auch nicht näher berichtet. Unberührt vom Vorstehenden bleibt die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat (§ 278 Abs. 3 und § 111 Abs. 5 AktG sowie § 289f Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Zu Empfehlung C.5, 2. Halbsatz Kodex: Nach dieser Empfehlung soll ein Mitglied des Vorstandes einer börsennotierten Gesellschaft keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Christian Kullmann ist Vorsitzender des Vorstandes der börsennotierten Evonik Industries AG in Essen und seit dem 25. September 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrates unserer Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass Herrn Kullmann für die Wahrnehmung seines Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht, zumal er daneben keine weiteren unter diese Empfehlung fallenden Mandate innehat. Außerdem leistet er durch seine große Erfahrung in der Unternehmensführung, seinen hohen wirtschaftlichen Sachverstand sowie seine exzellente nationale und internationale Vernetzung einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Arbeit im Aufsichtsrat. Nach Abwägung wird eine Abweichung von dieser Empfehlung daher für vertretbar gehalten.

Zu Empfehlung C.13 Kodex: Der Aufsichtsrat hat bisher bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung nicht die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Kommanditaktionär offengelegt. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Denn nach unserer Einschätzung gibt es zu dieser Empfehlung keine rechtlich sichere Praxis. Der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat wurde und wird höhere Priorität gegeben als einem Bemühen dazu, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.

Zu Empfehlungen D.2 Satz 1 Kodex und D.5 Kodex 2020 bzw. D.4 Kodex 2022: Abgesehen von dem unterdessen aktienrechtlich erforderlichen Prüfungsausschuss, der mit Wirkung ab dem 3. Dezember 2021 errichtet worden ist (was umfasst, dass bis dahin von den Empfehlungen D.2 Satz 1 und D.3 Kodex 2020 vorübergehend noch abgewichen wurde), hat der Aufsichtsrat bisher keine weiteren Ausschüsse errichtet und er beabsichtigt dies derzeit auch für die Zukunft nicht. Denn er will anstehende Themen möglichst im gesamten Aufsichtsrat behandeln. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf die in Empfehlung D.5 Kodex 2020 bzw. D.4 Kodex 2022 empfohlene Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat, zumal sich dieser, wie im Falle der Bildung des Nominierungsausschusses vom Kodex gefordert, bereits nur aus Vertretern der Anteilseigner zusammensetzt.

Zu Empfehlung E.1 Satz 2 Kodex: Der Aufsichtsrat behält sich bisher und auch künftig vor, der Empfehlung nicht zu folgen, dass er in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren solle. Denn dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Grundsatz 13 Satz 3 Kodex) wird regelmäßig der Vorrang eingeräumt.

 

Dortmund, 26. September 2022

Für den Aufsichtsrat

Christian Kullmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Für die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022

der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund,
(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“)

GESCHÄFTSVERLAUF
Das Geschäftsjahr 2021/​2022 im Überblick

SPORTLICHE ENTWICKLUNG

Covid-19-Pandemie

Auch das Geschäftsjahr 2021/​2022 war von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass dabei zumindest die letzten vier Bundesligaheimspiele vor jeweils nahezu ausverkaufter Kulisse ausgetragen werden konnten, wenngleich das „Vor Covid-19“-Niveau insgesamt aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Pandemie während dieser Spielzeit noch nicht erreicht werden konnte.

Bundesliga

Die Bundesligasaison 2021/​2022 beendete Borussia Dortmund mit 69 Punkten und wurde hinter dem FC Bayern München Vizemeister. Der zweite Tabellenplatz bedeutet die direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League in der Spielzeit 2022/​2023.

UEFA Champions League /​ UEFA Europa League

Borussia Dortmund belegte in der Gruppenphase der UEFA Champions League nach drei Siegen aus sechs Spielen den dritten Platz der Gruppe C, punktgleich mit dem Zweitplatzierten Sporting Lissabon. Dies war gleichbedeutend mit dem Ausscheiden aus der UEFA Champions League und berechtigte zur Teilnahme an der UEFA Europa League. In den K.-o.-Runden-Playoffs konnte sich Borussia Dortmund nicht gegen den späteren Finalisten Glasgow Rangers durchsetzen und schied nach zwei Spielen aus dem Wettbewerb aus.

DFB-Pokal

Im DFB-Pokal gelangen in den ersten beiden Runden Siege gegen die Mannschaften des SV Wehen Wiesbaden und FC Ingolstadt. Im Achtelfinale schied Borussia Dortmund gegen den FC St. Pauli aus.

LEISTUNGSINDIKATOREN

Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterteilt. Borussia Dortmund steuert sein unternehmerisches Handeln anhand dieser intern definierten Leistungsindikatoren und stellt den Schwerpunkt seiner internen Berichterstattung darauf ab.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Borussia Dortmund hat aus einer Vielzahl möglicher Finanzkennzahlen seinerseits Schwerpunkte gesetzt, an die sich die Steuerung des Unternehmens mithilfe der Erfahrungen der vergangenen Jahre im Wesentlichen angelehnt hat.

Dazu gehört als Erstes die Höhe der Umsatzerlöse. Die Geschäftsführung zieht diese zur internen Steuerung heran, wohl wissend, dass die Aussagekraft dieses Wertes allein nicht ausreichend ist. Dennoch kann die wirtschaftliche Stärke hier deutlich abgelesen werden, insbesondere über Quervergleiche mit Wettbewerbern oder durch die Beobachtung der langfristigen Erlösentwicklung des Unternehmens.

Passend dazu werden das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) sowie das Jahresergebnis zur Führung des Unternehmens herangezogen. Insbesondere in der Planungsrechnung des kommenden Wirtschaftsjahres/​der kommenden Wirtschaftsjahre, im unterjährigen Controlling der Ergebnisentwicklung sowie in der retrospektiven Betrachtung eines Geschäftsjahres nehmen diese Größen zentrale Rollen ein.

Darüber hinaus stellt das operative Ergebnis (EBITDA) eine wesentliche Steuerungsgröße dar. Hintergrund sind die umfangreiche Investitionstätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden hohen Belastungen aus Abschreibungen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Jahresleistung wird daher der um die Abschreibungen bereinigte Wert des EBIT (EBITDA) gewählt.

Eingerahmt werden diese Faktoren vom Cashflow aus operativer Tätigkeit und dem Free Cashflow, welche Bestandteile der Unternehmensplanung sind.

Der Free Cashflow definiert sich aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit zuzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit und dient als zentraler Indikator der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen. Mithin leitet sich die zentrale Bedeutung des Free Cashflows aus der strategischen Zielsetzung von Borussia Dortmund, den sportlichen Erfolg zu maximieren, ohne neue Schulden aufzunehmen, ab. Vor dem Hintergrund stetig wachsender Transfersummen kommt dem Free Cashflow damit eine zunehmend größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist er Indikator dafür, inwieweit Borussia Dortmund ausreichende Finanzmittel zur Auszahlung einer stetigen Dividende an die Aktionäre erwirtschaftet. Deshalb strebt Borussia Dortmund eine kontinuierliche Optimierung dieses Cashflows an.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Borussia Dortmund hat die Verbreitung seiner Marke als einzigen nichtfinanziellen Leistungsindikator festgelegt.

Die Verbreitung der Marke Borussia Dortmund resultiert aus einer Vielzahl von Kriterien, die in ihrer Summe die Verbreitung der Marke darstellen.

Manche dieser Kriterien sind messbar, andere wiederum nicht. Sie reflektieren jedoch gleichwohl die Strahlkraft des Unternehmens.

Die Anzahl der Kriterien ist variabel und somit austauschbar. Ein Faktor, der in einer Saison relevant war, muss nicht zwingend auch in den Folgejahren Relevanz haben. Gegenläufig führen insbesondere die Neuen Medien stetig zu neuen Werttreibern: So sind die Anzahl der Facebook Follower oder die Page Impressions relevante Größen.

Messbare Kriterien sind z. B. die Anzahl der veräußerten Dauerkarten, die Zuschauerzahl bzw. Stadionauslastung und Fernsehübertragungszeiten.

Nicht quantitativ messbare Kriterien können Awards, Umfragen und Studien sein. Selbst die gezielte Auswahl von Sponsoren, deren Produkte und Image mit der Marke Borussia Dortmund im Einklang stehen, gehört zu den sogenannten weichen Kriterien.

Über alle Kriterien wird den Entscheidungsträgern bei Borussia Dortmund regelmäßig berichtet. Sie dienen zudem – in ihrer Gesamtheit – als Indikator für den Erfolg der strategischen Unternehmensausrichtung.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen im Steuerungssystem von Borussia Dortmund ergeben.

ENTWICKLUNG DES MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELDES

Sponsoring

Borussia Dortmund erfuhr auch in der Saison 2021/​2022 Unterstützung zweier Trikotsponsoren. Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal. In der Fußball-Bundesliga fungiert die 1&1 Telecommunication SE als Trikotsponsor von Borussia Dortmund.

Borussia Dortmund und die SIGNAL IDUNA Gruppe haben ihre Partnerschaft vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängert. Damit schlagen beide Unternehmen ein weiteres Kapitel in der Geschichte ihrer langen – seit 1974 bestehenden – Kooperation auf.

Für die Spielzeit 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund mit der General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) einen neuen Champion-Partner-Vertrag abschließen. GLS ist zudem auch offizieller Logistikpartner von Borussia Dortmund und tritt sowohl als Ärmelsponsor in den internationalen Wettbewerben als auch im DFB-Pokal auf.

Borussia Dortmund und die Sky Deutschland GmbH vereinbarten ab der Spielzeit 2021/​2022 eine umfassende und langfristige Kooperation über mindestens vier Jahre in den Bereichen Content, Vertrieb und Marketing.

Auch mit dem Sportwettenanbieter bwin, der bereits seit 2017 Champion Partner ist, setzt Borussia Dortmund die Zusammenarbeit langfristig fort und verlängerte diese um weitere drei Spielzeiten bis zum 30. Juni 2024.

Ebenso führt Borussia Dortmund die seit dem Jahr 2008 bestehende Partnerschaft mit der Radeberger Gruppe KG weiter, sodass Brinkhoff’s bis mindestens zum Saisonende 2028 im SIGNAL IDUNA PARK angeboten wird.

Des Weiteren setzen Borussia Dortmund und der europäische IT-Sicherheitshersteller ESET ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Die Kooperation mit dem Champion Partner, der auch als Borussia Dortmunds IT-Sicherheitspartner fungiert, wurde um zwei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Borussia Dortmund konnte mit der Sportmarke KETTLER einen weiteren Premium Partner für sich gewinnen und eine weitreichende Partnerschaft abschließen. Diese ist vorerst auf ein Jahr angelegt.

Borussia Dortmund verlängerte den Vertrag mit dem Premium Partner REWE Dortmund SE & Co. KG bis zum 30. Juni 2026.

Auch mit dem Premium Partner Eurowings konnte sich Borussia Dortmund auf eine Verlängerung der seit der Saison 2016/​2017 laufenden Partnerschaft für weitere zwei Jahre verständigen. Sichtbarste Zeichen der Zusammenarbeit sind der Mannschaftsairbus, mit dem Borussia Dortmund zu seinen europäischen Auswärtsspielen unterwegs ist sowie der im Mai 2022 präsentierte Fanairbus in schwarzgelber Sonderlackierung, an dessen Design Borussia Dortmunds Anhänger im Vorfeld beteiligt waren.

Europas größter Sicherheitsschuhhersteller ATLAS und Borussia Dortmund verlängerten ihre Premium-Partnerschaft um fünf Jahre bis 30. Juni 2027.

Die Frostkrone Food Group und Borussia Dortmund verlängerten ebenso ihre seit Januar 2017 laufende Partnerschaft um weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2023. Frostkrone unterstützte als Sponsor insbesondere auch die ersten eFootball-Aktivitäten Borussia Dortmunds im Oktober 2020.

Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und Borussia Dortmund arbeiten nun mindestens bis Ende der Saison 2023/​2024 zusammen.

Seit April 2022 führt Borussia Dortmund das exklusive „BVBBusinessNetzwerk“, um wertvolle B2B-Kontakte auf einem ganz neuen Level miteinander zu verbinden und Borussia Dortmunds freundschaftliche Beziehungen zu Sponsoren, Partnern und Kunden – auch untereinander – noch weiter zu intensivieren.

Borussia Dortmund konnte in der Saison 2021/​2022 – trotz Zuschauerbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie – nahezu alle vertraglichen Leistungen im Hospitality-Bereich erbringen und geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon aus, dies auch für die Spielzeit 2022/​2023 leisten zu können.

Transfergeschäfte

Im Sommer 2021 verließen sechs Spieler Borussia Dortmund. Jadon Sancho wechselte zum englischen Rekordmeister Manchester United. Nach seiner Leihe mit möglicher Kaufoption in der vergangenen Saison schloss sich Leonardo Balerdi endgültig dem französischen Erstligisten Olympique Marseille an.

Thomas Delaney läuft nun für den spanischen Champions-League-Teilnehmer FC Sevilla auf. Nachdem Sergio Gómez die beiden Spielzeiten 2019/​2020 und 2020/​2021 auf Leihbasis beim spanischen Klub SD Huesca verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund mit dem belgischen Rekordmeister RSC Anderlecht auf einen permanenten Transfer. Ebenso ist Jeremy Toljan nach zweijähriger Leihe fest zum italienischen Erstligisten US Sassuolo gewechselt. Łukasz Piszczek beendete nach elf Jahren in Schwarzgelb seine Karriere.

In der Winterwechselperiode hat Borussia Dortmund Mittelfeldspieler Ansgar Knauff bis zum 30. Juni 2023 an den Europa-League-Sieger Eintracht Frankfurt verliehen. Tobias Raschl wechselte zum Ligakonkurrenten Spielvereinigung Greuther Fürth.

Im März 2022 einigte sich Borussia Dortmund mit Torhüter Roman Bürki auf eine vorzeitige Vertragsauflösung des ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 laufenden Vertrags mit Wirkung zum Ende der laufenden Saison.

Borussia Dortmund hat sich im Mai 2022 mit dem englischen Topklub Manchester City auf einen Transfer des Stürmers Erling Haaland mit Wirkung zum 01. Juli 2022 geeinigt. Mit Steffen Tigges verlässt ein weiterer Stürmer Borussia Dortmund und schließt sich ab der kommenden Saison dem Bundesliga-Konkurrenten 1. FC Köln an. Torhüter Marwin Hitz hütet in der nächsten Saison das Tor des schweizerischen Erstligisten FC Basel. Die zum 30. Juni 2022 auslaufenden Verträge der Spieler Axel Witsel und Dan-Axel Zagadou wurden nicht verlängert, sodass beide Spieler künftig für andere Teams auflaufen werden. Die Leihspieler Marin Pongračić und Reinier Jesus Carvalho werden ebenfalls für andere Teams spielen; die Ausleihen der beiden Spieler endeten zum 30. Juni 2022. Marcel Schmelzer beendete nach siebzehn Jahren in Schwarzgelb seine Karriere.

Investitionen

Im Sommer 2021 schlossen sich drei Neuzugänge Borussia Dortmund an. Der niederländische Nationalspieler Donyell Malen wechselte von der PSV Eindhoven zu Borussia Dortmund und unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 laufenden Vertrag.

Außerdem konnte Torhüter Gregor Kobel vom Ligakonkurrenten VfB Stuttgart verpflichtet werden; der Kontrakt mit dem 24-Jährigen läuft bis zum 30. Juni 2026. Des Weiteren wurde Verteidiger Marin Pongračić vom VfL Wolfsburg auf Leihbasis bis zum 30. Juni 2022 unter Vertrag genommen. Nach Ablauf der Leihperiode kehrten zudem Marius Wolf vom 1. FC Köln und Immanuel Pherai von PEC Zwolle zurück ins Team von Borussia Dortmund.

Im Februar 2022 hat Borussia Dortmund zur Saison 2022/​2023 für vier Jahre den deutschen Nationalspieler Niklas Süle ablösefrei vom Rekordmeister FC Bayern München verpflichtet. Im Mai 2022 gab Borussia Dortmund die Verpflichtung des deutschen Nationalspielers Nico Schlotterbeck vom Ligakonkurrenten SC Freiburg bekannt. Der Innenverteidiger unterzeichnete einen Arbeitsvertrag ab der Saison 2022/​2023 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027. Des Weiteren konnte Borussia Dortmund zur kommenden Saison den Offensivakteur Karim Adeyemi vom österreichischen Meister RB Salzburg verpflichten. Der deutsche Nationalspieler unterschrieb ebenfalls einen bis 30. Juni 2027 gültigen Vertrag. Vom Ligakonkurrenten 1. FC Köln wechselte der türkische Nationalspieler Salih Özcan zu Borussia Dortmund; der Mittelfeldspieler unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag. Als künftige Nummer zwei hinter Gregor Kobel hat Borussia Dortmund Torhüter Alexander Meyer vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg verpflichtet und ihn bis zum 30. Juni 2024 an sich gebunden.

TV-Vermarktung

Eine der Hauptaufgaben der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist, die medialen Verwertungsrechte für Spiele der ersten Bundesliga und zweiten Bundesliga sowie für den Supercup und der Relegation auf nationaler und internationaler Ebene zu vergeben. Die dadurch erzielten Einnahmen zahlt der DFL e.V. unter anderem an die Clubs der ersten Bundesliga und zweiten Bundesliga aus. Die Medienrechte des deutschen Profifußballs werden alle vier Jahre für jeweils vier Spielzeiten vergeben. Die vom Bundeskartellamt geprüfte Ausschreibung der Medienrechte erfolgt in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.

Die derzeitig vergebenden Medienrechte betreffen die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025. Für diese vier Saisons können die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. rechnen, was einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. entspricht. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs während der Covid-19-Pandemie zielt die Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungsbasis. Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Spielzeiten sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der vorgesehenen Auskehrungshöhen und -zeitpunkte entscheidende Parameter.

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Die Covid-19-bedingten Ausfälle für die an der UEFA Champions League teilnehmenden Vereine belaufen sich auf EUR 416,5 Mio. in der Spielzeit 2019/​2020 und auf EUR 57,3 Mio. in der Spielzeit 2020/​2021. Es wurde beschlossen, die EUR 416,5 Mio. in gleichen Teilen (EUR 83,4 Mio.) über fünf Spielzeiten von 2019/​2020 bis 2023/​2024 sowie die EUR 57,3 Mio. in gleichen Teilen (EUR 14,3 Mio.) über vier Spielzeiten von 2020/​2021 bis 2023/​2024 von den Ausschüttungen abzuziehen; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtdestotrotz bleiben die potenziellen Einnahmen aus UEFA-Wettbewerben weiterhin äußerst lukrativ. Durch die Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League sowie an den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League in der diesjährigen Saison konnte Borussia Dortmund von den Ausschüttungsbeträgen profitieren und wird dies – durch die erneute Qualifikation zur Gruppenphase der UEFA Champions League – auch in der kommenden Saison tun.

Zur Saison 2024/​2025 bekommt die UEFA Champions League ein neues Format. Es werden 36 anstatt 32 Klubs teilnehmen und in einem Ligensystem acht Begegnungen statt bislang sechs Gruppenspiele absolvieren. Voraussichtlich wird dies die Lukrativität der Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung durch die Teilnahme an der UEFA Champions League weiter steigern.

Spielbetrieb

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass dabei zumindest die letzten vier Bundesligaheimspiele vor jeweils nahezu ausverkaufter Kulisse ausgetragen werden konnten, wenngleich das „Vor Covid-19“-Niveau insgesamt aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Pandemie während dieser Spielzeit noch nicht erreicht werden konnte.

Borussia Dortmund geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens davon aus, in der Spielzeit 2022/​2023 wieder deutlich mehr Zuschauer als in der diesjährigen Saison im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen zu können, was sich positiv auf die Ticket- und Cateringeinnahmen im Vergleich zur abgelaufenen Saison auswirken würde.

Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison, der in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Covid-19-bedingten Unsicherheiten nicht wie gewohnt in die Tat umgesetzt werden konnte, wurde nun wieder durchgeführt und wie immer bei 55.000 verkauften Dauerkarten gestoppt.

Sonstiges

Nach einer intensiven Saisonanalyse, an der neben Marco Rose auch Hans-Joachim Watzke (Vorsitzen der der Geschäftsführung), Michael Zorc (Sportdirektor), Sebastian Kehl (Leiter der Lizenzspielerabteilung) und Matthias Sammer (externer Berater) teilgenommen haben, kam Borussia Dortmund zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit mit Trainer Marco Rose sowie seinen Co-Trainern vorzeitig zu beenden. Edin Terzic, im vergangenen Jahr als BVB-Interimscoach Pokalsieger und zuletzt Technischer Direktor der Schwarzgelben, wird den Profikader ab der kommenden Saison trainieren und hat einen bis zum 30. Juni 2025 datierten Vertrag unterschrieben. Neben Edin Terzic als Cheftrainer komplettieren Peter Hermann und Sebastian Geppert das Trainer-Team.

Nach 44 Jahren als Spieler und Funktionär in Schwarzgelb verlässt Sportdirektor Michael Zorc Borussia Dortmund mit Wirkung zum 30. Juni 2022. Sebastian Kehl, der seit Beginn der Saison 2018/​2019 als Leiter der Lizenzspielerabteilung fungierte, tritt ab dem 01. Juli 2022 die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Sein Vertrag läuft bis zum 30. Juni 2025.

U19-Trainer Mike Tullberg, der mit seinem Team in dieser Spielzeit die Deutsche Meisterschaft feiern konnte, hat seinen Vertrag vorzeitig bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Borussia Dortmund hat am 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital wurde von TEUR 92.000 durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht. Der Bezugspreis je neuer Aktie betrug EUR 4,70. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Borussia Dortmund vereinnahmte aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462. Borussia Dortmund verwendete die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten. Außerdem dienen sie als Ausgleich für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und aus Schwankungen der Liquidität während der Pandemiezeit ergeben, sowie für Investitionen in die Lizenzspielermannschaft. Diese Bezugsrechtskapitalerhöhung ist Anfang Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen und der Liquiditätszufluss entsprechend vereinnahmt worden.

Als Nachfolger für Gerd Pieper, der mit Ablauf des 24. September 2021 aus dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgeschieden war, hat das Gremium in seiner Sitzung am 20. September 2021 – mit Wirkung ab 25. September 2021 – den bisherigen Stellvertreter Christian Kullmann zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Ulrich Leitermann übernimmt das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Auf der am 02. Dezember 2021 abgehaltenen virtuellen Hauptversammlung wurde Dr. Bernhard Pellens, Professor für Internationale Unternehmensrechnung sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum, mit einer Zustimmung von 86 Prozent neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

Borussia Dortmunds Mädchen- und Frauenfußballabteilung hat den Spielbetrieb in der Kreisliga zur Saison 2021/​2022 erfolgreich aufgenommen. Dabei wurde keine Lizenz eines Profiklubs übernommen, stattdessen soll der Fußball innerhalb des Klubs organisch entwickelt werden. Die Premierensaison in der Kreisliga, in der jedes Pflichtspiel gewonnen werden konnte, endete mit dem überzeugenden Aufstieg in die Bezirksliga, in der die BVB-Frauen nun in der kommenden Saison an den Start gehen.

Der offizielle BVB-Twitch-Kanal, der mittlerweile mehr als 70.000 Follower aufweisen kann, feierte Anfang September 2021 sein einjähriges Bestehen.

Borussia Dortmund hat im laufenden Geschäftsjahr den fünften Nachhaltigkeitsbericht* veröffentlicht. Dieser ist unter dem Titel „Borussia verbindet. Borussia packt an.“ auf www.bvb.de/​verantwortung zu finden.

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ist der Nachhaltigkeitsbericht nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Borussia Dortmund engagiert sich außer in dem Kerngeschäft Fußball und der Vermarktung des SIGNAL IDUNA PARK in fußballnahen Geschäftsfeldern. Gegenwärtig hält das Unternehmen mittelbare sowie unmittelbare Beteiligungen an den folgenden Unternehmen: der BVB Stadionmanagement GmbH (100,00 Prozent), der BVB Merchandising GmbH (100,00 Prozent), der BVB Event & Catering GmbH (100,00 Prozent), der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. (100,00 Prozent), der besttravel dortmund GmbH (100,00 Prozent), der BVB Fußballakademie GmbH (100,00 Prozent) sowie der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH; 33,33 Prozent).

Die Gesellschaften haben teilweise Gewinnabführungsverträge mit dem Mutterunternehmen abgeschlossen.

ORGANISATION DER LEITUNG UND KONTROLLE

Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.

In der nachfolgenden Abbildung werden die Strukturen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH dargestellt:

Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Ihm wurde keine Personalkompetenz und damit keine Zuständigkeit zu Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen erteilt. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung zu erlassen oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu definieren. Der artige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von diesem wiederum gebildeten Präsidialausschuss.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/​2022 der Gesellschaft, ihre Namen, der Vergütungsanspruch, ausgeübte Tätigkeiten und weitere Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Christian Kullmann Ulrich Leitermann Bernd Geske Judith Dommermuth Bjørn Gulden
Vorsitzender (seit 25.09.2021 /​ bis 24.09.2021 Stv. Vorsitzender) Stellvertretender Vorsitzender (seit 25.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
45 37 24 24 24
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund Chairman of the Board Salling Group A/​S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Board Member bei Essity (Aktiebolag), Stockholm, Schweden (seit 24.03.2022)
Dr. Reinhold Lunow Silke Seidel Bodo Löttgen Prof. Dr. Bernhard Pellens Gerd Pieper
(seit 02.12.2021) ausgeschieden (Vorsitzender bis 24.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
24 27 24 21 11
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai /​ China Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund Mitglied des Aufsichtsrates des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. in Münster (nicht börsennotiert) Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, Dortmund (bis 21.11.2021)
Mitglied der LVM Krankenversicherungs- AG in Münster (nicht börsennotiert)

Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

In der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bestehen unter der Geschäftsführungsebene die acht selbstständigen Funktionsbereiche „Sport“, „Kommunikation“, „Personal“, „Organisation“, „Finanzen“, „Recht & IRy“, „Marketing & Digitalisierung“, sowie „Internationalisierung /​ Commercial Partnerships“. Die verantwortlichen Mitarbeiter des Berichtsjahres sowie die jeweils organisatorisch unterstellten Funktionsbereiche sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:

Funktionsbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

INTERNES MANAGEMENT- UND STEUERUNGSSYSTEM

Sportmanagement

Auch zukünftig lautet die Devise, mit einem leistungsorientierten Budget erfolgreich Fußball zu spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Borussia Dortmund auch künftig eine wettbewerbsfähige Mannschaft aufbieten und dabei verstärkt auf junge und entwicklungsfähige Spieler setzen.

Die sportlichen Zielsetzungen werden sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren, sodass die Zusammensetzung des Kaders und dessen Kostenstruktur auch zukünftig von planbaren Größen auf der Einnahmenseite abhängen. Durch die Qualifikation und die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist der finanzielle Spielraum für weitere Verstärkungen gegeben, um sich in europäischen Wettbewerben auch zukünftig etablieren zu können.

Finanzmanagement

Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolges orientiert sich Borussia Dortmund an den Kennzahlen Ergebnis der Geschäftstätigkeit sowie operatives Ergebnis. Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit definiert sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Als operatives Ergebnis bezeichnet Borussia Dortmund das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Sowohl das operative Ergebnis als auch das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Segmente wird auf Basis monatlicher Plan-Ist-Vergleiche ständig überwacht. Die wichtigsten Hebel zur Optimierung dieser Kennzahlen sind weitere Verbesserungen der Umsatzerlöse in den wesentlichen Erlösbereichen Spielbetrieb, Werbung, Transfergeschäfte und TV-Vermarktung sowie ein disziplinierendes Management der operativen Aufwendungen.

Ein wesentliches Ziel der Geschäftsführung von Borussia Dortmund ist es, eine nachhaltige Steigerung der Profitabilität zu erreichen. Daneben steht die Stärkung der Finanzkraft im Vordergrund. Neben einer ständigen Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITDA) sowie des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit (EBIT) ist daher ein positiver Free Cashflow das wichtigste Finanzziel des Unternehmens. Wir streben eine Optimierung dieses Cashflows an.

Borussia Dortmund wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, unter Begrenzung der operativen Ausgaben ein sukzessives Umsatzwachstum zu erzielen. Entscheidender Faktor hierbei ist die Qualifikation für internationale Wettbewerbe.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der Geschäftsführung umfasst die Stabilisierung und die Erhöhung des Eigenkapitals von Borussia Dortmund. Diese Ziele werden wir insbesondere durch eine Verbesserung des operativen Ergebnisses und effektive Investitionen erreichen.

Neben der Steuerung über das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) werden das operative Ergebnis (EBITDA) sowie das Jahresergebnis in die Entscheidungen der Geschäftsführung mit einbezogen.

UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Borussia Dortmund verfolgt das Ziel, sich in der Spitzengruppe der Bundesliga zu behaupten, und sieht sich hierbei auf dem richtigen Weg.

Mit dem alleinigen Vermarktungsrecht des SIGNAL IDUNA PARK und der effektiveren Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund wurde die wirtschaftliche Basis für das erste deutsche börsennotierte Fußball-Unternehmen gelegt. Die klare Fokussierung liegt auch zukünftig auf dem Kerngeschäft Profifußball mit seinen klassischen Einnahmesäulen TV-Vermarktung, Werbung, Spielbetrieb, Transfergeschäfte, Conference, Catering, Sonstige und Merchandising. Aus folgenden Gründen ist Borussia Dortmund davon überzeugt, seine Positionierung weiter festigen und ausbauen zu können:

Borussia Dortmund zählt zu den sportlich erfolgreichsten, bekanntesten und beliebtesten deutschen Fußballklubs mit einer hervorragenden Fanbasis, die Borussia Dortmund im Vergleich mit anderen europäischen Klubs höchste Zuschauerzahlen beschert.

Ein Fußball-Unternehmen kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es langfristig sportlich erfolgreich ist. Um in Zukunft die wirtschaftliche Entwicklung unabhängiger vom kurzfristigen sportlichen Erfolg gestalten zu können, wird Borussia Dortmund die nationale und internationale Vermarktung seines Markennamens weiter vorantreiben.

Deutschland ist nach wie vor einer der größten Fußballmärkte Europas, liegt jedoch bei der medialen Verwertung noch weit hinter einigen anderen europäischen Märkten wie z. B. Großbritannien. Hier zeigt sich ein deutliches Wachstumspotenzial.

Alle wirtschaftlichen Aktivitäten von Borussia Dortmund sind auf die für einen Fußballklub relevanten Zielgruppen ausgerichtet: Fans, Mitglieder und Geschäftspartner. Die Produkte und Dienstleistungen sollen diese Gruppen bestmöglich bedienen. Mit seinem vorhandenen Markenpotenzial will Borussia Dortmund alle kommerziellen Chancen des professionellen Vereinsfußballs im internationalen Kontext nutzen. Auf der Basis des sportlichen und ökonomischen Erfolges nimmt Borussia Dortmund seine eng mit Dortmund und der Region verbundene Verantwortung wahr und erkennt die nachhaltige Entwicklung als ein globales Leitprinzip an. Sie bedeutet für Borussia Dortmund, so zu handeln, dass die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken und dabei die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht, ökologisch tragfähig – gleichberechtigt zu betrachten.

Die gegenwärtige Geschäftsstrategie kann vorrangig wie folgt umrissen werden:

Nachhaltige Justierung der sportlichen Perspektiven

Intensivierung der Nachwuchsförderung

Einbindung der Fans

Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund

Nachhaltige Ausgestaltung unserer Geschäftsaktivitäten und -beziehungen

Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nur eingeschränkt planbar ist, kann hierfür nur durch das verantwortliche Management eine Erfolg versprechende Basis geschaffen werden. Investitionen, insbesondere in den Lizenzspielerkader, sind daher eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung sportlicher Ziele wie zum Beispiel eine Qualifikation für die UEFA Champions League. Um die wirtschaftlichen Ziele erreichen zu können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings notwendig, vorgesehene Investitionen und Entscheidungen zu verschieben, falls diese nur mittels einer Neuverschuldung möglich wären. Ferner kann nach wirtschaftlichen Überlegungen auch ein Spielerverkauf erfolgen, der allein nach sportlichen Kriterien unterblieben wäre.

Bei der Verfolgung wirtschaftlicher und sportlicher Interessen entsteht somit, vor allem bei langanhaltender Verfehlung der sportlichen Ziele, ein Konflikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung der sportlichen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Fall – unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die den strategischen Zielen angemessen Rechnung trägt.

Eine große Bedeutung kommt hierbei der Werbung zu. Diese hat sich im Laufe der Jahre immer mehr zu einer der wichtigsten Erlöspositionen des Unternehmens entwickelt. Im Gegensatz zur zentralen TV-Vermarktung, bei der die Verteilung bereits im Vorfeld klar definiert ist, kann die Geschäftsführung Vorgaben und Ausrichtung des Sponsorings selbst bestimmen und die festgelegte Strategie notfalls ändern, um diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Mit der Bindung der größten Partner, der SIGNAL IDUNA Gruppe bis 2031 und PUMA International Sports Marketing B.V. bis 2028, sowie der beiden Hauptsponsoren, 1&1 Telecommunication SE und Evonik Industries AG (beide bis 2025), stehen auch für die kommenden Jahre bereits wichtige Planzahlen im Sponsoring fest.

Weniger planbar sind die Einnahmen aus internationalen Wettbewerben, die allein vom sportlichen Abschneiden der Mannschaft abhängen.

DIVIDENDENPOLITIK

Hinsichtlich der Dividendenpolitik von Borussia Dortmund werden zwei zentrale Indikatoren zur Bewertung genutzt.

Zum einen wird der Bilanzgewinn/​-verlust beurteilt, welcher in den ,,Vor-Covid-19-Geschäftsjahren“ von Borussia Dortmund ein positives Ergebnis auswies. Im aktuellen Geschäftsjahr wird insbesondere aufgrund der weiterhin anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Zum anderen dient der Free Cashflow der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen.

Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, verfolgt Borussia Dortmund die Intention, den Jahresüberschuss bzw. die freien liquiden Mittel vorrangig für Investitionen zu nutzen. Fokussiert wird vorwiegend die Verstärkung des Lizenzspielerkaders, die Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK und die Erweiterung des Trainingsgeländes in Dortmund-Brackel. Trotz dieser Investitionen ist es die Maxime von Borussia Dortmund, auch weiterhin jährlich eine Dividende an die Anteilseigner auszuschütten, sofern ein Bilanzgewinn erzielt wird.

Dividendenausschüttung

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 F HGB

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß § 289 f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite https:/​/​aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung veröffentlicht.*

Der gesondert aufgestellte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Internetseite https:/​/​aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Nachhaltigkeit veröffentlicht.*

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, inhaltlich geprüft.

LAGE DES UNTERNEHMENS

ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN

Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren von Borussia Dortmund – Umsatzerlöse, Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT), operatives Ergebnis (EBITDA), Jahresergebnis, Cashflow aus operativer Tätigkeit sowie Free Cashflow – stellen sich für das Geschäftsjahr 2021/​2022 wie folgt dar:

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 419.646. Im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2021 prognostizierte Borussia Dortmund Umsatzerlöse von rund TEUR 484.000.

Operatives Ergebnis (EBITDA)

Das EBITDA belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 67.349; angesetzt wurde in der Prognose im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2021 für das Gesamtgeschäftsjahr 2021/​2022 ein um rund TEUR 107.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegendes EBITDA, das sich voraussichtlich auf TEUR 86.000 bis TEUR 91.000 belaufen wird.

Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT)

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR -39.954; der Jahresfehlbetrag belief sich auf TEUR -35.376. Im Prognosebericht zum 30. Juni 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag von rund TEUR -14.000 bis TEUR -19.000 prognostiziert. Für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) des gesamten Geschäftsjahres 2021/​2022 wurde ein um das Finanz- und Steuerergebnis von voraussichtlich rund TEUR 2.000 unter dem Jahresfehlbetrag liegendes EBIT prognostiziert.

Cashflow aus operativer Tätigkeit

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 auf TEUR 60.716.

Borussia Dortmund stellte zum 30. Juni 2021 die Prognose auf, einen Cashflow aus operativer Tätigkeit für das gesamte Geschäftsjahr 2021/​2022 von rund TEUR 58.000 zu erzielen.

Free Cashflow

Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 TEUR -20.684. Der Free Cashflow wurde laut Einschätzung im Prognosebericht vom 30. Juni 2021 für das Gesamtgeschäftsjahr 2021/​2022 auf einen Wert in Höhe von rund TEUR -31.000 prognostiziert.

Die zum 30. Juni 2021 aufgestellten Prognosen konnten insbesondere durch die anhaltenden Restriktionen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sowie aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens in den internationalen Pokalwettbewerben nicht erreicht werden.

Borussia Dortmund KGaA (HGB)

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Umsatzerlöse 419.646 323.497
Operatives Ergebnis (EBITDA) 67.349 33.557
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) -39.954 -76.580
Jahresfehlbetrag -35.376 -76.479
Cashflow aus operativer Tätigkeit 60.716 40.769
Free Cashflow -20.684 -50.452

Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Das abgelaufene Geschäftsjahr war von vielen gesellschaftlichen Herausforderungen geprägt und stellte einen sich dynamisch ändernden Ausnahmezustand für den Profifußball dar. Trotz der anhaltenden Pandemie, einer Flutkatastrophe in Deutschland und dem Krieg in der Ukraine konnte Borussia Dortmund abermals für seine Werte einstehen und Stellung beziehen.

Borussia Dortmund hat sich mit Blick auf die Geschehnisse in Europa solidarisch gezeigt und seine Kräfte gebündelt, um das Leid der Opfer des Ukraine-Kriegs zu mildern. Gemeinsam mit der BVB-Fan- und -Förderabteilung, dem Fan-Projekt Dortmund e.V., dem Fanzine schwatzgelb.de sowie dem Bündnis Südtribüne Dortmund startete Borussia Dortmund eine großangelegte Spendenkampagne für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine. Ein Benefizspiel gegen Dynamo Kiew, bei dem eine Spendensumme von 400.000 Euro erzielt werden konnte, folgte im April 2022. Auch mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe half Borussia Dortmund seinen direkten Nachbarn, indem er ein weiteres Benefizspiel in Hagen antrat, dessen Erlös der Stadt Hagen zugute kam. Hagen war wie einige andere Städte massiv von der Flutkatastrophe geschädigt worden. Auch der anhaltenden Pandemie begegnete man nicht nur durch solidarische Aktionen zwischen der Fangemeinschaft und der BVB-Stiftung „leuchte auf“, sondern funktionierte das Stadion gleich zweimal zu einem Impfzentrum um.

Diese Belege zeigen, dass der Fußball weiterhin eine gesellschaftliche Kraft entfaltet, die es zu stärken und zu schützen gilt. So wurde auch die Arbeit im Bereich Antidiskriminierung fortgeführt. Unter dem Motto „Borussia verbindet“ organisiert Borussia Dortmund seit vielen Jahren Erinnerungs- und Bildungsprojekte und setzt sich für eine vielfältige Gesellschaft ein. Ein durch die EU gefördertes Kooperationsprojekt „Changing the Chants“ zwischen dem Anne Frank Haus und dem niederländischen Erstligisten Feyenoord Rotterdam wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einer international besuchten Pressekonferenz in Oświęcim vorgestellt. Ergebnis des Kooperationsprojektes war die Erarbeitung von Guidelines für die Arbeit gegen Antisemitismus im Fußball. Die Israelreise einer 20-köpfigen BVB-Delegation im Mai 2022 sowie der erste Fachtag „Antisemitismus im Profifußball“, welcher durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie den World Jewish Congress und den Zentralrat der Juden ausgerichtet wurde und im Stadion stattfand, bestärken die Glaubwürdigkeit der Haltung Borussia Dortmunds. Die feste Verankerung und Beständigkeit in der Arbeit gegen Antisemitismus ist für Borussia Dortmund von großer Bedeutung, um gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme konkreten Ausdruck zu verleihen.

Wie wichtig es für den Profifußball ist, sich den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu stellen und sie aktiv mitzugestalten, wird ebenfalls durch die Verankerung von Nachhaltigkeitsrichtlinien im Lizenzierungsverfahren untermauert. Im Mai 2022 wurde der Beschluss innerhalb der Mitgliederversammlung verabschiedet. Der eingeschlagene Weg aus der Forderung der Taskforce Profifußball, ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in allen Dimensionen in die Präambel aufzunehmen, wurde fortgesetzt. Der Kriterienkatalog vereint Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen und spiegelt damit sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Forderungen an die Klubs wider. Borussia Dortmund sieht in der Neuerung des Lizenzierungsverfahrens einen richtigen und wichtigen Schritt für jeden einzelnen Klub und die gesamte Bundesliga. Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Spielzeit 2023/​2024 gelten erstmalig Nachhaltigkeitskriterien.

Neben der gesellschaftlichen Dimension von Nachhaltigkeit übernimmt Borussia Dortmund ebenso ökologische Verantwortung und hat dafür weitere übergreifende Projektgruppen gegründet, die sich künftig vor allem verstärkt der Thematik Ressourceneinsatz rund um den Spielbetrieb sowie der Mobilität annehmen werden. In Kooperation mit DSW21 stärkt Borussia Dortmund durch die Ausweitung des KombiTickets auf ganz NRW, das sowohl in der Tageskarte als auch in der Dauerkarte enthalten ist, den öffentlichen Personennahverkehr und trägt so zur CO2-Reduktion bei. Bislang war das KombiTicket auf die Region des Verkehrsverbunds RheinRuhr (VRR) begrenzt. Außerdem wirbt Borussia Dortmund für einen umweltfreundlichen Weg zur Arbeit, indem den Mitarbeiterinnen ermöglicht wird, über Borussia Dortmund ein Rad zu leasen und eine entsprechende Bezuschussung zu erhalten.

Zum ökologischen Engagement gehören auch die im Rahmen des BVB KidsClubs und der BVB-Stiftung entstandenen Bildungsprojekte in der Region. Im BVB-Lerngarten, bei der Stadt.Nah.Tour oder den Borsig-Bienen geht es in erster Linie um die ökologische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu den Themen „Heimische Natur“, „Artenvielfalt“ und „Umweltschutz“.

Das Stadion stellt Borussia Dortmund energetisch vor große Herausforderungen, die es strukturiert und unter Abwägungen von Umsetzbarkeit sowie ökonomischer Effizienz zu betrachten gilt. Im September 2021 fand eine Untersuchung aller Immobilien statt, bei der zunächst die Stromverbrauchsstellen betrachtet wurden. Die Ist-Bilanz der energetischen Betrachtung ist abgeschlossen. Die entsprechenden Maßnahmen zur baulichen und technischen Modernisierung des Stadions wurden erarbeitet und werden, beginnend mit dem neuen Geschäftsjahr, sukzessive umgesetzt und weiterverfolgt. Die Planungen zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur der Geschäftsräume laufen ebenfalls weiter und sollen bis zum Herbst 2022 umgesetzt werden.

Neben der regelmäßig tagenden internen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit lud Borussia Dortmund im Juni 2022 das erste Mal seine Partner und Sponsoren zu einem Roundtable Nachhaltigkeit in das Stadion ein. Dabei wurde unter anderem die Nachhaltigkeitsstrategie von Borussia Dortmund vorgestellt und über den aktuellen Stand rund um das Thema DFL-Lizenzierungsverfahren informiert. Mit vielen positiven Erkenntnissen, einem lebhaften Austausch und einem erweiterten Netzwerk wurde der erste Roundtable erfolgreich abgeschlossen.

Wie nachhaltig arbeiten Vereine im Profisport? Die Beantwortung dieser Frage hat sich das aus internationalen Mitgliedern bestehende Team der „Global Sustainability Benchmark in Sports“ (GSBS) mit Sitz in London zur Aufgabe gemacht. Die unabhängige Non-Profit-Organisation analysiert die Nachhaltigkeitsperformance großer Vereine und Verbände, basierend auf einem wissenschaftlichen Ansatz.

Borussia Dortmund belegte bei der „Best Corporate Performance“ und in der Sonderkategorie „Best Total Performance“ jeweils den ersten Platz und setzte sich dabei unter anderem gegen Klubs wie Juventus Turin und Real Betis Sevilla durch.

Seit September 2021 ist Borussia Dortmund neuer Teilnehmer im United Nations Global Compact, der weltweit größten Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Mit dem Beitritt bekennt sich Borussia Dortmund zu den Zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention des UN Global Compact und zum Einsatz für die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Der UN Global Compact unterstützt Unternehmen über Lern- und Dialogformate dabei, verantwortungsvoll zu handeln und Lösungen zur Bewältigung globaler Herausforderungen voranzutreiben.

Alle Informationen zur nachhaltigen Entwicklung Borussia Dortmunds finden Sie ab dem 31. Oktober 2022 in unserem Nachhaltigkeitsbericht* 2021/​2022 unter https:/​/​verantwortung.bvb.de.

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ist der Nachhaltigkeitsbericht nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

ERTRAGSLAGE

Im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 419.646 (Vorjahr TEUR 323.497) und eine Gesamtleistung von TEUR 440.819 (Vorjahr TEUR 330.824) – eine Steigerung von TEUR 109.995 bzw. 33,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf TEUR -34.999 (Vorjahr TEUR -76.842); das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) lag bei TEUR -39.954 (Vorjahr TEUR -76.580).

Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte im aktuellen Berichtsjahr einen Wert von TEUR 67.349 (Vorjahr TEUR 33.557).

Das Geschäftsjahr 2021/​2022 schloss Borussia Dortmund mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 35.376 ab (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 76.479).

Umsatzerlöse in Prozent

ERLÖSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 betrugen die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund TEUR 419.646, eine Steigerung von TEUR 96.149 bzw. 29,72 Prozent. Diese Erlössteigerung ist zum einen insbesondere auf höhere Transfererlöse und auf höhere Einnahmen aus dem Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige im Rahmen weniger restriktiver Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Zuschauerkapazitäten zurückzuführen, zum anderen verzeichneten auch die Werbeerlöse einen Anstieg. Dem gegenüber stehen reduzierte TV-Erlöse.

Umsatzerlöse in TEUR

Die Entwicklung der einzelnen Umsatzerlöse wird im Folgenden detailliert dargestellt:

Erlöse aus dem Spielbetrieb

Die Erlöse aus dem Spielbetrieb erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 um TEUR 22.101 auf TEUR 22.655.

Im nationalen Spielbetrieb stiegen die Umsätze um TEUR 17.186 auf TEUR 17.730.

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund zu den 17 absolvierten Bundesligaheimspielen im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 42.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Im Vorjahr wurden lediglich zu drei Bundesligaheimspielen eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen.

Die Erlöse aus nationalen und internationalen Pokalwettbewerben erhöhten sich um TEUR 4.167. Im Vorjahr konnten pandemiebedingt keine Erlöse in diesem Bereich vereinnahmt werden. In dieser Saison konnten zu den sechs absolvierten nationalen und internationalen Pokalheimspielen (inklusive DFL-Supercup) durchschnittlich rund 26.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßt werden.

Mit Erlösen aus Freundschaftsspielen sowie den Ticketeinnahmen sonstiger Mannschaften generierte Borussia Dortmund in diesem Geschäftsjahr im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen Erlöse in Höhe von TEUR 758 (Vorjahr TEUR 9). Aufgrund der Pandemie fand in der Vorbereitung im Gegensatz zu den „Vor-Covid-19-Jahren“ keine Auslandsreise nach Asien oder in die USA statt.

Erlöse aus Werbung

Borussia Dortmund realisierte im abgelaufenen Geschäftsjahr Werbeerlöse in Höhe von TEUR 126.157 (Vorjahr TEUR 106.609); dies entspricht einem Anstieg um 18,34 Prozent und einem Anteil von 30,06 Prozent – dem zweitgrößten – am Gesamtumsatz.

Die Werbeerlöse erhöhten sich insbesondere durch die – im Vergleich zum Vorjahr – vollausgelasteten Hospitality-Bereiche zu jedem der 23 absolvierten Heimspiele, was eine Erlössteigerung in diesem Bereich von TEUR 12.075 mit sich brachte. Auch die Erlöse mit Champion Partnern, Premium Partnern und Partnern sowie aus der Spieltagsvermarktung verzeichneten einen Anstieg, während die vereinnahmten Prämien aufgrund geringerer sportlicher Erfolge sanken.

Das Grundgerüst der Sponsoringerlöse bildeten nach wie vor die strategischen Partnerschaften mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie mit dem Ausrüster PUMA SE. Wesentlicher Bestandteil der Werbeerlöse waren auch weiterhin der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA, mit dem die Partnerschaft vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängert werden konnte, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion-Partner.

Des Weiteren beinhalten die Werbeerlöse Prämien für sportliche Erfolge, insbesondere für den zweiten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2022/​2023.

Erlöse aus der TV-Vermarktung

Die Erlöse aus der TV-Vermarktung verzeichneten auch im Geschäftsjahr 2021/​2022 mit 34,57 Prozent den größten Umsatzanteil, lagen jedoch mit TEUR 145.070 um TEUR 41.585 unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang teilt sich sowohl auf die nationale als auch die internationale TV-Vermarktung und auf die Vermarktung der nationalen Pokalwettbewerbe auf.

In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 78.503 (Vorjahr TEUR 97.826) – eine Reduzierung um TEUR 19.323 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres. Die Saison 2021/​2022 stellt die erste Spielzeit der von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH neu vergebenden Medienrechte für die Zeiträume 2021/​2022 bis 2024/​2025 dar, in denen die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. (Gesamteinnahmen in Höhe von EUR 4,4 Mrd.) – mit ansteigendem Verlauf über die Spielzeiten -rechnen können. Dies stellt eine Reduktion um 5,17 Prozent im Vergleich zur vorherigen Ausschreibungsperiode, in der EUR 4,64 Mrd. an die Klubs – ebenfalls mit ansteigendem Verlauf – ausgeschüttet worden sind, dar. Diese allgemeine Reduktion und der Umstand, dass das eher auskehrungsstarke letzte Ausschreibungsjahr der alten Ausschreibungsperiode mit dem ersten Ausschreibungsjahr der neuen Medienvergabe verglichen wird, führen zu der Minderung der Einnahmen aus den nationalen TV-Erlösen.

Die Erlöse der internationalen TV-Vermarktung aus der Teilnahme an der UEFA Champions League sowie an den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 62.741 (Vorjahr TEUR 78.698). Die Reduktion von TEUR 15.957 im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Ausscheiden in der Gruppenphase der UEFA Champions League und geringere Punktprämien während der Gruppenphase zurückzuführen. Die Teilnahme an der UEFA Europa League konnte dies aufgrund des frühzeitigen Ausscheidens in deren K.-o.-Runden-Playoffs nicht kompensieren.

Im nationalen Pokalwettbewerb erreichte Borussia Dortmund das Achtelfinale; im Vorjahr konnte der DFB-Pokal gewonnen werden. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 3.790 (Vorjahr TEUR 10.131).

Erlöse aus Transfergeschäften

Die Erlöse aus den Transfergeschäften erhöhten sich um TEUR 87.053 auf TEUR 110.201 (Vorjahr TEUR 23.148).

Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Transfererlöse aus den Abgängen der Spieler Jadon Sancho zu Manchester United, Leonardo Balerdi zu Olympique Marseille, Thomas Delaney zum FC Sevilla, Sergio Gómez zu SD Huesca, Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo, Chris Führich zum SC Paderborn, Tobias Raschl zur Spielvereinigung Greuther Fürth sowie nachträgliche Transfererlöse.

Der Vorjahreswert setzte sich aus den Abgängen der Spieler Dženis Burnić zum 1. FC Heidenheim und Ömer Toprak zum SV Werder Bremen sowie aus nachträglichen Erlösen bereits abgeschlossener Transfergeschäfte zusammen.

Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige

Mit Erlösen aus Conference, Catering, Sonstige, die auch Umsätze aus Vorverkaufsgebühren, Vermietung und Verpachtung sowie Abstellgebühren der Nationalspieler beinhalten, erzielte Borussia Dortmund Umsätze in Höhe von TEUR 15.563. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden TEUR 6.531 ausgewiesen.

Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf höhere Einnahmen aus dem Hospitality-Catering und aus externen Veranstaltungen sowie Vorverkaufsgebühren im Rahmen weniger restriktiver pandemie-bedingter Vorgaben zurückzuführen. Auch die Abstellgebühren für die Nationalspieler in Höhe von TEUR 4.694 (Vorjahr TEUR 2.268) entwickelten sich insbesondere aufgrund von Einnahmen aus der Nationalspielerabstellung im Rahmen der im Jahre 2021 ausgetragenen Europameisterschaft 2020 gegenüber dem Vorjahr positiv.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 13.846 auf TEUR 21.173.

Diese setzen sich im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus bereits bilanzierten Zuschüssen, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte sowie aus Versicherungserstattungen zusammen.

Im Vorjahr enthielten diese Erträge aus Versicherungserstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte.

Der Anteil der periodenfremden Erträge innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge betrug TEUR 11.948 (Vorjahr TEUR 1.898).

ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN OPERATIVEN AUFWENDUNGEN

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 lag der Personalaufwand bei TEUR 219.688, im Vorjahr standen TEUR 205.604 zu Buche.

Der Personalaufwand für den Lizenzbereich nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3,48 Prozent zu und betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 TEUR 181.021 (Vorjahr TEUR 174.927). Das Grundgehalt verzeichnete einen Anstieg um TEUR 10.179 auf TEUR 120.666. Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden in der Lizenzabteilung Prämien für sportliche Erfolge in Höhe von TEUR 22.222 (Vorjahr TEUR 28.742) gezahlt, bedingt durch das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz zwei und 69 Punkten sowie die damit verbundene direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League der Saison 2022/​2023.

Der Personalaufwand für Handel und Verwaltung lag im Berichtszeitraum mit TEUR 23.411 um TEUR 4.132 über dem Vorjahreswert.

Der Personalaufwand im Amateur- und Jugendfußball belief sich im aktuellen Berichtsjahr 2021/​2022 auf TEUR 15.256 (Vorjahr TEUR 11.398). Der Anstieg begründet sich mit weiteren Verpflichtungen für die Nachwuchsmannschaften und dem Aufstieg der 2. Mannschaft in die 3. Liga.

Abschreibungen

Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum TEUR 107.303, davon TEUR 9.090 außerplanmäßige Abschreibungen, und liegen damit um TEUR 2.834 unter dem Wert zum 30. Juni 2021.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen die Spielerwerte von Borussia Dortmund umfassen, wurden im Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 mit TEUR 87.615 (Vorjahr TEUR 98.017) planmäßig abgeschrieben.

Des Weiteren wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Werte in Höhe von TEUR 9.090 (Vorjahr TEUR 1.591) vorgenommen.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens blieben mit TEUR 10.598 (Vorjahr TEUR 10.529) annähernd gleich.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 153.782 gegenüber TEUR 91.663 im Vorjahr; dies entspricht einer Steigerung von TEUR 62.119 bzw. rund 67,77 Prozent, die sich auf jeden Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erstreckt.

Den größten Anstieg verzeichnete der Bereich Transfergeschäfte, der sich um TEUR 38.918 auf TEUR 48.483 erhöhte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich die Buchwerte der Spieler Ömer Toprak und Dženis Burnić sowie des ehemaligen Trainers Lucien Favre abgegangen sind, sind in diesem Geschäftsjahr die Buchwerte der Spieler Leonardo Balerdi, Thomas Delaney, Jadon Sancho, Jeremy Toljan, Sergio Gómez, Tobias Raschl und des Trainers Enrico Maaßen abgegangen. Außerdem enthält der Bereich die direkt mit einem Transfergeschäft in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

Der Spielbetriebsaufwand erhöhte sich um TEUR 4.574 auf TEUR 45.979 (Vorjahr TEUR 41.405). Grund hierfür sind im Wesentlichen höhere Catering- und spieltagsbezogene Aufwendungen, da im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich drei Heimspiele mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten, in dieser Spielzeit durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer die Heimspiele besuchten konnten.

Die Aufwendungen im Bereich Werbung erhöhten sich um TEUR 1.959. Diese beinhalten zu leistende Agenturprovisionen an den Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH; der Anstieg steht in direktem Zusammenhang zu den gesteigerten Werbeerlösen.

Der Verwaltungsaufwand steigerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 10.124 und belief sich auf TEUR 32.939. Grund hierfür sind direkt mit der Kapitalerhöhung in Zusammenhang stehende Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 5.269 sowie höhere Reise- und Repräsentationsaufwendungen im Zuge wieder vermehrter Reiseaktivitäten. Satzungsgemäß erhielt die Geschäftsführungs-GmbH von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA über die Kosten- und Ergebnisumlage für ihre Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 5.981 (Vorjahr TEUR 3.818), die ebenfalls in den Verwaltungsaufwendungen erfasst worden ist.

Die übrigen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 6.033 auf TEUR 10.849. Diese Steigerung setzt sich im Wesentlichen aus höheren Verlusten aus dem Abgang des immateriellen Anlagevermögens sowie höheren Wertberichtigungen auf Forderungen zusammen.

Der Anteil der periodenfremden Aufwendungen innerhalb der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug TEUR 89 (Vorjahr TEUR 604).

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2021/​2022 betrug TEUR 4.955 (Vorjahr TEUR -262) und setzt sich wie folgt zusammen:

Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

in TEUR 01.07.2021 bis 30.06.2022 01.07.2020 bis 30.06.2021
BVB Stadionmanagement GmbH 92 42
besttravel dortmund GmbH 308 100
BVB Merchandising GmbH 2.230 -748
BVB Event & Catering GmbH 2.011 725
BVB Fußballakademie GmbH 982 140
5.623 259

Des Weiteren wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 301 ausgewiesen, welche im Wesentlichen Aufzinsungen aus Transfergeschäften betreffen. Die Zinsaufwendungen, welche Finanzierungsentgelte in Höhe von TEUR 324 sowie Diskontierungseffekte von TEUR 726 umfassen, beliefen sich auf TEUR 1.050.

Das Beteiligungsergebnis betrug TEUR 81 (Vorjahr TEUR 0).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wiesen einen Steuerertrag in Höhe von TEUR 38 aus (Vorjahr Steuerertrag TEUR 342).

KAPITALSTRUKTURANALYSE

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2022 beträgt TEUR 466.263 und liegt damit um TEUR 12.518 über dem Wert zum 30. Juni 2021.

Das Anlagevermögen liegt mit einem Wert von TEUR 334.810 um TEUR 64.093 unter dem Wert zum 30. Juni 2021. Die Zugänge betragen TEUR 67.752 (davon TEUR 65.526 in das immaterielle Anlagevermögen) und begründen sich im Wesentlichen durch Investitionen in den Lizenzspielerkader.

Dem gegenüber stehen Abgänge in Höhe von TEUR 24.542 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 107.303. Diese beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 9.090; Zuschreibungen erfolgten nicht.

BILANZ

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

AKTIVA

30.06.2022 30.06.2021
TEUR Anteil
%
TEUR Anteil
%
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 148.106 31,8 203.935 45,0
2. Geleistete Anzahlungen 300 0,1 68 0,0
148.406 31,9 204.003 45,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 161.056 34,5 167.784 36,9
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.308 2,6 14.682 3,2
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 548 0,1 259 0,0
173.912 37,2 182.725 40,1
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.052 2,6 12.052 2,6
2. Beteiligungen 417 0,1 96 0,0
3. Sonstige Ausleihungen 23 0,0 27 0,0
12.492 2,7 12.175 2,6
334.810 71,8 398.903 87,7
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 46 0,0 67 0,2
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.749 21,2 32.740 7,2
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.521 0,5 1.570 0,3
3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.776 1,5 2.303 0,5
108.046 23,2 36.613 8,0
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.452 2,2 3.466 0,7
118.544 25,4 40.146 8,9
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 12.909 2,8 14.696 3,2
466.263 100,0 453.745 100,0

PASSIVA

30.06.2022 30.06.2021
TEUR Anteil
%
TEUR Anteil
%
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 110.396 23,7 92.000 20,3
./​. Rechnerischer Wert eigener Anteile -19 0,0 -19 0,0
Ausgegebenes Kapital 110.377 23,7 91.981 20,3
II. Kapitalrücklage 212.403 45,5 144.337 31,8
III. Gewinnrücklagen
1. Rücklagen wegen eigener Anteile 19 0,0 19 0,0
2. Andere Gewinnrücklagen 147.662 31,7 147.662 32,5
147.681 31,7 147.681 32,5
IV. Bilanzverlust -161.517 -34,6 -126.141 -27,8
308.944 66,3 257.858 56,8
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 0 0,0 36 0,0
2. Sonstige Rückstellungen 5.160 1,1 10.265 2,3
5.160 1,1 10.301 2,3
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0,0 58.792 12,9
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96.984 20,8 97.864 21,6
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.441 1,8 7.367 1,6
4. Sonstige Verbindlichkeiten 27.536 5,9 17.113 3,8
davon aus Steuern TEUR 9.401 (Vorjahr TEUR 6.898)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 46 (Vorjahr TEUR 38)
132.961 28,5 181.136 39,9
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 19.198 4,1 4.450 1,0
466.263 100,0 453.745 100,0

Das Umlaufvermögen liegt am Bilanzstichtag mit einem Wert von TEUR 118.544 um TEUR 78.398 über dem Wert zum 30. Juni 2021. Diese Zunahme resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 66.009 auf TEUR 98.749 (Vorjahr TEUR 32.740), bedingt durch den Anstieg der darin enthaltenen Transferforderungen, welcher insbesondere auf den Transfer von Jadon Sancho zu Manchester United zurückzuführen ist, sowie aus der Zunahme der Sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 4.473 auf TEUR 6.776 (Vorjahr TEUR 2.303).

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen bereits bilanzierte Zuschüsse und Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind von TEUR 3.466 zum 30. Juni 2021 auf TEUR 10.452 zum 30. Juni 2022 angestiegen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen eine Reduzierung um TEUR 1.787 auf nunmehr TEUR 12.909 auf (Vorjahr TEUR 14.696). Diese Veränderung begründet sich insbesondere durch die Abnahme periodengerecht abzugrenzender Zahlungen im Rahmen von Ausleihgeschäften.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht worden (Vorjahr TEUR 92.000). Die Kapitalrücklage erhöhte sich von TEUR 144.337 zum 30. Juni 2021 auf nunmehr TEUR 212.403.

Die Gewinnrücklagen belaufen sich unverändert auf TEUR 147.681.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 ist in der Hauptversammlung vom 02. Dezember 2021 festgestellt worden. Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von TEUR 126.141 wurde als Verlustvortrag in das Geschäftsjahr 2021/​2022 vorgetragen.

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses verfügt Borussia Dortmund zum 30. Juni 2022 somit über ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 308.944 (Vorjahr TEUR 257.858). Dieser Wert entspricht einer Eigenkapitalquote von 66,26 Prozent (Vorjahr 56,83 Prozent).

Die Rückstellungen sind insgesamt um TEUR 5.141 auf TEUR 5.160 gesunken (Vorjahr TEUR 10.301), davon die Sonstigen Rückstellungen von 10.265 TEUR auf 5.160 TEUR. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang personalbezogener Rückstellungen zurückzuführen. Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken für Klageverfahren liegen zum 30. Juni 2022 nicht vor. Steuerrückstellungen wurden zum 30. Juni 2022 wegen des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags nicht gebildet (Vorjahr TEUR 36).

Die Verbindlichkeiten sind in Summe um TEUR 48.175 auf TEUR 132.961 gesunken (Vorjahr TEUR 181.136). Bereits im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres konnten die zum 30. Juni 2021 bestehenden kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 58.792 durch Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung vollständig auf TEUR 0 zurückgezahlt werden. Somit wies die Gesellschaft zum 30. Juni 2022 keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus.

Dem gegenüber haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 1.074 auf TEUR 8.441 (Vorjahr TEUR 7.367) und die Sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 10.423 auf TEUR 27.536 (Vorjahr TEUR 17.113) erhöht. Der Anstieg der Sonstigen Verbindlichkeiten begründet sich insbesondere durch die Zunahme noch nicht fälliger personalbezogener Verbindlichkeiten sowie nicht fälliger Lohn- und Umsatzsteuern. Des Weiteren haben im Namen Dritter vereinnahmte Gebühren im Rahmen des Dauerkartenverkaufs und Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu einer Erhöhung der Sonstigen Verbindlichkeiten geführt. Gegenläufig wurden die Restwert-Guthaben der Dauerkartenkäufer der Saison 2019/​2020 ausgezahlt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben mit TEUR 96.984 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant; zum 30. Juni 2021 wurden TEUR 97.864 ausgewiesen. Die darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften lagen zum 30. Juni 2022 mit TEUR 87.111 ebenfalls auf Vorjahresniveau (Vorjahr TEUR 87.683).

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 14.748 auf TEUR 19.198 (30. Juni 2021 TEUR 4.450). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Einzahlungen aus dem Dauerkartenverkauf zurückzuführen, welcher in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.

INVESTITIONSANALYSE

Borussia Dortmund investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 65.526 in das immaterielle Anlagevermögen. Diese Summe entfiel vollständig auf das Spielervermögen.

Die Auszahlungen für das Sachanlagevermögen im selben Zeitraum beliefen sich auf TEUR 1.700 und umfassen im Wesentlichen Investitionen im Trainingsgelände in Dortmund-Brackel und in den SIGNAL IDUNA PARK.

Für zukünftige Investitionen liegt der Fokus in der Verbesserung des Stadionerlebnisses. Im Rahmen der Digitalisierung des SIGNAL IDUNA PARK werden unter anderem neue LED-Werbebanden und Anzeigetafeln errichtet. Zudem wird zur besseren Versorgung der Hospitality-Bereiche der „Kitchen Tower“ – ein Logistikzentrum mit Verbindung zum SIGNAL IDUNA PARK – errichtet.

LIQUIDITÄTSANALYSE

Zum 30. Juni 2022 verfügte Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 10.452, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.

Darüber hinaus stand zum 30. Juni 2022 ein Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 120.000 zur Verfügung, der zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen worden war. Dieser ist durch Sponsoringerlöse in Höhe von TEUR 30.075 sowie durch eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 60.000, eingetragen an dem Objekt in 44139 Dortmund, Strobelallee 50, 54 („Stadiongrundstück“), besichert.

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 60.717 und wird wie folgt ermittelt:

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Periodenergebnis -35.376 -76.479
Abschreibungen/​Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 107.303 110.137
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 23.986 4.156
Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen -5.103 2.049
Zinsaufwand 1.050 642
Zinsertrag -301 -121
Ertragssteuer -38 -342
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 118 0
Zu-/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -69.625 12.769
Zu-/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 39.026 -11.848
Gezahlte Zinsen -324 -602
Erhaltene Ertragssteuer 0 408
Cashflow aus operativer Tätigkeit 60.716 40.769

VERMÖGENSLAGE

Das Gesamtvermögen von Borussia Dortmund ist von TEUR 453.745 auf TEUR 466.263 angestiegen.

Das Anlagevermögen verzeichnete einen Rückgang in Höhe von TEUR 64.093, im Wesentlichen durch Abschreibungen und Abgänge des Spielervermögens. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Forderungen erhöhten sich insbesondere durch Transfergeschäfte um TEUR 71.433 auf TEUR 108.046.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verzeichneten einen Rückgang um TEUR 1.787 auf TEUR 12.909. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme periodengerecht abzugrenzender Zahlungen im Rahmen von Ausleihgeschäften.

GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, FINANZ-, VERMÖGENSLAGE UND ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Borussia Dortmund schloss das Geschäftsjahr 2021/​2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 35.376 ab.

Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 66,26 Prozent. Zum 30. Juni 2022 verfügt Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 10.452, die keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus stand am Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der am Stichtag nicht in Anspruch genommen worden war.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat auch in der Saison 2021/​2022 die Erlöskraft und letztendlich das Ergebnis stark belastet. Zwar konnten die Einnahmen aus dem Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige im Rahmen weniger restriktiver Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Zuschauerkapazitäten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden, jedoch haben diese bei Weitem noch nicht das „Vor Covid-19“-Niveau erreicht. Aufgrund dessen nahm das Geschäftsjahr 2021/​2022 keinen wirtschaftlich zufriedenstellenden Verlauf.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Als Teil des Risikomanagementsystem verfügt Borussia Dortmund über ein Internes Kontrollsystem, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt worden sind. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundlagen. Die wesentlichen Merkmale des bei Borussia Dortmund bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Borussia Dortmund zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind integrale Bestandteile der operativen und strategischen Planungsprozesse.

Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeutig zugeordnet.

Das Berichtswesen erfolgt in monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Intervallen, wobei Unterscheidungen bzgl. des sofortigen operativen Handelns bis hin zur strategischen Ausrichtung getroffen werden.

Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Ein Zugriffs- und Rollenkonzept, das die Zugriffsregelung kontrolliert und dokumentiert, ist implementiert.

Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird kontinuierlich angepasst, erweitert und aktualisiert.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen arbeiten entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen.

Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitäten sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch eine eingesetzte Software geprüft.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet.

Die neu gegründete Stabsstelle Compliance & Risikomanagement & interne Revision führt unabhängige, risikoorientierte und objektive Prüfungshandlungen mit einem zielgerichteten und systematischen Ansatz durch, um die Effektivität der Unternehmensführung, des Risikomanagements und der Kontrollprozesse zu bewerten und zu deren Verbesserung beizutragen.

Der Geschäftsführung wird im Rahmen des Prozesses regelmäßig und falls nötig auch außerplanmäßig Bericht erstattet.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasst sich u. a. mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und berichtet hierüber regelmäßig an den Aufsichtsrat.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle zeitnah auf Basis geltender gesetzlicher Normen und Rechnungslegungsvorschriften bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt werden. Die Geschäftsführung von Borussia Dortmund hat die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess für das Geschäftsjahr 2021/​2022 als funktionsfähig beurteilt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dafür liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENT

Die Geschäftsfelder von Borussia Dortmund sind im Rahmen seiner Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.

Die nachfolgenden Abschnitte konzentrieren sich auf die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für Borussia Dortmund positiven (Chancen) bzw. negativen (Risiken) Abweichung von der Prognose führen können. Die Auswirkungen von Chancen und Risiken werden grundsätzlich getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet. Grundsätzlich gilt für die Einschätzung der Risiken und Chancen ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von drei Jahren. Im Rahmen des Risikomanagements werden alle das Unternehmen bedrohenden Verlustgefahren (Einzelrisiken und kumulierte Risiken) überwacht und gesteuert.

Borussia Dortmund beurteilt identifizierte Chancen hinsichtlich Auswirkung auf die geplanten Ergebnisgrößen im Rahmen bestehender Planungs- und Reportingprozesse. Dabei werden Chancen in einem vom Risikomanagementsystem von Borussia Dortmund separat ablaufenden Prozess betrachtet und dokumentiert.

Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses.

Um Risiken frühzeitig erkennen, sie bewerten und ihnen entgegenwirken zu können, ist ein funktionierendes Kontroll- und Überwachungssystem notwendig. Die Überwachung und Kontrolle möglicher Risiken sind die Aufgaben des internen Risikomanagementsystems.

Grundlage hierfür bilden die durch die Geschäftsführung festgelegten Grundsätze und Richtlinien, die darauf ausgerichtet sind, frühzeitig Unsicherheiten aufzudecken, damit sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten, ist das Risikomanagement in die Organisationsstruktur des gesamten Konzerns eingebunden. So ist jeder Fach- und Geschäftsbereich angewiesen, der Geschäftsführung über unternehmensrelevante Veränderungen des Risikoportfolios unverzüglich Bericht zu erstatten. Zudem ist das Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden im Rahmen des neu gefassten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) Weiterentwicklungen des Risikomanagementsystems von Borussia Dortmund vorgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Implementierung eines Risikotragfähigkeitskonzepts sowie die Verbesserung der Bewertungsmethodik mittels Durchführung einer Risikoquantifizierung inklusive Risikoaggregation. Die bereits vorhandene interne Risikorichtlinie wurde um die genannten Aspekte ergänzt und weiterentwickelt.

Mit der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt; der Geschäftsführung wird quartärlich – oder in Abhängigkeit der Dringlichkeit – ad-hoc Bericht erstattet.

Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, um risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.

Das implementierte Verfahren der Risikoinventur mit dem Ziel einer regelmäßigen Bestandsaufnahme und Bewertung aller Risiken hat sich auch in diesem Jahr als Steuerungsinstrument bewährt. In Einzelgesprächen oder im Rahmen von Sitzungen werden die Risiken thematisiert, diskutiert und auf die aktuellen Gegebenheiten hin überprüft, um sie anschließend gemäß ihrer aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Folgen zu bewerten.

Die qualitative Klassifizierung der Risiken erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen und Risikoverantwortlichen in den Abstufungen 1 bis 4, wobei die Bewertung von 1 (gering) bis 4 (sehr hoch) erfolgt. Die Bewertung der Risiken wird sowohl vor als auch nach der Benennung und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zur Risikominderung durchgeführt. Die Bewertungen werden im Verhältnis 1:2 vor und nach Gegenmaßnahmen gewichtet, wobei die Priorität der Gewichtung auf der Wahrscheinlichkeit und den Folgen nach Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen liegt. Die Bewertung ergibt sich rechnerisch aus der Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen vor Gegenmaßnahmen und der zweifachen Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen nach Gegenmaßnahmen.

Berechnungsbeispiel

Vor Gegenmaßnahmen:
Wahrscheinlichkeit 2 2+3=5 5
Folgen 3
Nach Gegenmaßnahmen:
Wahrscheinlichkeit 1
Folgen 2 (1+2)x2=6 6
SUMME 11

Erreicht ein Einzelrisiko eine Bewertung im oberen Drittel der Skala (17 bis 24 Bewertungspunkte), spricht Borussia Dortmund von einem High-Priority-Risiko. Diese unterliegen besonderer Aufmerksamkeit, da sie einen möglichen, wesentlich negativen und nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben können. Derzeit werden 28 (Vorjahr 26) Einzelrisiken als High-Priority-Risiko geführt.

Mittels der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.

Im Rahmen der internen Anwendung der Neuerungen des IDW PS 340 n. F. zum Nachweis der Risikotragfähigkeit hat Borussia Dortmund eine quantitative Beurteilung seiner im erläuterten qualitativen Verfahren der Risikoinventur als High Priority klassifizierten Risiken vorgenommen. Der Schadenserwartungswert auf Nettobasis aus der Risikoquantifizierung der als High Priority klassifizierten Risiken wurde zudem mit einer Wertschwelle in Höhe von TEUR 1.000 abgeglichen, die Borussia Dortmund als wesentlich definiert hat. Dabei können Risiken, die allein auf quantitativer Basis unter Umständen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, aus unternehmensspezifischen, strategischen Gesichtspunkten trotzdem als High-Priority-Risiken geführt und behandelt werden, da sie für Borussia Dortmund von übergeordneter Bedeutung sind.

Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.

Gruppierung der Risiken

Angelehnt an die Empfehlungen des DRS 20 und zur Gewährung der Übersichtlichkeit, kategorisiert Borussia Dortmund seine Risiken in Obergruppen. Die neun definierten Obergruppen Strategische Risiken, Personalrisiken, Volkswirtschaftliche Risiken, Wettbewerbsrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsmittel und Ökologische Entwicklungen werden im Folgenden einzeln dargestellt und erläutert.

In diesen Gruppen finden sich alle 61 Risiken wieder, die direkten Einfluss auf das Unternehmen haben können. Im Vergleich zum Vorjahr (61 Risiken) blieb die Gesamtzahl der erfassten Risiken unverändert. Zu den 26 in der abgelaufenen Periode als High-Priority-Risiko eingestuften Risiken wurden zwei weitere Risiken („Verschärfung rechtlicher Bestimmungen“ sowie „Politische Entwicklungen“) hinzugefügt. Es wurden keine High-Priority-Risiken gelöscht.

Auf der Grundlage der Ausführung der Chancen und Risiken des Geschäftsberichtes 2020/​2021 liegt der Fokus im aktuellen Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2021/​2022) maßgeblich auf den anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die weiterhin nahezu alle Risikokategorien beeinflussen, sowie auf den Auswirkungen des im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ausgebrochenen Ukraine-Kriegs, der eine die Welt und Deutschland prägende Krise darstellt.

Nachfolgend werden die 28 High-Priority-Risiken in ihrer Gruppe einzeln dargestellt.

Nach den Neuerungen des IDW PS 340 n.F. hat Borussia Dortmund die 28 gemäß Risikoinventur als High Priority eingestuften Risiken intern quantitativ bewertet (Zuordnung bestimmter Wahrscheinlichkeitsintervalle sowie Ermittlung konkreter Schadenshöhen für jedes High-Priority-Risiko, sofern möglich), um so die Risikotragfähigkeit Borussia Dortmunds nachzuweisen. Dabei beschreibt die Risikotragfähigkeit das maximale Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann. Dazu wird die Gesamtrisikoposition mit dem vorhandenen Eigenkapital und der vorherrschenden Liquiditätsmasse verglichen.

Gruppe 1 – Strategische Risiken

Als strategisches Risiko definieren wir ein Risiko, das aus falschen Geschäftsentscheidungen, schlechter Implementierung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt heraus entsteht. Die Risiken resultieren des Weiteren aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken: Das Risiko „Abhängigkeit der Finanzplanung vom sportlichen Erfolg“ beschreibt die Folge unzureichender Einnahmen oder Einzahlungen beim Verfehlen geplanter sportlicher Ziele. Die seit Jahren installierte Finanz- und Liquiditätsplanung wird, um alle Entwicklungen im sportlichen und nicht sportlichen Bereich aufzuzeigen, mindestens dreimal pro Jahr – basierend auf aktualisierten Prämissen -überarbeitet und aktualisiert. Gerade in Zeiten des Ukraine-Kriegs und der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie geändert haben, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen wichtiger denn je. Sie umfassen neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz auch die Liquiditätsentwicklung von Borussia Dortmund. Somit erhält die Geschäftsführung stets einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Finanzlage des Unternehmens, um gegebenenfalls reagieren zu können. Durch die Entwicklung vor allem der internationalen TV-Vermarktung ist die Spannbreite der sicheren Einnahmen von Bundesliga-Endplatz zwei bis sieben für die Folgesaison immens. Die Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA Champions League garantiert weitaus höhere Einnahmen als die Qualifikation zur UEFA Europa League bzw. UEFA Europa Conference League oder gar das Verfehlen eines internationalen Startplatzes. Vor diesem Hintergrund wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – kurz- bis mittelfristig angestrebt. Ein entsprechendes installiertes Worst-Case-Szenario soll weniger der Vorhersage der Zukunft dienen als vielmehr eine Übersicht zu verschiedenen Eventualitäten und deren Auswirkungen darstellen und die Geschäftsführung bei der strategischen Planung noch besser unterstützen.

Die „Performance einer Aktie“ gibt die Wertentwicklung eines Wertpapiers, eines Index, den Kursverlauf einer Aktie bzw. die Ertragsentwicklung eines Portfolios, aber auch die Leistung des Managements eines Anlagefonds im Hinblick auf das Ziel der Anlage an. Bei dem Risiko der Performance der Aktie von Borussia Dortmund setzt sich der Konzern bewusst mit der Bewertung des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt und den Folgen einer möglichen Unterbewertung auseinander. Deren Auswirkungen auf mögliche zukünftige Kapitalmaßnahmen bzw. auf die Wahrnehmung durch Geschäftspartner sind Kernbestandteil dieses Risikos. Dem Risiko wird mit kontinuierlicher Kapitalmarktkommunikation begegnet. Seit Mai 2014 war die Aktie im Prime Standard gelistet und wurde im SDAX gehandelt. Im Zuge der Neustrukturierung der DAX-Unternehmen und weiteren Indizes musste Borussia Dortmund den SDAX mit Wirkung zum 20. September 2021 verlassen. Auch im aktuellen Geschäftsjahr hat Borussia Dortmund mit einer überarbeiteten Investorenpräsentation an mehreren Roadshows in Europa und den USA entweder vor Ort oder aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell teilgenommen mit dem Ziel, bestehende Investoren zu informieren oder potenzielle zu gewinnen. Borussia Dortmund hat am 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital wurde von TEUR 92.000 durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht. Der Bezugspreis je neue Aktie betrug EUR 4,70. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Borussia Dortmund vereinnahmte aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462. Borussia Dortmund verwendete die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten. Außerdem dienen sie als Ausgleich für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität ergeben, sowie für Investitionen in die Lizenzspielermannschaft. Diese Bezugsrechtskapitalerhöhung ist Anfang Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen und der Liquiditätszufluss entsprechend vereinnahmt worden. An der grundsätzlichen Aktionärsstruktur eines hohen Streubesitzes und wichtigen strategischen Partnern hat sich auch nach der Kapitalerhöhung nichts geändert.

Als drittes Risiko dieser Kategorie besteht das Risiko des „Zielkonflikts zwischen sportlichem und wirtschaftlichem Erfolg“. Hier gilt es, auch weiterhin eine ausgewogene Geschäftspolitik mit dem Ziel zu verfolgen, die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und zusätzlich das Augenmerk auf die Einhaltung der Unternehmenskennzahlen zu richten. Finanzrisiken, die aufgrund sportlich unsicherer Erfolge eintreten könnten, werden auch zukünftig nicht eingegangen. Wie in den Vorjahren, begegnet Borussia Dortmund dem Risiko zusätzlich durch strikte Budgetierung der einzelnen Geschäftsfelder sowie revolvierende Unternehmensplanungen mit unterschiedlichen Planungsszenarien. Weiterhin werden mithilfe von Planszenarien unterschiedliche Ergebnis- und Liquiditätseffekte errechnet, die möglichen zusätzlichen finanziellen Investitionsspielraum darstellen bzw. Engpässe aufzeigen. Gerade in Zeiten des Ukraine-Kriegs und der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie ändern, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen und das stetige Ausbalancieren des Interesses an sportlicher Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität bzw. wirtschaftlichem Erfolg mit der dazugehörigen Besinnung auf die bereits erarbeiteten Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos von elementarer Bedeutung. Dabei ist das Transfergeschäft nach wie vor ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt eine der bedeutsamsten Einnahmequellen des Fußballgeschäftes dar. Die Erzielung hoher Transfersummen geht meist einher mit einem sportlichen Qualitätsverlust innerhalb des Kaders, dennoch können nach ausführlicher Abwägung aller sportlichen wie wirtschaftlichen Aspekte auch werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden, so wie in diesem Geschäftsjahr beim Wechsel des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 01. Juli 2021).

Als viertes High-Priority-Risiko dieser Kategorie werden die IT-Cyber-Risiken geführt. Diese sind eng mit dem Risiko „Schutz vertraulicher Daten“ verknüpft. Darunter versteht man grundsätzlich die Risiken, die beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entstehen. Konkret bestehen IT-Cyber-Risiken zum einen durch die Möglichkeit vorsätzlicher, zielgerichteter, IT-gestützter Angriffe auf Daten und IT-Systeme. Diese Angriffe können u. a. folgende Auswirkungen hervorrufen: Verletzung der Vertraulichkeit von Daten (z. B. Datenverluste, Ausspähen von Daten), Verletzung der Integrität des Systems oder der Daten (z. B. Datenverfälschung mittels Schadsoftware), Verletzung der Verfügbarkeit des IT-Systems oder der Daten (z. B. interne Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten). Zum anderen bestehen IT-Cyber-Risiken durch die Möglichkeit, Informationen sehr schnell, in großer Menge, kostengünstig und weitreichend zu verbreiten (z. B. E-Mail-Kampagnen gegen Unternehmen, Boykottaufrufe über soziale Medien) sowie durch „Social Hacking“. Immer mehr deutsche Unternehmen stehen im Fokus von Cyberkriminellen, die Zahl der Hackerangriffe steigt jedes Jahr drastisch an. Auch Borussia Dortmund nimmt – analog zur allgemein erhöhten Bedrohungslage – vermehrt Anfragen aus dubiosen Adressen in der IT-Landschaft (Netzwerk, Firewall etc.) wahr. Borussia Dortmund versucht, diesen IT-Cyber-Risiken durch Senkung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mittels Investitionen in die Datensicherheit und den Datenschutz entgegenzuwirken. Dies beinhaltet u. a. den Ausbau der Firewall zum Schutz vor externen Angriffen, die Steigerung der Netzwerksicherheit durch Netzwerksegmentierung sowie das kontinuierliche Voranschreiten des allgemeinen „Projekts Sicherheit“ zur Aufdeckung und Bekämpfung potenzieller Cyber-Sicherheitslücken.

Gruppe 2 – Personalrisiken

Das Humankapital gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen abhängig, sowohl im sportlichen Bereich als auch in der Verwaltung.

Diese Kategorie enthält aktuell fünf High-Priority-Risiken:

Der „Schutz vertraulicher Daten“ steht auch in höchstem Maße in direktem Zusammenhang mit den IT-Cyber-Risiken und weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit. Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich. Besonders die zunehmende Internationalisierung im alltäglichen Geschäftsbetrieb macht es erforderlich, sich intensiv mit den Datenschutzbestimmungen einzelner Länder zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten im Online-Umfeld viele Tücken mit sich bringt. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Hackerangriffen, in deren Folge persönliche Daten von Politikern, Prominenten und Nutzern öffentlich gemacht wurden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Daten nicht unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können. Werden vertrauliche Daten durch die Webanwendung verarbeitet, übertragen oder gespeichert, sollten sie durch kryptografische Verfahren geschützt werden. Auch wenn die Webanwendung kompromittiert ist, sollten die eingesetzten kryptografischen Verfahren diese Daten weiterhin schützen. Verantwortlich für die Initiierung der Daten sind neben dem Leiter IT auch die Verantwortlichen der einzelnen Anwendungsbereiche sowie der Datenschutzbeauftragte; die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Entwicklern und den Administratoren. Um den gestiegenen Anforderungen an die Cyber-Sicherheit und an die IT allgemein gerecht zu werden, erfolgte eine deutliche Personalaufstockung im Fachbereich IT. Der Schutz vertraulicher Daten setzt sich zum Großteil zwar aus der benannten IT-Landschaft zusammen, beinhaltet aber beispielweise auch, dass physische Personalakten einzelner Mitarbeiter durch ein klares Schlüsselkonzept vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, Mitarbeiter der Poststelle konkrete Vorgaben zur Postöffnung haben oder jeder Mitarbeiter grundsätzlich eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben hat.

Das Risiko „Ausfallzeiten von Lizenzspielern“ kann einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben, da die sportliche Leitung nicht die gesamte Spielzeit über auf die bestmögliche Mannschaft zurückgreifen kann und somit sportliche Ziele in Gefahr geraten können. Vor allem das Fehlen von Schlüsselspielern kann oft nur schwer kompensiert werden. Gründe für Ausfallzeiten können unter anderem persönliche Spielsperren, Verletzungen, Überbelastungen oder aktuell eine Infektion mit dem Covid-19-Virus sein. Die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts minimiert das Risiko einer Ansteckung der Lizenzspieler sowie des Trainer- und Betreuerstabs mit dem Covid-19-Virus. Überbelastungen könnten zukünftig unter Umständen vermehrt auftreten, gerade im Hinblick auf den eng getakteten Spielplan der kommenden Saison aufgrund der Winter-WM 2022 in Katar sowie im Hinblick auf die von der UEFA verabschiedete Reform der UEFA Champions League, die ab der Saison 2024/​2025 acht anstatt sechs Gruppenspiele vorsieht, wenngleich Borussia Dortmund versucht, durch individuelle Belastungssteuerung auf Basis von Datenauswertungen Ausfallzeiten zu minimieren. Die bewusste Doppelbesetzung jeder Position im Spielerkader federt die Konsequenzen von Ausfallzeiten einzelner Lizenzspieler ab.

In den vergangenen Jahren haben sich in der Sportwelt einige fürchterliche Unglücke ereignet, bei denen selbstverständlich der tragische Verlust von Menschen im Vordergrund stand, die jedoch auch immense wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen nach sich zogen. Das Risiko „Reiseunglück, Unfall, Terror, Sonstiges“ ist daher weiterhin präsent und somit auch in der Risikobetrachtung von Borussia Dortmund nach wie vor als High-Priority-Risiko eingestuft.

Das High-Priority-Risiko „Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“ umfasst Risiken, die aus inkorrektem Verhalten von Lizenzspielern resultieren. Dazu zählen u. a. Dopingvergehen, das Platzieren unerlaubter Sportwetten oder auch unangemessene Social-Media-Aktivitäten. Solch ein Fehlverhalten könnte z. B. Sperren, Imageschäden für Spieler und Klub oderjuristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Borussia Dortmund setzt zur Eindämmung dieses Risikos u. a. auf konsequente Aufklärung und präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung des Lizenzkaders und Bewusstseinsschaffung für die Vermeidung solcher Verfehlungen.

Ebenfalls als High-Priority-Risiko geführt, wird das Risiko resultierend aus „fehlender Transferbereitschaft“. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind viele Klubs in Deutschland und weltweit wirtschaftlich angeschlagen. Dies könnte vermehrt dazu führen, dass andere Klubs Gehaltsvorstellungen von Spielern, die Borussia Dortmund unter Umständen abgeben möchte, nicht erfüllen wollen, sodass es Borussia Dortmund erschwert werden könnte, passende Abnehmer zu finden. Die vorzeitige Vertragsauflösung des ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 gültigen Vertrags mit Roman Bürki zeigt aber beispielhaft auf, dass Einigungen in beiderseitigem Einverständnis möglich sind.

Gruppe 3 – Volkswirtschaftliche Risiken

Volkswirtschaftliche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit Borussia Dortmunds von der allgemeinpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung.

Innerhalb der Volkswirtschaftlichen Risiken gibt es zurzeit acht High-Priority-Risiken:

Die Covid-19-Pandemie ist auch im Jahr 2022 – nach rund zwei Jahren Pandemie – allgegenwärtig. Zwar schreitet die Impf- bzw. Boosterkampagne in Deutschland weiter voran, aber nicht in dem Tempo, das die Bundesregierung prognostiziert hatte. Auch die Markteinführung eines Totimpfstoffes als Alternative zu den bereits vorhandenen mRNA-Impfstoffen hat nicht den erhofften Anklang in der Bevölkerung gefunden. Rund 75,9 % gelten in Deutschland als grundimmunisiert, 59,8 % haben eine oder zwei Auffrischungsimpfungen erhalten (Stand 07. Juni 2022). Die Pandemie schlägt sich bei Borussia Dortmund nach wie vor am meisten im Spielbetrieb und beim Public Catering nieder. Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Nichtsdestotrotz kann Borussia Dortmund die Umsatzsphären der „Vor Covid-19“-Geschäftsjahre noch nicht erreichen. Das gut funktionierende Hygienekonzept hat immerhin den Fortgang des Spielbetriebs bis auf vereinzelte Spielverlegungen jederzeit sichergestellt, sodass Auskehrungen der TV-Vermarktungserlöse nie ernsthaft gefährdet waren. Trotz der Pandemie hat Borussia Dortmund seine Sponsorenattraktivität nicht verloren, was sich in einigen Vertragsverlängerungen und Neuabschlüssen im Sponsoring widerspiegelt. Um jedoch für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität ergeben können, gewappnet zu sein, hat Borussia Dortmund eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Der daraus resultierende Liquiditätszufluss erfolgte Anfang Oktober 2021. Wie erwartet, hat sich der Transfermarkt in den Wechselperioden der Spielzeit 2021/​2022 insgesamt etwas abgekühlt, jedoch konnten vereinzelt hohe Ablösesummen für Spieler vereinnahmt werden. Dies betraf mit dem vollzogenen Wechsel des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United auch Borussia Dortmund. Nach wie vor kalkuliert Borussia Dortmund in seiner Finanz- und Liquiditätsplanung verschiedene Szenarien und Prämissen, insbesondere verschiedene Stadionauslastungen und Transferaktivitäten, die regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Dies ermöglicht Borussia Dortmund, Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Maßnahmen einleiten zu können, wie z. B. die Aufrechterhaltung angemessener Kontokorrentlinien. Borussia Dortmund fühlt sich weiter darin bestätigt, das eigenständige und übergeordnete Einzelrisiko „Ausbruch von Epidemien/​Pandemien“ zu führen, um so der Tragweite der Covid-19-Pandemie gerecht zu werden. Weiterhin wirkt sich dieses Einzelrisiko auf nahezu alle bestehenden Risiken aus. Aus Sicht Borussia Dortmunds ist die gesellschaftliche Überwindung der Pandemie nach wie vor auch der entscheidende Faktor hin zu einer Normalisierung der Umsatz- und Ergebnislage der Gesellschaft.

Als weiteres Risiko dieser Kategorie hat Borussia Dortmund „eine ungünstige volkswirtschaftliche Gesamtentwicklung“, einhergehend mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem bzw. rückläufigem wirtschaftlichem Wachstum, eingestuft.

Das Hamburgische WeltwirtschaftsInstitut (HWWI) hat angesichts der gegenwärtigen Krisen seine Prognose der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland aktualisiert. Ukraine-Krieg, Lieferketten- und Inflationsprobleme haben erhebliche negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Erhöhte Unsicherheiten, eingeschränkte Handelsbeziehungen und gesunkene reale Kaufkraft beeinträchtigen Investitionen, Exporte und Konsum. Unter diesen Bedingungen wird für 2022 lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von 1,75 % und für 2023 -vorausgesetzt, die Krisenprobleme entspannen sich allmählich – mit 2,5 % gerechnet. Bei weiterer Eskalation hingegen – etwa bei einem kurzfristigen russischen Öl- und Gasstopp – bestünde die Gefahr einer rezessiven Entwicklung. Stark gestiegene Energiepreise, aber auch andere Rohstoff- und Lebensmittelpreise haben zu einem inflationären Anstieg der Verbraucherpreise geführt. Den Arbeitsmarkt hat das alles bislang weniger belastet, vielmehr hat die Zahl der Erwerbstätigen inzwischen wieder das Vorkrisenniveau erreicht. (Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut [HWWI], 02. Juni 2022).

Das Risiko des „Rechtsextremismus“ ist weiterhin ein verstärkt auftretendes gesellschaftliches Risiko. Borussia Dortmund positioniert sich auch weiter deutlich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Dem Risiko begegnet Borussia Dortmund konzeptionell durch Prävention und Sanktionen in einem breiten Netzwerk gemeinsam mit Kooperationspartnern. Durch die klare Kommunikation gegen Rassismus und Diskriminierung sowie mit Maßnahmen gegen rechte Gesinnung, Antisemitismus, menschenverachtende Parolen und gegen das Vergessen schafft Borussia Dortmund auch weiterhin ein weltoffenes und vielfältiges Klima im und um das Stadion und nimmt damit seine gesellschaftliche Verantwortung wahr.

Die „zunehmende Gewaltbereitschaft im Stadion sowie die Zunahme persönlicher Diffamierungen im Fußball“ ist ein Risiko, das auch weiterhin höchste Aufmerksamkeit erfordert. Die Gewaltbereitschaft im Fußball ist auch im Berichtszeitraum weiterhin vorhanden, insbesondere auch einhergehend mit der Rückkehr der Zuschauer in die Stadien. Präventive Maßnahmen und Sicherheitskonzepte sorgen dafür, dass bereits im Vorfeld häufig gewaltbereite Gruppen erkannt und Ausschreitungen weitestgehend verhindert werden können. Borussia Dortmund wird diesem Risiko weiterhin mit verstärkten Sicherheitskontrollen, Kameraüberwachungen sowie Stadionverboten und Strafanzeigen entgegenwirken. Punktuelle bauliche Anpassungen im Bereich der Zugänge sind auch künftig weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Stadionbesuches. Des Weiteren ist Borussia Dortmund gemeinsam mit weiteren Klubs aus NRW Teil der „Stadionallianz gegen Gewalt“. in Zusammenarbeit mit der Polizei sollen Täter schneller identifiziert, isoliert und der Justiz überstellt werden.

Im Streit um die „Gebühren zur Absicherung der Spielveranstaltungen“ votierten am 03. Dezember 2019 die Klubs der 1. und 2. Bundesliga dafür, dass die Bremer Polizeikosten in voller Höhe zulasten des SV Werder Bremen gehen. Außerdem wurden die Stundung eines Teilbetrags von 50 Prozent gegenüber dem SV Werder Bremen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht und die Ablehnung eines wie auch immer gearteten Fonds-Modells beschlossen. Die Übertragung dieser Kosten auf die Bundesligisten stellt ein Ertrags- und Liquiditätsrisiko -auch für Borussia Dortmund – dar.

Das High-Priority-Risiko „Social-Media-Aktivitäten“ zeigt, dass neue Technologien neben Entwicklungs- auch Risikopotenziale enthalten.

Soziale Medien dienen mittlerweile nicht mehr nur als Kommunikationsplattformen mit Fans und Sympathisanten, sondern zunehmend auch als Werbeformat für Marketingzwecke bzw. Sponsoring-Aktivitäten. Borussia Dortmund hat seine digitale Präsenz, auch wegen der durch die anhaltende Covid-19-Pandemie teilweise eingeschränkten direkten Kontaktmöglichkeit mit den Anhängern, stark ausgebaut. Dies beinhaltet auch ein entsprechendes Monitoring dieser Aktivitäten.

Um die Außendarstellung zu wahren und die Preisgabe von Interna zu vermeiden, gelten weiterhin für alle Mitarbeiter von Borussia Dortmund Social Media Guidelines.

Die „Verschärfung rechtlicher Bestimmungen“ wurde aufgrund der Fülle neuer Regelungen nunmehr als High-Priority-Risiko eingestuft. Unter anderem und nicht abschließend sind die Konsequenzen aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die neue Richtlinie der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Neuregelungen des Geldwäsche- und Lieferkettengesetzes zu nennen. Solche Verschärfungen gehen in der Regel mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand für Borussia Dortmund einher, der personelle Ressourcen bindet. Gegebenenfalls werden auch vermehrt Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

Ebenfalls neu als High-Priority-Risiko klassifiziert, wurde das Risiko, das aus „politischen Entwicklungen“ resultiert. Auslöser war der Ausbruch des Ukraine-Kriegs mit all seinen humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen. Auch der Ukraine-Krieg wirkt sich -ähnlich wie die Covid-19-Pandemie – auf nahezu alle bestehenden Risiken aus.

Im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ist mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs – neben der Covid-19-Pandemie – eine weitere die Welt und Deutschland prägende Krise hinzugekommen. Neben der tiefen Bestürzung, die dies bei Borussia Dortmund auslöste, beeinträchtigt der Ukraine-Krieg insbesondere die volkswirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland, die nun von steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen und folglich hoher Inflation respektive geringerer Kaufkraft der Bürger geprägt ist. Davon ist auch Borussia Dortmund betroffen. Außerdem erfolgte aufseiten Borussia Dortmunds die Aufkündigung von Werbeverträgen russischer bzw. Russland-verknüpfter Sponsoren. Borussia Dortmund engagiert sich für die Menschen in der Ukraine, insbesondere durch Spendenkampagnen und das am 26. April 2022 abgehaltene Benefizspiel im SIGNAL IDUNA PARK zwischen Borussia Dortmund und dem ukrainischen Topklub Dynamo Kiew, das ein Zeichen gegen den Krieg und für den Frieden in Europa setzen sollte und dessen Reinerlös sorgsam ausgewählten Organisationen zur Unterstützung der Ukraine zugutekam.

Gruppe 4 – Wettbewerbsrisiken

Mit den Wettbewerbsrisiken sind Faktoren gemeint, die sich aus der Konkurrenz im nationalen und internationalen Profifußballgeschäft ableiten.

Diese Kategorie enthält sieben High-Priority-Risiken:

Eine „Einstellung des Spielbetriebs“ kann immense wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, da nahezu alle Erlösfelder Borussia Dortmunds vom Spielbetrieb abhängen bzw. beeinflusst werden. Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem reibungslosen sportlichen Ablauf deutlich gemacht. Durch die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts konnte die komplette Spielzeit 2021/​2022 ohne größere Terminprobleme, wenn auch größtenteils vor eingeschränkter Zuschauerkulisse, durchgeführt werden.

Das zweite Risiko dieser Kategorie, das als High-Priority-Risiko eingestuft worden ist, ist die „Entwicklung der TV-Vermarktungserlöse“. Nachdem in den Letzten Jahren die TV-Rechte-Auktionen der DFL Deutsche Fußball Liga ein stetiges Wachstum der TV-Vermarktungserlöse mit sich brachten, ergab die Auktion für die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025 aufgrund der Covid-19-Pandemie geringere Einnahmen für die Klubs der 1. und 2. Fußballbundesliga als im vorangegangenen Rechtezeitraum; insgesamt rund EUR 4,4 Mrd. werden in diesem Zeitraum ausgeschüttet. Dies stellt zwar eine solide Planungsbasis, aber auch – insbesondere im Vergleich zur „Vor Covid-19“-Ära und zur englischen Premier League – eine spürbare Reduktion dar. Speziell die internationale Vermarktung der DFL Deutsche Fußball Liga bleibt bisher hinter den ambitionierten Erwartungen zurück. Künftige Auszahlungen von TV-Raten der DFL Deutsche Fußball Liga an die Klubs sind auch in Zukunft von der Durchführung des Spielbetriebs respektive den vertrags- und fristgerechten Zahlungen der Medienpartner abhängig.

Das Financial Fairplay der UEFA, das 2011 startete und die finanzielle Gesundheit des europäischen Fußballs verbessern sollte, wurde nun grundlegend reformiert. Die Reformen der unter dem neuen Namen Financial Sustainability Regulations geführten Regelungen sollen den europäischen Fußball widerstandsfähiger gegen externe Schocks machen, vernünftige Investitionen fördern und den Fußball im Allgemeinen nachhaltiger agieren lassen. Kernbestandteile der Neuregelungen sind die drei Säulen Kostenkontrolle, Stabilität und Solvenz. Demnach dürfen Klubs grundsätzlich – auf Basis der „Kader-Kostenkontrolle“ – nur noch einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen für Kaderkosten, inklusive Transfers und Beraterkosten, ausgeben. Zudem erhöht sich die Anzahl der Prüfungen der Zahlungsfähigkeit der Klubs auf viermal pro Jahr, einmal durch nationale Lizenzkontrolleure, dreimal durch UEFA-Finanzexperten. Mögliche Strafen gehen über finanzielle Sanktionen hinaus und können zu Punktabzug, Transferverboten und dem Ausschluss aus Wettbewerben führen. Das Risiko der „Nichterfüllung der Vorgaben der Financial Sustainability Regulations“ und der mögliche Ausschluss von internationalen Wettbewerben oder mögliche finanzielle Strafen hätten erhebliche wirtschaftliche Folgen für Borussia Dortmund. Die Bedeutsamkeit, neben der sportlichen Qualifikation auch die Lizenz für die Teilnahme an den internationalen Vereinswettbewerben zu erhalten, machen die mittlerweile sehr lukrativen potenziell erzielbaren Ausschüttungen der UEFA sowie die weltweite Prestigeträchtigkeit der UEFA-Wettbewerbe deutlich. Zur Risikominimierung werden daher permanent die Einhaltung relevanter Vorgaben sowie Soll-Ist-Auswertungen überprüft.

Das Risiko des „Vereinswechsels von Leistungsträgern“ kann jederzeit, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, bei Borussia Dortmund eintreten. Der Abgang von Leistungsträgern, mit denen Borussia Dortmund auch über die Spielzeit hinaus plant, würde die Mannschaft punktuell, aber auch in ihrem Gefüge schwächen. Auch wenn der Erfolg selten auf den Schultern einzelner Spieler ruht, sollen bei der Zusammenstellung des Kaders die Positionen der ungeplanten Abgänge nicht vakant sein, sodass nicht kurzfristig gleichwertiger Ersatz gefunden werden müsste. Durch eine frühe Kaderplanung inklusive langfristiger Verträge, die Einnahme hoher Transfersummen zur Reinvestition in den Kader sowie intensives Scouting wird versucht, die sportlichen Konsequenzen eines potenziellen Vereinswechsels von Leistungsträgern abzufedern.

