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Bekanntmachung Nr. 25/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 2024/1143 „g.U. Baden“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 25/​24/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 2024/​1143
„g.U. Baden“

Vom 7. Oktober 2024

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, EU-Qualitätskennzeichen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
DE-Mail: info@ble.de-Mail.de 

einzulegen.

Bonn, den 7. Oktober 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Anlage

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
(Standardänderung)

1 Eingetragener Name:

Baden

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PDO-DE: A 1264

1.2 Art der geografischen Angabe:

⃞ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Badischer Weinbauverband e. V. (Schutzgemeinschaft der g.U. Baden)

2.2 Vollständige Anschrift:

Merzhauser Straße 115
79100 Freiburg im Breisgau

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

Anerkannte Schutzgemeinschaft nach § 22g des Weingesetzes

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 07 61/​45 91 00
Telefax: 07 61/​40 80 26
E-Mail: info@badischer-weinbauverband.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

3.1 Vollständige Anschrift:

Badischer Weinbauverband e. V.
Merzhauser Straße 115
79100 Freiburg im Breisgau

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 07 61/​45 91 00
Telefax: 07 61/​40 80 26
E-Mail: info@badischer-weinbauverband.de

4 Änderungen:

4.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

⊠ Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse

⊠ Spezifische önologische Verfahren

⃞ Abgrenzung des Gebiets

⊠ Hektarhöchstertrag

⊠ Keltertraubensorte

⊠ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

⊠ Kontrollbehörde

⊠ Sonstiges

4.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Es wurde eine organoleptische Beschreibung der verschiedenen Erzeugnisse vorgenommen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Die bisherigen Ausführungen wurden gestrichen und fortan bezüglich spezifischer önologischer Verfahren, einschlägiger Einschränkungen für die Weinbereitung und Anbauverfahren auf geltendes Recht verwiesen.
c)
Hektarhöchstertrag
Neben den bisherigen Vorgaben wurde die Möglichkeit ergänzt, dass die Schutzgemeinschaft der g.U. Baden in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen den Hektarhöchstertrag erhöhen oder vermindern kann.
d)
Keltertraubensorten
Zukünftig lauten die Überschriften nicht mehr „Weißweinsorten“ und „Rot- und Roseweinsorten“, sondern „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“.
Es wurden unter „Weiße Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Alvarinho, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonel, Completer, Donauriesling, Felicia, Fidelio, FR 391-52, FR 523-52, Glera, Goldmuskateller, Grüner Adelfränkisch, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Hecker, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Juwel, Kernling, Manzoni Bianco, Melon, Morio Muskat, Muskat-Gutedel, Ortega, Ortlieber, Phoenix, Rabaner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Müller-Thurgau, Roter Riesling, Ruling, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Gris, Sauvitage, Seyval blanc, Siegerrebe, Veritage, WE 70-274-12, Weißer Elbling, Weißer Lagler, Weißer Räuschling, Weißer Traminer, Zähringer
Es wurden unter „Rote Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Accent, Barbera, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carol, Cabernet Jura, Cabertin, Carignan Noir, Carillon, Diolinoir, Divico, Dolcetto, Domina, Färbertraube, FR 236-75r, FR 362-75r, FR 407-83r, FR 452-87r, FR 453-87r, FR 485-87r, FR 486-87r, FR 521-89r, FR 629-2005r, FR 652-2005r, FR 742-2006r, FR 748-2006r, Gm 674-1, Gm 7217-5, Grenache noir, Hartblau, Hegel, Kleiner Fränkischer Burgunder, Kolor, Laurot, Leon Millot, Levitage, Malbec, Marechal Foch, Marselan, Monastrell, Müllerrebe, Muskat-Trollinger, Nebbiolo, Nero d’Avola, Petit Verdot, Pinot Nova, Pinotage, Pinotin, Piroso, Primitivo, Rondo, Samtrot, Sangiovese, Satin Noir, Tannat, Tinto Cao, Touriga Nacional, VB Cal 1-22, Vidoc, We 70-281-36, We 90-6-12, We 94-26-36
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
In Nummer 5 (bislang Nummer 1) wurde verdeutlicht, welche traditionellen Begriffe obligatorisch und welche fakultativ für die Kennzeichnung von Weinen und Weinerzeugnissen verwendet werden.
In Nummer 10.2 der Produktspezifikation werden fortan die Regelungen für kleinere geografische Einheiten aufgeführt. Im Rahmen dessen wurde beschrieben, dass und inwiefern die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für kleinere geografische Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß-und Einzellagen sowie Gewannen darstellt. Es werden die Zuständigkeit für die Führung der Weinbergsrolle als auch die der Einrichtung und Führung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen aufgeführt.
In Nummer 10.4 der Produktspezifikation wurde festgeschrieben, dass eine Vermarktung unter Angabe des Rebsortennamens nur bei Etikettierung des Klarnamens erfolgen darf. Es wird zudem geregelt, dass ein Verschnitt mit Zuchtstämmen möglich ist und, sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, dieses ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten ist.
f)
Kontrollbehörde
Die Aufgabenbeschreibung der Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart wurde dahingehend er­gänzt, als dass diese die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, welche die Neu- und Wiederbepflanzungen der Rebflächen regeln, deren Ernte zur Herstellung von Weinbauerzeugnissen der g.U. Baden verwendet werden darf.
Darüber hinaus wurde der Begriff der „Losnummer“ gestrichen und durch den der „Amtlichen Prüfnummer“ ersetzt.
g)
Sonstiges
Es wurden redaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben vorgenommen.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergegeben haben, wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem einzigen Dokument angepasst.
Trotz der Ergänzung und Streichung bestimmter Ortschaften findet keine Änderung der Gebietsabgrenzung statt. Es wird lediglich der Status quo der bestockten Rebflächen innerhalb des Rebenaufbauplans sowie der früher als „Speckgürtel“ bezeichneten Flächen abgebildet. Die einzelnen Ortschaften wurden darüber hinaus unter den jeweiligen Bereichen innerhalb der g.U. Baden aufgelistet. Die in der Produktspezifikation beschriebene Gebietsabgrenzung wird durch eine tabellarische Auflistung der enthaltenen Flurstücke ergänzt. Diese befindet sich in der Anlage.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. So wurde etwa die Beschreibung der bereits in der Produktspezifikation enthaltenen Kategorie teilweise gegorener Traubenmost ergänzt. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/​33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben. Zusätzlich wurde der traditionelle Begriff Federweißer hinzugefügt.

4.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die organoleptischen Weinbeschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten, und zum anderen darum, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen. Im Gegensatz zur bisherigen Darstellung sind die spezifischen Eigenschaften konkreter und schneller zu erfassen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Durch den Verweis auf geltendes Recht wird die bisher erfolgte rein deklaratorische Wiedergabe von Rechtsvorschriften in der Produktspezifikation vermieden. Diese wird somit verschlankt und für den Leser übersichtlicher gestaltet. Für diesen ist auf einen Blick ersichtlich, dass keine über das geltende Recht hinausgehenden Einschränkungen bestehen.
c)
Hektarhöchstertrag
Die neu eingeräumte Möglichkeit, den Hektarhöchstertrag in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen zu erhöhen oder zu vermindern, erlaubt es der Schutzgemeinschaft, auf Extremwetterereignisse angemessen zu reagieren. Angesichts des voranschreitenden Klimawandels, der die Weinerzeuger zunehmend vor Herausforderungen stellt, ist dieses neu geschaffene Instrument sinnvoll, um flexibel auf künftige wetterbedingte Krisen zu reagieren.
d)
Keltertraubensorten
Die Rebsorten werden künftig unter den Überschriften „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“ statt „Weißwein“ und „Rot- und Roséwein“ aufgeführt, da durch die Auflistung der Rebsorten in der Produktspezifikation die Anbaumöglichkeit und nicht das Enderzeugnis geregelt wird. Die „neu aufgenommenen“ Sorten befinden sich im Anbau, haben sich bereits bewährt und die aus den Rebsorten hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation.
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Die geänderte Regelung hinsichtlich der traditionellen Begriffe soll verdeutlichen, wie Weine und Weinerzeugnisse der g.U. Baden zusätzlich zur bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnung zu kennzeichnen sind. Die Änderungen basieren auf einer erforderlichen Anpassung an die geltende Rechtslage.
Die Regelung in Nummer 10.2 verweist auf die Weinbergsrolle als Register der geografischen Angaben, die kleiner sind als die g.U. Baden. Der Verweis erfolgt, um klarzustellen, welche kleineren geografischen Angaben in Zusammenhang mit der g.U. Baden genutzt werden können, und um die Funktion der Weinbergsrolle als Verzeichnis der kleineren geografischen Einheiten zu verdeutlichen sowie die entsprechende Zuständigkeit zu benennen.
Mit der neu geschaffenen Regelung in Nummer 10.4 verfolgt die Schutzgemeinschaft das Ziel, die Erzeugnisse der g.U. Baden auch in der Vermarktung mit der ihnen innewohnenden Hochwertigkeit zu versehen. Eine Vermarktung ohne Klarnamen unter ausschließlicher Verwendung von Zuchtnummern könnte beim Verbraucher zu Unklarheiten führen und darüber hinaus der angestrebten Profilierung entgegenlaufen. Aus diesem Grund hat sich die Schutzgemeinschaft mit dieser Regelung gegen eine Etikettierung mit Zuchtstammnummern entschieden.
f)
Kontrollbehörde
Die bisherigen Aufgabenbeschreibungen einzelner Kontrollbehörden entsprachen nicht mehr dem aktuellen Stand und bedurften einer Anpassung.
g)
Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergeben, wurden dahingehend geändert, dass nunmehr lediglich auf „geltendes Recht“ verwiesen wird. Dies war erforderlich, um zu verdeutlichen, an welchen Stellen die Produktspezifikation die Rechtslage lediglich wiedergibt.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst, um eine größere Übersichtlichkeit der Produktspezifikation sowie eine Kongruenz in Form und Inhalt zwischen den beiden Dokumenten zu erreichen.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt. In der Produktspezifikation wurden lediglich Ortschaften ergänzt, die aufgrund politischer Reformen neu gebildet oder aufgrund eines unvollständigen Rebenaufbauplans bisher fälschlicherweise nicht aufgezählt wurden. Die Streichung von Ortschaften innerhalb der Produktspezifikation stellt ebenso wenig eine Änderung der Gebietsabgrenzung dar und ist auch hier lediglich das Ergebnis politischer Reformen.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten und darüber hinaus die zukünftig angestrebte bereichsspezifische Profilierung bereits in der Produktspezifikation widerzuspiegeln, wurden die Ortschaften unter den jeweiligen Bereichen innerhalb der g.U. Baden aufgelistet.
Das Gebiet der g.U. Baden ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger, die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebiets nachvollziehen können. Hierfür sind sowohl Karten, die die flurstückgenaue Abgrenzung abbilden, als auch Tabellen mit einer Auflistung aller betroffenen Flurstücke erforderlich. Um dieser Anforderung zu genügen, liegt der Produktspezifikation eine tabellarische Auflistung aller betroffenen Flurstücke sowie das beschriebene Kartenmaterial zur Verbildlichung der parzellenscharfen Abgrenzung bei. Letzteres wird unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sein.
Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen. Da die Kategorie teilweise gegorener Traubenmost bereits Teil der Produktspezifikation war, handelt es sich in Nummer 9.5.5 vorliegend um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Baden

