Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Compass Gruppe GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Compass Gruppe GmbH als juristische Person wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro,- verhängt hat. Das Unternehmen hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börsenunternehmen, sowie dem Emittenten (CLEEN Energy AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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