Als weiteres Risiko in dieser Kategorie wurde eine mögliche „Katastrophe im Stadion“ identifiziert. Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig auf Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft und gezielt zur Vorbeugung von Katastrophen geschult. Bauliche Maßnahmen im SIGNAL IDUNA PARK zur Verbesserung der Sicherheit, die Sicherung und Überwachung der Zu- und Abfahrtswege sowie eine verstärkte Absicherung der Immobilie bei Besuchen außerhalb der Spieltage sind nur einige der von Borussia Dortmund aktuell in die Wege geleiteten Gegenmaßnahmen, um die Sicherheit rund um die Spieltage zu gewährleisten.

Borussia Dortmund nutzt die jährlichen Sommerpausen, um in den SIGNAL IDUNA PARK zu investieren sowie Bauarbeiten und Modernisierungen durchzuführen. Durch stetige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen Substanzerhalt und Sicherheit an erster Stelle stehen, wird die Immobilie, deren Grundstock 1974 mit 54.000 Plätzen eröffnet und durch drei Ausbaustufen umgestaltet wurde, den neuen Sicherheits- und Komfortstandards angepasst. Im Vergleich zu vielen anderen Sportstätten der Bundesliga, die im Zuge der WM 2006 neu errichtet wurden, gehört der SIGNAL IDUNA PARK zu den älteren aktiv genutzten Stadien der Bundesliga. Aufgrund der regelmäßig hohen Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK und der zunehmenden Anforderungen an Spielstätten auch im Hinblick auf die Sicherheit der Besucher bewertet Borussia Dortmund den Investitionsbedarf des SIGNAL IDUNA PARK als High-Priority-Risiko. Derzeitige Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK, die nicht nur zur Substanzerhaltung durchgeführt werden, dienen insbesondere der Digitalisierung und Modernisierung des Stadions sowie der Einhaltung von Vorgaben im Rahmen der EURO 2024, wenngleich die Substanzerhaltung sowie die Aufrechterhaltung und Gewährleistung von Sicherheitsstandards für die Besucher im SIGNAL IDUNA PARK – gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Konsequenzen – oberste Priorität haben.

Ein weiteres High-Priority-Risiko, ebenfalls den SIGNAL IDUNA PARK betreffend, sind die „Folgeschäden des Bergbaus“. Die Ära der Steinkohle in Deutschland ist beendet. Neben der Erinnerung bleibt die Gefahr, denn Bergbau verschwindet nie spurlos. Kaum ein anderes Bundesland hat mit Tagesbrüchen so sehr zu kämpfen wie NRW. Geschätzt etwa 60.000 verlassene Stollen liegen hier unter der Erde. Genau weiß man es nicht, denn Bergbau gibt es in NRW seit dem Mittelalter. Nur die Hälfte aller Gruben und Stollen ist verzeichnet.

Borussia Dortmund nutzt die rund um den SIGNAL IDUNA PARK gelegenen Grundstücksflächen für Parkplätze oder zur Lagerung von Produkten für den Spielbetrieb.

Der Containerplatz Südwest, der als Logistikfläche genutzt wird, ist ein Terrain, dessen Topografie mit Fragezeichen versehen war, weshalb dort Tagbrüche und sonstige Senkungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Durch den Abschluss der Bauarbeiten im Rahmen der Ertüchtigung des Containerplatzes sind diese Gefahren behoben. Nichtsdestotrotz steht nach wie vor jede bauliche Maßnahme unter dem Vorbehalt der Prüfung potenzieller Folgeschäden des Bergbaus.

Gruppe 5 – Liquiditätsrisiken

Bei den Liquiditätsrisiken handelt es sich um alle mit Zahlungsflüssen und finanziellen Belastungen im Zusammenhang stehenden Risiken.

Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:

Ein „Ausfall bedeutender Geldgeber und Sponsoren“ durch Zahlungsunfähigkeit könnte die Liquidität von Borussia Dortmund auch zukünftig deutlich belasten. Gerade aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie sowie des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden negativen ökonomischen Folgen für die deutsche und die Weltwirtschaft stehen Ausfälle bedeutender Geldgeber und Sponsoren und die entsprechend erarbeiteten Gegenmaßnahmen weiterhin im Fokus. Das seit Jahren bestehende Debitoren- und Forderungsmanagement wird stetig den aktuellen Gegebenheiten und der zunehmenden Globalisierung angepasst. Derzeit gibt es allerdings keine Anzeichen für einen Ausfall eines bedeutenden Geldgebers/​Sponsors im Umfeld von Borussia Dortmund. Borussia Dortmund steht mit seinen wichtigsten Partnern und seinem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH in regem Austausch und pflegt zu ihnen ein intensives Vertrauensverhältnis. Dies zeigt sich zum einen auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Außerdem konnte Borussia Dortmund zum anderen die Partnerschaft mit SIGNAL IDUNA – einem strategischen Partner – während der Zeit von Pandemie und Ukraine-Krieg vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängern. Diverse Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen im Sponsoring lassen weiterhin vermuten, dass die „Nach Covid-19“-Sponsoringbereitschaft von potenziellen und bestehenden Sponsoren nach wie vor bestehen wird.

Das Risiko, das aus einem „Forderungsausfall durch Zahlungsunfähigkeit“ resultiert, ist durch die anhaltende Covid-19-Pandemie und den Ausbruch des Ukraine-Kriegs weiterhin als High-Priority-Risiko klassifiziert.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und insbesondere der Ausbruch des Ukraine-Kriegs haben für Deutschland und weltweit einen der stärksten Wirtschaftseinbrüche der Nachkriegszeit verursacht. Dies wird auch die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen bzw. Fußballklubs weiterhin beeinflussen. Borussia Dortmund rechnet damit, dass Probleme bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auftreten könnten. Das oberste Ziel ist weiterhin, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Deshalb ist es umso wichtiger, die bereits erarbeiteten Maßnahmen, wie etwa Bonitätsprüfungen ausländischer Unternehmen oder die allgemeine Vertragsgestaltung mit hohen Upfront-Zahlungen, durchzuführen. Das Mahnwesen ist ebenfalls besonders gefordert. Ebenso steht Borussia Dortmund mit seinen Partnern und seinem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH hinsichtlich Forderungen aus Werbeerlösen in regem Austausch. Neben den bereits genannten Maßnahmen kann auch das Factoring von Transferforderungen als ein liquiditätssteuerndes Element herangezogen werden.

Die „Aufrechterhaltung der Liquidität“ hat für Borussia Dortmund oberste Priorität und ist im Rahmen der Risikobewertung im Zuge der anhaltenden Covid-19-Pandemie und des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs weiterhin als High-Priority-Risiko quantifiziert. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Insbesondere werden sowohl unterschiedliches sportliches Abschneiden als auch verschiedene – insbesondere durch Covid-19 bedingte – äußere Rahmenbedingungen als Szenariorechnungen kalkuliert, um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Darunter fiel neben anderen die in diesem Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossene Kapitalerhöhung. Außerdem bestand zum Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000; für das kommende Geschäftsjahr werden TEUR 75.000 als Kontokorrentlinie aufrechterhalten.

Um das Risiko „Volumen der Spielergehälter“ so gering wie möglich zu halten, werden zu Beginn der Saisonplanung Personalaufwendungen auch in Hinblick auf Transfergeschäfte budgetiert. Hier wird zunächst das Hauptaugenmerk auf die fixen Bestandteile der Spielergehälter gerichtet, da diese unabhängig vom sportlichen Verlauf einer Saison anfallen. Die variablen Bestandteile der Arbeitsverträge sind ebenfalls Teil der Budgetplanung, treten jedoch zumeist erst beim Erreichen eines sportlichen Erfolges ein, durch den dann zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Die anfallenden Personalaufwendungen werden stetig überwacht, anhand der aktuellen Gegebenheiten hochgerechnet und der Geschäftsführung berichtet. Zudem wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – und der damit verbundenen Ergebnis- und Liquiditätsauswirkungen kurz- bis mittelfristig angestrebt, um diesbezügliche, mögliche Mindereinnahmen durch eine Personalkostenreduktion abzufedern.

Für das Zinsänderungsrisiko, das Kreditrisiko, das Risiko Betriebsmittel und das Risiko Ökologische Entwicklungen liegen aktuell keine High-Priority-Risiken vor.

CHANCEN

Durch die erneute direkte Qualifikation für die UEFA Champions League besteht für Borussia Dortmund abermals die Möglichkeit, seine Position in Europas Spitzengruppe zu festigen und erneut an der Ausschüttung des lukrativen Wettbewerbs zu partizipieren.

Im sportlichen Bereich setzt Borussia Dortmund neben Kontinuität auch auf neue personelle Impulse und Strukturen. Nach einer intensiven Saisonanalyse, an der neben Marco Rose auch Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender der Geschäftsführung), Michael Zorc (Sportdirektor), Sebastian Kehl (Leiter der Lizenzspielerabteilung) und Matthias Sammer (externer Berater) teilgenommen haben, kam Borussia Dortmund zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit mit Trainer Marco Rose sowie seinen Co-Trainern vorzeitig zu beenden. Edin Terzic, im vergangenen Jahr als BVB-Interimscoach Pokalsieger und zuletzt Technischer Direktor bei Borussia Dortmund, wird den Profikader ab der kommenden Saison trainieren und hat einen bis zum 30. Juni 2025 datierten Vertrag unterschrieben. Borussia Dortmund ist überzeugt davon, dass Edin Terzic, der Borussia Dortmund, das Umfeld sowie einen großen Teil der Mannschaft kennt, genau an den Stellschrauben ansetzt, die nötig sind, um den Anhängern erfolgreichen Fußball bieten, wieder das „Borussia Dortmund“-Gefühl ausstrahlen und so einen sportlichen Neuanfang einleiten zu können. Neben Edin Terzic als Cheftrainer komplettieren Peter Hermann, der für Erfahrung pur steht, und Sebastian Geppert, der bereits in der Saison 2020/​2021 zu Terzics Assistenten zählte sowie Erfolge im Nachwuchsbereich aufweisen kann, das Trainer-Team.

Nach 44 Jahren als Spieler und Funktionär in Schwarzgelb verlässt Sportdirektor Michael Zorc Borussia Dortmund. Sebastian Kehl tritt ab dem 01. Juli 2022 die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Seit Beginn der Saison 2018/​2019 fungierte Sebastian Kehl als Borussia Dortmunds Leiter der Lizenzspielerabteilung und konnte so bereits wichtige Erfahrungen sammeln und sich sukzessive – in Kooperation mit Michael Zorc – in alle relevanten Themenfelder eines Sportdirektors einarbeiten und wird künftig eigene Impulse setzen. Sebastian Kehls Vertrag läuft -ebenso wie der von Lars Ricken (Direktor Nachwuchsleistungszentrum) – derzeit bis Juni 2025. Diese langfristige Ausrichtung auf den sportlichen Führungsebenen bietet Borussia Dortmund Planungssicherheit und den Verantwortlichen die Chance, das bereits bestehende große Vertrauensverhältnis weiter auszubauen und identifizierte Verbesserungspotenziale umzusetzen.

Mit 69 Punkten und abermals der Vizemeisterschaft hat Borussia Dortmund eine mehr als solide Bundesligasaison absolviert und konnte so erneut die Qualifikation für die UEFA Champions League sicherstellen. Das Abschneiden in den Pokal-Wettbewerben war hingegen alles andere als zufriedenstellend. Nichtsdestotrotz ist das Potenzial der Mannschaft groß. Dieses gilt es nun über die komplette Spielzeit und in allen Wettbewerben abzurufen. Mit den Innenverteidigern Niklas Süle und Nico Schlotterbeck, die zur Stabilisierung des Defensivverbundes beitragen sollen, dem Offensivspieler Karim Adeyemi, der mit seiner Schnelligkeit mehr Variabilität ins Offensivspiel bringen soll, dem gestandenen Stürmer Sébastien Haller, der mit seiner hohen körperlichen Präsenz und Abschlussqualität künftig als klassischer Mittelstürmer agieren wird, sowie dem defensiven Mittelfeldspieler Salih Özcan, der als ungemein zweikampf- und kopfballstark gilt, konnte Borussia Dortmund fünf Nationalspieler – darunter drei deutsche – verpflichten und langfristig binden. Die Mischung aus Robustheit, Führungsstärke und jugendlicher Frische im Spielerkader sowie Beständigkeit auf den sportlichen Führungsebenen soll die Mannschaft in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und den größtmöglichen sportlichen Erfolg zu erreichen. Borussia Dortmund verfügt über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. Dies bleibt auch weiterhin den europäischen Spitzenklubs nicht verborgen, sodass stets die Möglichkeit lukrativer Transfers besteht.

Weitere Potenziale im sportlichen Bereich liegen im Unterbau, wo wichtige Grundlagen gelegt werden, um sportliche Ziele zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde das Trainingsgelände in Brackel baulich um die Geschäftsstelle Sport ergänzt. Diese Investition ermöglicht eine noch engere Verzahnung aller der Abteilung Sport zugehörigen Bereiche. Borussia Dortmund erhofft sich durch die direkte Nähe zum Trainingsgeschehen, noch effizienter und zielgerichteter arbeiten und die Durchlassfähigkeit von Jugendspielern in die Profi-Abteilung weiter optimieren zu können. Mit Jamie Bynoe-Gittens, Lion Semić und Tom Rothe haben in der abgelaufenen Spielzeit abermals drei weitere ehemalige Jugendspieler den Durchbruch in den Profikader geschafft und ihr Profidebüt in der Fußballbundesliga feiern können; weitere junge Talente stehen auf dem Sprung in den Profikader. Zudem setzt Borussia Dortmund auch im Nachwuchsbereich auf Kontinuität und hat dementsprechend die Zusammenarbeit mit U19-Trainer Mike Tullberg, der mit seinem Team in dieser Spielzeit die Deutsche Meisterschaft feiern konnte und bereits bewiesen hat, Spieler individuell weiterentwickeln zu können, vorzeitig bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Borussia Dortmund pflegt intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Diese Kontinuität war auch in Krisenzeiten Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-)Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. Dieses gute Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt in Krisenzeiten geben Planungssicherheit. Außerdem haben Borussia Dortmund und die SIGNAL IDUNA Gruppe in den Zeiten von Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg ein starkes Signal gesetzt und ihre Partnerschaft vorzeitig bis 30. Juni 2031 verlängert. Darüber hinaus konnte Borussia Dortmund diverse weitere Vertragsverlängerungen und Neuabschlüsse im Sponsoring verzeichnen. Borussia Dortmund geht indes davon aus, die Werbeeinnahmen im nächsten Geschäftsjahr weiter steigern zu können. Borussia Dortmunds Strahlkraft ist – trotz Pandemiezeiten – nach wie vor ungebrochen.

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Borussia Dortmund hofft, dass das Pandemiegeschehen in der kommenden Saison die Rückkehr zur Vollauslastung über die gesamte Spielzeit zulässt und sieht darin die große Chance, auch seine direkten Interaktionsmöglichkeiten mit den Fans wieder voll wahrnehmen zu können. In Zeiten der anhaltenden Covid-19-Pandemie, in denen die persönlichen Kontaktmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt sind, steht weiterhin die digitale Kommunikation mit den Anhängern mehr denn je im Mittelpunkt. Dementsprechend wurden und werden neue digitale Formate etabliert. Diese intensivere digitale Kommunikation birgt die Chance, Anhänger trotz des zum Teil eingeschränkten Stadionerlebnisses noch enger an den Klub zu binden und neue Anhänger für Borussia Dortmund zu begeistern. In diesem Geschäftsjahr beispielsweise hat Borussia Dortmund eine virtuelle Sommertour 2021 durchgeführt, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten eingelegt hat, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans weltweit an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION

Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken und der Überprüfung der Gesamtrisikolage wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern führen könnten.

Durch sein Risikomanagement ist Borussia Dortmund in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmen zu erfüllen.

Die Überprüfung der Risikolage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikofelder nicht den Fortbestand von Borussia Dortmund gefährdet.

Die interne Anwendung der Neuerungen des IDW PS 340 n. F. zum Nachweis der Risikotragfähigkeit hat ergeben, dass keine Bestandsgefährdung Borussia Dortmunds hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt.

PROGNOSEBERICHT

ERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ist mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs – neben der Covid-19-Pandemie – eine weitere die Welt und Deutschland prägende Krise hinzugekommen. Neben der tiefen Bestürzung, die dies bei Borussia Dortmund auslöste, beeinträchtigt der Ukraine-Krieg insbesondere die volkswirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland, die nun von steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen und folglich hoher Inflation respektive geringerer Kaufkraft der Bürger geprägt ist. Davon ist auch Borussia Dortmund betroffen. Die Gefahr einer rezessiven Entwicklung ist gegeben. Dies kann sich auch negativ auf das Sponsoringinteresse und die Ticketnachfrage auswirken.

Das Pandemiegeschehen ist ebenfalls weiter präsent. Die Covid-19-Sommerwelle sorgt für steigende Inzidenzen. Aufgrund mittlerweile deutlich weniger durchgeführter PCR-Tests liegt die Dunkelziffer der Erkrankungsfälle vermutlich weitaus höher, jedoch dominieren überwiegend eher mildere Verläufe die Krankheitsverläufe. Nichtsdestotrotz wird auch der Profifußball – bei einer potenziell schärferen Zuspitzung des Infektionsgeschehens bzw. der Hospitalisierungsrate – seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten.

Sportlich beendete Borussia Dortmund die Spielzeit 2021/​2022 mit 69 Punkten als Vizemeister und qualifizierte sich damit für die wirtschaftlich lukrative Gruppenphase der UEFA Champions League in der kommenden Saison. Somit nimmt Borussia Dortmund seit der Saison 2010/​2011 zum dreizehnten Mal in Folge an internationalen Wettbewerben teil. Neben der sportlichen Weichenstellung konnte Borussia Dortmund durch den Transfer des Spielers Erling Haaland zu Manchester City bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/​2023 einen wesentlichen Ergebnisbeitrag erzielen.

VORAUSSICHTLICHE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

Spielbetriebs- und Cateringerlöse sind zwingend an die Höhe der zugelassenen Zuschauerzahlen im SIGNAL IDUNA PARK gekoppelt. Die Unsicherheiten im Rahmen der Covid-19-Pandemie – gerade im Hinblick auf Zuschauerzahlen – bleiben nach wie vor bestehen, wenngleich die Kapazitätsbeschränkungen zum Ende der Saison 2021/​2022 vom Gesetzgeber aufgelöst worden sind und Borussia Dortmund nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon ausgeht, in der Spielzeit 2022/​2023 wieder deutlich mehr Zuschauer als in der diesjährigen Saison, in der durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer die Heimspiele besuchen konnten, im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen zu können. Daher rechnet Borussia Dortmund mit steigenden Ticket- und Cateringeinnahmen im Vergleich zur abgelaufenen Saison. Ob das Erlösniveau der Vor-Pandemie-Zeit erreicht werden kann, hängt vom Verlauf der Covid-19-Pandemie und restriktionsfreien Zuschauerzahlen ab.

Die Qualifikation für die Teilnahme an der Gruppenphase zur UEFA Champions League verschafft Borussia Dortmund weiterhin gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Neben Einnahmen durch die Teilnahme am Wettbewerb und ein positives Abschneiden innerhalb des Wettbewerbes können die mediale Reichweite und die Bekanntheit gesteigert werden, was sowohl die Interaktion mit den Fans vertiefen als auch neue Anhänger für Borussia Dortmund begeistern soll. Eine fortlaufende und regelmäßig an die Gegebenheiten angepasste Internationalisierungsstrategie soll diese Effekte weiter begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist Borussia Dortmund bestrebt, seine digitale Präsenz weiter auszubauen und zu professionalisieren. Borussia Dortmund reagiert somit auf gesamtgesellschaftliche Trends und zahlt in hohem Maße auf die Attraktivität der Marke Borussia Dortmund ein. Damit einhergehende zunehmende internationale Bekanntheit ermöglicht die erfolgreiche Erschließung ausländischer Märkte. Hierunter fiel beispielsweise die durchgeführte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten eingelegt hat, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans weltweit an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.

Seit der Saison 2020/​2021 läuft Borussia Dortmund mit zwei verschiedenen Trikotsponsoren auf. Die Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal, während in der Fußball-Bundesliga das Logo der 1&1 Telecommunication SE auf dem Trikot steht. Dieses innovative Sponsoringmodell, das im Rahmen der Internationalisierungsstrategie etabliert worden ist, birgt auch künftig weitere Erlöspotenziale, da in Kooperation mit den jeweiligen Partnern zielgenaue Märkte angesprochen werden können. Borussia Dortmund setzt auch in der Saison 2022/​2023 auf die Vermarktung der virtuellen Werbung. So ist es möglich, die Werbebanden des SIGNAL IDUNA PARK für die Übertragung ins Ausland virtuell zu überblenden und so die Bedürfnisse des jeweiligen Marktes zu bedienen. Dies stellt gerade für die internationalen Partner von Borussia Dortmund eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Kunden weltweit zu erreichen und erfreut sich daher weiter zunehmender Popularität. Daher tätigt Borussia Dortmund auch künftig Investitionen in den Ausbau der LED-Banden im und am SIGNAL IDUNA PARK. Trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der korrespondierenden wirtschaftlichen Einschnitte hat der Profifußball in Deutschland nicht an Attraktivität verloren. Borussia Dortmund pflegt zudem intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Die Strahlkraft Borussia Dortmunds ist nach wie vor ungebrochen, denn trotz Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg konnte Borussia Dortmund diverse Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen im Sponsoring verzeichnen. Ausführlich ist hier die vorzeitige Verlängerung der seit 1974 bestehenden Partnerschaft mit der SIGNAL IDUNA Gruppe bis zum 30. Juni 2031 zu nennen.

Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison, der in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Covid-19-bedingten Unsicherheiten nicht wie gewohnt in die Tat umgesetzt werden konnte, wurde nun wieder durchgeführt und wie immer bei 55.000 verkauften Dauerkarten gestoppt.

In der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund – trotz Zuschauerbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie – nahezu alle vertraglichen Leistungen im Hospitality-Bereich erbringen und geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens davon aus, dies auch für die Spielzeit 2022/​2023 leisten zu können.

Borussia Dortmund befindet sich daher auch in der kommenden Spielzeit in einem ambitionierten Markt- und Wettbewerbsumfeld.

Ein wesentliches Augenmerk der erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt auf den Erlösen aus der TV-Vermarktung.

Die derzeitig vergebenden Medienrechte betreffen die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025. Für diese vier Saisons können die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. rechnen, was einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. entspricht. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs während der Covid-19-Pandemie zielt die Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungsbasis.

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat zudem die Teilnehmer der ersten und zweiten Bundesliga konkret über das voraussichtliche Ausschüttungsvolumen für die Spielzeit 2022/​2023 informiert. Borussia Dortmund kann dabei mit Einnahmen in Höhe von rund TEUR 80.000 rechnen. Die angekündigten Auszahlungen der TV-Gelder bieten eine solide Planungsbasis. Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Saison 2022/​2023 sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der vorgesehenen Auskehrungshöhen und -zeitpunkte entscheidende Parameter.

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Die Covid-19-bedingten Ausfälle für die an der UEFA Champions League teilnehmenden Vereine belaufen sich auf EUR 416,5 Mio. in der Spielzeit 2019/​2020 und auf EUR 57,3 Mio. in der Spielzeit 2020/​2021. Es wurde beschlossen, die EUR 416,5 Mio. in gleichen Teilen (EUR 83,4 Mio.) über fünf Spielzeiten von 2019/​2020 bis 2023/​2024 sowie die EUR 57,3 Mio. in gleichen Teilen (EUR 14,3 Mio.) über vier Spielzeiten von 2020/​2021 bis 2023/​2024 von den Ausschüttungen abzuziehen; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtsdestotrotz bleiben die geplanten Ausschüttungen äußerst attraktiv.

Die Vermarktung des Stadions ermöglicht weitere Erlöspotenziale. Dazu zählt unter anderem die Durchführung von Stadiontouren sowie von externen Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen. Außerdem werden Fußballschulkurse angeboten. Borussia Dortmund geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon aus, externe Veranstaltungen und Fußballschulkurse ohne größere beeinträchtigende Auflagen anbieten und so entsprechende Erlöse erwirtschaften zu können. Nichtsdestotrotz sind auch hier politische Entscheidungen und behördliche Vorgaben über die Einnahmemöglichkeiten richtungsweisend.

Das Transfergeschäft ist ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt wie in den Vorjahren eine der bedeutsamsten Einnahmequellen des Fußballgeschäftes dar. Mit Blick auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfolgt Borussia Dortmund jedoch den Grundsatz, Transfereinnahmen nur eingeschränkt in die Planung einzubeziehen, gleichwohl die Transferpolitik eine wesentliche Möglichkeit darstellt, hohe Einnahmen zu erzielen. Transfergeschäfte werden demnach immer vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bewertet. Hohe Transfersummen bedeuten meist auch einen Qualitätsverlust innerhalb des Teams; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden. Aufgrund des nachhaltigen sportlichen Erfolges treten vermehrt Spieler von Borussia Dortmund in den Fokus anderer Topklubs.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und zusätzlich der Ausbruch des Ukraine-Kriegs beeinflussen nach wie vor auch das Transfergeschehen. Es ist – angelehnt an die beiden letztjährigen Sommertransferfenster – davon auszugehen, dass die Ablösesummen für Spieler durch die wirtschaftliche Unsicherheit und die weltweit geringeren Einnahmen weiterhin insgesamt vorübergehend geringer ausfallen werden. Trotz der eventuell zu erwartenden Einbußen und der unklaren Entwicklung bleiben die europäischen Ligen attraktiv für junge Talente. Außerdem verfügt Borussia Dortmund über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. So ist im Sommer 2022 nichtsdestotrotz von einem aktiven Transfermarkt auszugehen, auf dem voraussichtlich auch vereinzelt sehr lukrative Transferdeals abgeschlossen werden können. Hier ist aus Sicht Borussia Dortmunds insbesondere der Transfer des Spielers Erling Haaland zu Manchester City im Juli 2022 zu nennen.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die Covid-19-Pandemie und zusätzlich der Ausbruch des Ukraine-Kriegs überschatten weiterhin das wirtschaftliche Handeln deutscher Unternehmen und stellt sie vor die große Herausforderung, in einem von hohen Unsicherheiten geprägten Umfeld zu agieren. Der Ukraine-Krieg sorgt für steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise und folglich für eine hohe Inflation respektive geringere Kaufkraft der Bürger; die Gefahr einer rezessiven Entwicklung ist gegeben. Die Restriktionen für Unternehmen bzw. den Profifußball im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind derzeit zwar als moderat anzusehen, jedoch wird auch der Profifußball – bei einer potenziell schärferen Zuspitzung des Infektionsgeschehens bzw. der Hospitalisierungsrate – wieder seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten. Dies wird die wirtschaftliche Planung noch einige Zeit begleiten. Dank der Festigung eines soliden wirtschaftlichen Fundaments in der Vergangenheit sowie gezielt eingesetzter Gegenmaßnahmen wird Borussia Dortmund diese weiterhin von Unklarheiten geprägte Zeit überstehen. Durch die starke Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs besteht eine große Prognoseunsicherheit. Somit sind Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens weiter von einer hohen Ungewissheit geprägt.

ERWARTETE ERTRAGSLAGE

Voraussichtliche Ergebnisentwicklung

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und der Ausbruch des Ukraine-Kriegs stellen Deutschland und die Welt weiterhin vor große Herausforderungen. Die Folgen des Ukraine-Kriegs – steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise und folglich hohe Inflation respektive geringere Kaufkraft -spüren alle Unternehmen und Bürger in sämtlichen Lebensbereichen. Die Restriktionen für den Profifußball im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind derzeit zwar als moderat anzusehen. Eine schärfere Zuspitzung des Infektionsgeschehens würde die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2022/​2023 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und seiner Tochtergesellschaften jedoch gegebenenfalls negativ beeinträchtigen.

Für die neue Spielzeit wird grundsätzlich ein Spielbetrieb ohne wesentliche Einschränkungen geplant, sodass die Erlösfelder des Spielbetriebs und des Public Catering im Vergleich zur Vorsaison voraussichtlich ansteigen werden.

Borussia Dortmund geht trotz der wirtschaftlichen Unklarheiten von einem bedingt aktiven Transfermarkt aus, auf dem vereinzelt sehr lukrative Transfergeschäfte abgeschlossen werden können, sodass das Ergebnis aus Transfertätigkeit einen nicht unwesentlichen Ergebnisbeitrag leisten wird.

Sportliche Erfolge und die damit einhergehenden möglichen Ergebnisbeiträge werden im Rahmen der Prognose traditionell eher defensiv berücksichtigt.

Die Geschäftsführung geht derzeit für das kommende Geschäftsjahr 2022/​2023 von einem Jahresüberschuss von TEUR 1.000 bis TEUR 6.000 aus.

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) wird in diesem von hoher Unsicherheit geprägtem Planungsszenario um das Finanz- und Steuerergebnis in Höhe von voraussichtlich TEUR 8.000 unter dem prognostizierten Jahresüberschuss liegen. Das operative Ergebnis (EBITDA) würde aufgrund laufender Abschreibungen um rund TEUR 96.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegen und sich voraussichtlich auf TEUR 89.000 bis TEUR 94.000 belaufen.

Voraussichtliche Entwicklung der Umsätze

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 419.646. Im kommenden Berichtszeitraum wird ein Anstieg der Umsätze auf rund TEUR 435.000 erwartet, der voraussichtlich auf Steigerungen in nahezu allen Erlösbereichen zurückzuführen sein wird. Restriktionen im Rahmen der Covid-19-Pandemie oder eine weitere Eskalation des Ukraine-Kriegs können sich jedoch jederzeit negativ auf nahezu alle Umsatzbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auswirken.

Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher operativer Aufwendungen

Das Kostenmanagement hat weiterhin höchste Priorität für Borussia Dortmund. Kosteneffizient zu agieren, liefert einen wesentlichen Ergebnisbeitrag. Daher arbeitet Borussia Dortmund stetig an einer weiteren Optimierung.

Die Personalaufwendungen umfassen rund die Hälfte der anfallenden operativen Aufwendungen. Dabei sind Teile dieser Personalaufwendungen von den sportlichen Erfolgen der Lizenzmannschaft abhängig und werden leistungsbezogen gewährt, sodass diese Ausgaben immer auch mit erlösgenerierenden sportlichen Erfolgen einhergehen. Kurz- bis mittelfristig wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – angestrebt.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen hängen zum Teil ebenfalls von der Anzahl der Spiele und den sportlichen Erfolgen ab. Trotz Kostenoptimierung können operative Aufwendungen, die mit einer wesentlichen Erlössteigerung und einem entsprechenden Ergebnisbeitrag korrespondieren, ansteigen.

Aufgrund des anhaltenden Ukraine-Kriegs ist mit weiter steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen zu rechnen, die die operativen Aufwendungen – insbesondere in Catering und Spielbetrieb – im Vergleich zum Vorjahr ansteigen lassen werden.

ERWARTETE DIVIDENDE

Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 keine Dividendenausschüttung vorschlagen.

ERWARTETE FINANZLAGE

Investitions- und Finanzplan

Die Verbesserung der sportlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Infrastruktur haben oberste Priorität für die Entwicklung des Kerngeschäfts.

Borussia Dortmund setzt derzeit auf eine eher aktivere Transferpolitik, wenngleich die Transferausgaben grundsätzlich lediglich in der Größenordnung getätigt werden, wie ihnen auch Transfereinnahmen gegenüberstehen. Ebenso werden zukunftsträchtige Investitionen in die Digitalisierung und Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK wieder aufgenommen. Nichtsdestotrotz wirken sich die anhaltende Covid-19-Pandemie und der Ausbruch des Ukraine-Kriegs auch nach wie vor auf die Investitionstätigkeit der Gesellschaft aus.

Grundsätzlich werden finanzielle Risiken durch zurückhaltende und sehr überlegte Planung geringgehalten. Wesentliche Finanzrisiken, die aufgrund von sportlich nicht zu garantierenden Erfolgen auftreten könnten, werden nicht eingegangen.

Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung

Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 erwartet Borussia Dortmund aufgrund der getroffenen Annahmen einen positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von TEUR 101.000. Insbesondere aufgrund von Transfertätigkeiten oder eintretenden Abweichungen von der Prognose zukunftsbezogener Annahmen bezüglich des sportlichen Erfolgs sowie durch Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs kann sich dieser Wert noch ändern. Der Free Cashflow wird voraussichtlich TEUR -10.000 betragen.

GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG

Das kommende Geschäftsjahr 2022/​2023 ist weiter durch potenzielle wirtschaftliche Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie sowie im Zuge des Ukraine-Kriegs geprägt. Durch die gute Ertragsläge der „Vor Covid-19“-Geschäftsjahre, eine -trotz eines erneut ausgewiesenen Jahresfehlbetrags zum 30. Juni 2022 – aufgrund der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung gestärkte Eigenkapitalposition in Höhe von nun TEUR 308.944 (30. Juni 2021 TEUR 257.858), was einer Eigenkapitalquote von rund 66,26 Prozent entspricht (30. Juni 2021 56,83 Prozent), und durch die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens sieht sich Borussia Dortmund gewappnet, die weiterhin unklare wirtschaftliche Situation zu tragen. Die Geschäftsführung bewertet die Situation um die Covid-19-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Kriegs fortlaufend neu.

SONSTIGE ANGABEN

Der Anhang enthält die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.

BERICHTERSTATTUNG NACH § 315a Abs. 1 HGB IN DER FASSUNG GEMÄSS Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Zu den Vorschriften des § 315a Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 9 HGB geben wir folgende Erläuterungen ab:

1. Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt zum 30. Juni 2022 EUR 110.396.220,00 und ist eingeteilt in 110.396.220 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Alle Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) sowie an den Börsen in Berlin, Bremen, Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf im Freiverkehr zugelassen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt bei der Gesellschaft also nur eine Aktiengattung, und alle Aktien vermitteln gleiche Rechte bzw. Pflichten. Die weiteren Rechte und Pflichten aus den Aktien der Gesellschaft bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sowie

3. Beteiligungen am Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die 10,00 Prozent der Stimmrechte zum 30. Juni 2022 überschreiten:

1) Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland: 12,85 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 4,61 Prozent und mittelbar 8,24 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte von Bernd Geske, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)

2) Bernd Geske, Meerbusch, Deutschland: 12,85 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 8,24 Prozent und mittelbar 4,61 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, nach § 34 Abs. 2 WpHG)

Grund der jeweiligen Zurechnung ist nach vorliegenden Angaben eine zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund und Bernd Geske mit einer derzeitigen Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 geschlossene Aktionärsvereinbarung (nach erfolgter Verlängerung der ursprünglich bis zum 30. Juni 2017 laufenden Vereinbarung), deren wesentlicher Gegenstand die Vereinbarung einer Stimmbindung zugunsten des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund hinsichtlich der Aktien an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Bernd Geske ist, ferner, dass Bernd Geske und der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund sich über Veränderungen ihrer Beteiligung an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, insbesondere im Fall von Übertragungen, wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen.

4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind.

6. Bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gibt es, bedingt durch ihre Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien, keinen Vorstand. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin. Als derart „geborenes“ Gesellschaftsorgan ist -auf Dauer und nicht für einen bestimmten Zeitraum – durch § 6 Ziff. 1 der Satzung die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund vorgesehen. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH richtet sich nach § 8 Ziff. 6 ihres Gesellschaftsvertrages und obliegt dem Präsidialausschuss ihres Beirats, also nicht dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Jede Änderung der Satzung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bedarf grundsätzlich eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung, der nach § 133 Abs. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit und zusätzlich nach § 15 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. § 179 Abs. 1 und 2 AktG mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst wird, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und die Satzung nichts anderes bestimmt. Das Gesetz verlangt zwingend einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für solche Änderungen der Satzung, die den Gegenstand des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG), Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 AktG), die Schaffung eines Bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 AktG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 AktG) – ggf. mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (§ 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG) -, die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 222 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 229 Abs. 3 AktG) oder einen Formwechsel (§§ 233 Abs. 2 bzw. 240 Abs. 1 UmwG) betreffen. Kapitalerhöhungen, andere Satzungsänderungen sowie sonstige Grundlagenbeschlüsse können gemäß § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG zudem nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Ziff. 5 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere entsprechend dem Umfang von Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem und Bedingtem Kapital.

7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Dezember 2022 ist die persönlich haftende Gesellschafterin auf fünf Jahre ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 22.079.244,00 neuen Aktien zu erhöhen.

8. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, das auf die von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien gerichtet ist.

9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden sind.

ERKLÄRUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

In dem von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund als herrschendes Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin – vertreten durch ihre Geschäftsführer – hat dazu die folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Anderenfalls sind der Gesellschaft entstandene Nachteile jeweils ausgeglichen worden. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“

DISCLAIMER

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können von den formulierten Aussagen abweichen.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

JAHRESABSCHLUSS vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022

BILANZ

AKTIVA

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 148.106 203.935
2. Geleistete Anzahlungen 300 68
148.406 204.003
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 161.056 167.784
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.308 14.682
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 548 259
173.912 182.725
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.052 12.052
2. Beteiligungen 417 96
3. Sonstige Ausleihungen 23 27
12.492 12.175
334.810 398.903
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 46 67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.749 32.740
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.521 1.570
3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.776 2.303
108.046 36.613
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.452 3.466
118.544 40.146
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 12.909 14.696
466.263 453.745

PASSIVA

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 110.396 92.000
./​. Rechnerischer Wert eigener Anteile -19 -19
Ausgegebenes Kapital 110.377 91.981
II. Kapitalrücklage 212.403 144.337
III. Gewinnrücklagen
1. Rücklagen wegen eigener Anteile 19 19
2. Andere Gewinnrücklagen 147.662 147.662
147.681 147.681
IV. Bilanzverlust -161.517 -126.141
308.944 257.858
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 0 36
2. Sonstige Rückstellungen 5.160 10.265
5.160 10.301
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 58.792
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96.984 97.864
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.441 7.367
4. Sonstige Verbindlichkeiten 27.536 17.113
davon aus Steuern TEUR 9.401 (Vorjahr TEUR 6.898)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 46 (Vorjahr TEUR 38)
132.961 181.136
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 19.198 4.450
466.263 453.745

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

in TEUR 01.07.2021 – 30.06.2022 01.07.2020 – 30.06.2021
1. Umsatzerlöse 419.646 323.497
2. Sonstige betriebliche Erträge 21.173 7.327
440.819 330.824
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -213.835 -200.010
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -5.853 -5.594
davon für Altersversorgung: TEUR 158 (Vorjahr TEUR 226)
-219.688 -205.604
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -107.303 -110.137
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -153.782 -91.663
6. Erträge aus Beteiligungen 81 0
7. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 5.623 1.007
– sämtlich aus verbundenen Unternehmen –
8. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen 0 -748
– sämtlich aus verbundenen Unternehmen –
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 301 121
davon aus Aufzinsungen TEUR 294 (Vorjahr TEUR 120)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.050 -642
davon aus Abzinsungen TEUR 726 (Vorjahr TEUR 40)
11. Ergebnis vor Steuern -34.999 -76.842
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 38 342
13. Ergebnis nach Steuern -34.961 -76.500
14. Sonstige Steuern -415 21
15. Jahresfehlbetrag -35.376 -76.479
16. Verlustvortrag -126.141 -49.662
17. Bilanzverlust -161.517 -126.141

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022

der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund,

(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“)

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (HRB 14217 beim Amtsgericht Dortmund; mit Sitz am Rheinlanddamm 207 – 209, 44137 Dortmund) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Darüber hinaus besteht gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 die Verpflichtung, einen Konzernabschluss unter Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen.

Die Gliederung der Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke werden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit teilweise im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wird in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Da der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund (fortan auch: BV. Borussia 09 e.V. Dortmund) 100 Prozent der Anteile an der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH hält und damit mittelbar als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, gilt die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA als abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 AktG und ist demgemäß verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG zu erstellen. In diesem Bericht ist auch die gesetzlich geforderte sogenannte Schlusserklärung gemäß § 312 AktG abzugeben und in den Lagebericht aufzunehmen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder dem niedrigeren Zeitwert bewertet. Die hier ausgewiesenen Spielerwerte werden unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 26. August 1992, I R 24/​91, sowie vom 14. Dezember 2011, I R 108/​10, des am 21. September 2001 in Kraft getretenen FIFA-Reglements, abgefasst im FIFA-Zirkular Nr. 769 vom 24. August 2001 und dem DFL-Rundschreiben Nr. 52 vom 20. März 2015, grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler abgeschrieben. Bei Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert können außerplanmäßige Abschreibungen entstehen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführter Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Anlage- bzw. Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu EUR 1.000,00 werden direkt bei Erstbewertung aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet; eine planmäßige Abschreibung erfolgt nicht.

Vorräte

Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag bewertet. Identifizierte Einzelrisiken werden durch gesonderte Wertberichtigungen, das allgemeine Kredit- und Zinsrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Da Transferforderungen vollumfänglich der Einzelbewertung unterliegen, entfallen für diese die Pauschalwertberichtigungen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Tag, der als Stichtag gilt, darstellen. Die Beträge werden zeitanteilig über die Laufzeit der abgegrenzten Einzelposten aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden einerseits zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Aktive und passive Latente Steuern, die sich aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz – insbesondere bei den Spielerwerten – ergeben, werden bei Vorliegen der Saldierungsvoraussetzungen verrechnet. In Höhe des verbliebenen passiven Überhangs wurden aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge, unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt, angesetzt. Die Bewertung der Latenten Steuern erfolgt mit einem unveränderten, durchschnittlichen Steuersatz von 32,81 Prozent.

Passiver
Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Beträge werden zeitanteilig bzw. zeitpunktbezogen aufgelöst.

Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Bankbestände sowie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

BILANZERLÄUTERUNGEN

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen von Borussia Dortmund setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Immaterielle Vermögensgegenstände 148.406 204.003
Sachanlagen 173.912 182.725
Finanzanlagen 12.492 12.175
334.810 398.903

Immaterielles Anlagevermögen

Die Immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 148.406. Diese umfassen neben entgeltlich erworbenen Spielerwerten in Höhe von TEUR 147.350 (Vorjahr TEUR 203.067) Markenrechte, EDV-Software sowie geleistete Anzahlungen. Die im Geschäftsjahr 2021/​2022 aktivierten Zugänge resultieren aus geleisteten Anzahlungen und Zugängen der Spielerwerte, welche sich im Wesentlichen aus den Neuverpflichtungen der Spieler Gregor Kobel, Donyell Malen und Soumaïla Coulibaly sowie aus nachträglichen Anschaffungskosten ergeben. Dem gegenüber stehen Abschreibungen des Berichtszeitraumes in Höhe von TEUR 96.705. Diese beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Zeitwerte in Höhe von TEUR 9.090.

Im Rahmen von Transfergeschäften sind die Buchwerte der Spieler Jadon Sancho, Jeremy Toljan, Sergio Gómez, Thomas Delaney, Leonardo Balerdi, Chris Führich und Tobias Raschl abgegangen. Der Vertrag mit dem Spieler Roman Bürki wurde in beidseitigem Einvernehmen ebenfalls vorzeitig zum 30. Juni 2022 aufgelöst. Des Weiteren wurde mit dem Trainerteam der Lizenzmannschaft eine vorzeitige Vertragsauflösung vereinbart.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen weist zum Stichtag 30. Juni 2022 einen Wert von TEUR 173.912 aus. Darin enthalten sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 161.056, wovon TEUR 120.225 auf die Stadionimmobilie entfallen.

Des Weiteren zählen zum Sachanlagevermögen Einbauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von TEUR 12.308. Diese betreffen im Wesentlichen den SIGNAL IDUNA PARK und die Geschäftsstelle am Rheinlanddamm.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit TEUR 1.903 um TEUR 1.019 unter den Investitionen im Vorjahr. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Investitionen in das Trainingsgelände in Dortmund-Brackel und Erweiterungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung rund um den SIGNAL IDUNA PARK. Insbesondere wurde im Geschäftsjahr die neue Beschallungsanlage im Stadion in Betrieb genommen.

Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen zählen die 100-Prozent-Beteiligungen an der BVB Stadionmanagement GmbH, der BVB Merchandising GmbH, der BVB Event & Catering GmbH, der besttravel dortmund GmbH, der BVB Fußballakademie GmbH und der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. sowie die 33,33-Prozent-Beteiligung an der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH.

Weitere Informationen sind der Aufstellung des Anteilsbesitzes zu entnehmen.

Darüber hinaus beinhalten die Finanzanlagen Darlehen an Mitarbeiter und Minderheitsbeteiligungen. Die Gesellschaft unterhält mit den Tochtergesellschaften BVB Merchandising GmbH, BVB Stadionmanagement GmbH, BVB Event & Catering GmbH, BVB Fußballakademie GmbH und der besttravel dortmund GmbH einen Gewinnabführungsvertrag.

Die Entwicklungen des Brutto-Anlagevermögens sowie der kumulierten Abschreibungen für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB:

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

in TEUR Entwicklung der Anschaffungskosten
Stand 30.06.2021 Zugang Umbuchung Abgang Stand 30.06.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 447.932 65.226 68 106.549 406.677
2. Geleistete Anzahlungen 68 300 -68 0 300
448.000 65.526 0 106.549 406.977
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 224.254 22 0 0 224.276
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.963 811 664 19 51.419
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 259 1.070 -664 117 548
274.476 1.903 0 136 276.243
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.052 0 0 0 12.052
2. Beteiligungen 96 321 0 0 417
3. Sonstige Ausleihungen 27 2 0 6 23
12.175 323 0 6 12.492
734.651 67.752 0 106.691 695.712
in TEUR Entwicklung der Abschreibungen
Stand 30.06.2021 Zugang Außerplanmäßige Abschreibung Abgang Stand 30.06.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 243.997 87.615 9.090 82.131 258.571
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
243.997 87.615 9.090 82.131 258.571
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 56.470 6.750 0 0 63.220
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.281 3.848 0 18 39.111
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
91.751 10.598 0 18 102.331
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
2. Beteiligungen 0 0 0 0 0
3. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
335.748 98.213 9.090 82.149 360.902
in TEUR Buchwerte
Stand 30.06.2022 Stand 30.06.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 148.106 203.935
2. Geleistete Anzahlungen 300 68
148.406 204.003
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 161.056 167.784
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.308 14.682
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 548 259
173.912 182.725
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.052 12.052
2. Beteiligungen 417 96
3. Sonstige Ausleihungen 23 27
12.492 12.175
334.810 398.903

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Vorräte 46 67
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.749 32.740
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.521 1.570
Sonstige Vermögensgegenstände 6.776 2.303
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.452 3.466
118.544 40.146

Als Vorratsvermögen wird der Materialwert der Schmuckaktien in Form gedruckter effektiver Aktienurkunden ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Transferforderungen in Höhe von TEUR 89.952 (Vorjahr TEUR 18.584). Der Anstieg ist insbesondere auf noch nicht fällige Transferforderungen im Rahmen des Transfers von Jadon Sancho zu Manchester United zurückzuführen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 62.459 (Vorjahr TEUR 8.857) und beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Transfers.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen bereits bilanzierte Zuschüsse und Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen. Guthaben bei Kreditinstituten sind nicht zur Kreditsicherung verpfändet.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung beläuft sich auf TEUR 12.909 (Vorjahr TEUR 14.696) und beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Personalaufwendungen von TEUR 7.700 sowie sonstige Dienstleistungen in Höhe von TEUR 4.357.

Eigenkapital

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Ausgegebenes Kapital 110.377 91.981
Kapitalrücklage 212.403 144.337
Gewinnrücklagen 147.681 147.681
Bilanzverlust -161.517 -126.141
308.944 257.858

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/​2022 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht worden.

Die neuen Aktien wurden im Bezugsverhältnis von 5:1 zum Bezugspreis von EUR 4,70 angeboten und voll platziert. Aus der Kapitalerhöhung resultierte folglich ein Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462, der Anfang Oktober 2021 liquiditätswirksam vereinnahmt worden ist. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Transaktionskosten wurden aufwandswirksam erfasst.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 beträgt TEUR 110.396 und ist eingeteilt in 110.396.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie abzüglich des rechnerischen Wertes eigener Anteile in Höhe von TEUR 19. Der Ausweis des Eigenkapitals beinhaltet die Darstellung der eigenen Aktien, welche einen offen ausgewiesenen Abzugsposten in Höhe des Nennbetrages eigener Anteile unter dem gezeichneten Kapital vorsieht. Des Weiteren wird eine Rücklage wegen eigener Anteile in gleicher Höhe dargestellt.

Die Kapitalrücklage erhöhte sich von TEUR 144.337 zum 30. Juni 2021 auf nunmehr TEUR 212.403. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 ist in der Hauptversammlung vom 02. Dezember 2021 festgestellt worden. Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von TEUR 126.141 wurde als Verlustvortrag in das Geschäftsjahr 2021/​2022 vorgetragen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich wie folgt:

Eigenkapitalveränderung

in TEUR 30.06.2021 Einstellung/​ Entnahme Dividende Jahresfehlbetrag 30.06.2022
Ausgegebenes Kapital 91.981 18.396 0 0 110.377
Kapitalrücklage 144.337 68.066 0 0 212.403
Gewinnrücklagen 147.681 0 0 0 147.681
Bilanzverlust -126.141 0 0 -35.376 -161.517
257.858 86.462 0 -35.376 308.944

Nachdem im Herbst 2021 das genehmigte Kapital durch die Barkapitalerhöhung gemindert worden ist, hat die Hauptversammlung vom 02. Dezember 2021 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin das Genehmigte Kapital 2020 aufgehoben. Am selben Tage wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung die Gesellschaft darüber hinaus auf fünf Jahre ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 22.079.244 neuen Aktien zu erhöhen. Das neue genehmigte Kapital darf dabei nur für Barkapitalerhöhungen verwendet werden.

Weitere Pflichtangaben gemäß § 160 AktG sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

Bewegung eigener Stückaktien Bestand eigener Stückaktien Betrag des Grundkapitals
EUR
Anteil am Grundkapital
%
Verkaufspreis
EUR
07/​2021 – 12/​2021 0 0,00
Bestand 31.12.2021 18.900 18.900,00 0,017
01/​2022 – 06/​2022 0 0,00
Bestand 30.06.2022 18.900 18.900,00 0,017

Rückstellungen

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Steuerrückstellungen 0 36
Sonstige Rückstellungen 5.160 10.265
5.160 10.301

Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich am Bilanzstichtag auf TEUR 5.160 (Vorjahr TEUR 10.265) und beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 3.064 und personalbezogene Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.518. Steuerrückstellungen wurden wegen des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags nicht gebildet (Vorjahr TEUR 36).

Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten und Sicherheiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum 30. Juni 2022 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:

davon mit einer Restlaufzeit
in TEUR Gesamtbetrag 30.06.2022 bis zu 1 Jahr 1 – 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96.984 67.430 29.554 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.441 8.441 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 27.536 25.680 193 1.663
davon aus Steuern TEUR 9.401 (Vorjahr TEUR 6.898)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 46 (Vorjahr TEUR 38)
132.961 101.551 29.747 1.663
davon mit einer Restlaufzeit
in TEUR Gesamtbetrag 30.06.2021 bis zu 1 Jahr 1 – 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 58.792 58.792 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 97.864 61.894 35.970 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.367 7.367 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 17.113 17.113 0 0
davon aus Steuern TEUR 6.898 (Vorjahr TEUR 9.870)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 38 (Vorjahr TEUR 35)
181.136 145.166 35.970 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten durch Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 58.792 auf 0 TEUR vollständig zurückgeführt werden. Zum 30. Juni 2022 stand ein Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 120.000 zur Verfügung, der zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen worden war. Dieser ist durch Sponsoringerlöse in Höhe von TEUR 30.075 sowie durch eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 60.000, eingetragen an dem Objekt in 44139 Dortmund, Strobelallee 50, 54 („Stadiongrundstück“), besichert. Für das kommende Geschäftsjahr werden TEUR 75.000 als Kontokorrentlinie aufrechterhalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 96.984 und beinhalten Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften in Höhe von TEUR 87.111 (Vorjahr TEUR 87.683). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf TEUR 29.554 (Vorjahr TEUR 35.970).

