Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung der Rich AG vom 11. August 2023 gefassten Beschlüsse
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zu Tagesordnungspunkt 2. (Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022)
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zu Tageordnungspunkt 3. (Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022)
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zu Tagesordnungspunkt 4. (Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats)
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zu Tagesordnungspunkt 5. (Beschlussfassung über die Wahlen des Aufsichtsrats)
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Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I erhoben.
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