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Bestellung des gemeinsamen Vertreter BBI AG 5 HK O 179/25

MIH83 (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

5 HK O 179/​25

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus AG nach einem aktienrechtlichen Squeeze out anhängig. Antragsgegnerin ist die VIB Vermögen AG.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8 (Nähe Alexanderplatz)
10405 Berlin
Tel.: 030/​86 42 2011

 

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter
am Landgericht

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