Als Sonstige Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen noch nicht fällige Lohn- und Umsatzsteuern, im Namen Dritter vereinnahmte Gebühren sowie noch nicht fällige personalbezogene Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zudem enthält dieser Posten Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von TEUR 3.850 (Vorjahr TEUR 2.132).

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 4.450 zum 30. Juni 2021 auf TEUR 19.198 am Bilanzstichtag resultiert im Wesentlichen aus Einzahlungen durch den Dauerkartenverkauf, welcher in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte. Des Weiteren umfassen die Abgrenzungen Einzahlungen aus Sponsoringverträgen kommender Spielzeiten, sowie Kompensationsleitungen aus pandemiebedingt nicht erbrachten Leistungen aus den Sponsoringverträgen der Saisons 2019/​2020 sowie 2020/​2021. Die Beträge werden zeitanteilig bzw. zeitpunktbezogen aufgelöst.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen u. a. aus Miet-, Leasing-, Erbpacht-, Lizenz- und Verlustübernahmeverpflichtungen aus Unternehmensverträgen. Nach Fälligkeiten gegliedert ergibt sich folgende Darstellung:

davon mit einer Restlaufzeit
in TEUR Gesamtbetrag 30.06.2022 bis zu 1 Jahr 1 – 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Vermarktungsentgelte 33.672 8.191 25.481 0
Miete und Leasing 8.135 2.914 3.056 2.165
Übrige finanzielle Verpflichtungen 5.585 1.705 3.701 179
47.392 12.810 32.238 2.344
Bestellobligo 67.445 35.070 32.375 0

Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, die BVB Merchandising GmbH betreffend, in Höhe von TEUR 288, sowie die besttravel dortmund GmbH betreffend in Höhe von TEUR 279. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit als gering einzuschätzen.

Darüber hinaus bestehen zum 30. Juni 2022 variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen in einem Gesamtwert von TEUR 40.460, davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 11.453.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

2021/​2022
TEUR
2020/​2021
TEUR
2021/​2022
%
2020/​2021
%
Spielbetrieb 22.655 554 5,40 0,17
Werbung 126.157 106.609 30,06 32,96
TV-Vermarktung 145.070 186.655 34,57 57,70
Transfergeschäfte 110.201 23.148 26,26 7,15
Conference, Catering, Sonstige 15.563 6.531 3,71 2,02
419.646 323.497 100,00 100,00

Die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 von TEUR 323.497 um TEUR 96.149 auf TEUR 419.646 und setzen sich wie folgt zusammen:

Die Erlöse aus dem Spielbetrieb erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 von TEUR 554 um TEUR 22.101 auf TEUR 22.655. Hintergrund ist, dass Borussia Dortmund zu den wettbewerbsübergreifend 23 im SIGNAL IDUNA PARK stattgefundenen Pflichtspielen durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen konnte. Im Vorjahr war lediglich zu drei Spielen eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen; alle weiteren Spiele fanden aufgrund von Restriktionen durch die Covid-19-Pandemie vollständig unter Ausschluss von Zuschauern statt.

Borussia Dortmund realisierte im abgelaufenen Geschäftsjahr Werbeerlöse in Höhe von TEUR 126.157 (Vorjahr TEUR 106.609); dies entspricht einem Anstieg um 18,34 Prozent und einem Anteil von 30,06 Prozent – dem zweitgrößten – am Gesamtumsatz. Grund hierfür sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr wieder vollständig ausgelasteten Hospitality-Bereiche. Das Grundgerüst der Sponsoringerlöse bildeten wie im Vorjahr die strategischen Partnerschaften mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie mit dem Ausrüster PUMA SE. Wesentlicher Bestandteil der Werbeerlöse waren auch weiterhin der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA, mit dem die Partnerschaft vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängert werden konnte, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion Partner. Des Weiteren beinhalten die Werbeerlöse Prämien für sportliche Erfolge, insbesondere für den zweiten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2022/​2023.

Die Erlöse aus der TV-Vermarktung verzeichneten auch im Geschäftsjahr 2021/​2022 mit 34,57 Prozent den größten Umsatzanteil, lagen jedoch mit TEUR 145.070 um TEUR 41.585 unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang teilt sich sowohl auf die nationale als auch die internationale TV-Vermarktung und auf die Vermarktung der nationalen Pokalwettbewerbe auf.

In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 78.503 (Vorjahr TEUR 97.826) – eine Reduzierung um TEUR 19.323 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres. Die Saison 2021/​2022 stellt die erste Spielzeit der von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH neu vergebenen Medienrechte für die Zeiträume 2021/​2022 bis 2024/​2025 dar, in denen die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. (Gesamteinnahmen in Höhe von EUR 4,4 Mrd.) – mit ansteigendem Verlauf über die Spielzeiten – rechnen können. Dies stellt eine Reduktion um 5,17 Prozent im Vergleich zur vorherigen Ausschreibungsperiode, in der EUR 4,64 Mrd. an die Klubs – ebenfalls mit ansteigendem Verlauf – ausgeschüttet worden sind, dar. Diese allgemeine Reduktion und der Umstand, dass das eher auskehrungsstarke letzte Ausschreibungsjahr der alten Ausschreibungsperiode mit dem ersten Ausschreibungsjahr der neuen Medienvergabe verglichen wird, führen zu der Minderung der Einnahmen aus den nationalen TV-Erlösen.

Die Erlöse der internationalen TV-Vermarktung aus der Teilnahme an der UEFA Champions League sowie an den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 62.741 (Vorjahr TEUR 78.698). Die Reduktion von TEUR 15.957 im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Ausscheiden in der Gruppenphase der UEFA Champions League und geringere Punktprämien während der Gruppenphase zurückzuführen. Das frühzeitige Ausscheiden in den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League konnte dies nicht kompensieren.

Im nationalen Pokalwettbewerb erreichte Borussia Dortmund das Achtelfinale; im Vorjahr konnte der DFB-Pokal gewonnen werden. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 3.790 (Vorjahr TEUR 10.131).

Die Erlöse aus den Transfergeschäften erhöhten sich um TEUR 87.053 auf TEUR 110.201 (Vorjahr TEUR 23.148). Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Transfererlöse aus den Abgängen der Spieler Jadon Sancho zu Manchester United, Leonardo Balerdi zu Olympique Marseille, Thomas Delaney zum FC Sevilla, Sergio Gómez zu SD Huesca, Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo, Chris Führich zum SC Paderborn, Tobias Raschl zur Spielvereinigung Greuther Fürth sowie nachträgliche Transfererlöse. Der Vorjahreswert setzte sich aus den Abgängen der Spieler Dženis Burnić zum 1. FC Heidenheim und Ömer Toprak zum SV Werder Bremen sowie aus nachträglichen Erlösen bereits abgeschlossener Transfergeschäfte zusammen.

Die Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige verzeichneten einen Anstieg um TEUR 9.032 auf TEUR 15.563 (Vorjahr TEUR 6.531). Diese Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Einnahmen aus dem Hospitality-Catering und aus externen Veranstaltungen sowie Vorverkaufsgebühren im Rahmen weniger restriktiver pandemie-bedingter Vorgaben zurückzuführen. Auch die Abstellgebühren für die Nationalspieler in Höhe von TEUR 4.694 (Vorjahr TEUR 2.268) entwickelten sich insbesondere aufgrund von Einnahmen aus der Nationalspielerabstellung im Rahmen der im Jahre 2021 ausgetragenen Europameisterschaft 2020 gegenüber dem Vorjahr positiv.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 13.846 auf TEUR 21.173.

Diese setzen sich im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus bereits bilanzierten Zuschüssen, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte sowie aus Versicherungserstattungen zusammen.

Im Vorjahr enthielten diese Erträge aus Versicherungserstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte.

Der Anteil der periodenfremden Erträge innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge betrug TEUR 11.948 (Vorjahr TEUR 1.898).

Personalaufwand

Der Personalaufwand für den Lizenzbereich nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3,48 Prozent zu und betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 TEUR 181.021 (Vorjahr TEUR 174.927). Die Grundgehälter stiegen um TEUR 10.179 auf TEUR 120.666. Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden in der Lizenzabteilung Prämien für sportliche Erfolge in Höhe von TEUR 22.222 (Vorjahr TEUR 28.742) gezahlt, bedingt durch das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz zwei und 69 erreichten Punkten sowie die damit verbundene direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League der Saison 2022/​2023.

Der Personalaufwand für Handel und Verwaltung lag im Berichtszeitraum mit TEUR 23.411 um TEUR 4.132 über dem Vorjahreswert.

Der Personalaufwand im Amateur- und Jugendfußball belief sich im aktuellen Berichtsjahr 2021/​2022 auf TEUR 15.256 (Vorjahr TEUR 11.398). Der Anstieg begründet sich mit weiteren Verpflichtungen für die Nachwuchsmannschaften und dem Aufstieg der 2. Mannschaft in die 3. Liga.

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Spielbetrieb 158.799 146.185
Handel und Verwaltung 23.411 19.279
Amateur- und Jugendfußball 15.256 11.398
197.466 176.862

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 lag der Personalaufwand inklusive sportlicher Prämien – nach TEUR 205.604 im Vorjahr – bei nunmehr TEUR 219.688.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Spielbetrieb 45.979 41.405
Werbung 13.325 11.366
Transfergeschäfte 48.483 9.565
Handel 2.207 1.696
Verwaltung 32.939 22.815
Übrige 10.849 4.816
153.782 91.663

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 153.782 gegenüber TEUR 91.663 im Vorjahr; dies entspricht einer Steigerung von TEUR 62.119 bzw. rund 67,77 Prozent, die sich auf jeden Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erstreckt.

Den größten Anstieg verzeichnete der Bereich Transfergeschäfte, der sich um TEUR 38.918 auf TEUR 48.483 erhöhte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich die Buchwerte der Spieler Ömer Toprak und Dženis Burnić sowie des ehemaligen Trainers Lucien Favre abgegangen sind, sind in diesem Geschäftsjahr die Restbuchwerte der Spieler Leonardo Balerdi, Thomas Delaney, Jadon Sancho, Jeremy Toljan, Sergio Gómez, Tobias Raschl und des Trainers Enrico Maaßen abgegangen. Außerdem enthält der Bereich die direkt mit einem Transfergeschäft in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

Der Spielbetriebsaufwand erhöhte sich um TEUR 4.574 auf TEUR 45.979 (Vorjahr TEUR 41.405). Grund hierfür sind im Wesentlichen höhere Catering- und spieltagsbezogene Aufwendungen, da im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich drei Heimspiele mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten, in dieser Spielzeit durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer die Heimspiele besuchten.

Die Aufwendungen im Bereich Werbung erhöhten sich um TEUR 1.959. Diese beinhalten zu leistende Agenturprovisionen an den Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH; der Anstieg steht in direktem Zusammenhang zu den gesteigerten Werbeerlösen.

Der Verwaltungsaufwand steigerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 10.124 und belief sich auf TEUR 32.939. Grund hierfür sind direkt mit der Kapitalerhöhung in Zusammenhang stehende Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 5.269 sowie höhere Reise- und Repräsentationsaufwendungen im Zuge wieder vermehrter Reiseaktivitäten. Satzungsgemäß erhielt die Geschäftsführungs-GmbH von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA über die Kosten- und Ergebnisumlage für ihre Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 5.981 (Vorjahr TEUR 3.818), die ebenfalls in den Verwaltungsaufwendungen erfasst worden ist.

Die übrigen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 6.033 auf TEUR 10.849. Diese Steigerung setzt sich im Wesentlichen aus höheren Verlusten aus dem Abgang des immateriellen Anlagevermögens sowie höheren Wertberichtigungen auf Forderungen zusammen.

Der Anteil der periodenfremden Aufwendungen innerhalb der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug TEUR 89 (Vorjahr TEUR 604).

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2021/​2022 betrug TEUR 4.955 (Vorjahr TEUR -262) und setzt sich wie folgt zusammen:

Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

in TEUR Ergebnis 01.07.2021 bis 30.06.2022 Ergebnis 01.07.2020 bis 30.06.2021
BVB Stadionmanagement GmbH 92 42
besttravel dortmund GmbH 308 100
BVB Merchandising GmbH 2.230 -748
BVB Event & Catering GmbH 2.011 725
BVB Fußballakademie GmbH 982 140
5.623 259

Des Weiteren wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 301 ausgewiesen, welche im Wesentlichen Aufzinsungen aus Transfergeschäften beinhalten. Die Zinsaufwendungen, welche Finanzierungsentgelte in Höhe von TEUR 324 sowie Diskontierungseffekte von TEUR 726 umfassen, beliefen sich auf TEUR 1.050.

Das Beteiligungsergebnis betrug TEUR 81 (Vorjahr TEUR 0).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wiesen einen Steuerertrag in Höhe von TEUR 38 aus (Vorjahr Steuerertrag TEUR 342).

SONSTIGE ANGABEN

Corporate Governance

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 20. September 2021 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite unter https:/​/​aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Das Stammkapital beträgt TEUR 30. Die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (AG Dortmund HRB 14206). Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung, Thomas Treß, jeweils alleinvertretungsberechtigt, sowie Carsten Cramer, gesamtvertretungsberechtigt.

Die Bezüge der Geschäftsführer stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender)
Erfolgsunabhängige Komponenten Festvergütung 2.200 1.905
Sonstige Vergütung 42 41
Dipl.-Kfm. Thomas Treß
Erfolgsunabhängige Komponenten Festvergütung 952 905
Sonstige Vergütung 33 61
Carsten Cramer
Erfolgsunabhängige Komponenten Festvergütung 970 873
Sonstige Vergütung 31 33
4.228 3.818

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 erhielt die Geschäftsführung – wie auch im Vorjahr – keine erfolgsabhängige Vergütung.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/​2022 der Gesellschaft, ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Christian Kullmann Ulrich Leitermann Bernd Geske Judith Dommermuth Bjørn Gulden
Vorsitzender (seit 25.09.2021 /​ bis 24.09.2021 Stv. Vorsitzender) Stellvertretender Vorsitzender (seit 25.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
45 37 24 24 24
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund Chairman of the Board Salling Group A/​S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Board Member bei Essity (Aktiebolag), Stockholm, Schweden (seit 24.03.2022)
Dr. Reinhold Lunow Silke Seidel Bodo Löttgen Prof. Dr. Bernhard Pellens Gerd Pieper
(seit 02.12.2021) ausgeschieden (Vorsitzender bis 24.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
24 27 24 21 11
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai /​ China Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund Mitglied des Aufsichtsrates des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. in Münster (nicht börsennotiert) Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund (bis 21.11.2021)
Mitglied der LVM Krankenversicherungs-AG in Münster (nicht börsennotiert)

Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 475 (Vorjahr 462) Mitarbeiter beschäftigt:

Durchschnittliche Anzahl angestellter Mitarbeiter 2021/​2022 2020/​2021
Sportliche Abteilung 195 233
Auszubildende 5 2
Übrige 275 227
475 462

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 Prozent hält:

Sitz Stammkapital
TEUR
Anteil
%
Eigenkapital TEUR per 30.06.2022 Ergebnis TEUR 01.07.2021 bis 30.06.2022
Anteile an verbundenen Unternehmen
BVB Stadionmanagement GmbH* Dortmund 52 100,00 66 92
besttravel dortmund GmbH* Dortmund 50 100,00 144 308
BVB Merchandising GmbH* Dortmund 75 100,00 10.881 2.230
BVB Event & Catering GmbH* Dortmund 25 100,00 25 2.011
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur 66 100,00 255 35
BVB Fußballakademie GmbH* Dortmund 50 100,00 456 982
Beteiligungen
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** Dortmund 52 33,33 959 60

* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Ergebnis der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH für das Geschäftsjahr 2021 und das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021.

Die verbundenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert; die Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH wird im Konzern nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Angaben zu nahestehenden Personen

Persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Somit steht dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund als alleinigem Gesellschafter der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH die Personalkompetenz zu. Sowohl die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als auch der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund sowie alle mit diesen verbundenen Gesellschaften gelten daher als nahestehende Unternehmen.

Abschlussprüferhonorar

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA geprüft und weitere gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Des Weiteren erfolgten die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2021 sowie verpflichtende Prüfungen und prüferische Durchsichten im Rahmen des DFL-Lizenzierungsverfahrens und der DFL-Lizenzierungsordnung. Darüber hinaus haben wir unseren gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht von unserem Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit prüfen lassen. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird unter Verweis auf die befreiende Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Mitgeteilte Beteiligungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG)

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden uns Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:

Herr Ralph Dommermuth hat uns am 03. März 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 02. März 2022 5,03 Prozent (5.550.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Ralph Dommermuth

Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH

Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft

Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 5,03 Prozent

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited

Lansdowne European Absolute Opportunities Master Fund Limited

Lansdowne Partners International Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne Partners International Ltd. sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Lansdowne Partners International Ltd.

Lansdowne Partners Limited

Lansdowne Partners (UK) LLP

Lansdowne Partners International Limited

Lansdowne General Partner I Limited

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund LP

Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 11. Oktober 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Oktober 2021 5,32 Prozent (5.876.495 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.

Aktienbesitz von Organen

Zum 30. Juni 2022 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 9.092.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergab zum 31. Dezember 2021 in Summe 9.099.054 Stückaktien und somit mehr als 1 % der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.

Erwartete Dividende

Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 – wie auch im Vorjahr – keine Dividendenausschüttung vorschlagen.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Investitionen

Die Verträge der Spieler Niklas Süle, Nico Schlotterbeck, Karim Adeyemi und Salih Özcan, die vor dem 30. Juni 2022 abgeschlossen worden sind, entfalteten wie vorgesehen zum 01. Juli 2022 ihre Wirkung.

Borussia Dortmund hat den Stürmer Sebastien Haller von Ajax Amsterdam verpflichtet. Der 28jährige Nationalspieler der Elfenbeinküste unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag. Aufgrund eines bösartigen Hodentumors wird sich der Spieler einer chemotherapeutischen Behandlung unterziehen und Borussia Dortmund auf unbestimmte Zeit fehlen. Als Reaktion auf den längerfristigen Ausfall von Sebastien Haller hat Borussia Dortmund Anthony Modeste vom Ligakonkurrenten 1. FC Köln verpflichtet. Der 1,87 Meter große Stürmer unterschrieb einen Vertrag bis zum 30. Juni 2023.

Transfergeschäfte

Das Transfergeschäft des Spielers Erling Haaland zu Manchester City wurde wie vorgesehen zum 01. Juli 2022 realisiert.

Spielbetrieb

Das DFB-Präsidium verabschiedete am 29. Oktober 2021 den neuen Rahmenterminkalender für die Saison 2022/​2023. Dort wurde festgelegt, dass die Fußball-Bundesliga eine Woche früher als im Vorjahr an dem Wochenende vom 05. bis 07. August 2022 startet. Der 34. und letzte Bundesliga-Spieltag ist für den 27. Mai 2023 terminiert. Der Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga wird erstmals während einer laufenden Saison von November bis Dezember 2022 durch die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Katar unterbrochen.

Der DFB-Pokal begann bereits eine Woche vor der Bundesliga ab dem 29. Juli 2022 mit der ersten Hauptrunde. Borussia Dortmund trat dabei auswärts beim TSV 1860 München an und zog mit einem 3:0-Auswärtssieg in die nächste Runde ein. Der erste Spieltag der Gruppenphase der UEFA Champions League wird am 06./​07. September 2022 durchgeführt. Borussia Dortmund befindet sich für die Auslosung der Gruppenphase, welche am 25. August 2022 stattfindet, im dritten Lostopf. Borussia Dortmund wird in der kommenden Saison in der UEFA Champions League erstmals die volle Kapazität des SIGNAL IDUNA PARK nutzen können und vor 81.365 Zuschauern spielen dürfen.

Sonstiges

Der bisherige Champion Partner General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) tritt ab der Saison 2022/​2023 sowohl international als auch national als Ärmelsponsor von Borussia Dortmund auf.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Nachhaltigkeitsbericht, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung und den Nachhaltigkeitsbericht, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Zugangsbewertung der Spielerwerte sowie vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften

2. Bestand und Richtigkeit der Transferforderungen sowie Ermittlung der Ergebnisse aus diesen Transfergeschäften

3. Vollständigkeit und Richtigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Zugangsbewertung der Spielerwerte sowie vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften

a) Im Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, (nachfolgend: Borussia Dortmund) werden zum 30. Juni 2022 unter den immateriellen Vermögensgegenständen Spielerwerte in Höhe von Mio. EUR 148,1 ausgewiesen (31,8 % der Bilanzsumme). Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Spielerwerte durch Zugänge von Mio. EUR 65,2, Abgänge von Mio. EUR 24,4 und Abschreibungen von Mio. EUR 96,7 um Mio. EUR 55,9 vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von Mio. EUR 87,1 Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften. Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Spielerwerte liegen individuelle und komplexe Transferverträge zwischen dem abgebenden Club und Borussia Dortmund sowie in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge mit Spielerberatern zugrunde.

Aus unserer Sicht ist die Bilanzierung von Spielerwerten von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da aufgrund der Individualität und der Komplexität der Vertragsklauseln das Risiko besteht, dass die Bewertung beim erstmaligen Ansatz des jeweiligen Spielerwerts sowie die Erfassung der damit verbundenen Transferverbindlichkeit nicht in der richtigen Höhe erfolgt. Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Risiko einer nicht angemessenen Folgebewertung der Spielerwerte und der damit einhergehenden vollständigen Erfassung der Transferverbindlichkeiten, die sich aus dem Eintreten von bedingten Vertragsbestandteilen oder Vertragsanpassungen ergeben können.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Immateriellen Vermögensgegenständen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in den Abschnitten Immaterielles Anlagevermögen und Verbindlichkeiten des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis über den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozess der Ermittlung der Spielerwerte und Transferverbindlichkeiten sowie deren Bilanzierung verschafft. Zu den im Berichtsjahr erfolgten Spielerzugängen haben wir anhand von Einsichtnahmen in die wesentlichen Transfer- und Beraterverträge die Bilanzierung der Spielerwerte hinsichtlich der Anschaffungskostenermittlung sowie der damit verbundenen Verbindlichkeiten gewürdigt.

Im Rahmen der Folgebewertung haben wir für die wesentlichen Transfer- und Beraterverträge geprüft, ob im Geschäftsjahr 2021/​22 Bedingungen eingetreten sind, die zu nachträglichen Anschaffungskosten und zusätzlichen Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften führten, und ob eine entsprechende Bilanzierung erfolgte.

Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Vertragsanpassungen bzw. Vertragsverlängerungen auf nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten und auf die Notwendigkeit von Nutzungsdaueranpassungen hin geprüft.

2. Bestand und Richtigkeit der Transferforderungen sowie Ermittlung der Ergebnisse aus diesen Transfergeschäften

a) Im Jahresabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Transferforderungen in Höhe von Mio. EUR 90,0 ausgewiesen. Das Transferergebnis im Geschäftsjahr 2021 /​22 beläuft sich auf Mio. EUR 64,5. Dabei standen Brutto-Transferentgelten von Mio. EUR 108,9 Transferaufwendungen von Mio. EUR 24,0 und abgehende Restbuchwerte von Spielerwerten von Mio. EUR 20,4 gegenüber.

Aufgrund der Individualität und Komplexität der Vertragsklauseln ist die Bilanzierung von Transferentgelten aus Transfergeschäften anspruchsvoll und es besteht grundsätzlich das Risiko für den Jahresabschluss, dass bei Spielerabgängen die Forderungen aus Transfergeschäften und die damit verbundenen Transferentgelte zu hoch oder nicht periodengerecht ausgewiesen werden und die entsprechenden Transferaufwendungen und abgehenden Restbuchwerte zu niedrig ausgewiesen bzw. unvollständig ausgebucht werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Transferforderungen, Transfererlöse und Transferaufwendungen waren die im Berichtsjahr getätigten Transfergeschäfte aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den Transferforderungen, Transferentgelten und Transferaufwendungen sind in den Abschnitten Umlaufvermögen, Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Aufwendungen des Anhangs enthalten.

b) Bei unserer Prüfung haben wir zunächst ein Verständnis über den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess zur Bilanzierung und zum Ausweis von Transfergeschäften und Transferforderungen erlangt.

Wir haben den Bestand der Transferforderungen und die realisierten Transferentgelte aus Spielerabgängen der Lizenzabteilung durch Einsichtnahme in die dazu geschlossenen Transfer- und Beraterverträge vollständig aufgenommen und analysiert. Die Richtigkeit der bilanzierten Transferforderungen und Transferentgelte wurde durch das Nachvollziehen der Forderungsermittlung anhand der Vertragsklauseln gewürdigt.

Ebenso haben wir durch Einsichtnahmen in die den Transfers zugrunde liegenden Verträge die vollständige und richtige Ermittlung der entsprechenden Transferaufwendungen beurteilt. Wir haben hierzu auch geprüft, ob etwaige Restbuchwerte der Spielerwerte für die transferierten Spieler in den Immateriellen Vermögensgegenständen vollständig ausgebucht worden sind.

Bei den Einsichtnahmen in die Transferverträge für Spielerabgänge haben wir den Fokus auf den Realisationszeitpunkt gelegt, um die korrekte Periodenabgrenzung von Forderungen und dazugehörigen Transferergebnissen zu prüfen.

3. Vollständigkeit und Richtigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung

a) Im Jahresabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Personalaufwendungen unter anderem die Gehälter der Lizenzabteilung ausgewiesen. Diese umfassen neben den festen Grundgehältern auch erfolgsabhängige Vergütungen wie Punkteinsatzprämien und Jahresleistungsprämien sowie individuelle Sonder- und Einmalzahlungen. Aus unserer Sicht war die vollständige und richtige Bilanzierung des Personalaufwands der Lizenzabteilung von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da aufgrund der individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen die Personalaufwendungen für die Lizenzabteilung nicht vollständig bzw. nicht in der zutreffenden Höhe erfasst werden könnten.

Die Angaben und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zum Personalaufwand sind in Abschnitt Personalaufwand des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Ermittlung der Gehaltszahlungen der Lizenzabteilung und der Abbildung der Gehälter im Jahresabschluss verschafft. Unsere weiteren Prüfungshandlungen umfassten insbesondere eine Einsichtnahme und Beurteilung der aktuell geltenden Anstellungsverträge mit ihren Vergütungsbestandteilen und Vergütungshöhen sowie individuellen Aufhebungsvereinbarungen, indem wir für unter Risikogesichtspunkten in Bezug auf bewusst ausgewählte Lizenzspieler und Monate eine Konsistenzprüfung zwischen den jeweiligen Arbeitsverträgen und den entsprechenden Gehaltsermittlungen durchgeführt haben. Bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile haben wir bei diesen ausgewählten Verträgen überprüft, inwieweit die für die variablen Vergütungsbestandteile vertraglich vereinbarten Bedingungen eingetreten sind. Daneben haben wir geprüft, ob Ereignisse eingetreten sind, die zu höheren Aufwendungen hätten führen müssen. Bezüglich vereinbarter Sonder- oder Einmalzahlungen haben wir überprüft, ob die Erfassung im Personalaufwand unabhängig vom Zahlungszeitpunkt periodengerecht erfolgt ist.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den Bericht des Aufsichtsrats,

den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,

die übrigen Teile des Nachhaltigkeitsberichts, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird; diese Teile werden uns voraussichtlich erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden,

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird,

die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und zum Lagebericht und nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht,

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, welche uns voraussichtlich erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 5ED0659C258F42079B4CF5247A37968F4C8E28D D5D98BC9488C45DA54FB17F7D aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Dezember 2021 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2021/​22 als Jahresabschlussprüfer der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Kadlubowski.

 

Düsseldorf, den 19. August 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer

Christian Renzelmann, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022

der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund,

(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Konzern“)

GESCHÄFTSVERLAUF
Das Geschäftsjahr 2021/​2022 im Überblick

SPORTLICHE ENTWICKLUNG

Covid-19-Pandemie

Auch das Geschäftsjahr 2021/​2022 war von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass dabei zumindest die letzten vier Bundesligaheimspiele vor jeweils nahezu ausverkaufter Kulisse ausgetragen werden konnten, wenngleich das „Vor Covid-19“-Niveau insgesamt aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Pandemie während dieser Spielzeit noch nicht erreicht werden konnte.

Bundesliga

Die Bundesligasaison 2021/​2022 beendete Borussia Dortmund mit 69 Punkten und wurde hinter dem FC Bayern München Vizemeister. Der zweite Tabellenplatz bedeutet die direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League in der Spielzeit 2022/​2023.

UEFA Champions League /​ UEFA Europa League

Borussia Dortmund belegte in der Gruppenphase der UEFA Champions League nach drei Siegen aus sechs Spielen den dritten Platz der Gruppe C, punktgleich mit dem Zweitplatzierten Sporting Lissabon. Dies war gleichbedeutend mit dem Ausscheiden aus der UEFA Champions League und berechtigte zur Teilnahme an der UEFA Europa League. In den K.-o.-Runden-Playoffs konnte sich Borussia Dortmund nicht gegen den späteren Finalisten Glasgow Rangers durchsetzen und schied nach zwei Spielen aus dem Wettbewerb aus.

DFB-Pokal

Im DFB-Pokal gelangen in den ersten beiden Runden Siege gegen die Mannschaften des SV Wehen Wiesbaden und FC Ingolstadt. Im Achtelfinale schied Borussia Dortmund gegen den FC St. Pauli aus.

LEISTUNGSINDIKATOREN

Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterteilt. Borussia Dortmund steuert sein unternehmerisches Handeln anhand dieser intern definierten Leistungsindikatoren und stellt den Schwerpunkt seiner internen Berichterstattung darauf ab.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Borussia Dortmund hat aus einer Vielzahl möglicher Finanzkennzahlen seinerseits Schwerpunkte gesetzt, an die sich die Steuerung des Unternehmens mithilfe der Erfahrungen der vergangenen Jahre im Wesentlichen angelehnt hat.

Dazu gehört als Erstes die Höhe der Umsatzerlöse. Die Geschäftsführung zieht diese zur internen Steuerung heran, wohl wissend, dass die Aussagekraft dieses Wertes allein nicht ausreichend ist. Dennoch kann die wirtschaftliche Stärke hier deutlich abgelesen werden, insbesondere über Quervergleiche mit Wettbewerbern oder durch die Beobachtung der langfristigen Erlösentwicklung des Unternehmens.

Als weiterer finanzieller Leistungsindikator ist die Bruttokonzerngesamtleistung zu nennen. Diese ergibt sich aus der Summe der Umsatzerlöse und der realisierten Brutto-Transferentgelte. Sie dient als Kennzahl der Erlöskraft des Konzerns und als Finanzierungsquelle des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes.

Passend dazu dienen das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) sowie das Jahresergebnis zur Führung des Unternehmens. Insbesondere in der Planungsrechnung des kommenden Wirtschaftsjahres/​der kommenden Wirtschaftsjahre, im unterjährigen Controlling der Ergebnisentwicklung sowie in der retrospektiven Betrachtung eines Geschäftsjahres nehmen diese Größen zentrale Rollen ein. Darüber hinaus stellt das operative Ergebnis (EBITDA) eine wesentliche Steuerungsgröße dar. Hintergrund sind die umfangreiche Investitionstätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden hohen Belastungen aus Abschreibungen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Jahresleistung wird daher der um die Abschreibungen bereinigte Wert des EBIT (EBITDA) gewählt.

Eingerahmt werden diese Faktoren vom Cashflow aus operativer Tätigkeit und dem Free Cashflow, die Bestandteile der Unternehmensplanung sind. Der Free Cashflow definiert sich aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit zuzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit und dient als zentraler Indikator der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen. Mithin leitet sich die zentrale Bedeutung des Free Cashflows aus der strategischen Zielsetzung von Borussia Dortmund, den sportlichen Erfolg zu maximieren, ohne neue Schulden aufzunehmen, ab. Vor dem Hintergrund stetig wachsender Transfersummen kommt dem Free Cashflow damit eine zunehmend größere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist er Indikator dafür, inwieweit Borussia Dortmund ausreichende Finanzmittel zur Auszahlung einer stetigen Dividende an die Aktionäre erwirtschaftet. Deshalb strebt Borussia Dortmund eine kontinuierliche Optimierung dieses Cashflows an.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Borussia Dortmund hat die Verbreitung seiner Marke als einzigen nichtfinanziellen Leistungsindikator festgelegt.

Die Verbreitung der Marke Borussia Dortmund resultiert aus einer Vielzahl von Kriterien, die in ihrer Summe die Verbreitung der Marke darstellen. Manche dieser Kriterien sind messbar, andere wiederum nicht. Sie reflektieren jedoch gleichwohl die Strahlkraft des Unternehmens.

Die Anzahl der Kriterien ist variabel und somit austauschbar. Ein Faktor, der in einer Saison relevant war, muss nicht zwingend auch in den Folgejahren Relevanz haben. Gegenläufig führen insbesondere die Neuen Medien stetig zu neuen Werttreibern: So sind die Anzahl der Facebook Follower oder die Page Impressions relevante Größen.

Messbare Kriterien sind z. B. die Anzahl der veräußerten Dauerkarten, die Zuschauerzahl bzw. Stadionauslastung und Fernsehübertragungszeiten.

Nicht quantitativ messbare Kriterien können Awards, Umfragen und Studien sein. Selbst die gezielte Auswahl von Sponsoren, deren Produkte und Image mit der Marke Borussia Dortmund im Einklang stehen, gehört zu den sogenannten weichen Kriterien.

Über alle Kriterien wird den Entscheidungsträgern bei Borussia Dortmund regelmäßig berichtet. Sie dienen zudem – in ihrer Gesamtheit – als Indikator für den Erfolg der strategischen Unternehmensausrichtung.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen im Steuerungssystem von Borussia Dortmund ergeben.

ENTWICKLUNG DES MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELDES

Sponsoring

Borussia Dortmund erfuhr auch in der Saison 2021/​2022 Unterstützung zweier Trikotsponsoren. Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal. In der Fußball-Bundesliga fungiert die 1&1 Telecommunication SE als Trikotsponsor von Borussia Dortmund.

Borussia Dortmund und die SIGNAL IDUNA Gruppe haben ihre Partnerschaft vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängert. Damit schlagen beide Unternehmen ein weiteres Kapitel in der Geschichte ihrer langen – seit 1974 bestehenden – Kooperation auf.

Für die Spielzeit 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund mit der General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) einen neuen Champion-Partner-Vertrag abschließen. GLS ist zudem auch offizieller Logistikpartner von Borussia Dortmund und tritt sowohl als Ärmelsponsor in den internationalen Wettbewerben als auch im DFB-Pokal auf.

Borussia Dortmund und die Sky Deutschland GmbH vereinbarten ab der Spielzeit 2021/​2022 eine umfassende und langfristige Kooperation über mindestens vier Jahre in den Bereichen Content, Vertrieb und Marketing.

Auch mit dem Sportwettenanbieter bwin, der bereits seit 2017 Champion Partner ist, setzt Borussia Dortmund die Zusammenarbeit langfristig fort und verlängerte diese um weitere drei Spielzeiten bis zum 30. Juni 2024.

Ebenso führt Borussia Dortmund die seit dem Jahr 2008 bestehende Partnerschaft mit der Radeberger Gruppe KG weiter, sodass Brinkhoff’s bis mindestens zum Saisonende 2028 im SIGNAL IDUNA PARK angeboten wird.

Des Weiteren setzen Borussia Dortmund und der europäische IT-Sicherheitshersteller ESET ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Die Kooperation mit dem Champion Partner, der auch als Borussia Dortmunds IT-Sicherheitspartner fungiert, wurde um zwei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Borussia Dortmund konnte mit der Sportmarke KETTLER einen weiteren Premium Partner für sich gewinnen und eine weitreichende Partnerschaft abschließen. Diese ist vorerst auf ein Jahr angelegt.

Borussia Dortmund verlängerte den Vertrag mit dem Premium Partner REWE Dortmund SE & Co. KG bis zum 30. Juni 2026.

Auch mit dem Premium Partner Eurowings konnte sich Borussia Dortmund auf eine Verlängerung der seit der Saison 2016/​2017 laufenden Partnerschaft für weitere zwei Jahre verständigen. Sichtbarstes Zeichen der Zusammenarbeit sind der Mannschaftsairbus, mit dem Borussia Dortmund zu seinen europäischen Auswärtsspielen unterwegs ist sowie der im Mai 2022 präsentierte Fanairbus in schwarzgelber Sonderlackierung, an dessen Design Borussia Dortmunds Anhänger im Vorfeld beteiligt waren.

Europas größter Sicherheitsschuhhersteller ATLAS und Borussia Dortmund verlängerten ihre Premium-Partnerschaft um fünf Jahre bis 30. Juni 2027.

Die Frostkrone Food Group und Borussia Dortmund verlängerten ebenso ihre seit Januar 2017 laufende Partnerschaft um weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2023. Frostkrone unterstützte als Sponsor insbesondere auch die ersten eFootball-Aktivitäten Borussia Dortmunds im Oktober 2020.

Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und Borussia Dortmund arbeiten nun mindestens bis Ende der Saison 2023/​2024 zusammen.

Seit April 2022 führt Borussia Dortmund das exklusive „BVBBusinessNetzwerk“, um wertvolle B2B-Kontakte auf einem ganz neuen Level miteinander zu verbinden und Borussia Dortmunds freundschaftliche Beziehungen zu Sponsoren, Partnern und Kunden – auch untereinander – noch weiter zu intensivieren.

Borussia Dortmund konnte in der Saison 2021/​2022 – trotz Zuschauerbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie – nahezu alle vertraglichen Leistungen im Hospitality-Bereich erbringen und geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon aus, dies auch für die Spielzeit 2022/​2023 leisten zu können.

Transfergeschäfte

Im Sommer 2021 verließen sechs Spieler Borussia Dortmund. Jadon Sancho wechselte zum englischen Rekordmeister Manchester United. Nach seiner Leihe mit möglicher Kaufoption in der vergangenen Saison schloss sich Leonardo Balerdi endgültig dem französischen Erstligisten Olympique Marseille an. Thomas Delaney läuft nun für den spanischen Champions-League-Teilnehmer FC Sevilla auf. Nachdem Sergio Gómez die beiden Spielzeiten 2019/​2020 und 2020/​2021 auf Leihbasis beim spanischen Klub SD Huesca verbrachte, verständigte sich Borussia Dortmund mit dem belgischen Rekordmeister RSC Anderlecht auf einen permanenten Transfer. Ebenso ist Jeremy Toljan nach zweijähriger Leihe fest zum italienischen Erstligisten US Sassuolo gewechselt. Łukasz Piszczek beendete nach elf Jahren in Schwarzgelb seine Karriere.

In der Winterwechselperiode hat Borussia Dortmund Mittelfeldspieler Ansgar Knauff bis zum 30. Juni 2023 an den Europa-League-Sieger Eintracht Frankfurt verliehen. Tobias Raschl wechselte zum Ligakonkurrenten Spielvereinigung Greuther Fürth.

Im März 2022 einigte sich Borussia Dortmund mit Torhüter Roman Bürki auf eine vorzeitige Vertragsauflösung des ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 laufenden Vertrags mit Wirkung zum Ende der laufenden Saison.

Borussia Dortmund hat sich im Mai 2022 mit dem englischen Topklub Manchester City auf einen Transfer des Stürmers Erling Haaland mit Wirkung zum 01. Juli 2022 geeinigt. Mit Steffen Tigges verlässt ein weiterer Stürmer Borussia Dortmund und schließt sich ab der kommenden Saison dem Bundesliga-Konkurrenten 1. FC Köln an. Torhüter Marwin Hitz hütet in der nächsten Saison das Tor des schweizerischen Erstligisten FC Basel. Die zum 30. Juni 2022 auslaufenden Verträge der Spieler Axel Witsel und Dan-Axel Zagadou wurden nicht verlängert, sodass beide Spieler künftig für andere Teams auflaufen werden.

Die Leihspieler Marin Pongračić und Reinier Jesus Carvalho werden ebenfalls für andere Teams spielen; die Ausleihen der beiden Spieler endeten zum 30. Juni 2022. Marcel Schmelzer beendete nach siebzehn Jahren in Schwarzgelb seine Karriere.

Investitionen

Im Sommer 2021 schlossen sich drei Neuzugänge Borussia Dortmund an. Der niederländische Nationalspieler Donyell Malen wechselte von der PSV Eindhoven zu Borussia Dortmund und unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 laufenden Vertrag. Außerdem konnte Torhüter Gregor Kobel vom Ligakonkurrenten VfB Stuttgart verpflichtet werden; der Kontrakt mit dem 24-Jährigen läuft bis zum 30. Juni 2026. Des Weiteren wurde Verteidiger Marin Pongračić vom VfL Wolfsburg auf Leihbasis bis zum 30. Juni 2022 unter Vertrag genommen. Nach Ablauf der Leihperiode kehrten zudem Marius Wolf vom 1. FC Köln und Immanuel Pherai von PEC Zwolle zurück ins Team von Borussia Dortmund.

Im Februar 2022 hat Borussia Dortmund zur Saison 2022/​2023 für vier Jahre den deutschen Nationalspieler Niklas Süle ablösefrei vom Rekordmeister FC Bayern München verpflichtet. Im Mai 2022 gab Borussia Dortmund die Verpflichtung des deutschen Nationalspielers Nico Schlotterbeck vom Ligakonkurrenten SC Freiburg bekannt. Der Innenverteidiger unterzeichnete einen Arbeitsvertrag ab der Saison 2022/​2023 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027. Des Weiteren konnte Borussia Dortmund zur kommenden Saison den Offensivakteur Karim Adeyemi vom österreichischen Meister RB Salzburg verpflichten. Der deutsche Nationalspieler unterschrieb ebenfalls einen bis 30. Juni 2027 gültigen Vertrag. Vom Ligakonkurrenten 1. FC Köln wechselte der türkische Nationalspieler Salih Özcan zu Borussia Dortmund; der Mittelfeldspieler unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag. Als künftige Nummer 2 hinter Gregor Kobel hat Borussia Dortmund Torhüter Alexander Meyer vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg verpflichtet und ihn bis zum 30. Juni 2024 an sich gebunden.

TV-Vermarktung

Eine der Hauptaufgaben der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist, die medialen Verwertungsrechte für Spiele der ersten Bundesliga und zweiten Bundesliga sowie für den Supercup und der Relegation auf nationaler und internationaler Ebene zu vergeben. Die dadurch erzielten Einnahmen zahlt der DFL e.V. unter anderem an die Clubs der ersten Bundesliga und zweiten Bundesliga aus. Die Medienrechte des deutschen Profifußballs werden alle vier Jahre für jeweils vier Spielzeiten vergeben. Die vom Bundeskartellamt geprüfte Ausschreibung der Medienrechte erfolgt in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.

Die derzeitig vergebenden Medienrechte betreffen die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025. Für diese vier Saisons können die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. rechnen, was einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. entspricht. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs während der Covid-19-Pandemie zielt die Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungsbasis. Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Spielzeiten sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der vorgesehenen Auskehrungshöhen und -zeitpunkte entscheidende Parameter.

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Die Covid-19-bedingten Ausfälle für die an der UEFA Champions League teilnehmenden Vereine belaufen sich auf EUR 416,5 Mio. in der Spielzeit 2019/​2020 und auf EUR 57,3 Mio. in der Spielzeit 2020/​2021. Es wurde beschlossen, die EUR 416,5 Mio. in gleichen Teilen (EUR 83,4 Mio.) über fünf Spielzeiten von 2019/​2020 bis 2023/​2024 sowie die EUR 57,3 Mio. in gleichen Teilen (EUR 14,3 Mio.) über vier Spielzeiten von 2020/​2021 bis 2023/​2024 von den Ausschüttungen abzuziehen; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtdestotrotz bleiben die potenziellen Einnahmen aus UEFA-Wettbewerben weiterhin äußerst lukrativ. Durch die Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League sowie an den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League in der diesjährigen Saison konnte Borussia Dortmund von den Ausschüttungsbeträgen profitieren und wird dies – durch die erneute Qualifikation zur Gruppenphase der UEFA Champions League – auch in der kommenden Saison tun.

Zur Saison 2024/​2025 bekommt die UEFA Champions League ein neues Format. Es werden 36 anstatt 32 Klubs teilnehmen und in einem Ligensystem acht Begegnungen statt bislang sechs Gruppenspiele absolvieren. Voraussichtlich wird dies die Lukrativität der Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung durch die Teilnahme an der UEFA Champions League weiter steigern.

Spielbetrieb

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass dabei zumindest die letzten vier Bundesligaheimspiele vor jeweils nahezu ausverkaufter Kulisse ausgetragen werden konnten, wenngleich das „Vor Covid-19“-Niveau insgesamt aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Pandemie während dieser Spielzeit noch nicht erreicht werden konnte.

Borussia Dortmund geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon aus, in der Spielzeit 2022/​2023 wieder deutlich mehr Zuschauer als in der diesjährigen Saison im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen zu können, was sich positiv auf die Ticket- und Cateringeinnahmen im Vergleich zur abgelaufenen Saison auswirken würde.

Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison, der in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Covid-19-bedingten Unsicherheiten nicht wie gewohnt in die Tat umgesetzt werden konnte, wurde nun wieder durchgeführt und wie immer bei 55.000 verkauften Dauerkarten gestoppt.

Sonstiges

Nach einer intensiven Saisonanalyse, an der neben Marco Rose auch Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender der Geschäftsführung), Michael Zorc (Sportdirektor), Sebastian Kehl (Leiter der Lizenzspielerabteilung) und Matthias Sammer (externer Berater) teilgenommen haben, kam Borussia Dortmund zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit mit Trainer Marco Rose sowie seinen Co-Trainern vorzeitig zu beenden. Edin Terzic, im vergangenen Jahr als BVB-Interimscoach Pokalsieger und zuletzt Technischer Direktor der Schwarzgelben, wird den Profikader ab der kommenden Saison trainieren und hat einen bis zum 30. Juni 2025 datierten Vertrag unterschrieben. Neben Edin Terzic als Cheftrainer komplettieren Peter Hermann und Sebastian Geppert das Trainer-Team.

Nach 44 Jahren als Spieler und Funktionär in Schwarzgelb verlässt Sportdirektor Michael Zorc Borussia Dortmund mit Wirkung zum 30. Juni 2022. Sebastian Kehl, der seit Beginn der Saison 2018/​2019 als Leiter der Lizenzspielerabteilung fungierte, tritt ab dem 01. Juli 2022 die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Sein Vertrag läuft bis zum 30. Juni 2025.

U19-Trainer Mike Tullberg, der mit seinem Team in dieser Spielzeit die Deutsche Meisterschaft feiern konnte, hat seinen Vertrag vorzeitig bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Borussia Dortmund hat am 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital wurde von TEUR 92.000 durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht. Der Bezugspreis je neuer Aktie betrug EUR 4,70. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Borussia Dortmund vereinnahmte aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462. Borussia Dortmund verwendete die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten. Außerdem dienen sie als Ausgleich für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität während der Pandemiezeit ergeben, sowie für Investitionen in die Lizenzspielermannschaft. Diese Bezugsrechtskapitalerhöhung ist Anfang Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen und der Liquiditätszufluss entsprechend vereinnahmt worden.

Als Nachfolger für Gerd Pieper, der mit Ablauf des 24. September 2021 aus dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgeschieden war, hat das Gremium in seiner Sitzung am 20. September 2021 – mit Wirkung ab 25. September 2021 – den bisherigen Stellvertreter Christian Kullmann zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Ulrich Leitermann übernimmt das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Auf der am 02. Dezember 2021 abgehaltenen virtuellen Hauptversammlung wurde Dr. Bernhard Pellens, Professor für Internationale Unternehmensrechnung sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum, mit einer Zustimmung von 86 Prozent neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

Borussia Dortmunds Mädchen- und Frauenfußballabteilung hat den Spielbetrieb in der Kreisliga zur Saison 2021/​2022 erfolgreich aufgenommen. Dabei wurde keine Lizenz eines Profiklubs übernommen, stattdessen soll der Fußball innerhalb des Klubs organisch entwickelt werden. Die Premierensaison in der Kreisliga, in der jedes Pflichtspiel gewonnen werden konnte, endete mit dem überzeugenden Aufstieg in die Bezirksliga, in der die BVB-Frauen nun in der kommenden Saison an den Start gehen.

Der offizielle BVB-Twitch-Kanal, der mittlerweile mehr als 70.000 Follower aufweisen kann, feierte Anfang September 2021 sein einjähriges Bestehen.

Borussia Dortmund hat im laufenden Geschäftsjahr den fünften Nachhaltigkeitsbericht* veröffentlicht. Dieser ist unter dem Titel „Borussia verbindet. Borussia packt an.“ auf www.bvb.de/​verantwortung zu finden.

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ist der Nachhaltigkeitsbericht nicht Gegenstand der Konzernjahresabschlussprüfung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Borussia Dortmund engagiert sich außer in dem Kerngeschäft Fußball und der Vermarktung des SIGNAL IDUNA PARK in fußballnahen Geschäftsfeldern. Gegenwärtig hält das Unternehmen mittelbare sowie unmittelbare Beteiligungen an den folgenden Unternehmen: der BVB Stadionmanagement GmbH (100,00 Prozent), der BVB Merchandising GmbH (100,00 Prozent), der BVB Event & Catering GmbH (100,00 Prozent), der BVB Asia Pacific Pte. Ltd. (100,00 Prozent), der besttravel dortmund GmbH (100,00 Prozent), der BVB Fußballakademie GmbH (100,00 Prozent) sowie der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH; 33,33 Prozent).

Die Gesellschaften haben teilweise Gewinnabführungsverträge mit dem Mutterunternehmen abgeschlossen.

ORGANISATION DER LEITUNG UND KONTROLLE

Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke, Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.

In der nachfolgenden Abbildung werden die Strukturen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH dargestellt:

Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Ihm wurde keine Personalkompetenz und damit keine Zuständigkeit zu Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen erteilt. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung zu erlassen oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu definieren. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von diesem wiederum gebildeten Präsidialausschuss.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/​2022 der Gesellschaft, ihre Namen, der Vergütungsanspruch, ausgeübte Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Christian Kullmann Ulrich Leitermann Bernd Geske Judith Dommermuth Bjørn Gulden
Vorsitzender (seit 25.09.2021 /​ bis 24.09.2021 Stv. Vorsitzender) Stellvertretender Vorsitzender (seit 25.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
45 37 24 24 24
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund Chairman of the Board Salling Group A/​S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Board Member bei Essity (Aktiebolag), Stockholm, Schweden (seit 24.03.2022)
Dr. Reinhold Lunow Silke Seidel Bodo Löttgen Prof. Dr. Bernhard Pellens Gerd Pieper
(seit 02.12.2021) ausgeschieden (Vorsitzender bis 24.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
24 27 24 21 11
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai /​ China Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, Dortmund Mitglied des Aufsichtsrates des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. in Münster (nicht börsennotiert) Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, Dortmund (bis 21.11.2021)
Mitglied der LVM Krankenversicherungs-AG in Münster (nicht börsennotiert)

Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

In der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bestehen unter der Geschäftsführungsebene die acht selbstständigen Funktionsbereiche „Sport“, „Kommunikation“, „Personal“, „Organisation“, „Finanzen“, „Recht & IR“, „Marketing & Digitalisierung“, sowie „Internationalisierung /​ Commercial Partnerships“. Die verantwortlichen Mitarbeiter des Berichtsjahres sowie die jeweils organisatorisch unterstellten Funktionsbereiche sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:

Funktionsbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

INTERNES MANAGEMENT- UND STEUERUNGSSYSTEM

Sportmanagement

Auch zukünftig lautet die Devise, mit einem leistungsorientierten Budget erfolgreich Fußball zu spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Borussia Dortmund auch künftig eine wettbewerbsfähige Mannschaft aufbieten und dabei verstärkt auf junge und entwicklungsfähige Spieler setzen.

Die sportlichen Zielsetzungen werden sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren, sodass die Zusammensetzung des Kaders und dessen Kostenstruktur auch zukünftig von planbaren Größen auf der Einnahmenseite abhängen. Durch die Qualifikation und die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist der finanzielle Spielraum für weitere Verstärkungen gegeben, um sich in europäischen Wettbewerben auch zukünftig etablieren zu können.