2 Art der geografischen Angabe:

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

⃞ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PDO-DE: A 1264

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Erzeugnis: Wein weiß

Aussehen hellgelbe bis goldene Farbe mit grünlichen, silbernen oder leicht rötlichen Reflexen

Geruch: meist frisch und fruchtbetont, aber auch florale bis vegetativ-würzige Noten. Abhängig von der Art des Ausbaus können die Weine auch mit einer Phenolstruktur sowie Röst- oder Holzaromen und einem schmelzigen Abgang überzeugen.

Geschmack: elegante bis milde Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rot

Aussehen: klar, mittleres bis dunkles Rot, gegebenenfalls mit bräunlichen bis blauen oder gar violetten Reflexen

Geruch: Kirsche sowie helle bis dunkle Beerenfrüchte und kann auch würzige Noten bis hin zu kräftigen Röst- oder Holznoten aufweisen. Je nach Ausbau dezente bis ausgeprägte Phenolik

Geschmack: filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit moderater Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rosé

Aussehen: klar, helles Rosa bis helles Rot, gegebenenfalls mit rotgoldenen oder bläulichen Tönen; Weißherbste können auch weißweinfarben sein

Geruch: Blüten, rote Beeren und Früchte, auch würzige Aromen und leichte Gerbstoffnoten sind möglich

Geschmack: Säureausprägung ist üblicherweise mild bis filigran

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Blanc de Noirs

Aussehen: im für die Region typischen Farbspektrum für Weißweine

Geruch: von blumigen über fruchtige bis hin zu leicht würzigen Noten

Geschmack: Säureausprägung ist üblicherweise mild bis filigran

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Rotling

Aussehen: schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe

Geruch: fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten

Geschmack: filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Badisch Rotgold

Aussehen: helle rosa bis hellrote Farbe mit gegebenenfalls rotgoldenen oder bläulichen Reflexen

Geruch: Aromen, die an Blüten, Früchte und Gewürze erinnern

Geschmack: leicht füllig bis stoffig und weisen meist eine milde Säure auf

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein weiß

Aussehen: ausgeprägte bis kräftige Perlage

Geruch: fruchtig bis reif und hefegeprägt bei animierender Säurestruktur

Geschmack elegante, feinfruchtige Aromen; je nach verwendeter Sorte spritzig leicht bis stoffig mit samtiger Struktur und allenfalls moderater Gerbstoffstruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein rot

Aussehen: klar, feinperlig bzw. feinperlig schäumend, mittleres bis dunkles Rot, gegebenenfalls mit bräunlichen oder blauen Reflexen

Geruch: mit Aromen, die überwiegend an Früchte und Gewürze erinnern

Geschmack: erkennbare Gerbstoffnote, meist kräftig im Geschmack, teils mit Holznoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein rosé

Aussehen: klar, feinperlig bzw. feinperlig schäumend, helles Rosa bis helles Rot, gegebenenfalls mit rotgoldenen oder bläulichen Tönen; Weißherbste können auch weißweinfarben sein; Blanc de Noirs weißweinfarben, allenfalls minimale rötliche Tönung

Geruch: mit Aromen, die überwiegend an Früchte und Gewürze erinnern

Geschmack: je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich leicht bis stoffig, meist in der Säure mild, allenfalls minimale Gerbstoffnote

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein Rotling

Aussehen: klar, feinperlig bzw. feinperlig schäumend, helles Rosa bis helles Rot, gegebenenfalls mit rotgoldenen oder bläulichen Tönen; Weißherbste können auch weißweinfarben sein; Blanc de Noirs weißweinfarben, allenfalls minimale rötliche Tönung

Geruch: mit Aromen, die überwiegend an Früchte und Gewürze erinnern

Geschmack: je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich leicht bis stoffig, meist in der Säure mild, allenfalls minimale Gerbstoffnote

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein

Aussehen: feine bis ausgeprägte Perlage; je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzusetzen

Geruch: je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzusetzen

Geschmack: feinperliges Mundgefühl; feine Fruchtausprägung und Frische

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost

Aussehen: je nach verwendeter Rebsorte ist er weißlich, grünlich, gelblich trüb

Geruch: fruchtig an Most erinnernd

Geschmack: mit deutlichem Gäraroma

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Aussehen: je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzusetzen

Geruch: je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzusetzen

Geschmack: eher alkoholstark und verfügen meist über eine Restsüße, können aber auch trocken ausgebaut werden

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
⊠ Winzersekt
⃞ Landwein
⊠ Prädikatswein
⊠ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b.A.
⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A.
⊠ Sekt b.A.
⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A.
b)
⊠ Affentaler
⊠ Classic
⊠ Ehrentrudis
⊠ Federweißer
⃞ Hock
⃞ Liebfrau(en)milch
⊠ Riesling-Hochgewächs
⃞ Schillerwein
⊠ Weißherbst
⊠ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, teilweise gegorener Traubenmost

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

⊠ Spezifische önologische Verfahren

Beschreibung des Verfahrens:

Geltendes Recht ist anzuwenden. 

⊠ Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Beschreibung des Verfahrens:

Geltendes Recht ist anzuwenden. 

⊠ Anbauverfahren

Beschreibung des Verfahrens:

Geltendes Recht ist anzuwenden. 

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

Es gilt ein Hektarhöchstertrag von 90 hl/​ha. Darüber hinaus kann in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen der Hektarhöchstertrag durch die Schutzgemeinschaft der g.U. Baden erhöht bzw. vermindert werden. Dieser Beschluss ist auf den jeweiligen Jahrgang beschränkt. Er wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekanntgegeben.

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weiße Rebsorten:

Alvarinho, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonel, Chardonnay, Chenin Blanc, Completer, Donauriesling, Felicia, Fidelio, Findling, FR 391-52, FR 523-52, Freisamer, Gelber Muskateller, Gewürztraminer, Glera, Goldmuskateller, Grüner Adelfränkisch, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Hecker, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Manzoni Bianco, Melon, Merzling, Morio Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat-Gutedel, Muskat-Ottonel, Nobling, Ortega, Ortlieber, Perle, Phoenix, Rabaner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Ruling, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Scheurebe, Seyval blanc, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Veritage, Viognier, WE 70-274-12, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Räuschling, Weißer Riesling, Weißer Traminer, Zähringer

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Barbera, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Carignan Noir, Carillon, Dakapo, Deckrot, Diolinoir, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, FR 236-75r, FR 362-75r, FR 407-83r, FR 452-87r, FR 453-87r, FR 485-87r, FR 486-87r, FR 521-89r, FR 629-2005r, FR 652-2005r, FR 742-2006r, FR 748-2006r, Gm 674-1, Gm 7217-5, Grenache noir, Hartblau, Hegel, Kleiner Fränkischer Burgunder, Kolor, Lagrein, Laurot, Léon Millot, Levitage, Malbec, Maréchal Foch, Marselan, Merlot, Monarch, Monastrell, Müllerrebe, Muskat-Trollinger, Nebbiolo, Nero d’Avola, Palas, Petit Verdot, Pinot Nova, Pinotage, Pinotin, Piroso, Primitivo, Prior, Regent, Rondo, Saint Laurent, Samtrot, Sangiovese, Satin Noir, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, Tinto Cao, Touriga Nacional, VB Cal 1-22, Vidoc, We 70-281-36, We 90-6-12, We 94-26-36

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden teilt sich in folgende übergeordnete Bereiche:

Badische Bergstraße, Bodensee, Breisgau, Kaiserstuhl, Kraichgau, Markgräflerland, Ortenau sowie Tuniberg und Tauberfranken

