Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“ vom: 05.06.2025 Bundesministerium für Gesundheit
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“ vom: 05.06.2025 Bundesministerium für Gesundheit

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen
durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“

Vom 5. Juni 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 5. Juni 2025 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/​18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. März 2025 (BAnz AT 12.05.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile „Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)“ wie folgt geändert:

1.
Im Abschnitt „Standardimpfung“ wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ die Angabe „RSV-Impfstoff“ durch die Angabe „oder mRNA-RSV-Impfstoff“ ersetzt.
2.
Der Abschnitt „Indikationsimpfung“ wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte 2 „Indikation“ wird die Angabe „Herz-, Kreislauf-“ durch die Angabe „Herz-Kreislauf-“ ersetzt.
b)
In der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ werden die Angabe „RSV-Impfstoff“ durch die Angabe „oder mRNA-RSV-Impfstoff“ sowie die Angabe „RSV-Krankheitsverlauf“ durch die Angabe „Verlauf einer RSV-Erkrankung“ ersetzt.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 5. Juni 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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