Finanzmanagement

Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolges orientiert sich Borussia Dortmund an den Kennzahlen Ergebnis der Geschäftstätigkeit sowie operatives Ergebnis. Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit definiert sich aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Als operatives Ergebnis bezeichnet Borussia Dortmund das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Sowohl das operative Ergebnis als auch das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Segmente wird auf Basis monatlicher Plan-Ist-Vergleiche ständig überwacht. Die wichtigsten Hebel zur Optimierung dieser Kennzahlen sind weitere Verbesserungen der Umsatzerlöse in den wesentlichen Erlösbereichen Spielbetrieb, Werbung, TV-Vermarktung und des Netto-Ertragspostens Ergebnis aus Transfergeschäften sowie ein disziplinierendes Management der operativen Aufwendungen.

Ein wesentliches Ziel der Geschäftsführung von Borussia Dortmund ist es, eine nachhaltige Steigerung der Profitabilität zu erreichen. Daneben steht die Stärkung der Finanzkraft im Vordergrund. Neben einer ständigen Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBITDA) sowie des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit (EBIT) ist daher ein positiver Free Cashflow das wichtigste Finanzziel des Unternehmens. Wir streben eine Optimierung dieses Cashflows an.

Borussia Dortmund wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, unter Begrenzung der operativen Ausgaben ein sukzessives Umsatzwachstum zu erzielen. Entscheidender Faktor hierbei ist die Qualifikation für internationale Wettbewerbe.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der Geschäftsführung umfasst die Stabilisierung und die Erhöhung des Eigenkapitals von Borussia Dortmund. Diese Ziele werden wir insbesondere durch eine Verbesserung des operativen Ergebnisses und effektive Investitionen erreichen.

Neben der Steuerung über das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) werden das operative Ergebnis (EBITDA) sowie das Jahresergebnis in die Entscheidungen der Geschäftsführung mit einbezogen.

UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Borussia Dortmund verfolgt das Ziel, sich in der Spitzengruppe der Bundesliga zu behaupten, und sieht sich hierbei auf dem richtigen Weg.

Mit dem alleinigen Vermarktungsrecht des SIGNAL IDUNA PARK und der effektiveren Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund wurde die wirtschaftliche Basis für das erste deutsche börsennotierte Fußball-Unternehmen gelegt. Die klare Fokussierung liegt auch zukünftig auf dem Kerngeschäft Profifußball mit seinen klassischen Einnahmesäulen TV-Vermarktung, Werbung, Spielbetrieb, Transfergeschäfte, Conference, Catering, Sonstige und Merchandising. Aus folgenden Gründen ist Borussia Dortmund davon überzeugt, seine Positionierung weiter festigen und ausbauen zu können:

Borussia Dortmund zählt zu den sportlich erfolgreichsten, bekanntesten und beliebtesten deutschen Fußballklubs mit einer hervorragenden Fanbasis, die Borussia Dortmund im Vergleich mit anderen europäischen Klubs höchste Zuschauerzahlen beschert.

Ein Fußball-Unternehmen kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es langfristig sportlich erfolgreich ist. Um in Zukunft die wirtschaftliche Entwicklung unabhängiger vom kurzfristigen sportlichen Erfolg gestalten zu können, wird Borussia Dortmund die nationale und internationale Vermarktung seines Markennamens weiter vorantreiben.

Deutschland ist nach wie vor einer der größten Fußballmärkte Europas, liegt jedoch bei der medialen Verwertung noch weit hinter einigen anderen europäischen Märkten wie z. B. Großbritannien. Hier zeigt sich ein deutliches Wachstumspotenzial.

Alle wirtschaftlichen Aktivitäten von Borussia Dortmund sind auf die für einen Fußballklub relevanten Zielgruppen ausgerichtet: Fans, Mitglieder und Geschäftspartner. Die Produkte und Dienstleistungen sollen diese Gruppen bestmöglich bedienen. Mit seinem vorhandenen Markenpotenzial will Borussia Dortmund alle kommerziellen Chancen des professionellen Vereinsfußballs im internationalen Kontext nutzen. Auf der Basis des sportlichen und ökonomischen Erfolges nimmt Borussia Dortmund seine eng mit Dortmund und der Region verbundene Verantwortung wahr und erkennt die nachhaltige Entwicklung als ein globales Leitprinzip an. Sie bedeutet für Borussia Dortmund so zu handeln, dass die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken und dabei die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht, ökologisch tragfähig – gleichberechtigt zu betrachten.

Die gegenwärtige Geschäftsstrategie kann vorrangig wie folgt umrissen werden:

Nachhaltige Justierung der sportlichen Perspektiven

Intensivierung der Nachwuchsförderung

Einbindung der Fans

Nutzung und Pflege der Marke Borussia Dortmund

Nachhaltige Ausgestaltung unserer Geschäftsaktivitäten und -beziehungen

Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nur eingeschränkt planbar ist, kann hierfür nur durch das verantwortliche Management eine Erfolg versprechende Basis geschaffen werden. Investitionen, insbesondere in den Lizenzspielerkader, sind daher eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung sportlicher Ziele wie zum Beispiel eine Qualifikation für die UEFA Champions League. Um die wirtschaftlichen Ziele erreichen zu können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings notwendig, vorgesehene Investitionen und Entscheidungen zu verschieben, falls diese nur mittels einer Neuverschuldung möglich wären. Ferner kann nach wirtschaftlichen Überlegungen auch ein Spielerverkauf erfolgen, der allein nach sportlichen Kriterien unterblieben wäre.

Bei der Verfolgung wirtschaftlicher und sportlicher Interessen entsteht somit, vor allem bei langanhaltender Verfehlung der sportlichen Ziele, ein Konflikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung der sportlichen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Fall -unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die den strategischen Zielen angemessen Rechnung trägt.

Eine große Bedeutung kommt hierbei der Werbung zu. Diese hat sich im Laufe der Jahre immer mehr zu einer der wichtigsten Erlöspositionen des Unternehmens entwickelt. Im Gegensatz zur zentralen TV-Vermarktung, bei der die Verteilung bereits im Vorfeld klar definiert ist, kann die Geschäftsführung Vorgaben und Ausrichtung des Sponsorings selbst bestimmen und die festgelegte Strategie notfalls ändern, um diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Mit der Bindung der größten Partner, der SIGNAL IDUNA Gruppe bis 2031 und PUMA International Sports Marketing B.V. bis 2028, sowie der beiden Hauptsponsoren, 1&1 Telecommunication SE und Evonik Industries AG (beide bis 2025), stehen auch für die kommenden Jahre bereits wichtige Planzahlen im Sponsoring fest.

Weniger planbar sind die Einnahmen aus internationalen Wettbewerben, die allein vom sportlichen Abschneiden der Mannschaft abhängen.

DIVIDENDENPOLITIK

Hinsichtlich der Dividendenpolitik von Borussia Dortmund werden zwei zentrale Indikatoren zur Bewertung genutzt.

Zum einen wird der Bilanzgewinn/​-verlust beurteilt, welcher in den ,,Vor-Covid-19-Geschäftsjahren“ von Borussia Dortmund ein positives Ergebnis auswies. Im aktuellen Geschäftsjahr wird insbesondere aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Zum anderen dient der Free Cashflow der Kontrolle darüber, ob die eingenommenen operativen Mittel zur Deckung der Investitionen ausreichen.

Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, verfolgt Borussia Dortmund die Intention, den Jahresüberschuss bzw. die freien liquiden Mittel vorrangig für Investitionen zu nutzen. Fokussiert wird vorwiegend die Verstärkung des Lizenzspielerkaders, die Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK und die Erweiterung des Trainingsgeländes in Dortmund-Brackel. Trotz dieser Investitionen ist es die Maxime von Borussia Dortmund, auch weiterhin jährlich eine Dividende an die Anteilseigner auszuschütten, sofern ein Bilanzgewinn erzielt wird.

Dividendenausschüttung

GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

Bezüglich der Erläuterungen im Sinne der Paragrafen 289 b, 315 b Handelsgesetzbuch (HGB) verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht 2021/​2022. Dieser beinhaltet den mit begrenzter Sicherheit geprüften nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021/​2022 im Sinne der Paragrafen 315 b, 315 c in Verbindung mit 289 c bis 289 e HGB. Er soll der Öffentlichkeit durch die Publikation auf der Internetseite (https:/​/​verantwortung.bvb.de) ab dem 31. Oktober 2022 zugänglich gemacht werden.*

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 315 d HGB

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß § 315 d HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite https:/​/​aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung veröffentlicht.*

Der gesondert aufgestellte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Internetseite https:/​/​ aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Nachhaltigkeit veröffentlicht.*

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, inhaltlich geprüft.

LAGE DES KONZERNS

ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN

Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren von Borussia Dortmund – Umsatzerlöse, Bruttokonzerngesamtleistung, operatives Ergebnis (EBITDA), Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT), Jahresergebnis, Cashflow aus operativer Tätigkeit sowie Free Cashflow – stellen sich für das Geschäftsjahr 2021/​2022 wie folgt dar:

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 351.645. Im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2021 prognostizierte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 374.000.

Bruttokonzerngesamtleistung

Die Bruttokonzerngesamtleistung, die Summe aus Umsatzerlösen und realisierten Brutto-Transferentgelten, belief sich im Berichtszeitraum auf TEUR 456.886.

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 prognostizierte Borussia Dortmund zum 30. Juni 2021 eine Bruttokonzerngesamtleistung von rund TEUR 484.000.

Operatives Ergebnis (EBITDA)

Das EBITDA belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 80.761; angesetzt wurde in der Prognose im Geschäftsbericht zum 30. Juni 2021 für das Gesamtgeschäftsjahr 2021/​2022 ein um rund TEUR 107.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegendes EBITDA.

Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT)

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR -29.181; der Jahresfehlbetrag belief sich auf TEUR -35.059. Im Prognosebericht zum 30. Juni 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag von rund TEUR -12.000 bis TEUR -17.000 prognostiziert. Für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) des gesamten Geschäftsjahres 2021/​2022 wurde ein um rund TEUR 2.000 unter dem Jahresfehlbetrag liegendes EBIT prognostiziert.

Cashflow aus operativer Tätigkeit

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im laufenden Geschäftsjahr 2021/​2022 auf TEUR 35.071.

Borussia Dortmund stellte zum 30. Juni 2021 die Prognose auf, einen Cashflow aus operativer Tätigkeit für das gesamte Geschäftsjahr 2021/​2022 von rund TEUR 30.000 zu erzielen.

Free Cashflow

Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 TEUR -16.293. Für den Free Cashflow wurde im Prognosebericht vom 30. Juni 2021 für das Gesamtgeschäftsjahr 2021/​2022 ein Wert in Höhe von TEUR -26.000 prognostiziert.

Die zum 30. Juni 2021 aufgestellten Prognosen konnten insbesondere durch die anhaltenden Restriktionen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sowie aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens in den internationalen Pokalwettbewerben nicht erreicht werden.

Borussia Dortmund Konzern (IFRS)

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Umsatzerlöse 351.645 334.171
Bruttokonzerngesamtleistung 456.886 358.577
Operatives Ergebnis (EBITDA) 80.761 38.950
Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) -29.181 -72.093
Jahresergebnis -35.059 -72.810
Cashflow aus operativer Tätigkeit 35.071 15.947
Free Cashflow -16.293 -46.075

Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Das abgelaufene Geschäftsjahr war von vielen gesellschaftlichen Herausforderungen geprägt und stellte einen sich dynamisch ändernden Ausnahmezustand für den Profifußball dar. Trotz der anhaltenden Pandemie, einer Flutkatastrophe in Deutschland und dem Krieg in der Ukraine konnte Borussia Dortmund abermals für seine Werte einstehen und Stellung beziehen.

Borussia Dortmund hat sich mit Blick auf die Geschehnisse in Europa solidarisch gezeigt und seine Kräfte gebündelt, um das Leid der Opfer des Ukraine-Kriegs zu mildern. Gemeinsam mit der BVB-Fan- und -Förderabteilung, dem Fan-Projekt Dortmund e.V., dem Fanzine schwatzgelb.de sowie dem Bündnis Südtribüne Dortmund startete Borussia Dortmund eine großangelegte Spendenkampagne für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine. Ein Benefizspiel gegen Dynamo Kiew, bei dem eine Spendensumme von 400.000 Euro erzielt werden konnte, folgte im April 2022. Auch mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe half Borussia Dortmund seinen direkten Nachbarn, indem er ein weiteres Benefizspiel in Hagen antrat, dessen Erlös der Stadt Hagen zugute kam. Hagen war wie einige andere Städte massiv von der Flutkatastrophe geschädigt worden. Auch der anhaltenden Pandemie begegnete man nicht nur durch solidarische Aktionen zwischen der Fangemeinschaft und der BVB-Stiftung „leuchte auf“, sondern funktionierte das Stadion gleich zweimal zu einem Impfzentrum um.

Diese Belege zeigen, dass der Fußball weiterhin eine gesellschaftliche Kraft entfaltet, die es zu stärken und zu schützen gilt. So wurde auch die Arbeit im Bereich Antidiskriminierung fortgeführt. Unter dem Motto „Borussia verbindet“ organisiert Borussia Dortmund seit vielen Jahren Erinnerungs- und Bildungsprojekte und setzt sich für eine vielfältige Gesellschaft ein. Ein durch die EU gefördertes Kooperationsprojekt „Changing the Chants“ zwischen dem Anne Frank Haus und dem niederländischen Erstligisten Feyenoord Rotterdam wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einer international besuchten Pressekonferenz in Oświęcim vorgestellt. Ergebnis des Kooperationsprojektes war die Erarbeitung von Guidelines für die Arbeit gegen Antisemitismus im Fußball. Die Israelreise einer 20-köpfigen BVB-Delegation im Mai 2022 sowie der erste Fachtag „Antisemitismus im Profifußball“, welcher durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie den World Jewish Congress und den Zentralrat der Juden ausgerichtet wurde und im Stadion stattfand, bestärken die Glaubwürdigkeit der Haltung von Borussia Dortmund. Die feste Verankerung und Beständigkeit in der Arbeit gegen Antisemitismus ist für Borussia Dortmund von großer Bedeutung, um gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme konkreten Ausdruck zu verleihen.

Wie wichtig es für den Profifußball ist, sich den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu stellen und sie aktiv mitzugestalten, wird ebenfalls durch die Verankerung von Nachhaltigkeitsrichtlinien im Lizenzierungsverfahren untermauert. Im Mai 2022 wurde der Beschluss innerhalb der Mitgliederversammlung verabschiedet. Der eingeschlagene Weg aus der Forderung der Taskforce Profifußball, ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in allen Dimensionen in die Präambel aufzunehmen, wurde fortgesetzt. Der Kriterienkatalog vereint Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen und spiegelt damit sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Forderungen an die Clubs wider. Borussia Dortmund sieht in der Neuerung des Lizenzierungsverfahrens einen richtigen und wichtigen Schritt für jeden einzelnen Klub und die gesamte Bundesliga. Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Spielzeit 2023/​2024 gelten erstmalig Nachhaltigkeitskriterien.

Neben der gesellschaftlichen Dimension von Nachhaltigkeit übernimmt Borussia Dortmund ebenso ökologische Verantwortung und hat dafür weitere übergreifende Projektgruppen gegründet, die sich künftig vor allem verstärkt der Thematik Ressourceneinsatz rund um den Spielbetrieb sowie der Mobilität annehmen werden. In Kooperation mit DSW21 stärkt Borussia Dortmund durch die Ausweitung des KombiTickets auf ganz NRW, das sowohl in der Tageskarte als auch in der Dauerkarte enthalten ist, den öffentlichen Personennahverkehr und trägt so zur CO2-Reduktion bei. Bislang war das KombiTicket auf die Region des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) begrenzt. Außerdem wirbt Borussia Dortmund für einen umweltfreundlichen Weg zur Arbeit, indem den Mitarbeiterinnen ermöglicht wird, über Borussia Dortmund ein Rad zu leasen und eine entsprechende Bezuschussung zu erhalten.

Zum ökologischen Engagement gehören auch die im Rahmen des BVB KidsClubs und der BVB-Stiftung entstandenen Bildungsprojekte in der Region. Im BVB-Lerngarten, bei der Stadt.Nah.Tour oder den Borsig-Bienen geht es in erster Linie um die ökologische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu den Themen „Heimische Natur“, „Artenvielfalt“ und „Umweltschutz“.

Das Stadion stellt Borussia Dortmund energetisch vor große Herausforderungen, die es strukturiert und unter Abwägungen von Umsetzbarkeit sowie ökonomischer Effizienz zu betrachten gilt. Im September 2021 fand eine Untersuchung aller Immobilien statt, bei der zunächst die Stromverbrauchsstellen betrachtet wurden. Die Ist-Bilanz der energetischen Betrachtung ist abgeschlossen. Die entsprechenden Maßnahmen zur baulichen und technischen Modernisierung des Stadions wurden erarbeitet und werden, beginnend mit dem neuen Geschäftsjahr, sukzessive umgesetzt und weiterverfolgt. Die Planungen zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur der Geschäftsräume laufen ebenfalls weiter und sollen bis zum Herbst 2022 umgesetzt werden.

Neben der regelmäßig tagenden internen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit lud Borussia Dortmund im Juni 2022 das erste Mal seine Partner und Sponsoren zu einem Roundtable Nachhaltigkeit in das Stadion ein. Dabei wurde unter anderem die Nachhaltigkeitsstrategie von Borussia Dortmund vorgestellt und über den aktuellen Stand rund um das Thema DFL-Lizenzierungsverfahren informiert. Mit vielen positiven Erkenntnissen, einem lebhaften Austausch und einem erweiterten Netzwerk wurde der erste Roundtable erfolgreich abgeschlossen.

Wie nachhaltig arbeiten Vereine im Profisport? Die Beantwortung dieser Frage hat sich das aus internationalen Mitgliedern bestehende Team der „Global Sustainability Benchmark in Sports“ (GSBS) mit Sitz in London zur Aufgabe gemacht. Die unabhängige Non-Profit-Organisation analysiert die Nachhaltigkeitsperformance großer Vereine und Verbände, basierend auf einem wissenschaftlichen Ansatz.

Borussia Dortmund belegte bei der „Best Corporate Performance“ und in der Sonderkategorie „Best Total Performance“ jeweils den ersten Platz und setzte sich dabei unter anderem gegen Klubs wie Juventus Turin und Real Betis Sevilla durch.

Seit September 2021 ist Borussia Dortmund neuer Teilnehmer im United Nations Global Compact, der weltweit größten Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Mit dem Beitritt bekennt sich Borussia Dortmund zu den Zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention des UN Global Compact und zum Einsatz für die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Der UN Global Compact unterstützt Unternehmen über Lern- und Dialogformate dabei, verantwortungsvoll zu handeln und Lösungen zur Bewältigung globaler Herausforderungen voranzutreiben.

Alle Informationen zur nachhaltigen Entwicklung von Borussia Dortmund finden Sie ab dem 31. Oktober 2022 in unserem Nachhaltigkeitsbericht* 2021/​2022 unter https:/​/​verantwortung.bvb.de.

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ist der Nachhaltigkeitsbericht nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

ERTRAGSLAGE

Im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 351.645 (Vorjahr TEUR 334.171) – eine Steigerung von TEUR 17.474 im Vergleich zum Vorjahr. Das Transferergebnis belief sich auf TEUR 61.866, im Vorjahr wurden TEUR 15.401 ausgewiesen.

Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf TEUR -33.368 (Vorjahr TEUR -73.152); das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) lag bei TEUR -29.181 (Vorjahr TEUR -72.093).

Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte im aktuellen Berichtsjahr einen Wert von TEUR 80.761 (Vorjahr TEUR 38.950).

Das Geschäftsjahr 2021/​2022 schloss Borussia Dortmund mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 35.059 ab (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR 72.810).

Borussia Dortmund Konzern – Umsatzerlöse in Prozent

ERLÖSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 betrugen die Umsatzerlöse von Borussia Dortmund TEUR 351.645, eine Steigerung von TEUR 17.474 bzw. 5,23 Prozent. Diese Erlössteigerung ist zum einen insbesondere auf höhere Einnahmen aus dem Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige im Rahmen weniger restriktiver Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Zuschauerkapazitäten zurückzuführen, zum anderen verzeichneten auch die Werbeerlöse einen Anstieg. Dem gegenüber stehen nahezu konstante Merchandisingerlöse und reduzierte TV-Erlöse.

Borussia Dortmund Konzern – Umsatzerlöse in TEUR

Die Entwicklung der einzelnen Umsatzerlöse wird im Folgenden detailliert dargestellt:

Erlöse aus dem Spielbetrieb

Die Erlöse aus dem Spielbetrieb erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021/​2022 um TEUR 22.101 auf TEUR 22.655.

Im nationalen Spielbetrieb stiegen die Umsätze um TEUR 17.186 auf TEUR 17.730.

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund zu den 17 absolvierten Bundesligaheimspielen im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 42.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Im Vorjahr wurden lediglich zu drei Bundesligaheimspielen eine geringe Anzahl an Zuschauern zugelassen.

Die Erlöse aus nationalen und internationalen Pokalwettbewerben erhöhten sich um TEUR 4.167. Im Vorjahr konnten pandemiebedingt keine Erlöse in diesem Bereich vereinnahmt werden. In dieser Saison konnten zu den sechs absolvierten nationalen und internationalen Pokalheimspielen (inklusive DFL-Supercup) durchschnittlich rund 26.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßt werden.

Mit Erlösen aus Freundschaftsspielen sowie den Ticketeinnahmen sonstiger Mannschaften generierte Borussia Dortmund in diesem Geschäftsjahr im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen Erlöse in Höhe von TEUR 758 (Vorjahr TEUR 9). Aufgrund der Pandemie fand in der Vorbereitung im Gegensatz zu den „Vor-Covid-19-Jahren“ keine Auslandsreise nach Asien oder in die USA statt.

Erlöse aus Werbung

Borussia Dortmund realisierte im abgelaufenen Geschäftsjahr Werbeerlöse in Höhe von TEUR 126.124 (Vorjahr TEUR 106.577); dies entspricht einem Anstieg um 18,34 Prozent und einem Anteil von 35,87 Prozent – dem zweitgrößten – am Gesamtumsatz.

Die Werbeerlöse erhöhten sich insbesondere durch die – im Vergleich zum Vorjahr – vollausgelasteten Hospitality-Bereiche zu jedem der 23 absolvierten Heimspiele, was eine Erlössteigerung in diesem Bereich von TEUR 12.075 mit sich brachte. Auch die Erlöse mit Champion Partnern, Premium Partnern und Partnern sowie aus der Spieltagsvermarktung verzeichneten einen Anstieg, während die vereinnahmten Prämien aufgrund geringerer sportlicher Erfolge sanken.

Das Grundgerüst der Sponsoringerlöse bildeten nach wie vor die strategischen Partnerschaften mit den beiden Hauptsponsoren Evonik Industries AG und der 1&1 Telecommunication SE sowie mit dem Ausrüster PUMA SE. Wesentlicher Bestandteil der Werbeerlöse waren auch weiterhin der Namensrechtsgeber SIGNAL IDUNA, mit dem die Partnerschaft vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängert werden konnte, der Ärmelsponsor Opel Automobile GmbH sowie die zehn Champion Partner.

Des Weiteren beinhalten die Werbeerlöse Prämien für sportliche Erfolge, insbesondere für den zweiten Tabellenplatz zum Ende der Saison und die damit einhergehende direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2022/​2023.

Erlöse aus der TV-Vermarktung

Die Erlöse aus der TV-Vermarktung verzeichneten auch im Geschäftsjahr 2021/​2022 mit 41,26 Prozent den größten Umsatzanteil, lagen jedoch mit TEUR 145.070 um TEUR 41.585 unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang teilt sich sowohl auf die nationale als auch die internationale TV-Vermarktung und auf die Vermarktung der nationalen Pokalwettbewerbe auf.

In der nationalen TV-Vermarktung beliefen sich die Erlöse auf TEUR 78.503 (Vorjahr TEUR 97.826) – eine Reduzierung um TEUR 19.323 im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres. Die Saison 2021/​2022 stellt die erste Spielzeit der von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH neu vergebenden Medienrechte für die Zeiträume 2021/​2022 bis 2024/​2025 dar, in denen die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. (Gesamteinnahmen in Höhe von EUR 4,4 Mrd.) – mit ansteigendem Verlauf über die Spielzeiten – rechnen können. Dies stellt eine Reduktion um 5,17 Prozent im Vergleich zur vorherigen Ausschreibungsperiode, in der EUR 4,64 Mrd. an die Klubs -ebenfalls mit ansteigendem Verlauf – ausgeschüttet worden sind, dar. Diese allgemeine Reduktion und der Umstand, dass das eher auskehrungsstarke letzte Ausschreibungsjahr der alten Ausschreibungsperiode mit dem ersten Ausschreibungsjahr der neuen Medienvergabe verglichen wird, führen zu der Minderung der Einnahmen aus den nationalen TV-Erlösen.

Die Erlöse der internationalen TV-Vermarktung aus der Teilnahme an der UEFA Champions League sowie an den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 62.741 (Vorjahr TEUR 78.698). Die Reduktion von TEUR 15.957 im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Ausscheiden in der Gruppenphase der UEFA Champions League und geringere Punktprämien während der Gruppenphase zurückzuführen. Die Teilnahme an der UEFA Europa League konnte dies aufgrund des frühzeitigen Ausscheidens in deren K.-o.-Runden-Playoffs nicht kompensieren.

Im nationalen Pokalwettbewerb erreichte Borussia Dortmund das Achtelfinale; im Vorjahr konnte der DFB-Pokal gewonnen werden. Die Erlöse aus den nationalen Pokalwettbewerben beliefen sich somit auf TEUR 3.790 (Vorjahr TEUR 10.131).

Erlöse aus dem Merchandising

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 reduzierten sich die Erlöse aus dem Merchandising leicht um TEUR 841 auf TEUR 31.799. Im Vorjahr wurden TEUR 32.640 ausgewiesen. Die stationären Fan-Shops konnten ihre Umsätze im Vergleich zum Vorjahr, das von Fan-Shop-Schließungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie geprägt war, wieder steigern, wohingegen das Onlinegeschäft -auch aufgrund der gestiegenen Umsätze der stationären Fan-Shops – rückläufig war.

Erlöse aus Conference, Catering, Sonstige

Mit Erlösen aus Conference, Catering, Sonstige, die auch Umsätze aus Vorverkaufsgebühren, Vermietung und Verpachtung, Abstellgebühren der Nationalspieler sowie Erlöse aus Leihgeschäften und Ausbildungsentschädigungen beinhalten, erzielte Borussia Dortmund Umsätze in Höhe von TEUR 25.997 (Vorjahr TEUR 7.745) – eine Steigerung um TEUR 18.252.

Der Umsatz aus Conference und Catering, der sich aus den Hospitality-Bereichen, dem Public Catering sowie den Erlösen aus Veranstaltungen zusammensetzte, lag mit TEUR 11.708 um TEUR 11.047 über dem Vorjahresniveau (Vorjahr TEUR 661).

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern in 21 von 24 Heimspielen und einem reduzierten Kreis an Kunden in den ersten drei Bundesligaheimspielen nur geringe Umsätze sowohl im Public als auch im Hospitality Catering erzielt werden konnten, konnten die Hospitality-Bereiche in diesem Geschäftsjahr wieder voll ausgelastet und durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßt werden, sodass dieser Bereich eine Erlössteigerung um TEUR 8.804 im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Auch Veranstaltungen außerhalb des Spielbetriebes, wie private Feiern, Unternehmensveranstaltungen oder Messen sowie Stadiontouren, konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder vermehrt stattfinden, was eine Erhöhung dieser Erlöse im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.243 mit sich brachte.

Die Vorverkaufsgebühren und das Porto aus Tages- und Dauerkarten erhöhten sich – korrespondierend zu den höheren Zuschauerzahlen und dem im Vergleich zum Vorjahr wieder durchgeführten Dauerkartenverkauf für die Saison 2022/​2023 – ebenfalls um TEUR 3.059 und betrugen im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 TEUR 3.766 (Vorjahr TEUR 707).

Die Abstellgebühren für die Nationalspieler in Höhe von TEUR 4.694 (Vorjahr TEUR 2.268) entwickelten sich insbesondere aufgrund von Einnahmen aus der Nationalspielerabstellung im Rahmen der im Jahre 2021 ausgetragenen Europameisterschaft 2020 gegenüber dem Vorjahr positiv.

Die Erlöse aus Leihgeschäften und Ausbildungsentschädigungen verringerten sich leicht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um TEUR 378 und beliefen sich auf TEUR 1.237. Sie setzten sich im Wesentlichen aus der Ausleihe des Spielers Ansgar Knauff zu Eintracht Frankfurt und diversen Ausbildungsentschädigungen, insbesondere für den Spieler Achraf Hakimi, zusammen. Im Vorjahr standen im Wesentlichen Erlöse aus den Ausleihungen der Spieler Leonardo Balerdi, Jeremy Toljan und Sergio Gómez zu Buche.

Ergebnis aus Transfergeschäften

Das Ergebnis aus Transfergeschäften erhöhte sich um TEUR 46.465 auf TEUR 61.866. Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Transferentgelte aus den Abgängen der Spieler Jadon Sancho zu Manchester United, Leonardo Balerdi zu Olympique Marseille, Thomas Delaney zum FC Sevilla, Sergio Gómez zu SD Huesca, Chris Führich zum SC Paderborn, Tobias Raschl zur Spielvereinigung Greuther Fürth sowie nachträgliche Transferentgelte abzüglich der Restbuchwerte sowie entstandener Verkaufskosten.

Die Brutto-Transferentgelte wiesen einen Wert in Höhe von TEUR 105.241 (Vorjahr TEUR 24.406) auf. Die Restbuchwerte beliefen sich auf TEUR 19.366 (Vorjahr TEUR 7.720); die Transferkosten betrugen TEUR 24.009 (Vorjahr TEUR 1.285).

Im vorherigen Geschäftsjahr wechselten die Spieler Jeremy Toljan zu U.S. Sassuolo, Ömer Toprak zu Werder Bremen und Dženis Burnić zum 1. FC Heidenheim. Des Weiteren konnte Borussia Dortmund nachträgliche Transferentgelte generieren. Zudem wechselte Mario Götze ablösefrei zu PSV Eindhoven.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum um TEUR 13.163 auf TEUR 23.540. Diese enthalten im aktuellen Geschäftsjahr analog zum Vorjahr im Wesentlichen bereits bilanzierte oder gewährte Zuschüsse, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte sowie aus Versicherungserstattungen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13.492 (Vorjahr TEUR 2.608).

ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN OPERATIVEN AUFWENDUNGEN

Materialaufwand

Der Materialaufwand steigerte sich insgesamt um TEUR 3.052 auf TEUR 22.641.

Neben dem Materialeinsatz der BVB Event & Catering GmbH ist darin auch der Wareneinsatz der BVB Merchandising GmbH enthalten. Die Steigerung begründet sich vornehmlich durch den höheren Materialaufwand der BVB Event & Catering GmbH im Catering korrespondierend zu den gestiegenen Cateringerlösen aufgrund weniger restriktiver Zuschauerbeschränkungen. Leicht gesunkene Merchandisingerlöse führten auch zu leicht geringeren Materialaufwendungen in der BVB Merchandising GmbH.

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 lag der Personalaufwand bei TEUR 231.218, im Vorjahr standen TEUR 215.650 zu Buche.

Der Personalaufwand für den Lizenzbereich nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3,48 Prozent zu und betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 TEUR 181.021 (Vorjahr TEUR 174.927). Das Grundgehalt verzeichnete einen Anstieg um TEUR 10.179 auf TEUR 120.666. Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden in der Lizenzabteilung Prämien für sportliche Erfolge in Höhe von TEUR 22.222 (Vorjahr TEUR 28.742) gezahlt, bedingt durch das erfolgreiche Abschneiden in der Bundesliga mit Platz zwei und 69 Punkten sowie die damit verbundene direkte Qualifikation für die Gruppenphase der UEFA Champions League der Saison 2022/​2023.

Der Personalaufwand für Handel und Verwaltung lag im Berichtszeitraum mit TEUR 34.941 um TEUR 5.616 über dem Vorjahreswert.

Der Personalaufwand im Amateur- und Jugendfußball belief sich im aktuellen Berichtsjahr 2021/​2022 auf TEUR 15.256 (Vorjahr TEUR 11.398). Der Anstieg begründet sich mit weiteren Verpflichtungen für die Nachwuchsmannschaften und dem Aufstieg der 2. Mannschaft in die 3. Liga.

Abschreibungen

Die Abschreibungen verringerten sich im Berichtszeitraum um TEUR 1.101 auf TEUR 109.942.

Die Immateriellen Vermögenswerte, die im Wesentlichen die Spielerwerte von Borussia Dortmund umfassen, wurden im Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 mit TEUR 96.586 (Vorjahr TEUR 97.440) abgeschrieben. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf beizulegende Zeitwerte in Höhe von TEUR 9.090 (Vorjahr TEUR 4.810).

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens sanken von TEUR 13.603 auf TEUR 13.356.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 102.431 gegenüber TEUR 85.760 im Vorjahr, dies entspricht einer Steigerung von TEUR 16.671.

Der Spielbetriebsaufwand erhöhte sich um TEUR 3.388 auf TEUR 40.344 (Vorjahr TEUR 36.956). Grund hierfür sind im Wesentlichen höhere Catering- und spieltagsbezogene Aufwendungen, da im Vergleich zum Vorjahr, in dem lediglich drei Heimspiele mit stark eingeschränkter Stadionauslastung ausgetragen werden konnten, in dieser Spielzeit durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer die Heimspiele besuchten konnten.

Die Aufwendungen im Bereich Werbung erhöhten sich um TEUR 1.701 auf TEUR 12.409. Diese beinhalten zu leistende Agenturprovisionen an den Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH; der Anstieg steht in direktem Zusammenhang zu den gesteigerten Werbeerlösen.

Die Aufwendungen für Transfergeschäfte beliefen sich auf TEUR 4.094 und verringerten sich leicht um TEUR 110. Sie beinhalteten im Wesentlichen Ausleih- und Ausbildungsentschädigungen.

Der Verwaltungsaufwand steigerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 4.490 und belief sich auf TEUR 27.297. Grund hierfür sind höhere Reise- und Repräsentationsaufwendungen im Zuge wieder vermehrter Reiseaktivitäten sowie höhere Versicherungsaufwendungen. Satzungsgemäß erhielt die Geschäftsführungs-GmbH von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA über die Kosten- und Ergebnisumlage für ihre Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 5.981 (Vorjahr TEUR 3.818), die ebenfalls in den Verwaltungsaufwendungen erfasst worden ist.

Die übrigen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 6.665 auf TEUR 11.264. Diese Steigerung setzt sich im Wesentlichen aus höheren Verlusten aus dem Abgang des immateriellen Anlagevermögens sowie höheren Wertberichtigungen auf Forderungen zusammen.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2021/​2022 betrug TEUR -4.187 (Vorjahr TEUR -1.059) und setzt sich wie folgt zusammen:

Das Beteiligungsergebnis belief sich auf TEUR 60 (Vorjahr TEUR 81).

Zinserträge wurden in Höhe von TEUR 1.137 (Vorjahr TEUR 287) ausgewiesen; hierbei handelt es sich vorwiegend um Aufzinsungen sowie Anpassungen aus der Folgebewertung gemäß IFRS 9.

Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf TEUR 5.384 (Vorjahr TEUR 1.427) und setzen sich aus Abzinsungen im Rahmen der Forderungsbewertung gemäß IFRS 9 in Höhe von TEUR 4.381, aus Zinsaufwendungen im Rahmen der Leasingbilanzierung gemäß IFRS 16 in Höhe von TEUR 675 sowie aus Finanzierungsentgelten in Höhe von TEUR 328 zusammen.

Steuerergebnis

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weisen im Berichtsjahr einen Steueraufwand in Höhe von TEUR 1.691 aus (Vorjahr Steuerertrag TEUR 342). Der Steuerertrag des Vorjahres setzte sich im Wesentlichen aus erhaltenen Gewerbesteuererstattungen zusammen.

KAPITALSTRUKTURANALYSE

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2022 beträgt TEUR 455.055 und liegt damit um TEUR 4.536 über dem Wert zum 30. Juni 2021.

Die langfristigen Vermögenswerte sind um TEUR 31.363 auf TEUR 358.440 gesunken, diese Reduzierung stellt sich wie folgt dar:

Die Abnahme des immateriellen Anlagevermögens in Höhe von TEUR 69.036 begründet sich durch Abgänge und Umgliederungen von langfristigen immateriellen Vermögenswerten in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von TEUR 47.066 sowie Abschreibungen in Höhe von TEUR 87.496. Gegenläufig erfolgten Zugänge in Höhe von TEUR 65.526, die vollständig das Spielervermögen betreffen.

Das Sachanlagevermögen verzeichnete Zugänge in Höhe von TEUR 2.473. Den Zugängen stehen Abgänge in Höhe von TEUR 118 sowie planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 13.356 gegenüber. Im Wesentlichen resultieren die Zugänge aus Investitionen für die Erweiterung des Trainingsgeländes sowie in das Stadion.

KONZERNBILANZ
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

AKTIVA

30.06.2022 30.06.2021
TEUR Anteil
%
TEUR Anteil
%
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 124.398 27,3 193.434 42,9
Sachanlagen 172.453 37,9 183.454 40,7
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 382 0,1 402 0,1
Finanzielle Vermögenswerte 344 0,1 27 0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen 59.531 13,1 10.392 2,3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.332 0,3 2.094 0,5
358.440 78,8 389.803 86,5
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 4.416 1,0 6.806 1,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen 45.845 10,1 29.936 6,7
Steuererstattungsansprüche 14 0,0 85 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.571 2,3 1.725 0,4
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.740 2,5 12.708 2,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 24.029 5,3 9.456 2,1
96.615 21,2 60.716 13,5
455.055 100,0 450.519 100,0

PASSIVA

30.06.2022 30.06.2021
TEUR Anteil
%
TEUR Anteil
%
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 110.396 24,2 92.000 20,4
Rücklagen 170.218 37,4 140.750 31,2
Eigene Anteile -113 0,0 -113 0,0
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital 280.501 61,6 232.637 51,6
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Leasing 12.530 2,8 16.819 3,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.554 6,5 37.250 8,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.856 0,4 208 0,1
Latente Steuerverbindlichkeiten 0 0,0 0 0,0
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 20 0,0 0 0,0
43.960 9,7 54.277 12,1
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 0 0,0 56.900 12,6
Rückstellungen 0 0,0 2.333 0,5
Verbindlichkeiten aus Leasing 4.649 1,0 4.241 1,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68.978 15,2 64.103 14,2
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 37.042 8,1 30.901 6,9
Steuerschulden 4 0,0 40 0,0
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 19.921 4,4 5.087 1,1
130.594 28,7 163.605 36,3
455.055 100,0 450.519 100,0

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Forderungen stiegen zum Bilanzstichtag um TEUR 65.048 auf TEUR 105.376. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der darin enthaltenen Transferforderungen, insbesondere durch den Abgang des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wiesen zum Bilanzstichtag einen Wert in Höhe von TEUR 10.571 aus (Vorjahr TEUR 1.725).

Zudem stiegen die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um TEUR 14.573 auf TEUR 24.029 (Vorjahr TEUR 9.456). Umgliederungen in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte von TEUR 33.119 stehen Abgänge von TEUR 9.456 und außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von TEUR 9.090 gegenüber, welche innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen werden.

Die Vorräte liegen mit TEUR 4.416 um TEUR 2.390 unter dem Vorjahresniveau von TEUR 6.806.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen eine Reduzierung um TEUR 1.730 auf nunmehr TEUR 13.072 (Vorjahr TEUR 14.802) auf. Diese Veränderung begründet sich insbesondere mit der Abnahme periodengerecht abzugrenzender Zahlungen im Rahmen von Ausleihgeschäften.

Borussia Dortmund verfügt zum 30. Juni 2022 über Eigenkapital in Höhe von TEUR 280.501. Dieser Wert entspricht einer Eigenkapitalquote von 61,64 Prozent (Vorjahr 51,64 Prozent). Durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag sind das gezeichnete Kapital um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 und die in den Rücklagen ausgewiesene Kapitalrücklage nach Abzug direkt zurechenbarer Kosten um TEUR 64.527 erhöht worden. Rücklagenmindernd wirkte der Jahresfehlbetrag von TEUR 35.059.

Die Entwicklung der lang- sowie kurzfristigen Schulden stellt sich wie folgt dar:

Borussia Dortmund wies zum 30. Juni 2022 Schulden in Höhe von TEUR 174.554 (Vorjahr TEUR 217.882) aus. Dies entspricht einer Minderung um TEUR 43.328.

Die Entwicklung der lang- sowie kurzfristigen Gesamtschulden stellt sich detailliert wie folgt dar:

Im Berichtszeitraum sanken die Verbindlichkeiten aus Leasing von TEUR 21.060 auf TEUR 17.179. Der Tilgungsleistung der Verbindlichkeiten aus Leasing in Höhe von TEUR 4.423 stehen Erweiterungen im Bereich des Fuhrparks in Höhe von TEUR 543 gegenüber.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um TEUR 7.696 auf TEUR 29.554, insbesondere durch die geringeren langfristigen Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um TEUR 4.875 auf TEUR 68.978.

Die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag um TEUR 7.789 auf TEUR 38.898 angestiegen. Der Anstieg begründet sich insbesondere durch die Zunahme nicht fälliger Lohn- und Umsatzsteuern, im Namen Dritter vereinnahmte Gebühren im Rahmen des Dauerkartenverkaufs und Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin. Gegenläufig wurden die Restwert-Guthaben der Dauerkartenkäufer der Saison 2019/​2020 ausgezahlt.

Die Steuerschulden sanken auf TEUR 4 (Vorjahr TEUR 40).

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um TEUR 14.854 und betragen TEUR 19.941 (Vorjahr TEUR 5.087). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Einzahlungen aus dem Dauerkartenverkauf zurückzuführen, welcher in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.

Zum Bilanzstichtag weist Borussia Dortmund keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Bereits im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres konnten die zum 30. Juni 2021 bestehenden kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 56.900 durch Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung vollständig auf TEUR 0 zurückgezahlt werden.

Die Rückstellungen zum 30. Juni 2022 beliefen sich auf TEUR 0. Im Vorjahr wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.333 bilanziert, welche Prozess- und Haftungsrisiken für Klageverfahren enthielten.

INVESTITIONSANALYSE

Borussia Dortmund investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 65.526 in das immaterielle Anlagevermögen. Diese Summe entfiel vollständig auf das Spielervermögen.

Die Auszahlungen für das Sachanlagevermögen im selben Zeitraum beliefen sich auf TEUR 1.719 und umfassen im Wesentlichen Investitionen in das Trainingsgelände in Dortmund-Brackel und in den SIGNAL IDUNA PARK.

Für zukünftige Investitionen liegt der Fokus in der Verbesserung des Stadionerlebnisses. Im Rahmen der Digitalisierung des SIGNAL IDUNA PARK werden unter anderem neue LED-Werbebanden und Anzeigetafeln errichtet. Zudem wird zur besseren Versorgung der Hospitality-Bereiche der „Kitchen Tower“ – ein Logistikzentrum mit Verbindung zum SIGNAL IDUNA PARK – errichtet.

LIQUIDITÄTSANALYSE

Zum 30. Juni 2022 verfügte Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 10.571, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus steht ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen worden war.

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 35.071 (Vorjahr TEUR 15.947).

VERMÖGENSLAGE

Das Gesamtvermögen von Borussia Dortmund ist von TEUR 450.519 auf TEUR 455.055 angestiegen. Das Anlagevermögen verzeichnete einen Rückgang um TEUR 79.740 auf TEUR 297.577, im Wesentlichen durch Abschreibungen und Abgänge des Spielervermögens sowie Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen finanziellen Forderungen erhöhten sich insbesondere durch Transfergeschäfte um TEUR 65.048 auf TEUR 105.376.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verzeichneten einen Rückgang um TEUR 1.730 auf TEUR 13.072. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme periodengerecht abzugrenzender Zahlungen im Rahmen von Ausleihgeschäften.

GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, FINANZ-, VERMÖGENSLAGE UND ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Borussia Dortmund schloss das Geschäftsjahr 2021/​2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 35.059 ab.

Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 61,64 Prozent. Zum 30. Juni 2022 verfügt Borussia Dortmund über liquide Mittel in Höhe von TEUR 10.571, die keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus stand am Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000 zur Verfügung, der am Stichtag nicht in Anspruch genommen worden war.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat auch in der Saison 2021/​2022 die Erlöskraft und letztendlich das Ergebnis stark belastet. Zwar konnten die Einnahmen aus dem Spielbetrieb und Conference, Catering, Sonstige im Rahmen weniger restriktiver Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Zuschauerkapazitäten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden, jedoch haben diese bei Weitem noch nicht das „Vor Covid-19“-Niveau erreicht. Aufgrund dessen nahm das Geschäftsjahr 2021/​2022 keinen wirtschaftlich zufriedenstellenden Verlauf.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Als Teil des Risikomanagementsystems verfügt Borussia Dortmund über ein Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt worden sind. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundlagen. Die wesentlichen Merkmale des bei Borussia Dortmund bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Borussia Dortmund zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind integrale Bestandteile der operativen und strategischen Planungsprozesse.

Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeutig zugeordnet.

Das Berichtswesen erfolgt in monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Intervallen, wobei Unterscheidungen bzgl. des sofortigen operativen Handelns bis hin zur strategischen Ausrichtung getroffen werden.

Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Ein Zugriffs- und Rollenkonzept, das die Zugriffsregelung kontrolliert und dokumentiert, ist implementiert.

Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird kontinuierlich angepasst, erweitert und aktualisiert.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen arbeiten entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen.

Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitäten sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch eine eingesetzte Software geprüft.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet.

Die neu gegründete Stabsstelle Compliance & Risikomanagement & interne Revision führt unabhängige, risikoorientierte und objektive Prüfungshandlungen mit einem zielgerichteten und systematischen Ansatz durch, um die Effektivität der Unternehmensführung, des Risikomanagements und der Kontrollprozesse zu bewerten und zu deren Verbesserung beizutragen.

Der Geschäftsführung wird im Rahmen des Prozesses regelmäßig und falls nötig auch außerplanmäßig Bericht erstattet.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasst sich u. a. mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und berichtet hierüber regelmäßig an den Aufsichtsrat.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle zeitnah auf Basis geltender gesetzlicher Normen und Rechnungslegungsvorschriften bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt werden. Die Geschäftsführung von Borussia Dortmund hat die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess für das Geschäftsjahr 2021/​2022 als funktionsfähig beurteilt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENT

Die Geschäftsfelder von Borussia Dortmund sind im Rahmen seiner Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.

Die nachfolgenden Abschnitte konzentrieren sich auf die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für Borussia Dortmund positiven (Chancen) bzw. negativen (Risiken) Abweichung von der Prognose führen können. Die Auswirkungen von Chancen und Risiken werden grundsätzlich getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet. Grundsätzlich gilt für die Einschätzung der Risiken und Chancen ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von drei Jahren. Im Rahmen des Risikomanagements werden alle das Unternehmen bedrohenden Verlustgefahren (Einzelrisiken und kumulierte Risiken) überwacht und gesteuert. Borussia Dortmund beurteilt identifizierte Chancen hinsichtlich Auswirkung auf die geplanten Ergebnisgrößen im Rahmen bestehender Planungs- und Reportingprozesse. Dabei werden Chancen in einem vom Risikomanagementsystem von Borussia Dortmund separat ablaufenden Prozess betrachtet und dokumentiert.

Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses.

Um Risiken frühzeitig erkennen, sie bewerten und ihnen entgegenwirken zu können, ist ein funktionierendes Kontroll- und Überwachungssystem notwendig. Die Überwachung und Kontrolle möglicher Risiken sind die Aufgaben des internen Risikomanagementsystems.

Grundlage hierfür bilden die durch die Geschäftsführung festgelegten Grundsätze und Richtlinien, die darauf ausgerichtet sind, frühzeitig Unsicherheiten aufzudecken, damit sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten, ist das Risikomanagement in die Organisationsstruktur des gesamten Konzerns eingebunden. So ist jeder Fach – und Geschäftsbereich angewiesen, der Geschäftsführung über unternehmensrelevante Veränderungen des Risikoportfolios unverzüglich Bericht zu erstatten. Zudem ist das Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses.

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden im Rahmen des neu gefassten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) Weiterentwicklungen des Risikomanagementsystems von Borussia Dortmund vorgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Implementierung eines Risikotragfähigkeitskonzepts sowie die Verbesserung der Bewertungsmethodik mittels Durchführung einer Risikoquantifizierung inklusive Risikoaggregation. Die bereits vorhandene interne Risikorichtlinie wurde um die genannten Aspekte ergänzt und weiterentwickelt.

Mit der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt; der Geschäftsführung wird quartärlich – oder in Abhängigkeit der Dringlichkeit – ad-hoc Bericht erstattet.

Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, um risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.

Das implementierte Verfahren der Risikoinventur mit dem Ziel einer regelmäßigen Bestandsaufnahme und Bewertung aller Risiken hat sich auch in diesem Jahr als Steuerungsinstrument bewährt. In Einzelgesprächen oder im Rahmen von Sitzungen werden die Risiken thematisiert, diskutiert und auf die aktuellen Gegebenheiten hin überprüft, um sie anschließend gemäß ihrer aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Folgen zu bewerten.

Die qualitative Klassifizierung der Risiken erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen und Risikoverantwortlichen in den Abstufungen 1 bis 4, wobei die Bewertung von 1 (gering) bis 4 (sehr hoch) erfolgt. Die Bewertung der Risiken wird sowohl vor als auch nach der Benennung und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zur Risikominderung durchgeführt. Die Bewertungen werden im Verhältnis 1:2 vor und nach Gegenmaßnahmen gewichtet, wobei die Priorität der Gewichtung auf der Wahrscheinlichkeit und den Folgen nach Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen liegt. Die Bewertung ergibt sich rechnerisch aus der Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen vor Gegenmaßnahmen und der zweifachen Summe aus Wahrscheinlichkeit und Folgen nach Gegenmaßnahmen.

Berechnungsbeispiel

Vor Gegenmaßnahmen:
Wahrscheinlichkeit 2 2+3=5 5
Folgen 3
Nach Gegenmaßnahmen:
Wahrscheinlichkeit 1
Folgen 2 (1+2)x2=6 6
SUMME 11

Erreicht ein Einzelrisiko eine Bewertung im oberen Drittel der Skala (17 bis 24 Bewertungspunkte), spricht Borussia Dortmund von einem High-Priority-Risiko. Diese unterliegen besonderer Aufmerksamkeit, da sie einen möglichen, wesentlich negativen und nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben können. Derzeit werden 28 (Vorjahr 26) Einzelrisiken als High-Priority-Risiko geführt.

Mittels der Risikoberichterstattung in ihrer Aktualität und Ausführlichkeit werden die Gremien von Borussia Dortmund regelmäßig über die aktuelle Risikosituation des Konzerns in Kenntnis gesetzt.

Im Rahmen der internen Anwendung der Neuerungen des IDW PS 340 n. F. zum Nachweis der Risikotragfähigkeit hat Borussia Dortmund eine quantitative Beurteilung seiner im erläuterten qualitativen Verfahren der Risikoinventur als High Priority klassifizierten Risiken vorgenommen. Der Schadenserwartungswert auf Nettobasis aus der Risikoquantifizierung der als High Priority klassifizierten Risiken wurde zudem mit einer Wertschwelle in Höhe von TEUR 1.000 abgeglichen, die Borussia Dortmund als wesentlich definiert hat. Dabei können Risiken, die allein auf quantitativer Basis unter Umständen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, aus unternehmensspezifischen, strategischen Gesichtspunkten trotzdem als High-Priority-Risiken geführt und behandelt werden, da sie für Borussia Dortmund von übergeordneter Bedeutung sind.

Dadurch wird den Entscheidungsträgern ausreichend Spielraum gegeben, risikoüberwachend und -steuernd agieren zu können.

