Bekanntmachung der Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung

Vom 10. Januar 2023

Am 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) für die Speicherung der Daten im Nationalen Waffenregister herausgegeben und macht diese hiermit auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 Satz 2 der Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung bekannt.

Die 22. Ausgabe DSWaffe ist ab 29. April 2023 anzuwenden.

Der Standard DSWaffe ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Der Datensatz kann beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.

Berlin, den 10. Januar 2023

KM 5 – 53101/​3 # 1

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Sartorius

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