Bilanz: 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Kaiserslautern

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Konzernbilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 5.000.000,00 5.400.000,00
2. Entgeltlich erworbene Software 207.221,17 275.063,98
3. Geschäfts- oder Firmenwert 4.896.565,32 5.549.440,66
4. Spielerwerte 85.000,00 10.188.786,49 417.822,82 11.642.327,46
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 2.901.681,52 3.054.658,17
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.511.176,28 4.412.857,80 1.780.885,19 4.835.543,36
14.601.644,29 16.477.870,82
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 218.458,87 311.438,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.031.674,90 1.204.091,77
2. Forderungen aus Transfer 758.014,67 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 876.945,69 1.369.882,48
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.779.983,13 4.446.618,39 2.054.114,40 4.628.088,65
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.541.066,96 9.345.785,09
8.206.144,22 14.285.312,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 48.780,55 49.803,01
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.043.086,55 0,00
26.899.655,61 30.812.985,89

Passiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 2.524.400,00 2.524.400,00
II. Kapitalrücklage 10.274.160,08 10.274.160,08
III. Verlustvortrag (i. Vj. Gewinnvortrag) -9.061.714,78 154.826,95
IV. Konzernjahresfehlbetrag -7.779.931,85 -9.216.541,73
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.043.086,55 0,00
0,00 3.736.845,30
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 703.100,00
2. Sonstige Rückstellungen 2.103.915,54 1.805.729,71
2.103.915,54 2.508.829,71
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 502.715,51 5.263.772,79
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.315.449,77 2.037.271,19
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 1.052.956,83 255.474,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.440.967,50 2.360.885,54
5. Sonstige Verbindlichkeiten 16.868.833,81 12.305.684,85
– davon aus Steuern TEUR 278 (i. Vj. TEUR 547) –
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 432 (i. Vj. TEUR 0) –
24.180.923,42 22.223.088,37
D. Rechnungsabgrenzungsposten 614.816,65 2.344.222,51
26.899.655,61 30.812.985,89

Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

2019/​2020 2018/​2019
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 18.026.230,28 17.587.107,15
2. Sonstige betriebliche Erträge 842.012,61 1.205.026,96
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -1.380.066,93 -1.763.426,21
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.988.248,29 -8.385.479,19
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.476.654,03 -10.464.902,32 -2.392.318,55 -10.777.797,74
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.873.608,19 -2.435.708,25
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.287.623,50 -14.136.493,85
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 43.290,08
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -810.171,48 -745.554,13
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Ertrag) 301.496,11 1.831.034,64
10. Ergebnis nach Steuern -7.646.633,43 -9.192.521,36
11. Sonstige Steuern -133.298,42 -24.020,37
12. Jahresfehlbetrag -7.779.931,85 -9.216.541,73

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019/​2020

30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis -7.780 -9.217
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.555 2.139
Abschreibungen auf Spielerwerte 1.318 297
Gewinn aus Anlageabgängen -1.749 0
Abnahme der Rückstellungen -405 -1.135
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) bzw. Erträge (-) -282 1.643
Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 772 2.458
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 2.509 2.579
Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen 810 702
Ertrag aus Ertragsteuern -301 -1.965
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.553 -2.499
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Spielerwerten 1.500 0
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -6 0
Auszahlungen für Investitionen in Spielerwerte -1.052 -256
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -43 -239
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 400 -495
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0 703
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 2.600 5.476
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten -4.761 0
Gezahlte Zinsen -490 -571
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.651 5.607
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) -5.805 2.614
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.346 6.733
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.541 9.346
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 3.541 9.346
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.541 9.346

Eigenkapitalspiegel des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Beträge in €

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklagen Summe
5. Juli 2018 2.500.000,00 9.595.840,08 154.826,95 12.250.667,03
Kapitalerhöhung 24.400,00 678.320,00 0,00 702.720,00
Konzernjahresfehlbetrag
2018/​2019 0,00 0,00 -9.216.541,73 -9.216.541,73
30. Juni 2019 2.524.400,00 10.274.160,08 -9.061.714,78 3.736.845,30
01. Jul 19 2.524.400,00 10.274.160,08 -9.061.714,78 3.736.845,30
Konzernjahresfehlbetrag
2019/​2020 0,00 0,00 -7.779.931,85 -7.779.931,85
30. Jun 20 2.524.400,00 10.274.160,08 -16.841.646,63 -4.043.086,55

Konzernanhang für den Konzernabschluss vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Konzernabschluss für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt.

Persönlich haftende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ist die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern.

Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB Nr. 32550 geführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung zur Neugründung gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 125, 135 ff. UmwG entstanden. Im Rahmen der Ausgliederung wurden die dem auszugliedernden Betrieb zugehörigen und im Ausgliederungsplan aufgeführten materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, sowie sämtliche Arbeitsverhältnisse und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen – auch öffentlich-rechtlichen – Schuldverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse aller Art, aus dem 1. FC Kaiserslautern e.V. ausgegliedert und als Gesamtheit auf die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA gegen Gewährung von Anteilen übertragen. Schuldrechtlich erfolgte die Ausgliederung mit Wirkung zum 1. Januar 2018 („Ausgliederungszeitpunkt“).

Über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA wurde mit dem Beschluss des Amtsgerichtes Kaiserslautern (Aktenzeichen 1 IN 68/​20) am 15. Juni 2020 gem. § 270a, 21 Abs. 1, Satz 1 InsO die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Ferner wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet und das Insolvenzverfahren eröffnet. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die Ausführungen im Kapitel „Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag/​Insolvenzverfahren“.

Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Wir verweisen wegen der Unsicherheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, auf das Kapital IV. des Konzernlageberichts („Finanzielle Risiken“).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Markennutzungsrecht wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Der Geschäfts- und Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Sonstige entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter den Spielerwerten werden die sog. „Ablösesummen“ einschließlich Nebenkosten erfasst; sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages der jeweiligen Spieler (BFH-Urteil vom 26. August 1992, I R 24/​91) bewertet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Auf Grund des Kündigungsrechts der Spieler gemäß § 113 InsO wurden alle Spielerwerte zum 30. Juni 2020 außerplanmäßig abgeschrieben. Eine Ausnahme davon bildet die Ablösesumme eines Spielers, der nach dem Bilanzstichtag verkauft wurde. Bei diesem erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den vertraglich vereinbarten Verkaufserlös.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00, sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter von EUR 150,00 bis EUR 800,00 wird ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Passive/​Aktive latente Steuern wurden mit dem erwarteten Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz in Höhe von 30,15% (15% Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 14,35% Gewerbesteuer) bewertet. Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wurden in Höhe der passivierten latenten Steuer auf das Markennutzungsrecht (EUR 1.507.500,00) verrechnet. Darüber hinaus erfolgte kein Ansatz aktiver latenter Steuern.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte in Höhe von TEUR 750 vorgenommen.