Gruppierung der Risiken

Angelehnt an die Empfehlungen des DRS 20 und zur Gewährung der Übersichtlichkeit, kategorisiert Borussia Dortmund seine Risiken in Obergruppen. Die neun definierten Obergruppen Strategische Risiken, Personalrisiken, Volkswirtschaftliche Risiken, Wettbewerbsrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsmittel und Ökologische Entwicklungen werden im Folgenden zum Bilanzstichtag einzeln dargestellt und erläutert.

In diesen Gruppen finden sich alle 61 Risiken wieder, die direkten Einfluss auf das Unternehmen haben können. Im Vergleich zum Vorjahr (61 Risiken) blieb die Gesamtzahl der erfassten Risiken unverändert. Zu den 26 in der abgelaufenen Periode als High-Priority-Risiko eingestuften Risiken wurden zwei weitere Risiken („Verschärfung rechtlicher Bestimmungen“ sowie „Politische Entwicklungen“) hinzugefügt. Es wurden keine High-Priority-Risiken gelöscht.

Auf der Grundlage der Ausführung der Chancen und Risiken des Geschäftsberichtes 2020/​2021 liegt der Fokus im aktuellen Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2021/​2022) maßgeblich auf den anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die weiterhin nahezu alle Risikokategorien beeinflussen, sowie auf den Auswirkungen des im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ausgebrochenen Ukraine-Kriegs, der eine die Welt und Deutschland prägende Krise darstellt.

Nachfolgend werden die 28 High-Priority-Risiken in ihrer Gruppe einzeln dargestellt.

Nach den Neuerungen des IDW PS 340 n.F. hat Borussia Dortmund die 28 gemäß Risikoinventur als High Priority eingestuften Risiken intern quantitativ bewertet (Zuordnung bestimmter Wahrscheinlichkeitsintervalle sowie Ermittlung konkreter Schadenshöhen für jedes High-Priority-Risiko, sofern möglich), um so die Risikotragfähigkeit Borussia Dortmunds nachzuweisen. Dabei beschreibt die Risikotragfähigkeit das maximale Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann. Dazu wird die Gesamtrisikoposition mit dem vorhandenen Eigenkapital und der vorherrschenden Liquiditätsmasse verglichen.

Gruppe 1 – Strategische Risiken

Als strategisches Risiko definieren wir ein Risiko, das aus falschen Geschäftsentscheidungen, schlechter Implementierung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt heraus entsteht. Die Risiken resultieren des Weiteren aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken: Das Risiko „Abhängigkeit der Finanzplanung vom sportlichen Erfolg“ beschreibt die Folge unzureichender Einnahmen oder Einzahlungen beim Verfehlen geplanter sportlicher Ziele. Die seit Jahren installierte Finanz- und Liquiditätsplanung wird, um alle Entwicklungen im sportlichen und nicht sportlichen Bereich aufzuzeigen, mindestens dreimal pro Jahr – basierend auf aktualisierten Prämissen – überarbeitet und aktualisiert. Gerade in Zeiten des Ukraine-Kriegs und der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie geändert haben, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen wichtiger denn je. Sie umfassen neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz auch die Liquiditätsentwicklung von Borussia Dortmund. Somit erhält die Geschäftsführung stets einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Finanzlage des Unternehmens, um gegebenenfalls reagieren zu können. Durch die Entwicklung vor allem der internationalen TV-Vermarktung ist die Spannbreite der sicheren Einnahmen von Bundesliga-Endplatz zwei bis sieben für die Folgesaison immens. Die Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA Champions League garantiert weitaus höhere Einnahmen als die Qualifikation zur UEFA Europa League bzw. UEFA Europa Conference League oder gar das Verfehlen eines internationalen Startplatzes. Vor diesem Hintergrund wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – kurz- bis mittelfristig angestrebt. Ein entsprechendes installiertes Worst-Case-Szenario soll weniger der Vorhersage der Zukunft dienen als vielmehr eine Übersicht zu verschiedenen Eventualitäten und deren Auswirkungen darstellen und die Geschäftsführung bei der strategischen Planung noch besser unterstützen.

Die „Performance einer Aktie“ gibt die Wertentwicklung eines Wertpapiers, eines Index, den Kursverlauf einer Aktie bzw. die Ertragsentwicklung eines Portfolios, aber auch die Leistung des Managements eines Anlagefonds im Hinblick auf das Ziel der Anlage an. Bei dem Risiko der Performance der Aktie von Borussia Dortmund setzt sich der Konzern bewusst mit der Bewertung des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt und den Folgen einer möglichen Unterbewertung auseinander. Deren Auswirkungen auf mögliche zukünftige Kapitalmaßnahmen bzw. auf die Wahrnehmung durch Geschäftspartner sind Kernbestandteil dieses Risikos. Dem Risiko wird mit kontinuierlicher Kapitalmarktkommunikation begegnet. Seit Mai 2014 war die Aktie im Prime Standard gelistet und wurde im SDAX gehandelt. Im Zuge der Neustrukturierung der DAX-Unternehmen und weiteren Indizes musste Borussia Dortmund den SDAX mit Wirkung zum 20. September 2021 verlassen. Auch im aktuellen Geschäftsjahr hat Borussia Dortmund mit einer überarbeiteten Investorenpräsentation an mehreren Roadshows in Europa und den USA entweder vor Ort oder aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell teilgenommen mit dem Ziel, bestehende Investoren zu informieren oder potenzielle zu gewinnen. Borussia Dortmund hat am 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital wurde von TEUR 92.000 durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht. Der Bezugspreis je neuer Aktie betrug EUR 4,70. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Borussia Dortmund vereinnahmte aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462. Borussia Dortmund verwendete die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten. Außerdem dienen sie als Ausgleich für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität ergeben, sowie für Investitionen in die Lizenzspielermannschaft. Diese Bezugsrechtskapitalerhöhung ist Anfang Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen und der Liquiditätszufluss entsprechend vereinnahmt worden. An der grundsätzlichen Aktionärsstruktur eines hohen Streubesitzes und wichtigen strategischen Partnern hat sich auch nach der Kapitalerhöhung nichts geändert.

Als drittes Risiko dieser Kategorie besteht das Risiko des „Zielkonflikts zwischen sportlichem und wirtschaftlichem Erfolg“. Hier gilt es, auch weiterhin eine ausgewogene Geschäftspolitik mit dem Ziel zu verfolgen, die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und zusätzlich das Augenmerk auf die Einhaltung der Unternehmenskennzahlen zu richten. Finanzrisiken, die aufgrund sportlich unsicherer Erfolge eintreten könnten, werden auch zukünftig nicht eingegangen. Wie in den Vorjahren, begegnet Borussia Dortmund dem Risiko zusätzlich durch strikte Budgetierung der einzelnen Geschäftsfelder sowie revolvierende Unternehmensplanungen mit unterschiedlichen Planungsszenarien. Weiterhin werden mithilfe von Planszenarien unterschiedliche Ergebnis- und Liquiditätseffekte errechnet, die möglichen zusätzlichen finanziellen Investitionsspielraum darstellen bzw. Engpässe aufzeigen. Gerade in Zeiten des Ukraine-Kriegs und der Covid-19-Pandemie, in der sich äußere Rahmenbedingungen so schnell wie nie ändern, sind die permanent angepassten Planungsrechnungen und das stetige Ausbalancieren des Interesses an sportlicher Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität bzw. wirtschaftlichem Erfolg mit der dazugehörigen Besinnung auf die bereits erarbeiteten Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos von elementarer Bedeutung. Dabei ist das Transfergeschäft nach wie vor ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt eine der bedeutsamsten Einnahmequellen des Fußballgeschäftes dar. Die Erzielung hoher Transfersummen geht meist einher mit einem sportlichen Qualitätsverlust innerhalb des Kaders, dennoch können nach ausführlicher Abwägung aller sportlichen wie wirtschaftlichen Aspekte auch werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden, so wie in diesem Geschäftsjahr beim Wechsel des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 01. Juli 2021).

Als viertes High-Priority-Risiko dieser Kategorie werden die IT-Cyber-Risiken geführt. Diese sind eng mit dem Risiko „Schutz vertraulicher Daten“ verknüpft. Darunter versteht man grundsätzlich die Risiken, die beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entstehen. Konkret bestehen IT-Cyber-Risiken zum einen durch die Möglichkeit vorsätzlicher, zielgerichteter, IT-gestützter Angriffe auf Daten und IT-Systeme. Diese Angriffe können u. a. folgende Auswirkungen hervorrufen: Verletzung der Vertraulichkeit von Daten (z. B. Datenverluste, Ausspähen von Daten), Verletzung der Integrität des Systems oder der Daten (z. B. Datenverfälschung mittels Schadsoftware), Verletzung der Verfügbarkeit des IT-Systems oder der Daten (z. B. interne Betriebsunterbrechungen, Ausfall der Kommunikationswege mit Dritten). Zum anderen bestehen IT-Cyber-Risiken durch die Möglichkeit, Informationen sehr schnell, in großer Menge, kostengünstig und weitreichend zu verbreiten (z. B. E-Mail-Kampagnen gegen Unternehmen, Boykottaufrufe über soziale Medien) sowie durch „Social Hacking“. Immer mehr deutsche Unternehmen stehen im Fokus von Cyberkriminellen, die Zahl der Hackerangriffe steigt jedes Jahr drastisch an. Auch Borussia Dortmund nimmt – analog zur allgemein erhöhten Bedrohungslage – vermehrt Anfragen aus dubiosen Adressen in der IT-Landschaft (Netzwerk, Firewall etc.) wahr. Borussia Dortmund versucht, diesen IT-Cyber-Risiken durch Senkung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mittels Investitionen in die Datensicherheit und den Datenschutz entgegenzuwirken. Dies beinhaltet u. a. den Ausbau der Firewall zum Schutz vor externen Angriffen, die Steigerung der Netzwerksicherheit durch Netzwerksegmentierung sowie das kontinuierliche Voranschreiten des allgemeinen „Projekts Sicherheit“ zur Aufdeckung und Bekämpfung potenzieller Cyber-Sicherheitslücken.

Gruppe 2 – Personalrisiken

Das Humankapital gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen abhängig, sowohl im sportlichen Bereich als auch in der Verwaltung.

Diese Kategorie enthält aktuell fünf High-Priority-Risiken:

Der „Schutz vertraulicher Daten“ steht auch in höchstem Maße in direktem Zusammenhang mit den IT-Cyber-Risiken und weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit. Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich. Besonders die zunehmende Internationalisierung im alltäglichen Geschäftsbetrieb macht es erforderlich, sich intensiv mit den Datenschutzbestimmungen einzelner Länder zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten im Online-Umfeld viele Tücken mit sich bringt. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Hackerangriffen, in deren Folge persönliche Daten von Politikern, Prominenten und Nutzern öffentlich gemacht wurden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Daten nicht unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können. Werden vertrauliche Daten durch die Webanwendung verarbeitet, übertragen oder gespeichert, sollten sie durch kryptografische Verfahren geschützt werden. Auch wenn die Webanwendung kompromittiert ist, sollten die eingesetzten kryptografischen Verfahren diese Daten weiterhin schützen. Verantwortlich für die Initiierung der Daten sind neben dem Leiter IT auch die Verantwortlichen der einzelnen Anwendungsbereiche sowie der Datenschutzbeauftragte; die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Entwicklern und den Administratoren. Um den gestiegenen Anforderungen an die Cyber-Sicherheit und an die IT allgemein gerecht zu werden, erfolgte eine deutliche Personalaufstockung im Fachbereich IT.

Der Schutz vertraulicher Daten setzt sich zum Großteil zwar aus der benannten IT-Landschaft zusammen, beinhaltet aber beispielweise auch, dass physische Personalakten einzelner Mitarbeiter durch ein klares Schlüsselkonzept vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, Mitarbeiter der Poststelle konkrete Vorgaben zur Postöffnung haben oder jeder Mitarbeiter grundsätzlich eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben hat.

Das Risiko „Ausfallzeiten von Lizenzspielern“ kann einen großen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben, da die sportliche Leitung nicht die gesamte Spielzeit über auf die bestmögliche Mannschaft zurückgreifen kann und somit sportliche Ziele in Gefahr geraten können. Vor allem das Fehlen von Schlüsselspielern kann oft nur schwer kompensiert werden. Gründe für Ausfallzeiten können unter anderem persönliche Spielsperren, Verletzungen, Überbelastungen oder aktuell eine Infektion mit dem Covid-19-Virus sein. Die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts minimiert das Risiko einer Ansteckung der Lizenzspieler sowie des Trainer- und Betreuerstabs mit dem Covid-19-Virus. Überbelastungen könnten zukünftig unter Umständen vermehrt auftreten, gerade im Hinblick auf den eng getakteten Spielplan der kommenden Saison aufgrund der Winter-WM 2022 in Katar sowie im Hinblick auf die von der UEFA verabschiedete Reform der UEFA Champions League, die ab der Saison 2024/​2025 acht anstatt sechs Gruppenspiele vorsieht, wenngleich Borussia Dortmund versucht, durch individuelle Belastungssteuerung auf Basis von Datenauswertungen Ausfallzeiten zu minimieren. Die bewusste Doppelbesetzung jeder Position im Spielerkader federt die Konsequenzen von Ausfallzeiten einzelner Lizenzspieler ab.

In den vergangenen Jahren haben sich in der Sportwelt einige fürchterliche Unglücke ereignet, bei denen selbstverständlich der tragische Verlust von Menschen im Vordergrund stand, die jedoch auch immense wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen nach sich zogen. Das Risiko „Reiseunglück, Unfall, Terror, Sonstiges“ ist daher weiterhin präsent und somit auch in der Risikobetrachtung von Borussia Dortmund nach wie vor als High-Priority-Risiko eingestuft.

Das High-Priority-Risiko „Rechtliche Verfehlungen von Lizenzspielern“ umfasst Risiken, die aus inkorrektem Verhalten von Lizenzspielern resultieren. Dazu zählen u. a. Dopingvergehen, das Platzieren unerlaubter Sportwetten oder auch unangemessene Social-Media-Aktivitäten. Solch ein Fehlverhalten könnte z. B. Sperren, Imageschäden für Spieler und Klub oder juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Borussia Dortmund setzt zur Eindämmung dieses Risikos u. a. auf konsequente Aufklärung und präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung des Lizenzkaders und Bewusstseinsschaffung für die Vermeidung solcher Verfehlungen.

Ebenfalls als High-Priority-Risiko geführt wird das Risiko resultierend aus „fehlender Transferbereitschaft“. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind viele Klubs in Deutschland und weltweit wirtschaftlich angeschlagen. Dies könnte vermehrt dazu führen, dass andere Klubs Gehaltsvorstellungen von Spielern, die Borussia Dortmund unter Umständen abgeben möchte, nicht erfüllen wollen, sodass es Borussia Dortmund erschwert werden könnte, passende Abnehmer zu finden. Die vorzeitige Vertragsauflösung des ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 gültigen Vertrags mit Roman Bürki zeigt aber beispielhaft auf, dass Einigungen in beiderseitigem Einverständnis möglich sind.

Gruppe 3 – Volkswirtschaftliche Risiken

Volkswirtschaftliche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit Borussia Dortmunds von der allgemeinpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung.

Innerhalb der Volkswirtschaftlichen Risiken gibt es zurzeit acht High-Priority-Risiken:

Die Covid-19-Pandemie ist auch im Jahr 2022 – nach rund zwei Jahren Pandemie – allgegenwärtig. Zwar schreitet die Impf- bzw. Boosterkampagne in Deutschland weiter voran, aber nicht in dem Tempo, das die Bundesregierung prognostiziert hatte. Auch die Markteinführung eines Totimpfstoffes als Alternative zu den bereits vorhandenen mRNA-Impfstoffen hat nicht den erhofften Anklang in der Bevölkerung gefunden. Rund 75,9 % gelten in Deutschland als grundimmunisiert, 59,8 % haben eine oder zwei Auffrischungsimpfungen erhalten (Stand 07. Juni 2022). Die Pandemie schlägt sich bei Borussia Dortmund nach wie vor am meisten im Spielbetrieb und beim Public Catering nieder. Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Nichtsdestotrotz kann Borussia Dortmund die Umsatzsphären der „Vor Covid-19“-Geschäftsjahre noch nicht erreichen. Das gut funktionierende Hygienekonzept hat immerhin den Fortgang des Spielbetriebs bis auf vereinzelte Spielverlegungen jederzeit sichergestellt, sodass Auskehrungen der TV-Vermarktungserlöse nie ernsthaft gefährdet waren. Trotz der Pandemie hat Borussia Dortmund seine Sponsorenattraktivität nicht verloren, was sich in einigen Vertragsverlängerungen und Neuabschlüssen im Sponsoring widerspiegelt. Um jedoch für etwaige Verluste, die sich aus Auswirkungen von derzeit unerwarteten weiteren Covid-19-bezogenen Maßnahmen oder Restriktionen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Schwankungen der Liquidität ergeben können, gewappnet zu sein, hat Borussia Dortmund eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Der daraus resultierende Liquiditätszufluss erfolgte Anfang Oktober 2021.

Wie erwartet, hat sich der Transfermarkt in den Wechselperioden der Spielzeit 2021/​2022 insgesamt etwas abgekühlt, jedoch konnten vereinzelt hohe Ablösesummen für Spieler vereinnahmt werden. Dies betraf mit dem vollzogenen Wechsel des Spielers Jadon Sancho zu Manchester United auch Borussia Dortmund. Nach wie vor kalkuliert Borussia Dortmund in seiner Finanz- und Liquiditätsplanung verschiedene Szenarien und Prämissen, insbesondere verschiedene Stadionauslastungen und Transferaktivitäten, die regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Dies ermöglicht Borussia Dortmund, Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Maßnahmen einleiten zu können, wie z. B. die Aufrechterhaltung angemessener Kontokorrentlinien. Borussia Dortmund fühlt sich weiter darin bestätigt, das eigenständige und übergeordnete Einzelrisiko „Ausbruch von Epidemien/​Pandemien“ zu führen, um so der Tragweite der Covid-19-Pandemie gerecht zu werden. Weiterhin wirkt sich dieses Einzelrisiko auf nahezu alle bestehenden Risiken aus. Aus Sicht Borussia Dortmunds ist die gesellschaftliche Überwindung der Pandemie nach wie vor auch der entscheidende Faktor hin zu einer Normalisierung der Umsatz- und Ergebnislage der Gesellschaft.

Als weiteres Risiko dieser Kategorie hat Borussia Dortmund „eine ungünstige volkswirtschaftliche Gesamtentwicklung“, einhergehend mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem bzw. rückläufigem wirtschaftlichem Wachstum, eingestuft.

Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat angesichts der gegenwärtigen Krisen seine Prognose der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland aktualisiert. Ukraine-Krieg, Lieferketten- und Inflationsprobleme haben erhebliche negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Erhöhte Unsicherheiten, eingeschränkte Handelsbeziehungen und gesunkene reale Kaufkraft beeinträchtigen Investitionen, Exporte und Konsum. Unter diesen Bedingungen wird für 2022 lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von 1,75 % und für 2023 – vorausgesetzt, die Krisenprobleme entspannen sich allmählich – mit 2,5 % gerechnet. Bei weiterer Eskalation hingegen – etwa bei einem kurzfristigen russischen Öl- und Gasstopp – bestünde die Gefahr einer rezessiven Entwicklung. Stark gestiegene Energiepreise, aber auch andere Rohstoff- und Lebensmittelpreise haben zu einem inflationären Anstieg der Verbraucherpreise geführt. Den Arbeitsmarkt hat das alles bislang weniger belastet, vielmehr hat die Zahl der Erwerbstätigen inzwischen wieder das Vorkrisenniveau erreicht. (Quelle: Hamburgisches WeltwirtschaftsInstitut [HWWI], 02. Juni 2022)

Das Risiko des „Rechtsextremismus“ ist weiterhin ein verstärkt auftretendes gesellschaftliches Risiko. Borussia Dortmund positioniert sich auch weiter deutlich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Dem Risiko begegnet Borussia Dortmund konzeptionell durch Prävention und Sanktionen in einem breiten Netzwerk gemeinsam mit Kooperationspartnern. Durch die klare Kommunikation gegen Rassismus und Diskriminierung sowie mit Maßnahmen gegen rechte Gesinnung, Antisemitismus, menschenverachtende Parolen und gegen das Vergessen schafft Borussia Dortmund auch weiterhin ein weltoffenes und vielfältiges Klima im und um das Stadion und nimmt damit seine gesellschaftliche Verantwortung wahr.

Die „zunehmende Gewaltbereitschaft im Stadion sowie die Zunahme persönlicher Diffamierungen im Fußball“ ist ein Risiko, das auch weiterhin höchste Aufmerksamkeit erfordert. Die Gewaltbereitschaft im Fußball ist auch im Berichtszeitraum weiterhin vorhanden, insbesondere auch einhergehend mit der Rückkehr der Zuschauer in die Stadien. Präventive Maßnahmen und Sicherheitskonzepte sorgen dafür, dass bereits im Vorfeld häufig gewaltbereite Gruppen erkannt und Ausschreitungen weitestgehend verhindert werden können. Borussia Dortmund wird diesem Risiko weiterhin mit verstärkten Sicherheitskontrollen, Kameraüberwachungen sowie Stadionverboten und Strafanzeigen entgegenwirken. Punktuell bauliche Anpassungen im Bereich der Zugänge sind auch künftig weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Stadionbesuches. Des Weiteren ist Borussia Dortmund gemeinsam mit weiteren Klubs aus NRW Teil der „Stadionallianz gegen Gewalt“. In Zusammenarbeit mit der Polizei sollen Täter schneller identifiziert, isoliert und der Justiz überstellt werden.

Im Streit um die „Gebühren zur Absicherung der Spielveranstaltungen“ votierten am 03. Dezember 2019 die Klubs der 1. und 2. Bundesliga dafür, dass die Bremer Polizeikosten in voller Höhe zulasten des SV Werder Bremen gehen. Außerdem wurden die Stundung eines Teilbetrags von 50 Prozent gegenüber dem SV Werder Bremen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht und die Ablehnung eines wie auch immer gearteten Fonds-Modells beschlossen. Die Übertragung dieser Kosten auf die Bundesligisten stellt ein Ertrags- und Liquiditätsrisiko – auch für Borussia Dortmund – dar.

Das High-Priority-Risiko „Social-Media-Aktivitäten“ zeigt, dass neue Technologien neben Entwicklungs- auch Risikopotenziale enthalten.

Soziale Medien dienen mittlerweile nicht mehr nur als Kommunikationsplattformen mit Fans und Sympathisanten, sondern zunehmend auch als Werbeformat für Marketingzwecke bzw. Sponsoring-Aktivitäten. Borussia Dortmund hat seine digitale Präsenz, auch wegen der durch die anhaltende Covid-19-Pandemie teilweise eingeschränkten direkten Kontaktmöglichkeit mit den Anhängern, stark ausgebaut. Dies beinhaltet auch ein entsprechendes Monitoring dieser Aktivitäten.

Um die Außendarstellung zu wahren und die Preisgabe von Interna zu vermeiden, gelten weiterhin für alle Mitarbeiter von Borussia Dortmund Social Media Guidelines.

Die „Verschärfung rechtlicher Bestimmungen“ wurde aufgrund der Fülle neuer Regelungen nunmehr als High-Priority-Risiko eingestuft. Unter anderem und nicht abschließend sind die Konsequenzen aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die neue Richtlinie der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Neuregelungen des Geldwäsche- und Lieferkettengesetzes zu nennen. Solche Verschärfungen gehen in der Regel mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand für Borussia Dortmund einher, der personelle Ressourcen bindet. Gegebenenfalls werden auch vermehrt Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

Ebenfalls neu als High-Priority-Risiko klassifiziert wurde das Risiko, das aus „politischen Entwicklungen“ resultiert. Auslöser war der Ausbruch des Ukraine-Kriegs mit all seinen humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen. Auch der Ukraine-Krieg wirkt sich -ähnlich wie die Covid-19-Pandemie – auf nahezu alle bestehenden Risiken aus.

Im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ist mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs – neben der Covid-19-Pandemie – eine weitere die Welt und Deutschland prägende Krise hinzugekommen. Neben der tiefen Bestürzung, die dies bei Borussia Dortmund auslöste, beeinträchtigt der Ukraine-Krieg insbesondere die volkswirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland, die nun von steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen und folglich hoher Inflation respektive geringerer Kaufkraft der Bürger geprägt ist. Davon ist auch Borussia Dortmund betroffen. Außerdem erfolgte aufseiten Borussia Dortmunds die Aufkündigung von Werbeverträgen russischer bzw. Russland-verknüpfter Sponsoren. Borussia Dortmund engagiert sich für die Menschen in der Ukraine, insbesondere durch Spendenkampagnen und das am 26. April 2022 abgehaltene Benefizspiel im SIGNAL IDUNA PARK zwischen Borussia Dortmund und dem ukrainischen Topklub Dynamo Kiew, das ein Zeichen gegen den Krieg und für den Frieden in Europa setzen sollte und dessen Reinerlös sorgsam ausgewählten Organisationen zur Unterstützung der Ukraine zugutekam.

Gruppe 4 – Wettbewerbsrisiken

Mit den Wettbewerbsrisiken sind Faktoren gemeint, die sich aus der Konkurrenz im nationalen und internationalen Profifußballgeschäft ableiten.

Diese Kategorie enthält sieben High-Priority-Risiken:

Eine „Einstellung des Spielbetriebs“ kann immense wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, da nahezu alle Erlösfelder Borussia Dortmunds vom Spielbetrieb abhängen bzw. beeinflusst werden. Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem reibungslosen sportlichen Ablauf deutlich gemacht. Durch die konsequente Umsetzung des DFL-Hygienekonzepts konnte die komplette Spielzeit 2021/​2022 ohne größere Terminprobleme, wenn auch größtenteils vor eingeschränkter Zuschauerkulisse, durchgeführt werden.

Das zweite Risiko dieser Kategorie, das als High-Priority-Risiko eingestuft worden ist, ist die „Entwicklung der TV-Vermarktungserlöse“. Nachdem in den letzten Jahren die TV-Rechte-Auktionen der DFL Deutsche Fußball Liga ein stetiges Wachstum der TV-Vermarktungserlöse mit sich brachten, ergab die Auktion für die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025 aufgrund der Covid-19-Pandemie geringere Einnahmen für die Klubs der 1. und 2. Fußballbundesliga als im vorangegangenen Rechtezeitraum; insgesamt rund EUR 4,4 Mrd. werden in diesem Zeitraum ausgeschüttet. Dies stellt zwar eine solide Planungsbasis, aber auch – insbesondere im Vergleich zur „Vor Covid-19“-Ära und zur englischen Premier League – eine spürbare Reduktion dar. Speziell die internationale Vermarktung der DFL Deutsche Fußball Liga bleibt bisher hinter den ambitionierten Erwartungen zurück. Künftige Auszahlungen von TV-Raten der DFL Deutsche Fußball Liga an die Klubs sind auch in Zukunft von der Durchführung des Spielbetriebs respektive den Vertrags- und fristgerechten Zahlungen der Medienpartner abhängig.

Das Financial Fairplay der UEFA, das 2011 startete und die finanzielle Gesundheit des europäischen Fußballs verbessern sollte, wurde nun grundlegend reformiert. Die Reformen der unter dem neuen Namen Financial Sustainability Regulations geführten Regelungen sollen den europäischen Fußball widerstandsfähiger gegen externe Schocks machen, vernünftige Investitionen fördern und den Fußball im Allgemeinen nachhaltiger agieren lassen. Kernbestandteile der Neuregelungen sind die drei Säulen Kostenkontrolle, Stabilität und Solvenz. Demnach dürfen Klubs grundsätzlich – auf Basis der „Kader-Kostenkontrolle“ – nur noch einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen für Kaderkosten, inklusive Transfers und Beraterkosten, ausgeben. Zudem erhöht sich die Anzahl der Prüfungen der Zahlungsfähigkeit der Klubs auf viermal pro Jahr, einmal durch nationale Lizenzkontrolleure, dreimal durch UEFA-Finanzexperten. Mögliche Strafen gehen über finanzielle Sanktionen hinaus und können zu Punktabzug, Transferverboten und dem Ausschluss aus Wettbewerben führen. Das Risiko der „Nichterfüllung der Vorgaben der Financial Sustainability Regulations“ und der mögliche Ausschluss von internationalen Wettbewerben oder mögliche finanzielle Strafen hätten erhebliche wirtschaftliche Folgen für Borussia Dortmund. Die Bedeutsamkeit, neben der sportlichen Qualifikation auch die Lizenz für die Teilnahme an den internationalen Vereinswettbewerben zu erhalten, machen die mittlerweile sehr lukrativen potenziell erzielbaren Ausschüttungen der UEFA sowie die weltweite Prestigeträchtigkeit der UEFA-Wettbewerbe deutlich. Zur Risikominimierung werden daher permanent die Einhaltung relevanter Vorgaben sowie Soll-Ist-Auswertungen überprüft.

Das Risiko des „Vereinswechsels von Leistungsträgern“ kann jederzeit, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, bei Borussia Dortmund eintreten. Der Abgang von Leistungsträgern, mit denen Borussia Dortmund auch über die Spielzeit hinaus plant, würde die Mannschaft punktuell, aber auch in ihrem Gefüge schwächen. Auch wenn der Erfolg selten auf den Schultern einzelner Spieler ruht, sollen bei der Zusammenstellung des Kaders die Positionen der ungeplanten Abgänge nicht vakant sein, sodass nicht kurzfristig gleichwertiger Ersatz gefunden werden müsste. Durch eine frühe Kaderplanung inklusive langfristiger Verträge, die Einnahme hoher Transfersummen zur Reinvestition in den Kader sowie intensives Scouting wird versucht, die sportlichen Konsequenzen eines potenziellen Vereinswechsels von Leistungsträgern abzufedern.

Als weiteres Risiko in dieser Kategorie wurde eine mögliche „Katastrophe im Stadion“ identifiziert. Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig auf Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft und gezielt zur Vorbeugung von Katastrophen geschult. Bauliche Maßnahmen im SIGNAL IDUNA PARK zur Verbesserung der Sicherheit, die Sicherung und Überwachung der Zu- und Abfahrtswege sowie eine verstärkte Absicherung der Immobilie bei Besuchen außerhalb der Spieltage sind nur einige der von Borussia Dortmund aktuell in die Wege geleiteten Gegenmaßnahmen, um die Sicherheit rund um die Spieltage zu gewährleisten.

Borussia Dortmund nutzt die jährlichen Sommerpausen, um in den SIGNAL IDUNA PARK zu investieren sowie Bauarbeiten und Modernisierungen durchzuführen. Durch stetige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen Substanzerhalt und Sicherheit an erster Stelle stehen, wird die Immobilie, deren Grundstock 1974 mit 54.000 Plätzen eröffnet und durch drei Ausbaustufen umgestaltet wurde, den neuen Sicherheits- und Komfortstandards angepasst. Im Vergleich zu vielen anderen Sportstätten der Bundesliga, die im Zuge der WM 2006 neu errichtet wurden, gehört der SIGNAL IDUNA PARK zu den älteren aktiv genutzten Stadien der Bundesliga. Aufgrund der regelmäßig hohen Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK und der zunehmenden Anforderungen an Spielstätten auch im Hinblick auf die Sicherheit der Besucher bewertet Borussia Dortmund den Investitionsbedarf des SIGNAL IDUNA PARK als High-Priority-Risiko. Derzeitige Investitionen in den SIGNAL IDUNA PARK, die nicht nur zur Substanzerhaltung durchgeführt werden, dienen insbesondere der Digitalisierung und Modernisierung des Stadions sowie der Einhaltung von Vorgaben im Rahmen der EURO 2024, wenngleich die Substanzerhaltung sowie die Aufrechterhaltung und Gewährleistung von Sicherheitsstandards für die Besucher im SIGNAL IDUNA PARK – gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Konsequenzen – oberste Priorität haben.

Ein weiteres High-Priority-Risiko, ebenfalls den SIGNAL IDUNA PARK betreffend, sind die „Folgeschäden des Bergbaus“. Die Ära der Steinkohle in Deutschland ist beendet. Neben der Erinnerung bleibt die Gefahr, denn Bergbau verschwindet nie spurlos. Kaum ein anderes Bundesland hat mit Tagesbrüchen so sehr zu kämpfen wie NRW. Geschätzt etwa 60.000 verlassene Stollen liegen hier unter der Erde. Genau weiß man es nicht, denn Bergbau gibt es in NRW seit dem Mittelalter. Nur die Hälfte aller Gruben und Stollen ist verzeichnet. Borussia Dortmund nutzt die rund um den SIGNAL IDUNA PARK gelegenen Grundstücksflächen für Parkplätze oder zur Lagerung von Produkten für den Spielbetrieb.

Der Containerplatz Südwest, der als Logistikfläche genutzt wird, ist ein Terrain, dessen Topografie mit Fragezeichen versehen war, weshalb dort Tagbrüche und sonstige Senkungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Durch den Abschluss der Bauarbeiten im Rahmen der Ertüchtigung des Containerplatzes sind diese Gefahren behoben. Nichtsdestotrotz steht nach wie vor jede bauliche Maßnahme unter dem Vorbehalt der Prüfung potenzieller Folgeschäden des Bergbaus.

Gruppe 5 – Liquiditätsrisiken

Bei den Liquiditätsrisiken handelt es sich um alle mit Zahlungsflüssen und finanziellen Belastungen im Zusammenhang stehenden Risiken.

Diese Kategorie enthält vier High-Priority-Risiken:

Ein „Ausfall bedeutender Geldgeber und Sponsoren“ durch Zahlungsunfähigkeit könnte die Liquidität von Borussia Dortmund auch zukünftig deutlich belasten. Gerade aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie sowie des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden negativen ökonomischen Folgen für die deutsche und die Weltwirtschaft stehen Ausfälle bedeutender Geldgeber und Sponsoren und die entsprechend erarbeiteten Gegenmaßnahmen weiterhin im Fokus. Das seit Jahren bestehende Debitoren- und Forderungsmanagement wird stetig den aktuellen Gegebenheiten und der zunehmenden Globalisierung angepasst. Derzeit gibt es allerdings keine Anzeichen für einen Ausfall eines bedeutenden Geldgebers/​Sponsors im Umfeld von Borussia Dortmund. Borussia Dortmund steht mit seinen wichtigsten Partnern und seinem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH in regem Austausch und pflegt zu ihnen ein intensives Vertrauensverhältnis. Dies zeigt sich zum einen auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Außerdem konnte Borussia Dortmund zum anderen die Partnerschaft mit SIGNAL IDUNA – einem strategischen Partner – während der Zeit von Pandemie und Ukraine-Krieg vorzeitig bis zum 30. Juni 2031 verlängern. Diverse Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen im Sponsoring lassen weiterhin vermuten, dass die „Nach Covid-19“-Sponsoringbereitschaft von potenziellen und bestehenden Sponsoren nach wie vor bestehen wird.

Das Risiko, das aus einem „Forderungsausfall durch Zahlungsunfähigkeit“ resultiert, ist durch die anhaltende Covid-19-Pandemie und den Ausbruch des Ukraine-Kriegs weiterhin als High-Priority-Risiko klassifiziert.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und insbesondere der Ausbruch des Ukraine-Kriegs haben für Deutschland und weltweit einen der stärksten Wirtschaftseinbrüche der Nachkriegszeit verursacht. Dies wird auch die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen bzw. Fußballklubs weiterhin beeinflussen. Borussia Dortmund rechnet damit, dass Probleme bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auftreten könnten. Das oberste Ziel ist weiterhin, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Deshalb ist es umso wichtiger, die bereits erarbeiteten Maßnahmen, wie etwa Bonitätsprüfungen ausländischer Unternehmen oder die allgemeine Vertragsgestaltung mit hohen Upfront-Zahlungen, durchzuführen. Das Mahnwesen ist ebenfalls besonders gefordert. Ebenso steht Borussia Dortmund mit seinen Partnern und seinem Vermarkter SPORTFIVE Germany GmbH hinsichtlich Forderungen aus Werbeerlösen in regem Austausch. Neben den bereits genannten Maßnahmen kann auch das Factoring von Transferforderungen als ein liquiditätssteuerndes Element herangezogen werden.

Die „Aufrechterhaltung der Liquidität“ hat für Borussia Dortmund oberste Priorität und ist im Rahmen der Risikobewertung im Zuge der anhaltenden Covid-19-Pandemie und des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs weiterhin als High-Priority-Risiko quantifiziert. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Szenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Insbesondere werden sowohl unterschiedliches sportliches Abschneiden als auch verschiedene – insbesondere durch Covid-19 bedingte – äußere Rahmenbedingungen als Szenariorechnungen kalkuliert, um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen und geeignete liquiditätssichernde Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Darunter fiel neben anderen die in diesem Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossene Kapitalerhöhung. Außerdem bestand zum Bilanzstichtag ein Kontokorrentrahmen von TEUR 120.000; für das kommende Geschäftsjahr werden TEUR 75.000 als Kontokorrentlinie aufrechterhalten.

Um das Risiko „Volumen der Spielergehälter“ so gering wie möglich zu halten, werden zu Beginn der Saisonplanung Personalaufwendungen auch in Hinblick auf Transfergeschäfte budgetiert. Hier wird zunächst das Hauptaugenmerk auf die fixen Bestandteile der Spielergehälter gerichtet, da diese unabhängig vom sportlichen Verlauf einer Saison anfallen. Die variablen Bestandteile der Arbeitsverträge sind ebenfalls Teil der Budgetplanung, treten jedoch zumeist erst beim Erreichen eines sportlichen Erfolges ein, durch den dann zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Die anfallenden Personalaufwendungen werden stetig überwacht, anhand der aktuellen Gegebenheiten hochgerechnet und der Geschäftsführung berichtet. Zudem wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – und der damit verbundenen Ergebnis- und Liquiditätsauswirkungen kurz- bis mittelfristig angestrebt, um diesbezügliche, mögliche Mindereinnahmen durch eine Personalkostenreduktion abzufedern.

Für das Zinsänderungsrisiko, das Kreditrisiko, das Risiko Betriebsmittel und das Risiko Ökologische Entwicklungen liegen aktuell keine High-Priority-Risiken vor.

CHANCEN

Durch die erneute direkte Qualifikation für die UEFA Champions League besteht für Borussia Dortmund abermals die Möglichkeit, seine Position in Europas Spitzengruppe zu festigen und erneut an der Ausschüttung des lukrativen Wettbewerbs zu partizipieren.

Im sportlichen Bereich setzt Borussia Dortmund neben Kontinuität auch auf neue personelle Impulse und Strukturen. Nach einer intensiven Saisonanalyse, an der neben Marco Rose auch Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender der Geschäftsführung), Michael Zorc (Sportdirektor), Sebastian Kehl (Leiter der Lizenzspielerabteilung) und Matthias Sammer (externer Berater) teilgenommen haben, kam Borussia Dortmund zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit mit Trainer Marco Rose sowie seinen Co-Trainern vorzeitig zu beenden. Edin Terzic, im vergangenen Jahr als BVB-Interimscoach Pokalsieger und zuletzt Technischer Direktor bei Borussia Dortmund, wird den Profikader ab der kommenden Saison trainieren und hat einen bis zum 30. Juni 2025 datierten Vertrag unterschrieben. Borussia Dortmund ist überzeugt davon, dass Edin Terzic, der Borussia Dortmund, das Umfeld sowie einen großen Teil der Mannschaft kennt, genau an den Stellschrauben ansetzt, die nötig sind, um den Anhängern erfolgreichen Fußball bieten, wieder das „Borussia Dortmund“-Gefühl ausstrahlen und so einen sportlichen Neuanfang einleiten zu können. Neben Edin Terzic als Cheftrainer komplettieren Peter Hermann, der für Erfahrung pur steht, und Sebastian Geppert, der bereits in der Saison 2020/​2021 zu Terzics Assistenten zählte sowie Erfolge im Nachwuchsbereich aufweisen kann, das Trainer-Team.

Nach 44 Jahren als Spieler und Funktionär in Schwarzgelb verlässt Sportdirektor Michael Zorc Borussia Dortmund. Sebastian Kehl tritt ab dem 01. Juli 2022 die Nachfolge von Michael Zorc als Sportdirektor an. Seit Beginn der Saison 2018/​2019 fungierte Sebastian Kehl als Borussia Dortmunds Leiter der Lizenzspielerabteilung und konnte so bereits wichtige Erfahrungen sammeln und sich sukzessive – in Kooperation mit Michael Zorc – in alle relevanten Themenfelder eines Sportdirektors einarbeiten und wird künftig eigene Impulse setzen. Sebastian Kehls Vertrag läuft – ebenso wie der von Lars Ricken (Direktor Nachwuchsleistungszentrum) – derzeit bis Juni 2025. Diese langfristige Ausrichtung auf den sportlichen Führungsebenen bietet Borussia Dortmund Planungssicherheit und den Verantwortlichen die Chance, das bereits bestehende große Vertrauensverhältnis weiter auszubauen und identifizierte Verbesserungspotenziale umzusetzen.

Mit 69 Punkten und abermals der Vizemeisterschaft hat Borussia Dortmund eine mehr als solide Bundesligasaison absolviert und konnte so erneut die Qualifikation für die UEFA Champions League sicherstellen. Das Abschneiden in den Pokal-Wettbewerben war hingegen alles andere als zufriedenstellend. Nichtsdestotrotz ist das Potenzial der Mannschaft groß. Dieses gilt es nun über die komplette Spielzeit und in allen Wettbewerben abzurufen. Mit den Innenverteidigern Niklas Süle und Nico Schlotterbeck, die zur Stabilisierung des Defensivverbundes beitragen sollen, dem Offensivspieler Karim Adeyemi, der mit seiner Schnelligkeit mehr Variabilität ins Offensivspiel bringen soll, dem gestandenen Stürmer Sébastien Haller, der mit seiner hohen körperlichen Präsenz und Abschlussqualität künftig als klassischer Mittelstürmer agieren wird, sowie dem defensiven Mittelfeldspieler Salih Özcan, der als ungemein zweikampf- und kopfballstark gilt, konnte Borussia Dortmund fünf Nationalspieler – darunter drei deutsche – verpflichten und langfristig binden. Die Mischung aus Robustheit, Führungsstärke und jugendlicher Frische im Spielerkader sowie Beständigkeit auf den sportlichen Führungsebenen soll die Mannschaft in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und den größtmöglichen sportlichen Erfolg zu erreichen. Borussia Dortmund verfügt über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. Dies bleibt auch weiterhin den europäischen Spitzenklubs nicht verborgen, sodass stets die Möglichkeit lukrativer Transfers besteht.

Weitere Potenziale im sportlichen Bereich liegen im Unterbau, wo wichtige Grundlagen gelegt werden, um sportliche Ziele zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde das Trainingsgelände in Brackel baulich um die Geschäftsstelle Sport ergänzt. Diese Investition ermöglicht eine noch engere Verzahnung aller der Abteilung Sport zugehörigen Bereiche. Borussia Dortmund erhofft sich durch die direkte Nähe zum Trainingsgeschehen, noch effizienter und zielgerichteter arbeiten und die Durchlassfähigkeit von Jugendspielern in die Profi-Abteilung weiter optimieren zu können. Mit Jamie Bynoe-Gittens, Lion Semić und Tom Rothe haben in der abgelaufenen Spielzeit abermals drei weitere ehemalige Jugendspieler den Durchbruch in den Profikader geschafft und ihr Profidebüt in der Fußballbundesliga feiern können; weitere junge Talente stehen auf dem Sprung in den Profikader. Zudem setzt Borussia Dortmund auch im Nachwuchsbereich auf Kontinuität und hat dementsprechend die Zusammenarbeit mit U19-Trainer Mike Tullberg, der mit seinem Team in dieser Spielzeit die Deutsche Meisterschaft feiern konnte und bereits bewiesen hat, Spieler individuell weiterentwickeln zu können, vorzeitig bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Borussia Dortmund pflegt intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Diese Kontinuität war auch in Krisenzeiten Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses. Dies zeigt sich auch in den individuellen Lösungen, die Borussia Dortmund mit seinen Partnern hinsichtlich Kompensationsleistungen für entfallende (Hospitality-)Leistungen finden konnte. Der Großteil der aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie von Borussia Dortmund nicht erbrachten (Hospitality-)Leistungen konnte mit anderen (Werbe-)Leistungen kompensiert werden, sodass Borussia Dortmunds Partner kaum Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. Dieses gute Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt in Krisenzeiten geben Planungssicherheit. Außerdem haben Borussia Dortmund und die SIGNAL IDUNA Gruppe in den Zeiten von Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg ein starkes Signal gesetzt und ihre Partnerschaft vorzeitig bis 30. Juni 2031 verlängert. Darüber hinaus konnte Borussia Dortmund diverse weitere Vertragsverlängerungen und Neuabschlüsse im Sponsoring verzeichnen. Borussia Dortmund geht indes davon aus, die Werbeeinnahmen im nächsten Geschäftsjahr weiter steigern zu können. Borussia Dortmunds Strahlkraft ist – trotz Pandemiezeiten -nach wie vor ungebrochen.

Im Verlauf der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund im Rahmen wechselnder Coronaschutzverordnungen immerhin durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen. Borussia Dortmund hofft, dass das Pandemiegeschehen in der kommenden Saison die Rückkehr zur Vollauslastung über die gesamte Spielzeit zulässt und sieht darin die große Chance, auch seine direkten Interaktionsmöglichkeiten mit den Fans wieder voll wahrnehmen zu können. In Zeiten der anhaltenden Covid-19-Pandemie, in denen die persönlichen Kontaktmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt sind, steht weiterhin die digitale Kommunikation mit den Anhängern mehr denn je im Mittelpunkt. Dementsprechend wurden und werden neue digitale Formate etabliert. Diese intensivere digitale Kommunikation birgt die Chance, Anhänger trotz des zum Teil eingeschränkten Stadionerlebnisses noch enger an den Klub zu binden und neue Anhänger für Borussia Dortmund zu begeistern. In diesem Geschäftsjahr beispielsweise hat Borussia Dortmund eine virtuelle Sommertour 2021 durchgeführt, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten eingelegt hat, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans weltweit an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION

Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken und der Überprüfung der Gesamtrisikolage wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern führen könnten.

Durch sein Risikomanagement ist Borussia Dortmund in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmen zu erfüllen. Die Überprüfung der Risikolage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikofelder nicht den Fortbestand von Borussia Dortmund gefährdet.

Die interne Anwendung der Neuerungen des IDW PS 340 n. F. zum Nachweis der Risikotragfähigkeit hat ergeben, dass keine Bestandsgefährdung Borussia Dortmunds hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt.

PROGNOSEBERICHT

ERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Laufe des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2021/​2022 ist mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs – neben der Covid-19-Pandemie – eine weitere die Welt und Deutschland prägende Krise hinzugekommen. Neben der tiefen Bestürzung, die dies bei Borussia Dortmund auslöste, beeinträchtigt der Ukraine-Krieg insbesondere die volkswirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland, die nun von steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen und folglich hoher Inflation respektive geringerer Kaufkraft der Bürger geprägt ist. Davon ist auch Borussia Dortmund betroffen. Die Gefahr einer rezessiven Entwicklung ist gegeben. Dies kann sich auch negativ auf das Sponsoringinteresse und die Ticketnachfrage auswirken.

Das Pandemiegeschehen ist ebenfalls weiterhin präsent. Die Covid-19-Sommerwelle sorgt für steigende Inzidenzen. Aufgrund mittlerweile deutlich weniger durchgeführter PCR-Tests liegt die Dunkelziffer der Erkrankungsfälle vermutlich weitaus höher, jedoch dominieren überwiegend eher mildere Verläufe die Krankheitsverläufe. Nichtsdestotrotz wird auch der Profifußball – bei einer potenziell schärferen Zuspitzung des Infektionsgeschehens bzw. der Hospitalisierungsrate – seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten.

Sportlich beendete Borussia Dortmund die Spielzeit 2021/​2022 mit 69 Punkten als Vizemeister und qualifizierte sich damit für die wirtschaftlich lukrative Gruppenphase der UEFA Champions League in der kommenden Saison. Somit nimmt Borussia Dortmund seit der Saison 2010/​2011 zum dreizehnten Mal in Folge an internationalen Wettbewerben teil. Neben der sportlichen Weichenstellung konnte Borussia Dortmund durch den Transfer des Spielers Erling Haaland zu Manchester City bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/​2023 einen wesentlichen Ergebnisbeitrag erzielen.

VORAUSSICHTLICHE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

Spielbetriebs- und Cateringerlöse sind zwingend an die Höhe der zugelassenen Zuschauerzahlen im SIGNAL IDUNA PARK gekoppelt. Die Unsicherheiten im Rahmen der Covid-19-Pandemie – gerade im Hinblick auf Zuschauerzahlen – bleiben nach wie vor bestehen, wenngleich die Kapazitätsbeschränkungen zum Ende der Saison 2021/​2022 vom Gesetzgeber aufgelöst worden sind und Borussia Dortmund nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen -davon ausgeht, in der Spielzeit 2022/​2023 wieder deutlich mehr Zuschauer als in der diesjährigen Saison, in der durchschnittlich rund 38.000 Zuschauer die Heimspiele besuchten konnten, im SIGNAL IDUNA PARK begrüßen zu können. Daher rechnet Borussia Dortmund mit steigenden Ticket- und Cateringeinnahmen im Vergleich zur abgelaufenen Saison. Ob das Erlösniveau der Vor-Pandemie-Zeit erreicht werden kann, hängt vom Verlauf der Covid-19-Pandemie und restriktionsfreien Zuschauerzahlen ab.

Die Qualifikation für die Teilnahme an der Gruppenphase zur UEFA Champions League verschafft Borussia Dortmund weiterhin gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Neben Einnahmen durch die Teilnahme am Wettbewerb und ein positives Abschneiden innerhalb des Wettbewerbes können die mediale Reichweite und die Bekanntheit gesteigert werden, was sowohl die Interaktion mit den Fans vertiefen als auch neue Anhänger für Borussia Dortmund begeistern soll. Eine fortlaufende und regelmäßig an die Gegebenheiten angepasste Internationalisierungsstrategie soll diese Effekte weiter begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist Borussia Dortmund bestrebt, seine digitale Präsenz weiter auszubauen und zu professionalisieren. Borussia Dortmund reagiert somit auf gesamtgesellschaftliche Trends und zahlt in hohem Maße auf die Attraktivität der Marke Borussia Dortmund ein. Damit einhergehende zunehmende internationale Bekanntheit ermöglicht die erfolgreiche Erschließung ausländischer Märkte. Hierunter fiel beispielsweise die durchgeführte Virtuelle Sommertour 2021, bei der Borussia Dortmund vom 10. bis 18. Juli 2021 virtuelle Stopps in neun Ländern auf insgesamt drei Kontinenten eingelegt hat, um so den Klub noch näher und noch enger an seine internationale Fangemeinde und seine internationalen Partner zu bringen und alle Fans weltweit an schwarzgelben Erlebnissen teilhaben zu lassen.

Seit der Saison 2020/​2021 läuft Borussia Dortmund mit zwei verschiedenen Trikotsponsoren auf. Die Evonik Industries AG ist Trikotsponsor bei allen internationalen Pokalwettbewerben, Freundschaftsspielen im Ausland sowie im DFB-Pokal, während in der Fußball-Bundesliga das Logo der 1&1 Telecommunication SE auf dem Trikot steht. Dieses innovative Sponsoringmodell, das im Rahmen der Internationalisierungsstrategie etabliert worden ist, birgt auch künftig weitere Erlöspotenziale, da in Kooperation mit den jeweiligen Partnern zielgenaue Märkte angesprochen werden können. Borussia Dortmund setzt auch in der Saison 2022/​2023 auf die Vermarktung der virtuellen Werbung. So ist es möglich, die Werbebanden des SIGNAL IDUNA PARK für die Übertragung ins Ausland virtuell zu überblenden und so die Bedürfnisse des jeweiligen Marktes zu bedienen. Dies stellt gerade für die internationalen Partner von Borussia Dortmund eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Kunden weltweit zu erreichen und erfreut sich daher weiter zunehmender Popularität. Daher tätigt Borussia Dortmund auch künftig Investitionen in den Ausbau der LED-Banden im und am SIGNAL IDUNA PARK. Trotz der anhaltenden Covid-19-Pandemie und den korrespondierenden wirtschaftlichen Einschnitten hat der Profifußball in Deutschland nicht an Attraktivität verloren. Borussia Dortmund pflegt zudem intensive und kontinuierliche Beziehungen zu seinen Sponsoring-Partnern. Die Strahlkraft Borussia Dortmunds ist nach wie vor ungebrochen, denn trotz Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg konnte Borussia Dortmund diverse Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen im Sponsoring verzeichnen. Ausführlich ist hier die vorzeitige Verlängerung der seit 1974 bestehenden Partnerschaft mit der SIGNAL IDUNA Gruppe bis zum 30. Juni 2031 zu nennen.

