Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen Affenpocken

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen Affenpocken

Vom 18. August 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/​18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 13.07.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage 1 wird vor der Zeile „Cholera“ die folgende Zeile „Affenpocken“ eingefügt:

Impfung gegen Indikation Hinweise zur Umsetzung
1 2 3
„Affenpocken Indikationsimpfung:

Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko:

Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.“

Derzeit Männer ≥ 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.
Berufliche Indikation:
Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Affenpockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.
II.

In Anlage 2 wird vor der Zeile „Cholera“ die folgende Zeile „Affenpocken“ eingefügt:

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus,
bzw. unvollständige Impfserie
letzte Dosis eines Impfzyklus
nach Fachinformation oder
abgeschlossene Impfung
Auffrischungsimpfung
1 2 3 4
„Affenpocken 89134 A 89134 B“
III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. August 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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