Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

ADIDAS AG

Herzogenaurach

– ISIN: DE000A1EWWW0 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung der adidas AG vom 12. Mai 2021 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben und diese sowie weitere aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der adidas AG hat am 25. November 2021 beschlossen, unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 8.316.186 eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 8.316.186 einzuziehen. Dies entspricht rund 4,15 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der adidas AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien EUR 192.100.000 und ist in 192.100.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 eingeteilt.

 

Herzogenaurach, im November 2021

adidas AG

Der Vorstand

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