Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 2. November 2021

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 2. November 2021

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Johannes Volz

Anlage

Beschleunigung der Digitalisierung in der Verwaltung
Beschlussnummer (2021/​34)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Empfehlungen.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Vorsitzenden des IT-Planungsrats, die als Anlage beigefügten Empfehlungen zu gegebenem Zeitpunkt der neuen Bundesregierung und den Landesregierungen zu übermitteln.

Gesamtsteuerung Registermodernisierung
Beschlussnummer (2021/​35)

1.
Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung die bis Ende 2021 erzielten Ergebnisse des Projekts „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ vorzustellen sowie eine aktualisierte Planung für die weiteren Aktivitäten zur Umsetzung des Zielbildes Registermodernisierung inkl. zentraler Meilensteine vorzulegen.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung eine Übersicht der durch die Gesamtsteuerung Registermodernisierung gesteuerten Teilprojekte und assoziierter Vorhaben vorzulegen. Die Übersicht soll auch eine Darstellung enthalten, wie sich die Teilprojekte in die Umsetzungsplanung des Zielbildes Registermodernisierung einfügen und welche Teilprojekte gegebenenfalls noch einer Initiierung bedürfen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung einen Vorschlag vorzulegen, wie auf Basis der Erfahrungen aus den laufenden bzw. startenden Pilotierungen eine beschleunigte, mit der OZG- und SDG-Umsetzung verzahnte Beförderung des OZG-Reifegrades 4 in priorisierten Registern (TOP 18-Register des Zielbildes) umgesetzt werden kann.
4.
Hinsichtlich der mit Beschluss Nr. 2021/​25 vorgesehenen Einrichtung eines Budgets zur Programmsteuerung und der Deckung der in der zum Beschlussvorschlag beigefügten Anlage genannten noch zu schätzenden Finanzierungsbedarfe für den Aufbau und Betrieb der Gesamtsteuerung Registermodernisierung in den Jahren 2021 und 2022 beschließt der IT-Planungsrat, dass diese aus Mitteln des Digitalisierungsbudgets der FITKO zu finanzieren sind. Die Mittel sind durch die Federführer der Gesamtsteuerung Registermodernisierung bei der FITKO zu beantragen.
5.
Der IT-Planungsrat bittet die Federführer den entwickelten Entwurf eines Aufwandsschätzmodells für die Um­setzung des Gesamtprojekts Registermodernisierung mit Bund und Ländern unter Einbeziehung kommunaler ­Expertise weiter zu validieren und auf dieser Basis den geschätzten Finanzierungsbedarf für die Umsetzung des Zielbildes bei Bund und Ländern (inklusive Kommunen) vorzulegen. Das validierte Aufwandsschätzmodell kann als haushaltsbegründende Unterlage bei Bund und Ländern dienen. Haushaltsverhandlungen des Bundes werden hierdurch nicht präjudiziert.

Verbindungsnetz Preise
Beschlussnummer (2021/​36)

1.
Gemäß § 4 IT-NetzG sind die Preise für die Netzanschlüsse für das Verbindungsnetz dem IT-Planungsrat vorzulegen. Diese Preise werden laut § 7 IT-NetzG durch die Anschlussnehmer (Teilnehmer) getragen.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt die überarbeiteten Anlagen zu den Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz, den Leistungskatalog für das NdB-Verbindungsnetz in der Version 2.7 mit der neunen Preisliste sowie das Service Level Agreement für das Verbindungsnetz in der Version 2.4.
3.
Der IT-Planungsrat billigt die Teilnehmerpreise für das Jahr 2021.

IT-Architekturboard
Beschlussnummer (2021/​37)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die verbindliche Anwendung der „Föderalen IT-Architekturrichtlinien“.
2.
Der IT-Planungsrat bittet das föderale IT-Architekturboard, diese strategischen IT-Architekturrichtlinien sowie alle darauf basierenden bereichsspezifischen IT-Richtlinien permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

FIT Store
Beschlussnummer (2021/​38)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht „FIT-Storeleistungen in die Kommunen“ zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat empfiehlt allen Ländern, die Voraussetzungen für eines der mehrere der im Bericht aufgezeigten Modelle zu schaffen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, die Verbindung zum NRW-Kooperationsmodell sowie zum govdigital-Modell herzustellen und auf eine gemeinsame, abgestimmte Vorgehensweise hinzuwirken.