Angaben zum Konsolidierungskreis

Die 1.FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern, ist an folgendem Unternehmen mit 100 % beteiligt, das im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wurde:

TEUR
FCK Gastronomie GmbH, Kaiserslautern
Stammkapital 51
Eigenkapital zum 30. Juni 2020 131
Ergebnis vom 2019/​2020 -23

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Zusammensetzung der einzelnen Posten sowie Fälligkeiten sind aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

30.06.2020 30.06.2019
Angaben in TEUR Fälligkeit Fälligkeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.032 0 0 1.204 0 0
Forderungen aus Transfer 690 68 0 0 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 877 0 0 1.370 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.780 1.349 0 2.054 986 0
4.447 1.417 0 4.628 986 0

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

TEUR
Berufsgenossenschaft 571
Besserungsschein mit der Stadionbetreibergesellschaft 471
Spielervermittler und -berater 172
Abfindungen für Vertragsauflösungen 150
Urlaubsverpflichtung und Überstunden 145
Verpflichtungen Prämien, Weihnachtsgeld und Tantiemen 143
Rechts-, Beratungs- und Jahresabschluss- sowie Prüfungskosten 58
Übrige 395
2.104

Verbindlichkeiten

Es bestehen Restverbindlichkeiten aus den „Betze-Anleihen“, die am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig geworden sind in einer Gesamthöhe von TEUR 503.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ein Darlehen einer Gesellschaft zur Anlage in Spezialfonds in Höhe von TEUR 8.500. Das Darlehen wurde auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Gesellschaft geschlossen, welcher eine Laufzeit bis zum Ende der Saison 2025/​2026 besitzt. Ferner hat der 1. FC Kaiserslautern e.V. zur Sicherung der Zulassung am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2019/​2020 ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.900 gewährt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 5,5% innehat. Des Weiteren hat die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA über die Crowdlending- Plattform Kapilendo einen durch die Fans finanzierten Kredit in Höhe von TEUR 1.076 aufgenommen. Das Crowdlending hat eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Festzinssatz von 5,0%.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Restlaufzeit
Angaben in TEUR 30.06.2020 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre 30.06.2019
Anleihen 503 503 0 0 5.264
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 3.315 3.315 0 0 2.037
Verbindlichkeiten aus Transfer 1.053 943 110 0 255
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.441 541 1.900 0 2.361
Sonstige 16.869 9.424 0 12.306
Verbindlichkeiten 7.445
davon aus Steuern 278 278 0 0 547
24.181 12.747 11.434 0 22.223
Restlaufzeit
Angaben in TEUR bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Anleihen 5.264 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 2.037 0 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 130 125 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 461 1.900 0
Sonstige 1.286 11.020
Verbindlichkeiten 0
davon aus Steuern 547 0 0
9.178 13.045 0

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen die Pachtaufwendungen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH (FWS GmbH) über die Nutzung des Stadions. Der Pacht- und Betreibervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.Juni 2028. Dieser umfasst grundsätzlich Mindestpachtleistungen von 3,2 Mio. EUR jährlich. Insgesamt umfassen die Mindestpachtleistungen 20,65 Mio. EUR. Die Höhe der Mindestpachtleistungen ist unter Beachtung des Maximalrisikos errechnet unter der Prämisse, dass ab der Saison 2019/​20 die Mindestpachtleistung in Höhe von 3,2 Mio. EUR jährlich bis zum Vertragsende anfällt. Abhängig vom sportlichen Erfolg können darüber hinaus Zusatzpachten anfallen.

Für die Spielzeiten 2020/​2021 und 2021/​2022 wurde eine ligaabhängige Pacht vereinbart. Diese beträgt TEUR 625 im Fall der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga, TEUR 2.400 im Fall der Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga und (je nach Tabellenplatzierung) zwischen TEUR 3.600 und TEUR 4.600 im Fall der Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga.

Während der Spielzeiten 2007/​2008 bis 2010/​11 hat die FWS GmbH einem Forderungsverzicht auf Pachtzahlung gegenüber dem 1. FCK e.V. in Höhe von insgesamt TEUR 5.300 zugestimmt. Im Gegenzug hat der 1. FCK e.V. durch sogenannte Besserungsscheine seine Absicht erklärt, die Forderungsverzichte zu begleichen. Durch Vereinbarung vom 16. Oktober 2012 zwischen der FWS GmbH und dem 1. FCK e.V. wurde geregelt, dass durch bereits eingeleitete Maßnahmen in Höhe von TEUR 3.800 auf die Besserungsscheine angerechnet werden können, wovon Maßnahmen in Höhe von TEUR 3.300 bereits umgesetzt wurden. Eine ausstehende Geldzahlung über TEUR 500 wurde als abgezinste Rückstellung bilanziert. Nunmehr bleiben TEUR 1.500 Eventualverbindlichkeit als Forderung aus den Besserungsscheinen bestehen. Zukünftige Investitionen des Vereins in die Infrastruktur des Stadions (z. B.: Ausbau Gastronomie, Logen, Logenturm, Erneuerung Stadionsitze etc.) können gemäß Vereinbarung auf den Betrag von TEUR 1.500 angerechnet werden. Sollten keine Investitionen getätigt werden, ist der 1. FCK e.V. verpflichtet, nach drei Jahren der Zugehörigkeit zur ersten Bundesliga den Betrag in drei Jahresraten von jeweils TEUR 500 zu zahlen. Spätestens jedoch ist der Betrag mit Beendigung des Pachtvertrages zu entrichten.

Daneben bestehen weitere Leasing- und Mietverträge für Geschäftsausstattung und den Fuhrpark der Gesellschaft.

