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Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Liste, der Länder, Zonen und Kompartimente mit dem Status „seuchenfrei“ nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 („Tiergesundheitsrecht“) und Aufhebung einer Bekanntmachung

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Liste
der Länder, Zonen und Kompartimente mit dem Status „seuchenfrei“
nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/​429 („Tiergesundheitsrecht“)
und Aufhebung einer Bekanntmachung

Vom 31. Januar 2022
1.

Nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/​429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erstellt und führt jeder Mitgliedstaat eine Liste seiner

a)
Gebiete oder Zonen gemäß Artikel 36 Absatz 1 und 3 und
b)
Kompartimente gemäß Artikel 37 Absatz 1 und 2
der Verordnung (EU) 2016/​429 mit dem Status „seuchenfrei“ und macht diese Liste öffentlich zugänglich.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht diese Liste auf der Internetseite „TSIS – TierSeuchenInformationsSystem“ mit der Internetadresse:
https:/​/​tsis.fli.de/​Home/​BMEL/​List.aspx?ref=322
2.
Die Bekanntmachung der tierseuchenrechtlichen Zulassung von Schutzgebieten (Zonen und Kompartimenten), die frei von infektiöser hämatopoetischer Nekrose (IHN), viraler hämorrhagischer Septikämie (VHS), Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) und Weißpünktchenkrankheit sind, vom 17. Dezember 2010 (BAnz. 2011 S 24), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 19. Januar 2021 (BAnz AT 19.02.2021 B3) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Bonn, den 31. Januar 2022

322-35105/​004#002
322-35117/​0001#001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Alexander Heinrich

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