Kommunale Nachnutzung von EfA-Diensten über Govdigital
Beschlussnummer (2021/​39)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Abschlussbericht des Vorprojekts EfA-Nachnutzungsmodell govdigital zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat befürwortet den vorgeschlagenen Ansatz eines ganzheitlichen EfA-Nachnutzungsmodells und stimmt der Durchführung des im Abschlussbericht beschriebenen Hauptprojekts zu. Der zu entwickelnde Marktplatz ist anbieteroffen zu gestalten und erlaubt das Angebot weiterer Leistungen auch andere Nachnutzungs­modelle wie z. B. dem FIT-Store. Über ihre Spitzenverbände sind die Kommunen in steuernder Funktion in das Hauptprojekt einzubinden; dies gilt für die Einbindung der Länder über FITKO entsprechend.
3.
Der IT-Planungsrat bittet Hamburg, govdigital eG mit der Durchführung des Hauptprojekts zu beauftragen. Das Hauptprojekt ist bis Ende 2022 aus dem Digitalisierungsbudget zu finanzieren.

IT-Standard XBau und XPlanung
Beschlussnummer (2021/​40)

1.
Der IT-PLR nimmt die dokumentierten Bedarfe an einem standardisierten Nachrichten- und Datenaustausch in Genehmigungsprozessen des Breitbandausbaus zustimmend zur Kenntnis.
2.
Unter Bezug auf § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (IT-Staatsvertrag) beschließt der IT-Planungsrat die verbindliche Anwendung der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ für den Anwendungsfall „Zustimmung nach TKG“ im Kontext der Bereitstellung der OZG Verwaltungsleistung Breitbandausbau.
3.
Die Nutzung der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ für die Anwendungsfälle „Genehmigungen nach Straßen- und Wegegesetzen der Länder“ und „verkehrsrechtliche Anordnung“ bei der Durchführung von Baumaßnahmen zur Verlegung von Breitbandtrassen wird im Kontext der Bereitstellung der OZG Verwaltungsleistung Breitbandausbau im Jahr 2022 erprobt. Im Falle einer erfolgreichen Erprobung der beiden beschriebenen Anwendungsfälle im Rahmen der OZG Referenzimplementierung Breitbandausbau strebt der IT-Planungsrat an, auf Basis eines weiteren Beschlussvorschlags die verbindliche Anwendung der erweiterten Standards auch für diese Anwendungsfälle im Jahr 2022 festzulegen.
4.
Der IT-PLR erkennt den Bedarf an standardisierten Prozessen für die weiteren in Bedarfsbeschreibung beschriebenen Anwendungsfälle „Mitverlegung/​Mitnutzung nach TKG“, „Standarisierte Anfrage zur Leitungsauskunft“ und „Bereitstellung der Informationen an den Infrastrukturatlas“ an und bittet die „Leitstelle XPlanung/​XBau“ im Rahmen des Betriebs und der Pflege der Standards die Standardisierung des Nachrichtenaustauschs zur Etablierung durchgängiger digitaler Geschäfts- und Genehmigungsprozesse im Breitbandausbau voranzutreiben.
5.
Für IT-Verfahren, die dem Datenaustausch im Gegenstandsbereich des Anwendungsfalls „Zustimmung nach TKG“ dienen, werden folgende Fristen für die Konformität festgelegt: mit Beschlussfassung für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, maximal fünf Jahre nach Beschlussfassung für andere IT-Verfahren.
6.
Der Betrieb der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ erfolgt durch die im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelte Leitstelle XPlanung/​XBau. Die Finanzierung der Betriebs- und Pflegekosten der Standards werden durch die Aufnahme der Kosten in das Stammbudget der FITKO finanziert.
7.
Die Veröffentlichung der beiden Standards und darauffolgende Änderungen werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

IT-Standard XBildung
Beschlussnummer (2021/​41)