Im Rahmen des Grundstückkaufvertrages „Fröhnerhof“ hat sich der Verein verpflichtet, Investitionen in das Nachwuchsleistungszentrum in Höhe von mindestens TEUR 3.000 vorzunehmen. Bis zum 30.06.2020 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 882 durchgeführt wodurch weiterhin eine Investitionsverpflichtung von TEUR 2.118 besteht.

Darüber hinaus haften die Gesellschaft selbst und der 1. FC Kaiserslautern e.V. gemäß § 133 Abs. 1 UmwG i.V.m. § 135 Abs.1 UmwG für die Verbindlichkeiten des 1. FC Kaiserslautern e.V., die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, als Gesamtschuldner.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.

Umsatzerlöse

Von den Erträgen aus Werbung entfällt ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 496 auf eine mit einer Vermarktergesellschaft vertraglich vereinbarte Einmalzahlung (Signing Fee II).

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 278 enthalten.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

In den Abschreibungen sind TEUR 750 außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 388 enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind die Zinsabgrenzung des Intercompany Darlehens (TEUR 112), die Zinsabgrenzung hinsichtlich des Quattrex-Darlehens (TEUR 638) sowie die Zinsabgrenzung des Crowdlendings (TEUR 61) zum Stichtag ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus der Auflösung der zum Vorjahres-Stichtag passivierten Steuerrückstellung.

Sonstige Steuern

Die Aufwendungen für sonstige Steuern beinhalten insbesondere Grund- und Kfz- Steuern.

Sonstige Angaben

Personal

Abteilung 30.06.2019 30.06.2019
Lizenzspielerbereich 45 37
Verwaltung 34 37
Andere Abteilungen 35 39
davon Regionalligakader 16 17
Gastronomie 17 21
Summe Mitarbeiter am Bilanzstichtag 131 134

Im Konzern wurden in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 im Durchschnitt 137 Mitarbeiter beschäftigt (i. Vj.: 139).

Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA)

Dem Beirat gehören folgende Mitglieder an:

• Dr. Markus Merk (seit 01.12.2019) Unternehmens- und Business-Coach, Weisenheim am Berg Beiratsvorsitzender
• Rainer Keßler (seit 01.12.2019) Geschäftsführender Gesellschafter, Pirmasens stv. Beiratsvorsitzender
• Martin Weimer (seit 01.12.2019) Banker, Frankfurt
• Fritz Fuchs (seit 07.10.2020) Privatier, Trier
• Christian Bettinger (seit 07.10.2020) Beteiligungsmanager, München

Dem Beirat gehörten folgende Mitglieder an:

• Patrick Banf (bis 01.12.2019) Unternehmer, Kaiserslautern Beiratsvorsitzender
• Paul Wüst (bis 29.09.2019) Unternehmensberater, Dierbach stv. Beiratsvorsitzender
• Jochen Grotepaß (bis 01.12.2019) geschäftsführender Gesellschafter, Mauchenheim
• Jürgen Kind (bis 29.09.2019) Unternehmer, Köln
• Bruno Otter (von 29.09.2019 bis 01.12.2019) Privatier, Kaiserslautern stv. Beiratsvorsitzender
• Prof. Dr. Jörg E. Wilhelm (seit 01.12.2019 bis 03.08.2020) Rechtsanwalt und Hochschullehrer, Weggis (Schweiz)
• Martin Wagner (seit 01.12.2019 bis 30.09.2020) Unternehmer, Offenburg

Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.

Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtszeitraum an:

• Michael Klatt (bis 05.12.2019) Frankfurt am Main Geschäftsführer Kaufmännischer Bereich
• Martin Bader (bis 05.12.2019) Ludwigshafen am Rhein Geschäftsführer Sport
• Soeren Oliver Voigt (seit 03.12.2019) Dortmund Geschäftsführer

Gesamtbezüge der Geschäftsführer

Gemäß Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 12.12.2015 teilt die persönlich haftende Gesellschafterin mit, dass im Geschäftsjahr 2019/​2020 Geschäftsführerbezüge in Höhe von TEUR 343 (VJ: TEUR 412) entstanden sind. Diese beinhalten Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Prämien, Abfindungen und Nebenleistungen jeder Art.

Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:

• Prof. Dr. Peter Theiss (seit 16.10.2019) Unternehmer, Homburg stv. Aufsichtsratsvorsitzender
• Patrick Gregorius (seit 16.10.2019) Direktionsmitglied, Luxembourg-Hesperingen
• Wolfgang Erfurt (seit 27.02.2020) Geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern

Dem Aufsichtsrat gehörte im Berichtzeitraum an:

• Patrick Banf (bis 16.10.2019) Unternehmer, Kaiserslautern Aufsichtsratsvorsitzender
• Paul Wüst (bis 29.09.2019) Unternehmensberater, Dierbach stv. Aufsichtsratsvorsitzender
• Jochen Grotepaß (bis 16.10.2019) geschäftsführender Gesellschafter, Mauchenheim
• Jürgen Kind (bis 29.09.2019) Unternehmer, Köln
• Wilfred de Buhr (von 16.10.2019 bis 27.02.2020) Geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern
• Prof. Dr. Jörg E. Wilhelm (von 01.12.2019 bis 03.08.2020) Rechtsanwalt und Hochschullehrer, Weggis (Schweiz)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.

Geschäftsführung der FCK-Gastronomie GmbH

Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft nahmen im Berichtszeitraum wahr:

Michael Klatt (bis 05.12.2019)

Frankfurt am Main

Martin Bader (bis 05.12.2019)

Ludwigshafen am Rhein

Soeren Oliver Voigt (seit 03.12.2019)

Dortmund

Prüfungs- und Beratungshonorare

Das für die Tätigkeit im Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt TEUR 111. Dieses entfällt mit TEUR 46 auf die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 31. Dezember 2019 und mit TEUR 65 auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2019/​2020.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge im Bereich der Geschäftstätigkeit

Nach dem Bilanzstichtag schlossen sich Alexander Winkler (SpVgg Unterhaching), Tim Rieder (FC Augsburg), Marlon Ritter (SC Paderborn), Nicolas Sessa (FC Erzgebirge Aue) und Marius Kleinsorge (SV Meppen) dem 1. FCK an. Auf Leihbasis wechselten nach dem Bilanzstichtag Adam Hlousek (FC Viktoria Pilsen) sowie Marvin Pourie (Karlsruher SC).

