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Bekanntmachung bestimmter Beträge zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen fü

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
bestimmter Beträge zur Durchführung der im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Jahr 2024

Vom 18. Oktober 2024

Auf Grund des § 5 Absatz 4, des § 6 Absatz 4, des § 9 Absatz 3, des § 10 Absatz 6, des § 15 Absatz 5, des § 19 Absatz 3, des § 23 Absatz 3 sowie des § 27 Absatz 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262), unter Berücksichtigung auch der §§ 14 und 15 Absatz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139; 2022 I S. 2287), macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:

1.
Die indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 2 608 759 580,09 Euro.
2.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 154,72 Euro.
3.
Die indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 524 996 275,02 Euro.
4.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt

a)
68,39 Euro für die Gruppe 1,
b)
41,03 Euro für die Gruppe 2.
5.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 134,04 Euro.
6.
Die indikativen Mittel für die Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2024 betragen 1 006 242 860,46 Euro.
7.
Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2024 beträgt 43 749 689 Euro.
8.
Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2024 beträgt 43 749 689 Euro.
Bonn, den 18. Oktober 2024

617-40403/​0001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Esther Winterhoff

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