Der üblicherweise zum Geschäftsjahresende stattfindende Dauerkartenverkauf für die Folgesaison, der in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Covid-19-bedingten Unsicherheiten nicht wie gewohnt in die Tat umgesetzt werden konnte, wurde nun wieder durchgeführt und wie immer bei 55.000 verkauften Dauerkarten gestoppt.

In der Saison 2021/​2022 konnte Borussia Dortmund – trotz Zuschauerbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie – nahezu alle vertraglichen Leistungen im Hospitality-Bereich erbringen und geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens davon aus, dies auch für die Spielzeit 2022/​2023 leisten zu können.

Borussia Dortmund befindet sich daher auch in der kommenden Spielzeit in einem ambitionierten Markt- und Wettbewerbsumfeld.

Ein wesentliches Augenmerk der erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt auf den Erlösen aus der TV-Vermarktung.

Die derzeitig vergebenden Medienrechte betreffen die Spielzeiten 2021/​2022 bis 2024/​2025. Für diese vier Saisons können die Klubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich EUR 1,1 Mrd. rechnen, was einem Gesamterlös in Höhe von EUR 4,4 Mrd. entspricht. Die Verteilung der Medienerlöse wurde im Dezember 2020 beschlossen. Ansatzpunkt ist eine höhere Stabilität und mehr Solidarität. Vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen in der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte, einer Konsolidierungsphase der internationalen Märkte und erheblichen Erlösausfällen der Klubs während der Covid-19-Pandemie zielt die Verteilungssystematik vor allem darauf ab, in unsicheren Zeiten Stabilität zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Solidaritätsgedankens zukunftsgerichtete Impulse zu setzen. Dies verschafft den Klubs der Bundesliga in aktuell schwierigen Zeiten eine solide Planungsbasis.

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat zudem die Teilnehmer der ersten und zweiten Bundesliga konkret über das voraussichtliche Ausschüttungsvolumen für die Spielzeit 2022/​2023 informiert. Borussia Dortmund kann dabei mit Einnahmen in Höhe von rund TEUR 80.000 rechnen. Die angekündigten Auszahlungen der TV-Gelder bieten eine solide Planungsbasis. Dennoch sind ein unterbrechungsfreier Verlauf der Saison 2022/​2023 sowie vertragskonforme Zahlungen der Partner für eine Einhaltung der vorgesehenen Auskehrungshöhen und -zeitpunkte entscheidende Parameter.

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Erlöse aus der internationalen TV-Vermarktung der UEFA. Die Covid-19-bedingten Ausfälle für die an der UEFA Champions League teilnehmenden Vereine belaufen sich auf EUR 416,5 Mio. in der Spielzeit 2019/​2020 und auf EUR 57,3 Mio. in der Spielzeit 2020/​2021. Es wurde beschlossen, die EUR 416,5 Mio. in gleichen Teilen (EUR 83,4 Mio.) über fünf Spielzeiten von 2019/​2020 bis 2023/​2024 sowie die EUR 57,3 Mio. in gleichen Teilen (EUR 14,3 Mio.) über vier Spielzeiten von 2020/​2021 bis 2023/​2024 von den Ausschüttungen abzuziehen; so wird eine Streckung der Auswirkungen erzielt. Konkret werden die Kürzungen bereits vor Ausschüttung an die Klubs von der UEFA vorgenommen. Nichtsdestotrotz bleiben die geplanten Ausschüttungen äußerst attraktiv.

Die Vermarktung des Stadions ermöglicht weitere Erlöspotenziale. Dazu zählt unter anderem die Durchführung von Stadiontouren sowie von externen Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen. Außerdem werden Fußballschulkurse angeboten. Borussia Dortmund geht nach derzeitiger Lage des Infektionsgeschehens – vorbehaltlich politischer Änderungen – davon aus, externe Veranstaltungen und Fußballschulkurse ohne größere beeinträchtigende Auflagen anbieten und so entsprechende Erlöse erwirtschaften zu können. Nichtsdestotrotz sind auch hier politische Entscheidungen und behördliche Vorgaben über die Einnahmemöglichkeiten richtungsweisend.

Das Transfergeschäft ist ein wichtiges Aktionsfeld von Borussia Dortmund und stellt wie in den Vorjahren eine der bedeutsamsten Einnahmequellen des Fußballgeschäftes dar. Mit Blick auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfolgt Borussia Dortmund jedoch den Grundsatz, Transfereinnahmen nur eingeschränkt in die Planung einzubeziehen, gleichwohl die Transferpolitik eine wesentliche Möglichkeit darstellt, hohe Einnahmen zu erzielen. Transfergeschäfte werden demnach immer vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bewertet. Hohe Transfersummen bedeuten meist auch einen Qualitätsverlust innerhalb des Teams; dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass werthaltige Transfers entgegen den sportlichen Interessen abgeschlossen werden. Aufgrund des nachhaltigen sportlichen Erfolges treten vermehrt Spieler von Borussia Dortmund in den Fokus anderer Topklubs.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und zusätzlich der Ausbruch des Ukraine-Kriegs beeinflussen nach wie vor auch das Transfergeschehen. Es ist – angelehnt an die beiden letztjährigen Sommertransferfenster – davon auszugehen, dass die Ablösesummen für Spieler durch die wirtschaftliche Unsicherheit und die weltweit geringeren Einnahmen weiterhin insgesamt vorübergehend geringer ausfallen werden. Trotz der eventuell zu erwartenden Einbußen und der unklaren Entwicklung bleiben die europäischen Ligen attraktiv für junge Talente. Außerdem verfügt Borussia Dortmund über eine Mannschaft, die eine hohe Qualität aufweist. So ist im Sommer 2022 nichtsdestotrotz von einem aktiven Transfermarkt auszugehen, auf dem voraussichtlich auch vereinzelt sehr lukrative Transferdeals abgeschlossen werden können. Hier ist aus Sicht Borussia Dortmunds insbesondere der Transfer des Spielers Erling Haaland zu Manchester City im Juli 2022 zu nennen.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die Covid-19-Pandemie und zusätzlich der Ausbruch des Ukraine-Kriegs überschatten weiterhin das wirtschaftliche Handeln deutscher Unternehmen und stellt sie vor die große Herausforderung, in einem von hohen Unsicherheiten geprägten Umfeld zu agieren. Der Ukraine-Krieg sorgt für steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise und folglich für eine hohe Inflation respektive geringere Kaufkraft der Bürger; die Gefahr einer rezessiven Entwicklung ist gegeben. Die Restriktionen für Unternehmen bzw. den Profifußball im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind derzeit zwar als moderat anzusehen, jedoch wird auch der Profifußball – bei einer potenziell schärferen Zuspitzung des Infektionsgeschehens bzw. der Hospitalisierungsrate – wieder seinen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie leisten. Dies wird die wirtschaftliche Planung noch einige Zeit begleiten. Dank der Festigung eines soliden wirtschaftlichen Fundaments in der Vergangenheit sowie gezielt eingesetzter Gegenmaßnahmen wird Borussia Dortmund diese weiterhin von Unklarheiten geprägte Zeit überstehen. Durch die starke Abhängigkeit von politischen Entscheidungen und der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs besteht eine große Prognoseunsicherheit. Somit sind Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens weiter von einer hohen Ungewissheit geprägt.

ERWARTETE ERTRAGSLAGE

Voraussichtliche Ergebnisentwicklung

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und der Ausbruch des Ukraine-Kriegs stellen Deutschland und die Welt weiterhin vor große Herausforderungen. Die Folgen des Ukraine-Kriegs – steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise und folglich hohe Inflation respektive geringere Kaufkraft – spüren alle Unternehmen und Bürger in sämtlichen Lebensbereichen. Die Restriktionen für den Profifußball im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind derzeit zwar als moderat anzusehen, eine schärfere Zuspitzung des Infektionsgeschehens würde die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2022/​2023 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften jedoch gegebenenfalls negativ beeinträchtigen.

Für die neue Spielzeit wird grundsätzlich ein Spielbetrieb ohne wesentliche Einschränkungen geplant, sodass die Erlösfelder des Spielbetriebs und des Public Catering im Vergleich zur Vorsaison voraussichtlich ansteigen werden.

Borussia Dortmund geht trotz der wirtschaftlichen Unklarheiten von einem bedingt aktiven Transfermarkt aus, auf dem vereinzelt sehr lukrative Transfergeschäfte abgeschlossen werden können, sodass das Ergebnis aus Transfertätigkeit einen nicht unwesentlichen Ergebnisbeitrag leisten wird.

Sportliche Erfolge und die damit einhergehenden möglichen Ergebnisbeiträge werden im Rahmen der Prognose traditionell eher defensiv berücksichtigt.

Die Geschäftsführung geht derzeit für das kommende Geschäftsjahr 2022/​2023 von einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 2.000 bis TEUR 7.000 aus.

Aufgrund voraussichtlich unwesentlicher Finanz- und Steuerergebnisse in diesem von hoher Unsicherheit geprägten Planungsszenario wird das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) im Wesentlichen dem prognostizierten Konzernjahresüberschuss entsprechen. Das operative Ergebnis (EBITDA) würde aufgrund laufender Abschreibungen um rund TEUR 99.000 über dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) liegen und sich voraussichtlich auf TEUR 101.000 bis TEUR 106.000 belaufen.

Voraussichtliche Entwicklung der Umsätze und der Bruttokonzerngesamtleistung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Borussia Dortmund Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 351.645 und eine Bruttokonzerngesamtleistung in Höhe von TEUR 456.886. Im kommenden Berichtszeitraum wird ein Anstieg auf rund TEUR 394.000 – bezogen auf die Umsätze – erwartet, der voraussichtlich auf Steigerungen in allen Erlösbereichen zurückzuführen sein wird. Für die Bruttokonzerngesamtleistung prognostiziert Borussia Dortmund aufgrund voraussichtlich wesentlicher Transferentgelte einen Wert von rund TEUR 489.000. Restriktionen im Rahmen der Covid-19-Pandemie oder eine weitere Eskalation des Ukraine-Kriegs können sich jedoch jederzeit negativ auf nahezu alle Umsatzbereiche der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften auswirken.

Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher operativer Aufwendungen

Das Kostenmanagement hat weiterhin höchste Priorität für Borussia Dortmund. Kosteneffizient zu agieren, liefert einen wesentlichen Ergebnisbeitrag. Daher arbeitet Borussia Dortmund stetig an einer weiteren Optimierung.

Die Personalaufwendungen umfassen rund die Hälfte der anfallenden operativen Aufwendungen. Dabei sind Teile dieser Personalaufwendungen von den sportlichen Erfolgen der Lizenzmannschaft abhängig und werden leistungsbezogen gewährt, sodass diese Ausgaben immer auch mit erlösgenerierenden sportlichen Erfolgen einhergehen. Kurz- bis mittelfristig wird verstärkt eine Variabilisierung der Personalkosten im Lizenzbereich im Hinblick auf das sportliche Abschneiden – vor allem in den UEFA-Wettbewerben bzw. der Qualifikation für diese – angestrebt.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen hängen zum Teil ebenfalls von der Anzahl der Spiele und den sportlichen Erfolgen ab. Trotz Kostenoptimierung können operative Aufwendungen, die mit einer wesentlichen Erlössteigerung und einem entsprechenden Ergebnisbeitrag korrespondieren, ansteigen.

Aufgrund des anhaltenden Ukraine-Kriegs ist mit weiter steigenden Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreisen zu rechnen, die die operativen Aufwendungen – insbesondere im Catering und Spielbetrieb – im Vergleich zum Vorjahr ansteigen lassen werden.

ERWARTETE DIVIDENDE

Aufgrund des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags im Berichtszeitraum wird die Geschäftsführung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 keine Dividendenausschüttung vorschlagen.

ERWARTETE FINANZLAGE

Investitions- und Finanzplan

Die Verbesserung der sportlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Infrastruktur haben oberste Priorität für die Entwicklung des Kerngeschäfts.

Borussia Dortmund setzt derzeit auf eine eher aktivere Transferpolitik, wenngleich die Transferausgaben grundsätzlich lediglich in der Größenordnung getätigt werden, wie ihnen auch Transfereinnahmen gegenüberstehen. Ebenso werden zukunftsträchtige Investitionen in die Digitalisierung und Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK wieder aufgenommen. Nichtsdestotrotz wirken sich die anhaltende Covid-19-Pandemie und der Ausbruch des Ukraine-Kriegs auch nach wie vor auf die Investitionstätigkeit der Gesellschaft aus.

Grundsätzlich werden finanzielle Risiken durch zurückhaltende und sehr überlegte Planung gering-gehalten. Wesentliche Finanzrisiken, die aufgrund von sportlich nicht zu garantierenden Erfolgen auftreten könnten, werden nicht eingegangen.

Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung

Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 erwartet Borussia Dortmund aufgrund der getroffenen Annahmen einen positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von TEUR 45.000. Insbesondere aufgrund von Transfertätigkeiten oder eintretenden Abweichungen von der Prognose zukunftsbezogener Annahmen bezüglich des sportlichen Erfolgs sowie durch Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs kann sich dieser Wert noch ändern. Der Free Cashflow wird voraussichtlich TEUR 0 betragen.

GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG

Das kommende Geschäftsjahr 2022/​2023 ist weiter durch potenzielle wirtschaftliche Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie sowie im Zuge des Ukraine-Kriegs geprägt. Durch die gute Ertragslage der „Vor Covid-19“-Geschäftsjahre, eine – trotz eines erneut ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrags zum 30. Juni 2022 – aufgrund der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung gestärkte Eigenkapitalposition in Höhe von nun TEUR 280.501 (30. Juni 2021 TEUR 232.637), was einer Eigenkapitalquote von rund 61,64 Prozent entspricht (30. Juni 2021 51,64 Prozent), und durch die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens sieht sich Borussia Dortmund gewappnet, die weiterhin unklare wirtschaftliche Situation zu tragen. Die Geschäftsführung bewertet die Situation um die Covid-19-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Kriegs fortlaufend neu.

SONSTIGE ANGABEN

Der Anhang enthält die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.

BERICHTERSTATTUNG NACH § 315a Abs. 1 HGB IN DER FASSUNG GEMÄSS Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Zu den Vorschriften des § 315a Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 9 HGB geben wir folgende Erläuterungen ab:

1. Das Grundkapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beträgt zum 30. Juni 2022 EUR 110.396.220,00 und ist eingeteilt in 110.396.220 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Alle Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) sowie an den Börsen in Berlin, Bremen, Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf im Freiverkehr zugelassen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt bei der Gesellschaft also nur eine Aktiengattung, und alle Aktien vermitteln gleiche Rechte bzw. Pflichten. Die weiteren Rechte und Pflichten aus den Aktien der Gesellschaft bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sowie

3. Beteiligungen am Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die 10,00 Prozent der Stimmrechte zum 30. Juni 2022 überschreiten:

1) Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland: 12,85 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 4,61 Prozent und mittelbar 8,24 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte von Bernd Geske, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 bzw. nunmehr § 34 Abs. 2 WpHG)

2) Bernd Geske, Meerbusch, Deutschland: 12,85 Prozent der Stimmrechte (davon unmittelbar 8,24 Prozent und mittelbar 4,61 Prozent durch Zurechnung der Stimmrechte des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, nach § 34 Abs. 2 WpHG)

Grund der jeweiligen Zurechnung ist nach vorliegenden Angaben eine zwischen dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund und Bernd Geske mit einer derzeitigen Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 geschlossene Aktionärsvereinbarung (nach erfolgter Verlängerung der ursprünglich bis zum 30. Juni 2017 laufenden Vereinbarung), deren wesentlicher Gegenstand die Vereinbarung einer Stimmbindung zugunsten des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund hinsichtlich der Aktien an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Bernd Geske ist, ferner, dass Bernd Geske und der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund sich über Veränderungen ihrer Beteiligung an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, insbesondere im Fall von Übertragungen, wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen.

4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind.

6. Bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gibt es, bedingt durch ihre Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien, keinen Vorstand. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin. Als derart „geborenes“ Gesellschaftsorgan ist – auf Dauer und nicht für einen bestimmten Zeitraum – durch § 6 Ziff. 1 der Satzung die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Dortmund vorgesehen. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH richtet sich nach § 8 Ziff. 6 ihres Gesellschaftsvertrages und obliegt dem Präsidialausschuss ihres Beirats, also nicht dem Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Jede Änderung der Satzung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bedarf grundsätzlich eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung, der nach § 133 Abs. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit und zusätzlich nach § 15 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. § 179 Abs. 1 und 2 AktG mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst wird, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und die Satzung nichts anderes bestimmt. Das Gesetz verlangt zwingend einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für solche Änderungen der Satzung, die den Gegenstand des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG), Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 AktG), die Schaffung eines Bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 AktG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 AktG) – ggf. mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (§ 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG) -, die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 222 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 229 Abs. 3 AktG) oder einen Formwechsel (§§ 233 Abs. 2 bzw. 240 Abs. 1 UmwG) betreffen. Kapitalerhöhungen, andere Satzungsänderungen sowie sonstige Grundlagenbeschlüsse können gemäß § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG zudem nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Ziff. 5 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere entsprechend dem Umfang von Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem und Bedingtem Kapital.

7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Dezember 2022 ist die persönlich haftende Gesellschafterin auf fünf Jahre ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 22.079.244,00 neuen Aktien zu erhöhen.

8. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, das auf die von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien gerichtet ist.

9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden sind.

ERKLÄRUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

In dem von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund als herrschendes Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin – vertreten durch ihre Geschäftsführer – hat dazu die folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Anderenfalls sind der Gesellschaft entstandene Nachteile jeweils ausgeglichen worden. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Absatz 1 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“

DISCLAIMER

Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können von den formulierten Aussagen abweichen.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

KONZERNABSCHLUSS

KONZERNBILANZ

AKTIVA

in TEUR Anhang 30.06.2022 30.06.2021
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (1) 124.398 193.434
Sachanlagen (2) 172.453 183.454
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (3) 382 402
Finanzielle Vermögenswerte (4) 344 27
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen (5) 59.531 10.392
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (15) 1.332 2.094
358.440 389.803
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (6) 4.416 6.806
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen (5) 45.845 29.936
Steuererstattungsansprüche 14 85
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (7) 10.571 1.725
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (15) 11.740 12.708
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (8) 24.029 9.456
96.615 60.716
455.055 450.519

PASSIVA

in TEUR Anhang 30.06.2022 30.06.2021
Eigenkapital (9)
Gezeichnetes Kapital 110.396 92.000
Rücklagen 170.218 140.750
Eigene Anteile -113 -113
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital 280.501 232.637
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Leasing (12) 12.530 16.819
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (13) 29.554 37.250
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (14) 1.856 208
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (15) 20 0
43.960 54.277
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten (11) 0 56.900
Rückstellungen (10) 0 2.333
Verbindlichkeiten aus Leasing (12) 4.649 4.241
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (13) 68.978 64.103
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (14) 37.042 30.901
Steuerschulden 4 40
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (15) 19.921 5.087
130.594 163.605
455.055 450.519

Die entsprechenden Anhangabschnitte zur Konzernbilanz befinden sich auf folgenden Seiten:

(1) – S. 203 | (2) – S. 204 | (3) (4) – S. 206 | (5) – S. 207 | (6) (7) (8) – S. 208 | (9) – S. 209 | (10) (11) (12) – S. 210 (13) (14) – S. 211 | (15) – S. 212

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

in TEUR Anhang 2021/​2022 2020/​2021
Umsatzerlöse (16) 351.645 334.171
Ergebnis aus Transfergeschäften (17) 61.866 15.401
Sonstige betriebliche Erträge (18) 23.540 10.377
Materialaufwand (19) -22.641 -19.589
Personalaufwand (20) -231.218 -215.650
Abschreibungen (21) -109.942 -111.043
Sonstige betriebliche Aufwendungen (22) -102.431 -85.760
Ergebnis der Geschäftstätigkeit -29.181 -72.093
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (3) 60 81
Finanzierungserträge (23) 1.137 287
Finanzierungsaufwendungen (23) -5.384 -1.427
Finanzergebnis -4.187 -1.059
Ergebnis vor Ertragsteuern -33.368 -73.152
Ertragsteuern (24) -1.691 342
Konzernjahresfehlbetrag -35.059 -72.810
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 0 0
Konzerngesamtergebnis -35.059 -72.810
vom Konzernjahresfehlbetrag zuzurechnen:
– Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft: -35.059 -72.810
vom Konzerngesamtergebnis zuzurechnen:
– Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft: -35.059 -72.810
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/​verwässert) (32) -0,33 -0,79

Die entsprechenden Anhangabschnitte zur Konzernbilanz befinden sich auf folgenden Seiten:

(3) – S. 206 | (16) (17) (18) (19) – S. 213 | (20) (21) (22) – S. 214 | (23) (24) – S. 215 | (32) – S. 224

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

in TEUR Anhang 2021/​2022 2020/​2021
Ergebnis vor Ertragsteuern -33.368 -73.152
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte (21) 109.942 111.043
Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -81.720 -16.242
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge -3.927 286
Transferkosten 24.009 1.286
Zinserträge (23) -1.137 -287
Zinsaufwendungen (23) 5.384 1.427
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (23) -60 -81
Veränderung der sonstigen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.772 -95
Veränderung der sonstigen Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 11.496 -6.811
Erhaltene Zinsen 8 0
Gezahlte Zinsen -328 -1.427
Cashflow aus operativer Tätigkeit 35.071 15.947
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte -79.390 -88.314
Einzahlungen aus Tranfergeschäften netto 29.982 29.699
Auszahlungen für Sachanlagen -1.719 -3.414
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 0 1
Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten 146 5
Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte -383 0
Erhaltene Dividenden 0 1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -51.364 -62.022
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 86.462 0
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 0 56.900
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzschulden -56.900 0
Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -4.423 -4.386
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 25.139 52.514
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 8.846 6.439
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.725 -4.714
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.571 1.725
Definition des Finanzmittelfonds
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand (7) 10.571 1.725
Inanspruchnahme Kontokorrent 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.571 1.725

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

in TEUR Gezeichnetes Kapital Rücklagen
siehe Anhang (9) Kapitalrücklage Sonstige Ergebnisrücklage Eigene Anteile
01. Juli 2020 92.000 142.843 70.717 -113
Ausschüttung an Gesellschafter 0 0 0 0
Transaktionen mit Gesellschaftern 0 0 0 0
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 -72.810 0
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 0 0 0 0
Konzerngesamtergebnis 0 0 -72.810 0
30. Juni 2021 92.000 142.843 -2.093 -113
01. Juli 2021 92.000 142.843 -2.093 -113
Ausgabe von Stammaktien 18.396 64.527 0 0
Transaktionen mit Gesellschaftern 18.396 64.527 0 0
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 -35.059 0
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 0 0 0 0
Konzerngesamtergebnis 0 0 -35.059 0
30. Juni 2022 110.396 207.370 -37.152 -113
in TEUR Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Eigenkapital Konzerneigenkapital
siehe Anhang (9)
01. Juli 2020 305.447 305.447
Ausschüttung an Gesellschafter 0 0
Transaktionen mit Gesellschaftern 0 0
Konzernjahresfehlbetrag -72.810 -72.810
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 0 0
Konzerngesamtergebnis -72.810 -72.810
30. Juni 2021 232.637 232.637
01. Juli 2021 232.637 232.637
Ausgabe von Stammaktien 82.923 82.923
Transaktionen mit Gesellschaftern 82.923 82.923
Konzernjahresfehlbetrag -35.059 -35.059
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 0 0
Konzerngesamtergebnis -35.059 -35.059
30. Juni 2022 280.501 280.501

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022

der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

(fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Konzern“)

GRUNDSÄTZE

Allgemeine Angaben

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan auch: Borussia Dortmund oder Konzern) hat ihren Firmensitz am Rheinlanddamm 207 – 209, 44137 Dortmund, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Dortmund unter der Handelsregisternummer HRB 14217 eingetragen. Borussia Dortmund nimmt mit seiner Lizenzspielermannschaft seit über vier Jahrzehnten am Spielbetrieb der 1. Fußball-Bundesliga teil. Darüber hinaus betreibt Borussia Dortmund in Konzerngesellschaften den Handel mit Merchandisingartikeln, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen während und außerhalb des Spielbetriebes sowie Internet- und Reisebürodienstleistungen und hält Anteile an einem medizinischen Rehabilitationszentrum.

Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der BVB Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund. Diese GmbH wird wiederum durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender), Thomas Treß und Carsten Cramer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.

Der Konzernabschluss wird in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.

Die in der Konzerngesamtergebnisrechnung gebildeten Zwischensummen für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) und das Finanzergebnis dienen der detaillierten Darstellung.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden mit Beschluss vom 19. August 2022 von der Geschäftsführung zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den am Bilanzstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellten IFRS umfassen die neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 hat Borussia Dortmund die nachfolgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die in das EU-Recht zur verpflichtenden Anwendung übernommen wurden, erstmalig angewendet:

Standard Neue und geänderte Standards und Interpretationen Veröffentlichung durch das IASB Anwendungspflicht IASB Voraussichtliche Auswirkung auf den Konzern
IFRS 16 Änderung, um den Anwendungszeitraum der Befreiung von der Beurteilung, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist, zu verlängern 31. März 2021 01. April 2021 Unwesentlich

Vom IASB herausgegebene, noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften:

Standard Neue und geänderte Standards und Interpretationen Veröffentlichung durch das IASB Anwendungspflicht IASB Voraussichtliche Auswirkung auf den Konzern
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 14. Mai 2020 01. Januar 2022 Unwesentlich
IFRS 17 Versicherungsverträge 14. Mai 2017 01. Januar 2023 Keine
IAS 1* Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 19. November 2021 frühestens 01. Januar 2024 Unwesentlich
IAS 1 Änderungen in Bezug auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 12. Februar 2021 01. Januar 2023 Unwesentlich
IAS 8 Änderungen in Bezug auf rechnungslegungsbezogene Schätzungen 12. Februar 2021 01. Januar 2023 Unwesentlich
IAS 12* Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 07. Mai 2021 01. Januar 2023 Unwesentlich
IAS 16 Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 14. Mai 2020 01. Januar 2022 Unwesentlich
IAS 37 Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages 14. Mai 2020 01. Januar 2022 Unwesentlich
IFRS 10 und IAS 28* Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 11. September 2014/​ 18. Dezember 2014 Unbestimmt Unwesentlich
Improvements to IFRS 2018 – 2020 Verbesserungen zu IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 01. September 2020 01. Januar 2022 Unwesentlich

* Standards noch nicht in EU-Recht übernommen

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sechs Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung sowie ein assoziiertes Unternehmen im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode einbezogen.

Der Anteilsbesitz zum 30. Juni 2022 stellt sich wie folgt dar:

Anteilsbesitz (30. Juni 2022)

Sitz S Stammkapital
TEUR
Anteil
%
Eigenkapital TEUR per 30.06.2022 Ergebnis TEUR 01.07.2021 bis 30.06.2022
Vollkonsolidierte Unternehmen
BVB Stadionmanagement GmbH* Dortmund 52 100,00 66 92
besttravel dortmund GmbH* Dortmund 50 100,00 144 308
BVB Merchandising GmbH* Dortmund 75 100,00 10.881 2.230
BVB Event & Catering GmbH* Dortmund 25 100,00 25 2.011
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur 66 100,00 255 35
BVB Fußballakademie GmbH* Dortmund 50 100,00 456 982
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** Dortmund 52 33,33 959 60

* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Einbeziehung in den Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 mit dem Ergebnis zum 31. Dezember 2021 als assoziiertes Unternehmen.

Anteilsbesitz (30. Juni 2021)

Sitz Stammkapital
TEUR
Anteil
%
Eigenkapital TEUR per 30.06.2021 Ergebnis TEUR 01.07.2020 bis 30.06.2021
Vollkonsolidierte Unternehmen
BVB Stadionmanagement GmbH* Dortmund 52 100,00 66 42
besttravel dortmund GmbH* Dortmund 50 100,00 144 100
BVB Merchandising GmbH* Dortmund 75 100,00 10.881 -748
BVB Event & Catering GmbH* Dortmund 25 100,00 25 725
BVB Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur 66 100,00 220 27
BVB Fußballakademie GmbH* Dortmund 50 100,00 431 140
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH** Dortmund 52 33,33 1.027 81

* Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. Handelsrechtliches Ergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung an den Organträger.
** Einbeziehung in den Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 mit dem Ergebnis zum 31. Dezember 2020 als assoziiertes Unternehmen.

Auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH (Orthomed GmbH) zum 30. Juni 2022 wird verzichtet, da sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben würden.

Bezüglich der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen verweisen wir auf die Textziffer 33.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet.

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und über die Fähigkeit verfügt, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Die dem Erwerb zurechenbaren Kosten werden als Aufwand erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten unabhängig vom Umfang der Minderheitsanteile bewertet.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das anteilig erworbene Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert hinaus wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung der Bewertung des Nettovermögens direkt erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik beansprucht.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in der Währung Euro aufgestellt. Dies entspricht der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds (funktionale Währung) sämtlicher Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind. Im Einzelabschluss der Muttergesellschaft sowie der einbezogenen Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung des Bewertungsgrundsatzes der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend werden die derivativen Finanzinstrumente sowie Forderungen, die zum Factoring vorgesehen sind, zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) bewertet.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder mit dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet. Die ausgewiesenen Spielerwerte werden zu Anschaffungskosten nach IAS 38 bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler oder auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Aufwendungen aus Beraterhonoraren oder Vermittlerprovisionen und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung oder der ablösefreien Verpflichtung von Lizenzspielern stehen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Stehen diese vertraglichen Verpflichtungen unter aufschiebenden Bedingungen, erfolgt die Aktivierung im Zeitpunkt des Bedingungseintritts. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt linear über die Restlaufzeit des Vertrages mit dem Lizenzspieler.

Softwares für kaufmännische und technische Anwendungen werden linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.

Die Stadionbauten des SIGNAL IDUNA PARK wurden in Anwendung des gemäß IFRS 1.16 bestehenden Wahlrechts in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2004 zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 177.200 bewertet. Dieser Bewertung lag das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zugrunde. Änderungen ergaben sich infolge einer gutachterlichen Überprüfung hinsichtlich der Restnutzungsdauer der Stadionimmobilie, die seit dem 01. Juli 2013 über 40 Jahre (vorher 19,5 Jahre) abgeschrieben wird. Die jährliche Abschreibung beträgt TEUR 3.034.

Grundstücke werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme von Wertminderungen, angesetzt.

Gebäude sowie das restliche Sachanlagevermögen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume – Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer – abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Den planmäßigen und linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
in Jahren
Stadion 40
Sonstige Gebäude 20 bis 50
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7 bis 15

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Werthaltigkeitstests

Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagevermögen weisen ausschließlich begrenzte Nutzungsdauern auf. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, werden sowohl auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte als auch auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Werthaltigkeitstests durchgeführt. Dabei ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, welche weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Eine Wertminderung wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts aufwandswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.

Leasingverhältnisse

Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen insbesondere bebaute Grundstücke sowie geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Als Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die die Zahlungsverpflichtung aus den Leasingverhältnissen darstellt, bilanziell erfasst.

Entsprechend der Ausnahmeregelung des IFRS 16 hat sich Borussia Dortmund dazu entschieden, keine Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger und Vermögenswerten mit einem Betrag von geringem Wert mehr vorzunehmen.

Die im Rahmen des IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte werden am Bereitstellungsdatum des Nutzungsrechtes zu Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich mit dem diesem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und -sofern geboten – um Wertminderungen reduziert. Aufgrund der vorliegenden Verträge ist Borussia Dortmund dazu berechtigt, die Nutzung verschiedener Vermögenswerte gegen Zahlung der Leasingverpflichtung zu kontrollieren.

Finanzinstrumente

Die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS wurden an der Bilanzgliederung ausgerichtet. Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte der Finanzinstrumente ist der Übersicht unter Textziffer 31 zu entnehmen.

Die finanziellen Vermögenswerte im Regelungsbereich des IFRS 9 werden je nach Zweckbestimmung und Prüfung des Zahlungsstromkriteriums (auch „solely payments of principal and interest (SPPI)“ genannt) einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie auf der Zusammensetzung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.

Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich bei Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bemessen. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind, werden in die Erstbewertung mit einbezogen. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Der bilanzierte Wert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Borussia Dortmund, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Level 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden

Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Borussia Dortmund erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

a) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“ zugeordnet wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.

Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2022 i. H. v. 3,50 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) läge.

b) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände, Schecks sowie Sichteinlagen bei Banken, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

c) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, bspw., um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im Sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.

Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das Sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Grundsätzlich besteht das Wertminderungsmodell (Expected Credit Loss) aus drei Stufen: Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2), oder, falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Bonität wird als beeinträchtigt angesehen, sobald objektive substanzielle Hinweise, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Kenntnis von der Beantragung der Insolvenz oder die Überfälligkeit, vorliegen. Erscheint der Vermögenswert als uneinbringlich, wird er einschließlich der Wertberichtigung ausgebucht.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet Borussia Dortmund den sogenannten „Simplified Approach“ an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. Die erwarteten Kreditausfälle werden im Rahmen des „Simplified Approach“ – gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung historischer Ausfallraten – ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für Borussia Dortmund zum einen Forderungen aus Transfergeschäften und zum anderen sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Wesentlichen aus Ticketing, Merchandising und Sponsoring entstehen. Auf Basis historischer Ausfalldaten der letzten drei Geschäftsjahre und unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren (Bruttoinlandsprodukt) sowie Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden Risikocluster-spezifische Ausfallraten ermittelt.

Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt im „Simplified Approach“, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u. a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.

Die Forderungen aus Transfergeschäften stellen eine Risikokonzentration dar und sind durch Transferrechte abgesichert.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden

Finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.

Finanzielle Schulden

Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden gegeneinander aufgerechnet und der Nettosaldo wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Unternehmen a) einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und b) beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen oder mit Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss (sogenannte Verbindlichkeiten-Methode) angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern werden auch gebildet für steuerliche Verlustvorträge, die in Folgejahren genutzt werden können, soweit ihre Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst sind, werden ebenfalls dort erfasst.

Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt auf Grundlage der am Bilanzstichtag durch den Bundestag verabschiedeten und den Bundesrat ratifizierten Steuergesetze mit einem Ertragsteuersatz von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent).

Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um die Warenbestände der Tochtergesellschaft BVB Merchandising GmbH. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um individuelle Wertabschläge für schwer verwertbare Waren.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Stammaktie

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.

Eigene Anteile

Der gesamte für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Betrag wird in einem Abzugsposten vom Eigenkapital erfasst. Die Gesellschaft hat das Recht, von ihr erworbene Anteile zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugeben. Ein über die Anschaffungskosten hinausgehender Weiterveräußerungserlös wird in die Kapitalrücklage eingestellt, Mindererlöse kürzen die Gewinnrücklagen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Anwendung findet dieses Vorgehen im Konzern bei der Rückstellung für Prozess- und Haftungsrisiken. Hierzu sind Annahmen zu treffen, die zur Bestimmung der Haftungswahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme und der Prozessdauer herangezogen werden.

Die gebildeten und bewerteten Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken sind mit Unsicherheiten verbunden. Insbesondere kann der Ausgang rechtlicher Verfahren nur schwer prognostiziert werden. Daher erfolgt die Bewertung mit der bestmöglichen Schätzung der Schuld und wird zum wahrscheinlichsten Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der Verpflichtung am Abschlussstichtag erforderlich ist.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten im Regelungsbereich des IFRS 9 werden, einschließlich aufgenommener Kredite, erstmalig zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss von Transaktionskosten erfasst, welche direkt der Emission der finanziellen Schulden zuzurechnen sind. Im Rahmen der Folgebewertung werden die übrigen finanziellen Schulden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Bezüglich der Gestellung von Sicherheiten und weiterer Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten sei auf die Textziffern 11, 12, 13, 14 und 26 ff. verwiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zur periodischen Abgrenzung geleisteter Zahlungen werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und linear über die Laufzeit abgegrenzt.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Erzielte Transferentgelte werden als Netto-Ertragsposten aus Nettoveräußerungswert abzüglich eventueller Restbuchwerte im gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung „Ergebnis aus Transfergeschäften“ dargestellt.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist der Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Art des Produktes /​ der Dienstleistung Im Wesentlichen Erlösrealisation nach IFRS 15
Spielbetrieb Ticketeinnahmen Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen – Zeitpunkt des Spiels.
Werbung Sponsorenverträge Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen gemäß der Vertragslaufzeit – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen.
TV-Vermarktung zentrale nationale/​ internationale TV-Vermarktung Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen.
Merchandising Verkauf von Fanartikeln/​ Gewährung von Lizenzen Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen: Fanartikel. Zeitraumbezogen: Lizenzen gemäß der Vertragslaufzeit.
Conference, Catering, Sonstige mit Spieltagsbezug Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen.

Finanzrisikomanagement

Die Finanzierung des Konzerns erfolgt überwiegend durch langfristige Leasingverhältnisse, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie im Voraus bezahlte Dauerkarten und Sponsorengelder. Des Weiteren steht Borussia Dortmund zum 30. Juni 2022 ein Kontokorrentrahmen in Höhe von TEUR 120.000 zur Verfügung, der durch Sponsoringerlöse in Höhe von TEUR 30.075 sowie durch eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 60.000, eingetragen an dem Objekt in 44139 Dortmund, Strobelallee 50, 54 („Stadiongrundstück“), besichert ist. Für das kommende Geschäftsjahr werden TEUR 75.000 als Kontokorrentlinie aufrechterhalten.

Die sich hieraus ergebenden Risiken umfassen Marktwertrisiken (zinsbedingte Cashflow-Risiken), Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Währungs- bzw. Wechselkursänderungsrisiken. Im Folgenden werden die Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risikoarten dargestellt.

Wechselkursänderungsrisiken

Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR) und Britischem Pfund (GBP) durchgeführt. Zur Sicherung der Zahlungsströme werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen.

Sensitivitätsanalyse (Wechselkursänderungsrisiken)

Die Anwendung einer Sensitivitätsanalyse bewertet, welchen Effekt eine Stärkung (Schwächung) des Wechselkurses zum 30. Juni auf das Eigenkapital bzw. die Gesamtergebnisrechnung hat.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken beschreiben die Gefahr, dass der mit einem zinstragenden Finanzinstrument verbundene Zinssatz durch die künftige Marktentwicklung vom Marktzins abweicht. Zinsänderungsrisiken können somit unter anderem aufgrund variabel verzinslicher Darlehen entstehen. Diese würden durch geeignete Zinssicherungsinstrumente abgesichert. Da Borussia Dortmund aktuell über keine variabel verzinslichen Darlehen oder Zinsswapgeschäfte verfügt, entfällt die Notwendigkeit von Sicherungsgeschäften.

Sensitivitätsanalyse (Zinsänderungsrisiko)

Mit der Methodik der Sensitivitätsanalyse wird bewertet, wie empfindlich Kennzahlen auf kleine Änderungen der Inputparameter reagieren. Da Borussia Dortmund aktuell über keine variabel verzinslichen Darlehen oder Zinsswapgeschäfte verfügt, entfällt die Notwendigkeit der Erstellung einer Sensitivitätsanalyse.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko möglicher Liquiditätsengpässe unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sowie der erwarteten Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit. Etwaigen Liquiditätsrisiken wird durch geeignete Finanzierungsformen entgegengewirkt. Die kurzfristig fälligen Finanzierungsanteile mit den entsprechenden Unternehmensplanungen werden laufend überwacht. Bezüglich der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme verweisen wir auf Textziffer 30.

Im Zuge der Covid-19-Krise ist die Liquiditätsplanung und -steuerung noch mehr in den Fokus gerückt. Die seit Jahren etablierte Finanz- und Liquiditätsplanung berücksichtigt verschiedene Planungsszenarien sowie unterschiedliche Prämissen und wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Wöchentliche Soll-Ist-Vergleiche befähigen Borussia Dortmund dazu, potenziell notwendige geeignete liquiditätssteuernde Maßnahmen ab- und einzuleiten. Darunter fiel neben anderen insbesondere die in diesem Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossene Kapitalerhöhung sowie die Aufrechterhaltung eines Kontokorrentrahmens von TEUR 120.000 zum Bilanzstichtag. Für das kommende Geschäftsjahr werden TEUR 75.000 als Kontokorrentlinie aufrechterhalten.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Kreditrisikokonzentrationen können im Rahmen eines Spielertransfers sowie aus langfristigen Sponsorenverträgen entstehen. Solche Risikokonzentrationen werden im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit überwacht.

Das maximale Kreditrisiko bei Ausfall eines Kontrahenten entspricht dem Buchwert dieser Instrumente. Vergleiche hierzu Textziffer 26.

Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzungen überarbeitet werden, und in allen betroffenen zukünftigen Perioden erfasst.

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die wesentlich sind für die im Konzernabschluss erfassten Beträge, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten.

Zum Sachanlagevermögen finden sich nähere Angaben in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Nähere Angaben zum Leasing finden sich in den Textziffern 2 und 12.

Angaben zu den Latenten Steuern finden sich unter anderem in der Textziffer 24 sowie in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfalls beurteilt. Überfällige Forderungen werden mit individuell ermittelten Prozentsätzen einzelwertberichtigt. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage unserer Vertragspartner kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der bereits gebildeten Wertberichtigungen übersteigen, was sich nachteilig auf die Ertragslage auswirken könnte. Bezüglich der Buchwerte verweisen wir auf Textziffer 5.

Nähere Angaben zu Rückstellungen finden sich in Textziffer 10.

Für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang aktive latente Steuern angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der in diesem Zusammenhang zu aktivierenden Latenten Steuern trifft die Unternehmensleitung wesentliche Annahmen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens.

Die Aufstellung der Abschlüsse, die in Einklang mit den IFRS stehen, erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.

Segmentberichterstattung

Borussia Dortmund verfügt über vier berichtspflichtige Segmente, die den wesentlichen Teil des Gesamtkonzerns ausmachen. Es handelt sich zum einen um die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die sich mit dem Betrieb des Fußballsportes einschließlich des Profifußballs und der Nutzung der damit verbundenen Einnahmepotenziale wie Transfergeschäfte, Catering, TV-Vermarktung, Werbung und Spielbetrieb beschäftigt. Das zweite Segment betrifft das davon getrennte Merchandising-Geschäft, das von der rechtlich selbstständigen BVB Merchandising GmbH ausgeübt wird.

Auch die 100%igen Konzerntöchter BVB Event & Catering GmbH sowie besttravel dortmund GmbH werden als berichtspflichtiges Segment geführt. Die BVB Event & Catering GmbH ist zuständig für die Durchführung von Stadiontouren, die Erbringung und Vermittlung von Personaldienstleistungen für Veranstaltungen sowie die Planung und Organisation, Bewirtschaftung, Ausrichtung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art und von Catering für diese im eigenen Namen oder im Namen Dritter.

Die besttravel dortmund GmbH ist zuständig für die Vermittlung von Flug-, Bahn- und Schiffsreisen sowie von Pauschalreisen von Reiseveranstaltern an Privatkunden. Außerdem werden Veranstaltungen wie Sportreisen, Tagungen und Incentivereisen organisiert und durchgeführt sowie Hotelübernachtungen und Mietwagen vermittelt.

Die interne Berichterstattung erfolgt auf Basis der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsrechts (HGB).

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Borussia Dortmund KGaA BVB Merchandising GmbH BVB Event & Catering GmbH
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtumsatzerlöse 419.646 323.497 33.086 33.395 15.546 2.032
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb 22.655 554 0 0 0 0
davon Umsatzerlöse Werbung 126.157 106.609 0 0 0 0
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung 145.070 186.655 0 0 0 0
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte 110.201 23.148 0 0 0 0
davon Umsatzerlöse Merchandising 0 0 33.086 33.395 0 0
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige 15.563 6.531 0 0 15.546 2.032
Gesamtumsatzerlöse 419.646 323.497 33.086 33.395 15.546 2.032
davon externe Umsätze 418.065 322.338 31.799 32.640 8.754 503
davon interne Umsätze 1.581 1.159 1.287 755 6.792 1.529
Finanzergebnis 4.955 -262 1 0 0 0
Gewinnanteil aus Beteiligungen 81 0 0 0 0 0
davon aus Gewinnabführung 5.623 1.007 0 0 0 0
davon aus Verlustübernahme 0 -748 0 0 0 0
Zinsergebnis -749 -521 1 0 0 0
davon Zinsaufwand -1.050 -642 0 0 0 0
davon Zinsertrag 301 121 1 0 0 0
Abschreibungen -107.303 -110.137 -522 -692 -22 -25
Segmentergebnis vor Steuern* -41.037 -77.080 2.230 -748 2.011 724
Investitionen 81.413 91.663 4 6 0 0
Segmentvermögen** 466.263 453.745 15.846 17.474 5.851 4.684
Segmentschulden 157.319 195.887 4.965 6.593 5.826 4.659
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 96 96 0 0 0 0
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 81 0 0 0 0 0
besttravel dortmund GmbH Gesamt
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtumsatzerlöse 1.137 887 469.415 359.811
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb 0 0 22.655 554
davon Umsatzerlöse Werbung 0 0 126.157 106.609
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung 0 0 145.070 186.655
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte 0 0 110.201 23.148
davon Umsatzerlöse Merchandising 0 0 33.086 33.395
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige 1.137 887 32.246 9.450
Gesamtumsatzerlöse 1.137 887 469.415 359.811
davon externe Umsätze 352 42 458.970 355.523
davon interne Umsätze 785 845 10.445 4.288
Finanzergebnis -4 -5 4.952 -267
Gewinnanteil aus Beteiligungen 0 0 81 0
davon aus Gewinnabführung 0 0 5.623 1.007
davon aus Verlustübernahme 0 0 0 -748
Zinsergebnis -4 -5 -752 -526
davon Zinsaufwand -4 -5 -1.054 -647
davon Zinsertrag 0 0 302 121
Abschreibungen -21 -21 -107.868 -110.875
Segmentergebnis vor Steuern* 308 100 -36.488 -77.004
Investitionen 0 0 81.417 91.669
Segmentvermögen** 740 569 488.700 476.472
Segmentschulden 596 425 168.706 207.564
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 0 0 96 96
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 81 0

* Vor Ergebnisabführung/​-übernahme.
** Im Segment der KGaA inklusive TEUR 24.029 (Vorjahr TEUR 9.456) zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Eine Überleitung der Segmentumsätze, des Segmentergebnisses vor Steuern, des Segmentvermögens und der Segmentschulden sowie anderer wesentlicher Posten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

ÜBERLEITUNG der Segmente zur Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung

Gesamt Andere Anpassungen Konzernabschluss
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtumsatzerlöse 469.415 359.811 -117.770 -25.640 351.645 334.171
davon Umsatzerlöse Spielbetrieb 22.655 554 0 0 22.655 554
davon Umsatzerlöse Werbung 126.157 106.609 -33 -32 126.124 106.577
davon Umsatzerlöse TV-Vermarktung 145.070 186.655 0 0 145.070 186.655
davon Umsatzerlöse Transfergeschäfte 110.201 23.148 -110.201 -23.148 0 0
davon Umsatzerlöse Merchandising 33.086 33.395 -1.287 -755 31.799 32.640
davon Umsatzerlöse Conference, Catering, Sonstige 32.246 9.450 -6.249 -1.705 25.997 7.745
Gesamtumsatzerlöse 469.415 359.811 -117.770 -25.640 351.645 334.171
davon externe Umsätze 458.970 355.523 -107.325 -21.352 351.645 334.171
davon interne Umsätze 10.445 4.288 -10.445 -4.288 0 0
Finanzergebnis 4.952 -267 -9.139 -792 -4.187 -1.059
Gewinnanteil aus Beteiligungen 81 0 -21 81 60 81
davon aus Gewinnabführung 5.623 1.007 -5.623 -1.007 0 0
davon aus Verlustübernahme 0 -748 0 748 0 0
Zinsergebnis -752 -526 -3.495 -614 -4.247 -1.140
davon Zinsaufwand -1.054 -647 -4.330 -780 -5.384 -1.427
davon Zinsertrag 302 121 835 166 1.137 287
Abschreibungen -107.868 -110.875 -2.074 -168 -109.942 -111.043
Segmentergebnis vor Steuern* -36.488 -77.004 3.120 3.852 -33.368 -73.152
Investitionen 81.417 91.669 75 59 81.492 91.728
Segmentvermögen** 488.700 476.472 -33.645 -25.953 455.055 450.519
Segmentschulden 168.706 207.564 5.848 10.318 174.554 217.882
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 96 96 286 306 382 402
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 81 0 -21 81 60 81

* Vor Ergebnisabführung/​-übernahme.
** Im Segment der KGaA inklusive TEUR 24.029 (Vorjahr TEUR 9.456) zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

Eine detaillierte Überleitung des Segmentergebnisses vor Steuern, des Segmentvermögens und der Segmentschulden ergibt sich aus folgender Darstellung:

Segmentergebnis vor Steuern Segmentvermögen Segmentschulden
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtsumme der Segmente -36.488 -77.004 488.700 476.472 168.706 207.564
Übrige Gesellschaften 1.109 210 4.132 0 3.355 0
Sonstige IFRS-Anpassungen 2.700 1.454 -15.284 -9.288 0 0
IFRS 16 Anpassungen 1.413 1.165 17.812 20.280 17.179 21.060
IFRS 9 Anpassungen -2.904 248 -3.973 -26 0 0
IFRS 15 Anpassungen -43 -70 27 69 26 103
Konsolidierung Finanzanlagen 0 0 -10.176 -9.961 0 0
Stadiongebäude zzgl. sonst. Werte 845 845 -26.183 -27.027 0 0
Sonstige Konsolidierung 0 0 0 0 -14.712 -10.845
-33.368 -73.152 455.055 450.519 174.554 217.882

Die in IFRS 8.34 genannte 10-Prozent-Grenze wurde im Segment „KGaA“ mit zwei Kunden in Gesamthöhe von TEUR 148.080 überschritten (Vorjahr zwei Kunden mit TEUR 181.291). Bei diesen Kunden wurden in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle von mehr als 2,5 Prozent verzeichnet. Die Zuordnung der Erlöspositionen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Borussia Dortmund KGaA BVB Merchandising GmbH BVB Event & Catering GmbH
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtumsatzerlöse der 10%-Grenze 148.080 181.291 0 0 0 0
davon Spielbetrieb 57 0 0 0 0 0
davon Werbung 55 54 0 0 0 0
davon TV-Vermarktung 143.280 178.774 0 0 0 0
davon Merchandising 0 0 0 0 0 0
davon Conference, Catering, Sonstige 4.688 2.463 0 0 0 0
besttravel dortmund GmbH Gesamt
in TEUR 2021/​2022 2020/​2021 2021/​2022 2020/​2021
Gesamtumsatzerlöse der 10%-Grenze 0 0 148.080 181.291
davon Spielbetrieb 0 0 57 0
davon Werbung 0 0 55 54
davon TV-Vermarktung 0 0 143.280 178.774
davon Merchandising 0 0 0 0
davon Conference, Catering, Sonstige 0 0 4.688 2.463

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

(1) Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Spielerwerte 123.622 192.442
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 776 992
124.398 193.434

Als Immaterielle Vermögenswerte werden entgeltlich erworbene Spielerwerte und EDV-Software ausgewiesen. Die gewichtete verbleibende Vertragslaufzeit der wesentlichen Spielerwerte beträgt zum Bilanzstichtag 3,55 Jahre (30. Juni 2021 2,44 Jahre).