Den FCK verlassen haben hingegen Theodor Bergmann (Carl Zeiss Jena), Andri Rünar Bjarnason (Esbjerg fB), Timmy Thiele (Viktoria Köln), Florian Pick (1. FC Heidenheim), Christian Kühlwetter (1. FC Heidenheim), Manfred Starke (FSV Zwickau) und Jose-Junior Matuwila (Petro Luanda).

Die Dr. Theiss Naturwaren GmbH kehrt mit ihrer Marke Allgäuer Latschenkiefer für die kommenden zwei Spielzeiten als Hauptsponsor auf die Brust der Roten Teufel zurück und ersetzt dort ab sofort die Layenberger Nutrition Group, die ihr Engagement als FCK-Exklusivpartner fortsetzt.

Das Werberecht zum Trikotsponsoring der 2. Herrenmannschaft wird auch künftig von der Dr. Theiss Naturwaren GmbH ausgeübt. Die IKK Südwest bleibt ebenfalls als Hauptsponsor für alle anderen Jugendmannschaften des Nachwuchsleistungszentrums erhalten.

Am 29. September 2020 haben sich der 1. FCK und sein bisheriger Cheftrainer Boris Schommers einvernehmlich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Nachfolger wurde ab 2. Oktober 2020 Jeff Saibene.

In einer persönlichen Entscheidung legt Martin Wagner seine Mandate im Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und dem Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. aus beruflichen und persönlichen Gründen zum 1. Oktober 2020 nieder.

Insolvenzverfahren

Am 15. Juni 2020 stellte die Schuldnerin, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Das Amtsgericht Kaiserslautern ordnete mit Beschluss vom 15. Juni 2020 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt. Das Insolvenzgericht hat den Berichts- und Prüfungstermin sowie Erörterungs- und Abstimmungstermin auf den 29. Oktober 2020 bestimmt.

Am 29. Oktober 2020 hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan vom 22. September 2020 angenommen. Dieser sieht eine Planquote von 4% vor. Dies führt nach Absatz 2.2.3 des Insolvenzplans dazu, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf 96% ihrer Forderungen verzichten. Dieser Forderungsverzicht führt im Geschäftsjahr 2020/​2021 zu einer ergebniswirksamen Ausbuchung von 96% der Verbindlichkeiten und damit zu einer weitgehenden Entschuldung der Gesellschaft.

Ferner wurde am 21. Oktober 2020 ein Investment-Vertrag mit einer Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sieht vor, der Gesellschaft durch Kapitalerhöhungen in 4 Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio als Eigenkapital zuzuführen.

 

Kaiserslautern, den 30. Oktober 2020

Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Soeren Oliver Voigt, Geschäftsführer

5.1.3.1. Konzernanlagenspiegel

Beträge in EUR

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 01.07.2019 Zugänge Umbuchung Abgänge Stand 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00
2. Entgeltliche erworbene Software 560.834,44 6.078,60 0,00 0,00 566.913,04
3. Geschäfts- oder Firmenwert 6.528.754,37 0,00 0,00 0,00 6.528.754,37
4. Spielerwerte 484.892,27 1.051.500,00 0,00 1.451.392,27 85.000,00
13.574.481,08 1.057.578,60 0,00 1.451.392,27 13.180.667,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 3.914.743,98 0,00 75.002,27 3.839.741,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.566.713,56 43.288,93 828,00 7.609.174,49
11.481.457,54 43.288,93 0,00 75.830,27 11.448.916,20
Summe 25.055.938,62 1.100.867,53 0,00 1.527.222,54 24.629.583,61
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.07.2019 Abschreibung des Geschäftsjahres A.o. Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge Stand 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 600.000,00 400.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
2. Entgeltliche erworbene Software 285.770,46 73.921,41 0,00 0,00 359.691,87
3. Geschäfts- oder Firmenwert 979.313,71 652.875,34 0,00 0,00 1.632.189,05
4. Spielerwerte 67.069,45 568.614,00 749.646,82 1.385.330,27 0,00
1.932.153,62 1.695.410,75 749.646,82 1.385.330,27 2.991.880,92
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 860.085,81 115.953,55 0,00 37.979,17 938.060,19
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.785.828,37 312.597,07 0,00 427,23 6.097.998,21
6.645.914,18 428.550,62 0,00 38.406,40 7.036.058,40
Summe 8.578.067,80 2.123.961,37 749.646,82 1.423.736,67 10.027.939,32
Buchwerte
30.06.2019 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 5.400.000,00 5.000.000,00
2. Entgeltliche erworbene Software 275.063,98 207.221,17
3. Geschäfts- oder Firmenwert 5.549.440,66 4.896.565,32
4. Spielerwerte 417.822,82 85.000,00
11.642.327,46 10.188.786,49
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 3.054.658,17 2.901.681,52
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.780.885,19 1.511.176,28
4.835.543,36 4.412.857,80
Summe 16.477.870,82 14.601.644,29

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. Geschäft und Rahmenbedingungen

Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA i.l. (im Folgenden „1. FCK“) entstand am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Profifußball“ des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1252) (im Folgenden „Verein“) rechtlich und wirtschaftlich im Sinne des § 127 UmwG.

Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär), die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32505), leitet die Geschäfte der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA i.l..

Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V., insbesondere der diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/​oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln, sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland.

Für den Bereich Fußball, insbesondere für den Lizenzspielbetrieb bzw. den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft, gelten die Satzung, das Ligastatut und die übrigen Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen.

Die Gesamtansicht des Konzerns schließt die Tochtergesellschaft FCK Gastronomie GmbH mit ein. Sie gehört zu 100 % der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und ist als Cateringpartner an Spieltagen für den Veranstaltungs- und Cateringservice in den Hospitality-Bereichen verantwortlich. Die FCK Gastronomie GmbH betreibt im Stadion fünf Kioske selbst und koordiniert darüber hinaus den Kioskbetrieb der übrigen verpachteten Kioske im Stadion an Spieltagen und bei anderen Veranstaltungen. Des Weiteren führt die FCK Gastronomie GmbH Veranstaltungen wie Seminare, Firmentagungen, Messen, private Feiern und Hochzeiten sowie sonstige Events durch.

Im Geschäftsjahr 2020/​2021 nimmt die Gesellschaft am Spielbetrieb der 3. Liga teil.

