Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3 vom: 21.08.2025
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3 vom: 21.08.2025

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit
Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3

Vom 21. August 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. August 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. August 2025 (BAnz AT 24.09.2025 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der AM-RL wird die Festbetragsgruppe „Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1“ in Stufe 3 wie folgt gefasst:

„Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgrößen
Perindopril + Amlodipin + Indapamid
Perindopril arginin
Amlodipin besilat
4,75 5 2,5
Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid
Amlodipin besilat
7,23 6,5 19,42
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln, Tabletten“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. August 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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