1.
Der IT-Planungsrat begrüßt die formale Beschreibung eines potenziell bestehenden Standardisierungsbedarfs für die genannten Nachweise im Bildungswesen bzw. in den genannten Anwendungsfällen und wird die Bearbeitung des Bedarfs als Thema in seinen nächsten Sitzungen weiterverfolgen.
2.
Der IT-Planungsrat nimmt den Standardisierungsbedarf zur weiteren Bearbeitung auf die Agenda auf und beauftragt das Land Sachsen-Anhalt im Zusammenwirken mit dem BMBF im Rahmen der gemeinsamen Federführung im Themenfeld Bildung und insbesondere dem Umsetzungsprojekt „Bildungsjourney“ das Thema weiter zu bearbeiten.

IT-Standard XSchule
Beschlussnummer (2021/​42)

1.
Der IT-Planungsrat begrüßt die formale Beschreibung eines potenziell bestehenden Standardisierungsbedarfs für die genannten Nachweise im Bildungswesen bzw. in den genannten Anwendungsfällen und wird die Bearbeitung des Bedarfs als Thema in seinen nächsten Sitzungen weiterverfolgen.
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Land Sachsen-Anhalt im Zusammenwirken mit dem BMBF im Rahmen der gemeinsamen Federführung im Themenfeld Bildung und insbesondere dem Umsetzungsprojekt „Bildungsjourney“ die notwendigen Maßnahmen zur Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens zu ergreifen.

Nachnutzung OZG Vergaberechtliches Modell
Beschlussnummer (2021/​43)

1.
Für den bundesweit flächendeckenden OZG-Leistungsaustausch kann in einer Übergangsphase das Instrument der interöffentlichen Vereinbarung gemäß Entwurf der „AG Nachnutzungsmodell NRW“ genutzt werden.
2.
Nordrhein-Westfalen strebt an, das Nachnutzungsmodell bis Ende 2021 für die bundesweite Nachnutzung des EfA-Online-Dienstes ‚Einbürgerung‘ zu pilotieren.
3.
Die Länder benennen unter Beachtung der Anforderungskriterien im Bedarfsfall einen oder mehrere Kommunalvertreter.
4.
Die Mitzeichnung der interöffentlichen Vereinbarung ist für Bund und Länder nicht verpflichtend.
5.
Die Übergangsphase endet mit Beschlussfassung des IT-Planungsrats über den Einsatz eines alternativen Nachnutzungsmodells (gegebenenfalls Govdigital).

Förderung föderale IT-Infrastruktur
Beschlussnummer (2021/​44)

1.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Verfügbarkeit der Infrastruktur zur sicheren Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen aktuell flächendeckend unterschiedlich ausgeprägt ist. Er begrüßt den Vorschlag, die Governance der Infrastruktur zu stärken und den Abbau von Zugangshemmnissen zu fördern, um die Verfügbarkeit zu erhöhen ohne den technischen Weiterentwicklungsbedarf zu vernachlässigen. Er erkennt die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Vorschlags an.
2.
Der IT-Planungsrat begrüßt den durch NRW initiierten Praxistest und bitte alle Länder um eine aktive Beteiligung. Die Ergebnisse des Praxistests sollen in den weiterführenden Vorschlag des Steuerungskreises „Sicherer Transport“ einfließen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet den Steuerungskreis „Sicherer Transport“ einen Vorschlag für eine flächendeckende Versorgung mit der fachunabhängigen Infrastruktur zur sicheren Datenübermittlung unter Einsatz der Standards OSCI, XTA 2 und der Produkte DVDV, SAFE und Anwendung Governikus des IT-Planungsrats zu erarbeiten.
4.
Er bittet den Steuerungskreis „Sicherer Transport“, ihm bis zur Februarsitzung der AL-Runde (OZG) 2022 einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.