II. Geschäftsverlauf

1. Sportliche Entwicklung des Konzerns

Am Ende der Saison 2019/​2020 belegte der 1. FCK den 10. Tabellenplatz in der 3. Liga und blieb somit hinter dem sportlichen Anspruch zurück. Am 16. September 2019 haben sich die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und Sascha Hildmann einvernehmlich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Der frühere Interimstrainer des 1. FC Nürnberg, Boris Schommers, übernahm ab 19. September 2019 das Amt des Cheftrainers.

Bis zum Ausbruch der Corona- Pandemie betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl in der abgelaufenen Saison 2019/​2020 19.438 (Vorsaison 2018/​2019 durchschnittlich 21.192 Besucher).

Der 1.FCK versteht sich auch in der 3. Liga als Ausbildungsklub, welcher der Nachwuchsarbeit eine besondere Bedeutung zukommen lässt. Der Übergang vom Jugend- in den Seniorenbereich ist ein kritischer Schritt junger Spieler in der Entwicklung zum Lizenzspieler. Die Beispiele Lorenz Otto, Jonas Scholz, Leon Hotopp, Constantin Fath, Anas Bakhat und Anil Gözütok, die allesamt aus dem Nachwuchsbereich in der abgelaufenen Saison den Schritt in die 1. Herrenmannschaft vollzogen haben, verdeutlichen die Bedeutung der Nachwuchsarbeit. Daher hält die Gesellschaft aus strategischen Gründen an der U21-Herrenmannschaft fest, welche die Saison 2019/​2020 mit dem 2. Tabellenplatz in der Oberliga Rheinland-Pfalz/​Saar abgeschlossen hat.

Mit dem 10. Platz in der Junioren-Bundesliga erreichte die A-Jugend des 1.FCK erfolgreich den Klassenerhalt. Die B-Jugend überzeugte in der Saison 2019/​2020, indem sie in der B-Junioren Regionalliga Südwest den 1. Tabellenplatz belegt und somit in die Junioren-Bundesliga aufsteigt.

2. Lage der FCK Gastronomie

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 erzielte die FCK Gastronomie GmbH einen Gesamtumsatz von T€ 2.350 (VJ T€ 3.481). Beeinflusst durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie endete das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 23 (VJ Jahresüberschuss T€ 52).

Bei der FCK Gastronomie GmbH besteht weiterhin eine große Abhängigkeit vom Spieltag. Dementsprechend bleibt die Herausforderung, sich vom Spieltag unabhängiger zu machen und die Kostenstruktur weiter zu flexibilisieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr führte die FCK Gastronomie GmbH ca. 181 Veranstaltungen (VJ ca. 188) durch, darunter 7 Messen, 31 Feiern, 74 Tagungen und 69 sonstige Veranstaltungen. Diesen Trend gilt es fortzusetzen und auszubauen.

3. Transfergeschäft

Unterjährig wechselte José Matuwila auf Leihbasis zu RW Essen und löste am 7.September 2020 seinen Vertrag beim FCK auf. Zudem haben folgende Spieler den Vertrag aufgelöst: Özgür Özdemir mit Wirkung zum 30. August 2019, Flavius Botiseriu mit Wirkung zum 15. Januar 2020, Janek Sternberg mit Wirkung zum 30. Januar 2020, Jan-Ole Sievers mit Wirkung zum 30. Juni 2020, Theodor Bergmann mit Wirkung zum 31. Juli 2020, Andri Runar Bjarnason mit Wirkung zum 10. August 2020, Antonio Jonjic mit Wirkung zum 4. Oktober 2020 und Manfred Starke mit Wirkung zum 6. September 2020.

Im Rahmen der Transferaktivitäten verließen den FCK folgende Spieler: Lennart Grill (Bayer 04 Leverkusen), Timmy Thiele (Viktoria Köln), Florian Pick und Christian Kühlwetter (1. FC Heidenheim).

Während der Wintertransferperiode schlossen sich Hikmet Ciftci (Erzgebirge Aue) und auf Leihbasis Alexander Nandzik (Jahn Regensburg) dem 1. FCK an.

Für die Spielzeit 2020/​2021 schlossen sich Alexander Winkler (Unterhaching), Marius Kleinsorge (SV Meppen), Nicolas Sessa (Erzegbirge Aue), Adam Hlousek (FC Viktoria Pilsen), Tim Rieder (FC Augsburg), Marlon Ritter (SC Paderborn), Kenny Prince Redondo (SpVgg Greuther Fürth), auf Leihbasis Marvin Pourle (KSC) und Daniel Hanslik (Holsten Kiel) dem 1. FCK an.

Darüber hinaus wechselten zur neuen Spielzeit 2020/​2021 die Spieler Tom Fladung, Mohamed Morabet, Matheo Raab, Jonas Weyand und Elija Wohlgemuth aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.

4. Ertragslage

Zur Messung unseres wirtschaftlichen Erfolgs verwenden wir insbesondere die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren.

Die Umsatzerlöse aus den Kernbereichen sind gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr leicht um T€ 439 auf T€ 18.026 gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Bereich Transfer- und Ausbildungsentschädigungen, dessen Erlöse sich um T€ 2.479 verbessert haben, zurückzuführen. Aufgrund der langanhaltenden COVID-19 Auswirkungen verzeichnet der Klub Umsatzrückgänge insbesondere im Bereich Spielbetrieb/​Ticketing (T€ -742), Werbung (T€ -487) sowie im Bereich Handel (T€ -838). Die Umsatzerlöse im Bereich Fernseh- und Hörfunkvermarktung sind aufgrund des Erreichens der Achtelfinale des DFB-Pokals um T€ 357 auf T€ 2.026 gestiegen. Insgesamt haben die Umsatzerlöse damit den im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019/​2020 geplanten Betrag (€ 18,2 Mio) leicht unterschritten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um T€ 363 auf T€ 842 (Vorjahr T€ 1.205). Der Rückgang ist insbesondere darin begründet, dass im Vorjahresvergleichszeitraum eine Zahlung aus Versicherungsentschädigung erfolgte, welche einen Einmaleffekt darstellte.

