Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen
durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 5. Juni 2025 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. März 2025 (BAnz AT 12.05.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile „Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)“ wie folgt geändert:
- 1.
-
Im Abschnitt „Standardimpfung“ wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ die Angabe „RSV-Impfstoff“ durch die Angabe „oder mRNA-RSV-Impfstoff“ ersetzt.
- 2.
-
Der Abschnitt „Indikationsimpfung“ wird wie folgt geändert:
- a)
-
In der Spalte 2 „Indikation“ wird die Angabe „Herz-, Kreislauf-“ durch die Angabe „Herz-Kreislauf-“ ersetzt.
- b)
-
In der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ werden die Angabe „RSV-Impfstoff“ durch die Angabe „oder mRNA-RSV-Impfstoff“ sowie die Angabe „RSV-Krankheitsverlauf“ durch die Angabe „Verlauf einer RSV-Erkrankung“ ersetzt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen