Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Freie und Hansestadt Hamburg

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 22. Februar 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 7. November 2022 (BAnz AT 09.12.2022 B10) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung

des Lohntarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vom 26. August 2022 einschließlich Protokollnotizen 1 und 2

– gültig ab 1. Oktober 2022, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 –

wird der Tarifausschuss der Freien und Hansestadt Hamburg

am Donnerstag, den 6. April 2023, um 9 Uhr

öffentlich verhandeln. Die Verhandlung wird als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen einschließlich der für eine Teilnahme an der Verhandlung erforderlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 3. April, 16 Uhr, an die E-Mail-Adresse daniel.suess@soziales.hamburg.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die für die Teilnahme benötigten Zugangsdaten werden am Tag vor der Verhandlung versandt. Die übermittelten Kontaktdaten werden nach Beendigung der Verhandlung gelöscht.

Hamburg, den 22. Februar 2023

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales,
Familie und Integration

Süß

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