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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer und myeloischer Leukämie bei Erwachsene

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats
bei akuter lymphatischer und myeloischer Leukämie bei Erwachsenen

Vom 22. November 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung in der Fassung vom 21. März 2006 (Bundesanzeiger 2006, S. 4466), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. Oktober 2024 (BAnz AT 20.01.2025 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Dem § 4 Absatz 2 wird folgende Nummer 8 angefügt:

„8.
Allogene Stammzelltransplantation mit alleiniger CD34-Selektion oder anderen Formen der In-vitro-Aufbereitung des Transplantats, wenn sie allein auf eine maximale, unspezifische T-Zell-Depletion abzielen, bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit akuter lymphatischer Leukämie (ALL) oder akuter myeloischer Leukämie (AML).
Unberührt von diesem Ausschluss ist die Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit in-vitro-aufbereiteten Transplantaten bei folgenden Spendertypen:

Transplantate haploidentischer Spenderinnen oder Spender
Transplantate von Spenderinnen oder Spendern (verwandt oder nicht verwandt) mit einem Mismatch von mindestens 2 HLA-Merkmalen.
Nicht Gegenstand der Bewertung war die Aufbereitung von Stammzellen zum Stammzellboost.“
II.

In Abschnitt A (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien) der Anlage II (Methoden, deren Be­wertungsverfahren ausgesetzt sind) wird die Nummer 11.1 aufgehoben.

III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 22. November 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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