Behördennummer 115
Beschlussnummer (2021/​45)

1.
Der IT-PLR nimmt den vorgelegten Bericht zur Zwischenevaluierung zur Basisabdeckung der 115 mit Stand 27. August 2021 zur Kenntnis und stimmt dem darin beschriebenen weiteren Vorgehen zu.
2.
Der IT-PLR stimmt der vom 115-Lenkungsausschuss vorgeschlagenen Verlängerung der bundesweiten Erreichbarkeit der 115 bis zum 31. Dezember 2022 zu unter der Maßgabe, ihm spätestens zur Herbstsitzung 2022 einen Abschlussbericht zur Evaluation der Basisabdeckung vorzulegen und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, ob und in welcher Form die flächendeckende Erreichbarkeit zukünftig verstetigt werden soll.
3.
Der IT-PLR bittet die am 115-Verbund teilnehmenden Länder, die zur Verlängerung der Basisabdeckung bis Ende 2022 notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Deutsche Verwaltungscloud-Strategie
Beschlussnummer (2021/​46)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie – Rahmenwerk der Zielarchitektur“.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die Arbeitsgruppe „Cloud-Computing und Digitale Souveränität“ Machbarkeitsnachweise durchzuführen und Erfahrungen in das Rahmenwerk der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie zurückfließen zu lassen. Die Fortschreibung des Rahmenwerks wird der nächsten AL-Runde zur Kenntnis vorgelegt.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt die Arbeitsgruppe „Cloud-Computing und Digitale Souveränität“ ein Feinkonzept für das Cloud-Service-Portal zu erstellen sowie die definierten Standards kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zu den Fortschritten ist dem IT-Planungsrat regelmäßig zu berichten.
4.
Der IT-Planungsrat beauftragt die Arbeitsgruppe „Cloud-Computing und Digitale Souveränität“ ein Feinkonzept der Koordinierungsstelle auszuarbeiten. Dabei sollen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten definiert und darauf basierend eine Nachnutzung bestehender Strukturen evaluiert werden. Bei Bedarf zur Etablierung einer neuen Organisation muss eine Rechtsformanalyse erstellt werden.
5.
Zur 37. Sitzung des IT-Planungsrats ist ein initialer Zeit- und Kostenplan zur Realisierung der Koordinierungsstelle der AL-Runde vorzulegen.

Zentrum für digitale Souveränität für die Verwaltung
Beschlussnummer (2021/​47)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt das Konzept „Organisationskonzept Zentrum für Digitale Souveränität (Arbeitstitel) – Konzeption (1. Ausbaustufe)“ zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund, zur Etablierung einer zentralen, Stelle zur Förderung von Open Source-Software (OSS) in der Öffentlichen Verwaltung (vgl. IT-PLR Beschluss Nr. 2021/​09) als einen Baustein zur Stärkung der Digitalen Souveränität insbesondere Governance, Finazierung dieser Stelle mit Ländern und Kommunen über die AG Cloud-Computing und Digitale Souveränität abzustimmen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund das vorliegende Organisationskonzept weiterzuentwickeln, mit Ländern und Kommunen über die AG Cloud-Computing und Digitale Souveränität abzustimmen und dem IT-Planungsrat das Ergebnis vorzulegen.

Änderung des E-Government-Gesetzes und Datennutzung auf GovData
Beschlussnummer (2021/​48)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und bittet alle Länder bis spätestens 31. Dezember 2021 der Verwaltungsvereinbarung GovData beizutreten, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
2.
Die Geschäftsstelle stellt ein verursachungsgerechtes Kostenmodell für die Länder ohne zentralen Datenübergabepunkt, auf der Basis der Daten des kommenden Jahres, zur Verfügung.
3.
Die Geschäftsstelle legt jährlich einen Bericht zur Umsetzung vor.

Konzept Fachkongress
Beschlussnummer (2021/​49)

1.
Der IT-PLR nimmt das aktualisierte Konzept zum Fachkongress IT-PLR zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.

Fachkongress 2022
Beschlussnummer (2021/​50)

1.
Der IT-PLR nimmt den aktuellen Sachstand zum 10. Fachkongress des IT-Planungsrats im Saarland zur Kenntnis.

AG Externe Innovatoren
Beschlussnummer (2021/​51)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovatorinnen und ­Innovatoren/​Startups“ und die Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beachtet diese grundsätzlich bei zukünftigen Aktivitäten.
2.
Der IT-Planungsrat bittet das BMWi, die Übernahme der französischen Regelung einer Aufhebung der Ausschreibungspflicht bis 100 000 Euro für innovative Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Digitalisierung in Deutschland zu prüfen.

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