Land Niedersachsen
Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 2, § 32c Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen den Anglerverband Niedersachsen e. V. wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß den §§ 18, 19 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen als Landeskartellbehörde Niedersachsen am 6. August 2025 beschlossen:
- 1.
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Das Verfahren wird eingestellt. Die Landeskartellbehörde wird vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von ihren Befugnissen nach den §§ 32, 32a GWB keinen Gebrauch machen.
- 2.
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Über die Gebühren und Auslagen für diese Entscheidung wird gesondert entschieden.
Die Verfügung der Landeskartellbehörde ist im Internet auf der Internetseite der Landeskartellbehörde Niedersachsen unter www.mw.niedersachsen.de veröffentlicht.
15-32560/5024/2
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
– Landeskartellbehörde –
Im Auftrag
Birthe Vogt
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