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Badische Bergstraße die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Dossenheim (2995), Heidelberg, Stadt (3320), Hemsbach, Stadt (2935), Hirschberg an der Bergstraße (2960), Hirschberg an der Bergstraße (2961), Laudenbach (2930), Leimen, Stadt (3110), Nußloch (3120), Schriesheim, Stadt (2980), Weinheim, Stadt (2940), Weinheim, Stadt (2941), Weinheim, Stadt (2942), Weinheim, Stadt (2945), Weinheim, Stadt (2946), Wiesloch, Stadt (3200)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Bodensee die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Allensbach (6650), Bermatingen (9820), Bodman-Ludwigshafen (6520), Daisendorf (9840), Gaienhofen (6690), Gailingen (6605), Hagnau am Bodensee (9870), Hilzingen (6580), Hilzingen (6583), Hohentengen am Hochrhein (6970), Immenstaad am Bodensee (9880), Immenstaad am Bodensee (9881), Klettgau (6931), Klettgau (6934), Konstanz, Universitätsstadt (6660), Lottstetten (6955), Markdorf, Stadt (9810), Meersburg, Stadt (9850), Moos (6683), Reichenau (6670), Singen (Hohentwiel), Stadt (6620), Singen (Hohentwiel), Stadt (6622), Stetten (9860), Überlingen, Stadt (9720), Uhldingen-Mühlhofen (9831), Wutöschingen (6923)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Breisgau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Denzlingen (5235), Emmendingen, Stadt (5160), Emmendingen, Stadt (5163), Emmendingen, Stadt (5165), Ettenheim, Stadt (4920), Ettenheim, Stadt (4921), Ettenheim, Stadt (4923), Ettenheim, Stadt (4924), Freiburg im Breisgau, Stadt (5710), Freiburg im Breisgau, Stadt (5714), Friesenheim (4840), Friesenheim (4841), Friesenheim (4842), Friesenheim (4843), Glottertal (5350), Glottertal (5351), Glottertal (5352), Glottertal (5353), Gundelfingen (5340), Gundelfingen (5341), Herbolzheim, Stadt (5050), Herbolzheim, Stadt (5051), Herbolzheim, Stadt (5052), Herbolzheim, Stadt (5053), Herbolzheim, Stadt (5054), Heuweiler (5335), Kenzingen, Stadt (5070), Kenzingen, Stadt (5071), Kenzingen, Stadt (5072), Kenzingen, Stadt (5073), Kippenheim (4885), Kippenheim (4886), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4870), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4871), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4875), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4877), Mahlberg, Stadt (4890), Malterdingen (5140), Ringsheim (4910), Sexau (5170), Teningen (5151), Teningen (5152), Waldkirch, Stadt (5221)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Kaiserstuhl die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Bahlingen am Kaiserstuhl (5120), Bötzingen (5280), Breisach am Rhein, Stadt (5320), Eichstetten (5275), Endingen, Stadt (5110), Endingen, Stadt (5111), Endingen, Stadt (5112), Endingen, Stadt (5113), Ihringen (5310), Ihringen (5311), March (5290), March (5291), March (5293), Riegel (5080), Sasbach (5100), Sasbach (5101), Sasbach (5102), Teningen (5153), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5260), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5261), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5262), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5263), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5264), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5265), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5266)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Kraichgau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Angelbachtal (3300), Angelbachtal (3301), Bad Rappenau, Stadt (705), Bad Schönborn (3370), Bad Schönborn (3371), Binau (2820), Bretten, Stadt (3506), Bruchsal, Stadt (3450), Bruchsal, Stadt (3452), Bruchsal, Stadt (3453), Bruchsal, Stadt (3454), Bruchsal, Stadt (3455), Dielheim (3210), Dielheim (3211), Eberbach (3025), Eisingen (3930), Eppingen, Stadt (752), Eppingen, Stadt (754), Eppingen, Stadt (756), Kämpfelbach (3936), Gondelsheim (3520), Haßmersheim (2910), Haßmersheim (2911), Karlsruhe, Stadt (3621), Keltern (4001), Keltern (4002), Kirchardt (716), Kraichtal, Stadt (3460), Kraichtal, Stadt (3461), Kraichtal, Stadt (3462), Kraichtal, Stadt (3463), Kraichtal, Stadt (3464), Kraichtal, Stadt (3465), Kraichtal, Stadt (3467), Kraichtal, Stadt (3468), Kürnbach (3485), Malsch (3260), Mosbach, Stadt (2881), Mühlhausen (3265), Mühlhausen (3266), Mühlhausen (3267), Oberderdingen (3491), Östringen, Stadt (3380), Östringen, Stadt (3381), Östringen, Stadt (3382), Östringen, Stadt (3383), Pfinztal (3540), Pfinztal (3542), Pfinztal (3543), Rauenberg, Stadt (3250), Rauenberg, Stadt (3251), Rauenberg, Stadt (3252), Sinsheim, Stadt (3284), Sinsheim, Stadt (3286), Sinsheim, Stadt (3291), Sinsheim, Stadt (3292), Sulzfeld (3480), Ubstadt-Weiher (3390), Ubstadt-Weiher (3391), Ubstadt-Weiher (3393), Walzbachtal (3530), Weingarten (Baden) (3525), Zaisenhausen (3475)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Markgräflerland die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Au (5400), Auggen (5695), Bad Bellingen (7190), Bad Bellingen (7191), Bad Bellingen (7192), Bad Bellingen (7193), Bad Krozingen (5520), Bad Krozingen (5521), Bad Krozingen (5523), Bad Krozingen (5524), Badenweiler (5685), Badenweiler (5686), Ballrechten-Dottingen (5560), Ballrechten-Dottingen (5561), Binzen (7330), Bollschweil (5500), Buggingen (5650), Buggingen (5651), Ebringen (5380), Efringen-Kirchen (7290), Efringen-Kirchen (7291), Efringen-Kirchen (7292), Efringen-Kirchen (7293), Efringen-Kirchen (7294), Efringen-Kirchen (7295), Efringen-Kirchen (7296), Efringen-Kirchen (7297), Efringen-Kirchen (7298), Ehrenkirchen (5510), Ehrenkirchen (5511), Ehrenkirchen (5512), Ehrenkirchen (5514), Eimeldingen (7335), Eschbach (5540), Fischingen (7320), Freiburg im Breisgau, Stadt (5710), Grenzach-Wyhlen (7400), Grenzach-Wyhlen (7401), Heitersheim, Stadt (5550), Heitersheim, Stadt (5551), Kandern, Stadt (7211), Kandern, Stadt (7212), Kandern, Stadt (7213), Kandern, Stadt (7215), Kandern, Stadt (7216), Lörrach, Stadt (7350), Merzhausen (5390), Müllheim, Stadt (5670), Müllheim, Stadt (5671), Müllheim, Stadt (5672), Müllheim, Stadt (5673), Müllheim, Stadt (5674), Müllheim, Stadt (5675), Müllheim, Stadt (5676), Müllheim, Stadt (5677), Neuenburg am Rhein, Stadt (5700), Neuenburg am Rhein, Stadt (5702), Pfaffenweiler (5385), Rheinfelden (Baden), Stadt (7384), Rümmingen (7325), Schallbach (7315), Schallstadt (5371), Schallstadt (5372), Schliengen (7180), Schliengen (7181), Schliengen (7182), Schliengen (7183), Schliengen (7184), Sölden (5410), Staufen im Breisgau, Stadt (5570), Staufen im Breisgau, Stadt (5571), Staufen im Breisgau, Stadt (5572), Sulzburg, Stadt (5660), Sulzburg, Stadt (5661), Weil am Rhein, Stadt (7340), Weil am Rhein, Stadt (7341), Weil am Rhein, Stadt (7343), Wittlingen (7310), Wittnau (5405)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Ortenau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Achern, Stadt (4574), Achern, Stadt (4575), Achern, Stadt (4576), Appenweier (4661), Baden-Baden, Stadt (3830), Baden-Baden, Stadt (3831), Baden-Baden, Stadt (3834), Baden-Baden, Stadt (3835), Baden-Baden, Stadt (3836), Baden-Baden, Stadt (3838), Baden-Baden, Stadt (3839), Berghaupten (4830), Bühl, Stadt (3780), Bühl, Stadt (3781), Bühl, Stadt (3783), Bühl, Stadt (3785), Bühlertal (3810), Durbach (4730), Gengenbach, Stadt (4820), Gengenbach, Stadt (4821), Gengenbach, Stadt (4822), Gengenbach, Stadt (4823), Gernsbach, Stadt (3731), Gernsbach, Stadt (3733), Gernsbach, Stadt (3735), Hohberg (4750), Hohberg (4751), Hohberg (4752), Kappelrodeck (4600), Kappelrodeck (4601), Lauf (4590), Lautenbach (4650), Oberkirch, Stadt (4630), Oberkirch, Stadt (4631), Oberkirch, Stadt (4632), Oberkirch, Stadt (4633), Oberkirch, Stadt (4634), Oberkirch, Stadt (4635), Oberkirch, Stadt (4636), Oberkirch, Stadt (4637), Oberkirch, Stadt (4638), Offenburg, Stadt (4710), Offenburg, Stadt (4711), Offenburg, Stadt (4714), Offenburg, Stadt (4716), Offenburg, Stadt (4720), Offenburg, Stadt (4721), Ohlsbach (4810), Ortenberg (4740), Ottenhöfen im Schwarzwald (4611), Ottersweier (3800), Renchen, Stadt (4620), Renchen, Stadt (4621), Renchen, Stadt (4622), Sasbach (4586), Sasbachwalden (4595), Sinzheim (3755), Weisenbach (3745)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Tauberfranken die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Bad Mergentheim, Stadt (153), Boxberg, Stadt (126), Boxberg, Stadt (130), Großrinderfeld (50), Grünsfeld (75), Königheim (70), Königheim (72), Krautheim, Stadt (224), Külsheim, Stadt (30), Külsheim, Stadt (31), Külsheim, Stadt (35), Lauda-Königshofen, Stadt (90), Lauda-Königshofen, Stadt (92), Lauda-Königshofen, Stadt (94), Lauda-Königshofen, Stadt (95), Lauda-Königshofen, Stadt (96), Lauda-Königshofen (98), Lauda-Königshofen, Stadt (99), Lauda-Königshofen, Stadt (100), Lauda-Königshofen, Stadt (101), Tauberbischofsheim, Stadt (60), Tauberbischofsheim, Stadt (61), Tauberbischofsheim, Stadt (62), Tauberbischofsheim, Stadt (63), Tauberbischofsheim, Stadt (64), Tauberbischofsheim, Stadt (65), Tauberbischofsheim, Stadt (66), Werbach (40), Wertheim, Stadt (12), Wertheim, Stadt (13), Wertheim, Stadt (16), Wertheim, Stadt (17), Wertheim, Stadt (18), Wertheim, Stadt (21), Wertheim, Stadt (25), Wertheim, Stadt (10)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Tuniberg die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Breisach am Rhein, Stadt (5322), Breisach am Rhein, Stadt (5323), Freiburg im Breisgau, Stadt (5715), Freiburg im Breisgau, Stadt (5716), Freiburg im Breisgau, Stadt (5717), Freiburg im Breisgau, Stadt (5718), Gottenheim (5285), Merdingen (5330), Schallstadt (5370)

