Aktenzeichen: 303 IN 2096/24
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schumann Zweirad Handel GmbH, Fockestraße 13, 04275 Leipzig (HRB 39750, Amtsgericht Leipzig), vertreten durch die Geschäftsführer Michael Haase und Uwe Noack, wurde am 19.11.2024 eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Kathrin Pilz, Nordstraße 43, 09113 Chemnitz, ernannt. Frau Pilz ist unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
Das Gericht hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO angeordnet. Dies bedeutet:
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der allgemeine Zustimmungsvorbehalt schützt die Insolvenzmasse, indem er verhindert, dass die Schuldnerin ohne Kontrolle Verfügungen trifft, die die Gläubiger benachteiligen könnten. Mit der Bestellung von Kathrin Pilz ist sichergestellt, dass alle wichtigen Entscheidungen im Sinne der Gläubiger überprüft werden.
Beteiligte Gläubiger und Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Zahlungen und Ansprüche ab sofort nur noch in Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu tätigen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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