Die Materialaufwendungen betreffen ausschließlich Handelsware für Fan- & Merchandisingprodukte sowie Speisen und Getränke im Bereich der Gastronomie. Die Materialeinsatzquote der erzielten Umsatzerlöse im Handelsbereich Merchandising hat sich mit 52,8% im Vergleich zum Vorjahr (56,7%) verbessert. Grund hierfür waren eine erhöhte Nachfrage, die geringere Preisnachlässe erforderlich machte, sowie ein verbessertes Bestellwesen. Der Materialeinsatz der FCK Gastronomie GmbH sank coronabedingt von T€ 868 auf T€ 554.

Die Personalaufwendungen für den Spielbetrieb Profimannschaft haben sich um T€ 690 auf T€ 6.577 erhöht. Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen, Kündigungen und Einführung der Kurzarbeit im Bereich der Verwaltung reduzierte sich der Personalaufwand für Handel und Verwaltung um 27,1% auf T€ 2.257 (Vorjahr T€ 3.096).Der Personalaufwand für andere Fußballmannschaften blieb konstant T€ 1.630 (Vorjahr T€ 1.794).

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind mit T€ 2.874 um T€ 438 höher als im Vorjahr. Die Erhöhung der Abschreibungen ist auf die Abschreibung auf Spielerwerte zurückzuführen, welche durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens außerplanmäßig abgeschrieben werden mussten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um T€ 2.849 auf T€ 11.288. Der deutliche Rückgang ist auf die im Vorjahr ausgewiesenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 3.649, welche der 1. FC Kaiserslautern e.V. für Rechnung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Juli 2018 übernommen hatte, zurückzuführen.

Das Finanzergebnis wird, wie bereits im Vorjahr, insbesondere durch die Zinsaufwendungen der „Betze-Anleihe“ sowie einer im Juli 2016 mit der luxemburgischen Gesellschaft Quattrex S.C.A. SICAV FIS geschlossenen Kooperationsvereinbarung belastet.

Insgesamt endete das Geschäftsjahr 2019/​2020, mit einem Konzernjahresfehlbetrag von T€ 7.780 (Vorjahresfehlbetrag des Konzerns T€ 9.217). Damit fiel der Verlust leicht höher aus als dies im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019/​2020 geplant war (Verlust von € 7,5 Mio).

Das Jahresergebnis beinhaltet (neben der o.g. außerplanmäßigen Abschreibung auf Spielwerte) periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 278 sowie periodenfremde Erträge von T€ 191.

5. Finanzlage

Zum 30. Juni 2020 betrugen die liquiden Mittel des 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzerns T€ 3.541 (i.Vj.: T€ 9.346).

Die corona-bedingt rückläufige Umsatzentwicklung sowie das negative Periodenergebnis führten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ -3.553). Zusammen mit dem positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit (T€ 400) sowie dem negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 2.651) ergab sich insgesamt ein negativer Cashflow von T€ 5.805.

6. Vermögenslage

Auf der Aktivseite betreffen 54,3% das Anlagevermögen, 0,9% die Vorräte, 16,5% die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, 3,2% die liquiden Mittel und 0,2% den Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Anlagevermögen hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2019 (Vorjahresstichtag) insbesondere aufgrund der Abschreibungen um T€ 1.876 auf T€ 14.602 reduziert. Darin enthalten ist die außerplanmäßige Abschreibung auf Spielerwerte, welche mit T€ 750 zur Reduktion des Anlagevermögens beigetragen hat.

Das Umlaufvermögen hat sich zum Stichtag mit T€ 8.206 (Vorjahresstichtag: T€ 14.285) um T€ 6.079 reduziert. Im Einzelnen reduzierten sich die ausgewiesenen flüssigen Mittel um T€ 5.805, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 181 und die Vorräte um T€ 93.

Das gezeichnete Grundkapital beträgt zum Stichtag 2.524.400 €.

Der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern weist zum Bilanzstichtag ein nicht durch Vermögen gedecktes Eigenkapital von T€ -4.043 auf.

Für steuerliche Risiken gebildete Rückstellungen wurden in Höhe von T€ 703 aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Spielervermittler- und Beraterhonorare mit T€ 172, für die Berufsgenossenschaft mit T€ 571, für sonstige Personalbereiche mit T€ 437, für Verpflichtungen aus aufgelebten Besserungsscheinen mit T€ 471 sowie für übrige Bereiche mit T€ 453.

Die Gesamthöhe der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ist von T€ 22.223 am Vorjahresstichtag um T€ 1.958 auf T€ 24.181 gestiegen.

Von den zum Vorjahresstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus der Anleiheemission in Höhe von T€ 5.264 sind T€ 4.762 zurückgeführt, sodass zum aktuellen Stichtag die Restverbindlichkeiten in Höhe von T€ 503 ausgewiesen werden.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich erhöht und betragen T€ 3.315 (Vorjahresstichtag T€ 2.037). Die Verbindlichkeiten aus Transfers mit T€ 1.053 (Vorjahresstichtag T€ 255) beinhalten in erster Linie Transferzahlungen sowie Beraterkosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich u.a. durch die Aufnahme eines Darlehens von Pro- mobe Finance erhöht und belaufen sich auf T€ 16.869 (Vorjahr T€ 12.306). Zudem waren ab dem 8. März 2020 bis zum Ende des Geschäftsjahres keine Zuschauer mehr zu Fußballspielen zugelassen. Dies führte dazu, dass die Spiele als sog. „Geisterspiele“ ausgetragen werden mussten. Folge davon war, dass wir ab diesem Zeitpunkt nahezu keine Leistungen mehr an unseren Kunden erbringen konnten. Die im Rahmen von Dauerkartenverkäufen erlösten Zahlungseingänge, für die wir keine entsprechenden Gegenleistungen erbringen konnten, belaufen sich auf T€ 728. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist folglich in Höhe von T€ 728 auf diesen Sachverhalt zurückzuführen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich mit T€ 615 im Vorjahresvergleich um T€ 1.729 reduziert. Der Rückgang ist auf den coronabedingten Verzicht des Dauerkartenverkaufs für die Saison 2020/​2021 zurückzuführen, sodass dieser Posten im Wesentlichen die Abgrenzungen für bereits erfolgte Signing Fees beinhaltet.

7. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und zum Geschäftsverlauf

Der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern hat das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 7.780 (Vorjahresfehlbetrag T€ 9.217) abgeschlossen und damit gegenüber der Planung des Vorjahres einen leicht höheren Jahresfehlbetrag realisiert. Dieser Jahresfehlbetrag resultiert ganz wesentlich daraus, dass die notwendigen Kostenreduzierungen die durch den Abstieg in die 3. Liga nach der Saison 2017/​2018 entstandenen Ertragsausfälle weiterhin nur teilweise kompensieren konnten. Des Weiteren haben die Folgen der COVID-19 Pandemie und insbesondere das Verbot von Spielen vor Zuschauern das Ergebnis negativ beeinflusst.

III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stehen kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Erfolg der 1. Herrenmannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die stark mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern die wichtigste Einnahmequelle, deren Höhe sich aufgrund der Ligazugehörigkeit und jeweiligen Platzierung bestimmt.

Die Sicherstellung einer vom sportlichen Erfolg weitestgehend unabhängigen wirtschaftlichen Solidität ist und bleibt ein Hauptziel des Konzerns. Die seit 2016 eingeleiteten und umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Das strukturelle Defizit, das ursächlich mit der Zugehörigkeit zur 3. Liga und der Stadionfrage verbunden ist, kann hierdurch jedoch nicht nachhaltig gelöst werden. Daher hatte sich der 1. FC Kaiserslautern e.V. entschieden, seine Rechtsstruktur durch Ausgliederung des Lizenzbereiches in eine Kapitalgesellschaft anzupassen. Der im September 2018 neu gegründeten 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ist nunmehr eine Finanzierung nicht mehr ausschließlich durch Fremd-, sondern auch durch Eigenkapital möglich. Die ersten Schritte der Eigenkapitalfinanzierung konnten durch den Verkauf von Aktien an regionale Investoren im Rahmen eines Private Placements im Mai 2019 erfolgreich umgesetzt werden.

Am 15. Juni 2020 stellte 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.

Zur Bewältigung der Krise wurden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens folgende Maßnahmen erarbeitet:

Entschuldung der Gesellschaft: Im Falle der Annahme des Insolvenzplans erfolgt eine deutliche Schuldenreduzierung.

Stärkung der Liquidität durch zusätzliches Eigenkapital: Durch die Entschuldung ist es möglich, bei Investoren zusätzliche finanzielle Mittel anzuwerben, welche gezielt in die Verstärkung des Spielerkaders investiert werden können. Für den Fall der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat sich eine regionale Investorengruppe (der „Investor“) bereit erklärt, der Gesellschaft in mehreren Tranchen gegen Zeichnung neuer Aktien Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Anpassung wichtiger Verträge: Für den Spielbetrieb wichtige Verträge konnten nach intensiven Verhandlungen mit den Vertragspartnern auf die veränderten Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden.

Verbreiterung der Einnahmebasis: Die Geschäftsführung entwickelt ein Konzept, durch welches zusätzliche Einnahmen im Wege einer stärkeren Nutzung der bestehenden Infrastruktur generiert werden sollen. In diesem Zusammenhang prüft die Geschäftsführung derzeit insbesondere die Möglichkeit, das Stadion für Konzerte zu nutzen und hierdurch Einnahmen zu generieren.

Reduzierung des Zinsaufwandes: Die wesentlichen Fremdkapitalgeber erhalten durch diesen Insolvenzplan eine Quotenzahlung, die Verträge werden hierdurch beendet. Zukünftige Zinsaufwendungen werden hierdurch vermieden.

Die Gläubigerversammlung hat am 29. Oktober 2020 den Insolvenzplan vom 22. September 2020 angenommen. Dieser sieht eine Planquote von 4% vor. Dies führt nach Absatz 2.2.3 des Insolvenzplans dazu, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf 96% ihrer Forderungen verzichten. Dieser Forderungsverzicht führt im Geschäftsjahr 2020/​2021 zu einer ergebniswirksamen Ausbuchung von 96% der Verbindlichkeiten und damit zu einer weitgehenden Entschuldung der Gesellschaft.

Ferner wurde am 21. Oktober 2020 ein Investment-Vertrag mit einer Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sieht vor, der Gesellschaft durch Barkapitalerhöhungen in 4 Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio als Eigenkapital zuzuführen. Der Investment-Vertrag sieht vor, diese Beträge spätestens zu den folgenden Zeitpunkten (jeweils Ende der Bezugsfrist) zuzuführen:

Tranche I (T€ 4.000,0): 30. Oktober 2020

Tranche II (T€ 2.666,7): 30. Januar 2021

Tranche III (T€ 1.666,7): 30. März 2021

Tranche IV (T€ 2.666,6): 30. Juli 2021

Finanzielle Risiken

Der Jahresabschluss ist trotz des Insolvenzverfahrens unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist den folgenden bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt: Im Falle des Verbleibs in der 3. Liga rechnet die Geschäftsführung erneut mit einen deutlich Jahresfehlbetrag für die Saisons 2020/​2021 und 2021/​2022. Gemäß der Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für diese beiden Saisons von ca. 10,5 Mio. €, der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht durch entsprechende Finanzmittel gedeckt ist. In unseren Planungen haben wir zwecks Deckung dieser Finanzierungslücke die Zuführung von Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien in Höhe von insgesamt € 11,0 Mio. berücksichtigt.

Wir gehen davon aus, die folgenden Aspekte, die jeweils bestandsgefährdende Risiken darstellen, erfolgreich umsetzen zu können:

Die Deckung des Finanzierungsbedarfs setzt voraus, dass die in dem Investment-Vertrag mit der Investorengesellschaft vereinbarten Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen von insgesamt EUR 11,0 Mio zu den jeweils vorgesehenen Zeitpunkten erbracht werden.

Die Gesellschaft geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen CO- VID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauer führen kann. Dies könnte im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2021/​2022 zu negativen Budgetabweichungen führen, die eine über die bisherige Planung hinausgehende Zuführung flüssiger Mittel notwendig machen würde. Die Gesellschaft wird in diesem Fall weitere Finanzierungen der Gesellschafter oder Fremdkapitalgeber benötigen.

Der sportliche Erfolg ist wesentlich für die Fähigkeit, zukünftig Einnahmenüberschüsse erzielen zu können. So wird angestrebt, wieder in die 2. Bundesliga aufzusteigen; zumindest jedoch den Klassenerhalt in der 3. Liga zu bewahren. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin geht davon aus, die entsprechende DFB-Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga oder der 2. Bundesliga für die Saison 2021/​2022 zu erhalten.