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. oder Sekt b.A. und Qualitätslikörwein und Federweißer mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden hat im Bundesland Baden-Württemberg oder in Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz zu erfolgen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden (www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein).

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

11.1 Geografische Verhältnisse:

11.1.1 Landschaft und Morphologie:

Das Anbaugebiet Baden erstreckt sich über das Gebiet zwischen Bodensee, Hochrhein, Oberrheingraben, Bergstraße und Tauberfranken. Die Rebflächen liegen in einem Höhenbereich von rund 115 m über NN bis 520 m über NN. In den Flusstälern und an den höher gelegenen Standorten der Vorbergzone des Schwarzwaldes werden Rebflächen mit einer Hangneigung bis rund 60 % überwiegend im Direktzug bewirtschaftet. Am Oberrhein, Tuniberg und im Kaiserstuhl liegen die Rebflächen überwiegend auf Terrassen unterschiedlicher Größe.

11.1.2 Geologie:

Wein wird in Baden überwiegend an Standorten angebaut, an denen Böden aus der Verwitterung von Granit, Gneis, Muschelkalk oder Vulkangestein entstanden sind, die großteils mit unterschiedlich mächtigen Lössauflagen überdeckt worden sind.

11.2 Natürliche Einflüsse:

Mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 10,8 °C, einer Niederschlagsmenge von 955 l/​m² und einer Sonnenscheindauer von 1 740 Stunden pro Jahr für den Standort Freiburg im Breisgau ist das südlichste deutsche Anbaugebiet Baden geprägt vom Wechsel trockener und heißer Witterungsperioden mit feucht-warmen Bedingungen. Hieraus resultiert die besonders intensive Nutzung der Rebsorten der Burgunderfamilie.

11.3 Menschliche Einflüsse:

Der Weinbau hat die Kultur und die Landschaft des Anbaugebiets Baden, wie urkundlich seit dem Jahr 720 nach Christus erwähnt, über viele Jahrhunderte wesentlich geprägt. Die historisch verankerte Realteilung hat verbreitet zu klein- und kleinsträumigen Weinbaustrukturen in Hang- und Steillagen geführt. Mittlerweile wechseln auch größere Flächenstrukturen mit klein- und kleinsträumigen Flächenstrukturen ab. Aufgrund der begrenzten Mechanisierungsmöglichkeiten ist die weinbauliche Pflege der Rebanlagen teils sehr arbeitsintensiv.

11.4 Kategorien von Erzeugnissen:

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Kategorie Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Likörwein und teilweise gegorener Traubenmost.

Baden ist geprägt vom Wechsel trockener und heißer Witterungsperioden mit feucht-warmen Bedingungen.

Die unterschiedlichen Ausgangsgesteine und die vorherrschenden klimatischen Verhältnisse geben jedem Produkt eine spezifische Jahrgangs- und Sortennote. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Höhenbereiche der Rebflächen über Meereshöhe lassen sich in Baden vom Terroir geprägte, fruchtige, mineralische Weißweine und stoffige, körperreiche Rotweine mit sortenspezifischer Aromaausprägung produzieren. Diese Einflüsse lassen in Baden spezifische Qualitäten der Rebsorten entstehen, die Voraussetzung sind, um mit regionaltypischen önologischen Verfahren Weine zu erzeugen, die für die geografische Region spezifisch und unverwechselbar sind.

11.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“):

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3 der Produktspezifikation benannten, teils rebsortenspezifischen Mindestanforderungen erfüllen und bedürfen aufgrund der besonderen klimatischen Vorzüge oftmals nur einer geringen Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts.

Prädikatsweine müssen ebenfalls die in Nummer 3 der Produktspezifikation aufgeführten Kriterien erfüllen, übertreffen diese aber in aller Regel deutlich. Bei der Erzeugung der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, stellen die vom Winzer im Laufe der Vegetation durchgeführten Arbeiten die Bestandteile eines ganzheitlichen Qualitätsmanagements dar. Dabei spielen Qualitätsarbeiten sowie Lese nach reifephysiologischen Erfordernissen eine entscheidende Rolle zur Erzielung höchster Weinqualitäten mit regionaler und sortenspezifischer Typizität. Im Gegensatz zu Qualitätsweinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

11.4.2 Likörwein:

Qualitätslikörwein ist ein Erzeugnis, das einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 17,5 Vol.-% aufweist.

11.4.3 Perlwein („Qualitätsperlwein“):

Qualitätsperlwein muss die in Nummer 3 der Produktspezifikation aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung unter Druck oder den Zusatz von endogener Kohlensäure.

11.4.4 Qualitätsschaumwein:

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3 der Produktspezifikation benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort können die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt geerntet werden, um den für einen Sekt b.A. oder Winzersekt typischen Charakter zu erhalten. Der Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt. Findet eine zweite Gärung in der Flasche statt, so muss die Gesamtherstellungsdauer mindestens neun Monate betragen. Qualitätsschaumwein b.A. darf auch ohne zweite Gärung erzeugt werden.

11.4.5 Teilweise gegorener Traubenmost:

Für teilweise gegorenen Traubenmost müssen die verwendeten Trauben den gleichen Anforderungen entsprechen wie diejenigen, die zur Herstellung von Wein mit g.U. Baden dienen.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

12.1 Amtliche Prüfung:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

⃞ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die in Nummer 5 der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen mit Ausnahme von teilweise gegorenem Traubenmost die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine), Perlweine (Qualitätsperlweine b.A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b.A.) zuvor eine Amtliche Prüfung, die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

12.2 Traditionelle Begriffe:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

⃞ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Weine und Weinerzeugnisse sind entweder unter ausschließlicher Angabe des bestehenden geschützten Weinnamens in der in Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr.1308/​2013 festgelegten Form oder in Verbindung des bestehenden geschützten Weinnamens mit einem der in Nummer 7 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 7 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

12.3 Kleinere geografische Einheiten:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

⃞ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Angabe kleinerer geografischer Angaben neben dem bestehenden geschützten Weinnamen ist nur insoweit zulässig, als diese in die Weinbergsrolle eingetragen sind.

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von den Regierungspräsidien geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Baden-Württemberg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Bundesrecht:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung

Landesrecht Baden-Württemberg:

Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 9 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergrolle (Weinbergslagenverordnung)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeit nach Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

12.4 Traditionelle Flaschenform:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⃞ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Der Bocksbeutel ist die traditionelle Flaschenform:

mit Ursprung im Taubertal und im Schüpfergrund
mit Ursprung in den Teilgemeinden Neuweier, Steinbach, Umweg und Varnhalt der Gemeinde Baden-Baden

12.5 Rebsorten mit Zuchtnummern:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⃞ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Baden“, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung nur Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist möglich.

Sofern ein Erzeugnis nur aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

13.1 Name und Anschrift:

Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg im Breisgau

Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

13.1.1 Aufgabe:

Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die zuständigen Behörden für die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen und zur Genehmigung von Wiederbepflanzungen gewährleisten die Einhaltung der in Nummer 6 genannten Vorschriften zur Neu- und Wiederbepflanzung von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Weinbauerzeugnissen der g.U. Baden verwendet werden darf.

