Startseite Vorsicht Bericht: Insolvenzverfahren über Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. eingeleitet
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Bericht: Insolvenzverfahren über Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Flensburg hat am 10. Februar 2025 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg eröffnet. Der Antrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt, vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Janse von Rensburg.

Hintergrund und Beteiligte

Die luxemburgische Gesellschaft hat sich für das Insolvenzverfahren selbst angemeldet, wobei sie rechtlich durch die Kanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) aus Hamburg vertreten wird. Die Eröffnung des Verfahrens betrifft das gesamte Vermögen der Gesellschaft.

Möglichkeiten des Rechtsbehelfs

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung beim Amtsgericht Flensburg eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder mit der Veröffentlichung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden, wobei sie fristgerecht in Flensburg eingehen muss. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln

Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Fazit

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. vor einem umfassenden juristischen Prozess zur Abwicklung ihrer finanziellen Verpflichtungen. Gläubiger und andere Beteiligte haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen.

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