Beendigung des Insolvenzverfahrens mit Eintragung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 29. Oktober 2020.

Sollte einer der o.g. Punkte nicht erfolgreich umgesetzt werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Risikomanagement und Ausfallrisiken

Durch das implementierte Planungs-, Berichts- und Kontrollsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, ist der Konzern in der Lage, positive und negative Veränderungen zu erkennen und adäquat zu reagieren. Daneben sind Auswahl und Qualifikation verantwortlicher Mitarbeiter und deren Informationsaustausch mit den Leitungsebene ein geeignetes Mittel, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Aufgrund der Unternehmensgröße existiert auch weiterhin keine interne Revisionsabteilung. Die Konzernobergesellschaft hat ein angemessenes internes Kontrollsystem in den relevanten Prozessen etabliert. Die Prüfungshandlungen sind insbesondere in Richtlinien festgelegt.

Es bestehen Kreditrisiken aus Kunden- und Bankenbeziehungen, die sich im Falle ihres Eintritts negativ auf die Ertragslage auswirken würden. Den Kreditrisiken aus Kundenbeziehungen wird durch Bonitätsprüfungen und eine Vergabe von Zahlungszielen begegnet. Das Zahlungsverhalten der Kunden wird regelmäßig überwacht. Für drohende Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im angemessenen Umfang Wertberichtigungen vorgenommen.

Sportliche und wirtschaftliche Risiken

Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft hängt in erheblichem Maße von der sportlichen Leistung der Lizenzmannschaft ab. Der sportliche Erfolg wiederum ist nur in eingeschränktem Maße planbar und hängt nicht unwesentlich von Faktoren ab, die nur schwer beeinflussbar sind. Diese Risiken lassen sich nur begrenzt minimieren. Die Verantwortlichen wirken diesen Risiken durch intensives Scouting und sportmedizinische Untersuchungen vor der Verpflichtung eines Spielers entgegen. Während einer Spielzeit wird durch qualifiziertes Fachpersonal darauf hingewirkt, die Trainings- und Rehabilitationsmaßnahmen ständig zu optimieren.

Durch das Lizenzierungsverfahren der DFL ist die Gesellschaft angehalten die wirtschaftlichen Risiken so zu begrenzen, dass die Liquidität in der laufenden und kommenden Spielzeit jederzeit nachweislich gesichert ist.

Pandemie-Risiken

Ausbruch und Verbreitung des COVID-19-Virus belasten weiterhin nachhaltig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Je nach Dauer der Pandemie und in Abhängigkeit von daraus resultierenden Folgewirkungen (z.B. Verlegung bzw. Unterbrechung des Spielbetriebs, Verbot oder Einschränkung zur Zulassung von Zuschauern zu Spielen im Stadion; Änderung des Nachfrageverhaltens von Fans) können die Auswirkungen auf die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA erheblich sein.

IV. Ausblick

Die strategischen Rahmenbedingungen des Profifußballs des 1. FC Kaiserslautern haben sich durch die beschlossenen Maßnahmen des Insolvenzverfahrens, die zu einer weitgehenden Entschuldung der Gesellschaft führen, und über die vereinbarte Zuführung von neuen Eigenkapital deutlich verbessert. Ziel ist es, den Aufstieg in die 2. Bundesliga zeitnah in Angriff zu nehmen. Die seit Frühjahr 2020 immer noch andauernde Corona-Pandemie hat wesentlichen Einfluss auf sämtliche Geschäftsfelder der Gesellschaft. Dieser Zustand wird möglicherweise auch über die Saison 2020/​2021 andauern. Hinsichtlich der Ertragslage werden in den großen Geschäftsfeldern Umsatzrückgänge zu verzeichnen sein. Das resultiert vor allem aus der Tatsache, dass seit Ausbruch der Pandemie keine oder nur wenige Stadionzuschauer zu Großveranstaltungen inkl. Fußballspielen zugelassen sind. Auf der Kostenseite wird mit diversen Maßnahmen entgegengewirkt. Die Umsatzeinbrüche können aber kurzfristig nicht vollumfänglich aufgefangen werden.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 rechnen wir auf Grund der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga bei Umsatzerlösen von ca. € 12,5 Mio mit einem Jahresfehlbetrag von ca. € 9 Mio. Im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021/​2022 sieht unsere Planung bei einer Erhöhung der Umsatzerlöse eine Ergebnisverbesserung vor.

 

Kaiserslautern, den 30. Oktober 2020

Soeren Oliver Voigt, Geschäftsführer

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Kaiserslautern

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KgaA i.l., Kaiserslautern, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA i.l. für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wie in Abschnitt „III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung/​Finanzielle Risiken“ des Konzernlageberichts und im Konzernanhang unter „Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ dargelegt, deuten die folgenden Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und die jeweils ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen:

Im Falle des Verbleibs in der 3. Liga rechnen die gesetzlichen Vertreter erneut mit einen deutlich Jahresfehlbetrag für die Saisons 2020/​2021 und 2021/​2022. Gemäß der Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für diese beiden Saisons von ca. EUR 10,5 Mio, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht durch entsprechende Finanzmittel gedeckt ist.

Die Planungen der gesetzlichen Vertreter sehen vor, dass für die Deckung des Finanzierungsbedarfs die in dem Investment-Vertrag mit der Investorengesellschaft vereinbarten Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen von insgesamt EUR 11,0 Mio zu den jeweils vorgesehenen Zeitpunkten erbracht werden.

Ferner ist die Zuführung weiterer finanzieller Mittel erforderlich, sofern sich aufgrund des Weiteren Verlaufs der COVID-19-Pandemie negative Budgetabweichungen ergeben, die eine höhere Zuführung liquider Mittel notwendig machen würde als dies bisher geplant ist. Die Gesellschaft würde in diesem Fall weitere Finanzierungen der Gesellschafter oder Fremdkapitalgeber benötigen.

Darüber hinaus ist der Erhalt einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga oder die 3. Liga für die Saison 2021/​2022 erforderlich.

Die Beendigung des Insolvenzverfahrens mit Eintragung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 29. Oktober 2020.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unteranderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 10. November 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Pürsün, Wirtschaftsprüfer

gez. Palm, Wirtschaftsprüfer

 

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