13.2 Name und Anschrift:

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg
Merzhauser Straße 119
79100 Freiburg im Breisgau

13.2.1 Aufgaben:

Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen und die Amtliche Prüfung

Die Weinbaubetriebe melden der zuständigen Behörde die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

Die zuständige Behörde führt die amtliche Qualitätsweinprüfung durch. Jeder Qualitätswein, Prädikatswein, Likörwein, Sekt b.A. und Qualitätsperlwein b.A. wird einer vollständigen obligatorischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte:

Die Analyse des Weines durch ein amtlich anerkanntes Labor.
Die formelle Prüfung des Antrags.
Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

Durch versiegelte Rückstellproben und die Amtliche Prüfnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

13.3 Name und Anschrift:

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg im Breisgau

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
Weißenburger Straße 3
76187 Karlsruhe

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Schaflandstraße 3/​2
70736 Fellbach

Stadtverwaltung Baden-Baden
Rathaus
76530 Baden-Baden

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1 – 3
388045 Friedrichshafen

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg

Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2 – 4
79312 Emmendingen

Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim

Stadt Freiburg
Rathausplatz 2 – 4
79098 Freiburg i. Br.

Stadt Heidelberg
Marktplatz 10
69117 Heidelberg

Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Landratsamt Hohenlohekreis
Allee 17
74653 Künzelsau

Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Landratsamt Lörrach
Palmstraße 3
79539 Lörrach

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzerstraße 7
74821 Mosbach Buchen

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 – 40
69115 Heidelberg

Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen

13.3.1 Aufgabe:

Kontrolle der Produktspezifikation 

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinbaugebiet Württemberg durch die zuständigen Behörden nach Nummer 11.3 der Produktspezifikation ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Baden
– Schutzgemeinschaft g.U. Baden –

„Baden“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

1 Geschützter Name

Baden

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Likörwein, teilweise gegorener Traubenmost

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysenwerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der VO (EU) NR. 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Werte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen bzw. dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Zuckergehalt/​Geschmacksangaben:

a)
Wein: Geltendes Recht ist anzuwenden.
b)
Sekt b.A.: Geltendes Recht ist anzuwenden.
c)
Qualitätsperlwein: Geltendes Recht ist anzuwenden.
d)
Qualitätslikörwein: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtsäure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an flüchtiger Säure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an Kohlendioxid: Geltendes Recht ist anzuwenden.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt (Angabe in Vol.-% Gesamtalkohol und °Öchsle)

3.2.1 Bereich: Bereiche Markgräflerland, Tuniberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Kraichgau und Badische Bergstraße

Qualitätswein

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel, Riesling, 8,0 Vol.-% und 63 °Oe
Merzling, Müller-Thurgau, Muskateller, Muskat-Ottonel, Nobling, Perle, Silvaner 8,4 Vol.-% und 66 °Oe
Auxerrois, Bacchus, Bronner, Chardonnay, Chenin Blanc, Findling, Helios, Johanniter, Grüner Veltliner, Kerner, Muscaris, Sauvignon Blanc, Souvignier Gris, Weißburgunder 8,9 Vol.-% und 69 °Oe
Freisamer, Gewürztraminer, Ruländer, Scheurebe, Solaris, Traminer, Viognier 9,4 Vol.-% und 72 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 8,9 Vol.-% und 69 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 9,4 Vol.-% und 72 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Tempranillo, Trollinger 8,0 Vol.-% und 63 °Oe
Deckrot, Tauberschwarz 8,4 Vol.-% und 66 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 8,9 Vol.-% und 69 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 8,9 Vol.-% und 69 °Oe

Prädikatswein

Kabinett

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel 10,0 Vol.-% und 76 °Oe
Merzling, Müller-Thurgau, Riesling 10,0 Vol.-% und 76 °Oe
Muskateller, Muskat-Ottonel, Nobling, Perle, Silvaner 10,5 Vol.-% und 79 °Oe
Auxerrois, Bacchus, Bronner, Chardonnay, Chenin Blanc, Findling, Helios, Johanniter, Grüner Veltliner, Kerner, Muscaris, Sauvignon Blanc, Scheurebe, Souvignier Gris, Weißburgunder 10,9 Vol.-% und 82 °Oe
Freisamer, Gewürztraminer, Ruländer, Solaris, Traminer, Viognier 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 11,4 Vol.-% und 85 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Tempranillo 10,3 Vol.-% und 78 °Oe
Deckrot, Tauberschwarz, Trollinger 10,5 Vol.-% und 79 °Oe
Dakapo, Dornfelder, Dunkelfelder, Lemberger, Palas, Portugieser, Regent, Saint Laurent, Müllerrebe, Syrah 10,9 Vol.-% und 82 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 10,9 Vol.-% und 82 °Oe

Spätlese

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel, Riesling 11,6 Vol.-% und 86 °Oe
Merzling, Müller-Thurgau 12,0 Vol.-% und 89 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 12,5 Vol.-% und 92 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 12,5 Vol.-% und 92 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Tempranillo 11,9 Vol.-% und 88 °Oe
Lemberger 12,4 Vol.-% und 91 °Oe
Acolon, Baron, Cabernet Carbon, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Sauvignon, Deckrot, Merlot, Monarch, Prior, Syrah, Tauberschwarz 12,5 Vol.-% und 92 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 13 Vol.-% und 95 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 12,5 Vol.-% und 92 °Oe

Auslese

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel, Merzling, Müller-Thurgau, Riesling 14,1 Vol.-% und 102 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 14,5 Vol.-% und 105 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 14,5 Vol.-% und 105 °Oe

Rote Rebsorten

alle Rebsorten 14,5 Vol.-% und 105 °Oe

Beerenauslese

alle Rebsorten 18,1 Vol.-% und 128 °Oe

Trockenbeerenauslese

alle Rebsorten 22,1 Vol.-% und 154 °Oe

Eiswein

alle Rebsorten 18,1 Vol.-% und 128 °Oe

3.2.2 Bereich: Bereiche Bodensee und Tauberfranken

Qualitätswein

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Bronner, Gutedel, Helios, Merzling, Müller-Thurgau, Muskat-Ottonel, Nobling, Perle, Riesling, Silvaner 8,0 Vol.-% und 63 °Oe
Auxerrois, Bacchus, Chardonnay, Chenin Blanc, Findling, Johanniter, Grüner Veltliner, Kerner, Muscaris, Muskateller, Sauvignon Blanc, Souvignier Gris, Weißburgunder 8,4 Vol.-% und 66 °Oe
Freisamer, Gewürztraminer, Ruländer, Scheurebe, Solaris, Traminer, Viognier 8,9 Vol.-% und 69 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 8,9 Vol.-% und 69 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 8,9 Vol.-% und 69 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Baron, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Deckrot, Dornfelder, Monarch, Prior, Tauberschwarz, Trollinger 8,0 Vol.-% und 63 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 8,4 Vol.-% und 66 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 8,4 Vol.-% und 66 °Oe

Prädikatswein

Kabinett

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel, Merzling, Müller-Thurgau, Riesling 10,0 Vol.-% und 76 °Oe
Bronner, Helios 10,3 Vol.-% und 78 °Oe
Muskateller, Muskat-Ottonel, Nobling, Perle, Silvaner 10,5 Vol.-% und 79 °Oe
Auxerrois, Bacchus, Chardonnay, Chenin Blanc, Findling, Freisamer, Johanniter, Grüner Veltliner, Kerner, Muscaris, Sauvignon Blanc, Scheurebe, Souvignier Gris, Weißburgunder 10,9 Vol.-% und 82 °Oe
Gewürztraminer, Ruländer, Solaris, Traminer, Viognier 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 11,4 Vol.-% und 85 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Baron, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Monarch, Prior 10,3 Vol.-% und 78 °Oe
Deckrot, Tauberschwarz, Trollinger, 10,5 Vol.-% und 79 °Oe
Dakapo, Dornfelder, Dunkelfelder, Lemberger, Palas, Portugieser, Regent, Saint Laurent, Müllerrebe, Syrah, 10,9 Vol.-% und 82 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 10,9 Vol.-% und 82 °Oe

Spätlese

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Gutedel, Merzling, Müller-Thurgau, Riesling 11,4 Vol.-% und 85 °Oe
Auxerrois, Bacchus, Bronner, Chardonnay, Chenin Blanc, Findling, Freisamer, Grüner Veltliner, Helios, Johanniter, Kerner, Muscaris, Muskateller, Muskat-Ottonel, Perle, Sauvignon Blanc, Silvaner, Souvignier Gris, Weißburgunder 11,9 Vol.-% und 88 °Oe
Gewürztraminer, Ruländer, Scheurebe, Solaris, Traminer, Viognier 12,4 Vol.-% und 91 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 11,9 Vol.-% und 88 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 11,9 Vol.-% und 88 °Oe

Rote Rebsorten

Rebsorten: 

Baron, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Deckrot, Monarch, Prior 11,9 Vol.-% und 88 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 12,4 Vol.-% und 91 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 12,4 Vol.-% und 91 °Oe

Auslese

Weiße Rebsorten

Rebsorten: 

Bronner, Helios, 13,0 Vol.-% und 95 °Oe
Merzling, Müller-Thurgau, Riesling 13,4 Vol.-% und 98 °Oe
alle übrigen Rebsorten und Weine ohne Sortenangabe 13,9 Vol.-% und 101 °Oe
als Versuch angebaute, nicht in das Rebsortenverzeichnis nach Nummer 8 eingetragene Rebsorten 13,9 Vol.-% und 101 °Oe

Rote Rebsorten

alle Rebsorten 13,9 Vol.-% und 101 °Oe

Beerenauslese

alle Rebsorten 17,5 Vol.-% und 124 °Oe

Trockenbeerenauslese

alle Rebsorten 21,5 Vol.-% und 150 °Oe

Eiswein

alle Rebsorten 17,5 Vol.-% und 124 °Oe

3.2.3 Perlwein, Qualitätsschaumwein (Sekt b.A., Winzersekt)

Der natürliche Mindestalkoholgehalt beträgt 8,0 Vol.-%.

