Startseite Interviews „Betrugsverdacht ernst nehmen“ – Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur BaFin-Ermittlung gegen „Leben Kredit“
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„Betrugsverdacht ernst nehmen“ – Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur BaFin-Ermittlung gegen „Leben Kredit“

TungArt7 (CC0), Pixabay
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Herr Högel, die BaFin warnt vor der Website lebenkredit.eu, die angeblich Online-Kredite anbietet – ohne die notwendige Erlaubnis. Was bedeutet das für Verbraucher, die mit diesem Anbieter bereits Kontakt hatten oder einen Kredit beantragt haben?

Maurice Högel:
Diese BaFin-Warnung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich um ein unlizenziertes und möglicherweise betrügerisches Angebot handelt. Wenn Verbraucher bereits Geld überwiesen, Unterlagen eingereicht oder Verträge unterschrieben haben, sollten sie sehr wachsam sein. In vielen dieser Fälle liegt ein Verdacht auf Kreditbetrug oder Identitätsmissbrauch vor.

Woran erkennen Verbraucher, dass ein Anbieter wie „Leben Kredit“ unseriös ist?

Högel:
Allein das Fehlen eines vollständigen Impressums, einer nachvollziehbaren Rechtsform und einer tatsächlichen Geschäftsadresse – wie im Fall von „Leben Kredit“ – ist ein klares Warnsignal. Auch wenn auf der Website hohe Kreditsummen ohne Bonitätsprüfung versprochen werden oder vor der Auszahlung angebliche Vorkosten verlangt werden, ist größte Vorsicht geboten. Solche Strukturen dienen oft nur einem Zweck: Geld von ahnungslosen Verbrauchern zu kassieren, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Was sollten betroffene Verbraucher jetzt konkret tun?

Högel:
Zunächst sollten sie keinesfalls weitere Zahlungen leisten, auch wenn Druck ausgeübt wird. Dann empfehle ich, alle E-Mails, Verträge, Screenshots der Website sowie Zahlungsbelege zu sichern. Im nächsten Schritt sollte man sich an eine Verbraucherschutzstelle oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Falls bereits Geld überwiesen wurde, kann auch eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs (§ 263 StGB) sinnvoll sein. Zudem sollte die eigene Bank kontaktiert werden, um ggf. eine Rückbuchung zu prüfen – auch wenn das meist nur kurzfristig möglich ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben geschädigte Verbraucher?

Högel:
In vielen Fällen ist es schwer, das Geld zurückzubekommen – insbesondere wenn die Täter im Ausland sitzen. Dennoch kann es über anwaltliche Schritte, z. B. Zahlungsaufforderungen oder Klagen gegen Kontoinhaber, Ansätze geben. Wichtig ist: Nicht resignieren, sondern rechtlich prüfen lassen, ob und gegen wen Ansprüche bestehen.

Wie können sich Verbraucher in Zukunft schützen?

Högel:
Vor jeder Kreditaufnahme sollte geprüft werden, ob der Anbieter bei der BaFin lizenziert ist. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist öffentlich zugänglich. Außerdem: Niemals Vorkosten bezahlen oder private Daten herausgeben, bevor die Seriosität nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel.

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