Die Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in TEUR Spielerwerte Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 30. Juni 2020 404.189 3.561 407.750
Zugänge 58.738 0 58.738
Abgänge 41.862 0 41.862
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 3.849 0 3.849
Stand 30. Juni 2021 417.216 3.561 420.777
Zugänge 65.526 0 65.526
Abgänge 79.514 68 79.582
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -90.987 0 -90.987
Stand 30. Juni 2022 312.241 3.493 315.734
Abschreibungen
Stand 30. Juni 2020 175.875 2.208 178.083
Zugänge 92.269 361 92.630
Abgänge 40.965 0 40.965
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Abgänge 2.405 0 2.405
Stand 30. Juni 2021 224.774 2.569 227.343
Zugänge 87.348 148 87.496
Abgänge 65.635 0 65.635
Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Abgänge -57.868 0 -57.868
Stand 30. Juni 2022 188.619 2.717 191.336
Buchwerte
Stand 30. Juni 2020 228.314 1.353 229.667
Stand 30. Juni 2021 192.442 992 193.434
Stand 30. Juni 2022 123.622 776 124.398

(2) Sachanlagen

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 140.858 147.014
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.595 36.440
172.453 183.454

Das Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen das Stadion, die BVB FanWelt, das Grundstück Rheinlanddamm mit dem darauf befindlichen Verwaltungsgebäude sowie das Grundstück Strobelallee 81. Weitere Bestandteile sind die Einrichtungen des Trainingsgeländes Dortmund-Brackel, des Jugendhauses, der Fußballakademie, der Gastronomiebauten im Stadion und der Hauptverwaltung sowie deren Gegenstände, die zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören.

Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Investitionen ins Trainingsgelände Dortmund-Brackel und in den SIGNAL IDUNA PARK getätigt.

Die Investitionen in das Trainingsgelände Dortmund-Brackel betreffen insbesondere medizinische Geräte, einen Ballfangzaun und Sportgeräte.

Im SIGNAL IDUNA PARK wurde im Wesentlichen in die Hospitality-Bereiche investiert und die neue Beschallungsanlage in Betrieb genommen.

Die im Rahmen eines Leasingverhältnisses aktivierten Sachanlagen betreffen Gebäude und sonstige Einrichtungen (z. B. Spielfelder und Außenanlagen) des Trainingsgeländes Dortmund-Brackel und das Jugendhaus.

Des Weiteren zählen die Flutlichtanlage sowie die Oberrangbande im SIGNAL IDUNA PARK und die Fanshops von Borussia Dortmund zu den aktivierten Sachanlagen aus Leasingverhältnissen.

Zum 30. Juni 2022 sind folgende Nutzungsrechte am Trainingsgelände Dortmund-Brackel in den korrespondierenden Bilanzposten enthalten:

Nettobuchwerte
in TEUR 30.06.2022
Gebäude 11.813
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.291
13.104

Im Vorjahr wurden Vermögenswerte mit Nettobuchwerten in Höhe von TEUR 14.169 ausgewiesen, davon entfielen TEUR 12.661 auf das Gebäude und TEUR 1.508 auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Borussia Dortmund weist Zugänge für Nutzungsrechte, die in der Position Sachanlagevermögen enthalten sind, in Höhe von TEUR 552 (Vorjahr TEUR 1.106) aus. Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.019 (Vorjahr TEUR 3.285).

Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing werden unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen ausgewiesen.

Die darauf entfallenen Zinsaufwendungen beliefen sich auf TEUR 675 (Vorjahr TEUR 772) und sind in der Konzerngesamtergebnisrechnung in der Position Finanzierungsaufwendungen enthalten.

Für das Trainingsgelände Dortmund-Brackel besteht eine Kaufoption zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasingverhältnisses im Jahre 2023.

Im Wesentlichen sind alle mit dem Eigentum an den Leasinggegenständen verbundenen Risiken und Chancen auf Borussia Dortmund übergegangen.

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

in TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 30. Juni 2020 259.871 95.999 355.870
Zugänge 351 4.114 4.465
Abgänge 0 1.002 1.002
Stand 30. Juni 2021 260.222 99.111 359.333
Zugänge 98 2.375 2.473
Abgänge 117 34 151
Stand 30. Juni 2022 260.203 101.452 361.655
Abschreibungen
Stand 30. Juni 2020 107.102 55.731 162.833
Zugänge 6.106 7.497 13.603
Abgänge 0 557 557
Stand 30. Juni 2021 113.208 62.671 175.879
Zugänge 6.137 7.219 13.356
Abgänge 0 33 33
Stand 30. Juni 2022 119.345 69.857 189.202
Buchwerte
Stand 30. Juni 2020 152.769 40.268 193.037
Stand 30. Juni 2021 147.014 36.440 183.454
Stand 30. Juni 2022 140.858 31.595 172.453

(3) Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Ausgewiesen wird die Beteiligung (33,33 %) an der Orthomed Medizinisches Leistungs- und Rehabilitationszentrum GmbH mit dessen handelsrechtlichen Abschluss zum 31. Dezember 2021:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Langfristige Vermögenswerte 520 557
Kurzfristige Vermögenswerte 831 973
Langfristige Schulden 160 165
Kurzfristige Schulden 232 338
Nettovermögen 959 1.027
Anteil des Konzerns am Nettovermögen (33,33 %) 320 342
Firmenwert 59 59
Nach dem 31. Dezember 2021 erhaltene Dividende 0 0
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 379 402
Umsatzerlöse 4.432 4.138
Ergebnis aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen 181 242
Gesamtergebnis (33,33 %) 60 81
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 60 81
in TEUR 2021 2020
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 21 620
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -67 -40
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -261 -12
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -307 568

(4) Finanzielle Vermögenswerte

Die Finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen langfristige, verzinsliche Darlehen sowie Minderheitsbeteiligungen.

Hinsichtlich des Zeitwertes verweisen wir auf Textziffer 31.

(5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen belaufen sich auf TEUR 105.376 (Vorjahr TEUR 40.328).

Davon entfallen TEUR 7.388 (Vorjahr TEUR 2.737) auf die sonstigen finanziellen Forderungen und TEUR 97.988 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr TEUR 37.591).

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Transferforderungen in Höhe von TEUR 86.889 (Vorjahr TEUR 22.187) enthalten.

Korrespondierend mit der Rückerstattungsverbindlichkeit, wird gemäß IFRS 15 auf Grundlage der erwarteten Retouren ein Vermögenswert im Zusammenhang mit Produkten, die mit dem Recht auf Rückgabe verkauft werden, aktiviert. Der Vermögenswert für das Recht zur Rückholung von Produkten belief sich zum 30. Juni 2022 auf TEUR 27 (Vorjahr TEUR 60).

Langfristig

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.531 10.392

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Hinsichtlich der Zeit werte verweisen wir auf Textziffer 31.

Kurzfristig

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.868 28.381
Abzüglich: Wertberichtigungen -2.411 -1.182
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto 38.457 27.199
Sonstige finanzielle Forderungen 7.388 2.737
45.845 29.936

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte sind nicht verzinslich und haben überwiegend eine Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Hinsichtlich der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.

(6) Vorräte

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Vorratsvermögen/​Handelswaren 5.506 7.235
Abzüglich Wertminderungen -1.090 -429
Vorratsvermögen – netto 4.416 6.806

Der Buchwert der zum Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewerteten Vorräte beläuft sich auf TEUR 3.806 (Vorjahr TEUR 1.292).

Wertminderungen auf Vorräte wurden im Materialaufwand erfasst.

(7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 10.571 1.725

Für die Guthaben bei Kreditinstituten fallen seit dem Geschäftsjahr 2020/​2021 Negativzinsen in unwesentlicher Höhe an.

(8) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und zum „niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet“, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf statt durch fortgesetzte Nutzung erlöst wird. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der bestehenden Verhältnisse am Transfermarkt, die sich auf anstehende Verkäufe von Transferrechten in einer der nächsten Wechselperioden beziehen, wurden langfristige immaterielle Vermögenswerte (Spielerwerte) mit außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 9.090 (Vorjahr TEUR 4.810) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten – gleichbedeutend mit dem zu realisierenden Brutto-Transferentgelt abzüglich Transferkosten – abgeschrieben und in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Der Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 24.029 (Vorjahr TEUR 9.456). Die Wertminderung wurde innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen.

(9) Eigenkapital

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/​2022 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag um TEUR 18.396 auf TEUR 110.396 erhöht worden. Die neuen Aktien wurden im Bezugsverhältnis von 5:1 zum Bezugspreis von EUR 4,70 angeboten und voll platziert. Aus der Kapitalerhöhung resultierte folglich ein Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 86.462, der Anfang Oktober 2021 liquiditätswirksam vereinnahmt worden ist. Die in diesem Zusammenhang entstandenen direkt zurechenbaren Transaktionskosten in Höhe von TEUR 3.539 wurden erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage – netto unter Berücksichtigung von Steuereffekten – verrechnet, sodass sich die Kapitalrücklage um TEUR 64.527 erhöhte.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 beträgt TEUR 110.396 und ist eingeteilt in 110.396.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie abzüglich des rechnerischen Wertes eigener Anteile in Höhe von TEUR 19. Der Ausweis des Eigenkapitals beinhaltet die Darstellung der eigenen Aktien, welche einen offen ausgewiesenen Abzugsposten in Höhe des Nennbetrages eigener Anteile unter dem gezeichneten Kapital vorsieht. Des Weiteren wird eine Rücklage wegen eigener Anteile in gleicher Höhe dargestellt.

Zum Bilanzstichtag befinden sich – wie im Vorjahr – 18.900 Stückaktien im eigenen Wertpapierbestand.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist in gleichberechtigte Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt; die Anzahl der ausgegebenen sowie der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich wie folgt entwickelt:

Aktien in Stück Ausgegeben Eigene Aktien Im Umlauf befindlich
Anfangsbestand 01. Juli 2020 92.000.000 -18.900 91.981.100
Veränderung des Bestands eigener Aktien 0
zum 30. Juni 2021 92.000.000 -18.900 91.981.100
Ausgabe von Stammaktien 18.396.220 18.396.220
Veränderung des Bestands eigener Aktien 0
zum 30. Juni 2022 110.396.220 -18.900 110.377.320

Nachdem im Herbst 2021 das genehmigte Kapital durch die Barkapitalerhöhung gemindert worden ist, hat die Hauptversammlung vom 02. Dezember 2021 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin das genehmigte Kapital 2020 aufgehoben. Am selben Tage wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung die Gesellschaft darüber hinaus auf fünf Jahre ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 22.079.244 neuen Aktien zu erhöhen. Das neue genehmigte Kapital darf dabei nur für Barkapitalerhöhungen verwendet werden.

Rücklagen

Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Einstellungen aus Aufgeldern unter Abzug der Netto-Platzierungskosten sowie die anteiligen Erlöse aus dem Verkauf eigener Anteile und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 207.370.

Die sonstigen Ergebnisrücklagen enthalten die laufenden und die in Vorjahren von den Konzernunternehmen erwirtschafteten und nicht ausgeschütteten Gewinne sowie kumulierte Verluste. Darüber hinaus wird in diesem Posten der fortgeführte Nettoeffekt aus der im Rahmen von IFRS 1.16 erfolgten Neubewertung des SIGNAL IDUNA PARK ausgewiesen.

Kapitalsteuerung

Das Kapitalmanagement verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und angemessene Renditen für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Im Rahmen des Fremdkapitalmanagements wird die Fremdkapitalbeschaffung, insbesondere vor dem Hintergrund einer fristenkongruenten Finanzierung, gesteuert. Die Kapitalstruktur wird dahingehend gesteuert, dass sie den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Risiken aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten Rechnung trägt. Dies erfolgt anhand kurzfristiger Soll-Ist-Vergleiche sowie einer mittel- und langfristigen Finanzplanung.

Die Kapitalstruktur stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Eigenkapital der Aktionäre 280.501 232.637
Anteil am Gesamtkapital 61,64 % 51,64 %

(10) Rückstellungen

Durch die Inanspruchnahme und Auflösung haben sich die Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken für Klageverfahren zum 30. Juni 2022 von TEUR 2.333 im Vorjahr vollständig auf TEUR 0 gemindert.

(11) Finanzverbindlichkeiten

Durch die vorgenommene Kapitalerhöhung wurden die Finanzverbindlichkeiten von TEUR 56.900 vollständig auf TEUR 0 zurückgeführt.

(12) Verbindlichkeiten aus Leasing

Die Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingverhältnissen sind wie folgt zur Auszahlung fällig:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Bis zu 1 Jahr 5.170 4.932
Nach mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahre 7.332 11.106
Mehr als 5 Jahre 6.687 7.763
19.189 23.801
Künftige Finanzierungskosten aus Leasing -2.010 -2.741
Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasing 17.179 21.060

Die Fristigkeiten der Barwerte der Verbindlichkeiten aus Leasing entwickelten sich wie folgt:

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Bis zu 1 Jahr 4.649 4.241
Nach mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahre 6.296 9.735
Mehr als 5 Jahre 6.234 7.084
17.179 21.060

(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 98.532 (Vorjahr TEUR 101.353), davon umfassen TEUR 87.363 Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften (Vorjahr TEUR 87.683). Grund für den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften sind geleistete Zahlungen im Rahmen von Transfervereinbarungen.

(14) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Langfristig
Sonstige 1.856 208
1.856 208
Kurzfristig
Sonstige Steuern 9.471 6.971
Sonstige 27.571 23.930
37.042 30.901
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gesamt 38.898 31.109

Die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum Vorjahr um TEUR 6.141. Der Anstieg begründet sich insbesondere durch die Zunahme noch nicht fälliger personalbezogener Verbindlichkeiten sowie nicht fälliger Lohn- und Umsatzsteuern. Des Weiteren haben im Namen Dritter vereinnahmte Gebühren im Rahmen des Dauerkartenverkaufs und Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu einer Erhöhung der Sonstigen Verbindlichkeiten geführt. Gegenläufig wurden die Restwert-Guthaben der Dauerkartenkäufer der Saison 2019/​2020 ausgezahlt.

In den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind zudem die Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr TEUR 103) berücksichtigt. Die Rückerstattungsverbindlichkeit bezieht sich auf das Recht des Kunden, Produkte innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückzugeben. Zum Verkaufszeitpunkt wird für die Produkte, bei denen mit einer Retoure gerechnet wird, eine Rückerstattungsverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des Umsatzes erfasst.

(15) Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Langfristig
Abgrenzung der Lizenzabteilung 616 867
Sonstige Vorauszahlungen 716 1.227
1.332 2.094
Kurzfristig
Abgrenzung der Lizenzabteilung 6.713 8.722
Versicherungsbeiträge 787 538
Sonstige Vorauszahlungen 4.240 3.448
11.740 12.708

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Langfristig
Vorauszahlungen Kartenverkäufe 3 0
Vorauszahlungen von Sponsoren 17 0
20 0
Kurzfristig
Vorauszahlungen Kartenverkäufe 16.930 22
Vorauszahlungen von Sponsoren 2.170 4.447
Sonstige Vorauszahlungen 821 618
19.921 5.087

Die kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen Wert in Höhe von TEUR 19.921 (Vorjahr TEUR 5.087) aus und beinhalten im Wesentlichen Einzahlungen aus dem Dauerkartenverkauf, welcher in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.

Zusätzlich werden in den kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten Einzahlungen aus Sponsoringverträgen, welche die Saison 2022/​2023 betreffen, sowie Kompensationsleistungen aus pandemiebedingt nicht erbrachten Leistungen aus den Sponsoringverträgen der Saisons 2019/​2020 und 2020/​2021 ausgewiesen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zeitanteilig bzw. zeitpunktbezogen aufgelöst.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

(16) Umsatzerlöse

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Spielbetrieb 22.655 554
Werbung 126.124 106.577
TV-Vermarktung 145.070 186.655
Merchandising 31.799 32.640
Conference, Catering, Sonstige 25.997 7.745
351.645 334.171

Die Umsatzerlöse wurden vorwiegend im Inland erzielt. Darin enthalten sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 1.134 (Vorjahr TEUR 2.155). Die wesentlichen periodenfremden Erlöse des Geschäftsjahres wurden in der TV-Vermarktung verzeichnet.

(17) Ergebnis aus Transfergeschäften

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Brutto-Transferentgelt 105.241 24.406
Transferkosten -24.009 -1.285
Netto-Transferentgelt 81.232 23.121
Restbuchwert -19.366 -7.720
Ergebnis aus Transfergeschäften 61.866 15.401

(18) Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum von TEUR 10.377 auf TEUR 23.540 und beinhalten im Wesentlichen gewährte oder bereits bilanzierte Zuschüsse in Höhe von TEUR 13.778, Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von TEUR 1.748, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.483 sowie Erträge aus der Rückvergütung für die Einräumung vertragsgegenständlicher Vermarktungsrechte in Höhe von TEUR 1.281. Der periodenfremde Anteil innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge beträgt TEUR 13.492 (Vorjahr TEUR 2.608).

(19) Materialaufwand

Der Materialaufwand erhöhte sich von TEUR 19.589 auf TEUR 22.641. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen den Wareneinsatz der BVB Event & Catering GmbH in Höhe von TEUR 4.362 (Vorjahr TEUR 625) und der BVB Merchandising GmbH in Höhe von TEUR 18.279 (Vorjahr TEUR 18.901).

(20) Personalaufwand

Die Mitarbeiter des Konzerns haben keine leistungsorientierten Altersversorgungszusagen erhalten. Die Zahlungen an die staatliche Rentenversicherungsanstalt werden innerhalb der Sozialversicherungsabgaben ausgewiesen.

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Löhne und Gehälter 223.432 207.025
Sozialversicherungsabgaben 7.786 8.625
231.218 215.650

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 sind TEUR 3.004 (Vorjahr TEUR 2.647) an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden.

(21) Abschreibungen

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 96.586 97.440
Abschreibungen auf Sachanlagen 13.356 13.603
109.942 111.043

(22) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Spielbetrieb 40.344 36.956
Werbung 12.409 10.708
Transfergeschäfte 4.094 4.204
Handel 7.023 6.486
Verwaltung 27.297 22.807
Übrige 11.264 4.599
102.431 85.760

Satzungsgemäß erhielt die Geschäftsführungs-GmbH von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA über die Kosten- und Ergebnisumlage für ihre Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 5.981 (Vorjahr TEUR 3.818), die in den Verwaltungsaufwendungen erfasst worden ist. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 178 (Vorjahr TEUR 776).

(23) Finanzergebnis

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (siehe (3)) 60 81
Finanzierungserträge
Zinserträge IFRS 9 1.129 252
Sonstige Zinserträge 8 35
1.137 287
Finanzierungsaufwendungen
Finanzierungsentgelte und sonstige Zinsen -328 -554
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten aus Leasing -675 -772
Zinsaufwendungen IFRS 9 -4.381 -101
-5.384 -1.427
-4.187 -1.059

(24) Ertragsteuern und Latente Steuern

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen im Geschäftsjahr 2021/​2022 einen Steueraufwand in Höhe von TEUR 1.691 aus (Vorjahr Steuerertrag TEUR 342).

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern sind den Bilanzposten und Sachverhalten wie folgt zuzuordnen:

in TEUR Stand netto zum 30.06.2021 Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand netto zum 30.06.2022 Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
Immaterielle Vermögenswerte 3.824 -8.084 -4.260 0 -4.260
Sachanlagevermögen -7.192 -1.031 -8.223 0 -8.223
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenwerte 194 1.174 1.368 1.368 0
Verbindlichkeiten aus LuL -15.197 15.385 188 188 0
Steuerliche Verlustvorträge 18.371 -7.444 10.927 10.927 0
0 0 0 12.483 -12.483
in TEUR Stand netto zum 30.06.2020 Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand netto zum 30.06.2021 Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
Immaterielle Vermögenswerte 5.477 -1.653 3.824 3.824 0
Sachanlagevermögen -6.166 -1.026 -7.192 0 -7.192
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenwerte 275 -81 194 194 0
Verbindlichkeiten aus LuL -16.686 1.489 -15.197 0 -15.197
Steuerliche Verlustvorträge 17.100 1.271 18.371 18.371 0
0 0 0 22.389 -22.389

Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt aufteilen:

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Ertragsteuern
Periode -1.815 -60
Vorperiode 124 402
Latenter Steuerertrag oder -aufwand aus der Entstehung oder Auflösung temporärer Differenzen 7.444 -1.271
noch nicht genutzten Verlustvorträgen -7.444 1.271
-1.691 342

Im Konzern bestehen zum Bilanzstichtag körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 155.160 (Vorjahr TEUR 118.937) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 126.706 (Vorjahr TEUR 100.069), auf die keine aktiven Latenten Steuern erfasst wurden. Die Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt.

Die erwarteten Ertragsteuern, die sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Steuersatzes von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent) theoretisch ergeben würden, lassen sich wie folgt zu den tatsächlichen Ertragsteuern der Konzerngesamtergebnisrechnung überleiten:

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Konzernergebnis vor Ertragsteuern -33.368 -73.152
Theoretische Steuerquote in % 32,81 32,81
Erwarteter Ertrag aus Ertragsteuern 10.948 24.001
Effekte aus steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen -2.025 988
Veränderung der Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge -8.923 -24.989
Steuern aus Vorjahren 124 402
Sonstige Steuereffekte -1.815 -60
Steueraufwand/​-ertrag gemäß Konzerngesamtergebnisrechnung -1.691 342
Tatsächliche Steuerquote in % 5,07 -0,47

(25) Konzernkapitalflussrechnung

Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf TEUR 10.571 (Vorjahr TEUR 1.725). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten durch Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 56.900 auf 0 TEUR vollständig zurückgeführt werden.

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich auf TEUR 35.071 (Vorjahr TEUR 15.947), und der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR -51.364 (Vorjahr TEUR -62.022).

Im Cashflow aus Investitionstätigkeit werden in der Netto-Position Einzahlungen aus Transfergeschäften direkt mit den Transfergeschäften im Zusammenhang stehenden Auszahlungen in Höhe von TEUR 7.903 (Vorjahr TEUR 5.071) saldiert dargestellt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt folgende Veränderung der Finanzschulden:

Überleitung der Bewegung der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7.44 zum 30. Juni 2022

Eigenkapital Schulden/​Derivate
in TEUR Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigene Anteile Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Leasing Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Bilanz zum 30. Juni 2021 92.000 140.750 -113 56.900 21.060 33.442
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 18.396 68.066 0 0 0 0
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzschulden 0 0 0 -56.900 0 0
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0 0 0 -4.423 0
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 18.396 68.066 0 -56.900 -4.423 0
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 5.456
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0 0 0 542 0
bezogen auf Eigenkapital
Konzernjahresfehlbetrag 0 -35.059 0 0 0 0
Kosten der Kapitalerhöhung 0 -3.539 0 0 0 0
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden 0 0 0 0 542 5.456
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital 0 -38.598 0 0 0 0
Bilanz zum 30. Juni 2022 110.396 170.218 -113 0 17.179 38.898
in TEUR Schulden/​Derivate Gesamt
Bilanz zum 30. Juni 2021 344.039
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 86.462
Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzschulden -56.900
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing -4.423
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 25.139
Sonstige Änderungen
bezogen auf Schulden
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 5.456
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing 542
bezogen auf Eigenkapital
Konzernjahresfehlbetrag -35.059
Kosten der Kapitalerhöhung -3.539
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden 5.998
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital -38.598
Bilanz zum 30. Juni 2022 336.578

Überleitung der Bewegung der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gemäß IAS 7.44 zum 30. Juni 2021

Eigenkapital Schulden/​Derivate
in TEUR Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigene Anteile Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Leasing Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Bilanz zum 30. Juni 2020 92.000 213.560 -113 8.031 24.404 39.115
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 0 0 0 56.900 0 0
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0 0 0 -4.386 0
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 56.900 -4.386 0
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden
Veränderung der Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 -8.031 0 0
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 -5.673
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0 0 0 1.042 0
bezogen auf Eigenkapital
Konzernjahresfehlbetrag 0 -72.810 0 0 0 0
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden 0 0 0 -8.031 1.042 -5.673
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital 0 -72.810 0 0 0 0
Bilanz zum 30. Juni 2021 92.000 140.750 -113 56.900 21.060 33.442
in TEUR Schulden/​Derivate Gesamt
Bilanz zum 30. Juni 2020 376.997
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 56.900
Auszahlung zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasing -4.386
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 52.514
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden
Veränderung der Finanzverbindlichkeiten -8.031
Veränderung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten -5.673
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Leasing 1.042
bezogen auf Eigenkapital
Konzernjahresfehlbetrag -72.810
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Schulden -12.662
Gesamt sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital -72.810
Bilanz zum 30. Juni 2021 344.039

SONSTIGE ANGABEN

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

(26) Kreditrisiko

Die Buchwerte der nachfolgenden Finanzinstrumente geben das maximale Kreditrisiko wieder. Zum Bilanzstichtag betrug das maximale Risiko:

Buchwerte von Finanzinstrumenten

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und sonstige finanzielle Forderungen 105.734 40.440
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.571 1.725

Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf der Basis erwarteter Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. Juni 2022 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Wertberichtungen zum 01.07. nach IFRS 9 1.182 3.982
Aufwandswirksame Zuführungen 1.448 497
Ertragswirksame Auflösungen -255 -626
Erfolgsneutrale Buchungen -116 -2.675
Wertberichtigungen nach IFRS 9 158 4
Wertberichtigungen zum 30.06. 2.417 1.182

Die vorgenommenen Wertberichtigungen betrafen nahezu ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der Sonstigen finanziellen Forderungen betrugen zum Bilanzstichtag:

Fälligkeitsanalyse von Forderungen

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Noch nicht fällig 102.341 38.893
Seit weniger als 30 Tagen fällig 2.633 870
Seit 30 bis 89 Tagen fällig 358 565
Seit mehr als 90 Tagen fällig 44 0
105.376 40.328

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Bankguthaben sowie um kurzfristige Geldanlagen in Form von Tages- und Termingeldern. Die Gelder werden von Borussia Dortmund nur bei Banken mit Investment Grade Rating hinterlegt. Die Bonität der Banken wird zudem regelmäßig auf Basis von Credit Default Swaps (CDS) überwacht.

Durch die kurze Anlagedauer und die Bonität der Banken weisen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko auf. Es wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen ermittelt.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses), aufgeteilt in die von Borussia Dortmund festgelegten Forderungsklassen zum 30. Juni 2022:

30. Juni 2022

in TEUR Bruttobuchwert Ausfallrate
in %
Erwarteter Kreditverlust
Forderungen aus Transfergeschäften 39.399 0,35 138
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.140 0,35 39
50.539 177

30. Juni 2021

in TEUR Bruttobuchwert Ausfallrate
in %
Erwarteter Kreditverlust
Forderungen aus Transfergeschäften 17.584 0,08 14
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.416 0,08 12
33.000 26

(27) Wechselkursänderungsrisiko

Borussia Dortmund führt zum 30. Juni 2022 eine finanzielle Verbindlichkeit i. H. v. GBP 5.000 Tsd. im Bestand, die einem Wechselkursänderungsrisiko unterliegt. Zur vollständigen Sicherung des Währungsrisikos wurde ein fristenkongruentes EUR/​GBP-Devisentermingeschäft mit einem Nominalvolumen i. H. v. GBP 5.000 Tsd. abgeschlossen, das Bestandteil einer IFRS-9-Hedge-Accounting-Beziehung ist. Der Marktwert des Devisentermingeschäfts beträgt zum Stichtag TEUR 252 und ist als sonstiger finanzieller Vermögenswert erfasst. Aufgrund der Kongruenz zum Grundgeschäft ergibt sich kein Ergebniseffekt in der Konzerngesamtergebnisrechnung.

(28) Zinsänderungsrisiko

Zum 30. Juni 2022 befanden sich wie auch im Vorjahr lediglich fest verzinsliche originäre Finanzinstrumente im Bestand von Borussia Dortmund. Davon unterliegen lediglich Finanzinstrumente, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einem Zinsänderungsrisiko. Hierzu wird auf die Angaben der zum Factoring vorgesehenen Forderungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Textziffer 31 verwiesen.

Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente

in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Fest verzinslich Variabel verzinslich Fest verzinslich Variabel verzinslich
Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und sonstige finanzielle Forderungen 105.399 0 40.440 0
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 17.179 0 21.060 0

(29) Nettoergebnis

Die im Folgenden dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und das Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen sowie Zinsen und alle sonstigen Ergebnisauswirkungen aus Finanzinstrumenten.

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten

Bewertungskategorie IFRS 9

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 120 -13
davon Zinsergebnis 120 -13
Finanzielle Vermögenswerte ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet -3.372 252
davon Zinsergebnis -3.372 252
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -995 -1.379
davon Zinsergebnis -995 -1.379
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten -4.247 -1.140
davon Zinsergebnis -4.247 -1.140

(30) Liquiditätsrisiko

Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Schulden. Sofern ein Kündigungsrecht besteht, wird der Zahlungsmittelabfluss bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt berücksichtigt.

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten 2022

in TEUR Verbindlichkeiten aus Leasing Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Summe
2022/​2023 5.170 101.412 106.582
2023/​2024 2.956 16.286 19.242
2024/​2025 1.888 9.762 11.650
2025/​2026 1.442 3.610 5.052
2026/​2027 1.045 0 1.045
2027 und darüber hinaus 6.688 0 6.688
19.189 131.070 150.259

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten 2021

in TEUR Verbindlichkeiten aus Leasing Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Summe
2021/​2022 4.931 83.360 88.291
2022/​2023 4.939 37.052 41.991
2023/​2024 2.846 302 3.148
2024/​2025 1.873 52 1.925
2025/​2026 1.448 52 1.500
2026 und darüber hinaus 7.763 0 7.763
23.800 120.818 144.618

(31) Zeitwerte von Finanzinstrumenten nach Klassen und Bewertungskategorien

Die Ausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2022 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR Buchwert 30.06.2022 Zeitwert 30.06.2022
AKTIVA
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 344 344
Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen 11.903 11.903
Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen 45.845 45.845
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.571 10.571
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Forderungen zum Factoring vorgesehen 47.628 47.628
116.291 116.291

Bewertungskategorien IFRS 9

PASSIVA

in TEUR Buchwert 30.06.2022 Zeitwert 30.06.2022
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.856 1.856
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 12.530 n.a.
Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL 29.554 29.554
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 4.649 n.a.
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL 68.978 68.978
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 37.042 37.042
154.609 137.430

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR Buchwert 30.06.2021 Zeitwert 30.06.2021
AKTIVA
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 27 27
Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen 5.775 5.775
Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen 29.936 29.936
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.725 1.725
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Forderungen zum Factoring vorgesehen 4.617 4.617
42.080 42.080

Bewertungskategorien IFRS 9

PASSIVA

in TEUR Buchwert 30.06.2021 Zeitwert 30.06.2021
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 208 208
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 16.819 n.a.
Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL 37.250 37.250
Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL 56.900 56.900
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 4.241 n.a.
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL 64.103 64.103
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 33.234 33.234
212.755 191.695

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen ist in Level 3 eingestuft; der beizulegende Zeitwert aller übrigen oben genannten Finanzinstrumente ist in Level 2 eingestuft.

Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Die Ergebnisauswirkung der zum Bilanzstichtag in der GuV erfassten Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts der zum Factoring vorgesehenen Forderungen zeigt folgende Tabelle:

in TEUR
Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2021 4.617
Zugang 51.000
Abgang -4.617
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/​Verluste -3.372
Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30. Juni 2022 47.628

Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.

Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.

(32) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des den Aktionären der Muttergesellschaft zustehenden Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der umlaufenden Aktien ermittelt. Der gewichtete Durchschnitt der umlaufenden Aktien betrug im Geschäftsjahr 2021/​2022 105.557.762 Stück. Das Ergebnis je Aktie bezieht sich nur auf den Anteil der Konzernmutter. Da potenzielle Stammaktien nicht existieren, sind verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie identisch.

(33) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen

Persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH obliegt die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Somit steht dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund als alleinigem Gesellschafter der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH die Personalkompetenz zu. Sowohl die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als auch der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund sowie alle mit diesen verbundenen Gesellschaften gelten daher als nahestehende sonstige Personen i. S. d. IAS 24.

Bezüglich weiterer Angaben zum Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Geschäftsführung der BVB Geschäftsführungs-GmbH sei auf die Textziffern 37 und 39 verwiesen.

Related Party Disclosures

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Geschäftsvorfälle mit dem BV. Borussia 09 e.V. Dortmund
Ertrag aus Vermietung 291 291
Ertrag aus sonstigen Leistungen 146 187
Ertrag aus Ticketverkäufen 2 0
Geschäftsvorfälle mit der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Aufwand aus Kostenumlage 6.177 4.127
davon aus kurzfristig fälligen Geschäftsführervergütungen 4.180 3.818
Geschäftsvorfälle mit Orthomed GmbH
Aufwand aus sonstigen Leistungen 328 322
in TEUR 30.06.2022 30.06.2021
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte
Verrechnungskonto BV. Borussia 09 e.V. Dortmund 88 63
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verrechnungskonto Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH 3.843 2.126

Darüber hinaus wurden mit Mitgliedern des Aufsichtsrats der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der Geschäftsführung und des Beirates der BVB Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsvorfälle (Merchandising, Tickets, Sponsoring, Veranstaltungen, Reiseleistungen) in Höhe von TEUR 297 (Vorjahr TEUR 102) getätigt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden.

(34) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in TEUR Fällig nach
30.06.2022 Gesamt bis zu 1 Jahr 1-5 Jahren mehr als 5 Jahren
Miet- und Leasingzahlungen 482 235 217 30
Vermarktungsentgelte 33.673 8.192 25.481 0
Sonstige Verpflichtungen 3.059 787 2.141 131
37.214 9.214 27.839 161
Bestellobligo 67.445 35.070 32.375 0

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden für Leasingverhältnisse im Sinne des IFRS 16.6 TEUR 1.136 als Miet- und Leasingzahlungen im Aufwand erfasst.

in TEUR Fällig nach
30.06.2021 Gesamt bis zu 1 Jahr 1-5 Jahren mehr als 5 Jahren
Miet- und Leasingzahlungen 893 582 271 40
Vermarktungsentgelte 38.700 7.259 31.441 0
Sonstige Verpflichtungen 2.986 844 2.007 135
42.579 8.685 33.719 175
Bestellobligo 16.000 5.500 10.500 0

Im Geschäftsjahr 2020/​2021 wurden für Leasingverhältnisse im Sinne des IFRS 16.6 TEUR 1.060 als Miet- und Leasingzahlungen im Aufwand erfasst.

Die Mindestleasingzahlungen betreffen im Wesentlichen Leasingverhältnisse für Büroräume sowie diverse Pkws.

Das Bestellobligo bezieht sich im Wesentlichen auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Darüber hinaus bestehen zum 30. Juni 2022 variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen in einem Gesamtwert von TEUR 40.460 (Vorjahr TEUR 33.846), davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr TEUR 11.453 (Vorjahr TEUR 18.400).

(35) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Investitionen

Die Verträge der Spieler Niklas Süle, Nico Schlotterbeck, Karim Adeyemi und Salih Özcan, die vor dem 30. Juni 2022 abgeschlossen worden sind, entfalteten wie vorgesehen zum 01. Juli 2022 ihre Wirkung. Borussia Dortmund hat den Stürmer Sébastien Haller von AJAX Amsterdam verpflichtet. Der 28-jährige Nationalspieler der Elfenbeinküste unterschrieb einen bis zum 30. Juni 2026 datierten Vertrag. Aufgrund eines bösartigen Hodentumors wird sich der Spieler einer chemotherapeutischen Behandlung unterziehen und Borussia Dortmund auf unbestimmte Zeit fehlen. Als Reaktion auf den längerfristigen Ausfall von Sebastien Haller hat Borussia Dortmund Anthony Modeste vom Ligakonkurrenten 1. FC Köln verpflichtet. Der 1,87 Meter große Stürmer unterschrieb einen Vertrag bis zum 30. Juni 2023.

Transfergeschäfte

Das Transfergeschäft des Spielers Erling Haaland zu Manchester City wurde wie vorgesehen zum 01. Juli 2022 realisiert.

Spielbetrieb

Das DFB-Präsidium verabschiedete am 29. Oktober 2021 den neuen Rahmenterminkalender für die Saison 2022/​2023. Dort wurde festgelegt, dass die Fußball-Bundesliga eine Woche früher als im Vorjahr an dem Wochenende vom 05. bis 07. August 2022 startet. Der 34. und letzte Bundesliga-Spieltag ist für den 27. Mai 2023 terminiert. Der Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga wird erstmals während einer laufenden Saison von November bis Dezember 2022 durch die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Katar unterbrochen.

Der DFB-Pokal begann bereits eine Woche vor der Bundesliga ab dem 29. Juli 2022 mit der ersten Hauptrunde. Borussia Dortmund trat dabei auswärts beim TSV 1860 München an und zog mit einem 3:0-Auswärtssieg in die nächste Runde ein.

Der erste Spieltag der Gruppenphase der UEFA Champions League wird am 06./​07. September 2022 durchgeführt. Borussia Dortmund befindet sich für die Auslosung der Gruppenphase, welche am 25. August 2022 stattfindet, im dritten Lostopf.

Borussia Dortmund wird in der kommenden Saison in der UEFA Champions League erstmals die volle Kapazität des SIGNAL IDUNA PARK nutzen können und vor 81.365 Zuschauern spielen dürfen.

Sonstiges

Der bisherige Champion Partner General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) tritt ab der Saison 2022/​2023 sowohl international als auch national als Ärmelsponsor von Borussia Dortmund auf.

(36) Durchschnittliche Anzahl angestellter Mitarbeiter

2021/​2022 2020/​2021
Sportliche Abteilung 195 233
Auszubildende 9 8
Übrige 623 565
827 806

(37) Geschäftsführung

Die Bezüge der Geschäftsführer stellen sich wie folgt dar:

Bezüge der Geschäftsführung

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender)
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung 2.200 1.905
Sonstige Vergütung 42 41
Dipl.-Kfm. Thomas Treß
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung 952 905
Sonstige Vergütung 33 61
Carsten Cramer
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung 970 873
Sonstige Vergütung 31 33
4.228 3.818

Die Mitglieder der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr 2021/​2022 Bezüge gemäß IAS 24.17 (a) erhalten.

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 sowie im Vorjahr erhielt die Geschäftsführung keine erfolgsabhängige Vergütung.

Es sind Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr TEUR 23) angefallen.

(38) Honorar des Konzernabschlussprüfers

Der Ausweis entspricht der Zuordnung nach IDW RS HFA 36.

in TEUR 2021/​2022 2020/​2021
Abschlussprüfungsleistungen 277 277
Andere Bestätigungsleistungen 73 50
Steuerberatungsleistungen 0 1
Sonstige Leistungen 0 0

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA geprüft und weitere gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Des Weiteren erfolgten die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2021 sowie verpflichtende Prüfungen und prüferische Durchsichten im Rahmen des DFL-Lizenzierungsverfahrens und der DFL-Lizenzierungsordnung. Darüber hinaus haben wir unseren gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht von unserem Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit prüfen lassen.

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Bestätigungen im Zusammenhang mit Lizenzierungsverfahren.

Beratungen hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung finden sich im Vorjahr in den sonstigen Leistungen wieder.

(39) Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/​2022 der Gesellschaft, ihre Namen, ausgeübten Tätigkeiten und weiteren Funktionen in anderen Kontrollgremien sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

AUFSICHTSRAT der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Christian Kullmann Ulrich Leitermann Bernd Geske Judith Dommermuth Bjørn Gulden
Vorsitzender (seit 25.09.2021 /​ bis 24.09.2021 Stv. Vorsitzender) Stellvertretender Vorsitzender (seit 25.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
45 37 24 24 24
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen Vorsitzender der Vorstände der Konzernobergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund (SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. in Hamburg; SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a.G. in Dortmund; SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG in Dortmund) Geschäftsführender Gesellschafter der Bernd Geske Lean Communication, Meerbusch Geschäftsführende Gesellschafterin der JUVIA Verwaltungs GmbH, Köln Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer der PUMA SE, Herzogenaurach
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dortmunder Volksbank eG, Dortmund Chairman of the Board Salling Group A/​S, Braband, Dänemark (seit 06.03.2020)
Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sana Kliniken AG, Ismaning Board Member bei Essity (Aktiebolag), Stockholm, Schweden (seit 24.03.2022)
Dr. Reinhold Lunow Silke Seidel Bodo Löttgen Prof. Dr. Bernhard Pellens Gerd Pieper
(seit 02.12.2021) ausgeschieden (Vorsitzender bis 24.09.2021)
VERGÜTUNGSANSPRUCH 2021/​2022 in TEUR
24 27 24 21 11
AUSGEÜBTE TÄTIGKEITEN (Stand: 30.06.2022)
Ärztlicher Leiter der Praxisklinik Bornheim, Bornheim Leitende Angestellte der Dortmunder Stadtwerke AG sowie Geschäftsführerin der Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH, der Westfalentor 1 GmbH und der Dortmund Logistik GmbH, alle in Dortmund Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Kriminalhauptkommissar a.D., Diplom-Verwaltungswirt (FH) Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai /​ China Privatier; vormals Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper GmbH, Herne
WEITERE FUNKTIONEN in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30.06.2022)
Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, Dortmund Mitglied des Aufsichtsrates des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. in Münster (nicht börsennotiert) Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs- GmbH, Dortmund (bis 21.11.2021)
Mitglied der LVM Krankenversicherungs- AG in Münster (nicht börsennotiert)

Der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 die Errichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen und dessen Mitglieder festgelegt. Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herr Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Frau Silke Seidel zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

(40) Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften gem. § 264 Abs. 3 HGB

Der Konzernabschluss hat für die BVB Merchandising GmbH sowie für die BVB Event & Catering GmbH befreiende Wirkung im Sinne von § 264 Abs. 3 HGB.

(41) Mitgeteilte Beteiligungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG)

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden uns Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:

Herr Ralph Dommermuth hat uns am 03. März 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 02. März 2022 5,03 Prozent (5.550.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Ralph Dommermuth

Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH

Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft

Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 5,03 Prozent

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited

Lansdowne European Absolute Opportunities Master Fund Limited

Lansdowne Partners International Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne Partners International Ltd. sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:

Lansdowne Partners International Ltd.

Lansdowne Partners Limited

Lansdowne Partners (UK) LLP

Lansdowne Partners International Limited

Lansdowne General Partner I Limited

Lansdowne European Absolute Opportunities Fund LP

Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 11. Oktober 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Oktober 2021 5,32 Prozent (5.876.495 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.

(42) Aktienbesitz von Organen

Zum 30. Juni 2022 hielt ein Mitglied der Geschäftsführung 7.045 Stückaktien unserer Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates besaßen zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 9.092.009 Stückaktien. Der (Gesamt-)Aktienbesitz von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ergab zum 31. Dezember 2021 in Summe 9.099.054 Stückaktien und somit mehr als 1 % der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgegebenen Aktien.

(43) Corporate Governance

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtsjahr abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite unter https:/​/​aktie.bvb.de/​Corporate-Governance/​Entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie den Nachhaltigkeitsbericht, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Konzernerklärung zur Unternehmensführung und den Nachhaltigkeitsbericht, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Zugangsbewertung der Spielerwerte sowie vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften

2. Bestand und Richtigkeit der Transferforderungen sowie Ermittlung der Ergebnisse aus diesen Transfergeschäften

3. Vollständigkeit und Richtigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Zugangsbewertung der Spielerwerte sowie vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften

a) Im Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, (nachfolgend: Borussia Dortmund) werden zum 30. Juni 2022 unter den Immateriellen Vermögenswerten Spielerwerte in Höhe von Mio. EUR 123,6 und unter den Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Spielerwerte in Höhe von Mio. EUR 24,0 ausgewiesen (27,2 % bzw. 5,3 % der Bilanzsumme). Im abgelaufenen Geschäftsjahr verminderten sich die Spielerwerte unter den Immateriellen Vermögenswerten um Mio. EUR 68,8. Zugängen von Mio. EUR 65,5 standen Abgänge von Mio. EUR 13,9 und planmäßige Abschreibungen von Mio. EUR 87,3 gegenüber. Zudem wurden Spielerwerte von Mio. EUR 33,1 in Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte umgegliedert. Nach der Umgliederung erfolgte eine Wertminderung um Mio. EUR 9,1. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von Mio. EUR 87,4 Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften. Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Spielerwerte liegen individuelle und komplexe Transferverträge zwischen dem abgebenden Club und Borussia Dortmund sowie in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge mit Spielerberatern zugrunde.

Aus unserer Sicht ist die Bilanzierung von Spielerwerten von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da aufgrund der Individualität und der Komplexität der Vertragsklauseln das Risiko besteht, dass die Bewertung beim erstmaligen Ansatz des jeweiligen Spielerwerts sowie die Erfassung der damit verbundenen Transferverbindlichkeit nicht in der richtigen Höhe erfolgen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Risiko einer nicht angemessenen Folgebewertung der Spielerwerte und der damit einhergehenden vollständigen Erfassung der Transferverbindlichkeiten, die sich aus dem Eintreten von bedingten Vertragsbestandteilen oder Vertragsanpassungen ergeben können.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Immateriellen Vermögenswerten, den Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in den Abschnitten 1, 8 und 13 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis über den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozess der Ermittlung der Spielerwerte und Transferverbindlichkeiten sowie deren Bilanzierung verschafft. Zu den im Berichtsjahr erfolgten Spielerzugängen haben wir anhand von Einsichtnahmen in die wesentlichen Transfer- und Beraterverträge die Bilanzierung der Spielerwerte hinsichtlich der Anschaffungskostenermittlung sowie der damit verbundenen Verbindlichkeiten gewürdigt.

Im Rahmen der Folgebewertung haben wir für die wesentlichen Transfer- und Beraterverträge geprüft, ob im Geschäftsjahr 2021/​22 Bedingungen eingetreten sind, die zu nachträglichen Anschaffungskosten und zusätzlichen Verbindlichkeiten aus Transfergeschäften führten, und ob eine entsprechende Bilanzierung erfolgte.

Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Vertragsanpassungen bzw. Vertragsverlängerungen auf nachträgliche Anschaffungskosten und zusätzliche Verbindlichkeiten und auf die Notwendigkeit von Nutzungsdaueranpassungen hin geprüft.

2. Bestand und Richtigkeit der Transferforderungen sowie Ermittlung der Ergebnisse aus diesen Transfergeschäften

a) Im Konzernabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Transferforderungen in Höhe von Mio. EUR 86,9 ausgewiesen. Das Transferergebnis im Geschäftsjahr 2021/​22 beläuft sich auf Mio. EUR 61,9. Dabei standen Brutto-Transferentgelten von Mio. EUR 105,2 Transferaufwendungen von Mio. EUR 24,0 und abgehende Restbuchwerte von Spielerwerten von Mio. EUR 19,4 gegenüber.

Aufgrund der Individualität und Komplexität der Vertragsklauseln ist die Bilanzierung von Transferentgelten aus Transfergeschäften anspruchsvoll und es besteht grundsätzlich das Risiko für den Konzernabschluss, dass bei Spielerabgängen die Forderungen aus Transfergeschäften und die damit verbundenen Transferentgelte zu hoch oder nicht periodengerecht ausgewiesen werden und die entsprechenden Transferaufwendungen und abgehenden Restbuchwerte zu niedrig ausgewiesen bzw. unvollständig ausgebucht werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Transferforderungen, Transfererlöse und Transferaufwendungen waren die im Berichtsjahr getätigten Transfergeschäfte aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den Transferforderungen, Transferentgelten und Transferaufwendungen sind in den Abschnitten 5 und 17 des Konzernanhangs enthalten.

b) Bei unserer Prüfung haben wir zunächst ein Verständnis über den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess zur Bilanzierung und zum Ausweis von Transfergeschäften und Transferforderungen erlangt.

Wir haben den Bestand der Transferforderungen und die realisierten Transferentgelte aus Spielerabgängen der Lizenzabteilung durch Einsichtnahme in die dazu geschlossenen Transfer- und Beraterverträge vollständig aufgenommen und analysiert. Die Richtigkeit der bilanzierten Transferforderungen und Transferentgelte wurde durch das Nachvollziehen der Forderungsermittlung anhand der Vertragsklauseln gewürdigt.

Ebenso haben wir durch Einsichtnahmen in die den Transfers zugrunde liegenden Verträge die vollständige und richtige Ermittlung der entsprechenden Transferaufwendungen beurteilt. Wir haben hierzu auch geprüft, ob etwaige Restbuchwerte der Spielerwerte für die transferierten Spieler in den Immateriellen Vermögenswerten vollständig ausgebucht worden sind.

Bei den Einsichtnahmen in die Transferverträge für Spielerabgänge haben wir den Fokus auf den Realisationszeitpunkt gelegt, um die korrekte Periodenabgrenzung von Forderungen und dazugehörigen Transferergebnissen zu prüfen.

3. Vollständigkeit und Richtigkeit des Personalaufwands der Lizenzabteilung

a) Im Konzernabschluss von Borussia Dortmund werden unter den Personalaufwendungen unter anderem die Gehälter der Lizenzabteilung ausgewiesen. Diese umfassen neben den festen Grundgehältern auch erfolgsabhängige Vergütungen wie Punkteinsatzprämien und Jahresleistungsprämien sowie individuelle Sonder- und Einmalzahlungen. Aus unserer Sicht war die vollständige und richtige Bilanzierung des Personalaufwands der Lizenzabteilung von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da aufgrund der individuell vereinbarten Vergütungsbestandteile und Vergütungshöhen die Personalaufwendungen für die Lizenzabteilung nicht vollständig bzw. nicht in der zutreffenden Höhe erfasst werden könnten.

Die Angaben und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zum Personalaufwand sind in Abschnitt 20 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Ermittlung der Gehaltszahlungen der Lizenzabteilung und der Abbildung der Gehälter im Konzernabschluss verschafft. Unsere weiteren Prüfungshandlungen umfassten insbesondere eine Einsichtnahme und Beurteilung der aktuell geltenden Anstellungsverträge mit ihren Vergütungsbestandteilen und Vergütungshöhen sowie individuellen Aufhebungsvereinbarungen, indem wir für unter Risikogesichtspunkten in Bezug auf bewusst ausgewählte Lizenzspieler und Monate eine Konsistenzprüfung zwischen den jeweiligen Arbeitsverträgen und den entsprechenden Gehaltsermittlungen durchgeführt haben. Bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile haben wir bei diesen ausgewählten Verträgen überprüft, inwieweit die für die variablen Vergütungsbestandteile vertraglich vereinbarten Bedingungen eingetreten sind. Daneben haben wir geprüft, ob Ereignisse eingetreten sind, die zu höheren Aufwendungen hätten führen müssen. Bezüglich vereinbarter Sonder- oder Einmalzahlungen haben wir überprüft, ob die Erfassung im Personalaufwand unabhängig vom Zahlungszeitpunkt periodengerecht erfolgt ist.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Bericht des Aufsichtsrats,

den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,

die übrigen Teile des Nachhaltigkeitsberichts, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird; diese Teile werden uns voraussichtlich erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden,

die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,

die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und zum Lagebericht und nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, welche uns voraussichtlich erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben des Konzernlageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 8C3DADDA557AD718C42010191E1FEB3E3F0071D 92B899BE8DF0930CF543FA89E aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Dezember 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021/​22 als Konzernabschlussprüfer der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Kadlubowski

 

Düsseldorf, den 19. August 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer

Christian Renzelmann, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Dortmund, den 19. August 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß, Geschäftsführer

Carsten Cramer, Geschäftsführer

FINANZKALENDER

11. November 2022

Veröffentlichung des Quartalsfinanzberichts – Q1 Geschäftsjahr 2022/​2023

21. November 2022

Ordentliche Hauptversammlung 2022

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.bvb.de/​aktie

IMPRESSUM

Herausgeber

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Rheinlanddamm 207-209

44149 Dortmund

E-Mail

aktie@borussia-dortmund.de

Internet

www.bvb.de/​aktie

Verantwortlich

Mark Stahlschmidt

Gestaltung

Uwe W. Landskron

K-werk Kommunikationsdesign

44137 Dortmund

www.K-werk.de

Fotos

Alexandre Simoes

Mareen Meyer

Rene Traut

Druck

Lensing Druck GmbH & Co. KG

Feldbachacker 16

44149 Dortmund

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