3.2.4 Likörwein

Geltendes Recht ist anzuwenden.

3.2.5 Teilweise gegorener Traubenmost

Geltendes Recht ist anzuwenden.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Die Weißweine weisen eine meist hellgelbe bis goldene Farbe mit grünlichen, silbernen oder leicht rötlichen Reflexen auf. Ihre Aromen sind meist frisch und fruchtbetont, können aber auch florale bis vegetativ-würzige Noten aufweisen. Abhängig von der Art des Ausbaus können die Weine auch mit einer Phenolstruktur sowie Röst- oder Holzaromen und einem schmelzigen Abgang überzeugen. Die Weißweine weisen üblicherweise eine elegante bis milde Säurestruktur auf.

Roséwein, Weißherbst

Die Roséweine zeigen ein helles Rosa bis helles Rot mit rotgoldenen und bläulichen Reflexen. Weißherbste können auch weißweinfarben sein. Die Weine sind meist dezent fruchtig mit Anklängen an rote Beeren und Früchte, auch würzige Aromen und leichte Gerbstoffnoten sind möglich. Die Säure ist meist mild bis filigran.

Blanc de Noirs

Blanc de Noirs-Weine sind in der Regel wie ein Weißwein gekeltert und bewegen sich im für die Region typischen Farbspektrum für Weißweine. Das Aromenspektrum reicht von blumigen über fruchtige bis hin zu leicht würzigen Noten. Die Säureausprägung ist üblicherweise mild bis filigran.

Rotwein

Die Rotweine weisen je nach Rebsorte meist ein mittleres bis dunkles Rot je nach Ausbauart und Reifegrad auch mit bräunlichen bis blauen oder gar violetten Reflexen auf. Ihre Aromatik erinnert an Kirsche sowie helle bis dunkle Beerenfrüchte und kann auch würzige Noten bis hin zu kräftigen Röst- oder Holznoten aufweisen. Je nach Ausbau können die Weine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik aufweisen. Sie zeigen oft ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit moderater Säurestruktur.

Rotling

Bei Rotling-Weinen handelt es sich um eine Traubencuvée, die aus roten und weißen Trauben, auch deren Maischen, hergestellt wurde. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur.

Badisch Rotgold

Ist eine Cuvée der Sorten Grauburgunder und Spätburgunder. Die Weine weisen eine helle rosa bis hellrote Farbe mit gegebenenfalls rotgoldenen oder bläulichen Reflexen auf. Die Weine sind leicht füllig bis stoffig und weisen meist eine milde Säure auf und bestechen mit Aromen, die an Blüten, Früchte und Gewürze erinnern.

Prädikatsweine

Bei den Prädikatsweinen darf der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden. Daher spiegeln sie besonders deutlich die Gegebenheiten des jeweiligen Jahrgangs in Wechselwirkung mit den natürlichen Rebsorten- und Lageneigenschaften wider.

Prädikatswein Kabinett

Badische Weine des Prädikats „Kabinett“ sind in der Regel fruchtig frische Weine mit animierender Säure und moderatem Alkoholgehalt.

Prädikatswein Spätlese

Badische Weine des Prädikats „Spätlese“ weisen meist eine intensive Aromatik und eine harmonische Säurestruktur auf.

Prädikatswein Auslese

Badische Weine des Prädikats „Auslese“ zeigen meist eine intensive Farbe. Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige Noten vorkommen.

Prädikatswein Beerenauslese und Trockenbeerenauslese

Badische Weine des Prädikats „Beerenauslese“ und „Trockenbeerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher meist eine intensive Farbe und eine leicht erhöhte Viskosität. Grundsätzlich weisen Trockenbeerenauslesen gegenüber Beerenauslesen einen höheren Konzentrationsgrad auf, da sie stärker durch edelfaule oder rosinenartige Beeren geprägt sind. Geschmacklich sind sie meist durch ihre Süße und intensive Aromatik mit Anklängen an exotische Früchte und Dörrobst geprägt.

Prädikatswein Eiswein

Badische Weine des Prädikats „Eiswein“ werden aus bei Lese und Kelterung natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration erlangen. Eisweine sind in der Regel durch eine intensive Süße, gepaart mit einer kräftigen Säure geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt als Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen.

Perlwein

Qualitätsperlweine weisen eine feine bis ausgeprägte Perlage auf. Ihre Aromen sowie ihr Farbspektrum sind je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzu­setzen.

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumweine weisen eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf und sind in der Regel fruchtig bis reif und hefegeprägt bei animierender Säurestruktur. Die Aromen sind geprägt durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers.

Crémants weisen eine intensive und feine Perlage auf. Ihr Stil ist meist fruchtig bis hefegeprägt und würzig mit reifer Säurestruktur. Ihre Aromen sind geprägt von der Weinart des Grundweins, den verwendeten Rebsorten und der Dauer des Hefelagers.

Likörwein

Qualitätslikörweine werden hergestellt, indem die Gärung unterbrochen wird und sie mit Alkohol aus Weintrauben angereichert werden. Diese Weine sind eher alkoholstark und verfügen meist über eine Restsüße, können aber auch trocken ausgebaut werden. Ihre Aromen sowie ihr Farbspektrum sind je nach Weinart denen der Beschreibung der Weiß-, Rosé-, Weißherbst-, Blanc de Noir-, Rotling- bzw. Rotweine gleichzusetzen.

Teilweise gegorener Traubenmost

Aus teilweise gegorenem Traubenmost, aus für Qualitätswein geeigneten Trauben, kann „Badischer Federweißer“ erzeugt werden.

Da sich der Traubenmost noch in der Gärung befindet, ist das Produkt in Geruch und Geschmack von Gäraromen bestimmt. Insbesondere bei aromatischen Rebsorten sind jedoch sortentypische Nuancen erkennbar. „Badischer Federweißer“ ist hellfarbig, rötlich oder gelblich und trüb. Die sich in der Schwebe befindende Hefe prägt dieses typische Aussehen.

4 Abgrenzung des Gebiets

Das Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden teilt sich in folgende übergeordnete Bereiche:

Badische Bergstraße, Bodensee, Breisgau, Kaiserstuhl, Kraichgau, Markgräflerland, Ortenau sowie Tuniberg und Tauberfranken

