Betrug: BaFin wirbt nicht für Zulassung oder Legitimation zum Börsenhandel

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Personen kontaktiert, um eine kostenpflichtige Zulassung zum Börsenhandel oder eine Legitimation für den Börsenhandel anzubieten.

Der BaFin sind Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter im Namen einer angeblichen „Zulassungsstelle/Zulassungsabteilung der Börsenaufsichtsbehörde/der Bundesanstalt Finanzaufsicht“ kontaktiert wurden – und zwar überwiegend telefonisch. Die Täter haben die Personen aufgefordert, eine kostenpflichtige „Zulassung zum Börsenhandel“ bzw. „Legitimation für den Börsenhandel“ zu erwerben.

In einigen Fällen haben Täter mit den Strafvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der „Illegitimität des Handels“ gedroht und nachdrücklich die Überweisung von Geld gefordert.

Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Seien Sie generell wachsam, wenn sich Dritte als Beschäftigte der BaFin ausgeben.

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