Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage I (OTC-Übersicht) – Aktualisierung

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage I (OTC-Übersicht) – Aktualisierung

Vom 17. November 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. Dezember 2022 (BAnz AT 18.01.2023 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage I der AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 17 werden nach dem Wort „Eisen-(II)-Verbindungen“ die Wörter „als Monopräparate“ eingefügt.
2.
In Nummer 18 werden nach den Wörtern „Morbus Crohn,“ die Wörter „Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere“ eingefügt.
3.
In Nummer 22 werden nach dem Wort „Dermatika“ die Wörter „als Mono­präparate“ eingefügt.
4.
Nummer 31 wird aufgehoben.
5.
In Nummer 34 werden nach dem Wort „Nystatin“ ein Komma, das Wort „oral“ und ein weiteres Komma eingefügt.
6.
In Nummer 36 werden nach dem Wort „Pankreasenzyme“ ein Komma, die Wörter „ausgenommen in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen“ und ein weiteres Komma eingefügt.
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. November 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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