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Badische Bergstraße die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Dossenheim (2995), Heidelberg, Stadt (3320), Hemsbach, Stadt (2935), Hirschberg an der Bergstraße (2960), Hirschberg an der Bergstraße (2961), Laudenbach (2930), Leimen, Stadt (3110), Nußloch (3120), Schriesheim, Stadt (2980), Weinheim, Stadt (2940), Weinheim, Stadt (2941), Weinheim, Stadt (2942), Weinheim, Stadt (2945), Weinheim, Stadt (2946), Wiesloch, Stadt (3200)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Bodensee die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Allensbach (6650), Bermatingen (9820), Bodman-Ludwigshafen (6520), Daisendorf (9840), Gaienhofen (6690), Gailingen (6605), Hagnau am Bodensee (9870), Hilzingen (6580), Hilzingen (6583), Hohentengen am Hochrhein (6970), Immenstaad am Bodensee (9880), Immenstaad am Bodensee (9881), Klettgau (6931), Klettgau (6934), Konstanz, Universitätsstadt (6660), Lottstetten (6955), Markdorf, Stadt (9810), Meersburg, Stadt (9850), Moos (6683), Reichenau (6670), Singen (Hohentwiel), Stadt (6620), Singen (Hohentwiel), Stadt (6622), Stetten (9860), Überlingen, Stadt (9720), Uhldingen-Mühlhofen (9831), Wutöschingen (6923)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Breisgau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Denzlingen (5235), Emmendingen, Stadt (5160), Emmendingen, Stadt (5163), Emmendingen, Stadt (5165), Ettenheim, Stadt (4920), Ettenheim, Stadt (4921), Ettenheim, Stadt (4923), Ettenheim, Stadt (4924), Freiburg im Breisgau, Stadt (5710), Freiburg im Breisgau, Stadt (5714), Friesenheim (4840), Friesenheim (4841), Friesenheim (4842), Friesenheim (4843), Glottertal (5350), Glottertal (5351), Glottertal (5352), Glottertal (5353), Gundelfingen (5340), Gundelfingen (5341), Herbolzheim, Stadt (5050), Herbolzheim, Stadt (5051), Herbolzheim, Stadt (5052), Herbolzheim, Stadt (5053), Herbolzheim, Stadt (5054), Heuweiler (5335), Kenzingen, Stadt (5070), Kenzingen, Stadt (5071), Kenzingen, Stadt (5072), Kenzingen, Stadt (5073), Kippenheim (4885), Kippenheim (4886), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4870), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4871), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4875), Lahr/​Schwarzwald, Stadt (4877), Mahlberg, Stadt (4890), Malterdingen (5140), Ringsheim (4910), Sexau (5170), Teningen (5151), Teningen (5152), Waldkirch, Stadt (5221)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Kaiserstuhl die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Bahlingen am Kaiserstuhl (5120), Bötzingen (5280), Breisach am Rhein, Stadt (5320), Eichstetten (5275), Endingen, Stadt (5110), Endingen, Stadt (5111), Endingen, Stadt (5112), Endingen, Stadt (5113), Ihringen (5310), Ihringen (5311), March (5290), March (5291), March (5293), Riegel (5080), Sasbach (5100), Sasbach (5101), Sasbach (5102), Teningen (5153), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5260), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5261), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5262), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5263), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5264), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5265), Vogtsburg im Kaiserstuhl, Stadt (5266)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Kraichgau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Angelbachtal (3300), Angelbachtal (3301), Bad Rappenau, Stadt (705), Bad Schönborn (3370), Bad Schönborn (3371), Binau (2820), Bretten, Stadt (3506), Bruchsal, Stadt (3450), Bruchsal, Stadt (3452), Bruchsal, Stadt (3453), Bruchsal, Stadt (3454), Bruchsal, Stadt (3455), Dielheim (3210), Dielheim (3211), Eberbach (3025), Eisingen (3930), Eppingen, Stadt (752), Eppingen, Stadt (754), Eppingen, Stadt (756), Kämpfelbach (Ersingen (3936), Gondelsheim (3520), Haßmersheim (2910), Haßmersheim (2911), Karlsruhe, Stadt (3621), Keltern (4001), Keltern (4002), Kirchardt (716), Kraichtal, Stadt (3460), Kraichtal, Stadt (3461), Kraichtal, Stadt (3462), Kraichtal, Stadt (3463), Kraichtal, Stadt (3464), Kraichtal, Stadt (3465), Kraichtal, Stadt (3467), Kraichtal, Stadt (3468), Kürnbach (3485), Malsch (3260), Mosbach, Stadt (2881), Mühlhausen (3265), Mühlhausen (3266), Mühlhausen (3267), Oberderdingen (3491), Östringen, Stadt (3380), Östringen, Stadt (3381), Östringen, Stadt (3382), Östringen, Stadt (3383), Pfinztal (3540), Pfinztal (3542), Pfinztal (3543), Rauenberg, Stadt (3250), Rauenberg, Stadt (3251), Rauenberg, Stadt (3252), Sinsheim, Stadt (3284), Sinsheim, Stadt (3286), Sinsheim, Stadt (3291), Sinsheim, Stadt (3292), Sulzfeld (3480), Ubstadt-Weiher (3390), Ubstadt-Weiher (3391), Ubstadt-Weiher (3393), Walzbachtal (3530), Weingarten (Baden) (3525), Zaisenhausen (3475)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Markgräflerland die Rebflächen folgender Gemeinden(Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Au (5400), Auggen (5695), Bad Bellingen (7190), Bad Bellingen (7191), Bad Bellingen (7192), Bad Bellingen (7193), Bad Krozingen (5520), Bad Krozingen (5521), Bad Krozingen (5523), Bad Krozingen (5524), Badenweiler (5685), Badenweiler (5686), Ballrechten-Dottingen (5560), Ballrechten-Dottingen (5561), Binzen (7330), Bollschweil (5500), Buggingen (5650), Buggingen (5651), Ebringen (5380), Efringen-Kirchen (7290), Efringen-Kirchen (7291), Efringen-Kirchen (7292), Efringen-Kirchen (7293), Efringen-Kirchen (7294), Efringen-Kirchen (7295), Efringen-Kirchen (7296), Efringen-Kirchen (7297), Efringen-Kirchen (7298), Ehrenkirchen (5510), Ehrenkirchen (5511), Ehrenkirchen (5512), Ehrenkirchen (5514), Eimeldingen (7335), Eschbach (5540), Fischingen (7320), Freiburg im Breisgau, Stadt (5710), Grenzach-Wyhlen (7400), Grenzach-Wyhlen (7401), Heitersheim, Stadt (5550), Heitersheim, Stadt (5551), Kandern, Stadt (7211), Kandern, Stadt (7212), Kandern, Stadt (7213), Kandern, Stadt (7215), Kandern, Stadt (7216), Lörrach, Stadt (7350), Merzhausen (5390), Müllheim, Stadt (5670), Müllheim, Stadt (5671), Müllheim, Stadt (5672), Müllheim, Stadt (5673), Müllheim, Stadt (5674), Müllheim, Stadt (5675), Müllheim, Stadt (5676), Müllheim, Stadt (5677), Neuenburg am Rhein, Stadt (5700), Neuenburg am Rhein, Stadt (5702), Pfaffenweiler (5385), Rheinfelden (Baden), Stadt (7384), Rümmingen (7325), Schallbach (7315), Schallstadt (5371), Schallstadt (5372), Schliengen (7180), Schliengen (7181), Schliengen (7182), Schliengen (7183), Schliengen (7184), Sölden (5410), Staufen im Breisgau, Stadt (5570), Staufen im Breisgau, Stadt (5571), Staufen im Breisgau, Stadt (5572), Sulzburg, Stadt (5660), Sulzburg, Stadt (5661), Weil am Rhein, Stadt (7340), Weil am Rhein, Stadt (7341), Weil am Rhein, Stadt (7343), Wittlingen (7310), Wittnau (5405)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Ortenau die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Achern, Stadt (4574), Achern, Stadt (4575), Achern, Stadt (4576), Appenweier (4661), Baden-Baden, Stadt (3830), Baden-Baden, Stadt (3831), Baden-Baden, Stadt (3834), Baden-Baden, Stadt (3835), Baden-Baden, Stadt (3836), Baden-Baden, Stadt (3838), Baden-Baden, Stadt (3839), Berghaupten (4830), Bühl, Stadt (3780), Bühl, Stadt (3781), Bühl, Stadt (3783), Bühl, Stadt (3785), Bühlertal (3810), Durbach (4730), Gengenbach, Stadt (4820), Gengenbach, Stadt (4821), Gengenbach, Stadt (4822), Gengenbach, Stadt (4823), Gernsbach, Stadt (3731), Gernsbach, Stadt (3733), Gernsbach, Stadt (3735), Hohberg (4750), Hohberg (4751), Hohberg (4752), Kappelrodeck (4600), Kappelrodeck (4601), Lauf (4590), Lautenbach (4650), Oberkirch, Stadt (4630), Oberkirch, Stadt (4631), Oberkirch, Stadt (4632), Oberkirch, Stadt (4633), Oberkirch, Stadt (4634), Oberkirch, Stadt (4635), Oberkirch, Stadt (4636), Oberkirch, Stadt (4637), Oberkirch, Stadt (4638), Offenburg, Stadt (4710), Offenburg, Stadt (4711), Offenburg, Stadt (4714), Offenburg, Stadt (4716), Offenburg, Stadt (4720), Offenburg, Stadt (4721), Ohlsbach (4810), Ortenberg (4740), Ottenhöfen im Schwarzwald (4611), Ottersweier (3800), Renchen, Stadt (4620), Renchen, Stadt (4621), Renchen, Stadt (4622), Sasbach (4586), Sasbachwalden (4595), Sinzheim (3755), Weisenbach (3745)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Tauberfranken die Rebflächen folgender Gemeinden(Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Bad Mergentheim, Stadt (153), Boxberg, Stadt (126), Boxberg, Stadt (130), Großrinderfeld (50), Grünsfeld (75), Königheim (70), Königheim (72), Krautheim, Stadt (224), Külsheim, Stadt (30), Külsheim, Stadt (31), Külsheim, Stadt (35), Lauda-Königshofen, Stadt (90), Lauda-Königshofen, Stadt (92), Lauda-Königshofen, Stadt (94), Lauda-Königshofen, Stadt (95), Lauda-Königshofen, Stadt (96), Lauda-Königshofen (98), Lauda-Königshofen, Stadt (99), Lauda-Königshofen, Stadt (100), Lauda-Königshofen, Stadt (101), Tauberbischofsheim, Stadt (60), Tauberbischofsheim, Stadt (61), Tauberbischofsheim, Stadt (62), Tauberbischofsheim, Stadt (63), Tauberbischofsheim, Stadt (64), Tauberbischofsheim, Stadt (65), Tauberbischofsheim, Stadt (66), Werbach (40), Wertheim, Stadt (12), Wertheim, Stadt (13), Wertheim, Stadt (16), Wertheim, Stadt (17), Wertheim, Stadt (18), Wertheim, Stadt (21), Wertheim, Stadt (25), Wertheim, Stadt (10)

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören im Bereich Tuniberg die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Breisach am Rhein, Stadt (5322), Breisach am Rhein, Stadt (5323), Freiburg im Breisgau, Stadt (5715), Freiburg im Breisgau, Stadt (5716), Freiburg im Breisgau, Stadt (5717), Freiburg im Breisgau, Stadt (5718), Gottenheim (5285), Merdingen (5330), Schallstadt (5370)

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. oder Sekt b.A. und Qualitätslikörwein und Federweißer mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden hat im Bundesland Baden-Württemberg oder in Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz zu erfolgen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden (www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein)

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der unter a) genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen und können zusätzlich mit einem der unter b) gelisteten traditionellen Begriffe gekennzeichnet werden:

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch: b.A.

Prädikatswein, ergänzt durch: Kabinett,
Spätlese,
Auslese,
Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein,
Sekt b.A.,
Winzersekt,
Qualitätslikörwein, ergänzt durch: b.A.,
Qualitätsperlwein, ergänzt durch: b.A.
b)
Affentaler,
Badisch Rotgold,
Classic,
Ehrentrudis,
Riesling-Hochgewächs,
Weißherbst,
Federweißer

6 Spezifische önologische Verfahren sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.2 Einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

7 Hektarhöchstertrag

Es gilt ein Hektarhöchstertrag von 90 hl/​ha zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit. Darüber hinaus kann in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen der Hektarhöchstertrag durch die Schutzgemeinschaft der g.U. Baden jeweils um bis zu 10 Hektoliter erhöht bzw. vermindert werden. Dieser Beschluss ist auf den jeweiligen Jahrgang beschränkt. Er wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekanntgegeben.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten:

Alvarinho, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonel, Chardonnay, Chenin Blanc, Completer, Donauriesling, Felicia, Fidelio, Findling, FR 391-52, FR 523-52, Freisamer, Gelber Muskateller, Gewürztraminer, Glera, Goldmuskateller, Grüner Adelfränkisch, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Hecker, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Manzoni Bianco, Melon, Merzling, Morio Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat-Gutedel, Muskat-Ottonel, Nobling, Ortega, Ortlieber, Perle, Phoenix, Rabner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Ruling, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Scheurebe, Seyval blanc, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Veritage, Viognier, WE 70-274-12, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Räuschling, Weißer Riesling, Weißer Traminer, Zähringer

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Barbera, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Carignan Noir, Carillon, Dakapo, Deckrot, Diolinoir, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, FR 236-75r, FR 362-75r, FR 407-83r, FR 452-87r, FR 453-87r, FR 485-87r, FR 486-87r, FR 521-89r, FR 629-2005r, FR 652-2005r, FR 742-2006r, FR 748-2006r, Gm 674-1, Gm 7217-5, Grenache noir, Hartblau, Hegel, Kleiner Fränkischer Burgunder, Kolor, Lagrein, Laurot, Léon Millot, Levitage, Malbec, Maréchal Foch, Marselan, Merlot, Monarch, Monastrell, Müllerrebe, Muskat-Trollinger, Nebbiolo, Nero d’Avola, Palas, Petit Verdot, Pinot Nova, Pinotage, Pinotin, Piroso, Primitivo, Prior, Regent, Rondo, Saint Laurent, Samtrot, Sangiovese, Satin Noir, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, Tinto Cao, Touriga Nacional, VB Cal 1-22, Vidoc, We 70-281-36, We 90-6-12, We 94-26-36

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Anbaugebiet Baden erstreckt sich über das Gebiet zwischen Bodensee, Hochrhein, Oberrheingraben, Bergstraße und Tauberfranken. Die Rebflächen liegen in einem Höhenbereich von rund 115 m über NN bis 520 m über NN. In den Flusstälern und an den höher gelegenen Standorten der Vorbergzone des Schwarzwaldes werden Rebflächen mit einer Hangneigung bis rund 60 % überwiegend im Direktzug bewirtschaftet. Am Oberrhein, Tuniberg und im Kaiserstuhl liegen die Rebflächen überwiegend auf Terrassen unterschiedlicher Größe.

9.1.2 Geologie

Wein wird in Baden überwiegend an Standorten angebaut, an denen Böden aus der Verwitterung von Granit, Gneis, Muschelkalk oder Vulkangestein entstanden sind, die großteils mit unterschiedlich mächtigen Lössauflagen überdeckt worden sind.

9.2 Natürliche Einflüsse

Mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 10,8 °C, einer Niederschlagsmenge von 955 l/​m² und einer Sonnenscheindauer von 1 740 Stunden pro Jahr für den Standort Freiburg im Breisgau ist das südlichste deutsche Anbaugebiet Baden geprägt vom Wechsel trockener und heißer Witterungsperioden mit feucht-warmen Bedingungen. Hieraus resultiert die besonders intensive Nutzung der Rebsorten der Burgunderfamilie.

9.3 Menschliche Einflüsse

Der Weinbau hat die Kultur und die Landschaft des Anbaugebiets Baden, wie urkundlich seit dem Jahr 720 nach Christus erwähnt, über viele Jahrhunderte wesentlich geprägt.

Die historisch verankerte Realteilung hat verbreitet zu klein- und kleinsträumigen Weinbaustrukturen in Hang- und Steillagen geführt. Mittlerweile wechseln auch größere Flächenstrukturen mit klein- und kleinsträumigen Flächenstrukturen ab. Aufgrund der begrenzten Mechanisierungsmöglichkeiten ist die weinbauliche Pflege der Rebanlagen teils sehr arbeitsintensiv.

9.4 Kategorien von Erzeugnissen

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Kategorien Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Likörwein und teilweise gegorener Traubenmost.

Baden ist geprägt vom Wechsel trockener und heißer Witterungsperioden mit feucht-warmen Bedingungen. Die unterschiedlichen Ausgangsgesteine und die vorherrschenden klimatischen Verhältnisse geben jedem Produkt eine spezifische Jahrgangs- und Sortennote. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Höhenbereiche der Rebflächen über Meereshöhe lassen sich in Baden vom Terroir geprägte, fruchtige, mineralische Weißweine und stoffige, körperreiche Rotweine mit sortenspezifischer Aromaausprägung produzieren. Diese Einflüsse lassen in Baden spezifische Qualitäten der Rebsorten entstehen, die Voraussetzung sind, um mit regionaltypischen önologischen Verfahren Weine zu erzeugen, die für die geografische Region spezifisch und unverwechselbar sind.

9.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“)

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3 benannten, teils rebsortenspezifischen Mindestanforderungen erfüllen und bedürfen aufgrund der besonderen klimatischen Vorzüge oftmals nur einer geringen Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts.

Prädikatsweine müssen ebenfalls die in Nummer 3 aufgeführten Kriterien erfüllen, übertreffen diese aber in aller Regel deutlich. Bei der Erzeugung der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, stellen die vom Winzer im Laufe der Vegetation durchgeführten Arbeiten die Bestandteile eines ganzheitlichen Qualitätsmanagements dar. Dabei spielen Qualitätsarbeiten sowie Lese nach reifephysiologischen Erfordernissen eine entscheidende Rolle zur Erzielung höchster Weinqualitäten mit regionaler und sortenspezifischer Typizität. Im Gegensatz zu Qualitäts­weinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

9.4.2 Likörwein („Qualitätslikörwein“)

Qualitätslikörwein ist ein Erzeugnis, das einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 17,5 Vol.-% aufweist.

9.4.3 Perlwein („Qualitätsperlwein“)

Qualitätsperlwein muss die in Nummer 3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung unter Druck oder den Zusatz von endogener Kohlensäure.

9.4.4 Qualitätsschaumwein

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort können die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt geerntet werden, um den für einen Sekt b.A. oder Winzersekt typischen Charakter zu erhalten. Der Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt. Findet eine zweite Gärung in der Flasche statt, so muss die Gesamtherstellungsdauer mindestens neun Monate betragen. Qualitätsschaumwein b.A. darf auch ohne zweite Gärung erzeugt werden.

9.4.5 Teilweise gegorener Traubenmost

Für teilweise gegorenen Traubenmost müssen die verwendeten Trauben den gleichen Anforderungen entsprechen wie diejenigen, die zur Herstellung von Wein mit g.U. Baden dienen.

10 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen

10.1 Amtliche Prüfung

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen mit Ausnahme von teilweise gegorenem Traubenmost die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine), Perlweine (Qualitätsperlweine b.A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b.A.) zuvor eine Amtliche Prüfung, die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

10.2 Kleinere geografische Einheiten

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Angabe kleinerer geografischer Angaben neben dem bestehenden geschützten Weinnamen ist nur insoweit zulässig, als diese in die Weinbergsrolle eingetragen sind.

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von den Regierungspräsidien geführt.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Baden-Württemberg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Weinlagengesetz
§ 9 Weinbergslagenverordnung
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

10.3 Traditionelle Flaschenform

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung:

Der Bocksbeutel ist die traditionelle Flaschenform:

mit Ursprung im Taubertal und im Schüpfergrund,
mit Ursprung in den Teilgemeinden Neuweier, Steinbach, Umweg und Varnhalt der Gemeinde Baden-Baden.

10.4 Rebsorten mit Zuchtnummern

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen: Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Baden“, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung nur Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist möglich.

Sofern ein Erzeugnis nur aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg im Breisgau

Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

11.1.1 Aufgaben

Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die zuständigen Behörden für die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen und zur Genehmigung von Wiederbepflanzungen gewährleisten die Einhaltung der in Nummer 6 genannten Vorschriften zur Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Weinbauerzeugnissen der g.U. Baden verwendet werden dürfen.

11.2 Name und Anschrift

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg
Merzhauser Straße 119
79100 Freiburg im Breisgau

11.2.1 Aufgaben

Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen und die Amtliche Prüfung

Die Weinbaubetriebe melden der zuständigen Behörde die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

Die zuständige Behörde führt die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jeder Qualitätswein, Prädikatswein, Likörwein, Sekt b.A. und Qualitätsperlwein b.A. wird einer vollständigen obligatorischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte:

Die Analyse des Weines durch ein amtlich anerkanntes Labor.
Die formelle Prüfung des Antrages.
Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

Durch versiegelte Rückstellproben und die Amtliche Prüfnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

11.3 Name und Anschrift

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg im Breisgau

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
Weißenburger Straße 3
76187 Karlsruhe

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Schaflandstraße 3/​2
70736 Fellbach

Stadtverwaltung Baden-Baden
Rathaus
76530 Baden-Baden

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1
388045 Friedrichshafen

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg

Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2 – 4
79312 Emmendingen

Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim

Stadt Freiburg
Rathausplatz 2 – 4
79098 Freiburg i. Br.

Stadt Heidelberg
Marktplatz 10
69117 Heidelberg

Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Landratsamt Hohenlohekreis
Allee 17
74653 Künzelsau

Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Landratsamt Lörrach
Palmstraße 3
79539 Lörrach

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzerstraße 7
74821 Mosbach Buchen

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 – 40
69115 Heidelberg

Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen

11.3.1 Aufgaben

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinbaugebiet Baden durch die zuständigen Behörden nach Nummer 11.3 ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

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